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Archiv "GEWALT: Mißstände erkennen" (14.02.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

GEWALT

Zu dem Beitrag „Gewalt in Fa- milien" von Prof. Dr. Dr. Helmut Remschmidt in Heft 44/1990 haben wir eine ganze Reihe von Zuschrif- ten bekommen. Wir veröffentli- chen daraus die wesentlichen Pas- sagen:

Kriminalisierend

Seit Le Bon ist bekannt, daß Gruppen von Menschen primitiver denken und ent- scheiden als einzelne. Das Plädoyer für die Abschaffung des elterlichen Züchtigungs- rechtes durch die „Gewalt- kommission" der Bundesre- gierung liefert dazu ein an- schauliches Beispiel von Aka- demikern, denen eigentlich.

differenziertes Denken zuzu- trauen wäre. Weil „das elter- liche Züchtigungsrecht stets die Gefahr der Mißhandlung birgt", soll es schlicht verbo- ten werden. Nach dieser Lo- gik hätten die Freiheit und das Recht zu rauchen, zu trin- ken oder Auto zu fahren schon längst gesetzlich verbo- ten und unter Strafandro- hung gestellt werden müssen.

Schließlich geraten auch die- se menschlichen Aktivitäten und viele andere „außer Kon- trolle" und verursachen mehr Verletzungen und Todesfälle als durch Gewalt in Familien.

Das Problem soll hier keines- wegs verharmlost werden, doch der Lösungsvorschlag der „Gewaltkommission"

dürfte fast alle Eltern krimi- nalisieren. Ich bekenne frei- mütig, meine Kinder schon

„körperlich gezüchtigt" zu ha- ben, und ich kenne keine El- tern, die ehrlich behaupten, das noch nie getan zu haben.

Ausnahmen vom Typ Rous- seau, die ihre Kinder wegge- ben, um ungestört über Päd- agogik philosophieren zu können, bestätigen die Regel.

— Schon in den Sprüchen (13, 24) heißt es: „Wer seine Rute schonet, der hasset seinen Sohn, wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn bald." Und im Talmud folgt die Ergän- zung: „Wer seinen erwachse- nen Sohn schlägt, reizt ihn zur Sünde."

Die biologische Begrün- dung ergibt sich aus der

menschlichen Entwicklung:

Säuglinge werden noch vom Hirnstamm regiert. MacLean spricht vom R-Komplex, um die reptilische Verwandt- schaft zu betonen. Etwas spä- ter übernimmt das limbische System die Steuerung, und erst mit dem Mündigwerden regiert das Großhirn. Schläge entwürdigen deshalb zwar den erwachsenen Menschen, doch Kindern sind sie eher nützlich als schädlich.

Das Beispiel Schweden, wo seit 1979 jede körperliche Bestrafung und sogar jede kränkende Behandlung ge- setzlich verboten ist, dürfte wenig überzeugend sein. Er- stens ist die Konformität der schwedischen Gesellschaft wesentlich größer als bei uns.

Daher basiert die Erziehung hier mehr auf Beispielen und weniger auf Belohnung und Strafe. Zweitens sind die nach Gesetz absolut gewalt- frei erzogenen Kinder noch lange nicht erwachsen. Das Ergebnis dieses zweifelsohne interessanten schwedischen Experiments sollten wir ruhig abwarten. Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit einer Ver- schlimmbesserung nicht von der Hand zu weisen; es wäre nicht der erste Flop, den mo- derne Psychologen und Päd- agogen ausgeheckt haben, um die Menschheit zu beglücken.

So bleibt zu hoffen, daß der Gesetzgeber das schwedische Beispiel noch einige Jahr- zehnte beobachtet und sich nicht allzubald von einer klei- nen Minderheit zu einem höchst fragwürdigen Gesetz verleiten läßt.

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.

Hans E. Müller, Staatliches Medizinaluntersuchungsamt, Hallestr. 1, W-3300 Braun- schweig

Nicht sinnvoll

> Gewalt kann nicht durch Gegengewalt (Strafan- drohung für Eltern, die ihre Kinder züchtigen) aus der Welt geschafft werden.

I> Es ist nicht sinnvoll, das Züchtigen zu verbieten, nur weil es ein Ausufern der

Züchtigung in gesetzeswidri- ge Gewalt gibt. Wer käme auf die Idee, das Autofahren oder den Alkoholgenuß bei Strafe zu verbieten, nur weil einige fahrlässig, gesetzeswid- rig alkoholisiert sich und an- dere zu Tode fahren?!

> Durch Streichung der Möglichkeit der körperlichen Züchtigung wird den oft oh- nehin schon hilflosen Eltern Macht genommen, die Hilflo- sigkeit noch größer. Gewalt oder Resignation mit Ver- nachlässigung der Kinder sind die Folge.

> Chronische Vernach- lässigung bedeutet eine schwerwiegendere Schädi- gung als chronische Gewalt- anwendung. Gelerntes maso- chistisches Verhalten wird lieber beibehalten, als Bezie-

Mißstände erkennen

Der Artikel ist selbstver- ständlich sehr zu begrüßen, läßt jedoch ein Problem völlig offen. Welche Vorschläge hat der Verfasser da, wenn Kin- der zu ihrem Schaden trotz eingehender liebevoller Er- mahnung und Verbot der El- tern oder nach einer verbote- nen Tat sich nicht belehren lassen? Die antiautoritäre Er- ziehung von Kindern ist si- cher nicht die ideale Lösung.

Das erfuhr ich und erlebte ich in meiner 42jährigen ärztli- chen Tätigkeit in Gesprächen mit jungen und älteren Müt- tern, die weder für ihre Kin- der noch für die Harmonie in der Familie eine glückliche Lösung erlebten. Kinder aus Ehen — oft sind es junge Leh- rer —, die voll Enthusiasmus diese Methode anwandten, hatten Kinder, die nicht nur für ihre Umgebung mehr als lästig waren . . . Wie sollten diese Kinder sich in der Schu- le, ja in jeder menschlichen Gemeinschaft einfügen kön- nen, wenn nie ein Veto be- stand? Ausschreitungen von Jugendlichen, die andere Menschen gefährden, wie sie heutzutage wiederholt auftre- ten, könnten zu einem Teil ihre Ursache in dieser Erzie- hung haben.

hungslosigkeit auszuhalten.

Schläge — physisch und psy- chisch — werden als weniger schlimm erfahren als das Al- leinsein.

> Hilfe und Therapie für Eltern und Kinder — statt Strafe! Partnerschaftliche Haltung, Achtung der Eigen- ständigkeit und Subjekthaf- tigkeit des Kindes und des Ehepartners können nicht über ein Gesetz (in dem der Täter zum Opfer wird!), son- dern über Erziehung, Ände- rung der allgemeinen gesell- schaftlichen Auffassung über die Rolle des Kindes und der (Ehe-)Frau, gegebenenfalls auch erst über Psychothera- pie erreicht werden.

Dr. med. Johannes Strauß, Rehmer Steinkamp 6, W-4970 Bad Oeynhausen

In vielen Gesprächen mit Lehrern klagten dieselben, daß sie gar nicht dazu kämen, den Unterrichtsstoff den Kin- dern beizubringen, da ja Strafarbeiten nicht ausge- führt werden oder Nachsitzen nicht befolgt wird.

In der früheren DDR ging es sogar so weit, daß Schüler mit guten Noten die Schüler, die nicht lernen wollten, un- terrichten mußten, ja bei ei- nem Mißerfolg es ihre Schuld war, daß kein Erfolg erzielt wurde, sie sogar deshalb schlechtere Zensuren beka- men. Daß ein Schüler unter dem Zitat von Götz von Berli- chingen gegenüber dem Leh- rer sich auf die Fensterbank setzte und den Unterricht störte.

Was sagt die Kommission dazu, wenn solche Mißstände entstehen, wie soll abgehol- fen werden? . . .

Dr. med. Karl-Gottfried Schwarz, Riesengebirgstraße 5, W-8246 Waldkraiburg

Ursache verschwiegen

Der Bericht ist unverant- wortlich.

Hauptsächlich ist zu be- mängeln, daß die Bundes- regierung mit „Dunkelfeld"- Mentalität Absurditäten wie A-434 (6) Dt. Ärztebl. 88, Heft 7, 14. Februar 1991

(2)

„Vergewaltigung in der Ehe”

hochschaukelt. Wozu wird die Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern im Rah- men ihrer Erziehung stig- matisiert, wenn „Kindesmiß- handlung ... seit 1922 im deutschen Strafrecht als Straftatbestand verankert"

ist? Wie viele Kinder hat ei- gentlich der Autor des Be- richtes großgezogen?

Ein wesentlicher Punkt der „Ursachen intrafamiliärer Gewaltanwendung" (materi- elle Not und soziale Isolie- rung) wird zwar erwähnt, die bekannte Ursache aber ver- schwiegen: Die Bundesregie- rung weiß, daß sie seit 15 Jah- ren in Verletzung der Grund- rechte der Familien mit Kin- dern den betroffenen Perso- nenkreis jährlich um 20 Milli- arden DM „erleichtert" hat und daß sie diese Praxis zu- nächst nicht aufzugeben ge- denkt (Bundesverfassungsge- richt 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86;

Süddeutsche Zeitung Nr. 252 [1990] Seite 6). Damit darf sich die Bundesregierung nach eigener Logik als ein Hauptverursacher der Gewalt in Familien betrachten, da sie ja die Familien vorsätzlich und massivst ins soziale Ab- seits drückt .. .

Dr. Peter Lorenz, Karl- Marx-Ring 88, 'W-8000 Mün- chen 83

Entmündigung der Erzieher

In diesem Plädoyer be- hauptet eine „unabhängige"

Kommission eine Untrenn- barkeit von Mißhandlung und Züchtigung, ja fast deren Gleichheit. Diese Sichtweise scheint mir durchaus nicht unabhängig, sondern abhän- gig von einer ideologischen Grundentscheidung, nämlich von der Leugnung objektiver Schuld, zu sein. Es ist ein ent- scheidender Unterschied, ob eine tatsächliche Schuld mit einer Strafe beantwortet wird oder ob ihr mit einer Erzie- hungsmaßnahme begegnet wird. In der Bestrafung neh- me ich den andern als Subjekt ernst, in einer Erziehungs- A-436 (8) Dt. Ärztebl. 88,

maßnahme nehme ich ihn als Objekt meiner Verbesse- rungsbemühungen. Was ist würdiger für einen Men- schen?

Ich liebe meine Kinder.

Wenn ich ein Kind züchtige, dann tue ich das nicht als

„kränkende Behandlung"

meines Besitzes, sondern in der Achtung vor einer Per- son, die Anspruch darauf hat, mit Konsequenz ernst genom- men zu werden. Die Kinder wiederum erleben gerechte Bestrafung oft als Befreiung.

Das genannte Plädoyer macht aus der natürlichen Er- ziehungspflicht der Eltern — und damit aus ihrer Pflicht zur angemessenen Züchti- gung — nur noch ein gewähr- tes Recht, und dieses Recht soll nun sogar abgeschafft werden. Fast, als wäre die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder nicht eine Pflicht, sondern nur ein ihnen vom Staat bis auf Widerruf über- lassenes Privileg. Wie kann bei dieser Entmündigung der Erzieher eine gute Erziehung gedeihen?

Dr. Gerhard Hilliger, Schweitzerstraße 36, W-1000 Berlin 37

Schlußwort

Zunächst bin ich erfreut darüber, daß mein Beitrag

„Gewalt in Familien" zahlrei- che Diskussionsbemerkungen hervorgerufen hat. Es war der Sinn dieses Artikels und auch der Sinn der Arbeit der „An- ti-Gewaltkommission" der Bundesregierung, zum Nach- denken anzuregen und Dis- kussionsprozesse anzustoßen, die (so ist zu hoffen) zu ei- ner Einstellungsänderung im Hinblick auf Gewaltanwen- dung in Familie und Gesell- schaft führen.

Im Mittelpunkt der Zu- schriften steht der von der Kommission vorgeschlagene Verzicht auf körperliche Züchtigung in der Familie Im Hinblick darauf ist es schon erstaunlich, mit wel- cher Vielfalt an Argumenten die Beibehaltung der körper- lichen Bestrafung in der Er- Heft 7, 14. Februar 1991

Zusammensetzung: 1 Kapsel Delix 1,25/2,5/5 enthält 1,25/2,5/5 mg Ramipril. Anwendungsgebiet: essen- tielle Hypertonie. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ramipril. Anamnestisch bekanntes angioneuroti- sches Ödem; beidseitige Nierenarterienstenose oder Nierenarterienstenose bä Einzelniere; Zustand nach Nierentransplantation; hämodynamisch relevante Aor- ten- oder Mitralklappenstenose bzw. hypertrophe Kar- diomyopathie; primärer Hyperaldosteronismus;

Schwangerschaft; Stillzeit; schwere Nierenfunktions- störungen (Kreatinin-Clearance < 30 ml/min), Dia- lyse; primäre Lebererkrankung oder Leberinsuffizienz;

unbehandelte, dekompensierte Herzinsuffizienz; Kin- der. Sorgfältige Nutzen-Risikoabwägung bei klinisch- relevanten Elektrolytstörungen und Proteinurie, ge- störter Immunreaktion, bei gleichzeitiger Gabe von Immunsuppressiva. Hinweise: Zu Therapiebeginn intensive Überwachung des Blutdrucks und der Labor- parameter bei Salz- und/oder Flüssigkeitsmangel, mit eingeschränkter Nierenfunktion, schwerer Hypertonie und gleichzeitig vorhandener Herzinsuffizienz sowie bei Patienten über 65 Jahren. Nebenwirkungen: Hypotonie, Orthostase mit Schwindel, Schwächegefühl, Seh- störungen und kurzfristigem Bewußtseinsverlust

(selten) zu Therapiebeginn, bei Salz- und/oder Flüssig- keitsmangel, Herzinsuffizienz, schwerer Hypertonie, aber auch bei Erhöhung der Dosierung von Delix oder Diuretika. Einzelfallberichte für ACE-Hemmer bei Blut- druckabfall: Tachykardie, Palpitationen, Herzrhyth- musstörungen, Angina pectoris, Herzinfarkt, TIA, zerebraler Insult. Auftreten oder Verstärkung von beste- henden Nierenfunktionsstörungen bis zum akuten Nierenversagen. Proteinurie. Husten, Bronchitis, selten Atemnot, Sinusitis, Rhinitis, vereinzelt Bronchospas- mus, Glossitis und Mundtrockenheit Angioneurotische Ödeme mit Beteiligung von Kehlkopf, Rachen und/oder Zunge. Gastrointestinale Störungen sowie Einzelfälle von cholestatischem Ikterus, Leberinsuffizienz, Hepatitis, Pankreatitis und Ileus. Allergische Haut- reaktionen wie Exanthem, selten Urtikaria, Erythema multiforme oder angioneurotisches Ödem; in Einzel- fällen mit Fieber, Myalgien, Arthralgien, Vaskulitiden, Eosinophilie und/oder erhöhten ANA-Titern. Ver- einzelte psoriasiforme Hautveränderungen, Photo- sensibilität, Alopezie, Onycholyse, Verstärkung der Raynaud-Symptomatik. Kopfschmerzen, Müdigkeit, selten Benommenheit, Depressionen, Schlafstörungen, Impotenz, Parästhesien, Gleichgewichtsstörungen, Verwirrtheit, Ohrensausen, verschwommenes Sehen, Geschmacksstörungen. Abfall von Hämoglobin, Hämatokrit und Natrium. Bei bestimmten Patienten Anämie, Thrombozytopenie, Neutropenie, Eosino- philie, vereinzelt Agranulozytose oder Panzytopenie.

Anstieg bei Nierenfunktionsstörungen von Harnstoff, Kreatinin und Kalium; Erhöhung der Leberenzyme und Bilirubinkonzentrationen. Die aktive 'Teilnahme am Straßenverkehr oder das Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt werden.

Wechselwirkungen : Antihypertensiva, Diuretika, kaliumretinierende Substanzen, nichtsteroidale Anti- phlogistika, Narkotika, Immunsuppressiva, Zytostatika, Kortikoide, Allopurinol, Lithium, Alkohol. Handels- formen und Preise: Delix 1,25 N I : 20 Kapseln DM 26,-.

N2: 50 Kapseln DM 55,85. N3: 100 Kapseln DM 99,20.

Krankenhauspackung. Delix 2,5 NI: 20 Kapseln DM 37,-. N2: 50 Kapseln DM 81,05. N3: 100 Kapseln DM 149,80. Krankenhauspackung. Delix 5 N 1: 20 Kap- o sein DM 39,05. N2: 50 Kapseln DM 86,65. N3: 100 Kap- sein DM 158,90. Krankenhauspackung. Hoechst Aktien- gesellschaft, 6230 Frankfurt/M.

Hoechst

tassella nadel

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