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Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

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Academic year: 2022

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Sitzungsvorlage KT/32/2018

Regionale Kliniken Holding GmbH (RKH) / Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)

1. Jahresabschluss 2017 der RKH, Ergebnisverwendung und Entlastung des Aufsichtsrats

2. Jahresabschluss 2017 der KLK, Ergebnisverwendung sowie

Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Kreistag 19.07.2018 öffentlich

2 Anlagen

Die Bilanzbroschüren der RKH und KLK wurden bereits mit Vorlage Nr.

VA/40/2018 an den Verwaltungsausschuss vom 12.07.2018 versandt und sind auf der Internetseite bzw. im Ratsinformationssystem abrufbar.

Beschlussvorschlag

Der Kreistag ermächtigt den Landrat,

1. vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der RKH am 10.07.2018, in der Gesellschafterversammlung der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH (RKH) a) den Jahresabschluss 2017 der RKH festzustellen,

b) den Jahresüberschuss der RKH in Höhe von 190.090 € in die Gewinnrücklage ein- zustellen,

c) den Aufsichtsrat für das Jahr 2017 zu entlasten.

2. in der Gesellschafterversammlung der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)

a) den Jahresabschluss 2017 festzustellen,

b) den Jahresüberschuss der KLK in Höhe von 22.868,02 € in die Gewinnrücklage ein- zustellen sowie

c) die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Jahr 2017 zu entlasten.

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I.Sachverhalt

1. Jahresabschluss 2017 der Regionalen Kliniken Holding GmbH (RKH), Ergeb- nisverwendung und Entlastung des Aufsichtsrats

Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 190.090 € (Vj.

Fehlbetrag in Höhe von 607.617,64 €) ab. Geplant war ein Überschuss in Höhe von 77.500 €.

Informationen zum Jahresabschluss 2017 der RKH finden sich in der als Anlage 1 bei- gefügten Bilanzbroschüre der RKH.

Der Aufsichtsrat der RKH wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.07.2018 vor- beraten. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung berichtet.

2. Jahresabschluss 2017 der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK), Ergebnisverwendung sowie Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäfts- führung

Geschäftsverlauf und Jahresergebnis

Die Jahresergebnisse 2017 der Kliniken in Baden-Württemberg sind, durch den niedri- gen Landesbasisfallwert belastet. Im Landesbasisfallwert sind die besonderen Kosten- strukturen von Baden-Württemberg noch nicht adäquat abgebildet. Dies betrifft insbe- sondere die Struktur der Lohnkosten in Ländervergleich. Kliniken, die ihr Leistungs- spektrum ausweiten und wachsen können, werden weiterhin durch den mehrjährigen Stufeneffekt des Mehrmengen- und jetzt Fixkostendegressionsabschlages erheblich belastet. Hinzu kommt der Katalogeffekt, der bei sachkostenintensiven Leistungen zu Abwertungen und damit zum anteiligen Umsatzrückgang führt. Bei den „kleinen“

Standorten zeigt sich dauerhaft die systembedingte Unterfinanzierung bereits im lau- fenden Betrieb, da die Fixkostenanteile nicht adäquat in den Entgelten berücksichtigt werden.

Trotz leicht geringerem Leistungsvolumen gegenüber 2016 haben sich die Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen um rd. 1,2 Mio € (1,5%) erhöht; davon entfallen auf den im Berichtsjahr 2017 wegfallenden Mehrleistungsabschlag aus dem Jahr 2014 1,2 Mio €. Aus den weitergeltenden Mehrleistungsabschlägen 2015 und 2016 sowie dem Fixkostendegressionsabschlag aus 2017 werden den Umsatzerlösen hingegen rd. 370 T€ entzogen; ebenso aus der Zuführung zu den MDK-Rückstellungen für das laufende Jahr in Höhe von 0,8 Mio €.

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Das Geschäftsjahr 2017 entwickelte sich bezogen auf die Halbjahre und Standorte un- terschiedlich. Während im ersten Halbjahr in Bruchsal mehr Fälle als geplant behandelt wurden, verlief Bretten unterhalb der Erwartungen. Bezogen auf das Gesamtjahr haben sich die Leistungen gegenüber dem Vorjahr trotz Fallzahlsteigerung durch rückläufige Fallschwere um 425 Case-Mix-Punkte verringert. Insbesondere reduzierte sich der Casemix für Fälle mit Beatmung an beiden Standorten.

Bei den ambulanten Fallzahlen war an beiden Standorten – vor allem bei den ambulan- ten Notfällen - ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Die wesentliche Ursache liegt darin, dass durch die Inbetriebnahme der KV-Notfallpraxis zum 01.07.2017 an der Fürst-Stirum-Klinik viele Notfall-Patienten mit leichten Erkrankungen nicht mehr durch das Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Zahl der ambulanten Operationen lag in Bruchsal auf Vorjahresniveau, in Bretten hingegen rückläufig.

In den Krankenhäusern der KLK gGmbH ist die Zahl der Vollkräfte im Jahr 2017 um 6 VK leicht gesunken. Die Anzahl der Beschäftigten erhöht sich um zwei Personen.

Die Ausbildungsplätze in der Krankenpflegeschule konnten alle besetzt werden, was im Hinblick auf die Bewerberlage und die Konkurrenzsituation am Ausbildungsmarkt nicht mehr selbstverständlich ist.

Die im Unternehmensplan vorgesehenen Stellen konnten insbesondere im pflegeri- schen Bereich im Jahresmittel nicht besetzt werden. Die Arbeitsmarktsituation in die- sem Bereich bleibt sehr angespannt. Trotzdem ist es gelungen, den Einsatz von Zeitar- beitskräften stark zu reduzieren. Die Kosten hierfür beliefen sich 2017 auf rund 26.000 €. Das sind ca. 160.000 € weniger als im Vorjahr.

Im Rahmen der Personalbetreuung und -bindung bietet die Kinderkrippe an der Fürst- Stirum-Klinik Bruchsal 10 Plätze an, welche von den Beschäftigten auch im Jahr 2017 gut angenommen und belegt wurden.

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2017 folgende Ergebnissituation:

Für das Jahr 2017 war ein Minus von 480 T€ kalkuliert.

Das Jahresergebnis 2017 zeigt eine deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber den bisherigen Annahmen.

Von der Ergebnisverbesserung entfallen auf das Betriebsergebnis rd. 99 T€, das Fi- nanzergebnis rd. 105 T€, das Investitionsergebnis rd. 59 T€ und das Neutrale Ergebnis

in € 2017 2016

Betriebsergebnis 1.533.680 482.570

Finanzergebnis -64.120 300.756

Investitionsergebnis -440.997 -613.781

Neutrales Ergebnis -1.005.695 295.032

Ergebnis insgesamt 22.868 464.577

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Bei den Umsatzerlösen aus dem Kerngeschäft war ein Volumen von rd. 96 Mio. € ver- anschlagt. Im Jahresergebnis konnten nach Abzug der Innenumsätze von rd. 79 T€

insgesamt 97 Mio. € erreicht werden.

Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die kalkulatorischen Risiken aus den An- fragen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für Fälle des Geschäftsjah- res 2017 direkt beim Umsatzerlös in Höhe von 800 T€ abgezogen wurde. Im Vorjahr wurde dieser Anteil noch im neutralen Ergebnis in Höhe 100 T€ erfasst.

Deutlich über der Planung liegen die Erlöse aus der ambulanten Behandlung. Dies re- sultiert überwiegend aus der Belieferung der Chemoambulanzen mit Zytostatika; paral- lel hierzu ergaben sich Mehrkosten bei Arzneimitteln.

Die weiteren betrieblichen Erträge waren mit 10,9 Mio. € (Vj. 10,1 Mio. €) berechnet.

Hier kommt es tatsächlich zu einem Volumen in Höhe von 12,5 Mio. € (Vj. 12,8 Mio. €).

Die Abwicklung der neuen Werkverträge mit der Tochtergesellschaft SDLK war zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vollständig kalkulierbar, so dass die erreichten Um- sätze den Plan unterschreiten. Deutlich über dem Plan lagen dagegen die Erlöse aus dem Ausbildungsfonds (339 T€), Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz (243 T€) sowie Erstattungen des Landkreises für nicht aktivierungsfähige Investitionen (167 T€).

Die originären Personalkosten und Kosten für Zeit- und Honorarkräfte waren in Höhe von 68,3 Mio. € (Vj. 68,1 Mio. €) kalkuliert. Davon entfielen auf Konzernpersonaldienst- leistungen und Zeitarbeit 2,5 Mio. €; angefallen sind Kosten in Höhe von 3,7 Mio. €.

Während in der Planung die Verrechnungen mit der SDLK für die Bettenaufbereitung, Patientenservice und Transportdienst den bezogenen Leistungen im Wirtschaftsbedarf zugeordnet waren, wurden diese im Geschäftsjahr noch unter Personalgestellung ver- bucht. Die Auswirkungen auf die Aufwendungen für bezogene Leistungen stellen sich wie folgt dar: Planansatz 9,3 Mio. €, Ergebnis 8,4 Mio. €.

Vertragsanpassungen von Chefarztverträgen und Sektionsleitern in 2016 führten im Geschäftsjahr einerseits zu Mehrerlösen und andererseits zu Mehraufwendungen für Beteiligungsvergütung.

Für sonstige betriebliche Aufwendungen waren 12,5 Mio. € veranschlagt; angefallen sind Aufwendungen in Höhe von 13,1 Mio. €.

Erläuterungen zum Betriebsergebnis

Die Erlössteigerung aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses resultiert aus- schließlich aus der Leistungsausweitung der Chemoambulanzen in Bretten; außerdem wird seit Mitte 2016 der komplette Arzneimittelbedarf über die Krankenhausapotheke bezogen. Entsprechend erhöhen sich die Arzneimittelkosten.

Die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben setzen sich größtenteils aus Arzneimittel- verkäufen und Erstattungen für die Gestellung des Notarztdienstes zusammen.

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Im Geschäftsjahr wurde der SDLK per Werkvertrag die Betriebsführung der Verpfle- gungsbetriebe übertragen.

Die KLK stellt der SDLK zur Erfüllung ihrer Pflichten dasjenige Personal zur Verfügung, das bis zur Verlagerung der von diesem Vertrag umfassten Leistungen im Verpfle- gungsbereich der KLK eingesetzt war. Die Erstattungen der SDLK für diese Personal- gestellung, die sonstigen Personalgestellungen innerhalb des Konzerns, die Nutzungs- gebühren der Parkplätze sowie die Erlöse aus dem Betrieb Blockheizkraftwerk sind den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet.

Den Personalkosten werden in dieser Ansicht neben den eigenen Personalkosten durch die Belegschaft auch bezogene Verwaltungsleistungen, Honorar- und Zeitar- beitskräfte zugeordnet.

Die Kostensteigerung für eigenes Personal resultiert überwiegend aus den Tarifsteige- rungen und der erstmals ganzjährigen Auswirkung diverser Dienstvertragsanpassun- gen in 2016.

Die Personalkosten für Fremd- und Zeitarbeit haben gegenüber dem Vorjahr um 124 T€ abgenommen; insbesondere durch rückläufigen Einsatz von Zeitarbeitskräften im Pflegedienst.

Unter Speisenversorgung werden neben den Lebensmittelkosten auch die Kosten der SDLK für die Betriebsführung der Verpflegungsbetriebe ausgewiesen.

Die Steuerlast für das Geschäftsjahr ergibt sich hauptsächlich aus dem Gewinn aus der Auftragsfertigung von Spezialrezepturen (patientenindividuelle Zytostatikainfusionen) für eine öffentliche Apotheke.

Die bisher von der Finanzverwaltung unterstellte Gewerbesteuerfreiheit für die wirt- schaftlichen Geschäftsbetriebe wurde im Rahmen der Betriebsprüfung 2016 revidiert.

In den Jahresabschlüssen 2009 -2015 wurde die Gewerbesteuerpflicht angenommen und entsprechende Rückstellungen gebildet. Durch die Zuordnung der ambulanten Versorgung von onkologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika in den Zweckbetrieb haben sich die Gewinne aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und somit die Gewerbesteuerlast erheblich reduziert, so dass die für 2016 zu zahlende Gewerbe- steuer über die Steuerrückstellung gedeckt war.

Erläuterungen zum Finanz- und Investitionsergebnis

Wie im Vorjahr zeigt sich im Investitionsergebnis und Finanzergebnis die jährliche Zins- und Tilgungserstattung des Landkreises Karlsruhe. Dies führt zu einer aussagefähige- ren Ergebnisdarstellung. Das Investitionsergebnis zeigt die von der Kliniken des Land- kreises Karlsruhe gGmbH zu tragenden Abschreibungen.

Das Finanzergebnis beinhaltet die von den Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

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Erläuterungen zum Neutralen Ergebnis

Im neutralen Ergebnis werden, neben den periodenfremden Erträgen und Aufwendun- gen, auch die kalkulatorischen Risiken aus den Anfragen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausgewiesen, da es sich dabei um noch nicht abgeschlossene An- fragen aus den Vorjahren handelt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung zur Einhaltung der Aufbewahrungspflichten (Archi- vierung) wurde in 2017 der Anteil der in der Zwischenzeit in digitaler Form archivierten Informationen erhoben und bewertet. Mit dem wachsenden Digitalisierungsgrad bzw.

Anteil kann die vorhandene Rückstellung schrittweise abgebaut werden, da die Kosten der digitalen Datenvorhaltung im Vergleich zur konventionellen Langzeitarchivierung als niedriger bewertet werden. Im Berichtsjahr musste die Rückstellung insgesamt zu- nächst noch einmal aufgebaut werden.

Bauliche Entwicklung

Das bauliche Konzept zur Weiterentwicklung der Fürst-Stirum-Klinik sieht weiterhin ins- gesamt drei Bauphasen vor. Mit der Inbetriebnahme der Erweiterung des C-Baus im Februar/März 2015 wurde der erste Bauabschnitt abgeschlossen. Im Spätjahr 2015 wurde der zweite Bauabschnitt begonnen, der an der Stelle des vormaligen Ostteils des Wirtschaftsgebäudes einen Neubau (G-Bau) vorsieht. Nach Verlagerung der ursprüng- lich in diesem Ostteil untergebrachten Funktionen und Bereiche (z. B. Spülküche, Technischer Dienst) in ein neu errichtetes Ersatzgebäude und dem anschließenden Abbruch wurde im Februar 2016 mit den vorbereitenden Erdarbeiten und Aushub für den neuen G-Bau begonnen. Knapp ein Jahr später konnte bereits im Februar 2017 nach Errichtung des Rohbaus das Richtfest gefeiert werden. Der Innenausbau befindet sich im Zeitplan, die Fertigstellung ist für April 2018 geplant. In dem neuen Gebäudeteil werden dann vorwiegend Funktions- und Stationsbereiche der Frauenklinik, der Urolo- gischen Klinik und der Psychosomatik sowie die Apotheke untergebracht.

Nach Realisierung der Bauphasen I und II können die bis dahin ältesten im Betrieb be- findlichen Gebäude (D-Bau und E-Bau) frei geräumt und die entsprechenden Vorab- maßnahmen umgesetzt werden. Im Zeitfenster von März bis August 2018 werden mit- tels eines Vergabe-Verfahrens die Architekten und Fachplaner-Auswahl getroffen. In der III. Bauphase entsteht somit ein Neubau welcher die Bauteile D+E ersetzt. Im An- schluss werden die Bauteile F und B abschnittsweise saniert.

Weiterhin konsequent umgesetzt wurden die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich des Brandschutzes gemäß dem mit den zuständigen Behörden erarbeiteten Konzept. Die Maßnahmen im Wirtschaftsgebäude (W-Bau) wurden brandschutztech- nisch ertüchtigt, so dass die Gebäude in Funktion und Bestand erhalten bleiben und brandschutztechnisch auf dem neuesten Stand sind.

Die Rohbauarbeiten für den Neubau der Rechbergklinik wurden im Februar 2016 be- gonnen. Bereits Mitte November 2016 konnte dort ebenfalls das Richtfest stattfinden.

Die Fertigstellung ist im November 2018 geplant. Die Inbetriebnahme der neuen Rech- bergklinik ist für März 2019 vorgesehen.

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Der finanzielle Rahmen für Baumaßnahmen wird zunehmend eingeschränkt. Die Lan- desförderung für die RKH-Projekte fällt zwar zufriedenstellend aus, dennoch decken die Fördermittel insgesamt nicht den Investitionsbedarf ab. Insbesondere bei umfangrei- chen Sanierungsmaßnahmen oder bei der Ertüchtigung von technischen Anlagen und Vorrichtungen besteht eine Finanzierungslücke. Die Kosten dafür werden auch nicht über die Krankenhausentgelte abgedeckt.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 19,4 Mio. € (Vj. 16,6 Mio. €) für Investitionen einge- setzt.

Eigenkapital und Finanzlage

Zum 31.12.2017 setzt sich das Eigenkapital unter Berücksichtigung des Ausgleichspos- tens aus Eigenmittelförderung wie folgt zusammen:

Rücklagen Stammkapital Eigenkapital Stand zum 01.01.2017 7.609.277 4.000.000 11.609.277

./. Ausgleichsposten

(nach Handelsrecht) -5.919.956 -5.919.956

+ Zuführung für 2017 22.868 22.868

Stand zum 31.12.2017

(nach HGB) 1.712.189 4.000.000 5.712.189

Ende 2016 konnte die steuerliche Betriebsprüfung abgeschlossen werden. In den sons- tigen Rückstellungen wurden Beträge aus der Rückerstattung von abgeführter Umsatz- steuer, im Rahmen der geänderten Besteuerung der Zytostatikaumsätze, zunächst zu- rückgestellt, bis die Abwicklung dieser Beträge mit den jeweiligen Kostenträgern end- gültig geklärt und vollzogen ist. Die Abwicklung mit den Kostenträgern konnte nun An- fang 2018 angestoßen werden, nachdem nun auch die Baden-Württembergische Kran- kenhausgesellschaft mit der AOK Baden-Württemberg eine Vorgehensweise festgelegt hat. Bei stabilen Rahmenbedingungen und einem planmäßigen Geschäftsverlauf könn- ten die Erstattungsbeträge in 2018 endgültig vereinnahmt werden und würden so das geplante Jahresergebnis 2018 vollständig abdecken. In wie weit Anteile nach 2019 übertragen werden können, zeigt sich im Rahmen der Unternehmensplanung 2019, die im Herbst 2018 aufgestellt wird.

In der Finanzlage spiegelt sich wider, dass die Kliniken in Verbindung mit dem Land- kreis Karlsruhe erhebliche Finanzierungsanteile auch für Krankenhausbauten über- nehmen müssen.

Durch den zeitnahen Abruf der Fördermittel für die beiden Großprojekte sowie den an- gesparten Mitteln aus den Landkreiszuweisungen konnte auf Kassenkredite verzichtet werden.

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Betrauungsakt: Verwendung der Erstattung für Zins- und Tilgungsaufwendungen (Kapitaldienst)

Der Landkreis Karlsruhe trägt nach § 10 Abs. 6 Nr. 4 des Konsortialvertrages für Altdar- lehen und neue Baumaßnahmen, die gesondert im Unternehmensplan dargestellt wer- den müssen, die jährlichen Zins- und Tilgungslasten. Gemäß den Richtlinien des EU- Beihilferechts hat der Landkreis mit seinem Betrauungsakt vom 04.04.2017 diese Zins- und Tilgungserstattung auch für das Geschäftsjahr 2017 umgesetzt. Der tatsächlich geleistete Kapitaldienst und die Verwendung dieser Erstattung werden jährlich in der Bilanzbroschüre unter „Darlehensspiegel“ aufgeführt.

Die Abrechnung der Zins- und Tilgungserstattung erfolgt geplant zwischen KLK und dem Landkreis zur Mitte und zum Ende des Jahres. Im Jahr 2017 wurden vom Land- kreis übernommen:

Erstattungsbetrag 2017 5.000.000,00 € davon Verwendung für Zinsen in 2017 714.894,39 € davon Verwendung für Tilgung in 2017 2.159.519,69 € Verwendung insgesamt 2.874.414,08 € Ansparbetrag 2017 2.125.585,92 € bestehender Ansparbetrag bis 2016 11.645.093,78 € Ansparbetrag insgesamt 13.770.679,70 €

Der Ansparbetrag wird in folgenden Jahren benötigt, um die Spitzen der Kapitaldienste abzudecken. Aufgrund der zufriedenstellenden Förderquoten und der Niedrigzinsphase hat der Aufsichtsrat bereits darüber beraten den Erstattungsbetrag im Rahmen der Un- ternehmensplanung 2018 temporär abzusenken. Mit dem Unternehmensplan werden die Kostenschätzungen insbesondere für den dritten Bauabschnitt in Bruchsal als wei- tere Entscheidungsgrundlage vorliegen.

Nachrichtlich zur SDLK:

Das Geschäftsjahr 2017 hat die SDLK mit einem Jahresüberschuss von 81.027,33 € (Plan 46.000 € Jahresüberschuss) abgeschlossen. Die Unternehmensplanung konnte somit übertroffen werden.

Der Verwaltungsausschuss wird die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 12.07.2018 vorberaten. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung berichtet.

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II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

zu 1.

keine

zu 2.

Die Zins- und Tilgungserstattung in Höhe von 5 Mio. € war im Haushaltsplan 2017 des Landkreises eingestellt.

III. Zuständigkeit

zu 1.

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der RKH zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses. Sie fasst diese Beschlüsse gem. § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsver- trages auf Vorschlag des Aufsichtsrates. Die Gesellschafterversammlung ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages ebenfalls zuständig für die Entlastung des Auf- sichtsrates.

Der Aufsichtsrat der RKH wird in seiner Sitzung am 10.07.2018 über die Feststellung des Jahresabschlusses und den dargestellten Antrag (Ziffer 1 lit. a-b) beraten.

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Nr. 15 der Hauptsatzung.

Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für die Entlas- tung der Geschäftsführung zuständig.

zu 2.

Nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KLK ist die Geschäftsführung ver- pflichtet, der Gesellschafterversammlung bis spätestens 15. August eines jeden Jahres den Jahresabschluss vorzulegen. Die Gesellschafterversammlung ist nach § 11 Abs.

2g des Gesellschaftsvertrages für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Be- schlussfassung über die Behandlung des Ergebnisses zuständig.

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Sie fasst diese Beschlüsse nach § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages auf Vorschlag des Aufsichtsrates.

Gemäß Gesellschaftsvertrag und GmbH-Gesetz ist die Gesellschafterversammlung auch für die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuständig.

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag. Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Nr. 15 der Hauptsatzung.

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