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Archiv "Sowjetunion: Museum der Medikamente" (19.02.1976)

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Bericht und Meinung AUS EUROPA

ITALIEN

Zum erstenmal Höchsthonorare

Die Turiner Ärztekammer hat in ei- ner Urabstimmung eine Gebühren- ordnung in Kraft gesetzt, die zum erstenmal in Italien für die Liquida- tion in der Privatpraxis Höchstsät- ze festsetzt. Bisher gab es lediglich eine von dem Verband der Ärzte- kammern erarbeitete und von der Regierung gebilligte Gebührenord- nung mit Mindestsätzen, jedoch keine Begrenzung der Rechnungs- stellung nach oben. Die Mindest- sätze der Turiner Gebührenord- nung sind im Schnitt etwa doppelt so hoch wie die Mindestsätze der bisher geltenden Gebührenord- nung. Dies ist gerechtfertigt, weil die geltenden Mindestsätze fast zehn Jahre alt sind. Die Höchstsät- ze schwanken zwischen dem Vier- fachen und dem Fünffachen des Mindestsatzes. Von der Verdoppe- lung der alten Mindestsätze gibt es einige verblüffende Ausnahmen:

Bei einigen teuren Operationen ist die Erhöhung wesentlich geringer;

andererseits ist die Geburtshilfe um sehr vieles höher angesetzt:

von 18 000 auf 150 000 Lire Min- destsatz, ebenso die Unterbre- chung einer Schwangerschaft. Die Vereinigung der Ärztekammern hat die Initiative der Turiner Ärzte be- grüßt und sie als ein anspornendes Beispiel für ganz Italien bezeich- net. Die Mindest- und Höchstsätze kommen bei der Abrechnung mit der Krankenversicherung nicht zur Anwendung. CS

GROSSBRITANNIEN

Abtreibungsgesetz soll

reformiert werden

Nach einer großen Demonstration in London, an der über 50 000 Men- schen teilgenommen haben sollen, gab Gesundheits- und Sozialmini- sterin Barbara Castle vor dem Un-

terhaus bekannt, die Regierung werde eine Reihe von Maßnahmen einleiten, durch die Mißbräuche bei der Anwendung des Gesetzes über den Schwangerschaftsabbruch von 1967 im Privatsektor eingeschränkt werden sollen. Privatkliniken wer- den nur noch dann Lizenzen erhal- ten, wenn sie befriedigende Zusi- cherungen geben können über die Höhe ihrer Gebühren und über fi- nanzielle Vereinbarungen mit Bera- tungsstellen und Agenturen. Die Privatkliniken müssen in Zukunft vierteljährlich dem Ministerium die Zahl der ausländischen Patientin- nen mitteilen. Auch Vermittlungs- agenturen benötigen in Zukunft ei- ne Genehmigung des Ministeriums.

Ferner dürfen Schwangerschafts- abbrüche nach der zwanzigsten Woche nur noch in Kliniken vorge- nommen werden (dies gilt für den privaten ebenso wie für den staatli- chen Sektor), die über besondere Einrichtungen für Frühgeburten verfügen. Das Ministerium hat fer-

ner den Organisationen und Ver- bänden der Gesundheitsberufe Empfehlungen über die Beratung der Schwangeren zukommen las- sen. Die beiden Ärzte, die nach den Vorschriften des Gesetzes den Abbruch einer Schwangerschaft empfehlen müssen, werden in Zu- kunft eine Bestätigung zu geben haben, daß sie die Patientin per- sönlich untersucht haben.

Die Regierung ist damit im wesent- lichen den Empfehlungen eines Unterhausausschusses gefolgt, der seit dem Frühjahr vorigen Jahres über eine Reform des Abtreibungs- gesetzes berät.

Ein

entsprechender Gesetzentwurf war im Februar 1975 in zweiter Lesung gebilligt worden, wurde aber mit dem Ablauf des Sitzungsjahres hinfällig. Das Unter- haus hat inzwischen in einer freien Abstimmung mit großer Mehrheit den Ausschuß wieder eingesetzt;

seine Zusammensetzung läßt eine Verabschiedung des Gesetzes er- warten.

Mit Nachdruck wies die Ministerin Behauptungen zurück, es gebe eine Anweisung an die Kranken-

häuser im Staatlichen Gesund- heitsdienst, in den entsprechenden Abteilungen nur Krankenhausärzte einzustellen, die zur Mitarbeit an Schwangerschaftsabbrüchen bereit sind (das Gesetz erlaubt Ärzten und Schwestern, die Mitwirkung aus Gewissensgründen zu verwei- gern). Eine solche zentrale Direkti- ve gebe es nicht; es sei jedoch in einzelnen Fällen notwendig, bei Stellenausschreibungen zu spezifi- zieren, daß eine solche Mitarbeit erwartet wird. Schließlich sei der Staatliche Gesundheitsdienst ver- pflichtet, in seinen Krankenhäusern die Durchführung des Gesetzes möglich zu machen. In den letzten sechs Monaten seien bei insge- samt 70 Neueinstellungen nur neunmal solche Zusätze notwendig gewesen.

Die Anzahl der nach dem Gesetz durchgeführten Abtreibungen an ausländischen Patientinnen ist im Jahre 1975 um 37 Prozent auf knapp 34 000 zurückgegangen. In der Hauptsache betraf der Rück- gang Patientinnen aus Frankreich.

Insgesamt wurden in England und Wales im vergangenen Jahr 14 Pro- zent weniger genehmigte Schwan- gerschaftsabbrüche registriert als 1974. Damit hat sich der seit 1973 zu beobachtende Rückgang noch beschleunigt. Die Gesamtzahl an genehmigten Abtreibungen erreich- te 140 521, davon 3526 bei Patien- tinnen unter 16 Jahren. gb

SOWJETUNION

Museum

der Medikamente

Die erste Apotheke in Rußland hat 1581 Zar Ivan der Schreckliche im Kreml gegründet; das erste sowje- tische Museum der Arzneimittel wurde jetzt im Institut für Pharma- zie in Moskau geöffnet. Zu den Ex- ponaten gehören moderne Maschi- nen der heutigen pharmazeuti- schen Industrie, aber auch Rezep- te, nach denen die Menschen vor 5000 Jahren ihre Heilmittel herge-

stellt haben. olh

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 8 vom 19. Februar 1976 481

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