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Datum Beantwortung: 17.10.2012

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0746 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 123-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 04.06.2012

Eingereicht von: Haudenschild (Spiegel, Grüne) (Sprecher/ -in)

Studer (Niederscherli, SVP) Mentha (Liebefeld, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 07.06.2012

Datum Beantwortung: 17.10.2012

RRB-Nr: 1453/2012

Direktion: BVE

Strassennetzplan 2013-2020/28: Fuss- und Radweg Muhlernstrasse zwischen Schliern und Schlatt (Objekt K 1212, OIK II) der Prioritätsstufe 1 zuweisen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende inhaltliche Änderung des Strassennetzpla- nes 2013-2020/28 vorzunehmen: Der Fuss- und Radweg entlang der Muhlernstrasse zwi- schen Schliern und Schlatt (Objekt K 1212, OIK II) ist der Prioritätsstufe 1 zuzuweisen.

Begründung:

Das Projekt ist seit Jahren pendent. Der Oberingenieurkreis II hat der Gemeinde Köniz mehrmals zugesichert, dass dieser Weg für den Langsamverkehr in den nächsten Jahren erstellt werde, konkret im Jahre 2013. Mit Erstaunen nehmen die Motionärin und die Moti- onäre nun zur Kenntnis, dass das Vorhaben, obwohl das Bauprojekt bereits vorliegt, im Strassennetzplan lediglich noch der Prioritätsstufe 3 zugewiesen ist, also erst in einem Zeithorizont nach 2021 erstellt werden soll.

Die Muhlernstrasse ist ein wichtiger Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der obe- ren Gemeinde in das Oberstufenzentrum Köniz und die Mittelschule Lerbermatt. Es gibt keine alternativen Wegverbindungen. Die Muhlernstrasse ist für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrerinnen und Velofahrer zudem äusserst gefährlich. Der Fuss- und Radweg Schliern-Schlatt ist somit ein wichtiger Beitrag an die Verkehrssicher- heit für den Langsamverkehr. Neu- und Ausbauten im Strassennetz sollen in erster Linie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit realisiert werden und erst in zweiter Linie zum Kapa- zitätsausbau. In diesem Sinne ist die Zuweisung des genannten Wegs in die Prioritätsstu- fe 1 folgerichtig und das Vorhaben somit von der 3. in die 1. Prioritätsstufe umzuteilen.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2012.0746 Seite 2/2

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zustän- digkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richt- linienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages.

Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen der Motionäre. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen im Allgemeinen und insbesondere die Schul- wegsicherheit sind zentrale Anliegen seiner Verkehrspolitik. Die Notwendigkeit des Fuss- und Radwegprojekts Muhlernstrasse ist denn auch unbestritten. Im Rahmen der Erarbei- tung des ersten Strassennetzplanes nach dem neuen Strassengesetz und im Lichte der knappen finanziellen Mittel des Kantons mussten die Investitionen in die Kantonsstrassen jedoch neu beurteilt werden. Das Kantonsstrassennetz wurde einer systematischen Schwachstellenanalyse unterzogen und die konkreten Vorhaben wurden bezüglich der Kosten-/Nutzeneffekte und der Finanzplanung neu priorisiert. Dabei mussten verschiedene Projekte späteren Realisierungszeiträumen zugeteilt werden. So auch das Fuss- und Radwegprojekt Muhlernstrasse, das nun im Entwurf des Strassennetzplans mit einem Re- alisierungshorizont ab 2021 vorgesehen ist.

Der Strassennetzplan ist ein langfristiges Planungsinstrument, das einen Zeitraum von rund 16 Jahren umfassen soll. Er wird vom Regierungsrat beschlossen und ist dem Gros- sen Rat zur Kenntnis vorzulegen. Der erste Strassennetzplan wird voraussichtlich im No- vember vom Regierungsrat verabschiedet und in der Märzsession 2013 dem Grossen Rat unterbreitet. In derselben Session wird der Grosse Rat über den vierjährigen Investitions- rahmenkredit Strasse befinden und damit über die in diesem Zeitraum geplanten Investiti- onen in die Kantonsstrassen mit neuen Ausgaben.

Sollten sich aus Verzögerungen von Projekten (zum Beispiel aufgrund von Einsprachen oder Beschwerden) Möglichkeiten ergeben, andere, spätere Projekte vorzuziehen, so ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob das Projekt Fuss- und Radweg Muhlernstrasse frü- her realisiert werden kann. Eine solche vorgezogene Realisierung wäre ohne Änderung des Strassennetzplanes möglich.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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