• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "ANATOL" (29.10.1982)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "ANATOL" (29.10.1982)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

lx -ß HE L D

p `IdiOLO 61SCHE EIMTCAHLIAmG 7

t W EISE

W ISSEN- Scter iTS- VKiVU('?

BER- w EISE.

CIM WENI

G hlT-

M

EMSCHLICHIxUV. DCI-1 CACKwElSE...

4urt-u)rz u(1.1) 2_\iNishus?

r3ci-1 C-AßER-

ujusE.

-

«iPit.iDES- POLiTISCHE SCHELTE 9CH

G5ERUJE1SE.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

Nummer 16

Arzneimittel, deren therapeutisch wirksa- me Bestandteile nicht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 des Arzneimittelgesetzes (AMG) qualitativ und quantitativ deklariert sind, dürfen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nicht verordnet werden. Die Arzneimittel, deren Wirkstoffgehalt in den Ausgangsprodukten Schwankungen unterworfen ist, sollen nur verordnet werden, wenn der Hersteller eine stan- dardisierte Einstellung des Wirkstoffge- haltes vorgenommen und deklariert hat.

Nummer 21

Da sie entweder keine Arzneimittel sind oder ihre Verordnung den Bestimmun- gen des § 368 e RVO widerspricht, dürfen zu Lasten der Krankenkassen nicht oder nur unter den nachstehenden Vorausset- zungen verordnet werden:

a) Genußmittel, sämtliche Weine (auch medizinische Weine) und der Wirkung nach ähnliche, Weingeist als einen we- sentlichen Bestandteil enthaltende Mittel (ausgenommen Tinkturen im Sinne des Deutschen Arzneibuches und tropfen- weise einzunehmende weingeisthaltige Arzneimittel) sowie Mittel, bei denen die Gefahr besteht, daß sie wegen ihrer wohlschmeckenden Zubereitung als Er- satz für Süßigkeiten genossen werden.

b) Mineral-, Heil- oder andere Wässer c) Mittel, die auch zur Reinigung und Pflege oder Färbung der Haut, des Haa- - res, der Nägel, der Zähne, der Mundhöh- le usw. dienen, und kosmetische Mittel d) Badezusätze ohne nachgewiesene therapeutische Wirksamkeit

e) Mittel, die der Veränderung der Kör- perform (z. B. Entfettungscreme, Busen- creme) dienen

f) Mittel, die ausschließlich der Anrei- zung und Verstärkung des Sexualtriebes dienen sollen

g) Mittel zur Raucherentwöhnung h) Saftzubereitungen für Erwachsene, von im Patienten begründeten Ausnah- men abgesehen

i) Würz- und Süßstoffe, Obstsäfte, Le- bensmittel im Sinne des § 1 des Lebens- mittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)*), Krankenkost- und Diätpräpa- rate. Als Ausnahmen sind nur zulässig Aminosäuremischungen und Eiweißhy- drolysate bei angeborenen Enzymman- gelkrankheiten sowie Elementardiäten (Gemische von Nahrungsgrundbaustei- nen, Vitaminen und Spurenelementen) bei Morbus Crohn und Kurzdarmsyn- drom

j) Abmagerungsmittel und Appetitzügler

§ 1 LMBG

(1) Lebensmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unver- ändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden;

ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden.

(2) Den Lebensmitteln stehen gleich ihre Um- hüllungen, Überzüge oder sonstigen Um- schließungen, die dazu bestimmt sind, mitver- zehrt zu werden oder bei denen der Mitver- zehr vorauszusehen ist.

k) Abstillmittel, es sei denn, es liegt eine medizinische Indikation vor

I) Anabolika

— ausgenommen parenteral: bei Osteo- porose, bei Leberzirrhose, bei schwer verlaufenden konsumierenden Erkran- kungen, bei hochdosierter Glucocorti- coid-Langzeittherapie

— ausgenommen oral: bei aplastischem Syndrom

m) Stimulantien (z. B. Psychoanaleptika, Psychoenergetika und Leistungsstimu- lantien), ausgenommen bei Narkolepsie und schwerer Zerebralsklerose sowie beim hyperkinetischen Syndrom und bei der sogenannten minimalen zerebralen Dysfunktion vorpubertärer Schulkinder n) Zellulartherapeutika

o) Geriatrika

p) Roborantien und Tonika q) Insekten-Abschreckmittel

r) Vitaminpräparate, ausgenommen bei Vitaminmangelzuständen (z. B. bei Strahlenbehandlung, antibiotischer The- rapie, Neuropathie) und als Antidot Nummer 28

wird ersatzlos gestrichen.

Inkrafttreten

Die Richtlinien in der geänderten Fas- sung treten am Tage nach der Veröffent- lichung im „Bundesanzeiger" in Kraft. ❑

KiPt-TOL_

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 43 vom 29. Oktober 1982

73

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Impresario (BF, ZW, ME) 2016 | 2017 55.00 Weingut Paul Kerschbaum, Horitschon, Mittelburgenland. Volles Bouquet mit ausgereifter rauchig-dunklen Beerennote, Heidelbeeren,

Da wir genügend Platz haben, unsere Gäste mit groß- zügigem Abstand zu verteilen, planen wir auch in diesem Jahr Menüs auf unserer Terrasse sowie unsere Jahrgangspräsentation,

«Früher war es ein Nachteil, dass die Trauben recht spät reif sind, doch inzwischen erweist es sich vor allem in heissen Jahren als Vorteil, da sie hier aufgrund der Höhenlage

An der Nase dominieren Aromen von dunklen Beeren mit intensiven Noten, nach kompottartigen. Früchten und einer gut integrierten

Betörender Duft süßer, dunkler Beeren mit einem Hauch Cassis, Zedernholz. und Leder, feine Tannine und verhaltene mineralische Töne ergeben einen ausgewogenen, rubinroten Wein

Cabernet Sauvignon, Merlot, Cabernet Franc, Petit Verdot 2ème Grand Cru Classé. Pauillac 2018 L'Echo de Lynch Bages

Mahmud musste danach noch oft weinen, manchmal alleine, manchmal mit dem Onkel oder anderen Fremden, die sein... Auch als sein Onkel

Weingut: Landolt, Schweiz, Genf Geschmack: leicht, fruchtig, würzig Ausbau: