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Archiv "Deutsche Stiftung Organtransplantation: Die Neuausrichtung wird konkret" (19.08.2013)

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DEUTSCHE STIFTUNG ORGANTRANSPLANTATION

Die Neuausrichtung wird konkret

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation setzt eine Forderung der Politik um: Sie integriert Bund und Länder in ihre Gremien und will die Führungskultur verbessern.

E

s ist ein Balanceakt: Die in Organspende und -transplan- tation engagierten Ärzte und Insti- tutionen, aber auch die Politik ver- suchen, durch Umstrukturierungen und neue gesetzliche und unterge- setzliche Regelungen die Organ- transplantation auf ein Fundament zu stellen, das in der Bevölkerung Vertrauen und Unterstützung findet.

Beides ist in Deutschland latent ge- fährdet. Ein Messfühler dafür ist die Bereitschaft der Menschen, Or- gane zu spenden, wenn der Hirntod festgestellt ist. Die Rate postmorta- ler Spender ist in den letzten 20 Jahren über 16 pro Million Einwoh- ner nicht hinausgekommen, im eu- ropäischen Vergleich eher niedrig.

Im vergangenen Jahr ist die Spen- derrate mit 12,8 pro Million Ein- wohner auf den Stand von 2002 gesunken und im ersten Halbjahr 2013 weiter zurückgegangen.

In dieser schwierigen Gesamtsi- tuation muss sich die Deutsche Stif- tung Organtransplantation (DSO) neu aufstellen. Sie ist vom Gesetz- geber mit der Koordinierung der postmortalen Organspende beauf- tragt. Von der Rechtsform her eine gemeinnützige Stiftung bürgerli- chen Rechts, sind die Aufgaben der DSO in einem Vertrag mit der Bun- desärztekammer (BÄK), dem GKV- Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt. In Regelverstöße an Trans- plantationszentren – ein erster Straf- prozess in diesem Zusammenhang beginnt am 19. August in Göttingen – ist die DSO nicht involviert.

Aber im Oktober 2011 hatten Mitarbeiter einen anonymen

„Brandbrief“ an Politiker und Mi- nisterien geschrieben: Es gebe ei- nen unangemessenen Umgang mit Krankenkassengeldern, aus denen sich die DSO finanziert, es fehle an Strategien und Konzepten, die Or-

ganspende zu verbessern, und ein unkooperativer Führungsstil des DSO-Vorstands verunsichere und demotiviere Mitarbeiter. Nach in- tensiven Debatten in der Politik dar über, wie das System der Trans- plantationsmedizin verändert wer- den muss und ob die Aufgaben der DSO an eine staatliche Institution gegeben werden sollen, hat sich das Parlament entschieden: Das bisherige Prinzip der Selbstverwal- tung im Rahmen einer privatrecht- lichen Stiftung kann bleiben, aber die Stiftung muss einen stärker öf- fentlich-rechtlichen Charakter er- halten.

„Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung dieser Aufgabe sind ge- tan“, sagte Dr. jur. Rainer Hess zum Deutschen Ärzteblatt (DÄ). Hess hatte im Januar die Funktion des hauptamtlichen Vorstands der DSO für die Restrukturierung übernom- men, seit Februar ist auch ein neuer kaufmännischer Vorstand im Amt:

der Medizinökonom Thomas Biet.

Stimmrecht: Bund und Länder Vor kurzem nun hat das für die Stif- tung zuständige Regierungspräsi - dium in Darmstadt eine neue, vom Vorstand vorbereitete DSO-Satzung genehmigt. Danach wird der Stif- tungsrat auf künftig 14 Mitglieder erweitert. Zwölf davon haben Stimmrecht: Es sind je zwei Vertre- ter der BÄK, der DKG, des GKV- Spitzenverbands, des Bundesminis- teriums für Gesundheit, der Ge- sundheitsministerkonferenz der Länder und der Deutschen Trans- plantationsgesellschaft (DTG). Mit- glieder ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und vollem Beteiligungs- recht sind zwei durch den Stiftungs- rat berufene Patientenvertreter.

„Diese Besetzung des Stiftungsra- tes trägt der Aufgabenstellung der DSO Rechnung, und sie gewähr-

leistet, dass öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeit eingehalten werden“, erläuterten die beiden DSO-Vorstände im Ge- spräch mit dem DÄ.

Der Stiftungsrat wird gestärkt Welche Kompetenzen aber hat der Stiftungsrat und welche der Vor- stand? „Der Vorstand ist für die lau- fenden Geschäfte verantwortlich und für die Entwicklung von Strate- gien und Konzepten“, sagt Hess.

Für das laufende Jahr sei eine regel- mäßige Berichtspflicht gegenüber dem Stiftungsrat in vierteljährli- chen Abständen vereinbart worden.

„Die Befugnisse des Stiftungsra- tes gegenüber dem Vorstand sind wesentlich gestärkt worden“, erläu- terten die beiden Vorstände im Ge- spräch mit dem DÄ. Der vom Vor- stand jährlich aufzustellende Wirt- schaftsplan sei vom Stiftungsrat zu genehmigen, und Vorhaben des Vorstandes, die für die DSO und ihre Entwicklung von struktureller Bedeutung sind, müsse der Stif- tungsrat zustimmen.

Der neue Stiftungsrat soll sich noch im August konstituieren. Er wird auch über eine veränderte Ge- schäftsordnung für den Vorstand beraten. Mitgliedschaften in Ver- bänden, Immobilienangelegenhei- ten und Finanzierungen mit einem Volumen von mehr als 250 000 Euro sollen dem Entwurf nach mitbe- stimmungspflichtig durch den Stif- tungsrat sein. Zuvor lag die Grenze bei einer halben Million Euro.

Verändern wird sich ebenso die Rolle der Fachbeiräte. Die bisheri- gen sowohl bei der DSO als auch in jeder der sieben Regionen gebilde- ten Fachbeiräte wurden in ihrer Be- ratungsfunktion als wenig effizient angesehen. Die neue Satzung sieht verpflichtend nur einen Bundesfach- beirat vor: Dessen Beratungsfunkti- A 1538 Deutsches Ärzteblatt

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19. August 2013 A 1539 on in gesetzlichen und vertraglichen

Aufgaben soll gestärkt werden. In der Vergangenheit hatten unter- schiedliche Auffassungen des Medi- zinischen Vorstands, der geschäfts- führenden Ärzte in den Regionen und den im Einzelfall verantwort - lichen Koordinatoren darüber, wie Richtlinien der BÄK zu interpretie- ren und umzusetzen seien, ebenfalls zu zahlreichen Auseinandersetzungen über die innere Struktur der DSO ge- führt. „Wir müssen einheitliche me- dizinische Standards in der Durch- führung der Organspende auch un- terhalb der Richtlinien der BÄK si- cherstellen“, sagt Hess. Außerdem ist die DSO in der Novelle des Transplantationsgesetzes von 2012 beauftragt worden, Verfahrensan- weisungen für die Organspende zu erarbeiten, die die EU-Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von Organen und Geweben für die Übertragung auf Patienten (RL 2010/53/EU) er- füllen. Die Verfahrensanweisungen sollen bis Ende des Jahres erarbeitet sein, erläuterte der Vorstand.

Auch im Bundesfachbeirat mit seinen maximal 13 Mitgliedern sind die Länder mit zwei Sitzen vertre- ten und das Bundesministerium für Gesundheit mit einem. Je einen Vertreter entsenden GKV, BÄK und DKG. Die DTG und die Vermitt- lungsstelle Eurotransplant sind mit

je einer Person vertreten. Ergän- zend kann der Stiftungsrat Experten vor allem aus dem Kreis der Inten- sivmediziner an Entnahmekranken- häusern, aber auch der Transplanta- tionsbeauftragten und der Koordi- natoren berufen.

Zum anderen können nach der neuen Satzung auf Antrag der zu- ständigen Landesbehörden regiona- le Fachbeiräte in den DSO-Regio- nen eingerichtet werden, die die Kooperation der Institutionen ge- währleisten sollen. „Damit wird auch der von den Bundesländern im Bundesrat geforderten stärkeren Ei-

genständigkeit der Regionen Rech- nung getragen“, so die DSO. Die Beratungsergebnisse des Bundes- fachbeirats sind aber für die regio- nalen Beiräte verbindlich.

Der Stiftungsrat hatte bereits kurz nach Bekanntwerden des anonymen Briefs externe Berater beauftragt, die Führungs- und Zusammenar- beitskultur der DSO zu prüfen. Die Berater machten erhebliche Koordi- nations- und Kooperationsprobleme aus. Der neu gewählte Vorstand hat nun in allen DSO-Regionen Gesprä- che mit geschäftsführenden Ärzten und anderen Mitarbeitern vor Ort geführt. Einheitlich sei der Wunsch nach einer neuen Vertrauensgrund- lage für die Arbeit unter gesicherten und in der medizinischen Ausrich-

tung einheitlichen Bedingungen ge- äußert worden. Zugleich habe man eine sehr hohe Motivation der Mit- arbeiter festgestellt. „Der Vorstand ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Probleme von innen heraus gelöst werden müssen und können“, sagen Hess und Biet. „Wir haben begonnen, eine Kommunikations- und Kooperationsstruktur von unten nach oben zu etablieren und be - kommen darauf positive Resonanz.“

Nach Abstimmung mit dem Stif- tungsrat habe man beschlossen, dass eine weitere externe Beratung nicht nötig sei. Der Transplantationskoor-

dinator einer Universitätsklinik be- stätigt: „Die Klagen über Dissonan- zen haben aufgehört.“

Der DSO-Vorstand bedauert, dass die Inhousekoordination nicht weiter finanziert wird. Sie war in ei- nem Pilotprojekt ab 2010 für ein- einhalb Jahre an 112 Krankenhäu- sern evaluiert worden mit dem Ziel, potenzielle Organspender besser zu erkennen und die Organisation und Prozessabläufe bei der Organspen- de zu verbessern. Obwohl sich an den beteiligten Kliniken positive Effekte auf die Spenderraten erge- ben hätten, seien diese doch nicht durchgängig konsistent und nicht eindeutig auf die Maßnahmen des Projekts zurückzuführen gewesen, heißt es im Abschlussbericht des Deutschen Krankenhausinstituts.

Die DSO bewertet die Ergebnisse des Projektes gleichwohl positiv.

„Wir hätten die Inhousekoordina tion gerne zumindest so lange fortge- führt, bis sich die gesetzlich flächen- deckend vorgeschriebenen Trans- plantationsbeauftragten an Entnah- mekliniken etabliert haben“, sagt Hess. Der Vorstand bemühe sich in Verhandlungen mit BÄK, DKG und GKV-Spitzenverband darum, die positiven Ergebnisse der Inhouse- koordination auf eine vergleichbare Ausrichtung der Arbeit der Trans- plantationsbeauftragten mit einer entsprechenden Fortbildung zu übertragen, stoße dabei aber auf rechtliche Einwände der Auftragge- ber: Tätigkeit und Qualifikation der Transplantationsbeauftragten seien ausschließlich den gesetzlich vorge- sehenen Ausführungsbestimmungen der Länder vorbehalten.

Bei der BÄK entwickelt eine Ar- beitsgruppe einen Vorschlag für ein bundeseinheitliches Curriculum für Transplantationsbeauftragte. „Eine qualifizierte Ausbildung und eine angemessene Honorierung müssen die Arbeit des Transplantationsbe- auftragten zu einem attraktiven Be- rufsbild machen“, sagt der Leiter der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. med.

Hartmut Schmidt von der Univer - sitätsklinik Münster. „Das ist ein wichtiger Baustein für eine Kehrt- wende bei der Organspende, die wir uns alle wünschen.“

Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze

Die wesentlichen Schritte in die von der Politik geforderte Richtung, der DSO einen mehr öffentlich-rechtlichen Charakter zu geben, sind gemacht.

Rainer Hess, hauptamtlicher Vorstand der DSO für die Restrukturierung

Foto: Georg J. Lopata

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