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Archiv "Psychische Betreuung" (11.01.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN

Psychische Betreuung

„In der Bundesrepublik müssen sich nach Schätzungen jährlich 20 000 bis 25 000 Frauen die Brust amputieren lassen. Die schwierig- ste Phase nach dem Eingriff be- ginne mit der Rückkehr in die Fa- milie, sagte die Kölner Ärztin Bar- bara Perez-Gay in einem Vortrag während des in Düsseldorf statt- findenden ärztlichen Fortbil- dungskongresses ,Medica 78'. ,Die Frauen sind nach der Operation nicht nur körperlich verstümmelt, sondern werden als Krebskranke in den meisten Fällen auch aus der Welt der Gesunden ausgeschlos- sen', sagte die Ärztin.

Viele Frauen resignierten und gä- ben fast vollständig ihre früheren Aktivitäten und Beziehungen auf.

In die Nachbetreuung müßte auch

Nina etantehutkirr

unbedingt der Ehemann mit ein- bezogen werden. ‚Bedenkt man zum Beispiel, daß bei einer Umfra- ge unter brustamputierten Frauen 50 Prozent angaben, noch sechs Monate nach der Operation keinen Geschlechtsverkehr gehabt zu ha- ben, so wird deutlich, wie groß die Probleme der Betroffenen sind'.

Ein Modell der psychotherapeuti-

schen Behandlung müßte nach Ansicht von Barbara Perez-Gay berücksichtigen, daß die psychi- schen Reaktionen der amputierten Frauen in Phasen verlaufen und dabei typische Probleme vor, wäh- rend und nach der Operation auf- träten . . ." (sta/dpa)

„Arzt protestierte, statt auf die

Patienten zu achten"

„Als einen schweren Verstoß ge- gen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen wertete jetzt die Neunte Kammer des Landesar- beitsgerichtes Frankfurt das Ver- halten eines Assistenzarztes aus Seligenstadt, der während seines Wochenenddienstes das Kreis- krankenhaus verließ, um vor der Justizvollzugsanstalt Wittlich in ei- nem Hungerstreik gegen ‚Isola- tions-Nutritionsfolter zu treten.

Wie bereits das Arbeitsgericht, er- klärten auch die Richter der zwei- ten Instanz die vom Krankenhaus- träger ausgesprochene fristlose Kündigung für Rechtens (AZ. 9 Sa 265/78). Anlaß, seinen Arbeitsplatz zu verlassen, war für den jungen Arzt die Nachricht, daß in der Ju- stizvollzugsanstalt ein Inhaftier- ter in Einzelhaft gehalten und zwangsernährt wurde. Hiergegen

zu protestieren hielt er für wichti- ger, als sich um die 75 Patienten der chirurgischen Abteilung zu kümmern ... Obwohl sich selbst der Chefarzt beim Kreisausschuß dafür ausgesprochen hatte, dem jungen Kollegen nicht zu kündi- gen, sondern nur einen Verweis auszusprechen, billigte das Ge- richt die harte Linie des Kranken- hausträgers. Zwar, so hieß es, sei zu berücksichtigen, daß durch die fristlose Entlassung seine Weiter- bildung zum Facharzt für Chir- urgie unterbrochen werde und es ihm überhaupt schwer sein dürfte, eine neue Stelle als Assistenzarzt an einer chirurgischen Klinik zu

Frankfurter Rundschau

erhalten. ‚Andererseits', so die Neunte Kammer, hat der Kläger sich diese nachteiligen Folgen selbst zuzuschreiben.

Eine Krankenhausverwaltung kann ihre Patienten auch nicht kurze Zeit einem Arzt anvertrauen, bei dem die Gefahr besteht, daß er je- derzeit plötzlich die hilfsbedürfti- gen Kranken im Stich läßt, um ge- gen irgendein angebliches Un- recht zu protestieren, das an ei- nem entfernten Ort angeblich be- gangen wird'." enk

KJP-T O L

76 Heft 2 vom 11. Januar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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