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Inhaltsprotokoll. Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. Inhaltsprotokoll StadtVerk 16/ Wahlperiode. Plenar- und Ausschussdienst

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Plenar- und Ausschussdienst

Inhaltsprotokoll

Ausschuss für

Stadtentwicklung und Verkehr

85. Sitzung 6. Juni 2011

Beginn: 10.07 Uhr

Ende: 11.48 Uhr

Vorsitz: Dr. Thomas Flierl (Linksfraktion)

Redaktion: Carola Reitis, Tel. 2325 1464 bzw. quer (99407) 1464

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Vorsitzender Dr. Thomas Flierl verweist auf einen weiteren zu Tempelhof gehörenden Antrag, Vorgangs- nummer 418, der in der Sitzung mit behandelt werden solle.

Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne) erklärt, der Antrag sei anlässlich des Besuchs auf dem Flughafen Tempelhof mitbehandelt worden. Es werde angeregt, ohne Debatte über beide Anträge abzustimmen.

Der Ausschuss beschließt entsprechend.

Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde

Claudia Hämmerling (Grüne) verweist auf einen Artikel des „Spiegel“, den Radverkehr betreffend. Unter der Überschrift „gefährliches Gewusel“ werde dargestellt, dass der Umfang des Radverkehrs zunehme; dies gelte auch für die Unfälle, weil die Infrastruktur nicht mit der Anzahl der radfahrenden Personen mithalte.

Beim gestrigen Umweltfestival seien der goldene Lenker sowie die verbogene Felge für beste und schlech- teste Fahrradinfrastruktur vergeben worden. Die verbogene Felge werde die Senatorin für die Leipziger Stra- ße erhalten. Welche Maßnahmen seien in der Leipziger Straße geplant, um dort, wo es acht Spuren für Auto- verkehr und zwei Spuren für parkende Fahrzeuge gebe, etwas für eine Verbesserung der Situation zu tun?

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) erklärt, zunächst wolle sie sehen, welcher Preis über- reicht würde; gegebenenfalls werde sie sich vorbehalten, Geschenke auch einmal nicht anzunehmen. In der Leipziger Straße würden große Verkehrsmaßnahmen geplant. Dort solle eine Straßenbahn zum Kulturforum führen. Im Rahmen dieser Planung spiele die gesamte Verkehrsführung eine Rolle. Auch in der Invaliden- straße sei es nicht einfach gewesen, die Belange des Rad- und des motorisierten Individualverkehrs sowie die Straßenbahn in eine Straßenbreite zu integrieren. Die Grünen hätten immer Unterstützung gegen die Plan- feststellung in der Invalidenstraße signalisiert. Sie hoffe auf Unterstützung bei den weiteren Bemühungen in der Leipziger Straße, die Situation für den Radverkehr zu verbessern, gleichzeitig die Straße zu sanieren und die Straßenbahn zu bauen.

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Claudia Hämmerling (Grüne) stellt fest, dass von weiteren Bemühungen in der Leipziger Straße für den Radverkehr gesprochen worden sei. Dies setze voraus, dass es bereits Bemühungen gegeben habe. Welcher Art seien diese gewesen?

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) erwidert, dass es vor allem Überzeugungsarbeit gewe- sen sei.

Oliver Friederici (CDU) fragt zum Fertigstellungstermin BBI. Einer Pressemeldung sei zu entnehmen, dass der Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 in Frage gestellt werde. Sei dies nur eine Schlagzeile?

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) erklärt, dass es nach ihrer Kenntnis keine weiteren Informationen dazu gebe.

Der Ausschuss schließt die Behandlung der Aktuellen Viertelstunde ab.

Punkt 2 der Tagesordnung

a) Antrag der Fraktion der Grünen

Verkehrsverbindung zwischen östlichem Stadtraum und dem Berliner Süden schnell und preiswert durch Optimierung der Bahnanbindung verbessern

Drs 16/3928

b) Antrag der Fraktion der CDU Regionalbahnhof Köpenick bauen!

Drs 16/3751

c) Antrag der Fraktion der CDU

Regionalbahnhof Karlshorst erhalten!

Drs 16/3932

d) Antrag der Fraktion der Grünen

Regionalbahnhof Karlshorst schnellstens erneuern Drs 16/3939

e) Antrag der Fraktion der CDU

Alte Bahnverbindung nach Usedom wieder herstellen Drs 16/3418

f) Antrag der Fraktion der CDU

Endlich mehr Sauberkeit an Bahnanlagen!

Drs 16/3208

0496

0477

0497

0498

0439

0407

Claudia Hämmerling (Grüne) erklärt, dass mit den Anträgen die Anbindung von BBI sowie die tangentiale Verbindung zwischen den östlichen Bezirken und dem Berliner Süden verbessert werden solle. Zum einen solle der Bahnhof Karlshorst nicht weiter verrotten, sondern in die künftige Anbindung des Flughafen- Ex- presses, der über die Stadtbahn verkehren solle, integriert werden. Damit könne ein 20-Minuten-Takt ge- schaffen werden; die östlichen Bezirke, insbesondere Lichtenberg, würden kontinuierlich mit dem Süden verbunden. Auch werde damit eine Anbindung in die Stadt im 20-Minuten-Takt geschaffen. Ab 2013 werde die RB 24 zwischen Eberswalde, Bernau, Hohenschönhausen und Ostkreuz zum BBI im Stundentakt verkeh- ren. Würde dies im 20-Minuten-Takt mit zwei zusätzlichen Zügen pro Stunde bestellt, könnte auch zwischen Hohenschönhausen und BBI ein 20-Minuten-Takt angeboten werden. Es wäre eine Alternative zur Autobahn und eine deutliche Entlastung der Straße.

Oliver Friederici (CDU) erklärt, mit Antrag b) setze sich die CDU für den Erhalt des Regionalbahnhofs in Köpenick ein. Dies werde für absolut notwendig erachtet. Mit Antrag c) und Antrag d) werde vorgeschlagen, den Regionalbahnhof Karlshorst zu erhalten. Dies sei ein Wunsch aus der Bürgerschaft. Mit Antrag e) solle die alte Bahnverbindung nach Usedom wieder hergestellt werden. Mit Antrag f) werde ein Antrag für mehr Sauberkeit an Bahnanlagen gewünscht.

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Der Ausschuss beschließt zu Punkt 2 a), dem Plenum die Ablehnung des Antrags – Drs 16/3928 – zu emp- fehlen. Der Ausschuss beschließt zu Punkt 2 b), das Berichtsdatum von „31. März 2010“ in „31. August 2011“ zu ändern und beschließt sodann, dem Plenum die Ablehnung des so geänderten Antrags – Drs 16/3751 – zu empfehlen. Der Ausschuss beschließt zu Punkt 2 c), dem Plenum die Ablehnung des Antrags – Drs 16/3932 – zu empfehlen. Zu Punkt 2 d) beschließt der Ausschuss, dem Plenum die Ablehnung des An- trags – Drs 16/3939 – zu empfehlen. Der Ausschuss beschließt zu Punkt 2 e), das Berichtsdatum von „31.

Dezember 2010“ in „31. August 2011“ zu ändern und beschließt ferner, dem Plenum die Ablehnung des so geänderten Antrags – Drs 16/3418 – zu empfehlen. Der Ausschuss beschließt zu Punkt 2 f), das Berichtsda- tum von „30. November 2010“ in „31. August 2011“ zu ändern und beschließt weiter, dem Plenum die Ab- lehnung des so geänderten Antrags – Drs 16/3208 – zu empfehlen.

Weiteres siehe Beschlussprotokoll.

Punkt 3 der Tagesordnung

a) Antrag der Fraktion der Grünen

Zulässige Höchstgeschwindigkeit an Verkehrsunfallschwerpunkten absenken – Un- fallzahlen und Personenschäden minimieren

Drs 16/3307

b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Verkehrssicherheitsbericht 2010

Berlin Sicher Mobil – Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2010 (auf Antrag der Fraktionen der SPD und der Linksfraktion) c) Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg Drs 16/3529

d) Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Sicherheit im Verkehr für Senioren, Kinder und Menschen mit Behinde- rungen – Fußgängerampeln mit Restzeitanzeige erproben!

Drs 16/3424

e) Antrag der Fraktion der FDP

Mit integriertem Sicherheitskonzept und „geschlossenem System“ endlich die Sicherheit im ÖPNV erhöhen!

Drs 16/4107

0424

0444

0452

0440

0517

Claudia Hämmerling (Grüne) erklärt, auf überhöhtes Tempo zurückzuführende Unfälle nähmen zu. An den bekannten Unfallschwerpunkten, solle daher die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden. Von den zehn Orten, die Unfallschwerpunkte seien, hätte nur einer eine Tem- pobegrenzung auf Tempo 30. Bei Tempo 30 sei jedoch der Verletzungsgrad der Personen und die Schwere der Unfälle deutlich geringer.

Klaus-Peter von Lüdeke (FDP) erwidert, es gebe nicht nur Radfahrer, sondern auch Autofahrer in dieser Stadt. Diese hätten auch gewisse Rechte. Hier gehe es zum einen um die Schulwegsicherung. Dort werde noch Nachholbedarf gesehen. Der zweite Antrag befasse sich mit Restzeitanzeigen bei Fußgängerampeln.

Dies werde durchaus in anderen Städten erfolgreich praktiziert, nicht nur für die Sicherheit der Fußgänger, sondern auch für die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. In Berlin könnte dies in Form eines Tests ausprobiert werden.

Der Ausschuss beschließt zu Punkt a), das Berichtsdatum von „17.11. 2010“ in „31. August 2011“ zu än- dern. Sodann wird beschlossen, dem Plenum die Ablehnung des so geänderten Antrags – Drs 16/3307 – zu empfehlen. Die Besprechung zu Punkt 3 b) wird abgeschlossen. Zu Punkt 3 c) beschließt der Ausschuss, dem Plenum die Ablehnung des Antrags – Drs 16/3529 – zu empfehlen. Zu Punkt 3 d) beschließt der Aus- schuss, das Berichtsdatum von „31. Dezember 2010“ in „31. August 2011“ zu ändern und beschließt dann, dem federführenden Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales die Ablehnung des

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so geänderten Antrags – Drs 16/3424 – zu empfehlen. Zu Punkt 3 e) beschließt der Ausschuss, dem Plenum die Ablehnung des Antrags – Drs 16/4107 – zu empfehlen.

Punkt 4 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

Auswirkungen der geplanten Stellplatz-Obergrenzenverordnung (auf Antrag der Fraktion der CDU)

0491

Oliver Scholz (CDU) legt dar, zu den Plänen der Senatsverwaltung müsse es eine breit angelegte Diskussion geben, weil sie erhebliche Auswirkungen hätten. Wie sei der aktuelle Bearbeitungsstand? Welche Einwände habe die Senatsverwaltung auch aus dem vorpolitischen Raum zur Kenntnis genommen? Seien diese in die weiteren Überlegungen bereits eingeflossen? Auf die Bezirke komme damit erhebliche Mehrarbeit zu. Wel- che finanziellen Auswirkungen ergäben sich daraus?

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) erklärt, die gestellten Fragen in der heutigen Sitzung nicht umfänglich beantworten zu können. Im Rahmen der Befassung der Verbände habe es in der Verwal- tung einen ersten Entwurf gegeben. Inzwischen lägen die Rückläufe auf dem Tisch. Diese würden ausgewer- tet. Auch würden Vergleiche mit anderen Großstädten angestellt, in denen es Stellplatzobergrenzenverord- nungen gebe. Die dort gemachten Erfahrungen seien wichtig. Es scheine, Widersprüche in der Auffassung der Städte hinsichtlich der Frage der notwendigen Stellplätze zu geben. Sie wolle auch die Bedeutung beach- ten, wenn in Berlin Hotelneubauten einerseits auf den Bau von Stellplätzen in sehr großem Umfang verzich- teten, andere wiederum mehr Stellplätze als Betten hätten.

Claudia Hämmerling (Grüne) äußert Verwunderung, dass in den letzten Jahren 7 000 Stellplätze in der Innenstadt genehmigt worden seien, nun zum Ende der Legislaturperiode aber eine Obergrenzenverordnung angekündigt werde. Wie viele Großprojekte, die in erheblichem Umfang Parkplätze benötigten, seien in der Innenstadt in den nächsten Jahren noch geplant?

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) verdeutlicht, dass genau dieses Gegenstand der Unter- suchung sei, von der sie erwarte, den möglichen Umfang genauer spezifizieren zu können.

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.

Punkt 5 der Tagesordnung Vorlage – zur Beschlussfassung –

Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin) und des Landschaftspro- gramms einschl. Artenschutzprogramm (LaPro) für die Nachnutzung des Flughafens Tegel

Drs 16/4066

0512

Reiner Nagel (SenStadt) trägt den bisher erreichten Planungsstand vor. Seit 2008 seien sehr intensiv Werk- stätten über die Nachnutzung Tegels durchgeführt worden, um einen stadtgesellschaftlichen Konsens zu den Entwicklungszielen herzustellen, der sich im Flächennutzungsplan dokumentiere. Dazu gebe es eine Bro- schüre, die den Planungsprozess vom Beginn der ersten Werkstatt mit den szenarischen Nachnutzungskon- zepten bis hin zur Qualifizierung des gefundenen gewerbeindustriellen Nachnutzungskonzeptes in der WERKSTATT II und dem Strukturkonzept, das Grundlage des Flächennutzungsplans sei, darstelle. Es gelte, den geltenden Flächennutzungsplan zu aktualisieren und mit den Planungszielen zu versehen, die die Ge- meinde Berlin an diesem Ort verfolge. Dabei handle es sich um ein großes Areal, größer als Adlershof und Johannisthal mit 461 Hektar Fläche. Tempelhof habe beispielsweise 383 Hektar Fläche. Es gehe um eine neue Integration der Fläche in das Umfeld. Insofern werde nicht nur der direkte Standort betrachtet, sondern immer wieder darauf geachtet, wie sich das in die bestehenden Siedlungsstrukturen, in die Nachbarschaften und die Jungfernheide einfüge. Das Grundeigentum sei sehr übersichtlich. Einige Flächen gehörten dem Land Berlin, andere dem Bund, vertreten durch die BImA. Die beiden Grundeigentümer hätten bislang im

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Entwicklungsprozess kooperiert und beabsichtigten auch künftige Kooperation. Aufgrund der Bestandsge- bäude sei das Thema komplex. Es gebe 99 bestehende Gebäude unter anderem mit dem Terminal-Ensemble, aber auch Gebäude der Abflugsbereitschaft des Bundes im Tegel Nord-Bereich. Diese Gebäude müssten entweder für eine Nachnutzung verfügbar gehalten werden oder aber spielten in einer Nachnutzungskonzep- tion keine Rolle. In der Grundlagenermittlung sei die für Tegel entscheidende verkehrliche Anbindung be- rücksichtigt worden. Es gebe auch Optionen der Schienenanbindung. Es gebe auch heute über die leistungs- fähige Busanbindung eine ÖV-Anbindung, die vergleichsweise zentral gelegen sei. Die WERKSTATT I habe szenarisch versucht, Entwicklungsziele zwischen einer gemischten Stadt – Thema Planwerk – oder einer landschaftsbezogenen Konzeption, die Vorhaltepositionen für Großereignisse oder die Entwicklung eines gewerbeindustriellen Standortes vorsehe, zu definieren. Konsens dieser WERKSTÄTTEN, die immer wieder inzwischen mit fünf Konferenzen begleitet gewesen seien, sei das Ergebnis gewesen, einen gewerbe- industriellen Schwerpunkt einerseits zu setzen und andererseits, die Landschaft im Umfeld zu qualifizieren und für diesen gewerbeindustriellen Schwerpunkt zu nutzen. Dies sei Gegenstand der WERKSTATT II ge- wesen, die mit allen internationalen Teams versucht habe, diese Idee zu konkretisieren. Dabei sei die schrittweise Entwicklung eines gewerbeindustriellen Forschungsparks entstanden, die vom Terminal ausge- he, dann in das Umfeld fächere und schrittweise die Flächeninanspruchnahme vorsehe. Diese Phasierung sei auch Grundlage der Überlegungen, den Flächennutzungsplan in dieser Darstellungsform zu wählen. Der Flächennutzungsplan sehe darüber hinaus etwa hälftig 220 Hektar offene Landschaft vor, die in der jetzigen Wertigkeit als Biotop und artenschutzfachlich interessanter Landschaftsraum qualifiziert werden solle. Inso- fern habe auch das Landschaftsprogramm parallel zum Flächennutzungsplan seine Bedeutung und werde parallel zum Flächennutzungsplan ebenfalls geändert.

Grundlage für die bauliche Entwicklung Tegels sei das Strukturkonzept, das ab Mai 2010 öffentlich doku- mentiert und diskutiert worden sei. Um den Terminal herum seien Flächen unterschiedlicher Struktur vorge- sehen, zur Landschaft hin stärker mit Grün vorgesehen. Die Flächeneignung sei entscheidend für den Erfolg des Projektes. Dazu gehöre, dass das Grundstück mit gut 200 Hektar gewerbeindustrieller Nutzung eine be- sondere Standortqualität erfahre, die auch im Stadtentwicklungsplan Industrie- und Gewerbe dargestellt sei.

Während der Flächennutzungsplanänderung sei durch zwei Fachebenen untersucht worden, ob das Gelände eigentlich marktfähig sei. Es handle sich um eine angebotsorientierte Planung. In diesem Zusammenhang sei mit regioconsult in der Flächennutzungsplanung und darauf aufbauend mit A. T. Kearney eine Standortquali- fizierung vorgenommen worden. Im Ergebnis würden der Terminal, das Areal und ergänzende Flächen sehr gut in eine industrielle Gewerbelandschaft im Nordwesten Berlin eingebunden und damit gut mit den beste- henden Forschungs- und Universitätseinrichtungen eingebunden. Insofern werde dafür eine erhebliche Standorteignung gesehen. Dieses Nutzungsprofil sei von A. T. Kearney qualifiziert worden. Sie hätten welt- weit Standorte untersucht und geprüft, wie sich das in Konkurrenz zu Berlin und Tegel verhalte.

Auf ein bei der Entwicklung eine große Rolle spielendes Kriterium sei hingewiesen worden: Die zehn Ver- gleichsstandorte hätten zwischen 150 und 1000 Hektar Größe. Tegel im Endausbau nach 30 Jahren mit etwa 200 Hektar liege dort richtig. Das bestimmte Profil sei auch noch einmal genauer betrachtet worden. Das Ergebnis von A. T. Kearney sei gewesen, dass man sich in Tegel auf neue urbane Technologien konzentrie- ren könnte und sollte, beispielsweise Smart Cities. Dabei gehe es um Themenfelder wie Energiewelt neu entdecken, Mobilität neu erfahren und die Schaffung von Experimentierraum, unterlegt durch neue Werk- stoffe zur Grundlage der Entwicklung. A. T. Kearney habe jedes dieser Themen noch einmal mit der Wert- schöpfungskette unterlegt, was für Berlin und Tegel möglich sei. Daraus sei ein Marketingkonzept entwi- ckelt worden, das Grundlage für die Standortqualifizierung werde. Die Flächeneignung bezogen auf die fach- lichen Aspekte bei der Planung sei die Anbindung an das bestehende Straßennetz und die Erschließbarkeit dieses Areals auch auf dem Wasserweg über den Westhafen auch durch den ÖV über die Schienenanbindung im Osten, der bestehenden U-Bahn-Anbindung sowie eine Möglichkeit der Anbindung von Süden, die auch im Flächennutzungsplan weiterhin nachrichtlich dargestellt worden sei. Das lasse sich aufgrund der Leis- tungsfähigkeit des Straßennetzes ohne äußere Erschließung realisieren. Es reiche eine Anbindung über den Kurt-Schumacher-Damm von Osten. Damit werde eine sehr effiziente Gewerbebügelerschließung realisiert.

Ausgehend von dieser Erschließungsstruktur werde die Phasierung des Areals so unterlegt, dass bei den jet- zigen Betriebsgebäuden des Flughafens begonnen werde, dann weiter mit dem Terminal verfahren werde. In einem weiteren Schritt würden die städtischen Flächen um die Betriebsgebäude arrondiert und gegen den Uhrzeigersinn über die östlichen Flächen der BImA schrittweise in das Midfield gegangen, sodass die Räu-

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me in der Landschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit Zwischennutzung versehen in Anspruch genommen würden. Dies kommuniziere mit der Überlegung, die Landschaft in die Standortentwicklung zu integrieren.

Aufbauend auf der Wertigkeit der Landschaft durch geschützte Biotope ergebe sich ein Formschluss zu dem als Baufläche vorgesehenen Areal. Über eine Landschaftswerkstatt sei die Idee der Tegeler Stadthalde quali- fiziert worden. Es gehe darum, das Areal naturbelassen als Offenlandschaft zu qualifizieren; möglicherweise werde Bewaldung eine Rolle spielen. Das Thema der Energieerzeugung könne wenigstens auch als Zwi- schennutzung hier relevant werden.

Wichtig sei auch die Funktionsfähigkeit dieser Fläche als Raum für die Durchlüftung und klimatische Ver- sorgung der Stadt. Es seien daher Kaltluftstrom, Windgeschwindigkeit und Lufttemperatur auf den Zeitraum 2050 mit GEO-NET simuliert worden. Dabei sei eine Komplettbebauung dieses Areals zugrunde gelegt worden. Bezogen auf die Siedlungsräume Berlins, Charlottenburg, Reinickendorf, Tegel, sei der Unterschied nicht wahrnehmbar. Durch das Offenhalten des Korridors und der Luft durch die Gewerbestrukturen lasse sich die Klimafunktion dieses Raumes offen halten. Hinsichtlich der Potenziale der Gebäudenutzung seien für das Terminalgebäude eine Headquarterfunktion, Hochschulnutzungen, eine kleinere Dauerausstel- lung/Messeshowroom für Technologie oder ein Inkubatorengebäude simuliert worden. Auch dieses sei dritt- nutzungsfähig. Für das Hexagon gebe es etwa 50 000 Quadratmeter, 30 000 Quadratmeter für den Verwal- tungsriegel. Bei den Betriebsgebäuden gebe es etwa 60 000 Quadratmeter, die sich vergleichsweise einfach durch Trennwände für Unternehmensgründer nutzen ließen.

Daniel Buchholz (SPD) stellt fest, dass dieses Areal nicht nur der Zukunfts- und Forschungsstandort Ber- lins, sondern ein echter Zukunftsraum sei. Die Entwicklung dieser Änderung des Flächennutzungsplans finde eine breite Zustimmung. Er bitte um Unterstützung dieser Vorlage.

Der Ausschuss beschließt, dem Plenum die Annahme der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4066 – zu empfehlen.

Punkt 6 der Tagesordnung Vorlage – zur Beschlussfassung –

Planreife für die Teilfläche der Änderung des FNP „Adlershof – Nachnutzung Be- triebsbahnhof Schöneweide“,

(lfd. Nr. 08/08) im Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-16-1

sowie

Entwurf des Bebauungsplans 9-16-1 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwick- lungsbereichs „Berlin-Johannisthal/ Adlershof“

zwischen dem Betriebsbahnhof Schöneweide, nordöstlicher Verlängerung der Georg- Schendel-Straße, nordwestlicher Verlängerung der Wagner-Régeny-Straße und einer Linie in Verlängerung der Hermann-Dorner-Allee einschließlich von Teilflächen des südlich an die Verlängerung der Wagner-Régeny-Straße anschließenden Baugrund- stücks sowie der Verlängerung der Hermann-Dorner-Allee nordöstlich des Groß- Berliner Damms im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteile Johannisthal und Adlershof Drs 16/4139

0518

Joachim Sichter (SenStadt) erläutert, dieser Plan ändere einen bestehenden Bebauungsplan in Adlershof.

Der Plan sei am vergangenen Mittwoch bereits im Bauausschuss vorberaten worden. Hier gehe es um die planreife Erklärung für den Teil der FNP-Änderung, die davon berührt sei. Der FNP sehe derzeit noch eine Erhaltung der Bahnfläche vor. Zur Absicherung der Wegeverbindungen sei in dem bestehenden Bebauungs- plan ein Wegerecht eingetragen, das durch die Straße ersetzt würde, sodass die Verkehrsverbindung auf- rechterhalten werden.

Claudia Hämmerling (Grüne) fragt, ob es sich um eine Umwidmung der Bahnflächen handle. Sei es eine Widmung für den Straßenverkehr? Wenn das Wegerecht eingeräumt werde, könnten an dieser Stelle keine Züge mehr verkehren.

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Vorsitzender Dr. Thomas Flierl möchte wissen, ob das Land Berlin die Fläche kaufen werde.

Joachim Sichter (SenStadt) erklärt, die Flächennutzungsplanänderung umfasse selbst einen großen Bereich und stehe in der heutigen Sitzung nicht zur Diskussion. Hier solle nur die Planreife für einen kleinen Winkel erklärt werden, die Verlegung der Verbindung, die beim bestehenden FNP noch vorhanden sei. Der FNP liege derzeit aus, werde hier aber nicht beschlossen.

Claudia Hämmerling (Grüne) interessiert, ob es sich um die Umwidmung einer Bahnfläche in eine Straßen- fläche handle. Könne noch Bahnverkehr stattfinden?

Joachim Sichter (SenStadt) erwidert, die Umwidmung der Bahnfläche sei durch den Beschluss für die Plan- reife für diesen kleinen Zwickel nicht berührt. Der FNP laufe noch.

Oliver Scholz (CDU) stellt fest, es handle sich um den südwestlichen Teils des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Schöneweide. Sei mit dieser B-Plan-Änderung sichergestellt, dass die Anbindung an diesen Bahnhof mit berücksichtigt werde? In welcher Form erfolge dies?

Joachim Sichter (SenStadt) präzisiert, die Fläche des Bahngeländes liege nicht innerhalb der Entwick- lungsmaßnahme. Der heute zur Debatte stehende Straßenwinkel sei eine kleine Fläche innerhalb der Ent- wicklungsmaßnahme, die die Bahnfläche selbst überhaupt nicht tangiere. Sie schaffe langfristig die Voraus- setzungen, an dieser Ecke anzuschließen und gegebenenfalls die Bahnfläche zu erschließen. Das sei in den Planungen auch vorgesehen, stehe aber heute nicht zur Diskussion. Die FNP-Änderung, die derzeit im Ver- fahren sei und öffentlich ausliege, beschäftige sich mit der Umwidmung der großen Bahnfläche.

Vorsitzender Dr. Thomas Flierl wirft ein, er könne nachvollziehen, dass für ein Teilgebiet des B-Plans eine Planreife erbeten werde. Was habe dies jedoch mit dem FNP zu tun?

Joachim Sichter (SenStadt) präzisiert, die Straße selbst erschließe die Flächen innerhalb der Entwicklungs- maßnahme, die nicht mit der Gleislinse berührt seien, rückwärtig. Die vorderen Flächen seien bereits durch den Großberliner Damm erschlossen und seien zum Teil bereits verkauft, sodass die rückwärtige Erschlie- ßung erforderlich werde. Erbeten werde die Planreife für die in Änderung befindliche Fläche des FNP, die durch diesen B-Plan berührt sei. Im geltenden FNP sei an dieser Stelle eine Grünverbindung vorgesehen.

Diese werde durch die Gesamtplanung an dieser Stelle durch die Straße und eine Grünverbindung ersetzt, die dann noch auf den Bahnflächen liege.

Vorsitzender Dr. Thomas Flierl fragt, warum die Grundstücke in der Tiefe vorher vom Damm hätten er- schlossen werden können.

Joachim Sichter (SenStadt) erklärt, die Blöcke seien in diesem Bereich sehr groß, verkauft und bebaut. Frei sei der große Block an der Ecke, der ohne öffentliche Erschließung intern über Privatstraßen erschlossen werden müsste. Die Straße sei zur Erschließung der dahinter liegenden Fläche erforderlich. Sie sei eine Vor- leistung, um die Gesamtverkehrserschließung in diesem Bereich abzusichern. Wenn es eine Umwidmung der Gleisanlagen gebe, könne an den nördlichen Punkt dieses Winkels ein Anschluss vorgenommen werden, um die heutigen Gleisanlagen von dort aus zu erschließen.

Der Ausschuss beschließt, dem federführenden Ausschuss für Bauen und Wohnen die Annahme der Vor- lage – zur Beschlussfassung –, Drs 16/4139, zu empfehlen.

Punkt 7 der Tagesordnung

a) Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

Stadtverträgliche Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsunternehmen Drs 16/2285 und 16/3224

Drs 16/3834

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

0492

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b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

Ziele des Senats für die Fortschreibung des STEP Zentren und aktueller Stand der Verkaufsflächen in Berlins Einzelhandelszentren und Fachmärkten (auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0449

Daniel Buchholz (SPD) führt aus, in den 90er Jahren habe es eine rasante Entwicklung bezüglich der Neu- ansiedlung sehr großer, teilweise auch sehr dominanter neuer Shoppingcenter gegeben. Ob dies immer zum Wohl der Stadt und der lokalen Einkaufsstraßen gewesen sei, könne bezweifelt werden. Nun müsse einer- seits mit diesen inzwischen vorhandenen Räumen umgegangen, andererseits überlegt werden, wie verfahren werde, wenn sich weitere große Einzelhandelszentren ansiedeln wollten. Die demografische Entwicklung gebe anderes auf, als große zentrale Megamärkte zu bauen. Wichtiger wäre der Neubau lokaler, dezentraler Einkaufsmöglichkeiten, in denen insbesondere auch ältere Menschen in fußläufiger Entfernung einkaufen könnten. Es gebe zwar einen Kaufkraftzuwachs aus dem Umland und von Touristinnen und Touristen, dies könne jedoch nicht immer die Verluste für die lokalen Geschäftsstraßen ausgleichen. Lägen der Senatorin bzw. der Wirtschaftsverwaltung Kenntnisse vor, inwieweit die Geldströme der Berlinerinnen und Berliner aus bestehenden Geschäftsstraßen abgezogen worden seien und in den großen Zentren lande? Seien dort auch Einkünfte aus dem Umland zu sehen? Wie sei der aktuelle Stand bezüglich der Ansiedlungswünsche großer Investoren in den Bezirken, beispielsweise in Neukölln? Dies gelte auch für die Errichtung großer Möbelmärkte, die ein breit gefächertes Angebot aufwiesen und den lokalen Einzelhandel schädigten. Seien neben dem Möbelhaus auch noch andere Einzelhandelsflächen und Gewerbe geplant?

Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne) erinnert daran, zu diesem Tagesordnungspunkt auch eine Anhörung beantragt zu haben, die jedoch angesichts des Zeitdrucks kurz vor Ende der Legislaturperiode zurückgezogen worden sei. In der „Berliner Zeitung“ sei vermeldet worden, dass Berlin zu viele Discounter und Möbelläden habe. In Berlin entstünden weiterhin zu viele Supermärkte, Discounter und Möbelhäuser. Auch wenn sich das Flächenwachstum verlangsamt habe, bestehe dennoch weiterhin ein Überhang von 600 000 Quadratmeter Ladenfläche, dem nicht genügend Kaufkraft gegenüber stehe. Dies gehe aus statisti- schen Erhebungen des Handelsverbandes hervor. Allein im vergangenen Jahr habe die Verkaufsfläche um 80 000 Quadratmeter zugenommen. In Berlin seien vor allem neue Lebensmittelmärkte eröffnet worden;

aber auch der Möbelhandel habe die Hauptstadt im Fokus. Sie finde es äußerst ärgerlich, dass der neue STEP Zentren schlicht keine Zahlen mehr vorgebe. Die im alten STEP für 2020 angegebenen Zielzahlen seien 2010 längst erreicht. Der Senat löse das Problem, indem er in dem neuen STEP Zentren eine Obergrenze nicht angebe. Sie bitte um Stellungnahme, warum dies nicht erfolgt sei. Warum habe der Senat in informel- len Gesprächen in Pankow eine Fachmarktansiedlung zugesagt?

Vorsitzender Dr. Thomas Flierl macht darauf aufmerksam, dass der STEP Zentren im Internet zur Verfü- gung und zum Download bereit stehe.

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) legt dar, der STEP Zentren sei nicht Gegenstand der Tagesordnung. Es handle sich eine informelle Planung, die verbindlich sei, wenn im Sinne der weiteren Bau- leitplanung gemeinsam mit den Bezirken Ansiedlungen und Standorte definiert würden. Der STEP Zentren sei aber durch die jeweiligen bezirklichen Planungen zu ersetzen. Sie begrüße, dass inzwischen in zehn Be- zirken die Bereitschaft bestehe, Stadtentwicklungspläne in bezirklicher Zuständigkeit für den Einzelhandel zu erarbeiten. Dort gebe es unterschiedliche Fortschritte. Die nachholende Entwicklung im Einzelhandel scheine abgeschlossen zu sein. Bei 4,3 Mio. Euro Quadratmetern Verkaufsfläche im Einzelhandel befänden sich gut 40 Prozent in städtischen Zentren in sonstigen integrierten und nichtintegrierten Standorten; ein- schließlich der Nahversorgungszentren befänden sich etwa 50 Prozent der Ansiedlungen dort. Zudem gebe es die sogenannten Fachmarktagglomerationen, Standorte für Fachmärkte, die nicht in den Zentren anzutref- fen seien, die aber dennoch im Lauf der Zeit gewachsen seien. Es sei richtig, dass in allen Fällen sehr sorg- fältig geprüft werde, ob eine Ansiedlung von Einzelhandel möglich sei und dass insbesondere eine Ausei- nandersetzung mit der Fragestellung erfolge, welcher zentrenrelevante Anteil bei solchen Ansiedlungen an einem bestimmten Standort tatsächlich möglich sei. Sie könne jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, wenn es um die Durchsetzung des Ziels der Nahversorgung für einzelne Ansiedlungen in den vorhandenen Zentren gehe, welche Art von Angebot hergereicht werde. Ihre Verwaltung halte sich dann nicht zurück, wenn es darum gehe, die Ziele zu verfolgen. Grundsätzlich sollten die vorhandenen städtischen Zentren gestärkt wer-

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den. Es werde auch wegen des demografischen Wandels eine wohnortnahe Grundversorgung gewünscht, aber auch wegen der kurzen Wege und der Lebensqualität in der Stadt. Großflächige Einzelhandelseinrich- tungen sollten sich diesen städtischen Zentren zuordnen lassen. Nahversorgungsangebote, insbesondere Le- bensmittelangebote, sollten so nah wie möglich in den Wohngebieten in verhältnismäßig kleinteiligen Berei- chen angeboten werden. Es werde eine perspektivische Auseinandersetzung – dies enthalte der STEP noch nicht – mit der Möglichkeit gewünscht, Fachmarktagglomerationen anzusiedeln. Es sei bekannt, dass es im- mer wieder Versuche gebe, schlicht durch den Erwerb von Grundstücken Druck auf die Politik auszuüben.

Durch den Erwerb werde jedoch kein Planungs- und Baurecht erworben. Es komme deshalb darauf an, dass die Standortwahl von großflächigen Einzelhandelsprojekten und die Standortstruktur in Berlin sowie die Dimensionierung der Standorte beeinflusst würden und die Vereinbarkeit von beabsichtigten Nutzungen an einzelnen Standorten mit der Entwicklung der in der Nähe gelegenen Stadtgebiete und der vorhandenen Ein- kaufsmöglichkeiten gemeinsam mit den Bezirken analysiert und sie zum Gegenstand der Prüfungen und gegebenenfalls auch der Aussage zur Genehmigungsfähigkeit gemacht würden. Es könne jedoch nicht veran- lasst werden, dass bestimmte Betriebsformen irgendwo hinzögen. Auch könne kein modernes Marketing veranlasst werden. Die Bezirke würden ermutigt, im Wege der Baugenehmigungen darauf zu achten, dass insbesondere, wenn es um eine Versorgung im Sinne von Nahversorgung gehe, die sich nicht unmittelbar in einem Wohngebiet befinde, die Architektur und das Angebot von an oberirdischen Straßen orientiertem Par- ken gearbeitet werde. Der STEP Zentren III schreibe den STEP Zentren fort. Damit sei ein Instrument entwi- ckelt worden, mit dem zukünftig nicht die Perspektive, welche Zahlen irgendwo möglich seien, allein defini- niert werde. Vielmehr werde Wert auf die Entwicklung der Qualität in den Zentren gelegt. Dies sei der Un- terschied zum bisherigen STEP. Für jeden möglichen Investor werde in Bezug auf Ort, Angebot und Planung unter den gleichen Voraussetzungen geprüft und bewertet.

Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass der STEP Zentren als Besprechungs- punkt auf der Tagesordnung stehe. Sie könne nicht nachvollziehen, inwiefern es positiv zu werten sei, dass der STEP Zentren keine Zahlen mehr enthalte. Damit seien weiteren Aktionen Tür und Tor geöffnet. Warum würden die Möglichkeiten, die aus dem Instrumentarium der Baunutzungsverordnung gegeben seien, um bestimmte Einzelhandelansiedlungen zu verhindern, nicht offensiv angewandt? Das Fazit, dass Berlin in der Lage wäre, die großflächigen Einzelhandelansiedlungen gut zu steuern und nur noch Probleme mit der An- siedlung und Häufung nicht großflächiger Einzelhandelvorhaben habe, könne sie nicht nachvollziehen. Ihre Fraktion sei mit der von der Senatsverwaltung betriebenen Politik sehr unzufrieden.

Klaus-Peter von Lüdeke (FDP) erinnert an den Umgang mit Zentren beispielsweise am Leipziger Platz. Die Argumentation, dass innerhalb der Stadt Verdrängung entstehe, sei bekannt. Berlin sei aber Touristenstand- ort und -metropole. Es gebe viele Touristen, die das Geld mitbrächten. Hierzu passe das Thema der Laden- öffnungszeiten sowie Sonntagsöffnung. Die Darstellung der Bezirke und der Umgang mit dieser Thematik decke sich nicht unbedingt mit seiner Wahrnehmung. Derzeit werde auf Bezirksebene viel an Einzelhandels- fläche zugelassen. Er verweise in diesem Zusammenhang auf das Nahversorgungszentrum Schlachtensee.

Dort sei seinerzeit auf ehemaligem Bahngelände ein Kerngebiet direkt einem Wohngebiet ausgewiesen wor- den. Nun gebe es einen größeren Einzelhandelsstandort. Gegen dieses Nahversorgungszentrum habe es zwi- schen 2 500 und 3 000 Unterschriften gegeben. Durch neue Investoren sei das aber alte Areal aufwertet wor- den, der Einzelhandel bestehe weiterhin. Das ganze Gebiet erlebe zunehmendes Interesse; es werde dazuge- baut.

Vorsitzender Dr. Thomas Flierl bemerkt, die Festlegung von Obergrenzen sei bei dem Ansinnen, keine Entwicklung mehr ermöglichen zu wollen, nicht unbedingt hilfreich. Wie verbindlich seien die mit den Be- zirken zu kommunizierenden Verabredungen, die eine höhere Qualität ermöglichten? Gebe es Qualitätskrite- rien sowie ein strikteres Vorgehen der Hauptverwaltung? Wie stelle sich zukünftig die Kommunikation mit den Bezirken dar?

Daniel Buchholz (SPD) wirft ein, dass es sowohl in der Koalition als auch in seiner Fraktion erhebliche Bedenken mit dem Bebauungsplan zum Leipziger Platz gegeben habe. Bei der Gesamtabwägung in der Frak- tion habe sich jedoch gezeigt, dass es sich um einen Standort handle, der auch Touristen und deren Geld- ströme anziehen könne. So würden auch die Potsdamer Platz Arkaden zu 50 Prozent von auswärtigen Besu- chern frequentiert. Deshalb habe es auch eine Zustimmung zu diesem Bebauungsplan gegeben. Werde die

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Einschätzung des Vorsitzenden des Berliner Handelsverbandes geteilt? Es gebe eine absolute Überversor- gung. Es gebe nichts, was der Kaufkraft halbwegs entspreche und was der Kaufkraft zuzüglich der Touristen entspreche. Inwieweit werde das von der Senatsverwaltung bei einzelnen Abwägungen für neue Zentren auch berücksichtigt? Hinsichtlich der Fachmarktagglomeration sehe die Realität so aus, dass es neben einem großen Baumarkt noch Möbelgeschäfte gebe, dazu komme ein großer Lebensmittelmarkt sowie – so gesche- hen in Spandau – eine großes Gebäude mit sechs Spielhallen. Welche beiden Bezirke hätten noch kein Zent- ren- und Einzelhandelskonzept? Inwieweit sei die Senatsverwaltung künftig bereit, noch stärker als bisher bereit, einzugreifen und Bezirken letztlich die Planung zu entziehen?

Astrid Schneider (Grüne) äußert Verwunderung, dass die Senatorin mehr darauf setze, dass die Bezirke selbst ihren Bedarf formulierten und erinnert an einen Bebauungsplan zum Thema Adlershof, wo eine größe- re Einzelhandelsfläche zugelassen worden und in dem Bebauungsplan und den Anmerkungen sehr deutlich geworden sei, dass der Bezirk Treptow-Köpenick stark dagegen protestiert habe, weil sich gegenüber dem Technologiepark das historische Zentrum befinde. Nach welchem Konzept und warum handle der Senat so?

Wie werde gesteuert, wenn die Flächen nicht vorgegeben würden?

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) erklärt, es stünden die Instrumente für die Bauleitpla- nung zur Verfügung, die dann gegeben seien, wenn es sich um sogenannte informelle Planungen handle wie die Stadtentwicklungspläne. Ein solcher Stadtentwicklungsplan Zentren werde allerdings beispielsweise durch die Ausführungsvorschrift zum Einzelhandel ausgeführt, die ein wesentliches Instrument sei, nicht nur zur Ausfüllung eines solchen Stadtentwicklungsplans, sondern vom Grundsatz her ein wesentliches Steue- rungsinstrument, an dem sich die Bezirke orientieren müssten. Die Bezirke würden sich im Vorfeld gelegent- lich auch etwas versprechen lassen, beispielsweise den Bau einer Schule oder eines Kulturzentrums. In der Regel bitte ein möglicher Investor um ein Gespräch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Bei nähe- rer Betrachtung trete im Regelfall wieder Vorsicht ein, wenn es darum gehe, die Genehmigungsfähigkeit im Bezirk auch beurteilen zu wollen. Der Stadtentwicklungsplan Zentren sei intensiv sowohl mit der IHK als auch mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg diskutiert worden. Sie sei froh über die breite Zustim- mung. Wenn von einem Überschuss an Verkaufsflächen die Rede sei, sei dies auch der Interessenvertretung zuzuschreiben, die ein Handelsverband auch zum Schutz bereits vorhandener Ansiedlungen vornehmen müs- se. Eine wesentliche Kaufkraft nach Berlin, die dazu geführt habe, dass sich in der Stadt der Handel gut ent- wickelt habe, sei der Tourismus. Die Touristen gäben so viel Geld aus wie die Bürgerinnen und Bürger eines gesamten Berliner Bezirks und seien demnach wie ein dreizehnter Bezirk zu sehen. Insofern sei es richtig und wichtig, den Einzelhandel und den Tourismus zu stärken. Wenn es darum gehe, die Fachmarktagglome- rationen zu definieren, müsse darauf geachtet werden, dass dies nicht nur das Gartencenter, den Bau- bzw.

Möbelmarkt beinhalte, der beobachtet werden müsse. Es sei richtig, dass sich solche Fachmarktagglomerati- onen nicht in Wohngebieten befänden. Sie seien in der Regel von einer Größenordnung, die sich auf die Qualität eines Wohngebietes negativ auswirken können. Deshalb würden Standorte auf die Eignung für Fachmarktagglomerationen untersucht. Sie müssten jedoch erreichbar bleiben. Auch müsse die räumliche Dimension in der Stadt betrachtet werden unter Berücksichtigung des dort geplanten Anteils an zentrenrele- vanten Einzelhandels. Reinickendorf wolle keine eigenes Zentrenkonzept; Charlottenburg-Wilmersdorf kön- ne ein solches Konzept nicht vorlegen. Spandau gebe eine Bemühenszusage.

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab und nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Punkt 8 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion der Grünen

Das Tempelhofer Feld zum Modellprojekt für Klimaschutz und sozial-ökologische Innovationen machen

Drs 16/3791

b) Antrag der Fraktion der Grünen

Nord – Neukölln zum Modellquartier einer sozial-ökologischen IBA in Berlin machen

(Drs 16/3232)

0485

0418

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Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne) führt aus, der Antrag verdeutliche noch einmal für die Grünen wichti- ge Aspekte. Hinsichtlich der Auseinandersetzungen um Wohnbebauungen oder nicht stellten sich die Grünen auf die Position, wie sie im Entwurf zum Flächennutzungsplan von 2009 vorgesehen sei. Es werde abge- lehnt, dass innerhalb des bestehenden Park- und Taxiways zusätzliche Wohnbebauung vorgesehen werde.

Bei der Argumentation, wonach dort gar nichts errichtet werden solle, weise sie darauf hin, dass dieses nicht gewollt werden könne, wenn gleichzeitig dem Senat aufgegeben werde, wohnungspolitisch und wohnungs- baumäßig mehr Aktivitäten zu entwickeln. Zum zweiten Antrag habe es inzwischen ausführliche Initiativen des Senats für ein IBA-Konzept Hauptstadt-Raumstadt Sofortstadt gegeben. Sie könne sich diesbezüglich noch nicht viel vorstellen. Ihre Fraktion sei der Meinung, Nord-Neukölln bezüglich seiner sozialen Proble- me, aber auch seiner ökologischen-energetischen Zukunft stünde es gut zu Gesicht, dort den Schwerpunkt einer IBA zu setzen und das Tempelhofer Feld als eine Art innere Stadterweiterungsgebiet als Ergänzung zu nehmen und dort insbesondere auch Bildungsinvestitionen zu tätigen.

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer (SenStadt) zeigt sich über das Interesse an der Entwicklung des Tempelhofer Feldes interessiert. Die IBA werde tatsächlich die Schwerpunkte der Bildung, des Sozialen und der Nachhaltigkeit auch im ökologischen Sinne haben. Die Planungen der Senatsverwaltung gingen jedoch schon über den Antrag hinaus.

Der Ausschuss beschließt, dem Plenum die Ablehnung des Antrags – Drs 16/3791 – zu empfehlen. Der Aus- schuss beschließt zu TOP b) ferner, das Berichtsdatum von „31. August 2010“ in „31. August 2011“ zu än- dern. Es wird beschlossen, dem Plenum die Ablehnung des so geänderten Antrags – Drs 16/3232 – zu emp- fehlen.

Punkt 9 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der Grünen

Autobahnsanierung mit bestmöglichem Lärmschutz Drs 16/3977

0503

Claudia Hämmerling (Grüne) verweist auf den vor einigen Wochen eingebrachten Antrag zu Nikolassee.

Die Autobahnsanierung müsse mit dem bestmöglichen Lärmschutz erfolgen. Dieses solle auf alle Gebiete der Stadtautobahn ausgedehnt werden.

Der Ausschuss beschließt ohne weitere Aussprache, dem Plenum die Ablehnung des Antrags – Drs 16/3977 – zu empfehlen.

Punkt 10 der Tagesordnung

Verschiedenes

Siehe Beschlussprotokoll.

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