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Archiv "Vilmar-Zitat: Ministerin stellt richtig" (08.12.2000)

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Internet-Apotheken

Qualitätssiegel entwickeln

Neu gegründeter Europa- Verband will Sicherheits- standards durchsetzen.

D

ie Versand-Apotheken 0800DocMorris, Apo- thuis, Phaona und Phar- macy2U haben den Verband

„European Association of Mail Service Pharmacies“ ge- gründet. Ziel sei es, verbind- liche Qualitäts- und Sicher- heitsstandards für den Ver- sandhandel mit

Arzneimitteln in Europa zu ent- wickeln. An ei- nem Qualitätssie- gel sollen Ver- braucher erken- nen können, bei welchen Internet- und Versandapo- theken sie sicher Arzneimittel be- ziehen können.

Damit wolle man sich von den

„schwarzen Scha- fen“ der Internet- branche abgren-

zen, heißt es in einer Mit- teilung des Verbandes.

„Mitglieder sind aus- schließlich europäische Apo- theken, die den Fernabsatz als Vertriebsweg gewählt haben“, sagte Verbandspräsident Bart Hameter. Es seien Apothe- ken, die nach den jeweiligen rechtlichen und pharmazeu- tischen Bestimmungen in ei- nem europäischen Staat zu- gelassen seien. Die Mitglieder hielten sich an die Qualitäts- standards für Online-Apo- theken der Royal Pharmaceu- tical Society in Großbritan- nien, des med-Certain-Pro- jekts der Europäischen Union und der National Association of Boards of Pharmacy.

A K T U E L L

A

A3298 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 49½½½½8. Dezember 2000

Niederlande

Sterbehilfe legalisiert

Der Präsident der Bundes- ärztekammer lehnt aktive Euthanasie ab.

Psychotherapeutentag

Politische Lösung nötig

Die Budgetierung

behindert die Integration.

E

ine politische Lösung für die Honorarmisere der Psycho- logischen Psychotherapeuten forderte die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten an- lässlich des 2. Deutschen Psy- chotherapeutentags in Dort- mund. Die Kosten des Psycho- therapeutengesetzes dürften nicht weiter zulasten der Lei- stungserbringer gehen. Die Selbstverwaltung sei überfor- dert, erklärte der Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas, denn sie stecke in einem Dilemma zwischen Budgetierung und

angemessener Vergütung. Er schlägt vor, zeitgebundenene genehmigungspflichtige Lei- stungen „extrabudgetär“ mit einem festen Punktwert von zehn Pfennig zu vergüten. Die abwartende Haltung der Poli- tik begründet Horst Schmid- bauer, SPD, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags, mit „großen Be- denken in die Selbstverwal- tung einzugreifen“. Unbestrit- ten bestehe Regelungsbedarf.

Dr. jur. Rainer Hess, Haupt- geschäftsführer der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, bedauerte, „dass die Budge- tierung den guten Ansatz des Integrationsmodells zerstört“.

Es sei jedoch nicht möglich, psychotherapeutische Leistun- gen mit einem festen Punkt- wert zu versehen. „Wir müs- sen eine weitere Entscheidung des Bundessozialgerichts her- beiführen.“

Vilmar-Zitat

Ministerin stellt richtig

Andrea Fischer ist beim Zitieren eine Verwechslung unterlaufen.

D

as Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eingeräumt, dass Bundesgesundheitsministerin An- drea Fischer in einem Interview mit dem Nachrichtenma- gazin „Der Spiegel“ „beim Zitieren eine Verwechslung unterlaufen“ ist. Sie hatte behauptet, der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med.

Karsten Vilmar, habe über ihren Amtsvorgänger Horst Seehofer gesagt: „Mit dem Mann reden wir nicht, der hat ja noch nicht mal Abitur.“ (Siehe DÄ 44/2000.) Das BMG stellte jetzt klar, dass Dr. Dr. Hagedorn sich beim Deutschen Ärztetag 1992 derart geäußert hatte und von Vilmar dafür zurechtgewiesen wurde. Entschuldigt hat sich Fischer für die „Verwechslung“ nicht.

D

as erwartungs- gemäß mit gro- ßer Mehrheit vom niederländischen

Parlament verabschiedete Eu- thanasie-Gesetz (dazu Heft 45/2000) ist auf scharfe Kritik gestoßen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.

med. Jörg-Dietrich Hoppe, er- klärte, aktive Sterbehilfe blei- be für Ärzte in Deutschland tabu. Sie stehe in krassem Widerspruch zu den ethischen Prinzipien des Arztberufes.

Aufgabe des Arztes ist es, so Hoppe, Leiden zu lindern und dem Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Er betonte gleichzeitig, dass die ärztliche Verpflichtung zur Lebenser- haltung nicht unter allen Um- ständen bestehe. Maßnahmen

zur Verlängerung des Lebens dürften in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen werden, wenn die- se nur den Todeseintritt verzö- gerten und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr auf- gehalten werden könne.

Die Bestätigung des nieder- ländischen Gesetzes durch den Senat gilt als Formsache. Auch dort verfügen die Befürworter des Gesetzes über eine Mehr- heit. Justizminister Benk Kort- hals sagte, ein Gesetz, das den

„überlegten“ Sterbewunsch todkranker Menschen achte, habe „seinen Platz in einer er- wachsenen Gesellschaft“.

Foto: BilderBox

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