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Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

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Academic year: 2022

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Sitzungsvorlage KT/27/2017

Regionale Kliniken Holding GmbH (RKH) / Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)

1. Jahresabschluss 2016 der RKH, Ergebnisverwendung und Entlastung des Aufsichtsrats

2. Jahresabschluss 2016 der KLK, Ergebnisverwendung sowie

Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

3 Kreistag 20.07.2017 öffentlich

2 Anlagen

Die Bilanzbroschüren 2016 der RKH und KLK werden auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe bereitgestellt. Sie wurden bereits mit der

Vorlage Nr. 32/2017 an den VA am 29.06.2017 an alle Kreistagsmitglieder versandt.

Beschlussvorschlag

Der Kreistag ermächtigt den Landrat

1. in der Gesellschafterversammlung der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH (RKH)

a) den Jahresabschluss 2016 der RKH festzustellen,

b) den Jahresfehlbetrag der RKH in Höhe von 607.617,64 € mit der Gewinnrücklage der Vorjahre zu verrechnen,

c) den Aufsichtsrat für das Jahr 2016 zu entlasten sowie

d) der Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zur Erhöhung des Sitzungs- geldes zuzustimmen.

2. in der Gesellschafterversammlung der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)

a) den Jahresabschluss 2016 festzustellen,

b) den Jahresüberschuss der KLK in Höhe von 464.577,27 € in die Gewinnrücklage einzustellen sowie

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c) die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Jahr 2016 zu entlasten.

I.Sachverhalt

1. Jahresabschluss 2016 der Regionalen Kliniken Holding GmbH (RKH), Ergeb- nisverwendung und Entlastung des Aufsichtsrats

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 607.617,64 € (Vj.:

Überschuss 73.578,11 €) ab. Geplant war ein Plus in Höhe von 87.100 €.

Der Grund liegt in den Ergebnissen der Betriebsprüfung durch das zuständige Finanz- amt. Bisher wurde davon ausgegangen, dass Umsätze zwischen der RKH, als Gesell- schaft, und dem leitenden Laborarzt, der in seiner Nebentätigkeit als eigenständiger Laborarzt Leistungen erbracht und dafür entgeltlich die Laborstruktur genutzt hatte, nicht mit Umsatzsteuer belegt werden müssen. Da diese Umsätze nicht den engver- bundenen Umsätzen der Krankenhäuser zugeordnet werden konnten, wurde die ange- fallene Umsatzsteuer für die Jahre 2008 bis einschließlich 2016 entsprechend nach- träglich erklärt und abgeführt. Zur Gegensteuerung wurde das Vertragsverhältnis mit dem leitenden Arzt unverzüglich angepasst, so dass keine vergleichbaren und steuer- schädlichen Umsätze mehr anfallen. Der steuerliche Verlustvortrag wird auf die neuen Steuerjahre vorgetragen, so dass die Ertragssteuern der künftigen Jahre entsprechend reduziert werden können.

Mit Beschluss vom 9. Dezember 2016 wurde die Satzung des Landkreises Ludwigs- burg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit Wirkung vom 1. Januar 2017 angepasst. Hiernach erhalten Kreisräte künftig für jede Sitzung des Kreistags, unabhängig von der zeitlichen Inanspruchnahme, 80 € (bisher 70 €).

Die Gesellschafter der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH, die nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags für die Festlegung des Auslagenersatzes und die Ent- schädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zuständig sind, schlagen deshalb vor, eine Änderung der Geschäftsordnung, in der die Entschädigung der Auf-sichtsräte für die Aufsichtsratssitzungen geregelt ist, vorzunehmen und die Entschädi- gungsleistungen an die Aufsichtsräte der Holding rückwirkend zum 1. Januar 2017 an- zupassen.

Das Sitzungsgeld soll um denselben Prozentsatz angehoben werden, wie beim Kreis- tag des Landkreises Ludwigsburg. Dies ergäbe – gerundet – einen Betrag in Höhe von 145 €. Die Regelung zur Fahrtkostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz soll unverändert bestehen bleiben.

§ 8 Satz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der RKH in der Fassung vom 22.

Juni 2009 soll daher rückwirkend zum 1. Januar 2017 wie folgt geändert:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates der RKH ein Sitzungsgeld in Höhe von 145 €.“

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Der Aufsichtsrat der RKH hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 die Angelegenheit vor- beraten und der Gesellschafterversammlung einstimmig zur Beschlussfassung empfoh- len.

Der Verwaltungsausschuss wurde in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.06.2017 über die geplante Erhöhung des Sitzungsgeldes für die Aufsichtsräte der RKH mündlich informiert. Der Verwaltungsausschuss hat anschließend die Beschlusspunkte inklusive der Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einstimmig zur Beschlussfas- sung empfohlen.

2. Jahresabschluss 2016 der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK), Ergebnisverwendung sowie Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäfts- führung

Rahmenbedingungen

Die Situation der Krankenhäuser hatte sich besonders im Jahr 2012 zugespitzt. Diese Entwicklung und das ausbleibende Einlenken der Gesetzgebung haben in 2012 die Klinikleitungen, kommunalpolitischen Gremien und die Krankenhausverbände dazu bewegt, in der Öffentlichkeit und in Regionalveranstaltungen Landes- und Bundespoliti- ker auf offensichtliche Fehlentwicklungen im bestehenden Finanzierungssystem auf- merksam zu machen.

Für die darauffolgenden Geschäftsjahre bis einschließlich 2016 hat die Bundespolitik z.B. mit der Gewährung des Versorgungszuschlages dann gezeigt, dass der Anpas- sungsbedarf in der Krankenhausfinanzierung dem Grunde nach erkannt wurde. Zeit- gleich wurden aber auch gegenläufige Effekte z.B. durch den Mehrmengenabschlag ausgelöst. Durch den Abschlag kann es zu einer temporären Unterfinanzierung dieser Leistungen kommen.

Dies bedeutet, dass die entlastende Wirkung des Versorgungszuschlages wieder antei- lig bzw. durch dreijährige Aufrechnungsphase vollständig kompensiert wird.

In dem in 2015 verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sind grundsätzlich Finanzierungshilfen vorgesehen, die überwiegend ab dem Jahr 2017 gelten. Dies be- trifft z.B. den Pflegezuschlag, der den bisherigen Versorgungszuschlag ablösen wird und die anteilige Finanzierung der Kostensteigerungen infolge von Tarifabschlüssen.

Diese Regelung gilt auch schon für das Jahr 2016.

Das Pflegeförderprogramm fordert, wie in der Vergangenheit, einen Finanzierungsanteil durch die Krankenhäuser selbst.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Qualitätsindikatoren entwickeln, die Grundlagen für Planungsentscheidungen der Länder werden. Der G-BA soll dabei dazu verpflichtet werden, den Planungsbehörden regelmäßig einrichtungsbezogene Auswer- tungsergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren sollen Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess - und Ergebnisqualität als Basis für entgeltrelevante Zu- und Abschläge festgelegt werden.

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Für die geplante Mindestmengenregelung soll der Bezugspunkt der Arzt, der Standort eines Krankenhauses oder eine Kombination von Arzt und Krankenhaus sein. Dies be- deutet, dass insbesondere an den kleinen Standorten das Leistungsspektrum ange- passt und ggf. reduziert werden muss.

Die bundesweite Angleichung der Landesbasisfallwerte hat bereits in 2016 dazu ge- führt, dass der Landesbasisfallwert Baden-Württemberg an die untere Korridorgrenze abgesunken ist, wobei sich die Kostenindizes im Vergleich zu anderen Bundesländern an oberer Stelle befinden. Chancen bestehen darin, dass künftig die Regelungen zum Orientierungswert greifen. Die Regelungen dazu legen fest, dass wenn ein Landesba- sisfallwert die untere Korridorgrenze erreicht, die Steigerungsrate in Höhe des Orientie- rungswertes (Entwicklung der krankenhausspezifischen Kosten) angesetzt werden kann.

Eine weitere Entlastung soll sich durch die Anhebung der Entgelte im Bereich ambulan- te Notfallversorgung ergeben. Aktuell besteht hier eine weitere Deckungslücke durch die grundsätzlich defizitäre Vergütung. Die konkrete Ausgestaltung und Wirksamkeit dieser Regelungen sind aber noch nicht abschließend bekannt bzw. bewertbar. Insge- samt fehlt aber nach wie vor eine mittelfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Kliniken.

Die Jahresergebnisse 2015 der Kliniken in Baden-Württemberg wurden erheblich durch den außerplanmäßig niedrigen Landesbasisfallwert belastet. So konnte im Herbst 2014 noch von einer Steigerung in Höhe von rd. 2 % für die Jahresplanungen 2015 ausge- gangen werden. Tatsächlich ist eine Steigerung in Höhe von rd. 1,1 % eingetroffen.

Dies hat bedeutet, dass die Kliniken bereits zum Start des Geschäftsjahres 2015 mit einem außerplanmäßigen Erlösausfall konfrontiert wurden, der basiswirksam auch die Folgejahre belastet.

Der BWKG-Indikator (02/2015) der Baden-Württembergischen Krankenhausgesell- schaft zeigt deutlich, dass rd. die Hälfte aller Kliniken mit negativen Jahresergebnissen in 2015 als auch in 2016 rechnen.

Die angenommenen Steigerungsraten für das Geschäftsjahr 2016 kommen dem tat- sächlichen Abschluss in Höhe von rd. 1,4 % sehr nahe. Allerdings führt dies nicht zur Schließung der Kosten-/Erlösschere. Der beschriebene Mehrmengenabschlag kann eine zusätzliche Deckungslücke verursachen.

Die bekannte Tarifeinigung im nicht ärztlichen Dienst liegt ebenfalls Nahe an den ver- anschlagten Planungen. Allerdings ist kein finanzieller Spielraum entstanden, der den Kliniken z.B. dabei nutzt, um negative Katalogeffekte zu decken oder um in notwendige Personalmaßnahmen zu investieren.

Dies führt weiterhin zu Einschnitten auf der Kosten- und Investitionsseite und zum nachhaltigen wirtschaftlichen Druck, die Produktivität stetig zu erhöhen. Insbesondere bei den Standorten der Grund- und Regelversorgung, die zusätzlich durch hohe Fixkos- tenanteile belastet werden, sind ohne strukturelle Veränderungen stark negative Jah- resergebnisse absehbar.

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Dazu kommt, dass die Patienten sich zunehmend in Richtung der größeren Häuser bewegen, so dass die Deckungslücke bei den kleineren Standorten größer wird.

Zur Weiterentwicklung des gesamten Holdingverbundes in Richtung eines ganzheitli- chen Anbieters von Krankenhausleistungen mit einem abgestimmten medizinischen Leistungsportfolio wurden rechtzeitig medizinische Konzepte erarbeitet. Die Ziele sind eine hochwertige medizinische Versorgung („RKH als virtueller Maximalversorger“) bei gleichzeitig maximaler Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Dabei gilt es für alle Standorte durch geeignete Spezialisierung Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Auch im investiven Bereich besteht immer noch eine Lücke zwischen Bedarf und den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Dies hat zur Folge, dass neue notwendi- ge Investitionen und Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung der Standorte zu- rückgestellt oder mittels der finanziellen Beteiligung des jeweiligen Landkreises finan- ziert werden müssen. Die Kliniken selbst können bei den dargestellten Rahmenbedin- gungen nur sehr begrenzt oder gar keinen Finanzierungsbeitrag erwirtschaften.

Nach wie vor ist nicht erkenn- und planbar, dass die Gesundheitspolitik dauerhafte und nachhaltige Verbesserungen im Krankenhausfinanzierungssystem anstrebt, um zumin- dest die Kostenentwicklungen durch Tariferhöhungen vollständig auszugleichen. Die im Gesetz verankerten Mechanismen gehen im Gesamtergebnis zu Lasten der Kranken- häuser, so dass sich die Kosten-/ Erlösschere auch bei größeren Kliniken öffnet.

Die Gesundheitspolitik und auch die Kostenträgerseite zeigen deutlich, dass die Berei- nigung von Strukturen durch den Abbau von Krankenhausbetten angestrebt wird. Dies wird zunächst durch finanztechnische Mechanismen und mittelfristig auch durch Quali- tätsindikatoren umgesetzt. Die Krankenhäuser und ihre Gesellschafter stehen damit in einem angespannten Verdrängungswettbewerb. Trendforscher kommen deshalb zu der Prognose, dass 2030 nur noch 15 % von heute 30 % der Kliniken in kommunaler Trä- gerschaft geführt werden.

Die Gesellschafter des RKH-Klinikenverbundes bekennen sich zur kommunalen Trä- gerschaft und stehen zur Weiterentwicklung ihrer Kliniken aber auch zu den notwendi- gen Konsolidierungsschritten. Die finanzielle Unterstützung durch die Landkreise ist ein maßgeblicher Bestandteil dieser Weiterentwicklung. Für diese hochwertige Patienten- versorgung sind qualifizierte und engagierte Mitarbeiter in allen Berufsgruppen notwen- dig. Für sie gilt es weiter optimale Arbeitsbedingungen zu erhalten und zu schaffen.

Unabhängig von den wirtschaftlichen Zwängen setzt sich die Kliniken im Verbund der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH und deren Servicegesellschaften dafür ein, die Leistungsfähigkeit für die Patienten zu erhalten und stetig an die sich ändernden Bedürfnisse anzupassen und auszubauen, und stehen für: Qualität, Innovation, Trans- parenz und Zuwendung.

Die großen Herausforderungen der Zukunft sind die Gewinnung von qualifiziertem Per- sonal, das Vorantreiben der Digitalisierung und die weitere Optimierung der Prozesse.

Die RKH stellt sich an allen Standorten diesen Herausforderungen aktiv und ist durch die Verbundstruktur über drei Landkreise sehr gut aufgestellt.

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Insbesondere die Medizinplanung mit dem Grundsatz der Grundversorgung in der Flä- che und der Spezialisierung einzelner Standorte ohne gegenseitigen Wettbewerb, so- wie der Personalrotation und des Wissenstransfers und spezieller Angebote sind nur in der Verbundstruktur möglich.

Geschäftsverlauf und Jahresergebnis

Die Jahresergebnisse 2016 der Kliniken in Baden-Württemberg sind, wie beschrieben, durch den niedrigen Landesbasisfallwert belastet. Im Landesbasisfallwert sind die be- sonderen Kostenstrukturen von Baden- Württemberg nicht adäquat abgebildet. Dies betrifft insbesondere die Struktur der Lohnkosten im Ländervergleich. Kliniken, die ihr Leistungsspektrum ausweiten und wachsen können, werden durch den mehrjährigen Stufeneffekt des Mehrmengenabschlages erheblich belastet. Hinzu kommt der Kata- logeffekt, der bei sachkostenintensiven Leistungen zu Abwertungen und damit zu Um- satzeinbußen führt. Bei den „kleinen“ Standorten zeigt sich dauerhaft die systembe- dingte Unterfinanzierung bereits im laufenden Betrieb, da die Fixkostenanteile nicht adäquat in den Entgelten berücksichtigt werden.

Zusätzlich haben die weitergeltenden Mehrleistungsabschläge aus den Jahren 2014 und 2015 1,57 Mio € an Umsatzerlösen entzogen. Insgesamt hat sich dadurch das Er- gebnis aus dem laufenden Betrieb gegenüber dem Vorjahr vermindert; dennoch konnte auch in 2016 aus dem laufenden Betrieb ein Überschuss in Höhe von 483 T€ erwirt- schaftet werden.

Nach dem Leistungseinbruch bei der Geburtshilfe Bruchsal infolge der bekannten Prob- lematik bei der Besetzung des Kreissaales mit Hebammen in 2015, hat sich die Situati- on in 2016 wieder auf dem Niveau der Vorjahre eingependelt; Fälle + 391, Case-Mix + 231,6. Bei den beiden chirurgischen und medizinischen Kliniken der Fürst-Stirum- Klinik wurden zusätzlich 382 Fälle behandelt sowie 386 Case-Mix-Punkte erbracht.

Trotz Austritt von Chefarzt Prof. Dr. Winkelmann gab es bei der Medizinischen Klinik in Bretten keinen Belegungseinbruch; durch Fallzahl- und CMI-Erhöhung konnten 133 Case-Mix-Punkte zusätzlich erzielt werden. Das Jahr 2016 war für die Chirurgische Kli- nik in Bretten geprägt von Struktur- und Personalwechseln in der ärztlichen Führungs- ebene, so dass für 2017 nun eine neu ausgerichtete und kontinuierliche Besetzung vorhanden ist und damit eine solide Basis für eine positive Gesamtentwicklung ge- schaffen wurde. Gegenüber dem Vorjahr konnte somit, neben geringfügigen Rückgän- gen der Case-Mix-Punkte in den übrigen Bereichen, aufgrund der genannten Fallzahl- steigerungen sowie abermaliger Zunahme der Fallschwere, die Leistungsseite um ins- gesamt 653 Case-Mix-Punkte gesteigert werden.

An beiden Standorten gab es im Bereich der Ermächtigungsambulanzen eine erhebli- che Fallzahlsteigerung. Die Zahl der ambulanten Operationen war jeweils leicht rück- läufig; die ambulante Notfallbehandlung stagnierte auf Vorjahresniveau.

Durch die nun geltende Ertragssteuerfreiheit aus der ambulanten Versorgung von on- kologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika ergaben sich für die Geschäftsjahre 2008-2012 Ertragssteuererstattungen. Die damit verbundenen erstatteten Zinsanteile führen beim Finanzergebnis zu einer entsprechenden Entlastung.

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In den Krankenhäusern der KLK gGmbH ist die Zahl der Vollkräfte im Jahr 2016 um 7 Vollkräfte leicht gesunken. Die absolute Zahl der Beschäftigten blieb mit einem Anstieg um 2 Beschäftigte auf insgesamt 1.338 Beschäftigte zum 31.12.2016 annähernd kon- stant. Die Ausbildungsplätze in der Krankenpflegeschule konnten alle besetzt werden, was im Hinblick auf die Bewerberlage und die Konkurrenzsituation am Ausbildungs- markt nicht mehr selbstverständlich ist.

Im pflegerischen und teilweise im ärztlichen Bereich ist die Gewinnung von Mitarbeitern weiterhin schwierig. Insbesondere im Pflegebereich konnten die verfügbaren Stellen nicht vollständig besetzt werden. Erhebliche Schwierigkeiten bereiteten zudem eine hohe Anzahl von Beschäftigungsverboten für schwangere Mitarbeiterinnen, die nicht zeitnah durch Ersatzeinstellungen kompensiert werden konnten. Temporär auftretende Personalengpässe konnten nur durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern überbrückt werden. In der KLK sind hierfür Kosten in Höhe von knapp 500 T€ aufgelaufen.

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr durch die Projekte Neubau Rechbergkli- nik und Neubau G-Bau in Bruchsal und deren Förderzusagen auf 204.354.186,85 € (Vj.

147.710.234,41 €) angestiegen.

Im Rahmen der Personalbetreuung und -bindung bietet die Kinderkrippe an der Fürst- Stirum-Klinik Bruchsal 10 Plätze an, welche von den Beschäftigten auch im Jahr 2016 gut angenommen und belegt werden.

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2016 folgende Ergebnissituation:

in € 2016 2015

Betriebsergebnis 482.570 514.117

Finanzergebnis 300.756 91.073

Investitionsergebnis -613.781 -470.981

Neutrales Ergebnis 295.032 -82.685

Ergebnis insgesamt 464.577 51.524

Für das Jahr 2016 war ein Minus von 623 T€ kalkuliert.

Erläuterungen zum Betriebsergebnis

Trotz Belastung durch weitergeltende Mehrleistungsabschläge aus 2014 und 2015 konnten die Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen durch höhere Fallzahlen und wachsenden Schweregraden bei einzelnen Fachdisziplinen insgesamt um 3,3 % gesteigert werden.

Bei Chefarztverträgen mit Beteiligungsvergütung werden die gesamten Bruttohonorar- einnahmen aus stationärer Chefarztwahl unter Erlöse aus Wahlleistungen, die Brut- tohonorareinnahmen aus ambulanten Leistungen unter Erlöse aus ambulanten Leis- tungen des Krankenhauses ausgewiesen; die den Chefärzten zustehende Beteiligung wird als Personalaufwand bilanziert.

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Durch die Anpassung der entsprechenden Verträge und im Rahmen der Neubesetzung von Chefarztstellen sowie Sektionsleitern führt dies rechnerisch zu Erlösreduzierungen bei den Nutzungsentgelten der Ärzte und zur Erhöhung der Personalkosten.

Durch die vorgenannten Vertragsanpassungen und erhöhte Inanspruchnahme „Chef- arztwahl“ stiegen die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr um 276 T€ (12,9%).

Im Erweiterungsbau C-Bau in Bruchsal wurden im Vergleich zu anderen Patientenzim- mern besonders hochwertig ausgestattete Zimmer geschaffen; dieser neu entstandene interdisziplinäre Bereich ging im März 2015 in Betrieb. Bereits Ende 2014 wurde an beiden Standorten der sogenannte Patientenservice etabliert; ein separates Team an Servicekräften kümmert sich um die Wünsche der Patienten. Durch diese Maßnahmen konnten die Erlöse aus „Wahlleistung Unterkunft“ bereits in 2015 deutlich gesteigert werden. Durch die nunmehr ganzjährige Verfügbarkeit stiegen die Erlöse in 2016 nochmals an.

Die Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses konnten deutlich erhöht werden. Dies resultiert insbesondere aus der Umsatzsteuerbefreiung für die Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln. Mehrerlöse entstanden auch in den Bereichen Notfallbehandlung sowie Chef- bzw. Oberarztambulanzen; trotz Fallzahl- rückgang bei den ambulanten Operationen lagen die Erlöse auf Vorjahresniveau. Rück- läufig hingegen waren die Erlöse aus Röntgenuntersuchungen von Flüchtlingen im Auf- trag des Landkreises.

Die „Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz“ haben sich in 2016 erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich überwiegend aus den Personalgestel- lungen innerhalb des Konzerns, Nutzungsgebühren Parkplätze und Erlösen aus dem Betrieb Blockheizkraftwerk zusammen.

Den Personalkosten werden in dieser Ansicht neben den eigenen Personalkosten durch die Belegschaft auch bezogene Verwaltungsleistungen, Honorar- und Zeitar- beitskräfte zugeordnet.

Die Kostensteigerung für eigenes Personal resultiert überwiegend aus den Tarifsteige- rungen und der Anpassung der Dienstverträge im Rahmen der standortübergreifenden Neustrukturierung der Chirurgie in den Kliniken des Landkreises Karlsruhe. Die zuneh- mende Leistungsverlagerung auf SDLK und den Klinikverbund (Logistikzentrum und operativer Einkauf) führen rechnerisch zu einer Erhöhung der Kosten für bezogene Leistungen.

Parallel zu den Leistungssteigerungen im stationären als auch im ambulanten Bereich stiegen die Kosten für den Medizinischen Bedarf – insbesondere Arzneimittel, ärztli- ches und pflegerisches Verbrauchsmaterial und Implantate.

Die Steigerung bei den Arzneimittelkosten steht im engen Zusammenhang mit Umsatz- steuerbefreiung auf die Erlöse aus der Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln; parallel mit der Umsatzsteuerbefreiung entfällt der Vorsteuerabzug.

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Die Steuerlast hat sich gegenüber den Vorjahren erheblich reduziert, da im Rahmen der Betriebsprüfung die „ambulante Versorgung von onkologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika im vertragsärztlichen Bereich“ rückwirkend ab 2009 dem Zweckbetrieb zugeordnet wurde. Die Steuerlast für das Geschäftsjahr ergibt sich hauptsächlich aus dem Gewinn aus der Auftragsfertigung von Spezialrezepturen (patientenindividuelle Zytostatikainfusionen) für eine öffentliche Apotheke.

Erläuterungen zum Finanz- und Investitionsergebnis

Wie im Vorjahr zeigt sich im Investitions- und Finanzergebnis die jährliche Zins- und Tilgungserstattung des Landkreises Karlsruhe. Dies führt zu einer aussagefähigeren Ergebnisdarstellung. Das Investitionsergebnis zeigt die von der Kliniken des Landkrei- ses Karlsruhe gGmbH zu tragenden Abschreibungen.

Das Finanzergebnis beinhaltet die von der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH zu tragenden Zinsen, die Abzinsungen von Rückstellungen gemäß BilMoG sowie die Zinsen aus der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererstattung.

Erläuterungen zum Neutralen Ergebnis

Im neutralen Ergebnis werden, neben den periodenfremden Erträgen und Aufwendun- gen auch die kalkulatorischen Risiken aus den Anfragen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausgewiesen, da es sich dabei um noch nicht abgeschlossene An- fragen aus den Vorjahren handelt.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat seine Vorgehensweise einheitlich auf einen beschleunigten Verfahrensablauf umgestellt. Dies hat zur Folge, dass das kalku- lierte Ausfallrisiko sinkt und gegenüber dem Vorjahr zu einer Verbesserung des neutra- len Ergebnisses führt. Ausschlaggebend für das positive Teilergebnis ist jedoch die an- geführte Körperschaftssteuererstattung für den Prüfungszeitraum 2009 – 2012 sowie die Auflösung von Rückstellungen für Gewerbesteuer.

Die bisher von der Finanzverwaltung unterstellte Gewerbesteuerfreiheit für die wirt- schaftlichen Geschäftsbetriebe wurde im Rahmen der Betriebsprüfung revidiert. In den Jahresabschlüssen 2009 ff wurde die Gewerbesteuerpflicht angenommen und entspre- chende Rückstellungen gebildet. Durch die oben angeführte Zuordnung der ambulan- ten Versorgung von onkologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika in den Zweckbe- trieb haben sich die Gewinne aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und somit die Gewerbesteuerlast erheblich reduziert, so dass die Gewerbesteuerrückstellung an- teilig ergebniswirksam aufgelöst werden konnte.

Nachfolgend ist das neutrale Ergebnis in einer weiteren Untergliederung dargestellt.

Die Positionen sind nach dem sachlichen Zusammenhang gegliedert. So zeigt sich zu- nächst eine negative Zwischensumme nach den Erlöskorrekturen und Wertberichtigun- gen, die aber durch den Abbau von Rückstellungen und insbesondere durch die Steu- ererstattungen kompensiert werden können.

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Bereich 2016 2015 Ausgleichsbeträge nach KH-Entgeltgesetz 14.000 29.000

Wertberichtigung von Forderungen -24.000 54.000

Erlöskorrekturen im Rahmen "MDK" -1.248.000 -1.173.000

Forderungsbewertungen -93.000 -58.000

Zwischensumme -1.351.000 -1.148.000

Saldo aus periodenfremden Erträgen und Aufwendungen 109.000 8.000

Schadensersatzleistungen 163.000 21.000

Saldo aus der Anpassung von sonstigen Rückstellungen 775.000 641.000

Zwischensumme 1.047.000 670.000

Zwischenergebnis -304.000 -478.000

Instandhaltungsrückstellung -143.000 -250.000

Zuordnung von Landkreismitteln gemäß Unternehmensplanung879.000 101.000 Maßnahmen mit Landkreisfinanzierung -879.000 -101.000

Zwischensumme -143.000 -250.000

Steuererstattungen Vorjahre 742.000 645.000

Saldo im Jahresergebnis 295.000 -83.000

Bauliche Entwicklung

Das bauliche Konzept zur Weiterentwicklung der Fürst-Stirum-Klinik sieht weiterhin ins- gesamt drei Bauphasen vor. Mit der Inbetriebnahme der Erweiterung des C-Baus im Februar/März 2015 wurde der erste Bauabschnitt abgeschlossen. Im Spätjahr 2015 wurde der zweite Bauabschnitt begonnen, der an der Stelle des vormaligen Ostteils des Wirtschaftsgebäudes einen Neubau (G-Bau) vorsieht. Nach Verlagerung der ursprüng- lich in diesem Ostteil untergebrachten Funktionen und Bereiche (z. B. Spülküche, Technischer Dienst) in ein neu errichtetes Ersatzgebäude und dem anschließenden Abbruch wurde im Februar 2016 mit den vorbereitenden Erdarbeiten und -aushub für den neuen G-Bau begonnen. Knapp ein Jahr später konnte bereits im Februar 2017 nach Errichtung des Rohbaukörpers das Richtfest gefeiert werden. Der Innenausbau befindet sich im Zeitplan, die Fertigstellung ist für April 2018 geplant. In dem neuen Gebäudeteil werden dann vorwiegend Funktions- und Stationsbereiche der Frauenkli- nik, der Urologischen Klinik und der Psychosomatik sowie die Apotheke untergebracht.

Nach Realisierung der Bauphasen I und II können die bis dahin ältesten im Betrieb be- findlichen Gebäude (D-Bau und E-Bau) frei geräumt und in der III. Bauphase durch ei- nen Neubau ersetzt werden.

Weiterhin konsequent umgesetzt wurden die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich des Brandschutzes gemäß dem mit den zuständigen Behörden erarbeiteten Konzept. Aktuell wird das Wirtschaftsgebäude (W-Bau) als letztes Gebäude brand- schutztechnisch ertüchtigt.

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Die Maßnahme soll im Jahr 2017 zum Abschluss gebracht werden, damit danach alle Gebäude, die in Funktion und Bestand erhalten bleiben, brandschutztechnisch auf dem neuesten Stand sind.

Die Rohbauarbeiten für den Neubau der Rechbergklinik wurden im Februar 2016 be- gonnen. Bereits Mitte November 2016 konnte dort ebenfalls das Richtfest stattfinden.

Aktuell läuft planmäßig der Innenausbau. Die Fertigstellung der neuen Rechbergklinik ist im Mai 2018 geplant, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zwei Monate später.

Im Hinblick auf die Umsetzung der weiteren Konzeption „Rechbergklinik“ kann danach mit dem Abbruch noch bestehender Altbauten begonnen werden.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 16,6 Mio. € (Vj. 11,5 Mio. €) für Investitionen einge- setzt.

Eigenkapital und Finanzlage

Zum 31.12.2016 setzt sich das Eigenkapital unter Berücksichtigung des Ausgleichspos- tens aus Eigenmittelförderung wie folgt zusammen:

Rücklagen Stammkapital Eigenkapital Stand zum 01.01.2016 7.144.700 4.000.000 11.144.700

./. Ausgleichsposten

(nach Handelsrecht) -5.919.769 0 -5.919.769

./. Zuführung für 2016 464.577 0 464.577

Stand zum 31.12.2016 (nach HGB) 1.689.508 4.000.000 5.689.508

Ende 2016 konnte die steuerliche Betriebsprüfung abgeschlossen werden. In den sons- tigen Rückstellungen wurden Beträge aus der Rückerstattung von abgeführter Umsatz- steuer, im Rahmen der geänderten Besteuerung der Zytostatikaumsätze, zunächst zu- rückgestellt, bis die Abwicklung dieser Beträge mit den jeweiligen Kostenträger endgül- tig geklärt und vollzogen ist. Sollten die Erstattungsbeträge in voller Höhe endgültig vereinnahmt werden, können die geplanten Jahresergebnisse 2017 und 2018, bei ei- nem planmäßigen Geschäftsverlauf, vollständig ausgeglichen werden.

In der Finanzlage spiegelt sich wider, dass die Kliniken in Verbindung mit dem Land- kreis Karlsruhe erhebliche Finanzierungsanteile auch für Krankenhausbauten über- nehmen müssen.

Die erzielten Förderzusagen und Förderbescheide wirken ab 2016 und werden mit der Kapitaldiensterstattung des Landkreises verrechnet.

Der Aufsichtsrat der KLK hat in seiner Sitzung am 27.06.2017 die Angelegenheit (Ziffer 2 lit. a-c mit Ausnahme der Entlastung des AR selbst) vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

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Betrauungsakt: Erstattung der Zins- und Tilgungsaufwendungen (Kapitaldienst)

Der Landkreis Karlsruhe trägt nach § 10 Abs. 6 Nr. 4 des Konsortialvertrages für Altdar- lehen und neue Baumaßnahmen, die gesondert im Unternehmensplan dargestellt wer- den müssen, die jährlichen Zins- und Tilgungslasten. Gemäß den Richtlinien des EU- Beihilferechts hat der Landkreis mit seinem Betrauungsakt vom 25.02.2016 diese Zins- und Tilgungserstattung auch für das Geschäftsjahr 2016 umgesetzt. Der tatsächlich geleistete Kapitaldienst und die Verwendung dieser Erstattung werden jährlich in der Bilanzbroschüre unter „Darlehensspiegel“ aufgeführt.

Die Abrechnung der Zins- und Tilgungserstattung erfolgt geplant zwischen KLK und dem Landkreis zur Mitte und zum Ende des Jahres. Im Jahr 2016 wurden vom Land- kreis übernommen:

Erstattungbetrag 2016 6.000.000,00 € davon Verwendung für Zinsen in 2016 715.414,22 € davon Verwendung für Tilgung in 2016 2.024.809,03 €

Verwendung insgesamt 2.740.223,25 €

Ansparbetrag 2016 3.259.776,75 €

bestehender Ansparbetrag bis 2015 8.385.317,03 € Ansparbetrag insgesamt: 11.645.093,78 €

Der Ansparbetrag wird in folgenden Jahren benötigt, um die Spitzen der Kapitaldienste abzudecken.

Für nicht aktivierungsfähige Maßnahmen im Rahmen der Bauprojekte bei der Rech- bergklinik besteht noch eine in 2009 gebildete Rückstellung in Höhe von 0,3 Mio. € von ursprünglich 1,2 Mio. €. Der Restbetrag wird in 2017 voraussichtlich vollständig ver- wendet.

Die bei der Fürst-Stirum-Klinik gebildete Rückstellung für Brandschutzmaßnahmen ist in der Zwischenzeit verwendet.

Gemäß Betrauungsakt vom 25.02.2017 ist die Verwendung der Zuwendungen inner- halb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen (Ver- wendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, ei- nem zahlenmäßigen Nachweis sowie einer Bescheinigung einer Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft über die Ordnungsmäßigkeit der getrennten Kontenführung nach Art. 5 Abs. 9 des Freistellungsbeschlusses. In dem Sachbericht sind die Tätigkeit der Zuwen- dungsempfängerin sowie das erzielte Ergebnis im Bewilligungszeitraum darzustellen.

Im Verwendungsnachweis ist zusätzlich zu bestätigen, dass die Nebenbestimmungen des Betrauungsaktes in Form eines Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren und die Angaben mit den Büchern und Belegen überein- stimmen.

(13)

Der Verwendungsnachweis wird nach Aussage der Klinikleitung derzeit noch erstellt und der Landkreisverwaltung vorgelegt.

Nachrichtlich zur SDLK:

Das Geschäftsjahr 2016 hat die SDLK mit einem Jahresüberschuss von 69.752,22 € (Plan 9.200 € Jahresüberschuss) abgeschlossen. Die Unternehmensplanung konnte somit übertroffen werden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.06.2017 die Angelegenheit vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

zu 1.

keine

zu 2.

Die Zins- und Tilgungserstattung in Höhe von 6 Mio. € war im Haushaltsplan 2016 des Landkreises eingestellt.

III. Zuständigkeit

zu 1.

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der RKH zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses. Sie fasst diese Beschlüsse gem. § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsver- trages auf Vorschlag des Aufsichtsrates. Die Gesellschafterversammlung ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages ebenfalls zuständig für die Entlastung des Auf- sichtsrates.

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag. Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Nr. 15 der Hauptsatzung. Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig.

(14)

zu 2.

Nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KLK ist die Geschäftsführung ver- pflichtet, der Gesellschafterversammlung bis spätestens 15. August eines jeden Jahres den Jahresabschluss vorzulegen. Die Gesellschafterversammlung ist nach § 11 Abs.

2g des Gesellschaftsvertrages für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Be- schlussfassung über die Behandlung des Ergebnisses zuständig. Sie fasst diese Be- schlüsse nach § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages auf Vorschlag des Aufsichtsrates.

Gemäß Gesellschaftsvertrag und GmbH-Gesetz ist die Gesellschafterversammlung auch für die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuständig.

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag. Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Nr. 15 der Hauptsatzung.

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