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Archiv "Kohlenwasserstoffe in der Muttermilch" (26.06.1975)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen AUS DER FRAGESTUNDE DES BUNDESTAGES

Vorerst keine weiteren Vorsorge-

untersuchungen

Weil die Bundesregierung davon ausgeht, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die gesetzli- chen Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden, hält sie sozialpolitisch es für nicht er- forderlich, den anspruchsberech- tigten Personenkreis zu erweitern.

Dies antwortete der Parlamentari- sche Staatssekretär beim Bundes- minister für Arbeit und Sozialord- nung, Hermann Buschfort, auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabge- ordneten Dr. Wendelin Enders.

Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung habe im übri- gen eine Empfehlung zur Erweite- rung der bestehenden Früherken- nungsuntersuchungen auf Krank- heiten des Kreislaufsystems erar- beitet. Die Sachverständigenkom- mission halte es darin für erforder- lich, vor der allgemeinen Ein- führung der vorgeschlagenen Früh- erkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung in ausgewähl- ten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit die vorgeschlage- nen Modellversuche vor. WZ/CK

Stiefkind

Rettungswesen

Die Bedeutung des Rettungswe- sens in der Bundesrepublik wird zwar von der Bundesregierung un- eingeschränkt anerkannt, eine un- mittelbare finanzielle Förderung seitens des Bundes ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen derzeit noch nicht möglich. In Be- antwortung einer kleinen Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Max Vehar teilte der Parlamentari-

sche Staatssekretär des Bundes- verkehrsministeriums, Dr. Jürgen Schmude, mit, daß aus dem Bun- desetat keine unmittelbare Förde- rung des Rettungsdienstes erfol- gen könne, da nicht der Bund, son- dern gemäß Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes die Länder für die- se Aufgaben zuständig seien.

Soweit der Bund für Teilbereiche des Rettungsdienstes die Gesetz- gebungskompetenz habe, mache er davon im Interesse der Verbesse- rung des Rettungswesens auch Gebrauch. Der Staatssekretär nannte in diesem Zusammenhang die Gesetzentwürfe über den Beruf des Rettungssanitäters und über die Beförderung von Personen im Krankenkraftwagen. Im übrigen fördere die Bundesregierung den Rettungsdienst mittelbar, etwa über die Vergabe von Mitteln für den Zi- vil- und Katastrophenschutz; die Aufwendungen kämen insbesonde- re der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe, der Ausbildung der freiwilligen Helfer des Sanitäts- dienstes, des Katastrophenschut- zes, den Fahrzeugen des Sanitäts- dienstes, den Katastrophenschutz- zentren und schließlich den Hub- schraubern des Katastrophen- schutzes zugute.

Im übrigen lobte Staatssekretär Schmude den Einsatz von Hub- schraubern im Rahmen des Ret- tungsdienstes: „Sie eignen sich nicht nur als schnelles und scho- nendes Transportmittel für Notfall- patienten, sondern nicht zuletzt dazu, Arzt und Sanitäter innerhalb von 10 bis 15 Minuten nach Eintritt des Notfalls, einem Zeitraum, der von der modernen Notfallmedizin als entscheidend für lebensretten- de Maßnahmen angesehen wird, zum Notfallort zu bringen.

Nach einem erfolgreich verlaufenen Modellversuch sei im Jahr 1973 da- mit begonnen worden, im Rahmen der Erweiterung des Katastrophen- schutzes das Bundesgebiet mit ei- nem Netz mit etwa 20 Stationen von Hubschraubern für Katastro- phenschutz und Rettungsdienst ab- zudecken.

Ausdrücklich hob der Staatssekre- tär hervor, daß das zivile Rettungs- wesen nicht zum Aufgabenbereich der Bundeswehr gehöre; diese könne daher nur unterstützend im Rahmen des Rettungswesens tätig werden. Allerdings soll die Zusam- menarbeit der Bundeswehr mit den Rettungshubschraubern des Kata- strophenschutzes verbessert und einheitliche Organisations- sowie Einsatzbedingungen sollen erreicht werden. HC

Kohlenwasserstoffe in der Muttermilch

Im Hinblick auf die weltweite Ver- breitung chlorierter Kohlenwas- serstoffe kann eine Kontamination der Muttermilch mit diesen Stoffen gegenwärtig nicht verhindert wer- den. Das Problem der Kontamina- tion ist nur durch gemeinsame in- ternationale Anstrengungen, die auf verschiedenen Ebenen einge- leitet worden sind, zu lösen. Diese Auskunft erteilte der Parlamentari- sche Staatssekretär des Bundesge- sundheitsministers, Fred Zander, auf Anfragen des SPD-Abgeordne- ten Udo Fiebig. Er bestätigte die in der Deutschen Medizinischen Wo- chenschrift veröffentlichten Befun- de von Rappl und Waiblinger, nach denen die in Muttermilch vorhan- denen Rückstände an chlorierten Kohlenwasserstoffen häufig die für Kuhmilch in der Höchstmengenver- ordnung festgesetzten Grenzwerte erheblich überschreiten. Der höhe- re Gehalt in der Muttermilch erklä- re sich daraus, daß der Mensch am Ende einer Nahrungskette stehe und chlorierte Kohlenwasserstoffe aus tierischen und pflanzlichen Le- bensmitteln sich im menschlichen Körper anreicherten. Der kindliche Organismus nähme schon während der embryonalen Phase diese Stoffe über das Blut der Mutter auf.

Hinweise auf gesundheitsschädli- che Auswirkungen der zusätzlichen Aufnahme chlorierter Kohlenwas- serstoffe während der Stillperiode hätten sich bisher nicht ergeben. F

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 26. Juni 1975 1959

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