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Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2017 - Entlastung der Geschäftsführung - Entlastung des Aufsichtsrates - Mittelverwendung gemäß Betrauungsakt

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Sitzungsvorlage KT/36/2018

Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2017 - Entlastung der Geschäftsführung

- Entlastung des Aufsichtsrates

- Mittelverwendung gemäß Betrauungsakt

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

8 Kreistag 19.07.2018 öffentlich

1 Anlage

Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht

Die Anlage wurde bereits mit Vorlage Nr. VA/43/2018 an den Verwal- tungsausschuss vom 12.07.2018 versandt und ist auf der Internetseite bzw. im Ratsinformationssystem abrufbar.

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK)

a. den Jahresabschluss 2017 festzustellen,

b. die Geschäftsführung der BLK für das Jahr 2017 zu entlasten und c. den Aufsichtsrat für das Jahr 2017 zu entlasten.

2. die Mittelverwendung der Ausgleichsleistungen für die Erbringung der betrauten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, gemäß Betrauungsakt vom 22.05.2014 des Landkreises Karlsruhe an die BLK GmbH, zur Kenntnis zu nehmen.

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I.Sachverhalt

1. Jahresabschluss 2017

Der Landkreis Karlsruhe ist seit 2014 mit 51 % an der BLK beteiligt. Weitere Beteiligte ist die TelemaxX Telekommunikation GmbH mit 49 %. Die BLK hat für den Schluss ei- nes jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Gewinn- und Ver- lustrechnung, Bilanz und Anhang sowie den Lagebericht aufzustellen.

Jahresabschluss und Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat kei- ne Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 48 LKrO i. V. m. § 103 a Nr. 4 GemO und § 15 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversamm- lung.

Im ersten Quartal 2018 wurde von den Wirtschaftsprüfern der KPMG der Jahresab- schluss geprüft. Der Prüfungsumfang erstreckte sich dabei auf den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts. Darüber hinaus erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftli- chen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Wirtschaftsprüfer führte zu keinen Einwendungen. Zum Jahresabschluss und Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Ein Exemplar des Prüfberichtes liegt während der Sitzung zur Einsicht aus.

Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht werden nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung gleich- zeitig mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch die BLK an sieben Tagen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Karls- ruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe in Raum H 15 22 bzw. H 15 16 öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe durch die BLK wird auf den genauen Aus- legungstermin hingewiesen.

Erläuterungen zu den Bilanzpositionen

Das Anlagevermögen steigerte sich insbesondere durch die geleisteten Anzahlungen und die Inbetriebnahme des Backbone-Netzes.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rd. 560 T€ (VJ. rd.

840 T€) beruhen auf der Abwicklung von Baumaßnahmen für Gemeinden.

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Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Steu- ererstattungsansprüche aus Umsatzsteuer in Höhe von rd. 150 T€ (VJ. rd. 96 T€) sowie um Ansprüche gegenüber den Gemeinden, welche auf Bezugsbasis des Vertrags zur Interkommunalen Zusammenarbeit ihre Zahlungen noch nicht geleistet haben in Höhe von rd. 24 T€ (VJ. rd. 128 T€).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen in Höhe von rd. 9 T € (VJ. rd. 9 T€) die Jahres- abschlusskosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und die Steuererklärungen.

Die gebildeten Rückstellungen aus dem Jahr 2016 wurden in Höhe von rd. 52 T€ für Rechnungen der Netze BW im Zuge der Leerrohranpachtung in 2016 aufgelöst. Ein Betrag von rd. 7 T€ wird in den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen im Zuge einer Open-Access Vereinbarung beibehalten. Die Differenz von rd. 1 T€ wurde er- tragswirksam aufgelöst.

Die Mittel aus der Anschubfinanzierung vom Landkreis Karlsruhe (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) wurden wie geplant für Rechnungen im Rahmen der Do- kumentation der Infrastruktur (Rohre und Glasfaser) eingesetzt. Insgesamt wurden hier- für Rechnungen der Firma tkt teleconsult GmbH aus Backnang in Höhe von rd. 92 T€

gegen die Verbindlichkeiten aufgelöst. Es verbleibt in den Verbindlichkeiten ein Betrag von rd. 10 T€, welcher im Jahr 2018 für die weiteren Dokumentationskosten genutzt wird.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gemeinden weisen nach Neutralisie- rung des Jahresergebnisses einen Betrag in Höhe von rd. 127 T€ (VJ. rd. 1,2 Mio. €) aus.

Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg für das Backbone-Netz werden künftig als Sonderposten ausgewiesen. Diese Gelder werden vom Land Baden-Württemberg so- wohl für Baumaßnahmen im investiven Bereich, als auch für gepachtete Strecken ge- währt.

Gemäß der Förderrichtlinie des Landes BW (VwV Breitbandförderung vom 01.08.2015) wird die Förderung für eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren ausbezahlt. Die Ab- schreibungsdauer des „Sonderpostens Land BW“ beträgt somit sowohl für gebaute als auch für gepachtete Strecken 15 Jahre.

Die verwendeten Mittel der Gemeinden im Rahmen der Interkommunalen Zusammen- arbeit werden für investive Vorgänge im Jahr 2017 erstmalig auch in einen Sonderpos- ten umgegliedert. Die Umgliederung erfolgt für investive Baumaßnahmen des Backbo- ne-Netzes. Relevant sind bereits in Nutzung gegangene Strecken und Anlagen im Bau.

Die Abschreibungsdauer dieses „Sonderpostens Gemeinden“ beträgt 20 Jahre analog zur Abschreibungsdauer des Anlagevermögens.

Der künftig ausgewiesene Sonderposten für Zuschüsse der Gemeinden in Höhe von derzeit rd. 1,5 Mio. € trennt folglich die verwendete und bislang auch als „Verbindlich- keiten gegenüber den Gemeinden“ ausgewiesene Umlagezahlung von den noch nicht verwendeten Umlagezahlungen der Gemeinden.

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Die Neutralisierung des Jahresergebnisses erfolgt weiterhin über die Position „Verbind- lichkeiten gegenüber den Gemeinden“ im Posten „sonstige Verbindlichkeiten“.

Im Jahr 2017 wurden rd. 801 T€ (VJ. rd. 925 T€), enthalten in der Position „sonstige betriebliche Erträge“ i. H. v. 838 T€, als sonstiger betrieblicher Ertrag zur Erzielung ei- nes ausgeglichenen Ergebnisses aufgelöst.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse für die Weiterveräußerung von Bauleistungen belaufen sich auf ca. rd.

2,9 Mio. € (VJ. rd. 1,1 Mio. €). Dies spiegelt sich auch in den Aufwendungen für bezo- gene Leistungen in Höhe von rd. 2,7 Mio. € (VJ. rd. 1,1 Mio. €) wider. Die Netzbetrei- berentgelte werden 2018 erstmals nach den erfolgten Betriebsaufnahmen nach der vorhandenen Kundenstruktur abgerechnet. 2017 konnten daher noch keine Erlöse ver- bucht werden.

Sonstige betriebliche Erträge entstanden durch die Auflösung der Zuschüsse von Ge- meinden in Höhe von rd. 801 T€, die Auflösungen der Sonderposten des Backbone- Netzes rd. 36 T€ und durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen rd. 1 T€.

Die Personalaufwendungen betrugen rd. 51 T€ (VJ. rd. 44 T€). Abschreibungen ent- standen in Höhe von rd. 16 T€, davon für das Backbone-Netz rd. 14 T€ (VJ. rd. 6 T€).

Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis.

Ausblick 2018

Durch die stetig ansteigende Zahl fertiger Ausbaugebiete wird sich die Zahl der Kun- denverträge auch in Zukunft erhöhen. Bereits 2018 wird die interkommunale Zusam- menarbeit im Landkreis Karlsruhe alleine über FTTB/H-Anschlüsse über 2.600 Kunden erreichen können. Sobald die alten Internetverträge der Kunden auslaufen, erwartet die BLK GmbH einen Wechsel der Kunden auf das schnelle Internet der kommunalen Glasfaserkabel. Das Kundenpotenzial ist mit 1.000 Kunden somit noch nicht ausge- schöpft. Zum Ende des Jahres 2018 werden 3.500 Kunden erwartet.

Daneben gibt es bereits zahlreiche Ausbaugebiete, die mit der vorgesehenen Ausbau- technologie vollständig ausgebaut sind (oder unmittelbar vor der Fertigstellung stehen) und weiteres Kundenpotenzial liefern. Dies sind für

FTTC-Gebiete:

• Neuburgweier; Rheinstetten

• Bad Herrenalb

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Teilweise FTTC- und FTTB/H-Gebiete:

• Neudorf; Graben-Neudorf

• Burbach, Schielberg und Pfaffenrot; Marxzell

• Auerbach und Spielberg; Karlsbad

• Mutschelbach; Karlsbad (08/2018)

Reine FTTB/H-Gebiete:

• Gewerbegebiet Schwarzenbusch; Marxzell

• Gewerbegebiet Schwanenwiese; Forst (noch 2018)

• Gewerbegebiet Bitschengässle; Walzbachtal

• Neubaugebiet „Alte Gärtnerei“; Forst

• Siedlung Sallenbusch; Weingarten

• Siedlung Sohl; Weingarten

Die aufgelisteten FTTB/H-Gebiete wurden bei der Berechnung der 2.600 FTTB/H- Kunden bereits berücksichtigt.

Derzeit „im Bau“ befindliche Ausbaugebiete sind im Lagebericht der BLK GmbH in der Anlage zur Vorlage aufgelistet.

Bislang wurden der Interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Karlsruhe 127 Förderanträge mit eine Gesamtförderung von insgesamt knapp 14,5 Mio. € vom Land Baden-Württemberg bewilligt. Weitere 39 Förderanträge für neue Ausbaumaßnahmen mit einer Gesamtförderung von beantragten 3,9 Mio. € sind bereits beim Land Baden- Württemberg gestellt und 30 weitere Förderanträge in Arbeit.

2. Mittelverwendung gemäß Betrauungsakt

Der Landkreis Karlsruhe betraute die BLK mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau des in § 1 des Betrauungsaktes genannten Backbo- nes und der Zurverfügungstellung des Netzes an einen Betreiber (siehe Vorlage Nr.

16/2014 an den KT am 22.05.2014).

Soweit für die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Inte- resse erforderlich, gewährt der Landkreis der BLK Ausgleichsleistungen nach § 4 des Betrauungsaktes.

Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsleistungen keine Überkompensierung für die Erbringung der betrauten Dienstleistungen entsteht, führt die BLK jährlich nach Ab- lauf des Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel. Dies ge- schieht durch den jährlichen Jahresabschluss.

Der Jahresabschluss der BLK ist dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt.

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Der Verwaltungsausschuss wird die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 12.07.2018 vorberaten. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung berichtet.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung. Des Weiteren entscheidet sie gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 6 über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichts- rats.

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sei- nerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Ziffer 19 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BLK.

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