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Archiv "Abschreibungsgesellschaften wird das Geschäft immer schwerer gemacht" (15.05.1975)

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DEUTSCHES Leserdienst

ARZTEBLATT

Hinweise •Anregungen

WIRTSCHAFT:

Abschreibungs- gesellschaften wird das Geschäft

immer schwerer gemacht

Finanzämter stellen künftig keine Verlustbescheinigungen mehr aus

REISE:

Wo Lachse locken und der Whiskey fließt

PRAXIS UND HAUS:

Möbel für Garten und Zimmer Elektronischer Drehzahlregler

AUTO:

Simca 1100 LX

Den Abschreibungsgesellschaften wird das Geschäft immer weiter er- schwert. Nachdem die Finanzge- richte entschieden haben, daß kein Rechtsanspruch auf Ausstellung ei- ner Verlustbescheinigung besteht, haben sich nun die Finanzbehörden des Bundes und der Länder darauf verständigt, daß die Finanzämter künftig den Abschreibungsgesell- schaften keine Verlustbescheini- gungen mehr ausstellen dürfen.

Die entsprechende Verwaltungsan- weisung wird damit begründet, daß mit der Verlustbescheinigung viel- fach der Eindruck erweckt worden sei, die Finanzverwaltung habe die Bonität der Abschreibungsgesell- schaft oder der Bauherrengemein- schaften geprüft. Tatsächlich hat das jeweils zuständige Betriebsfi- nanzamt weder die Bonität noch die Wirtschaftlichkeit oder die För- derungswürdigkeit des Unterneh- mens geprüft. Die Anweisung der Finanzbehörden bedeutet im Er- gebnis, daß Abschreibungsgesell- schaften nicht mehr mit Verlustbe- scheinigungen werben können.

Damit entsteht aber das Problem, wie denn die Gesellschafter von Abschreibungsgesellschaften ent- sprechend den zu erwartenden Verlusten ihre Steuervorauszah- lung herabsetzen können. Auf An- trag der Abschreibungsgesellschaft hat künftig das zuständige Be- triebsfinanzamt im Wege der Amts- hilfe dem jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt der Gesellschaf- ter die Höhe des voraussichtlichen

Verlustes ausschließlich für das laufende Kalenderjahr mitzuteilen.

Das Wohnsitzfinanzamt kann dann den jeweiligen Verlustanteil bei der Bemessung der Steuervorauszah- lung berücksichtigen.

Allerdings werden künftig an solche Mitteilungen der Betriebsfinanz- ämter sehr strenge Voraussetzun- gen geknüpft, die schon einer Art Bonitätsprüfung gleichkommen, die es bislang ja nicht gegeben hat. So werden die Abschreibungsgesell- schaften verpflichtet, einen spezifi- zierten Finanzierungsplan vorzule- gen und die Kreditzusagen durch eine Bescheinigung des Kreditge- bers nachzuweisen. Auch muß eine voraussichtliche Gewinn- und Ver- lustrechnung dem Betriebsfinanz- amt vorgelegt werden, aus der sich alle Betriebsausgaben, insbeson- dere die Höhe der Abschreibun- gen, Steuervergünstigungen, Be- wertungsfreiheiten, Provisionen und Betreuungsgebühren ergeben.

Auch muß das Investitionsobjekt den bloßen Planungszustand über- schritten haben. Bei Auslandsinve- stitionen sollen an die „Glaubhaft- machung" besonders strenge Maß- stäbe angelegt werden. Hierbei wird auf den Paragraphen 171 Ab- satz 3 der Abgabenordnung ver- wiesen.

Von besonderer Bedeutung ist si- cherlich, daß alle mit der Ausfüh- rung des Investitionsobjekts beauf- tragten Firmen (Baufirmen, Archi- tekten, Lieferanten, Berater, Wer-

Abschreibungsgesellschaften wird das Geschäft

immer schwerer gemacht

Finanzämter stellen künftig keine Verlustbescheinigungen mehr aus

1446

Heft 20 vom 15. Mai 1975

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Leserdienst Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT

beunternehmen, Finanzmakler usw.) benannt werden müssen sowie auch das auf die beteiligten Firmen entfallene Entgelt. Soweit es sich bei Firmen und Kreditge- bern um nahestehende Personen (vergleiche Paragraph 1 Absatz 2 Außensteuergesetz) handelt, muß dies offengelegt werden. Diese Be- stimmungen bringen sicherlich für die Geldanleger zusätzliche Si- cherheit. Der Fiskus dürfte dabei aber wohl mehr im Sinn haben, sich vor Steuerverlusten durch Ausweis überhöhter Entgelte zu schützen. Die Angaben der Ab- schreibungsgesellschaften sollen regelmäßig durch die Betriebsprü- fer kontrolliert werden.

Bemerkenswert ist allerdings, daß mit Zustimmung der obersten Fi- nanzbehörde eines Landes wie bis- her Verlustbescheinigungen ausge- stellt werden können. Dabei muß es sich dann um einen „Fall von besonderer Bedeutung" handeln.

Das läßt einen weiten Ermessens- spielraum. Ausdrücklich wird aber auf Baumaßnahmen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ver- wiesen. Der Verdacht regt sich, daß hier offenbar wieder einmal Sonderrechte für die großen Bauträ- gergesellschaften geschaffen wer- den. wst

Aus der

pharmazeutischen Industrie

Kammergericht revidiert Kartell- amtsbeschluß — Im Kartellverfah- ren gegen die Darmstädter Firma Merck hat das Berliner Kammerge- richt Ende März d. J. den Beschluß des Bundeskartellamtes aufgeho- ben. Wie die Merck-Pressestelle dazu erklärte, hatte das Bundes- kartellamt im vergangenen Jahr das Unternehmen aufgefordert, die Preise für hochdosierte Vitamin- B12-Präparate um 60 bzw. 70 Pro- zent zu senken. Die vom Kammer- gericht jetzt vorgeschriebenen neuen Preise entsprechen, bezo-

gen auf das derzeitige Preisniveau, einer Reduktion zwischen 14,5 und 43 Prozent je nach Anwendungs- form und Packungsgröße.

Zur Begründung seines Beschlus- ses habe das Kammergericht eine überragende Marktstellung von Merck bejaht. Wegen der mangel- haften Transparenz auf dem Arz- neimittelmarkt sei die Preisstellung von Merck als mißbräuchlich anzu- sehen. Als Vergleichspreise habe das Kammergericht die Preise auf dem Schweizer Arzneimittelmarkt und auf dem Krankenhausmarkt herangezogen. Wie die Merck- Pressestelle betonte, habe das Kammergericht die Forschungsin- tensität des Unternehmens und sei- ne besonderen Bemühungen um die Sicherung der Produktivität ausdrücklich anerkannt. Der Be- schluß des Kammergerichts ist nicht rechtskräftig. Merck werde wahrscheinlich den Bundesge- richtshof in Karlsruhe anrufen. Eine endgültige Entscheidung könne al- lerdings erst nach Vorlage der schriftlichen Begründung getroffen werden. WZ Noch kein Aufwärtstrend — Wie die Farbwerke Hoechst mitteilen, war das Geschäftsjahr 1974 insge- samt erfolgreich. Die im Oktober festgestellte Abschwächung hat sich im November und vor allem im Dezember weiter verstärkt, was in den Arbeitsgebieten Chemiefasern, Kunstharze und Lacke zu Kurzar- beit führte. Der Umsatz des Welt- konzerns (mit Ausnahme der Rous- seI Uclaf-Gruppe) wurde um 4 217 Millionen DM (+ 27,5 Prozent) ge- steigert. Die Steigerungsrate des Umsatzes der Hoechst AG lag bei 30,3 Prozent. Der Gewinn vor Steu- ern betrug 958 Millionen DM und erreichte damit einen Anstieg von 22 Prozent. Bei einer Personal- standssteigerung von 3,3 Prozent stieg der Personalaufwand um 16,8 Prozent. In den ersten beiden Mo- naten des Jahres 1975 hat sich das Geschäft gegenüber dem 4. Quar- tal 1974 noch nicht wieder belebt.

Besonders das Exportgeschäft ent- spricht nicht den Erwartungen der Unternehmensleitung. KI

Die erste offizielle Ärztedelegation aus der Volksrepublik China, die anläßlich einer Informationsreise auch die Bun- desrepublik besuchte, informierte sich u. a. über Fragen der pharmazeutischen Industrie und derArbeitsmedizin. Unser Bild oben zeigt sie in der Werksärzt- lichen Abteilung der Bayer AG., Lever- kusen Foto: Bayer

Ärzte aus der Volksrepublik China

— Als erste offizielle Ärztedelega- tion aus der Volksrepublik China besuchte kürzlich eine Gruppe von acht Ärzten anläßlich einer Infor- mationsreise durch die Bundesre- publik auch die Bayer AG in Lever- kusen.

Nach einer Führung durch die Pharma-Fertigung besichtigten die Gäste den Werksärztlichen Dienst und ließen sich von seinem Leiter, Direktor Dr. Ulrich Korallus, einge- hend über die für die Mitarbeiter der Firma geschaffenen medizini- schen Einrichtungen und ihre Lei- stungen unterrichten. Besonders interessiert zeigten sich die chine- sischen Ärzte u. a. an der speziel- len Ausstattung der Unfallstation, in der das neue Überdruck-Beat- mungsgerät große Aufmerksamkeit fand. Begrüßt wurde die Delegation durch Direktor Dr. Gert Rinneberg, den Leiter des wissenschaftlichen Produktbereiches der Pharma Sparte, der seine bei einer frühe- ren China-Reise gewonnenen inter- essanten Eindrücke erwähnte und der Hoffnung auf weitere fruchtba- re Kontakte ähnlicher Art Ausdruck gab. WZ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 15. Mai 1975 1447

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