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Archiv "Gebührenordnung: CDU-Senator kritisiert Arbeitsminister" (02.07.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung GKV-Arneimittelindex

Adumbran und Lexotanil, Rang fünf nimmt eine Rauwolfia/Diureti-

kum/Mutterkornalkaloid-Kombina-

tion zur Hochdruckbehandlung (Briserin) ein. Es folgt das orale Antidiabetikum Euglucon (das dem DM-Umsatz nach an erster Stelle rangiert - Tabelle 3 -, ge- folgt von Tagamet, das nach der Zahl der Verordnungen erst an 35.

Stelle zu finden ist, und dem vor- genannten Briserin). Die nächsten Plätze nehmen die Nasentropfen Otriven, das Analgetikum und An- tipyretikum Novalgin, das Anti- phlogistikum Voltaren und das leichte Schmerzmittel Gelonida ein. Die Nichtübereinstimmung dieser Rangfolge mit den oben an- geführten Anteilen der Indika- tionsgruppen zeigt, wie stark das Markenbewußtsein noch im Ver- ordnungsverhalten des Arztes ver- wurzelt ist.

Unter den 50 am häufigsten ver- ordneten Präparaten, die fast ein Viertel aller Verordnungen ausma-

chen, finden sich nur ganz verein-

zelt solche, deren therapeutischer Nutzen in Zweifel steht. Auch der Anteil der Kombinationspräparate unter den führenden 20 Arzneimit- teln liegt mit 40 Prozent deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt von 56 Prozent für alle aufgeliste- ten 500 Arzneimittel.

All das sollte Anlaß sein, bei der Überprüfung des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln auch deren Verordnungshäufigkeit in Betracht zu ziehen. 46 der in der Preisvergleichsliste des Bundes- ausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen verzeichneten Wirk- stoffe und Wirkstoffkombinatio- nen finden sich unter den 500 am häufigsten verordneten Arzneimit- teln. Bei 18 davon findet sich nur der jeweilige Marktführer unter den ersten 200 am häufigsten ver- ordneten Arzneimitteln. Nur bei neun Wirkstoffen haben Analog- präparate eine bemerkenswerte Konkurrenzposition gegenüber dem Marktführer erreichen kön- nen. Hin und wieder ein Blick in die Preisvergleichsliste erscheint also geboten, zumal die neue

Preisvergleichsliste um wesentli- che Präparategruppen erweitert worden ist.

..,.. Das zunächst wichtigste Er- gebnis der vorgelegten Daten des GKV-Arzneimittelindexes ist darin zu sehen, daß der verordnende Arzt sich erstmals einen Überblick über das Verordnungsverhalten aller Kassenärzte verschaffen kann. Es war nicht Ziel der Erhe- bung, das Verordnungsverhalten des einzelnen Kassenarztes darzu- stellen. Um sein Verordnungsver- halten mit demjenigen der Ge- samtheit vergleichen zu können, muß der einzelne Kassenarzt über einen entsprechenden Zeitraum seine eigenen Verordnungen auf- zeichnen und der Häufigkeit nach ordnen. Dadurch erkennt er seine Verordnungsbesonderheiten. Mit dieser Bestandsaufnahme und mit der Fortschreibung des GKV-Arz- neimittelindex hat er die Möglich- keit, die Dynamik seiner Verord- nung zu überprüfen und ggf. wirt- schaftlicher zu gestalten.

..,.. Die ersten Ergebnisse des GKV-Arzneimittelindex über die Verordnungsgewohnheiten der Kassenärzte in der Bundesrepu- blik bescheinigen diesen ein im großen und ganzen praxisgerech- tes Verordnungsverhalten. Ob tat- sächlich 40 Prozent der Kosten bei den 25 am meisten verschriebe- nen Arzneimitteln durch Verord- nung billigerer Präparate einge- spart werden können - wie in ei- ner Veröffentlichung jüngst be- hauptet wurde -, muß bezweifelt werden. Die Orientierung nur am Preis wäre zudem nicht sachge- recht. Die therapeutische Qualität eines Arzneimittels muß Vorrang haben bei der Wahl zwischen ver- gleichbaren Medikamenten mit un- terschiedlichen Preisen. Dennoch muß der Hinweis auf mögliche Einsparungen ernsthaft geprüft werden, zumal die Qualität eines Arzneimittels nicht unbedingt mit der Höhe des Preises korreliert.

Bessere Vergleichsmöglichkeiten dem Kassenarzt auch in dieser Richtung an die Hand zu geben ist eine der großen Aufgaben der ärztlichen Fortbildung. EF/KHK

NACHRICHTEN

Gebührenordnung:

CDU-Senator kritisiert Arbeitsminister

Der Berliner Gesundheitssenator, Ulf Fink, übte anläßlich eines Emp- fanges für den Vorstand der Bun- desärztekammer am 16. Juni in Berlin deutliche Kritik am Vorge- hen des Bundesarbeitsministers in Sachen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach Auffassung von Fink handelt Westphal hier mit un- verständlicher Eile, während er sich bei anderen wichtigen Fra- gen seines Hauses eine gewisse Einarbeitungszeit ausbedungen habe.

Fink kritisierte ferner die Absicht des Arbeitsministeriums, unter- schiedliche Multiplikatoren für technische und persönliche Lei- stungen einzuführen. Nach An- sicht von Fink sollte das Problem- eine angemessenere Bewertung persönlicher Leistungen gegen- über den mehr technisch orien- tierten- nicht über den Multiplika- tor, sondern über die Punktbewer- tung gelöst werden.

Auch der Präsident der Bundes- ärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, bedauerte die Eile zu der das Bun- desarbeitsministerium treibt. Es sei bisher nicht einmal möglich gewesen, mit dem neuen Arbeits- minister über diese für die Ärzte besonders wichtige Frage ins Ge- spräch zu kommen.

Der Gebührenordnungsentwurf soll am 30. Juni im Kabinett be- handelt werden. Der Bundesrat, der dieser Rechtsverordnung zu- stimmen muß, könnte sich frühe- stens am 16. Juli damit beschäf- tigen; ein weiterer Bundesrats- termin stünde erst im Oktober an.

Nach den Vorstellungen im Ar- beitsministerium soll die neuge- faßte GOÄ am 1. Januar 1983 in Kraft treten. Die Terminvorgaben dürften angesichtsder derzeitigen Banner Situation mit Vorbehalt zu

versehen sein. NJ

16 Heft 26 vom 2. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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