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Archiv "Organspende: Keine allgemeingültigen Aussagen möglich" (28.02.1997)

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A-488 (8) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 9, 28. Februar 1997

toter ein Sterbender wäre, würde doch das Abstellen der Maschinen und nicht die Or- ganentnahme einer Exekuti- on gleichkommen.

Dr. med. Wolfgang Bünna- gel, Wassergasse 21, 55234 Wendelsheim

Es gibt keinen Mittelweg

. . . Wer sich für die Organentnahme kraft des Gesetzes ohne vorherige breite Information und Auf- klärung jedes einzelnen aus- spricht mit der Begründung, einerseits könnten die Behör- den die notwendige Informa- tion und Aufklärung nicht lei- sten, andererseits müsse man der Tatsache Rechnung tra- gen, daß sich wenige Men- schen bereit finden, sich zu Lebzeiten mit dem Problem der Organentnahme und da- mit mit dem eigenen Tod zu befassen, handelt unethisch, schlichtweg unmoralisch. Wer etwas verlangt, muß folge- richtig auch die Abtreibung freigeben und die Tötung auf Verlangen sowie das Ab- schalten von Geräten bei un- heilbar Kranken. Einen Mit- telweg gibt es nicht.

Wenn man der abtrei- bungswilligen Mutter Egois- mus und Leidensflucht vor- wirft, kann man dies auch dem Organempfänger vor- halten. Er nimmt in Kauf, daß seinetwegen Menschen in Gewissenskonflikte gebracht und per Gesetz gezwungen werden, gegen ihre Überzeu- gung zu handeln.

Das Problem der Einwilli- gung zur Organentnahme kann nicht aus dem Zusam- menhang Tod und Leben/Le- ben und Tod gerissen werden.

Prof. Dr. Dr. med. Bauer, Freischützstraße 55, 81927 München

Keine allgemeingülti- gen Aussagen möglich

Das Thema Organspende von Hirntoten berührt ein Ta- bugebiet, in dem sich auch mit Hilfe allen Verstandes und aller Erkenntnis keine absolut sicheren und allge-

meingültigen Aussagen ma- chen lassen. Mir selbst fällt es schwer, hier Stellung zu be- ziehen, deshalb respektiere ich, daß Menschen, auch Kol- legen, bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben. Am besten wäre es aber, man würde selbst und persönlich Patien- ten erleben, die auf eine Or- ganspende warten, deren To- desängste und Hoffnung, oder auch nur die Lebensqua- lität eines jungen Dialysepati- enten, zusehen, wie schnell sich trotz optimaler Dauer- dialyse in wenigen Jahren ir- reversible Spätschäden ent- wickeln.

Anschließend sollte man sich gedanklich selbst in die Situation eines solchen Pati- enten versetzen. Würde man selbst aus moralisch-ethisch- theoretischen Erwägungen auf die Chance zum Weiter- leben, auf die Chance einer riesigen Verbesserung der Lebensqualität verzichten?

Würde man als Arzt den Mut haben, einem Betroffenen nahezulegen, zu verzichten, weil Unklarheit über den To- deszeitpunkt, ein theoreti- sches Konstrukt, bei einem ohnehin unwiderruflich Ster- benden besteht?

Dr. Peter Pommer, Wöhrd- straße 1, 93059 Regensburg

Politik

Zu den Sparmaßnahmen bei der Zahnersatzversorgung:

Willkürlich

Mein Protest an Herrn Seehofer gegen die willkürli- che, unsoziale Streichung der gesetzlichen Zahnersatzver- sorgung meiner Kinder wur- de von dort mit einer Erläu- terung des Gesetzestextes beantwortet. Kein Wort zur Argumentation meinerseits!

Wörtlich: „Für heute 18jähri- ge und Jüngere ist daher der Zahnersatz durch regelmäßi- ge Zahnpflege und andere prophylaktische Maßnah- men weitgehend vermeid- bar.“

Dieser medizinische Un- sinn charakterisiert weitge-

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Hippokrates

Gedanken zu den hippokratischen Wertvorstellungen:

Ein Schlitzohr?

Wo Schwüre und Be- schwörungen, Gelübde und Eid blühen, bleibt echtem Ethos kein Gedeihen mehr.

Ein gesundes Volk, ein gesun- der Stand, sie bedürfen kei-

ner solchen Stütze für den an- geborenen Anstand. Der fast 2 500 Jahre ärztlich vergöt- terte „Ethos-Koloß von Kos“, den wir sehr pauschal

„Hippokrates“ nennen, löst sich in nichts auf, wenn man weiß, daß es sich beim soge- nannten Corpus Hippocrati- cum um zirka 60 ionisch-grie- chische Schriften ohneTitel, ohne Verfassernamen und ohne Zeitangaben handelt.

Keine einzige läßt sich ein- deutig Hippokrates selbst zu- ordnen, sehr unwahrschein- lich ist dies für den sogenann- ten „Eid“, der keine züchtige, sondern eine züchtigende Be- rufsordnung des ärztlichen Familien-Clans der „Askle- piaden“ war, einer vom reli- giös-asketischen Pythagoreis- mus angehauchten Sekte von Ärzten, „heilig und rein“, die sich für direkte Nachkommen des Gottes Apoll und seines Bankerts Asklepios hielten.

Der bei den Göttern im Tauschhandel gegen „ewigen Ruhm und Vorteil“ beschwo- rene Vertrag forderte vom jungen „AiP“, einseitig für seinen Lehrer später finanzi- ell uneingeschränkt zu haf- ten, Arztsöhne (nicht Töch- ter!) kostenlos zu unterwei- sen und wie Brüder zu ach- ten, Neulinge im Clan durch Eid zu binden, im übrigen

aber sein ärztliches Können und Wissen streng geheim zu halten. Und wer von uns ließe sich heute einen Eid zumu- ten, „Pharmaka nicht zum Umbringen, sondern zum Heilen anzuwenden und bei Hausbesuchen sich wollüsti- ger Handlungen an den Lei- bern von Frauen und Män- nern, Freien und Sklaven zu enthalten“? Erhaben antik?

Oder ein nackter Offenba- rungseid einer fragwürdigen ärztlichen Bruderschaft?

Bleibt also fürs hohe ärztliche Ethos nur noch der Vorsatz,

„keimendes Leben nicht ab- zutreiben“, wie phantasievol- le Übersetzer verkünden. Im Urtext liest man nur schlicht:

„Ich werde keiner Frau ein verderbliches Pessos geben.“ Kein Wort von kei- mend, schwanger oder Abor- tivum. Ein Pessos war ein Pflöckchen . . ., schon da-

A-489 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 9, 28. Februar 1997 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

hend den Geist der Bonner Beamtenstuben!

Mein Großer braucht den Zahnersatz noch (geboren 1978), meine Tochter (gebo- ren 1979) kann diesen durch Zähneputzen verhindern!

Wenn der Sozialabbau so weitergeht, wird wohl wieder eine Generation ’68 fällig werden – zum Aufwachen der Bürokraten!

Die Menschheit lernt nichts dazu. Wie ist dieser ge- samte Unsinn mit dem Grundgesetz vereinbar – Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und gleiche Be- handlung bei ungleichem Recht? Wer kann dies er- klären?

Dr. med. Christian Höver, Am Danewend 7, 13125 Ber- lin-Karow

Referenzen

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