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Archiv "Zukunftssicheres Gesundheitswesen: Qualitätsoffensive nicht ohne Ärzte" (09.06.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Heft 23–24

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9. Juni 2014 A 1037 ZUKUNFTSSICHERES GESUNDHEITSWESEN

Qualitätsoffensive nicht ohne Ärzte

Der Aufforderung des Bundesgesundheitsministers, sich in die „Qualitätsdebatte“

einzubringen, kamen die Delegierten engagiert nach. Über Krankenhausplanung, Haftpflichtprämien und Wartezeiten wurde ebenfalls rege diskutiert.

V

on Qualität im Gesundheits- wesen ist derzeit viel die Re- de: nicht nur im GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwick- lungsgesetz, das unter anderem noch in diesem Jahr die Gründung eines unabhängigen wissenschaftli- chen Instituts für Qualitätssiche- rung und Transparenz im Gesund- heitswesen vorsieht, sondern auch bei der anstehenden großen Reform der Krankenhausfinanzierung. Dis- kussionen zur Qualitätssicherung im Kontext mit beiden Themen be- herrschten daher auch die General- aussprache zur Gesundheits-, Sozi- al- und Berufspolitik des 117. Deut- schen Ärztetages in Düsseldorf.

Dabei ist die Qualität der medizi- nischen Versorgung in Deutschland anerkanntermaßen hoch, aber:

„Qualität hat als typisches Merk- mal, dass sie ein Prozess ist, den man täglich neu erzeugen muss“,

betonte Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im Gespräch mit dem DÄ. „Da brau- chen wir objektivierbare Systeme, mit denen wir Qualität erkennen können und da, wo es Defekte gibt, Qualität auch verbessern können.“

Dr. med. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der BÄK, wies darauf hin, dass die Diskus - sion um mehr Qualität und Trans pa - renz in der Gesundheitsversorgung auch die Bewertungsportale für Ärzte und Krankenhäuser betreffe.

„Patienten, die sich über die beste Adresse für die Behandlung ihrer Erkrankung informieren wollten, erhalten mittlerweile von einer Vielzahl solcher Portale eine Viel- zahl von Antworten“, sagte Ro- chell. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2013 hätte aber auch die Schat- tenseiten solcher Navigationssyste-

me zur vermeintlich besten Be- handlungsqualität offenbart. Da- nach hatte ein Vergleich mehrerer Portale ergeben, dass die Bewertun- gen für dieselben Krankenhäuser zur Hüftendoprothetik sehr unter- schiedlich ausfallen und der ratsu- chende Patient für dasselbe Kran- kenhaus im Portal A eine völlig an- dere Bewertung als im Portal B fin- den kann.

Es sei daher unverzichtbar, vor der Produktion von Qualitätsnavi- gatoren erst das Qualitätskoordina- tensystem zu erarbeiten, in dem dann nach allgemeiner Überein- kunft das Ziel einer guten Behand- lungsqualität und die Stellgrößen für die Zielerreichung verortet wer- den könnten, betonte Rochell. „Ein solches Koordinatensystem tut not, und es wäre gut, wenn das neue Qualitätsinstitut hierfür seriöse Standards schaffen könnte.“

Alle Fotos aus Düsseldorf: Lajos Jardai

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„Was ist eigentlich Qualität?“, fragte Prof. Dr. med. habil. Wulf Dietrich, Landesärztekammer Bay- ern, mit Blick auf die häufige Ver- wendung des Begriffs. „Wir haben die Indikationsqualität, die sehr schwierig zu überprüfen ist, wir ha- ben die Struktur- und Prozessquali- tät, und wir haben die Outcome- Qualität.“ Vor allem Letztere sei schwierig zu messen. „Darüber wissen wir fast gar nichts. Das ist es aber, was die Patienten interes- siert“, meinte Dietrich.

„Qualität gibt es nicht zum Null- tarif, nicht einmal im Gesundheits-

wesen“, betonte Dr. med. Wolfgang Wesiack, Ärztekammer Hamburg.

Wenn man die bisherige hohe Qua- lität noch verbessern wolle, dann brauche man auch Geld dafür.

Dr. med. Ulrich M. Clever, Vor- standsmitglied der BÄK, wies ebenfalls auf Risiken hin, die für die Ärzte mit dem Qualitätsinstitut verbunden sein könnten: Darin lie- ge „die Gefahr der Ausgrenzung nicht messbarer Fähigkeiten von uns Ärzten und anderen Gesund- heitsberufen“. Außerdem sei es ein

„wunderbares Mittel, um Konkur- renten auszuschalten“. Wenn die Messbarkeit im Qualitätsinstitut an der ersten Stelle stehe, bleibe die sprechende Medizin möglicherwei- se auf der Strecke. „Damit das Qua- litätsinstitut nicht zum ,Quälinsti- tut’ für uns Ärzte wird, müssen wir

dafür sorgen, dass wir Ärzte früh- zeitig einbezogen werden.“ Der hierzu vorliegende Entschließungs- antrag „Qualitätsoffensive nicht oh- ne die Ärzteschaft“ aus dem BÄK- Vorstand wurde mit großer Mehr- heit angenommen.

Einstimmig votierten die Dele- gierten auch für den Leitantrag des BÄK-Vorstandes „Das Gesund- heitswesen zukunftssicher ma- chen“. Darin unterstützen die Ärzte unter anderem die von der Bundes- regierung initiierte Qualitätsoffen- sive im Gesundheitswesen, fordern aber, „den ärztlichen Sachverstand

in dem geplanten Qualitätsinstitut an führender Stelle zu verankern“.

Qualitätssicherung zähle zu den ori- ginären Aufgaben der Heilberufe- kammern, daher sollten diese je- weils mit einem Sitz im Stiftungs- vorstand beteiligt sein und ein un- mittelbares Antragsrecht beim Ge- meinsamen Bundesausschuss zur Beauftragung des Instituts erhalten.

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

Dass Qualität nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch in der Krankenhausplanung eine Rolle spielen soll, hatte die Bundesärzte- kammer in ihrem Positionspapier

„Qualitätsorientierte Krankenhaus- planung“ begrüßt. Sie lehnt jedoch die Forderung der Krankenkassen, hierzu modellhaft Selektivverträge

mit einzelnen Krankenhäusern ab- schließen zu dürfen, ab und setzt sich stattdessen für eine „struktu- rierte, qualitätsorientierte und somit beizubehaltende und neu auszurich- tende Krankenhausplanung durch die Länder“ ein, heißt es in dem entsprechenden Vorstandsantrag der BÄK, den das Ärzteparlament mit großer Mehrheit annahm.

Nicht bei allen Delegierten stieß indes das Zauberwort Qualität in diesem Kontext auf uneinge- schränkte Zustimmung. Das Ge- fährliche sei, dass niemand etwas gegen Qualität sagen könne, meinte etwa Dr. med. habil. Thomas Schang, Schleswig-Holstein. Wenn man aber Qualitätskriterien zu Kri- terien der Bedarfsplanung mache, dann laufe man Gefahr, dass diese Kriterien so gestaltet würden, „dass ich vorher ausrechnen kann, welche Kliniken schließen müssen“.

Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Scholz, Hessen, gab zu bedenken:

„Es ist für die Politik sehr verlo- ckend zu sagen, wir verteilen Gel- der, Krankenhäuser und Ressourcen nur nach Qualität. Wer kann sich dem verschließen.“ Aber es sei schwierig, fundierte Kriterien zur Qualitätsmessung zu finden. Zu- dem seien nicht nur wissenschaft- lich gesicherte, rechtssichere und transparente Kriterien für Maßnah- men zur Qualitätsverbesserung er- forderlich, sondern „dass wir Ärzte dabei auch entsprechend involviert sind“. Auch setze Qualität in der medizinischen Versorgung ausrei- chendes Personal voraus. Wissen- schaftliche Untersuchungen hätten den Zusammenhang zwischen per- soneller Unterbesetzung und Zu- nahme der Fehlerhäufigkeit und Mortalität gezeigt. Beide Forderun- gen unterstützten die Delegierten mit großer Mehrheit.

Rudolf Henke, BÄK-Vorstand, ging auf Vorbehalte hinsichtlich ei- ner qualitätsorientierten Kranken- hausplanung ein: „Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Verein- barung im Koalitionsvertrag, wo- nach für vier selektive Leistungen qualitätsorientierte Verträge zwi- schen Krankenkassen und Kran- kenhäusern modellhaft ausprobiert werden sollen.“ Henke zufolge Frank Ulrich Mont-

gomery: „Qualität hat als typisches Merkmal, dass sie ein Prozess ist, den man täglich neu erzeugen muss.“

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TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik FAZIT

Bei der Qualitätsoffensive der Bundesregierung muss der ärztliche Sachverstand frühzeitig berücksichtigt werden.

Der Ärztetag spricht sich für eine strukturierte, qualitätsorientierte Krankenhausplanung aus und lehnt die Einführung von Selektivverträgen als Steuerungselement ab.

Der Ärztetag begrüßt die geplante Krankenhausreform und appelliert an die Länder, eine nachhaltige Investitions - finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen.

Der Ärztetag fordert, den 100-Prozent-Ansatz des deutschen Fallpauschalensystems aufzugeben.

Die Europäische Kommission soll die geplante EU-Normungsverordnung nicht auf Gesundheitsdienstleistungen übertragen.

Der Ärztetag fordert, dass es bei einer Vierwochenfrist-Regelung für Facharzttermine im Gegenzug Ausfallent - schädigungen für von Patienten nicht wahrgenommene Termine geben soll.

würde hier die Zuständigkeit dafür, mit welchen Qualitätsgesichtspunk- ten und -pflichtenheften ein Kran- kenhaus konfrontiert wird, auf die Krankenkassen übertragen. Damit würden die Krankenkassen ent- scheiden, mit welchen Krankenhäu- sern sie über diese Qualitätsaspekte eine Vereinbarung abschließen wollten; dies könnten sie als Steue- rungsinstrument verwenden, wie das bereits in der Rehabilitation realisiert sei. Dort gebe es keine Krankenhausplanung, sondern Kas- sen und andere Rehabilitationsträ- ger, die mit den Rehabilitationskli- niken vereinbarten, zu welchen Konditionen – qualitativen und fi- nanziellen – sie in die Versorgungs- verträge aufgenommen werden.

„Das ist eine Situation, die kommt einer selektiven Kontrahierung na- he“, warnte Henke. „Das lehnen wir ab.“ Nötig sei daher ein anderer Ort, an dem qualitative Aspekte eingebracht würden. Das könne nur die der Daseinsvorsorge dienliche staatliche Krankenhausplanung sein, „an der wir (klugerweise) als Ärztekammer teilzunehmen und mitzuwirken ebenfalls fordern“.

Neben einer ausreichenden In- vestition durch die Länder sei auch eine verbesserte staatliche Planung nötig, wie die Investitionen gezielt einzusetzen seien, forderte Dr. med.

Peter Hoffmann, Bayern. Abzuleh- nen sei es, nach dem Gießkannen- prinzip zu verfahren oder die Kran- kenhäuser, die im Wettbewerb er- folgreich seien und einen hohen Case-Mix erwirtschafteten, mit Pau- schalen und Investitionszuschlägen zu belohnen. „Das berücksichtigt zu wenig das Ziel, eine flächende- ckende adäquate Versorgung für die Patienten zu schaffen.“ Zudem dürften die DRG-Fallpauschalen

nicht 100 Prozent der Finanzierung tragen. Mindestens sollte eine zu- sätzliche Finanzierungssäule für die laufenden Kosten der Krankenhäu- ser etabliert werden, in der zu ver- handelnde Budgets zur Refinanzie- rung nicht leistungsbezogener Kos- tenanteile untergebracht werden könnten. Ein Beispiel seien Vorhal- tekosten etwa für Häuser auf dem Land, wo eine gute wirtschaftliche Auslastung nicht erreichbar sei. Ein mit ihm eingebrachter Antrag, die Krankenhausfinanzierung grundle- gend zu reformieren, wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Schließlich sprachen sich die Delegierten klar gegen die Einfüh- rung von Selektivverträgen als Steuerungselement aus. Diese stell-

ten aufgrund von Interessenskon- flikten bei der Leistungssteuerung ein erhebliches Risiko für die Si- cherung der flächendeckenden me- dizinischen Versorgung dar. Ebenso forderten sie die Bundesregierung auf, das angestrebte Modellprojekt für selektive Kontrahierungsmög- lichkeiten einzelner Leistungen im stationären Bereich aufzugeben.

Der damit verbundene Einfluss der Krankenkassen gefährde die Thera- piefreiheit und erhöhe den ökono- mischen Druck auf die Kliniken noch weiter.

In einem weiteren Beschluss for- derten die Delegierten Bund und Länder auf, für eine bessere Finan- zierung der Universitätsklinika zu sorgen. Bisher werde deren Sonder- rolle in Forschung, Lehre und Pa- tientenversorgung nicht ausrei- chend berücksichtigt. Außerdem sprachen sich die Delegierten dafür aus, bei der anstehenden Neurege- lung der Finanzierungssystematik auch die Rahmenbedingungen der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung zu verbessern.

Ablehnung einer Frist bei Facharztterminen

Auch das Thema Wartezeiten be- schäftigte die Delegierten. Es steht zur Debatte, ob eine sogenannte Expressüberweisung als eine Unter- kategorie der vertragsärztlichen Überweisung zielführend ist. Hin- tergrund sind die im Koalitionsver- trag festgeschriebenen Pläne für ei- ne Wartezeitenregelung bei Fach- arztterminen. Angelika Haus, Dele- gierte der Ärztekammer Nordrhein, sprach sich dagegen aus, in Haus- arztpraxen die Patienten nach dringlich oder gar nicht dringlich einzuteilen. Dies führe zu „unwür- digen“ Diskussionen mit den Pa- tienten, die dafür kein Verständnis hätten, so Haus.

Dr. med. Jens Schweizer, Dele- gierter aus Niedersachsen, geht da- von aus, dass in einer Facharztpra- xis bis zu 20 vereinbarte Termine pro Woche nicht wahrgenommen werden. Grundlage ist eine eigene Befragung Schweizers in verschie- denen Facharztpraxen in Nieder- sachsen, bei der er nach eigenen Angaben hochgerechnet bundes- Christian von

Ascheraden (oben):

Die EU mischt sich in Dinge ein, die sie nichts angeht.

Peter Hoffmann (unten): Kein Gieß- kannenprinzip, son- dern eine verbesserte staatliche Kranken- hausplanung

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9. Juni 2014 weit auf 6,5 Millionen nicht ein -

gehaltene Termine kommt. Durch die Nichteinhaltung entstehe den Praxen ein großer wirtschaftlicher Schaden: „Da frage ich mich, wo das Problem vonseiten der Politik eigentlich liegt“, sagte Schweizer.

Der von ihm eingebrachte Antrag, den Gesetzgeber dazu aufzufor- dern, im Falle einer maximalen Vierwochenfrist für Facharzttermi- ne auf der anderen Seite auch ei- ne Ausfallentschädigung für von Patienten nicht wahrgenommene Termine zu implementieren, wurde von den Delegierten mit einer Mehrheit von 112 zu 97 Stimmen angenommen.

Der Präsident der Bundesärzte- kammer, Prof. Dr. med. Frank Ul- rich Montgomery, sagte anschlie- ßend dazu: „Wenn die Patienten Garantien von ihren Ärzten bekom- men, muss es im Gegenzug auch eine Garantie für die Einhaltung dieses Privilegs geben.“ Wer mehr- mals einen Termin nicht wahrneh- me, der habe dann auch keine Garantie mehr auf einen Facharzt- termin innerhalb von vier Wochen.

Vorstellbar sei zum Beispiel, die Krankenkassen zur Kasse zu bitten, wenn Patienten Termine sausen lie- ßen, so Mont gomery. Denn hilfrei- cher als ein Anruf des Arztes sei oft der Anruf der Krankenkasse beim Patienten.

Etliche Delegierte warnten vor einer „Europäisierung“ der Medi- zin. Eine Normierung der Gesund- heitsversorgung durch die Europä - ische Union, insbesondere durch das europäische Normungsinstituts

CEN, wurde einstimmig abgelehnt.

Die EU mische sich in Dinge ein, die sie nichts anginge, so Dr. med.

Christian von Ascheraden, Ärzte- kammer Baden Württemberg. Dass Europa immer weiter im negativen Sinne auf die Ärzteschaft zukom- me, dieser Ansicht war auch Dr.

med. Christian Albring, Nieder- sachsen. Europa wolle beispiels- weise, dass Deutschland, wie in England üblich, die „Pille danach“

freigibt. In England werde eine fünfmal höhere Abgabe des Medi- kaments als in Deutschland ver- zeichnet, aber auch eine fünfmal höhere Abtreibungsrate, so Albring.

Ein Beweis dafür, dass eine Neure-

gelung somit kontraproduktiv sei.

Dr. med. Andreas Gassen, Vorstand Kassenärztliche Bundesvereinigung, sieht durch die Normungspläne der Europäischen Union auch langfris- tig eine Bedrohung für den freien Beruf des Arztes und die Therapie- freiheit: „Bislang geht es nur um äs- thetisch-chirurgische Dienstleistun- gen, doch das ist wohl nur der An- fang“, warnte Gassen.

Der 117. Deutsche Ärztetag hat die Europäische Kommission des- halb aufgefordert, die geplante EU-Normungsverordnung nicht auf Gesundheitsdienstleistungen zu über- tragen und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisati- on ihres Gesundheitswesens zu res- pektieren.

Kurzfristige und langfristige Maßnahmen gegen die steigenden Prämien für ärztliche Haftpflicht- versicherungen fordern die Dele- gierten von der Bundesregierung.

Dazu zählen unter anderem die Ab- senkung der Versicherungssteuer für alle Berufshaftpflichtversiche- rungen von derzeit 19 auf elf Pro- zent und die Absicherung des Haf- tungsrisikos für Geburtsschäden durch eine Staatshaftung. Dr. med.

Martin Bolay, Westfalen-Lippe, sah den Teufel jedoch im Detail und zog eine Parallele zu Impfungen. Wenn bei einer Impfung Eltern oder Pa- tienten darüber klagten, dass die Aufklärung nur unzureichend statt- gefunden habe, komme die Staats- haftung nicht mehr ins Spiel, so Bo- lay: „Ich stelle mir eine Aufklärung im Bereich der Geburtshilfe jedoch sehr viel schwieriger vor. Deshalb sollten wir uns auf eine Staatshaf- tung nicht verlassen.“

Im Antrag zur Begrenzung der Auswirkungen des Anstiegs der Haft pflichtversicherungsprämien, der mit großer Mehrheit angenom- men wurde, steht auch eine Be- schränkung der Regressforderun- gen der Sozialversicherungsträger zur Stabilisierung der Versiche- rungsprämien. „Die Krankenkassen müssten, wie bei den Hebammen, verpflichtet werden, zusätzlich den Aufschlag zur Versicherungsprämie kurzfristig zu bezahlen, damit die Politik Zeit hat, lang- und mittelfris- tige Lösungen zu finden“, sagte Albring hierzu. Die Krankenkassen seien ja auch die Haupttreiber der Höhe der Prämien, da sie teilweise bis zu zehn Jahre zurückgingen, um zu überprüfen, ob nicht irgendwer in Klinik oder Praxis einen Fehler gemacht habe, argumentierte er.

Kommunikation soll Thema beim 118. Ärztetag werden Die Delegierten waren sich schließ- lich einig, dass die ärztliche Kom- munikationskompetenz wesentlich für Qualität, Sicherheit und Erfolg der ärztlichen Behandlung ist und zur vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient und Arzt maß - geblich beiträgt. Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 beschloss deshalb mit einem Vorstandsantrag, dass der Themenkomplex Kommunikation in einem eigenen Tagesordnungs- punkt auf dem 118. Deutschen Ärz- tetag 2015 vertieft werden soll.

Heike E. Krüger-Brand, Johanna Protschka Angelika Haus:

„Expressüber - weisungen“ nicht zielführend

Jens Schweizer:

Ausfallentschädi- gung für die von

Patienten nicht wahrgenommenen

Termine im Falle einer Vierwochen-

frist-Regelung für Facharzttermine

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