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Diese besteht ganz einfach darin, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren

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I 110/2002 POM 18. September 2002 46C

Interpellation

3422 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 10.06.2002

Fahren mit Abblendlicht!

Zwischen 1970 und 2001 ist die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schweiz von 1527 auf 548 zurückgegangen. Trotz dieser erfreulichen Tatsache gibt es noch viel zu tun.

Nach den Statistiken könnten mit einer einfachen, wirtschaftlichen und wirksamen Mass- nahme pro Jahr zusätzlich 45 Menschenleben auf den Schweizer Strassen gerettet wer- den. Diese besteht ganz einfach darin, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer wissen es noch nicht, aber diese Vorschrift ist bereits in Kraft. Allerdings werden Verstösse nicht geahndet. Auch wer dadurch eine Zunahme des Treibstoffverbrauchs (zwischen 1 und 2 Prozent) befürchtet, sollte durch die Statistiken überzeugt werden können.

Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat im Kanton Bern zwar bereits eine Kampagne durchgeführt, der erhoffte Erfolg ist aber ausgeblieben.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

• Was gedenkt die Regierung zu tun, um die Autofahrerinnen und Autofahrer einzuladen, auch bei Tageslicht mit eingeschalteten Abblendlichtern zu fahren, um so die Zahl der Verkehrsopfer weiter senken zu können?

Antwort des Regierungsrates:

Artikel 31 Absatz 5 der eidg. Verkehrsregelnverordnung sieht vor, dass die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter bei Motorfahrzeugen auch tagsüber eingeschaltet sein sollen.

„Motor an. Licht ein!“ lautet der Slogan einer Kampagne der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und 18 Partnerorganisationen, welche die Einführung dieser Sollvorschrift seit Ende Oktober 2001 aktiv unterstützt.

In einer kürzlich veröffentlichten Medieninformation zeigt die bfu auf, dass sich seit Anfangs Jahr der Anteil an Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die mit Licht am Tag fahren, mehr als verdoppelt hat. Um den Anteil weiter auf den vorläufig angestrebten Zielwert von 60 % erhöhen zu können, läuft zur Zeit eine entsprechende „Auffrischungskampagne“.

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Fahren bei Tag mit Abblendlicht bildet einen Teilaspekt des vom Bundesrat kürzlich bekun- deten Willen, die Zahl der Opfer im Strassenverkehr massiv zu senken (Vision Zero). Noch im August diese Jahres soll der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) zusammen mit der bfu erarbeitete Grundlagenbericht veröffentlicht werden.

Der Regierungsrat unterstützt die Forderung nach einer Verminderung der Anzahl Toten und Verletzten im Strassenverkehr. Es ist insofern auch erfreulich, dass die Motorfahrzeugführerinnen und -führer das Fahren bei Tag mit Abblendlicht in zunehmendem Masse bereits selbständig aktiv umsetzen. Da die Vorschrift an die Einsicht der Betroffenen appelliert, können nur Präventivaktionen zur Motivation eine weitere Verbesserung herbeiführen. Aufgrund der hohen Mobilität kommen dabei gesamtschweizerischen Aktionen eine wesentliche Bedeutung zu.

Die Verwaltung unterstützt dies durch eine Vorbildwirkung der massgeblichen Organisati- onseinheiten, indem die Kantonspolizei für Patrouillenfahrzeuge sowie das Strassenver- kehrs- und Schifffahrtsamt auf Prüfungsfahrten die Vorschrift aktiv umsetzt. Der Re- gierungsrat sieht im weiteren vor, den Internetauftritt der Kantonspolizei mit entsprechenden Inhalten - allenfalls als Links zum Webauftritt der bfu - zu ergänzen. Des weiteren wird geprüft, ob koordiniert mit den schweizerischen Aktionen den Motorfahrzeugsteuerrechnungen eine Information beigepackt werden soll, welche auf den Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer hinweist.

An den Grossen Rat

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