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uch in den Praxisräumen eines Arztes kann ein Wasserrohr platzen. Teu- re Röntgengeräte, Medikamen- te und die Einrichtung werden nass oder zumindest feucht. Die Praxis muss dann vorüberge- hend geschlossen werden, die Sprechstunden finden zeitweilig in behelfsmäßigen Räumen statt.Glück im Unglück, wenn der Arzt für die Praxis eine Sachver- sicherung abgeschlossen hatte und gegen Feuer, Einbruchdieb- stahl, Leitungswasser und Sturmschäden mit Einschluss der Betriebsunterbrechungsver- sicherung versichert ist.
Vorausschauend sollte er für den „Fall des Falles“ seine Pati- entenkartei an sicherer Stelle deponieren, damit die Unterla- gen vor Diebstahl oder Feuer sicher sind. Immer wieder bre- chen zum Beispiel Drogenab- hängige in Arztpraxen ein, um an ein Medikament oder ein Rezept zu gelangen. Oftmals wird dabei auch die Praxis ver- wüstet.
Schon ein kleinerer Brand- schaden kann eine längere Schließung der Praxis erzwin- gen. Durch den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversi- cherung überträgt der Arzt das
Risiko dem Versicherer. Im Schadenfall übernimmt der Ver- sicherer die Kosten für den ent- gangenen Gewinn und die Pra- xiskosten (einschließlich Gehäl- ter der Angestellten) bis zu einer Haftzeit von zwölf Monaten.
Fallen Telefonanlage, Com- puter und andere stromgebun- dene Anlagen durch einen Kurzschluss in der Praxis oder im Krankenhaus aus, kann es zum Chaos kommen. Der Scha- den wird zwar oft schnell beho- ben, doch wer trägt die Kosten für die Instandsetzung? Dafür
gibt es die Schwachstromanla- genversicherung. Sie leistet für alle Schäden an dieser Anlage, die zum Beispiel auf Fahrlässig- keit, unsachgemäße Handha- bung, Einbruchdiebstahl, Kurz- schluss, höhere Gewalt (zum Beispiel Sturm oder Frost) zurückzuführen sind – ferner für alle Brand-, Explosions- und Wasserschäden, zum Beispiel wenn ein Röntgengerät funkti- onsunfähig wird, weil Regen- wasser in das durch Sturm be- schädigte Gebäude eingedrun- gen war. Rolf Combach
Sachversicherung
Einbrecher haben es auf Drogen abgesehen
Eine Versicherung gegen Diebstahl, Feuer- oder Betriebsunterbrechung ist für den Arzt notwendig.
Versicherungen
Dachgepäckträger
Vollkasko zahlt nicht bei Unfall
Die für viele Autofahrer zur Standardausrüstung gewordenen Dachgepäckträger können versicherungstechnisch zu einem Problem werden. Wird ein Gepäckträger während der Fahrt aus seiner Verankerung gerissen und beschädigt die Karosserie des eigenen Fahrzeugs, muss die Vollkaskoversicherung diesen Schaden nicht übernehmen. Dies entschied das Landgericht
Nürnberg (Az.: 2 5 8665/93). rco