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Archiv "Die Grundlage für eine erfolgversprechende Reform des Bewertungsmaßstabes ist gelegt" (16.04.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Die Grundlage für eine erfolgversprechende Reform des Bewertungsmaßstabes ist gelegt

Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung tagte in München

D

ie KBV treibt die Reform des EBM zügig voran. Nachdem am 7. Dezember vorigen Jahres der grundsätzliche Be- schluß, den EBM zu reformieren, gefaßt war und die KBV, gestützt auf eine Entschließung der Ver- treterversammlung, mit den Kas- senverbänden entsprechende Verträge am 12. März 1986 abge- schlossen hat, folgt jetzt der nächste Schritt: Die ü berarbei- tung des EBM Abschnitt für Ab- schnitt.

Der Vorsitzende der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, Pro- fessor Dr. Siegtried Häußler, und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für die Reform der Gebührenordnung, Dr. Ul- rich Oesingmann, berichteten der Vertreterversammlung in München über den Fortgang der Arbeiten seit jenem Vertragsab- schluß mit den Kassenverbän- den und über die neue Gebüh- renordnungsstruktur (der Vorsit- zende der KBV-Reformkommis- sion, Dr. Klaus Dehler, der an sich das Konzept erläutern soll- te, ist erkrankt). Den Delegierten lagen Entwürfe der Kapitel Grundleistungen und Labor vor. An den Kapiteln Strahlendiagno- stik, Strahlentherapie, Chirurgie- Orthopädie sowie physikalisch- medizinische Leistungen wird noch gearbeitet.

Die Verträge mit den Kassen se- hen bekanntlich vor,

~ daß der EBM zugunsten der sogenannten zuwendungsinten-

Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung und ihr Vorstand sind in dem Bemühen, die Gebührenordnungen für die Kassenärzte zu reformieren, einen großen Schritt weiter- gekommen. Die Vertreterver- sammlung der KBV hat am 5.

April 1986 in München be- kräftigt, daß der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) überarbeitet werden muß;

sie sieht die vom Vorstand vorgelegten Entwürfe für die Abschnitte "Grundleistun- gen" und "Labor" als geeig- nete Grundlage für eine er- folgversprechende Reform an. Der Vorstand wurde be- auftragt, nunmehr mit den Kassenverbänden die weite- ren Verhandlungen aufzu- nehmen. Es soll so zügig ver- handelt werden, daß der re- formierte Bewertungsmaß- stab noch im 3. Quartal dieses Jahres in einem Modellver- such erprobt werden kann.

siven und zu Lasten der eher technisch-apparativen Leistun- gen strukturiert wird;

~ daß für die Zeit der Überar- beitung und Erprobung des EBM das Honorarvolumen nicht nach Einzelleistungen berech- net wird. Honoraranpassungen

sollen vielmehr dem Zuwachs der Grundlohnsumme folgen.

Die Übergangszeit soll vom 1.

Juli 1986 bis zum 30. Juni 1988 dauern. Ab 1. Juli 1988 soll wie- der zum Einzelleistungsprinzip zurückgekehrt werden.

Unsicherheiten darüber, ob alle Kassen die vorübergehende An- passung der Honorare nach Maßgabe der Grundlohnsumme getreulich mitmachen und den Zuwachs vollständig an die Kas- senärzte weitergeben würden, sind inzwischen beseitigt wor- den. Häußler versicherte in Mün- chen:

G) Unser Gesamthonorarvolu- men ist gesichert; mögliche Ein- sparungen, insbesondere im La- bor, sind für angestrebte Verbes- serungen bei den zuwendungs- intensiven ärztlichen Leistungen verfügbar.

0

Unser Gesamthonorarvolu- men wird im Zuwachs für zwei Jahre an den Anstieg des Grund- lohns im Verhältnis 1 :1 gekop- pelt. Dies verschafft uns die not- wendige Zeit, die völlige Überar- beitung der Vertragsgebühren- ordnungen zielstrebig vorneh- men zu können.

@ Die Errechnung unserer Ho- norare nach einer Pauschale ist nur vorübergehender Natur. Es ist erklärter Wille der Vertrags- partner, zum 1. Juli 1988 zur

Ein-

zelleistu ngsvergütu ng zu rückzu- kehren.

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 16 vom 16. April1986 (17) 1089

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Bewertungsmaßstab

Ausführlich erläuterten Häußler und sodann Oesingmann das Konzept für den neuen EBM. Die Vorlage des Vorstandes der KBV hat vorerst nur den Charakter ei- nes Vorschlages. Beschließen konnte die Vertreterversamm- lung darüber nicht. Das ist Sa- che des Bewertungsausschus- ses, also eines Gremiums, in dem Kassen und Kassenärzte pa- ritätisch vertreten sind. Dennoch gibt die Vorlage einen guten Ein- druck davon, wie der neue EBM aussehen kann.

"Unser Anliegen ist es", um Siegtried Häußler zu zitieren,

"das Grundleistungskapitel des

Einheitlichen Bewertungsmaß- stabes auszubauen, um damit die heute so wichtige ,sprechen- de Medizin' nicht nur zu unter- stützen, sondern auch angemes- sen zu bewerten. Dementspre- chend wurde das Kapitel Grund- leistungen besonders gründlich überarbeitet, differenziert und ausgeweitet." Dr. Oesingmann erläuterte die wesentlichen Än- derungen; es habe sich als nachteilig erwiesen, die unter- schiedlichen Kontakte zwischen Arzt und Patient in einer einzi- gen Position (Ziffer 1: Beratung) zusammenzufassen. Eine Glie- derung sei notwendig.

I

Differenzierung

der Beratungs- und Unter- suchungsleistungen Und so soll nach den Vorstellun- gen der KBV differenziert wer- den:

..,.. Das Wiederholung.srezept, die Ausstellung eines Uberwei- sungsscheines und die im Auf- trag des Arztes erfolgte Über- mittlung von ärztlichen Empfeh- lungen sollen mit der relativ

niedrigen Bewertung mit 30

Punkten von der Nummer 1 ab- getrennt werden.

..,.. Der Leistungsinhalt der klas- sischen Nummer 1 soll in einer eigenen Gebührenposition er-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

halten, die Bewertung aber et- was angehoben werden. Dane- ben soll eine Leistungsposition eingeführt werden, die zur Ab- rechnung kommt, wenn neben der Beratung eine symptombe- zogene Untersuchung stattfin-

det. Die vorgesehene Bewertung

für diese Beratung einschließlich symptombezogener Untersu- chung liegt mit 140 Punkten na- hezu doppelt so hoch wie die der heutigen Nummer 1. Diese neue Nummer 2 wird, so hofft die KBV, den Erfordernissen in der Praxis gerechter; insbesondere auch deshalb, weil sie über das ganze Quartal zur Abrechnung kom- men kann.

..,.. Für das intensive, zeitauf- wendigere Gespräch, für die Er- örterung vielfacher Maßnahmen zur Beeinflussung von chroni- schen Erkrankungen, für die Er- örterung der Auswirkungen ei- ner Erkrankung auf die Lebens- gestaltung, wenn eine nachhal- tig lebensverändernde oder le- bensbedrohende Erkrankung festgestellt oder ein großer ope- rativer Eingriff geplant ist, sollen eigene Positionen eingeführt werden, für die ein Honorar in et- wa der 2,5- bis fünffachen Höhe der derzeitigen Nummer 1 vorge- sehen ist.

..,.. Neben der Neugliederung der Beratung mit Aufnahme der üblichen Untersuchung in den Beratungskomplex nach Num- mer 2 soll der Begriff des Status mit den Nummern 60 und 61 neu eingeführt werden. Oesingmann dazu: "Unter Status verstehen wir die umfangreiche Eingangs- untersuchung mit all ihren De- tailschritten und Überlegungen, die einer adäquaten Honorie- rung zugeführt werden soll. Si- cher wird die Frequenz niedrig sein. Dies ist nach der Leistungs- legende zu erwarten; selbstver- ständlich wird ein wesentlich größerer Leistungsinhalt, als er bei der heutigen Nummer 65 üb- licherweise zur Ausführung kommt, unterstellt. Der Status gilt für die Gebiete Inneres, Päd-

iatrie und Allgemeinmedizin. Ins- besondere für alle anderen Fachgebiete mußte ein Teilsta- tus geschaffen werden. Dies ist mit der Nummer 61 vorgesehen, die mit 190 Punkten bewertet ist."

..,.. Die präventiven Leistungen sollen inhaltlich geändert wer- den, und zwar um den Weg für eine Abrechnung aller Leistun- gen- kurativer wie präventiver- auf einem einzigen Abrech- nungsschein zu ebnen.

I

Straffung bei den

Laborleistungen führt zu

"Fusionszwängen"

Der Differenzierung und Auswei- tung der Grundleistungen steht eine Straffung bei den Laborlei- stungen gegenüber. Das neue Kapitel Labor soll in drei Teile gegliedert werden. Dr. Oesing- mann:

..,.. Präsenzlabor. Hier sind ver- hältnismäßig wenige Leistungen genannt, die gebietsbezogen oh- ne zeitlichen Verzug in der Pra- xis selbst erbringbar sein müs- sen.

..,.. Allgemeinlabor. Hierunter werden die häufigst abgerech- neten Laborleistungen gezählt, die bisher entweder in der Ein- zelpraxis oder in der Laborge- meinschaft durchgeführt wor- den sind. Es handelt sich um rund 90 Parameter (im wesent- lichen: Abschnitte II und V der bisherigen Labor-Richtlinien).

Die Abrechenbarkeit bleibt an die Gebietsbezeichnung gebun- den. Sie können sowohl von ärztlich beaufsichtigten Labor- gemeinschaften bezogen wie auch in Einzelpraxen erbracht werden. Oesingmann legte in München auch eine Wirtschaft- lichkeitsrechnung auf der Grundlage der Betriebsergeb- nisse von über 200 Laborge- mai nschaften unterschiedlicher Größe vor. Danach verursachen die häufigsten 34 Parameter der 1090 (18) Heft 16 vom 16. April1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

klinischen Chemie durchschnitt- lich in der Laborgemeinschaft Kosten von 2,50 DM. Zuzüglich 0,50 DM für die in der Praxis mit der Probengewinnung und der Dokumentation verbundenen Kosten und eines ärztlichen Ho- norars von 1 DM werden diese Parameter im Papier "Labor"

mit 40 Punkten, also 4 DM, aus- gewiesen. Oesingmann: "Dieser Betrag wird für eine Leistungser- bringung auch in mittleren La- borgemeinschaften gut ausrei- chen. Dagegen kann eine ren- table Erbringung in sehr kleinen Laborgemeinschaften gefährdet sein, so daß Fusionszwänge ent- stehen können."

..,.. Speziallabor. Hier sind alle diejenigen Leistungen aufge- führt, für deren Erbringung und Abrechnung eine besondere fachliche Qualifikation Voraus- setzung ist. ln den Bereich des Speziallabors sollen die nuklear- medizinischen In-vitra-Leistun- gen überführt werden.

I

Kritische Einwände, einmütiger Beschluß Die Vertreterversammlung hat über die Grundzüge des Reform- Konzeptes gründlich diskutiert.

Auf die Diskussion von Details (einzelne Positionen, Leistungs- beschreibungen, Bewertungen) wurde verzichtet- das soll regio- nal in den KVen nachgeholt wer- den. Das Konzept des KBV-Vor- stands wurde in München schließlich nahezu einstimmig - es gab lediglich eine Stimment- haltung - gebilligt. Gleichwohl waren bei der Vertreterversamm- lung auch Kritik und Bedenken aufgekommen. Zu Beginn der Aussprache meldeten sich zwei gewichtige Berufspolitiker mit Einwänden zu Wort, Professor Dr. Horst Bourmer und Professor Dr. Dr. Hans J. Sewering. Sie blieben nicht die einzigen. Die Einwände schlugen sich in dem schließlich gefaßten Beschluß (dazu der Kasten auf dieser Sei- te) nieder.

Bewertungsmaßstab

,,Sehr begrüßenswerte Verbesserungen''

Die Entschließung der KBV-Vertreterversammlung

"Die Vertreterversammlung

der Kassenärztlichen Bun-

?.esvereinigung bestätigt in Ubereinstimmung mit dem Vorstand der KBV ihre Auf- fassung

,

daß der ,Einhe it- liche Bewertungsmaßstab' als Gebührenordnung für kassenärztliche Leistungen überarbeitet w

e

rden muß.

Der vorliegende Abschnitt

,Grundleistungen'

enthält

sehr begrüßenswerte Ver- besserungen

.

Er kann

,

ge- nauso wie der vorliegende Entwurf zur Neubewertung der Laborl

eistungen, Grund-

lage eine r erfolgverspre- chenden Reform des EBM sein. Der Vorstand wird da- her beauftragt, auf dieser Grundlage in Verhandlun- gen mit den Spitzenverbän- den der gesetzlichen Kran- kenversicherung mit dem Ziel einzutreten, darüber bis zum

30.

Juni 1986 eine Übereinkunft zu erzielen,

Die Einwände richteten sich frei- lich nicht gegen das Prinzip, die Gebührenordnung zugunsten der zuwendungsintensiven Lei- stungen umzustrukturieren. Be- dauert wurde hingegen, daß der Vertreterversammlung nicht das gesamte Konzept für die Um- strukturierung vorliege, sondern nur zwei- freilich wesentliche- Teile. Eher politische Bedenken wurden wegen der zweijährigen Pauschalierung des Honorars geäußert: Man habe es den Kas- sen zu einfach gemacht. Bezwei- felt wurde schließlich, ob am 1.

Juli

1988

tatsächlich zum Einzel- leistungsprinzip zurückgekehrt werden könne.

Der Kritik wurde insofern Rech- nung getragen, als der Vor-

um im 3

.

Quartal die neuen Strukturen der Gebühren- ordnungsabschnitte in ei- ne m repräsentativen Mo- dellversuch erproben zu können

.

Parallel zu diesem Modell- versuch sollen die Arbeiten an der Reform d

er übri-

gen Gebührenordnungsab- schnitte so zügig fortgesetzt werden

, daß- unte

r Berück- sichtigung der Ergebnisse de

s

Modellversuchs - ein Entwurf für die N

eustruktu-

rierung des gesamten EBM bis End

e

des Jahres 1986 vorgelegt werden kann

.

Der überarbeitete EBM soll so rechtzeitig in Kraft ge - setzt werden - möglichst zum 1. April1987 -

,

daß zum

1.

Juli 1988 gemäß der Ver- einbarung mit den Kranken- kassen zur Einzelleistungs-

vergütung

zurückgekehrt

werden kann.

'' D

Standsvorlage in Sachen Grund- leistungen und Labor nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, schlicht "zugestimmt" wurde.

Das Konzept wurde hingegen als

"Grundlage einer erfolgverspre-

chenden Reform" bezeichnet.

Eine Erläuterung gab es, was den 1. Juli 1988 angeht- einge- fügt wurde nämlich der Passus:

"gemäß. der Vereinbarung mit

den Krankenkassen" werde zur Einzelleistungsvergütung zu- rückgekehrt.

I

Viel Mut zum Risiko

Unbeschadet der Kritik- die Ver- treterversammlung in München war sichtlich auf das Reformvor- Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 16 vom 16. April1986 (19) 1091

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Bewertungsmaßstab

haben eingestimmt. Es war mehr vom Mut zum Risiko (KBV-Vor- standsmitglied Dr. Rolf Thier ap- pellierte: „Haben Sie bitte den Mut, bevor ihn andere uns neh- men"), vom Weg in die Zukunft und dem Blick nach vorn die Re- de als vom Beharren. Und dieser Wille, etwas neu gestalten zu können, kam gewiß der Be- schlußfassung zugute.

Zu den apostrophierten Risiken gehört einmal eine gewisse Unsi- cherheit über die Zukunft des Einzelleistungsprinzips. Häußler bekundete allerdings seinen fe- sten Willen, dazu zurückzukeh- ren; er erinnerte gleichfalls an den guten und festen Willen der Kassen. Er erinnerte aber auch an die Bundestagswahlen im nächsten Jahr: je nach Wahlaus- gang könne 1988 das politische Umfeld mehr oder weniger für die Rückkehr zur Einzellei- stungsvergütung geeignet sein.

Hinzu kommen Risiken, die in der Umstrukturierung selbst lie- gen. Sie sollen, soweit möglich, durch einen Modellversuch mit dem neuen EBM im 3. Quartal dieses Jahres gemildert werden.

Man hofft danach abschätzen zu können, wie die neugeschaffe- nen Grundleistungen angenom- men werden, in welchem Um- fang zum Beispiel die relativ

hoch bewerteten Beratungslei- stungen abgerechnet werden, ob zum Beispiel die relativ nied- rig bewertete Rezeptwiederho- lung, wie erwartet, angesetzt wird oder ob, um den alten be-

rufspolitischen Kämpen Dr. Kas- par Roos zu zitieren, „Deutsch- lands Kassenärzte dann keine Wiederholungsrezepte mehr ausstellen werden".

Risiken liegen schließlich in der Finanzierung. Die neuen zuwen- dungsbezogenen Leistungen werden, so schätzt man bei der KBV, rund 2,3 Milliarden DM zu- sätzlich erfordern. Dem stehen gegenüber geschätzte 800 Mil- lionen Einsparungen aus dem Laborsektor, geschätzte 400 Mil-

lionen Einsparungen, wenn statt der „Beratung" die neue Posi- tion „Wiederholungsrezept" an- gesetzt wird, sowie ein noch of- fener Betrag aus anderen, bisher noch nicht im Detail konzipier- ten Bereichen. Zur Verfügung steht auch ein (noch offener) An- teil des Honorarzuwachses via Grundlohnsumme. Nach derzei- tigem Stand bringt die Anpas- sung 1:1 an den Zuwachs der Grundlohnsumme jährlich rund 800 Millionen DM. Dafür wird rechnerisch ein Teil für die neu in die Kassenpraxis kommenden Ärzte angesetzt werden müssen, ein Teil stünde für die Umstruk- turierung zur Verfügung.

I

Terminplan

des KBV-Vorstandes Der Terminplan der KBV, so wie ihn Professor Häußler in Mün- chen vortrug, sieht so aus: Über das Labor- und Grundleistungs- kapitel sollen in Kürze Verhand- lungen mit den Krankenkassen aufgenommen werden. Ziel ist es, Einvernehmen über die neu- en Leistungsstrukturen und Be- wertungsansätze bis Ende Juni dieses Jahres zu erreichen, um im 3. Quartal diese neuen Struk- turen im Modellversuch zu er- proben. Für den Modellversuch sollen rund 4000 Kassenärzte re- präsentativ ausgewählt werden.

Die Durchführung wird beim Zentralinstitut für die kassen- ärztliche Versorgung liegen. Ko- stenpunkt: 1,5 Millionen DM.

Parallel zu diesem Modellver- such sollen die Arbeiten an der Reform der übrigen Gebühren- ordnungsabschnitte so zügig fortgesetzt werden, daß — unter Berücksichtigung der Ergebnis- se des Modellversuchs— ein Ent- wurf für die Neufassung des ge- samten Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes bis Ende des Jahres 1986 vorgelegt werden kann. Der überarbeitete Einheit- liche Bewertungsmaßstab soll dann so rechtzeitig in Kraft ge- setzt werden — voraussichtlich 1.

April 1987 —, daß zum 1. Juli 1988

Sprechende Medizin

„Unser Anliegen ist es, das Grundleistungskapitel des Ein- heitlichen Bewertungsmaßsta- bes auszubauen, um damit die heute so wichtige ,sprechende Medizin' nicht nur zu unterstüt- zen, sondern auch angemessen zu bewerten. Das liegt in unse- rem ureigenen Interesse, denn ganze Gruppen akademisch ge- schulter Berater für die verschie- densten Lebensfragen warten nur darauf, Lücken in der mo- dernen Patientenbetreuung aus- zufüllen und dadurch den unmit- telbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bekom- men. Nur wenn wir im Bereich der ärztlichen Grundleistungen Fehlentwicklungen korrigieren und Mängel beseitigen, indem wir solche Lücken selber schlie- ßen, können wir — davon bin ich zutiefst überzeugt — den beste- henden Leistungsumfang unse- rer ambulanten kassenärztlichen Versorgung für den Rest des Jahrhunderts erhalten."

Prof. Dr. Siegfried Häußler vor der Vertreterversammlung

zur Einzelleistungsvergütung zu- rückgekehrt werden kann.

Der KBV-Vorstand hat sich viel vorgenommen: in einem engen Terminrahmen soll viel bewegt werden. Die Unwägbarkeiten, mit denen bei einem Gang in un- bekanntes Terrain immer zu rechnen ist, sieht auch der KBV- Vorsitzende. Häußler sprach in München vom steinigen Weg, der beschritten werde.

Immerhin, den Kassenärzten werden zwei Kerzchen den Weg beleuchten. Eins wird vor der Schwarzen Muttergottes in Köln brennen; Professor Bourmer will es dort anzünden. Das zweite will Professor Sewering vor dem Gnadenbild im bayerischen Alt- ötting aufstellen. NJ

1092 (20) Heft 16 vom 16. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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