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und um die Immobilie gibt es eine ganze Palet- te von Versicherungen.Manche sind unverzichtbar, andere fallen unter die Ru- brik „persönliche Beruhi- gung“. Vor dem Abschluß ist zunächst das Gefahrenpoten- tial zu ermitteln. Grundregel dabei: Ist ein möglicher Scha- den existenzbedrohend oder nur ärgerlich?
Schon beim Grundstücks- kauf sollte an die rechtliche Absicherung gedacht wer- den. So haftet grundsätzlich jeder Grundstückseigentü- mer für alle Schäden, die an- deren durch dieses Grund- stück entstehen. Da aber der Eigentümer selten in unmit- telbarer Nähe des Grund- stücks wohnt und eine dau- ernde Überwachung kaum möglich ist, kann schnell et- was passieren. Wenn bei- spielsweise ein Passant bei Glatteis stürzt und sich dabei verletzt, haftet meist der Grundstückseigentümer.
Aber auch ein von Kin- dern zerstörter Zaun, der sich dann im Kleid einer Spazier- gängerin verhakt, löst einen Schadenersatzanspruch aus.
Für diese Art von Schäden ist die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke zuständig. Sie deckt die mei- sten Schäden ab, die sich im Zusammenhang mit Grund- besitz ereignen können.
Beginnt der Hausbau, ist eine Bauherren-Haftpflicht- versicherung nahezu obliga- torisch. So schützt etwa das Schild „Betreten der Baustel- le verboten“ nicht vor Scha- denersatzansprüchen wegen mangelhafter Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
Und trotz der möglichen Haf- tung von Architekt und Bau- firma kann der Bauherr dann zur Kasse gebeten werden, wenn er die Sicherungspflicht nicht erfüllt oder aber die mit dem Bau betrauten Personen nicht sorgfältig auswählt. Die Bauherren-Haftpflichtversi- cherung sollte auch bei größeren Umbauten oder Modernisierungsarbeiten ab- geschlossen werden. Verzich- ten sollte man lediglich dann, wenn die Bausumme höch-
stens 20 000 DM beträgt, denn in diesem Fall bietet die Privathaftpflichtversicherung hinreichenden Schutz.
Schädigung des Bauobjekts
Weniger bekannt ist die sogenannte Bauleistungsver- sicherung. Sie haftet in einer Vielzahl von Fällen, in denen das Bauobjekt als solches ge- schädigt wird: bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädi- gung von eingebautem Mate- rial, bei Schäden durch höhe- re Gewalt oder ungewöhnli- che Witterungseinflüsse, bei fehlerhafter statischer Be- rechnung und bei Folgeschä- den aus Konstruktions- und Materialfehlern. Nicht versi- chert sind in der Baulei- stungsversicherung alle Schä- den durch normale Witte- rungseinflüsse, ebensowenig Schäden, die durch Verstoß gegen die bekannten Regeln der Technik entstehen. Nicht versicherbar ist weiterhin der Diebstahl von nichtverarbei- teten Baumaterialien, bei- spielsweise die aufgestapel- ten Ziegel neben dem Haus oder der Zementsack neben der Mischmaschine.
Bereits zu Baubeginn soll- te sich jeder Bauherr auch um den ordnungsgemäßen Schutz gegen die Folgen von Brandschäden in Form einer Gebäudebrandversicherung kümmern, sofern diese nicht ohnehin obligatorisch ist. Da- zu sollte spätestens nach Fer- tigstellung der Immobilie noch die Verbundene Wohn- gebäudeversicherung kom- men. Sie schützt unter ande- rem vor Schäden durch Lei-
tungswasser, aber auch vor Sturm- und Hagelschäden.
Zusätzlich kann der Versi- cherungsschutz mittlerweile bei vielen Gesellschaften auch auf sogenannte Elemen- tarschäden ausgeweitet wer- den, also beispielsweise Schä- den durch Erdbeben oder Schneedruck.
Nach Einzug werden Haft- pflichtforderungen Dritter durch die Privathaftpflicht- versicherung abgedeckt. Al- lerdings darf nicht übersehen werden, daß dieser Schutz häufig nicht ausreicht. Eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer ist immer dann erforderlich,
wenn das Objekt vermietet ist. Das gilt auch für Zweifa- milienhäuser, in denen eine Wohnung beispielsweise als Praxis von einem Ehepartner genutzt wird. Schadensmög- lichkeiten gibt es gerade bei Mehrfamilienhäusern in großer Zahl: Wenn etwa die Putzfrau die Treppen zu gut reinigt und jemand stürzt oder wenn ein loser Dachzie- gel herunterfällt und einen Passanten trifft, ist mangeln- de Sorgfalt schnell nachge- wiesen. Die Haftpflichtversi- cherung deckt im übrigen auch Kosten, die bei der Ab- wehr unberechtigter Forde- rungen entstehen.
Hat ein Immobilienbesit- zer vor, in Zusammenhang mit der Immobilie gegen ei- nen anderen juristisch vorzu- gehen, nützt gegebenenfalls eine Rechtsschutzversiche- rung für Grundstückseigentü- mer und Mieter, die relativ preiswert als Zusatzbaustein zur privaten Rechtsschutz- versicherung erworben wer- den kann. Teuer kann es auch werden, wenn der Öltank im Garten oder im Keller ein Leck bekommt und Heizöl austritt. Bekanntlich kann schon ein einziger Liter Öl ei- ne Million Liter Trinkwasser verseuchen, weshalb eine Gewässerschaden-Haftpflicht- versicherung für alle Besitzer von Heizöltanks praktisch unverzichtbar ist.
Neben der Absicherung von Schäden, die Dritten ent- stehen können, sollte auch an den eigenen Hausrat gedacht werden. Während die Brand- und Gebäudeversicherung für das Gebäude selbst und seine festen Bestandteile gilt, deckt die Hausratversiche- rung Schäden ab, die am mo- bilen Inventar entstehen.
Hierzu gehören lose verlegte Teppiche, nicht jedoch ver- klebte Teppichböden. Versi- chert wird üblicherweise das
„Bündel“ Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und Lei- tungswasser. Auch gegen Glasbruch kann Versiche- rungsschutz beantragt wer- den. Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Deckungs- summen. Peter Jobst A-1390 (62) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 22, 29. Mai 1998
V A R I A WIRTSCHAFT
Immobilien
Versicherungen rund ums Haus
Die Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden be- deutet für viele Bauherren oft die größte Investition ihres Lebens.
Unverzichtbar ist daher der optimale Versicherungsschutz, damit Hab und Gut auch vor Wechselfällen des Lebens geschützt sind.
Was Haus- und Wohnungseigentümer über Versicherungen wissen sollten, erläutert der Autor eines überarbeite- ten Ratgebers zum Thema (Stand:
1. 2. 1998). Einem Überblick mit grundsätzlichen Tips folgen Einzel- heiten zu mehr als 20 möglichen Ver- sicherungen. (Helmut Dehnen: Rund ums Haus versichert, 2. Auflage, Domus-Verlag, Postfach 15 01 37, 53040 Bonn, 95 Seiten, 19,60 DM in- klusive Mehrwertsteuer und Versand-
kosten) Rie