AMA-Besuch bei der Bundesärztekammer
Der Präsident der American Medical Association (AMA), Dr. Max H. Parrott, be- suchte am 14. und 15. Juni die Bundesärztekammer in Köln. Bei den Arbeitsbe- sprechungen während der beiden Tage wurden die in beiden Ländern festzustel- lenden Bestrebungen zur Veränderung des Gesundheitswesens erörtert sowie die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und schließlich Probleme, die sich aus dem (schon einige Zeit zurückliegenden) Austritt der AMA aus dem Weltärzte- bund ergeben. Das Bild zeigt Parrott (Mitte) mit dem Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. J. F. Volrad Deneke (rechts), und dem Leiter des BÄK- Auslandsdienstes, Dr. med. Heinz Peter Brauer (links) dew-Foto
Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Neuwahlen
bei den Akademien der Bundesärztekammer
Am Beginn der neuen Amtsperiode der „Deutschen Akademie der Fachärzte" und der „Deutschen Akademie der Praktischen Ärzte"
wurden die Vorsitzenden bzw. ihre Stellvertreter neu gewählt. Die
„Deutsche Akademie der Fachärz- te" wählte am 12. Juli 1975 Prof.
Dr. Edmund Christiani (Kiel) erneut zu ihrem Vorsitzenden und Dr. Otto Schlosser (Rosenheim) zum stell- vertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende der „Deutschen Akademie der Praktischen Ärzte", Prof. Dr. Häussler (Altbach), und der stellvertretende Vorsitzende, Dr. Hermann Braun (Nittendorf), wurden bereits am 19. Februar 1975 in ihren Ämtern bestätigt. uer
Krankenversicherung zahlt für
Sterilisation und Abbruch einer Schwangerschaft
Noch vor der endgültigen Reform des § 218 StGB selbst hat der Bun- destag dem Vorschlag des Vermitt- lungsausschusses zu dem soge- nannten Strafrechtsreformergän- zungsgesetz zugestimmt. Versicher- te der gesetzlichen Krankenversi- cherung haben danach Anspruch auf Leistungen bei einer nicht rechtswidrigen Sterilisation und bei einem nicht rechtswidrigen Ab- bruch der Schwangerschaft durch einen Arzt.
Was „nicht rechtswidrig" in die- sem Zusammenhang ist bzw.
sein wird, soll durch die nach der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch ausstehende endgültige Strafrechtsreform in diesem Be- reich geregelt werden.
Bei einem nicht rechtswidrigen Ein- griff werden als Kassenleistungen
ärztliche Beratung über die Erhal- tung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Unter- suchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine nicht rechtswidrige Sterili- sation oder für einen nicht rechts- widrigen Schwangerschaftsab- bruch, ärztliche Behandlung, Ver- sorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Krankenhauspfle- ge gewährt.
Ferner erhalten Versicherte Kran- kengeld, wenn sie wegen einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswid- rigen Abbruchs der Schwanger- schaft durch einen Arzt arbeitsun- fähig werden, sofern der Kranken- geldanspruch nicht schon ander- weitig begründet ist. — Mit dieser gesetzlichen Vorabregelung wurde wieder einmal der zweite vor dem ersten Schritt getan. Weshalb konnte man nicht bis zur Rege- lung des „§ 218" warten? WZ/CK
Ersatzkassen vergüten den Einsatz
des Hubschrauber- Rettungsdienstes
Die Ersatzkassen übernehmen jetzt die Kosten, die ihren Versicherten bei Einsatz eines Rettungshub- schraubers entstehen. Eine ent- sprechende Vereinbarung haben die Ersatzkassenverbände jetzt mit dem Allgemeinen Deutschen Auto- mobilclub (ADAC) getroffen. Die Vergütung für den Einsatz eines Hubschraubers beträgt pauschal 830 DM. Mit dem Pauschalbetrag sind alle Aufwendungen, auch ärzt- liche Leistungen, Arzneimittel, Te- lefongebühren usw. abgegolten.
Von Versicherten dürfen keine Zu- zahlungen verlangt oder angenom- men werden. Die Kosten werden übernommen, wenn der mitfliegen- de Arzt die Notwendigkeit des Transportes bestätigt, die Begrün- dung der Notarztversorgung ohne DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 33 vom 14. August 1975 2295
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ormation:Bericht und Meinung
NACHRICHTEN
Transport vorliegt, der Notfallpa- tient von der Unfallstelle in ein Krankenhaus transportiert oder in ein anderes Krankenhaus verlegt werden muß. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab 1. Januar 1975.
Die verwendeten Rettungshub- schrauber entsprechen jeweils den neuesten Normen der modernen Notfallmedizin und sind für den Transport von höchstens zwei Not- fallpatienten ausgelegt. Bei allen Flügen sind ein erfahrener Arzt und ein Rettungssanitäter an Bord. Die Entscheidung über die Notwendig- keit des Transports trifft der mit- fliegende Arzt, bei Verlegungen das überweisende Krankenhaus.
Der ADAC unterhält zur Zeit in fol- genden Großstadtbereichen Stütz- punkte für Rettungshubschrauber:
München, Ludwigshafen, Mann- heim, Frankfurt, Köln, Lünen, Kas- sel, Hannover und Bremen. Weitere sollen hinzukommen. Ni/DÄ
Zwei überbetriebliche Werksarztzentren
In Hamburg und in Mannheim sind zwei überbetriebliche arbeitsmedi- zinische Zentren des Hauptverban- des der gewerblichen Berufsgenos- senschaften in Betrieb genommen
worden. Diese beiden berufsge- nossenschaftlichen Einrichtungen ergänzen die bereits vorhandenen arbeitsmedizinischen Zentren der Berufsgenossenschaften; in der Endstufe will der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen- schaften über 22 überbetriebliche Zentren verfügen. DÄ
Ersatzkasse umbenannt
Die Kaufmännische Krankenkasse Halle (KKH) hat zum 1. Juli dieses Jahres den Hinweis auf die mittel- deutsche Stadt an der Saale aus ihrem Namen gestrichen. Sie heißt jetzt „Kaufmännische Krankenkas- se" — (KKH) —. In den Briefköp- fen steht allerdings noch, kleingedruckt, „Ersatzkasse, Sitz Hannover — gegründet 1890 in Halle." DÄ
Ärzte spendeten rund 16 000 DM für Basilika in Grado
Mit einem Spendenaufruf hatte es begonnen: In Heft 51 vom 19. De- zember 1974 des DEUTSCHEN
Einen Scheck über die bislang einge- gangenen Spendengelder überreichte Prof. Dr. med. Albert Schretzenmayr während eines Festgottesdienstes in der Basilika Santa Eufemia. Dompfarrer Monsignore Fain bedankte sich mit einer symbolischen Gegengabe, einem Buch über Grado Foto: Marocco
ÄRZTEBLATTES bat Prof. Dr. med.
Albert Schretzenmayr, der Leiter der Bundesärztekammerkongresse, seine „Gradeser Ärztefamilie", die Kosten für die Neubeschaffung von Spezialfenstern für die Basilika in Grado zu übernehmen. Die sich mit der Spendenaktion zeigende Ver- bundenheit deutscher Ärzte mit dem geschichtsträchtigen Ort an der oberen Adria fand in Grado weithin Anerkennung. Grados Bür- germeister, Reverdito, und der Prä- sident der Kurverwaltung, Gregori, dankten sehr herzlich bei der Eröff- nungsveranstaltung des Sommer- kongresses '75; Dompfarrer Monsi- gnore Fain dankte in einem Fest-
gottesdienst, bei dem Schretzen- mayr in Anwesenheit einiger hun- dert Teilnehmer aus Deutschland den ersten Spendenscheck über- reichte.
Mittlerweile sind rund 16 000 DM eingegangen, davon wurden fast 4000 DM während des Sommerkon- gresses gespendet. Trotz des nam- haften Betrages — noch sind bei weitem nicht alle der 810 Fenster bezahlt, erforderlich ist ein Betrag von rund 35 000 DM. Schretzen- mayr kündigte daher bereits an, daß er auch auf den kommenden Fortbildungskongressen in Grado seine Ärzte ansprechen werde.
Auch das DEUTSCHE ÄRZTE- BLATT möchte mit diesem kleinen Artikel einen weiteren Hilfedienst für die Spendenaktion leisten.
Ärzte, die ihre Verbundenheit mit Grado und seiner Basilika auch fi- nanziell zeigen möchten, können Spenden einzahlen bei:
Ärztlicher Kreisverband Augs- burg, Konto 06/36 761 bei der Deut- schen Bank, Filiale Augsburg, mit dem Vermerk: „Fortbildung Gra- do". Falls Spendenbescheinigun- gen für das Finanzamt gewünscht werden, ist die Angabe von Namen und Anschrift nötig. Die finanzamt- lich anerkannte Spendenbescheini- gung wird dann unaufgefordert zu- geschickt. Während des Grado- Herbstkongresses vom 1. bis zum 13. September 1975 sind Einzahlun- gen gegen Spendenbescheinigun- gen beim dortigen Kongreßbüro möglich. NJ
In einem Satz
Sozialleistungen — Soziale Ge- setze sollen zwar nicht einge- schränkt werden, weitere Ver- besserungen seien jedoch wegen der gegenwärtigen Wirtschaftslage nicht finanzierbar, erklärte Bundes- arbeitsminister Walter Arendt ge- genüber einer Delegation des Reichsbundes der Kriegsopfer, Be- hinderten, Sozialrentner und Hin- terbliebenen in Bonn. DÄ
2296 Heft 33 vom 14. August 1975 DEUTQr" -- ÄRZTEBLATT