A3054 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 44⏐⏐2. November 2007
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
tragsärztlichen Versorgung angewendete ärztliche Methoden daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Not- wendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Das Ergebnis der Überprüfung entscheidet gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darüber, ob und unter welchen Vor- gaben die jeweiligen Untersuchungs- oder Behandlungsmetho- den zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt werden können.
Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft gemäß gesetz- lichem Auftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten Fragen der Prävention ge- mäß § 25 Abs. 4 SGB V.
Neue ärztliche Methoden werden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V daraufhin überprüft, ob der therapeutische Nutzen, die medizi- nische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegen- wärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der Gemeinsame Bundesaus- schuss darüber, ob eine neue Methode ambulant zulasten der GKV verordnet werden darf.
Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen.
Entsprechend der Festsetzung des Gemeinsamen Bundes- ausschusses vom 18. Juli 2006 wird das folgende Thema be- raten:
„Überprüfung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien zur Frage einer Verkürzung des Untersuchungsintervalls der Fecal Occult Blood Test(FOBT)-Untersuchung als Früherkennungsmaßnahme auf Darmkrebs für Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren von derzeit zwei Jahren auf ein Jahr.“
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständi- gen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegrup- pen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen von Herstellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Stellungnahmen zu dem o. g. Thema sind anhand eines Fra- genkatalogs innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Ver- öffentlichung möglichst in elektronischer Form einzureichen und themenbezogen an folgende Adresse zu senden:
fobt@g-ba.de
Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Anfrage:
Gemeinsamer Bundesausschuss Geschäftsführung
Auf dem Seidenberg 3a 53721 Siegburg
Siegburg, den 1. August 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende
Hess
Curriculäre Fortbildung
„Organspende“
am 30. November und 1. Dezember 2007 in Kooperation mit der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)
Ort: Burg Schnellenberg, 57439 Attendorn
Programm: Transplantationsgesetz/Vertrag nach § 11 (Koordinie- rungsstelle) – Gemeinschaftsaufgabe Organspende: Partnerschaft- liches Prozess-/Beziehungsmanagement – Dienstleistungen der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) – Der Organspen- deprozess: Indikation zur Organspende – Organprotektive Intensiv- therapie – Empfängerschutz/Organ-Report – Die Feststellung des Todes: Hirntod/Hirntoddiagnostik – Organverteilung/-transplanta- tion: Allokationsregeln – Transplantationsmedizin – Organtrans- plantation aus der Sicht von Betroffenen – Medizinische und ethi- sche Zielbestimmung: Organspende NRW/D, Perspektiven – Ent- scheidungs-Ethik – Zusätzlicher Teil: Teilnahme an einem Seminar zur „Krisenintervention“, Entscheidung zur Organspende, An- gehörigenbetreuung
Zertifizierung: Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizie- rung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 16 Punkten (Kate- gorie H) anrechenbar.
Schriftliche Anmeldung an: Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL, Guido Hüls, Postfach 40 67, 48022 Münster, E-Mail: guido.huels@aekwl.de
Nutzen Sie auch unseren online-Fortbildungskatalog, um sich für die Fortbildung per E-Mail anzumelden: www.aekwl.de, Auskunft:
Telefon: 02 51/9 29-22 10 )
1. Präventionstagung der Bundesärztekammer
am 29. und 30. November 2007
Tagungsort: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deut- schen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Programm:
Einführungsblock: Ärztliche Prävention und Gesundheitsförde- rung: Wo stehen wir, wo die Bürger und Patienten, wo die Politik?
Themenblock 1: Ärztliche Handlungsfelder für Gesundheitsförde- rung und Prävention
Themenblock 2: Gesundheitsförderung und Prävention in der ärzt- lichen Aus-, Weiter- und Fortbildung
Themenblock 3: Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Prä- vention im Gesundheitswesen
Themenblock 4: Zugangswege zu gesundheitsfördernden Maß- nahmen
Themenblock 5: Potentiale ärztlicher Gesundheitsförderung und Prävention
Fortbildungsnachweis: Die Veranstaltung wurde von der Ärzte- kammer Berlin anerkannt. Bei Teilnahme an der gesamten Veran- staltung erhalten Sie für Ihr Fortbildungszertifikat der Ärztekam- mer insgesamt 14 Fortbildungspunkte.
Auskunft: Margret Del Bove, Telefon: 0 30/40 04 56-4 15, Micha- ela Schulte Telefon: 0 30/40 04 56-4 18, E-Mail: cme@baek.de, In-
ternet: www.bundesaerztekammer.de )