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Archiv "Rehabilitation: Qualitätssicherung beispielhaft" (17.09.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 37

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17. September 2010 A 1755 Die Kritik an der Rehaforschung ist

berechtigt. Es wird ständig nach neuen Wegen der Patientenschulun- gen und Nachsorgeformen gesucht, ohne dass wir wissen, ob unsere Rehabilitation auch ein messbares Ergebnis bringt. Dies ist jedoch nicht primär der Rehabilitation an- zulasten, vielmehr wäre dies bei den Heilverfahren Aufgabe der Kostenträger, in der AHB entweder federführend einer Kasse oder eines operativen Zentrums . . .

Dr. med. Bernd D. Johnigk, Ärztlicher Direktor, ZAR Berlin-Mitte, 10115 Berlin

Qualitätssicherung beispielhaft

Rehabilitationsleistungen werden in Deutschland zulasten der Deut- schen Rentenversicherung und der Krankenkassen durchgeführt. Ins- besondere in den Fachkliniken zu den Indikationen Orthopädie, Psy- chosomatik, Kardiologie, Neurolo- gie und Onkologie werden Rehabi- litationsmaßnahmen im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) sowie des stationären Heilverfah- rens heutzutage auf hohem Niveau angeboten. Kein anderer medizini- scher Bereich in Deutschland unter- liegt einem derartigen Qualitätssi- cherungsprogramm wie die Rehabi- litationskliniken. In keiner Weise werden im akutmedizinischen als auch niedergelassenen Bereich die- se Qualitätsstandards, wie sie im Bereich der Rehabilitation vorge- halten werden, angewandt. Die Durchführung des Qualitätssiche- rungsprogramms obliegt dabei maßgeblich der Deutschen Renten- versicherung Bund. Trotz aller Kri- tik an diesem Programm haben wir damit ein Instrument, welches die Rehabilitationsleistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert

hat. Dabei stehen seit geraumer Zeit, was den Autoren offensicht- lich nicht bekannt ist, nicht nur die Prozesse, sondern auch die Behand- lungsergebnisse im Fokus der Eva- luierung. Dieser hohe Qualitäts- maßstab, soweit ich dies aus onko- logischer Sicht beurteilen kann, hat dazu geführt, dass zunehmend mehr Kolleginnen und Kollegen in den akutmedizinischen Einrichtungen auf diese Nachsorgemaßnahme zu- rückgreifen und den Patientinnen und Patienten eine AHB anbieten.

Dies ist gut belegbar durch die stei- gende Zahl an Maßnahmen durch die DRV Bund. Ein allgemeines Desinteresse der Ärzteschaft kann ich diesbezüglich nicht nachvollzie- hen und halte dies auch unseren Kolleginnen und Kollegen in der Akutmedizin gegenüber nicht für gerechtfertigt . . .

Prof. Dr. med. Oliver Rick, Vorsitzender des Arbeitskreises Onkologische Rehabilitation der DGHO, Klinik Reinhardshöhe, 34537 Bad Wildungen

Aus Erfahrung

. . . 1.) Dass Rehaeinrichtungen heutzutage noch zu zwei Dritteln mit Heilverfahren (HV) belegt sind, reflektieren weder die eigenen Er- fahrungen im Bereich Kardiologie noch im Besonderen die Erfahrun- gen aus Ostdeutschland (wo ich zwölf Jahre tätig war). Das Verhält- nis ist genau umgekehrt (zwei Drit- tel Anschlussheilbehandlung [AHB]

zu einem Drittel HV – wenn es hoch kommt).

Dies betrifft speziell auch die am- bulanten kardiologischen Rehaein- richtungen (deutschlandweit 28) . . . 2.) Nicht erst seit dem GKV-WSG vom 1. April 2007, aber seitdem be- sonders deutlich strukturiert, kann der Kostenträger nicht einfach eine

„wohnortferne Rehaklinik“ als The-

rapiestandort festlegen, sondern es ist die wohnortnahe ambulante Re- ha alternativ vorgesehen, die nach der gesetzlichen Regel „ambulant vor stationär“ bei gleichwertigen Bedingungen vorzuziehen ist. Auf die Entscheidung, ob ambulant oder stationär, hat der Patient bei Antrag- stellung maßgeblichen Einfluss.

Die ambulante wohnortnahe Reha ist den betreuenden Hausärzten in der Regel bekannt, und zwar mit al- len Attributen der Struktur-, Pro- zess- und Ergebnisqualität. Dass die Hausärzte dennoch nicht mehr von der Rehabilitation Gebrauch ma- chen, liegt an dem bürokratischen Aufwand (für HV durch DRV) und an den „Eignungskriterien“ (für HV durch Krankenkassen) zum Ausfül- len der Anträge 60/61.

3.) Es ist hoffentlich ein „lapsus lin- guae“, dass es wissenschaftlich noch nicht gelungen sei, den Nach- weis zu führen, dass die Reha das Renteneinstiegsalter herabsetze.

Die Zielsetzung ist selbstverständ- lich genau das Gegenteil, vorzeitige Berentung zu verhindern . . . 4.) Dass Patienten nach wie vor die Kategorien Kur/Wellness mit Reha- bilitation verbinden, liegt in der Tat an der einzig in Deutschland und Österreich traditionell üblichen sta- tionären und – ebenfalls –traditio- nell wohnortfernen Vorgehenswei- se, die es europaweit in dieser Form nicht gibt. Speziell im kardiologi- schen Bereich stammen alle Evi- denzen zur Wirksamkeit der Thera- piemaßnahmen explizit aus ambu- lanten Therapiezentren.

Was wir brauchen, sind nicht neue wohnortnahe Kliniken, sondern der Ausbau der derzeit vorhandenen ambulanten Strukturen, die bei der Vernetzung zwischen Akutbereich und Hausärzten mittlerweile eine tragende Rolle spielen.

5.) Den Schlussfolgerungen, was sich alles ändern sollte, kann ich nur zustimmen mit Ausnahme des letzten Punktes: Möge uns ein Mi- nisterium für Rehabilitation erspart bleiben! Der tägliche bürokratische Wahnsinn reicht, er muss nicht ver- mehrt werden! . . .

Dr. med. Albrecht Charrier, Ärztlicher Geschäftsführer, Alice Park Reha Darmstadt, 64287 Darmstadt

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