sie damit auch durchgekommen. In- zwischen neigt sich aber, nach Anga- ben Schreibers, die Rechtsprechung wieder etwas dem Arzt zu. Der Bun- desgerichtshof hat kürzlich entschie- den, daß ein Patient nachvollziehbar darlegen müsse, warum er auf einen medizinisch indizierten Eingriff ver- zichtet hätte, wenn ihm die dabei mit geringer Wahrscheinlichkeit auftre- tende Nebenwirkung bekannt gewe- sen wäre. Ausdrücklich wandte sich Schreiber gegen das Formularunwe- sen in der Aufklärung. Damit unter- stützte er ein Anliegen des Nestors der Inneren Medizin, Prof. Dr. med.
Dr. h. c. Hans-Erhard Bock, der sich auf dem Forum leidenschaftlich ge- gen eine, nach seiner Meinung, au- ßengesteuerte und vertragsschutz- statt patientenschutzorientierte Auf- klärung durch den Arzt wandte.
Wenn es um ärztliche Behand- lungsfehler geht, treffen sich Patient und Arzt heute seltener vor dem Ka- di. Die Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern haben sich in den letzten Jahren als objektive Be- urteilungsinstanzen bewährt. So er- läuterte Herbert Weltrich, Oberlan- desgerichtspräsident a. D. und Vor- sitzender der Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein, daß sich Krankenhausträger und Versi- cherungen häufig dem Urteil der Kommission anschließen und auf den Rechtsweg verzichten. Die Kom- mission stehe jedem Patienten ko- stenlos zur Verfügung, solange die Behandlung nicht länger als fünf Jahre zurückliege. In etwa 30 Pro- zent der Fälle würden Behandlungs- fehler anerkannt.
Ein wichtiger Aspekt des The- mas hätte gefehlt, hätte man nicht das Thema Intensivmedizin behan- delt. Auf den Vorwurf willkürlicher Lebensverlängerung eingehend, sag- te Prof. Dr. med. Paul Schölmerich, Mainz: „Ziel der Intensivmaßnah- men ist es, für eine begrenzte Zeit prinzipiell reversible Organfunktio- nen zu übernehmen. Die Erfahrung zeigt, daß man oft eine Intensiv- therapie beginnen muß, um zu se- hen, ob sie indiziert war." Der immer populärer werdenden Forderung nach aktiver Sterbehilfe begegnete Schölmerich mit der Forderung, die Menschen beim Sterben zu begleiten.
Auf Verständnis stößt die Ärzte- schaft bei der Justiz in vielen Fragen, die ärztliches Handeln angesichts des bevorstehenden Todes betreffen.
Das bekräftigte Prof. Günther Sol- bach, leitender Oberstaatsanwalt, Aachen. So sei der Arzt durchaus be- rechtigt, schmerzlindernde Medika- mente selbst dann zu geben, wenn sie den Krankheitsablauf verkürzten.
Er wies auch darauf hin, daß bei be- wußtseinsklaren Patienten die Ent- scheidung über Aufnahme oder Fortführung einer Therapie beim Patienten liege. Ruth Oberhausen
Marketing — ein Berufsfeld
auch für Ärzte
Die BÄK-Arbeitsgruppe „Ärzt- liche Arbeitslosigkeit/neue Berufs- felder für Ärztinnen und Ärzte" hat festgestellt, daß die pharmazeutische Industrie im Zuge des technologisch- organisatorischen Wandels zuneh- mend Ärzte für eine Tätigkeit im Be- reich Marketing und Management sucht, während das Hauptarbeitsfeld für Mediziner in Pharma-Firmen bis- her in den Abteilungen „Klinische Forschung" und „Med.-Wiss." lag.
Bereits in der Vergangenheit haben Bundesärztekammer (BAK) und Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (ZAV) Zusatzqualifikationskurse initiiert, um jungen Arztinnen und Ärzten Chancen in neuen Berufsfeldern zu eröffnen; erinnert sei hier nur an die mehrmonatigen Kurse EDV, Phar- maindustrie, Medizinischer Fach- journalist oder an die Initiative „As-
sistenzärzte nach England".
Für den neu entwickelten Zu- satzqualifikationskursus „Bereichs- assistent Marketing" wurde nun das gemeinnützige Grone-Bildungszen- trum für Gesundheits- und Sozialbe- rufe (Ackermannstraße 36, 2000 Hamburg 76, Telefon 0 40/22 57 52 und 2 27 90 59) mit der Durchfüh- rung beauftragt. Der zehnmonatige Kursus soll im April beginnen.
Das Seminar ist unterteilt in ei- ne sechsmonatige theoretische Aus- bildung in den Bereichen Rech- nungswesen, Betriebswirtschaftsleh- re, Volkswirtschaftslehre, EDV, all- gemeines Marketing und spezielles Pharma-Marketing und ein dreimo- natiges Betriebspraktikum im Be- reich Marketing, wobei das Bil- dungszentrum bei der Auswahl der Praktikumsplätze in geeigneten pharmazeutischen Unternehmen be- hilflich sein wird. Der Schwerpunkt dieser Ausbildung liegt eindeutig im Marketing-Bereich, das „spezielle Pharma-Marketing" wird mit qualifi- zierten Führungskräften aus der pharmazeutischen Industrie gelehrt und trainiert. Nach dem dreimonati- gen Betriebspraktikum werden die in der Praxis gemachten Erfahrungen aufgearbeitet; nach einem kurzen Repetitorium aller Fächer beendet dann eine schriftliche und mündliche Prüfung den Zusatzqualifikations- kursus. Diese hochqualifizierte Aus- bildung setzt den Willen der Teil- nehmer voraus, im Anschluß an das Seminar im industriellen Bereich zu arbeiten. Ein Auswahlgespräch ist deshalb im Vorfeld unerläßlich, um die Motivation der Teilnehmer zu er- gründen. Mit der erfolgreichen Teil- nahme an dem Kursus sollen die Ab- solventen ein Fachwissen erwerben, welches es ihnen ermöglicht, qualifi- zierte Management-Positionen spe- ziell in der Pharma-Industrie einzu- nehmen.
Zugangsvoraussetzungen für den Kursus sind ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, ein Höchstalter von 35 Jahren und das erfolgreiche persönliche Auswahl- gespräch. Interessierte arbeitsuchen- de junge Arztinnen und Ärzte kön- nen sich an das Bildungszentrum (Ansprechpartner: Dr. med. Tho- masch, Höltig) wenden.
Die Teilnahme an dem Kursus kann nach dem Arbeitsförderungs- gesetz durch das Arbeitsamt geför- dert werden. Nähere Auskünfte er- teilen hierzu auch die Fachvermitt- lungsdienste der örtlich zuständigen Arbeitsämter und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung — Ärztever- mittlung —, Feuerbachstraße 40-46, 6000 Frankfurt 1, Telefon: 0 69/
71 11. Go A-790 (32) Dt. Ärztebl. 86, Heft 12, 23. März 1989