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Archiv "PHYSIOTHERAPIE: Anerkennung besteht" (11.10.1990)

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Salhumin

Rheuma-Bad

natürlich die Heilkraft des Moores

transdermal die Wirkung der Salicylsäure

Die chronischen Formen des Rheumas erfordern eine chronische Therapie. Nutzen und Risiko bestimmen die Wahl der Atzneimittel im Therapie- Plan.

Salhumin Rheuma-Bad wirkt systemisch und transdermal.

Deshalb sind auch die Risiken minimiert.

Die natürliche Heilkraft des Moores und die antirheuma- tische Potenz der Salicylsäure:

Salhumin Rheuma-Bad ist natürlich transdermal wirksam.

Zusammensetzung: 1 Beutel mit 37 g = 1 Voll- bad, 100 g enthalten: 67 g Salicylsäure, 2,5 g salicylierte Huminsäuren. Anwendungsgebiete:

Rheumatismus, Ischias, Gicht, Adnexitiden.

Gegenanzeigen: Fieberhafte Erkrankungen, Tuberkulose, schwere Herz- und Kreislaufinsuf- fizienz, Hypertonie, vorgeschädigte Niere und Schwangerschaft Dosierung und Anwendung:

Alle 2 Tage ein Vollbad. Handelsformen und Preise: OP 3 Vollbäder DM 14,84, OP 6 Vollbäder DM 28,20, OP 12 Vollbäder DM 51,00, AP 100 Vollbäder. Stand 9/90

BAsTLAN ecoo mur,,,,

PHYSIOTHERAPIE Zu dem Leserbrief „Ausbil- dung nicht anerkannt" von Heinz Christian Esser in Heft 30/1990, der sich auf den Leserbrief „An- fang gemacht" von PD Dr. Gerd Hörster in Heft 19/1990 bezog:

Anerkennung besteht

Tatsache ist, daß — wie in meinem Leserbrief angedeu- tet — für unsere Modellschule eine staatliche Anerkennung des zuständigen Regierungs- präsidenten besteht. Die An- erkennung ist in einem Spit- zengespräch mit dem Mini- ster für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in mei- ner persönlichen Anwesen- heit erwirkt worden. Die in dieser Anerkennung festge- schriebenen Auflagen werden von der Schule erfüllt.

Zur Konkretisierung nochmals folgende Feststel- lung: In unserer Modellschu- le werden 20 Kursteilnehmer in einem integrierten Ausbil- dungsgang von drei Jahren erfaßt. Die Ausbildungsinhal- te sind deckungsgleich mit den bisherigen Inhalten der Berufsfelder „Masseur/in"

und „Krankengymnast/in".

Alle theoretischen und prak- tischen Ausbildungsinhalte werden vermittelt. Die Kurs- teilnehmer haben die Mög- lichkeit, nach Beendigung der Ausbildungszeit in zwei ge- trennten Staatsexamina bei- de staatlichen Anerkennun- gen zu erlangen, womit nach erfolgreicher Absolvierung selbstverständlich erhebliche Vorteile auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbunden sein werden. Da zur Zeit das Aus- bildungsziel „Physiothera- peut" noch nicht offiziell exi- stiert, wird auf diesem Um- weg über das getrennte Errei- chen von zwei Berufszielen eine derartige spätere Ent- wicklung vorweggenommen.

Ziel unserer Schule soll sein nachzuweisen, daß in einer integrierten Ausbildung von drei Jahren alle modernen Ausbildungsinhalte enthalten sein können, welche es er- möglichen, im Rahmen der EG-Harmonisierung 1992

auch in Deutschland eine Ausbildung zum „Physiothe- rapeuten" anzubieten.

Das von Herrn Esser angesprochene „zuständige Bundesfachministerium" ist in diese Entwicklung bisher überhaupt nicht eingeschal- tet. Daß von Bonn aus unsere Modellschule als „rechtswid- rig und unzulässig" bezeich- net worden wäre, ist hier nicht bekannt. Eine entspre- chende schriftliche Informati- on darüber wäre erwünscht.

Da diese aber ganz offen- sichtlich nicht vorliegt, darf festgehalten werden, daß demgegenüber die Mitglieder des derzeit mit dem laufen- den Gesetzgebungsverfahren im Berufsfeld „Physiothera- pie" befaßten Bundesaus- schusses über das Bestehen unserer Schule informiert sind und diese Entwicklung mit allergrößtem Interesse verfolgen. Ich könnte mir denken, daß das derzeit lau- fende Gesetzgebungsverfah- ren von dieser Bielefelder Entwicldung nicht ganz unbe- rührt bleiben wird.

Zusammenfassend ist bei dem augenblicklich objektiv bestehenden Sachstand nicht

— wie von Herrn Esser gefor- dert — darüber nachzudenken, wie der Kurs gerettet werden kann, sondern eher darüber, wie die Kursteilnehmer vor derartigen unqualifizierten Äußerungen eines Funktio- närs geschützt werden kön- nen. Die Stadt Bielefeld wird als Träger der Schule nachzu- denken haben, wie sie ihrer Fürsorgepflicht — gegebenen- falls mit rechtlichen Mitteln — gegenüber den Auszubilden- den genügen kann.

PD Dr. med. Gerd Hör- ster, Städt. Krankenanstalten Bielefeld-Mitte, Teutoburger Straße 50, 4800 Bielefeld 1

Die Redaktion veröf- fentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften.

In besonderen Fällen kön- nen Briefe ohne Namens- nennung publiziert wer- den — aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ

A-3088 (12) Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990

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