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Archiv "Nichtraucherschutzgesetz: Zweiter Versuch" (04.10.1996)

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A-2505

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Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 40, 4. Oktober 1996 (1) aß die arztgruppenspezifi-

schen, fallzahlabhängigen Praxisbudgets im näch- sten Jahr kommen werden, ist so gut wie sicher. Wann das genau sein wird, darüber scheiden sich die Geister. Zwar hatte die Vertre- terversammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) mit knapper Mehrheit für den 1. Juli 1997 als Einführungsdatum votiert (siehe Deutsches Ärzte- blatt, Heft 38/1996), doch wollen die Krankenkassen dem nicht fol- gen. Sie sehen „keinen inhaltli- chen“ Grund, das neue Honorie- rungssystem für die vertragsärztli- che Versorgung nicht schon zum 1. Januar kommenden Jahres ein- zuführen.

In einem Spitzengespräch mit der KBV verdeutlichten die Kas- sen, daß sie die gegenwärtigen Rahmenbedingungen keinen Tag länger als unbedingt nötig hinneh- men wollen. Sie wollen „klare Ver- hältnisse“ – und das schnell.

Andererseits brauchen die Kassenärztlichen Vereinigungen

einen gewissen zeitlichen Vorlauf, um sich auf die Abrechnung nach Praxisbudgets einzurichten. Den Kassenärzten geht’s da nicht an- ders. Heute beschließen, morgen anwenden: Das kann man den in puncto EBM ohnehin arg gebeu- telten Ärzten nicht ein weiteres Mal zumuten.

Nimmt man beide Positionen zusammen, deutet vieles auf die Kompromißlinie 1. April 1997 hin.

Die Entscheidung soll Ende Okto- ber oder Anfang November im ge- meinsamen Bewertungsausschuß von KBV und Krankenkassen fal- len. Wenn sich die Vertragspartner auf den Kompromißtermin eini- gen sollten, muß ein Problem auf jeden Fall gelöst werden: Die zahl-

reichen EBM-Änderungen von Mitte dieses Jahres – alles „Notlö- sungen“ gegen den Punktwertver- fall – könnten nicht wie vorgese- hen zum Jahresende auslaufen. Sie müßten noch ein weiteres Quartal Bestand haben.

Den Kassenärztlichen Verei- nigungen bleiben daneben jedoch zwei Möglichkeiten: Sie können mit eigenen, regional zugeschnit- tenen Honorarverteilungsregelun- gen die Zeit bis zur Einführung der Praxisbudgets überbrücken. Sie können aber auch (wie von einigen KVen bereits angekündigt) das

„Modell differenzierte Praxisbud- gets“ schon zu Jahresbeginn ein- führen – ebenfalls als Honorarver- teilungsmaßstab. Josef Maus

D

um zweiten Mal haben namhafte Ärzte an die Ab- geordneten des Deutschen Bundestages appelliert, für die Verabschiedung eines Nicht- raucherschutzgesetzes zu stim- men. Als „Ärzte und Wissen- schaftler“ warnten die Professoren Kaltenbach, Deutsche Herzstif- tung, von Kleist, Deutsche Krebs- hilfe, Herfarth, Deutsche Krebsge- sellschaft, und zur Hausen, Deut- sches Krebsforschungszentrum, in einem offenen Brief eindringlich vor den Gefahren des Rauchens.

Vor allem die Risiken des passiven Rauchens erforderten „Maßnah- men zum Schutz des Rechts auf Gesundheit für Nichtraucher“.

Den Nichtraucherschutz ge- setzlich zu verankern, dafür setz- ten sich die Ärztevertreter schon im Jahr 1994 ein. Doch der Ent- wurf blieb im parlamentarischen Beratungsstadium stecken. Nach der Geschäftsordnung des Deut- schen Bundestages war er mit dem

Ende der Legislaturperiode verfal- len. Jetzt gibt es einen zweiten An- lauf mit einer zwischenzeitlich überarbeiteten interfraktionellen Gesetzesinitiative. Hauptinitiator Roland Sauer, drogenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion, hält die neue Vorlage für einen „fairen Kompromiß zwi- schen Rauchern und Nicht- rauchern“.

Der aktuelle Entwurf, der mittlerweile von rund 120 Abge- ordneten des Deutschen Bundes- tages unterstützt werde, sei we- sentlich straffer gefaßt als der er- ste. Danach ist das Rauchen in öf- fentlichen Räumen und an Ar- beitsplätzen einschließlich der öf- fentlichen Verkehrsmittel verbo- ten. Dort können abgegrenzte Zo-

nen für Raucher eingerichtet wer- den. Die Gaststätten habe man ausgeklammert, erklärte Sauer, nachdem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zugesagt hat- te, auf freiwilliger Basis Nichtrau- cherzonen in Gaststätten und Ho- tels einzurichten. Tritt das Gesetz in Kraft, müssen Raucher, die ge- gen die Vorschriften verstoßen, mit einer Geldstrafe von bis zu 100 DM rechnen. Härter träfe es die

„Hausrechtsinhaber“ der betroffe- nen Räumlichkeiten. Sie sollen in die Pflicht genommen werden, die Rauchverbote auch durchzuset- zen. Tun sie dies nicht, droht ihnen ein Bußgeld zwischen 100 und 5 000 DM. Der Antrag soll in den nächsten Monaten im Bundestag beraten werden. Dr. Sabine Glöser

Z

Praxisbudgets

Kassen wollen keinen Aufschub

Nichtraucherschutzgesetz

Zweiter Versuch

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