Magnesiocard
• Streßabschirmung
• Calcium-Antagonismus
• Lipidsenkung
Magnesiocard® Verla-Pharm
Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i.m. zu 5 ml enthalten:
Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihYdrat 614,8 mg, Magnesium-Gehalt 5 mval (2,5 mmol). 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat-hydro- chlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesium-Gehalt: 6 mval (3 mmol). 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 1229,6 mg, Magnesium-Gehalt: 10 mval (5 mmol). Verdauliche Kohlenhydrate 3,1 g.
Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel- Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangei und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, z. B.
infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pan- kreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.
Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie.
MAGNESIOCARD® Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis.
Die Injektion von MAGNESIOCARD* bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt.
Nebenwirkungen: Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, periphere Ge- fäßerweiterungen.
Handelsformen und Preise: Kaps.: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.
Tabl.: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken: Btl.: 20 DM 13,46, 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Amp. i.m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Amp.
i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.
sogar Monate normal hal- ten kann, besonders dann, wenn nicht etwa eine Anti-
biotikabehandlung bei sol- chen Virusinfektionen durchgeführt wird, die nur zu einer schädlichen Im- munsuppression führen kann. Nur die bakterielle Superinfektion, die man festgestellt hat, nicht die, die man nur vermutet, be- rechtigt zur Antibiotikaga- be. Der Hypertonus sollte lediglich dafür beispielhaft sein, daß der niedergelas- sene Arzt sich nicht von kli- nischen Behandlungs- schemata leiten lassen soll, die immer nur kurzfri- stig sind, bestenfalls über Wochen gehen, sondern daß er Langzeitbeobach- tung machen muß, ohne
ANWÄLTE
Zu der Glosse „Alma Pater 1984", in Heft 45/1984, Seite 3317:
Alles klar
. Der Verfasser läßt die Advokaten leben nach dem Motto: „... denn sie wissen nicht, was sie tun."
Der Gerichtshof dagegen wird gehörig eingeseift, wie heißt's so schön in der Glosse: „Oh mein gelieb- tes Vaterland! Wie oft hast Du schon im Laufe der Ge- schichte mit Deiner Prinzi- pientreue Schiffbruch er- litten?" Mit Recht. Der ar- me Hund von Rechtsstaat kommt halt ohne seine Prinzipien nicht aus, da muß er sich mit der wenig ruhmreichen Geschichte seiner Vorgängerstaaten vergleichen lassen. Nur so zum Spaß? — Alles klar!
Denn früher war doch alles viel besser; rühmt doch der Verfasser der Glosse die Vergangenheit: „Nach- dem über lange Zeiten die Universitäten als Stätten der Gelehrsamkeit und Weisheit autonom ihre Sa- che betrieben haben ..."
Und da kamen die apoka-
daß seine Erfahrungsbil- dung durch klinische Vor- stellungen verstellt wird.
Hier ist die Aufgabe der Lehrer der Allgemeinmedi- zin an den Hochschulen, primär ärztliche Versor- gung gilt genauso für den praktischen Arzt wie für al- le niedergelassenen Spe- zialisten, die sich mit den kranken Menschen befas- sen. Die Ausnahmen bil- den lediglich niedergelas- sene Krankenhausspeziali- sten, wie Röntgenologen, Laborärzte, Pathologen und Isotopenmediziner.
Dr. med. Otto Meyer zu Schwabedissen Am Stadtgarten 28 7590 Achern/Baden
lyptischen Reiter in schwarzer Robe mit der Feinwaage daher; rums;
aus war's mit Gelehrsam- keit, und die Weisheit ver- kommt zu professoraler Duldsamkeit im prozessua- len Strudel. Früher, die gu- te alte Zeit, lang ist sie ent- schwunden.
Ein Schelm, wer ange- sichts dieser Erkenntnis dem Spaßmacher vorwür- fe, daß er die nicht nur zu Daumiers Zeiten, sondern auch heute noch übliche Anrede unter den Advoka- ten im Französischen mit
„Mon cher Collegue", statt richtigerweise „Mon cher Confrere" wiedergibt, bit- te, der Spaßmacher ist kein Anwalt, woher soll er es wissen? Bloß, woher er das absonderliche Wortge- bilde „alma pater" (pater, männlich, lat. = Vater) hat, der Spaßmacher wird's wissen — alles klar! Almus pater? Aber nein: Alma pa- ter. Aus guter alter Gelehr- samkeit oder nur so zum Spaß? Nur so zum Spaß natürlich — alles klar?
Dr. A. W. Breinersdorfer Rechtsanwalt
Postfach 13 11 14 7000 Stuttgart 1
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION