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(1)

Eidgenössische Anstalt

für das forstliche Versuchswesen CH-8903 Birmensdorf

Institut federal

de recherches forestieres CH-8903 Birmensdorf lstituto feder,ale di ricerche forestali CH-8903 Birmensdorf Swiss Federal Institute of Forestry Research CH-8903 Birmensdorf

Juni 1979 Nr. 196

Berichte Rapports

Erwin Wullschleger

196

Rapporti Reports

Ober frühere Waldnutzungen

Ein Beitrag zur aargauischen Forstgeschichte

Dargestellt am Beispiel

des Gemeindewaldes Schafisheim und Teilen

des Gemeindewaldes Gränichen

(2)

Die Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen hat den Zweck, durch wissenschaftliche Versuche, Untersuchungen und Beobachtungen der schweize- rischen Forstwirtschaft in ihrem vollen Umfange eine sichere Grundlage zu verschaffen (Bundesbeschluss betreffend die Gründung der EAFV).

Die Anstalt stellt die Ergebnisse ihrer Arbeiten vorwiegend in der Form von Publikationen zur Verfügung von Praxis und Wissenschaft. In den MITTEI- LUNGEN erscheinen meist umfangreichere Arbeiten von längerfristigem Inter- esse. Die BERICHTE enthalten in der Regel kürzere Texte, die sich an ei- nen engeren Leserkreis wenden.

Die Publikationen der EAFV, die den Inhabern schweizerischer Forstbeam- tungen kostenlos abgegeben werden, sind als Amtsexemplare zu betrachten.

L'Institut federal de recherches forestieres a pour but de fournir, en procedant

a

des essais scientifiques,

a

des recherches et ä des observa- tions, une base solide a l'economie forestiere suisse dans son ensemble

(Arrete federal concernant la creation de l'IFRF).

L'Institut met les resultats de ses travaux a la disposition de la pra- tique et de la science, principalement sous forme de publications. La plu- part des travaux importants et d'interet durable paraissent dans les ME- MOIRES. Les RAPPORTS contiennent en regle generale des textes plus courts, qui s'adressent

a

un cercle plus restreint de lecteurs.

Les publications de l'IFRF remises gratuitement aux fonctionnaires fo- restiers doivent etre considerees comme des exemplaires de service.

L'Istituto federale di ricerche forestali ha per scopo di fornire, me- diante esperimenti, ricerche e osservazioni scientifiche, una base sicura per l'economia forestale in tutta la sua estensione (Decreto federale sull'istituzione dell'IFRF).

L'Istituto mette i risultati delle sue ricerche a disposizione della pratica e della scienza, principalmente sotto forma di pubblicazioni.

Nelle MEMORIE compaiono per lo piu lavori importanti d'interesse durevole.

I RAPPORTI contengono di regola testi piu brevi indirizzati ad una cerchia di lettori piu ristretta.

Le pubblicazioni dell'IFRF, rimesse gratuitamente ai funzionari dei ser- vizi forestali, sono da considerare quali esemplari d'ufficio.

The Swiss Federal Institute of Forestry Research aims, through scientif- ic research, examination and observation, at supplying the whole Swiss for- estry with a sound basis (Governmental decree on the foundation of the SFIFR).

The Institute publishes the results of its works for the use of special- ists in the research and practical fields. Most important texts of lasting interest appear in the so-called "Communications" (Mitteilungen), whereas the "Reports" (Berichte) contain as a rule shorter texts intended for a more limited group of readers.

(3)

Wullschleger

Ueber frühere Waldnutzungen

(4)

Oxf. 902 261 268.1 867.1 (494)

Erwin Wullschleger

Ueber frühere Waldnutzungen

Dargestellt am Beispiel des Gemeinde- waldes Schafisheim und Teilen des Ge- meindewaldes Gränichen

Ein Beitrag zur aargauischen Forstgeschichte

Bericht Nr. 196 der Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, CH-8903 Birmensdorf Herausgeber: Dr. w. Bosshard, Direktor Juni 1979

(5)

Brigitte Haupt Margrith Heeb Ruedi Mosimann Marianne Wino

Kartenbearbeitung Satzherstellung Umschlag Redaktion

Zitierung: Eidg. Anst. forstl. Versuchswes., Ber.

(6)

INHALT

VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN VORWORT

1

2

EINLEITUNG 1.1

1.2 1.3 DIE 2.1 2.2 2.3

Die Absicht

Die natürlichen Gegebenheiten Zur Geschichte

KOEHLEREI Vorbemerkung

Das Handwerk der Köhlerei

Das Erkennen von alten Kohlplätzen 2.3.1

2.3.2

Die Merkmale Probenentnahme

2.4 Vorkommen und Verteilung der Kohlplätze 2.4.1

2.4.2 2.4.3

Die Lage der Kohlplätze Wer köhlte?

Zu welcher Zeit wurde geköhlt?

2.5 Die Holzarten in den Kohleproben 2.5.1

2.5.2

Zur Bestimmung der Holzarten Die Holzartenverteilung 2.6 Versuch der Rekonstruktion des alten

Waldbildes 2.6.1 2.6.2

Das alte Waldbild

Vergleich des Holzartenspektrums in der Kohle mit jenem der Baumarten in den Waldpflanzengesellschaften 3 LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNGEN IM WALDAREAL

Seite 7 9

13 13 15 17 24 24 25 33 33 33 34 34 36 37 38 38 38

40 40

45 46

3.1 Vorbemerkung 46

3.2 Die Waldweide 47

3.3 Langfristige landwirtschaftliche Nutzung im

Wald 62

3.3.1 3.3.2

Alte Ackerfluren, altes Mattland Siedelungsspuren

3.4 Landwirtschaftliche Zwischennutzung im 19. Jahrhundert

62 74 78

(7)

3.5 Waldflächenveränderungen im 19. und 20.

Jahrhundert

4 GRUNDPLAETZE, GRUBEN UND STEINBRUECHE 5 DAS WALDWEGNETZ

5.1 Vorbemerkung

5.2 Die Wegverhältnisse im 19. Jahrhundert 5.3 Die Wegbauten der letzten Jahrzehnte 6 SCHLUSSBEMERKUNGEN

7 ANMERKUNGEN, ZUGLEICH LITERATURVERZEICHNIS

83

84 91 91 92 93 101 103

(8)

VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN

Abbildung 1: Die Waldungen im Gemeindebann Schafis- heim und im östlichen Teil des Gemeinde- bannes Gränichen

Abbildung 2: Die Verteilung der Kohlplätze im Gemein- dewald Schafisheim und im Bettetaler Pri-

Seite

11

vatwald 31

Abbildung 3: Alte Ackerfluren im Gemeindewald Schafis- heim

Abbildung 4: Das (mutmassliche) Hofgebiet Siebeziedere 65

- In den Höfen 79

Abbildung 5: Waldflächenveränderungen im 19. und 20.

Jahrhundert (im Gemeindewald Schafisheim und östlichen Teil des Gemeindebannes

Gränichen) 85

Abbildung 6: Ehemalige Grundplätze, Gruben und Stein- brüche im Gemeindewald Schafisheim 89 Abbildung 7: Das Wegnetz im Gemeindewald Schafisheim

zu Beginn des 19. Jahrhunderts 95 Abbildung 8: Das Wegnetz im Gemeindewald Schafisheim

gegen Ende des 19. Jahrhunderts 97 Abbildung 9: Das Wegnetz im Gemeindewald Schafisheim

um 1970 99

(9)

9 VORWORT

Untersuchungen über frühere Waldnutzungen mögen manchem Leser, weil nicht spektakulär, als wenig interessant und des- halb als belanglos erscheinen. Die Forstgeschichte enthält aber vieles, das nicht nur dem unmittelbar Interessierten An- regung bietet, sondern darüber hinaus für die ländliche Wirt- schaftsgeschichte und selbst für die allgemeine Geschichte von etwelcher Bedeutung ist.

Dass gerade das Beispiel der Schafisheimer Wälder gewählt wurde, hat seinen besonderen Grund: Herr ERNST WILDI, Förster der Ortsbürgergemeinde Schafisheim von 1933-1973, hat im Ver- laufe der Jahre als forstgeschichtlich Interessierter zahlrei- che Beobachtungen von Spuren früherer Nutzungsformen im Wald- areal zusammengetragen und seinerzeit auch dem Verfasser da- von Kenntnis gegeben. Wenn nun diese Beobachtungen neben zu- sätzlichen Erhebungen, in einem knappen Text zusammengefasst, veröffentlicht werden können, gebührt Herrn WILDI der erste Dank für seine Arbeit.

Unter verschiedenen Bezügen werden auch angrenzende Tei- le der Gemeindewaldungen Gränichen mitberücksichtigt. Für ge- botene Hilfen danke ich Herrn WERNER STIRNEMANN, Gemeindeför- ster, Gränichen.

Die mühsame und aufwendige Bestimmung der Holzarten in den Kohleproben besorgte in verdankenswerter Weise Herr Dr.

F. SCHWEINGRUBER, Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchs- wesen. Herrn Dr.

w.

KELLER, EAFV, danke ich für seine Bera- tung in pflanzensoziologischen Fragen. Einmal mehr darf ich meinem Vater für seine Mithilfe beim Aktenlesen herzlich dan- ken. Herrn Dr. J.J. SIEGRIST, Staatsarchivar, Aarau, danke ich für das der Arbeit gegeniiber bekundete Interesse, Herrn H. HAUDENSCHILD, Archivbeamter, Aarau, für das bereitwillige Heraussuchen der einschlägigen Akten.

(10)

10

Abbildung 1: Die Waldungen im Gemeindebann Schafisheim und im östlichen Teil des Gemeindebannes Gränichen.

(11)
(12)

13 l EINLEITUNG

1.1 Die Absicht

Anhand dieser Untersuchungen soll gezeigt werden,

wie vielfältig und intensiv das Waldareal in früherer Zeit genutzt wurde,

wie gross der Wechsel zwischen Wald und offener Flur war, wie erheblich sich das Waldbild im Verlaufe der letzten

zweihundert Jahre verändert hat und

wie dynamisch mithin das Geschehen im Wald sein kann.

Bevor der Mensch im Gebiet des heutigen Kantons Aargau sesshaft wurde, dürfte der Wald etwa 90 Prozent des Kantons- areals bedeckt haben, das wären um 140'000 ha gewesen. Offen waren allein die Gewässer, Kiesbänke im Bereiche der grossen Flüsse, Moore und einige Felsgebiete im Jura. Die Schaffung des menschlichen Siedelungsraumes durch R o d u n g e n , den Wald auf die gegenwärtige Waldfläche von 48'629 ha oder 34,6 Prozent zurückdrängend (Stand 1975), verlief weder all- mählich, gleichförmig noch gleichsinnig. Zeiten gesteigerter Rodungstätigkeit wechselten ab mit solchen, da die Waldflä- che wieder zunahm. Die heutige aargauische Waldfläche ist deshalb nicht einfach der Rest des grossen alten Waldes. Dem Wald wurde einerseits mit Rodungen laufend Land entzogen, um es während oft recht langer Zeit landwirtschaftlich zu nut- zen. Anderseits ging offenes, unabträglich gewordenens Land wieder an den Wald zurück. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Waldfläche lässt deshalb das tatsächliche Ausmass der Rodungen gar nicht erkennen. Zugrossen Teilen war der Wald im Verlaufe der Zeit einmal oder sogar wiederholt gero- det worden. Diese Umstände sollen am Beispiel Schafisheim und Gränichen im einzelnen dargestellt werden.

Verschiedene, früher bedeutende und intensiv betriebene Nutzungen der Bestände und des Waldbodens werden seit langem nicht mehr geübt. Wer aber mit offenen Augen durch den Wald

(13)

14

geht, findet recht häufig Spuren solcher Nutzungsformen. Es sind dies

alte K o h 1 p 1 ä t z e , auf denen in Meilern Holz- kohle hergestellt wurde.

G r ä b e n zur Entwässerung vernässter Böden oder aber zur Bewässerung von Mattland; Gräben, die als Marchen von Gemeinde- und Zehntbezirken sowie zur Abgrenzung von Weide- gebieten angelegt wurden.

T e r r a s s i e r u n g e n (und Lesesteinhaufen), die auf alte Ackerfluren hinweisen.

Spuren von S t e i n b r ü c h e n und K i e s - g r u b e n ,

deuten.

die auf die Gewinnung von Baumaterial hin-

Alte N i e t g r u b e n in denen Düngemergel gewon- nen wurde, und G r u n d p 1 ä t z e .

L e h m g r u b e n die Material für die Herstellung von Ziegeln für den Hausbau (Strickwände, Böden, Ofenaus- strich u.ä.) ergaben.

Zu erwähnen sind schliesslich die oft mehrfachen "Gene- rationen" von W a 1 d w e g e n •

Als für solche Untersuchungen in verschiedener Hinsicht interessante Beispiele dienen Waldungen im Gemeindebann Schafisheim sowie - in bezug auf die Waldweide und den Wech- sel von offener Flur und Wald - der östliche Teil des Gemein- dewaldes Gränichen im Bereiche Tannhölzli-Fuden-Talmatten- Sibeziedere.

Spuren in einem anderen Sinne sind auch die a 1 t e n A k t e n . Manche Beobachtung im Wald kann anhand eines schriftlichen Zeugnisses deutlicher erkannt und zeitlich ein- geordnet werden. Umgekehrt vermögen alte Akten oft einen er- sten Hinweis zu geben, der sich in der Folge mit einer Fest- stellung im Wald bestätigen lässt. In diesem Nebeneinander von Urkunde und Feldbeobachtung liegt einer der Reize der Forstgeschichte.

(14)

15

Weshalb die Beschränkung auf den kleinräurnigen Bereich zweier Gemeinden? Das Thema hätte auch im Rahmen des ganzen Kantons behandelt werden können, derart, dass jedes Teilthema an ausgewählten Beispielen besprochen worden wäre. Ein solcher Text würde aber wohl zu breit und auch wenig zusammenhängend geworden sein. Die Beschränkung auf die beiden Gemeindewaldun- gen Schafisheirn und Gränichen - es hätten auch andere sein- können - erlaubte dagegen eine vertiefte Bearbeitung. Dass in diesem kleinen Gebiet von wenigen hundert Hektaren so viel- fältige Spuren früherer Waldnutzungen zu erkennen waren, über- raschte auch den Verfasser.

In dieser Arbeit wird viel, für manchen Leser vielleicht zu viel zitiert. Der Verfasser glaubt aber, ein Zitat, beson- ders ein solches aus alten Akten, vermöge einen Sachverhalt sprechender und auch eindringlicher darzustellen als eine ge- filterte Umschreibung.

1.2 Die natürlichen Gegebenheiten

Die Waldareale, auf die hier eingegangen werden soll, liegen - soweit es um die Schafisheirner Waldungen geht - auf der westlich des Dorfes gelegenen, sich von Norden nach Süden hinziehenden Hügelkette mit den Kuppen Lotte/Hürne, Binzen, Mertleberg und Salberg, sodann im hintersten (südlichen) Teil des vorn Salberg über die Heuelrnüli gegen Hunzenschwil sich erstreckenden Mülitales. Mit einbezogen sind die westlich anschliessenden, auf der linken Seite dieses Tales liegenden Gränicher Wälder Talrnatten und Tannhölzli. Die Waldungen lie- gen bei verschiedenen Expositionen in Höhen von etwa 430-580rn

( 1) •

Bodenbildende Gesteine sind bis auf etwa 450 rn Höhe die Mergel und Sandsteine der unteren Süsswasserrnolasse, bis auf etwa 560 rn Höhe die Sandsteine und Mergel sowie - darin ein- gelagert - eine wenig mächtige Schicht des früher häufig als Baumaterial verwendeten Muschelsandsteines der Meeresrnolasse

(15)

(2a). Auf den Kuppen über etwa 560 m Höhe liegt eine wenig ausgeprägte, stark verwitterte Schicht bunter Nagelfluh der oberen Süsswassermolasse (2b). Knauerhorizonte, Muschelsand- stein wie auch die Nagelfluhbänke bedingen undeutlich und schwach ausgeprägte Härtekanten, was zu Verwechslungen mit alten Ackerterrassen (siehe

s.

62) führen kann.

Alle diese Gesteine liefern im allgemeinen tiefgründige Böden, sie sind im Bereich der tonreichen Mergel und zum Teil auch in Muldenlagen dicht und wechselfeucht (Pseudogley und ähnliche Böden). Dort wo Sandstein ansteht, sind die Böden feinsandig und bei südlichen sowie westlichen Expositionen eher flachgründig und trocken, bei nördlichen und östlichen Expositionen dagegen sehr tiefgründig, frisch und, wiewohl eher basenarm, doch recht fruchtbar. Auf den Kuppen, im Be- reiche der verwitterten Nagelfluh, ist der Boden von gerin- ger Fruchtbarkeit.

Diese Böden tragen natürlicherweise Buchen-Mischwälder.

Von den Nadelbäumen können darin in unterschiedlicher Weise die Weisstanne, die Fichte und die Föhre vorkommen. In feuch- ten Mulden und längs Bachläufen tritt, stets nur kleinflächig, Ahorn-Eschenwald, Bacheschenwald und auch Erlen-Eschenwald auf (3a-c). Im übrigen sei auf Seite 45 verwiesen. Die Eiche und die genannten Nadelbäume sind vom wirtschaftenden Men- schen seit langem gefördert worden und erreichten über das natürliche hinausgehende Anteile an der Baumartenzusammenset- zung der Waldbestände. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhun- derts gilt das ganz ausgeprägt für die Nadelbäume.

Die Verteilung von Wald und offener Flur ist durchaus nicht zufällig entstanden. In der Ebene gegen Staufen hin liegen auf Niederterrassenschotter die vom Menschen für den Ackerbau seit jeher bevorzuqten Braunerdeböden. Diese Gebiete standen ehedem unter dem Regime der Dreifelderwirtschaft. Sie tragen in Dorfnähe schon seit sehr alter Zeit keinen Wald mehr, nur in den Randzonen, etwa im Länzert, ist er noch er- halten geblieben. Im unteren Teil der Hänge und in den Mulden

(16)

17

lagen (und liegen) die Mattenplätze. Am Südhang der Hürne gab es bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts einen kleinen Rebberg.

Das Hügelgebiet im Bereiche der Molasse ist heute nahezu voll- ständig bewaldet. Die Ursache hiefür liegt in der gegenüber dem ebenen Land verminderten Fruchtbarkeit, der erschwerten Bewirtschaftung und der teilweisen Abgelegenheit. Vom 633 ha haltenden Gemeindebann Schafisheim werden heute 255 ha

=

40 Prozent vom Wald eingenommen. Unter der alten, nach der Fläche extensiven, in bezug auf die Arbeit aber intensiven Landwirt- schaft wurde zu Zeiten auch Wald über Böden geringerer Frucht- barkeit gerodet. Sobald mit kleineren Landflächen auszukommen war, ging solches offene Land wieder an den Wald zurück (siehe s.64f.).

Trinkwasser liefern die zahlreichen an den Hangfüssen austretenden Quellen. In der Ebene fliesst kein Bach; mit Sodbrunnen war das tiefliegende Grundwasser im Niederterras- senschotter nicht zu erreichen.

1.3 Zur Geschichte

Die Landschaft um Schafisheim war bereits in vorgeschicht- licher Zeit verhältnismässig dicht besiedelt. Man darf anneh- men, in der Bronzezeit wie auch während der römischen Zeit seien wesentliche Teile der Ebene gegen Hunzenschwil und Stau- fen hin offenes Land gewesen. Dagegen wird das Hügelland noch geschlossenen Wald getragen haben, worin gejagt, Holz genutzt und wohl auch geweidet wurde.

Ueber die früh- und hochmittelalterliche Zeit sind wir schlecht unterrichtet. Im 9. Jahrhundert gab es im Bereich des späteren Dorfes Schafisheim einen Dinghof im Eigentum des elsässischen Klosters Murbach. Mit diesem Hof waren auch die Grund-/Twingherrenrechte verbunden. Ueber Schafisheim sagt das um 1250 erstellte Kiburger Urbar (in lateinischer Sprache):

S c h a f i s h e i m [gibt] grünen Roggen 119 Mütt; Hafer 8 1/2 Malter; 3 Schweine, jedes im Werte von 5 Pfund;

(17)

18

13 Eier; 3 Pfund Pfennige; 35 Hühner; 190 Eier; ? Kienfackeln [= wohl Kienholzbündel]; ?6 Lasten trockenes [Brenn-]Holz, 180 Lasten grünes [Brenn-]Holz (4a-d).

Für uns von besonderem Interesse ist die Verpflichtung zur Lieferung von 7 Kienfackeln bzw. Kienholzbündeln und von 76 Lasten, d.h. wohl Fudern, dürrem und 180 Fudern grünem Brennholz. Eine solche Verpflichtung ist im Kiburger Urbar einmalig; sie hatten grundherrschaftlichen Charakter (5).

Weshalb die Holzlieferungen der Dorfschaft Schafisheim und nur dieser auferlegt waren, ist nicht zu begreifen. Vom Auf- bau und von der Zusammensetzung des Waldes her ist weder das Kienholz noch das Brennholz begründet; der Schafisheimer Wald glich durchaus anderem Wald in der Gegend, er war auch weder besonders gross noch ertragreich. Möglicherweise liegt der Urspung dieser Leistungen in alten, singulären grundherrli- chen Verhältnissen. Zur Zeit der Kiburger hatten diese Holz- lieferungen wohl an das Schloss Lenzburg zu erfolgen. Wenn sie im Urbar ausdrücklich erwähnt wurden, dann vermutlich wegen der besonderen Lehen- und Nutzungsverhältnisse an den beiden grossen Klosterhöfen Murbach und Allerheiligen, die den wesentlichen Teil der Grund-/Twingherrschaft Schafisheim ausmachten (6). Nicht auszuschliessen ist ein Zusammenhang mit dem Gränicher Forst (siehe

s.

24).

Wohl gegen Ende der Kiburger Herrschaft, als Graf Rudolf von Habsburg-Oesterreich, der nachmalige König, die Vormund- schaft für die letzte Kiburgerin Anna führte, kam das Lehen des Murbacher Hofes, und damit die Grund-/Twingherrschaft Schafisheim an die Baldegger. 1273 wurde das Amt Lenzburg mit der Herrschaft Schafisheim vollends habsburgisch. Im Habsbur- ger Urbar 1306 heisst es:

Ze S c h a f h u s e n ist ein dinghof, der der her- schaft Zehen ist von dem gotzhuse von Murbach unt den· hern Hart[mans]seligen kint von Baldegge von der herschaft von Ky- burg zu Zehen jehent; da hat die selbe herschaft niht mere danne düb und vrevel zu richtenne (?).

(18)

19

Neben dem Murbacher Dinghof bestand ein zweiter grosser eigenzehntiger Hof, der 1101 aus der Hand einer hegauischen Familie an das Kloster Allerheiligen in Schaffhausen kam. Mit GLOOR (8) darf man wohl annehmen, dieser Schaffhauser Hof hätte schliesslich dem Dorf den Namen gegeben; Schaffise als Dialektform des Namens weist heute noch auf das alte Scafusa.

Mit der Nutzung an diesem Hof waren verschiedene Geschlechter belehnt. Das Lehen kam 1319 zur einen Hälfte, 1330 auch zur anderen Hälfte an das Kloster Königsfelden. 1482 wurde dieses Eigentümer des Hofes. 1528 löste sich die Klostergemeinschaft auf, Bern übernahm deren Rechte.

Die Kompetenzen der Twingherren zu Schafisheim waren bis 1521 im Vergleich zu anderen Herrschaften beschränkt. Die Dorf- schaft besass zweifellos in den im Twing liegenden Wäldern das herkömmliche Holznutzungs- und Weiderecht. Im vorstehend genannten Jahr erhielt die seit 1482 als bernisches (Mann-) Lehen der Familie Hallwil zustehende Herrschaft Schafisheim gegen Abtretung der Herrschaft Rupperswil zusätzliche Rechte und bekam damit die Form und den Inhalt einer Twing-/Gerichts- herrschaft wie es in bernischen Landen manche andere gab. Seit dieser Zeit wurden bezeichnenderweise die Wälder in Schafis- heim als hochwäld angeführt (9a und b).

1623 erhielt Schafisheim vom Gerichtsherrn Hans Friedrich von Hallwil ein Dorfrecht (10). Darin sind neben anderen An- ordnungen auch die Holznutzungsrechte einlässlich umschrieben.

1671 kam die Herrschaft durch Erbgang in andere Hände, wobei die Inhaber zunächst häufig wechselten, bis 1736 die Familie Brutel Schloss und Herrschaft Schafisheim kaufte (11).

Wie anderswo, gab es zu verschiedenen Malen massive Aus- einandersetzungen zwischen dem Gerichtsherrn und der Dorf- schaft wegen der Waldnutzung, so 1706 und 1710 sowie erneut und besonders langwierig 1742-1749. Schliesslich kam es zur Teilung der Hochwaldungen hinsichtlich der Nutzung - nicht aber des nominellen Eigentumsrechtes: (12a-d)

Der Steckhof Bettetal gehörte ebenfalls zur Herrschaft

(19)

20

Schafisheim; in die Gemeinde einbezogen wurde er indessen erst 1751.

Die Darstellung des Gerichtes Schafisheim im bernischen Regionbuch 1782/1784 lautet:

P o i i t i s c h e Miiitare •••

V e r f a s s u n g

Obere Poiizey, Criminaie •.• dem Herrn Amtsmann [Landvogt] von Lenzburg. Civiie, niedere Poiizey ••• der Herrschaft Schafis- heim in erster Instanz.

Gericht

Das Gericht versammelt sich zu Schafisheim und besteht aus dem Gerichtsvogt, der in Abwesenheit des Herrn Herrschafts- herrn von Schafisheim und namens desselben das Präsidium führt, acht Grichtsässen und dem Weibel.

Consistoriale

Das Consistoriaie gehört dem Chorgericht zu Staufberg •••

Gemeind

Dieser Gerichtsbezirk macht nur eine Gemeinde, nemlich die von Schafisheim, aus.

T 0 p 0 g r a p h i s C h e B e s c h r e i b u n g Gränzen •••

Entfernung ••• Waldungen

...

hat es foigende:

a. der Binzen, ein Berg c. der Hürnenberg b. der Saalberg d. der Lenzhardt.

In dem Hürnenberg und dem haiben Lenzhardt hat die Herr- schaft, in den zwey übrigen aber die Gemeind den Holzhau und Weidgang. Denne iiegen bey dem Hof Bettenthai etwann 60 Jucharten Partikuiarwaidung.

Stiiie Wasser

Ob der Heueimühie zwey grosse Weyer.

Fiiessende Wasser

Fiiessende Wasser giebt es nur ein kieiner in dem Grichts-

(20)

21

bezirk entspringender Mühlebach, der durch die vorgemeldten Weyer läuft, hernach auf die gedachte Heuelmühle und von da auf Hunzeschweil zufliesst.

Brüggen

Brüggen und Stägen sind keine.

V e r z e i c h n i s d e r O e r t e r [Kirchspiel Staufberg, Gemeind Schafisheim]

1. Schafisheim, ein Dorf, mit einem herrschaft lichen Schloss und einem Wirthshaus,

2. Bettenthal, 1 Hof,

3. Heuelmühle, eine abgelegene Mühle,

4. das neue Haus, ein Landhaus [Brutei] (13).

1798 hatte die Lehensherrlichkeit ein Ende, die Gerichts- herrschaft wurde aufgehoben. Die [Bürger-]Gemeinde Schafisheim wurde Eigentümerin des von ihr ausschliesslich genutzten Teiles des früheren Hochwaldes und kaufte 1801 den ideellen halben Teil der bei der ehehmaligen Herrschaft stehenden 125 Juchar- ten Wald. 1802 kam es zur Realteilung, die Gemeinde erhielt:

1° der vordere oder östliche halbe Theil des Hürnen-Walds gegen Schafisheim . . .

2° Der aussere oder westliche Theil des Lenzhard Waldes dem Felde nach •.• (14)

Nach 1807 gingen weitere Teile des ehemaligen Herrschafts- waldes an die Ortsbürgergemeinde Schafisheim (15a). 1817 erwarb die Ortsbürgergemeinde Hunzenschwil den westlichen halben Teil des Hürne-Waldes (15b).

Oberhalb der Heuelmüli bestanden zwei grosse W e i h e r . Die Dämme sind noch deutlich sichtbar; beim Damm des oberen Weihers ist im Schafisheimer Wald auch die Entnahme- stelle des für die Dammschüttung benötigten Materials erkenn- bar. Wann die Weiher erstellt wurden, ist nicht genau bekannt , ebensowenig das Auslaufenlassen. Nach SIEGRIST (16) dürften die beiden Weiher von den Hallwiler Herren - mit der Weiher-

(21)

wirtschaft bekannt - um 1500 eingerichtet worden sein. In den Akten werden sie erwähnt:

1519 ... die zwei Weiher hinter der Egg [Hüli] gelegen... ( 17).

1544 . . . des Tannhöltzlis ob den [Schafisheimer] Weyeren uff gelägen ... (18).

1601 •• • namlich [das] Tannhöltzlein ob dem Wyer uf ••• (19).

1658 In einem Erbteilungsvertrag der Familie Hallwil ist die Rede von zweien Weieren. Damit konnten nur jene ob der Heuelmüli gemeint sein (20).

1667 . . . obenhalb dem oberen Weyer, von dannen dem Twing-Bäch- lein [nach]. .. (21).

1755 Das Tanhölzli, ob dem Schafiser rleyer ... (22).

1782/ Ob der Heuelmühle zwey grosse Weyer (23).

1784

1806 In einer Zusammenstellung über die (früheren) Mannlehen in der Landvogtei Lenzburg, wohl eine Abschrift, heisst es: Schafisheim das Haus mit Weyeren ... (24).

Auf der Michaeliskarte 1837/1843 sind die beiden Weiher nicht eingezeichnet, wohl aber die auch heute noch gut sicht- baren Dämme, dazu auf dem Damm des oberen Weihers ein Gebäude, das in der ersten Ausgabe des Siegfried-Atlasses nicht mehr eingetragen ist. Ob es sich um einen Hof oder eine zur Heuel- müli gehörende Scheune handelte, ist unbekannt.

Die Weiher sind wesentlich älter als die Heuelmüli. Herr Haubtmann Johan Holtzhalb, Grichtsherr zu Schaffisheim, soll jehrlich Bodenzins [geben] von der new erbuwten Thal Mühle, laut MgHH Concession-Brieffs de dato 18. Januarj Anno 1679(25).

Der Betrieb der beiden Weiher - man züchtete Fische, wohl Karpfen und Schleien - führte mit den unterliegenden Wässer- mattenbesitzern zu Auseinandersetzungen, so um 1540. Die Heuel- müli nutzte Wasser, das anscheinend nur durch den oberen Wei- her floss, aber neben dem unteren vorbeigeleitet wurde. Der obere Weiher dürfte bei der geringen Wassermenge des Mülibaches

(22)

23

als Ausgleichsbecken benützt worden sein. Deswegen kam es zu zusätzlichen Schwierigkeiten mit den Wasserberechtigten in Hunzenschwil und Rupperswil im 17. und 18. Jahrhundert (26).

Der östliche Teil der Gränicher Waldungen wird - wie er- wähnt - in unsere Betrachtungen miteinbezogen. Um über die Verhältnisse vor 1798 knapp gefasst zu orientieren, sei e~en- falls der entsprechende Wortlaut des bernischen Regionbuches 1782/1784 angeführt:

P o l i t i s c h e Militare .•.

V e r f a s s u n g

Obere Policey, Criminale, Civile, niedere Policey

wird von dem Herrn Amtsmann [Landvogt] von Lenzburg verwaltet.

Gemeind

Dieser Gerichtsbezirk macht nur eine und dieselbe Gemeinde Gränichen aus.

T o p o g r a p h i s c h e Gränzen .••

Entfernung ••.

Waldungen

••• Waldungen sind folgende:

1. der Reinthalhubel 2. der Holzmattenhübel 3. die Löwenacker 4. das Bahnholz 5. der Krümlinspach 6. das Tannholz 7. der Fauden

B e s c h r e i b u n g

8. die Weyerwand 9. das Strickhö lz li 10. der Sallberg 11. der Scheurberg 12. das Finsterholz 13. die Sonnenhübel 14. der Saurberg

[Es werden nur die östlich der Wyna gelegenen Waldungen angeführt]

Dies sind alles Hochwälder, in welchen die Gemeind Gräni- chen, kraft einem existierenden Tittel, die Hälfte eigen- thumlich besitzt; da aber dieselbe weder vertheilt noch ausgemarchet ist, so geniesst gedachte Gemeind im Ganzen

(23)

den Holzhau. Ferner hat die Kirche Gränichen an drey Orten und die Stadt Aarau an drey Orten einiges Holzland.

( 2 7)

Hatte Schafisheim die Waldnutzung mit dem Gerichtsherrn zu teilen, so musste es Gränichen mit Bern, das seine Nutzungs- ansprüche als Inhaber der hohen und niederen Gerichtsbarkeit geltend machte (28).

Bemerkenswert ist der Umstand, dass der zehnte Zehntbe- zirk der Herrschaft Schafisheim im Gränicher Twing lag, im heute bewaldeten Gebiet zwischen dem Mülibach und dem Gräni- cher Gemeindewald, ungefähr in seinen gegenwärtigen Grenzen.

Das Lenzburger Bodenzins-Urbar 1667-1677 (29) sagt darüber:

Der zehende Bezirk ..• Begreifft die so genandten Schey- und Waldmatten, wie auch die Schey-Acker. Diser Scheymatten und Scheyacker ligen an ein anderen im Gränicher Twing, einerseits

[grenzend] an dem Twing [= Müli-]Bächlin, anderseits an den Gränicher Landtheil Güteren, stossen absieh an das Gränicher Höltzlin, nidsich an die so genandte Höf. Die Waldmatten aber, so ungefahr drey Manwerck (30) haltend, ligen an zweyen Orten, allerseits im Gränicher Hochwald, und in demselben Twing in- nen ..•

Hirbey ist zu wüssen, dass obwolen vorbenendte Schey- und Wald- matten und Scheyacker im Gränicher Twing gelegen, sind doch selbige, weilen sie von altem her nach Schafisheim in ihre Tra- gereyen zinspflichtig gewesen, und von selbigen Dorffsgenossen besessen werden, allhier bey Schafisheim beschrieben .••

2 DIE KOEHLEREI 2.1 Vorbemerkung

Bereits vor vielen Jahren hatte Förster ERNST WILDI, Schafisheim, den Verfasser darauf hingewiesen, dass im Wald westlich und südwestlich des Dorfes viele "Kohlplätze" vorhan-

(24)

25

den seien. Er konnte einen Waldplan vorweisen, der an die 60 solcher Plätze eingezeichnet enthielt (31). Es bot sich nun Gelegenheit, den Spuren früherer Köhlerei in diesem Bereiche etwas näher nachzugehen. Im ehemals der Herrschaft gehörenden Teil des Hürne-Waldes, heute Gemeindewald Hunzenschwil (siehe S. 21), fanden E. WILDI und EDUARD ROHR, alt Gemeindeförster, Hunzenschwil, sechs weitere Kohlplätze. Diese sind in der nach- stehenden Betrachtung nicht berücksichtigt.

2.2 Das Handwerk der Köhlerei

Zunächst sei diese alte Waldnutzung kurz vorgestellt: Das Köhlen von Holz scheint - von aussen und obenhin betrachtet - eine recht einfache Arbeit zu sein. Sie erfordert aber mancher- lei Kenntnisse und viel Erfahrung. Das Verfahren bei der Holz- köhlerei ••• ist seit Urgrossvaters Zeiten unverändert geblie- ben und gilt bei den Köhlern als eigentliche Kunst die nicht aus Büchern, sondern in der Praxis bei einem erfahrenen Mei- ster erworben wird (32).

Einer alten deutschen Anleitung zum Verkohlen des Holzes (33) entnehmen wir:

Vom Holze im Allgemeinen.

Alle Holzarten sowohl als auch alle Holzsorten können in stehenden Meilern verkohlt werden. Das Holz sei so stark wie es wolle, oder so schwach wie es im Walde vorkommt, dessen Ver- kohlung ist möglich und auch unter besonderen Umständen vor- theilhaft. Selbst Tannenzapfen liefern noch eine, zu manchen Zwecken ganz brauchbare Kohle. Im Allgemeinen gilt die Regel, dass kein frisches, noch saftreiches Holz zur Verkohlung ab- gegeben werden darf. Trocknes Holz ist eine Hauptbedingung ei- nes guten Ausbringens ••• oft aber wird es zweckmässig seyn, das Holz gleich nach der Hauung zu verkohlen, weil es sehr leicht stockig wird und frisches Holz doch immer noch eine bessere Kohle und ein besseres Ausbringen gibt, als stockiges.

Diese Regel ist besonders bei Laubholz zu beachten, weil die-

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ses eher stocket als Nadelholz, und dann noch weniger brauch- bar ist ..• Anbrüchiges oder gar faules Holz gibt immer eine schlechte, oft eine ganz unbrauchbare Kohle und muss eigent- lich gar nicht verkohlt werden. Wenn indessen die Umstände da- zu zwingen sollten, solches angefaultes Holz benutzen zu müs- sen, so ist es ganz unumgänglich nothwendig, dass sie faulen Stellen sorgfältig abgeputzt werden. Man bringt dann nur den noch ganz festen, innern Kern in den Meiler, welcher eine gute, brauchbare Kohle gibt •..

Vom Zurichten des Holzes.

Die verschiedenen Holzsorten bedürfen einer besondern Zurichtung, weshalb es erforderlich ist, sie speciell anzu- führen.

Stamm oder Scheitholz darf nicht in runden Klüften abge- geben werden. So wie es über einen Fuss im Durchmesser hat, muss es einmal gespalten werden; ist es stärker, so ist wohl ein 3 bis 4maliges Spalten nöthig. Die beste Scheitlänge ist 5 Fuss •.. Stock und Wurzelholz. In sehr vielen, ja in den mei- sten Ländern Deutschlands wird der grosse Schatz an Stock oder Wurzelholz (Stuckenholz, Stublenholz) noch unbeachtet der Erde gelassen, obgleich durch das Ausroden der Stöcke eine sehr be- deutende Menge des besten Kohlenholzes erspart und demnach also das nutzbare Scheitholz zu andern technischen Zwecken verwandt werden kann ••. Knüppel oder Prügelholz muss die bestimmte Län- ge haben, übrigens aber ist es ziemlich gleichgültig, wie es zugerichtet wird. Die starken Knüppel müssen gespalten werden •

••• Astholz oder Reisig kann bis zur dünnsten Spitze zur Ver- kohlung ausgehalten werden, weil selbst die geringsten Zweige eine gute Kohle geben, welche Kohlen nur das gegen sich haben, dass sie beim ~eiteren Transporte durch Fahren, besonders auf schlechten Wegen, sehr leiden, oder zum Theil ganz unbrauchbar werden, und dass sie dann nicht zu allen technischen Zwecken verwendet werden können. Das Reisigholz, welches erst dann ver- arbeitet werden kann und darf, wenn das Reisig sein Laub oder seine Nadeln verloren hat ..•

(26)

27

Von der Trennung der verschiedenen Holzarten.

Behuf der Verkohlung.

Eben so wichtig, wie sich die Trennung der verschiedenen Holzsorten darstellt, erscheint eine Trennung der Holzarten, und zwar in zweifacher Beziehung:

I. Rücksichtlich des Ganges bei der Verkohlung selbst und

II. Rücksichtlich des Gebrauchs der Kohlen.

1) Um einen möglichst gleichen, guten Gang bei der Ver- kohlung zu haben, ist es nöthig, Holzarten unter einander zu mischen, welche so ziemlich einen gleichen Grad von Festigkeit haben und also demnach auch einen ziemlich gleichen Hitzgrad bedürfen. Man darf daher nicht die weichen Holzarten mit den harten in einen Meiler einsetzen. Es eignen sich demnach zum Verkohlen in einem Meiler:

a) Eichen, Buchen, Hainbuchen, Ulmen, Eschen ec.

b) Birken, Erlen, Ahorn, Acazie ec.

c) Pappeln, Weiden, Espen, Sahlweiden, Rosskastanien, Linden ec.

d) Fichten, Weisstannen, Kiefern, Lerchen.

Muss man aber Nadelhölzer mit Laubhölzern zusammen ver- kohlen, so passen sich am besten zu den Nadelhölzern die Pap- peln und Weiden, weniger die Birken, Erlen und Ahorn, die zu- erst aufgeführten muss man aber nicht mit den übrigen Holzar- ten zusammen bringen. Die Kiefer steht den schwereren Laubhöl- zern am nächsten.

2) Auch in Beziehung auf den Gebrauch der Kohlen ist eine strenge Separation der Holzarten nöthig, weil nicht alle Koh- len auf eine gleiche Weise, bei den verschiedenen technischen Benutzungsarten, richtig und mit dem grössten Vortheil ange- wendet werden können. Es bedarf ein Eisen-Hochofen eine andere Kohle als ein Eisen-Frischfeuer, eine Silberhütte ebenfalls eine andere Kohle auf Schmelzofen als bei dem Frischen u.s.f.

(27)

28

Ein Grobschmied kann eine andere Kohle gebrauchen, als ein Schlosser oder Gold- und Silber-Arbeiter u.s.w. Ein stärker wirkendes Gebläse kann eine dichtere, festere Kohle leichter zerstören als ein schwaches Gebläse, und eben so verschieden- artig, wie die Anwendung der Kohle ist, eben so verschieden muss auch die zweckmässigste, nützlichste Auswahl für diese verschiedenen Zwecke sein.

In Rücksicht auf die Anwendung im Grassen stehen sich folgende Kohlen-Arten am nächsten:

a) Eichenkohle, besonders von altem Holze, prasselt, zer- springt im Feuer, ist deshalb im offenen Feuer, bei feinen Arbeiten nicht wohl anwendbar; sie steht in dieser Bezie- hung allein, und nur die Lerchenkohle nähert sich ihr eini- germassen. Sie verträgt ein starkes Gebläse.

b) Buchen-, Hainbuchen, Ulmen- und Eschenkohle bedürfen ein stärkeres Gebläse, oder werden überhaupt langsamer durch das Gebläse gestört. Sie können übrigens zu allen techni- schen Gewerben und bei allen Hütten-Processen vortheilhaft angewendet werden.

c) Ahorn-, Birken-, Erlen-, Pappeln-, Weiden-, Linden-, Fich- ten-, Kiefer- und Weisstannenkohlen sind ziemlich von gleicher Beschaffenheit und Wirkung. Ihre Anwendbarkeit mögte wohl in jeder Beziehung fast gleich seyn. Die drei zuerst aufgeführten sind mit der Kiefer die, welche den sub b. bemerkten am nächsten kommen.

Danach sind also die verschiedenen Holzarten zu trennen und am leichtesten wird sich dieses in der Regel beim Hiebe derselben vornehmen lassen .•.

Von der Auswahl und Beschaffenheit einer Kohlstelle im Allgemeinen.

Eine Kohlstelle (Stätte, Stitte, Kohlgrube) [Kohl-, Mei- lerplatz] nennt man überhaupt einen Platz, der Behufs der Ver- kohlung besonders zugerichtet ist. Bei der Wahl dieses Platzes ist, ausser der besondern Beschaffenheit des Bodens und der

(28)

29

Gebirgsart, vorzüglich zu berücksichtigen:

1) dass dieselbe so wenig Arbeit erfordert wie möglich, 2) dass das Kohlenholz wohlfeil herangebracht werden kann.

3) dass die Abfuhr der Kohlen möglichst leicht und wohlfeil ist.

4) dass die, zur Verkohlung nöthigen Bedürfnisse, als Wasser, Decke und Dreck zu den Meilern ec. so nahe wie möglich zu haben stehen und

5) dass der Meiler gegen den Wind so geschützt wie möglich liegt.

Die Stelle selbst muss nach der gewöhnlichen Unterschei- dung des Köhlers weder zu hitzig noch zu kalt seyn, sondern ist dann am besten, wenn sie einen Lehmboden mit Kies, Kalk und Dammerde vermischt hat. Reiner Lehmboden brennt sich

leicht fest und gibt dann einen zu schwachen Zug oder eine kalte Stelle; felsiger sandiger, kiesiger Boden sind hitzig, geben nicht allein einen starken, sondern auch in der Regel einen ungleichen Zug. Feuchter, sumpfiger oder gar_quelliger Boden gibt rohe (rothe) Kohlen und kann nur gebraucht werden, wenn er vorher trocken gelegt worden. Ueberall ist es aber immer noch besser, einen zu scharfen, oder einen zu geringen Zug auf der Stelle zu haben, als einen ungleichen, der durch- aus vermieden werden muss. Ein zu geringer Zug ist immer bes- ser, als ein zu scharfer, weil der erste nur auf den langsa- men Gang der Kohlung einwirkt, letzterer aber auch gewöhnlich

leichte Kohlen liefert. Ersterem ist auch leichter zu begeg- nen als Letzterem. Alte, schon verkohlte Stellen sind unter sonst gleichen Umständen immer am besten, und es ist vortheil- hafter, diese selbst dann zu wählen, wenn sie auch durch den Weitern Transport des Holzes, oder der andern Erfordernisse

etwas höhere Kosten machen. Dieser Vorzug der alten Stellen gründet sich darauf, weil selbst mit dem grössten Fleisse neue Stellen nicht so angelegt werden können, dass sie nicht an manchen Puncten einen ungleichen Zug haben. Dieser muss und wird erst durch mehrmaliges Bekohlen gehoben werden. Aus

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diesem Grunde ist bei der Bekohlung von neuen Stellen immer ein Holzverlust, der durch sorgfältige Behandlung zwar vermin- dert, doch aber nie ganz gehoben wird . . .

Man darf annehmen, die Köhlerei sei in Schafisheim unge- fähr gleich vor sich gegangen und den Köhlern wären alle die- se Kenntnisse bekannt gewesen. Bei deren Anwendung mussten sie sich aber damit abfinden, dass die Waldnutzung auf Bau- und Brennholz den Vorrang hatte und die Holzkohlegewinnung eine durchaus nachgeordnete Nutzung war. Dieser Umstand schränkte die Arbeit der Köhler zweifellos ein; sie mussten sich hin- sichtlich der Baumarten und Holzsortimente wohl mit dem be- scheiden, was man ihnen übrig liess.

Kohlplätze, d.h. Stellen, an denen in Meilern Holz ver- kohlt wurde, liegen im allgemeinen - aber keineswegs aus- schliesslich - in den vom Dorf abgelegenen, unter den damali- gen Wegverhältnissen schlecht zugänglichen Waldorten. Dort, wo der Transport des Holzes schwierig war, brachte man die leichte, in Säcken verpackte Holzkohle noch weg. Für die Len- kung des Abbrandes des Meilers brauchte man Wasser, die Nähe eines Gewässers wurde angestrebt. Auch achteten die Köhler darauf, dass heftige Winde keinen Zugang zum Meiler hatten.

Es ist offensichtlich, dass auch in Schafisheim die meisten Kohlplätze mehrfach - allerdings in vielleicht gros- sen Zeitabständen - benutzt wurden. Ein einmal eingerichteter Platz erleichterte die Arbeit.

Wie aus der Form der Kohlplätze hervorgeht, ist durchwegs mit stehenden Meilern gearbeitet worden. Hinweise auf die alte Grubenverkohlung wurden nicht gefunden.

Abbildung 2: Die Verteilung der Kohlplätze im Gemeindewald Schafisheim und im Bettetaler Privatwald.

Rote Punkte= festgestellte Kohlplätze.

(30)
(31)

33

2.3 Das Erkennen von alten Kohlplätzen

2. 3 .1 Die Merkmale

Woran erkennt man die Kohlplätze? Es sind, am Hang be- sonders gut zu sehen, mehr oder weniger kreisrunde, ausgeeb- nete Flächen von etwa 5-10 m Durchmesser. Die Schafisheimer Meiler waren damit eher klein und hielten um 20-60 Ster Holz.

Unter einer geringen Bodenüberdeckung liegt über den ganzen Platz hinweg eine meist nur wenige, oft aber über 10 cm mäch- tige schwarze Schicht Feinerde, die "Löschi" als einem Ge- misch von Kohlenstaub und Erde. Darin liegen häufig auch grös- sere, bis faus~grosse Stücke von Holzkohle. In den Maushau- fen werden Kohlestücke an die Oberfläche gebracht. Am hang- seitigen Rand des Kohlplatzes ist die Ueberdeckung mit zuge- schwerrunter heller Erde stärker, und die Kohlestücke sind weni- ger zahlreich. Auf der Talseite ist dagegen meist reichlich Kohle vorhanden und oft noch mehrere Meter hangabwärts zu finden.

2.3.2 Probenentnahme

Von allen Kohlplätzen wurde eine grössere Anzahl Kohle- stückchen (30-150 Stück) gesammelt. Dabei war es wichtig, von der ganzen Meilerfläche aufzulesen, sei es von der Ober- fläche, sei es durch Nachgraben. Es sind nur Kohlplätze als solche aufgenommen worden, die alle die vorstehend erwähnten Merkmale aufwiesen. Die Verwechslung von Kohlplätzen mit ähn- lichen Geländeformen und Resten von zufälligen Feuerstellen ist möglich.

(32)

34

2.4 Vorkommen und Verteilung der Kohlplätze

2.4.1 Die Lage der Kohlplätze

Es wurden gefunden im Gebiete

Lotte-Hürne (24,4 ha) 12 Plätze Binzen (47,2 ha) 3

Mertleberg ( 49, 8 ha) 1 Salberg (51, 0 ha) 36 Bettetal ( 3 8, 0 ha) 11

Insgesamt 63 Plätze

Die Verteilung der Kohlplätze ist recht ungleich; es gibt Gebiete, wo sie ausgesprochen häufig sind, wie am Lotten, auf dem Tannsalberg, im Langholz, und Areale, in denen nur eini- ge wenige oder gar keine Meilerplätze erkannt werden können, wie auf dem Binzen, dem Mertleberg und auf der Höhe des Sal- berges.

Verglichen mit den benachbarten Wäldern ist das verbrei- tete Vorkommen von Meilerplätzen in den Schafisheimer Waldun- gen auffällig; es wurde in diesem beschränkten Raume während langer Zeit recht intensiv geköhlt. Hiefür mögen folgende Gründe eine Rolle gespielt haben:

Zu jedem Kohlplatz gehörte ein Einzugsgebiet. Aus den Schlag- flächen wurde das Holz zum nächsten geeigneten Kohlplatz gebracht. War ein alter Platz zu weit weg, musste ein neuer hergerichtet werden. Das begrenzte Einzugsgebiet erklärt wohl auch die kleinen Meiler. Wenn zwei Kohlplätze nahe beieinander liegen, darf man annehmen, es wäre auf beiden gleichzeitig gearbeitet worden. Während der eine Meiler brannte, wurde der zweite aufgebaut.

Schafisheim war, im Gegensatz zu den umliegenden Gemeinden, eine private Gerichtsherrschaft und stand damit ausserhalb des Geltungsbereiches der bernischen Forstordnungen, die

(33)

das Köhlen zu beschränken trachteten. In den eigentums- rechtlich als Hochwaldungen bezeichneten Wäldern nutzten in üblicher Weise der Gerichtsherr und die berechtigten Gemeindegenossen. Zu dieser Nutzung gehörte neben dem Rü- sten von Bau- und Brennholz offensichtlich auch die Holz- kohlegewinnung. Diese wurde auch vom Gerichtsherrn veran- lasst. 1705 beklagte sich die Gemeinde über den Gerichts- herrn Beck neben anderem, dass er dem Schmid zu Schafis- heim [Holz] zum Kohlen und noch Saaghöltzer abgegeben ha- be. Der Angeschuldigte entgegnete auf diesen Vorwurf: Auch dieses ware nichts anderes, als ein unnützes Gestrüpp, was [war] eine Ryte [Rüte] (34).

Es wäre möglich, dass der Gerichtsherr zu Schafisheim von dem ihm (vor der Waldteilung) an der Holznutzung zustehen- den Drittel, soweit er ihn nicht selbst brauchte, Holzkohle herstellen liess. Das könnte die gerade in Schafisheim in- tensiv geübte Köhlerei wenigstens zum Teil erklären.

Des weiteren mag die Aufteilung der Nutzungsorte zwischen dem Gerichtsherrn und der Gemeinde die Lage der Kohlplätze beeinflusst haben. 1749 wurde nach langen Streitigkeiten der Wald zur Nutzung aufgeteilt und dabei der Herrschaft die Hürne (etwa 125 Jucharten) und ein Teil des Lenzerts zugewiesen. Aller andere Wald ging zur alleinigen Nutzung an die Gemeinde. Diese Teilung dürfte wohl der bestehenden gewohnheitsrechtlichen Regelung entsprochen haben. Trifft diese Vermutung zu, so wäre auch in dem der Gemeinde zu- stehenden Waldteil am südwestlichen Salberg intensiv ge- köhlt worden. Die Waldungen im Bereiche des Bettetaler

(Steck-)Hofes waren diesem zugehörig.

Grosse Areale innerhalb der Schafisheimer Waldung waren während Jahrhunderten im Wechsel offenes Land und wurden als Acker- und Mattland unterschiedlich lang genutzt (sie- he

s.

67 hienach). Die landwirtschaftliche Zwischennutzung war bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts üblich. Im offenen Land wurden keine Meiler angelegt. Sehr deutlich ist das für die Höhe des Salberges festzustellen. Es kommt indessen

(34)

36

vor - so am Lotten - dass auf ehemaligen Ackerfeldern Kohl- plätze zu finden sind. In diesem Falle war die ehemals of- fene Flur demnach wieder bewaldet, im Lotten wohl seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts, denn bei der Waldteilung 1749 war das ganze Gebiet bestockt. Weshalb auf der Binze und dem Mertleberg nur wenige Kohlplätze zu finden sind, ist nicht zu erklären.

Wenn die in der Dorff- & Holtzordnung 1623 erwähnte Absicht:

Demnach ist auch sonnderlich für nothwendig unnd nutzlich erachtet und fürgenommen, das ein zimliche wythe vom hoch- walldt, wo kommlikheit unnd nutzliche gelegenheit ze finn- den, solle inn bahn unnd schirm gelegt unnd ohne mein unndt der gemeindt vorwüssen, guotthem gunst, willen unnd gefal- len nitt mehr usgelegt oder inn demselbigen einich holltz gehauwen werden. Es were dann sach (darvor der allmechtig Gott genedig sein wolle), fühwr oder anderer zuofelliger schaden einfiele, das von hocher nothwendikheit holltze manngelbar, solle alldann inn sollchem eingefrideten holltz ze fellen unnd ze hauwen an meinem unnd der gemeindt willen unnd gefallen stahn (35), verwirklicht wurde, mithin ein leider nicht zu lokalisierender Teil des Waldes von der Nutzung ausgenommen und damit von der Nieder-/Mittelwald- form in einen möglicherweise nadelbaumreichen Hochwald überführt wurde, dann wäre der Schluss erlaubt, in jenem gebannten Waldteil sei zu jener Zeit auch nicht geweidet und geköhlt worden.

2.4.2 Wer köhlte?

Die Handwerker im Dorfe, welche in grösseren Mengen Holz- kohle brauchten - der Schmid, der Schlosser - werden minde- stens zeitweilig diese selbst hergestellt haben. In der Regel dürften aber wandernde Köhlergruppen oder -familien, die ihr Gewerbe im Lohnauftrag ausübten, die Arbeit besorgt haben; man ging auch hier auf die Stör im Land herum. Um köhlen zu dürfen, brauchte es eine Bewilligung der Obrigkeit, in Schafisheim war der Gerichtsherr zuständig.

(35)

37 2.4.3 In welcher Zeit wurde geköhlt?

Altersbestimmungen an der Kohle wurden keine durchgeführt.

An sich wäre es möglich, dass viele Jahrhunderte alte Kohle hätte gefunden werden können. Aus dem Zustand der Meilerplät- ze und der Erhaltung der Kohle-(Löschi-)schicht sowie der ein- zelnen Kohlestücke - beides allerdings unzuverlässige Merkma- le - ist aber anzunehmen, dass es sich zumeist um Kohlplätze aus dem 17. bis 19. Jahrhundert handelt. Konkrete schriftli- che Zeugnisse über die Holzverkohlung in Schafisheim gibt es nur ganz wenige. Neben der vorstehend angeführten Erwägung aus dem Jahre 1705 (siehe

s.

35) enthält eine Prozessschrift aus dem Jahre 1746 einen Hinweis: Ob nicht der Dorff-Schmidt, der Nagler, der Schlosser [die alle Holzkohle brauchten], der Gerwer, der Wirth, der Brodtbeck, der Kohlenbrenner und ein jegliches Individuum der Dorff-Gemeind •.• prätendiert haben würden, einen ••• Gebrauch aus den Waldungen zu ziehen? (36). Ein weiterer, auch in anderer Hinsicht interessanter Hinweis stammt aus dem berühmten "Matterprozess" (37): Ein diesbezüg- liches Zeugenverhör mit einem gewissen Sandmeier von Egliswil, genannt Köhlerfranz, der in der Pinte des Samuel Dietschi in Lenzburg behauptet hatte, Matter sei in der Woche nach dem Klausmarkt 1853 in Begleitung von zwei Räfenthalern von der

"Heuelmühle" hergekommen, um sich an seinem Kohlenmei ler zu wärmen, verläuft ergebnislos. Köhlerfranz erinnert sich näm- lich nicht mehr, dass dieser "Unbekannte" Matter geheissen haben soll; er sah nur, "dass dieser mehrere Fingerringe trug und eine goldene Uhrkette über der Weste hat te. Die drei brach- ten Schnaps, Käse, Wurst und Brot, woran sie sich in der Hütte zu viert gütlich taten. Si e kamen um halb neun Uhr und gingen wieder um elf; gesprochen haben sie nicht viel". Der Bezirks- amtmann verzichtete auf eine weitere Untersuchung dieses roman- tischen Stelldicheins in der nächtlichen Köhlerhütte.

Die Holzköhlerei ist im schweizerischen Mittelland in der zwei ten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus verschiedenen Gründen zum Erliegen gekommen. Die rasch fortschreitende Industriali- sierung unseres Landes verlangte neben der Wasserkraft eine

(36)

38

weitere frei verfügbare Energiequelle. Die Eisenbahnen ermög- lichten die Zufuhr von Kohle. Holzkohle hätte weder in genü- gender Menge geliefert werden können, noch wäre sie zu konkur- renzfähigem Preis aus schweizerischen Waldungen erhältlich ge- wesen. Dort wo die Holzkohle aus technischen Gründen unent- behrlich war (und es noch ist), konnte sie wohlfeiler aus dem Ausland bezogen werden. Im Haushalt wurde sie durch die Elek- trizität verdrängt.

Nach mündlicher Ueberlieferung soll zuletzt noch um 1870 auf dem "Kohlplatz" bei der Waldhütte auf dem Salberg Stock- holz verkohlt worden sein.

2.5 Die Holzarten in den Kohleproben

2.5.1 Zur Bestimmung der Holzarten

An den jeweils gesammelten Kohlestücken ist die Holzart bestimmt worden. Die aufgelesenen Kohlen sind in der Regel etwa 1-3 cm gross. Es dürfte vorab Scheiter-, Rugel- und Prügelholz verwendet worden sein; indessen findet man ver- hältnismässig viel Zweigmaterial wie auch Stockholz. Die Baumart Linde ist durch ein Stück Rinde nachgewiesen.

2.5.2 Die Holzartenverteilung

Bemerkenswert sind die vorkommenden Arten und die Rei- henfolge des mengenmässigen Auftretens.

(37)

39

Art Stück Prozent Bemerkungen

Buche 3'081 75

Aspe 425 10 Populus spec.

Eiche 143 3 Quercus spec.

Birke 72 2

Hagebuche 49 1

Schwarzerle 28 1 Alnus spec.

Kirschbaum 27 1

Hasel 27 1

Esche 13

Salweide 5 Salix spec.

Ahorn 2 Acer spec.

Weissdorn 2 Pomoideae spec.

Linde 1 Tilia spec.

Traubenkirsche 1

Schwarzdorn 1

Hornstrauch 1

Walnuss 1

Laubhölzer 3'879 94 17 Arten

Fichte 123 3

Föhre 80 2

Weisstanne 44 1

unbestimmbares Nadelholz 1

Nadelhölzer 248 6 3 (4) Arten

Insgesamt 4'127 100 20 Arten

Es dominieren ganz ausgesprochen die Laubbaumarten, wo- bei allein die Buche drei Viertel der Gesamtzahl beansprucht.

Auf die Aspe, der nächst häufigeren Baumart, entfallen 10 Pro- zent. Die 18 anderen Baum- und Straucharten sind lediglich noch mit insgesamt 15 Prozent vertreten. Der Anteil der Nadel- baumarten Fichte, Tanne und Föhre ist mit 6 Prozent gering.

(38)

40

2.6 Versuch der Rekonstruktion des alten Waldbildes

Das Spektrum der vorkommenden Baum- und Straucharten ist aufschlussreich und erlaubt verschiedene Ueberlegungen.

2.6.1 Das alte Waldbild

Es darf angenommen werden, unter einigen Vorbehalten re- präsentiere das aus den Kohle-Untersuchungen erhaltene Holz- artenspektrum weitgehend Mischungsart und -grad der zur Zeit der Köhlerei vorhandenen Waldbestände und damit im wesentli- chen auch das Waldbild. In jenen Waldteilen, in denen Kohl- plätze vorhanden sind, stockte mithin ein nahezu reiner Laub- mischwald, wobei die Buche die bestimmende Baumart war. Es waren manche andere Baumarten vorhanden, sie spielten indes- sen eine untergeordnete Rolle. Das verhältnismässig reichli- che Vorkommen von Aspe, Birke und Hasel sowie der Föhre lässt auf einen lichten (verlichteten) Wald schliessen, der zum Teil verstraucht war. Bemerkenswert ist das weitgehende Fehlen der Ahorne und Linden. Die Nadelbäume Fichte und Tanne waren - aus gegenwärtiger Sicht beurteilt - in unerwartet geringem Masse vorhanden. Wenn aber doch Harzer tätig waren (38), so muss es Fichten und Föhren gegeben haben. Wie weit das verhältnismäs- sige Vorkommen der Nadelbaumarten in der Kohle dem tatsächli- chen Auftreten in den Beständen entsprach, muss offenbleiben.

Der grösste Teil der Waldungen wurde als Mittel- und zum Teil als Niederwald bewirtschaftet. Der Hochwald (im waldbaulichen Sinne des Wortes) dürfte nur ein kleines Areal eingenommen haben. Bis um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert waren die Wälder beweidet.

Alte Waldbeschreibungen sind eher spärlich und knapp ge- halten. Ueber den Bezug von Bauholz bestimmt die Dorff- &

HoZtzordnung 1623 unter Verweis auf eine Urkunde vom 27. Okto- ber 1600: WeZZiche persohn inn diser gemeindt Schaffissen ver- gönnstigung und erZaubtnuss hatt, ein neüw hus ze bouwen, zuo soZZichem neüwem husbouw soZZ demseZbigen uss meinem und der

(39)

gemeindt holltz gezeigt und gebenn werden namlich ein eychiner boden und ey~hin holltz zum gesimps, unnd was er zuo der uf- richte oder behusung mangelbar, soll ihme an tanninem holltz nach nothurfft verlangen, und der rafen halb soll ihme keines anderen schädlicheren holltzes dann aspen unnd eerlen, so de- ren verhanden, widrigen fahls aber auch tannin und anders ver- handenes holtz, jedoch so vil müglich unschädlich mittgethei llt werden, unnd solle sollich benamset holltz von niemanden ohne vorwüssen und beywesen der geschwornen unnd viertlüthen nitt gehauwen werden, anderst ein jeder, so sollches überseche, der straff soll unnderworffen sein (39).

Anlass zu dieser Ordnung gab die folgende Feststellung des Gerichtsherrn: Nach vorstehenden puncten ich mitt beduhren inn diser gemeindt zuogesechen unnd erfahren, das meine hoch- wälldt vonn einer gantzen gemeindt unnd puhrsamme mitt bouw- unnd brönnholltz schier muotwilliger weis geschwendt unnd ver- güdet worden, auch ein jeder zuo seinem husbrauch gehauwen unnd gefellt, wie ihme beliebt, unnd vil holltz inn wällden fuhlen lassen, auch die gemeindt, so vor zeithen nur siben puhrenhöff gewesen, sich der hushallt tungen umb vil gemehret unnd hierdurch grosser eingri ff und schaden der wällden er- vollgt, alls ist hierüber diss einsechenn angestellt .•• (39).

In eben diesem Dorf-Rodel wird bei der Zusprechung des Brennholzes unterschieden nach buochinholltz und ofenholltz (40). Mit dem ersten ist das Holz für das Kochen und Heizen gemeint, mit dem zweiten das Backholz. Als solches wurde vor- ab Nadelholz verwendet.

In einer Supplication [hier= Klage] der Gemeinde Schafis- heim gegen den Gerichtsherrn aus dem Jahre 1742 heisst es:

[es wäre] viel grosses sowohl eichig als tanniges Holtz, son- derlich aber letzterer Gat tung [gefällt worden], dass sie

[die Herren Brutel] dadurch die Waldungen bis anhero [mit] wohl über zweytausend Stuck entblösset ••• (41).

Selbst wenn erheblich weniger als die 2'000 Eichen und Nadelbäume geschlagen wurden, so setzte das doch einen namhaf-

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