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Archiv "Bundesausschuß beschloß vier Festbetragsgruppen für Benzodiazepine" (01.11.1990)

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Obwohl das Sozialgesetzbuch V erst ab Beginn des kommenden Jah- res für das ganze Deutschland gilt, können die Versicherten der gesetz- lichen Krankenversicherung aus der bisherigen Bundesrepublik bereits jetzt in den fünf neuen Bundeslän- dern ärztliche Hilfe auf Kranken- schein in Anspruch nehmen.

Das macht eine Übergangsrege- lung möglich, die zwischen der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, den Kassenärztlichen Vereinigungen e. V. der neuen Bundesländer, den Spitzenverbänden der Krankenkas- sen und der Krankenversicherung- Ost vereinbart worden ist. Der Ver- trag (der in diesem Heft unter „Be- kanntmachungen" veröffentlicht ist) gilt bis zum 31. Dezember 1990 und tritt rückwirkend zum 3. Oktober die- ses Jahres in Kraft. Zu diesem Zeit- punkt war das Gesundheitsabkom- men der früheren DDR mit der bishe- rigen Bundesrepublik ausgelaufen.

Das Abrechnungsverfahren für die Behandlung westdeutscher Bür- ger in den neuen Bundesländern ist relativ einfach geregelt: Der behan- delnde Arzt trägt seine Leistungen auf dem vorgelegten Krankenschein ein und rechnet mit seiner zuständi- gen Kassenärztlichen Vereinigung e. V. ab. Dabei gelten die Vergü- tungssätze der jeweiligen westdeut- schen Krankenkasse.

Akute Erkrankungen

Anders ist es bei der Behand- lung von Versicherten aus der frühe- ren DDR im bisherigen Bundesge- biet. Für die Vergütungshöhe ist ent- scheidend, ob es sich um eine not- wendige Behandlung einer akuten Erkrankung handelt, die keinen Auf- schub duldet. Ist dies der Fall, kann der westdeutsche Kassenarzt mit ei- nem Berechtigungsschein, den er selbst ausstellt, über seine KV mit der Krankenversicherung-Ost ab-

rechnen. Als Vergütung wurden auf der Grundlage des EBM Punktwerte von zehn Pfennigen für alle Leistun- gen bis auf die Laborleistungen ver- einbart, die mit sieben Pfennigen ho- noriert werden.

Dieselben Sätze werden gezahlt, wenn es um eine Behandlung einer Erkrankung geht, die in den neuen Bundesländern nicht möglich ist. Al- lerdings muß hier die Krankenver- sicherung-Ost der Behandlung in Westdeutschland ausdrücklich zu- stimmen

Im zweiten Anlauf hat der Bun- desausschuß der Ärzte und Kran- kenkassen den Einstieg in die Fest- betragsstufe 2 für Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch ver- gleichbaren Wirkstoffen geschafft.

Nachdem im August dieses Jahres der Vorschlag der Kassenseite, ins- gesamt 17 Benzodiazepin-Wirkstoffe in einer sogenannten Jumbo-Gruppe zu bündeln, keine Mehrheit gefun- den hatte, war sich das Gremium nun einig: Die pharmakologische- therapeutische Vergleichbarkeit von Arzneimitteln kann dann angenom- men werden, wenn nur Arzneimittel mit derselben Leitindikation in Fest- betragsgruppen zusammengefaßt werden.

Im Falle der Benzodiazepine be- deutet dies die Bildung von vier Fest- betragsgruppen anstelle einer einzi- gen Großgruppe. Nach dem Be- schluß des Bundesausschusses um- faßt die erste Gruppe zehn Benzo- diazepine, die vorwiegend angstlö- send wirken. In der zweiten Gruppe sind sieben Wirkstoffe zusammenge- faßt, deren Wirkung beruhigend und schlaffördernd ist.

In allen übrigen Fällen rechnet der westdeutsche Arzt zwar eben- falls mit seiner KV ab — jedoch zu an- deren Vergütungssätzen. Die Kran- kenversicherung-Ost erstattet ledig- lich einen Punktwert von 6,1 Pfenni- gen, ganz gleich für welche Leistun- gen. Der behandelnde Arzt kann aber den Differenzbetrag zu den ver- einbarten Punktwerten von zehn be- ziehungweise sieben Pfennigen dem Versicherten privat in Rechnung stellen, wenn er dies möchte. Der Vertrag ließe das zu, weil dort die Zuzahlungspflicht des Patienten nie- dergelegt ist.

Die Verschreibung von Medika- menten für Versicherte aus den neuen Bundesländern regelt der Vertrag entsprechend: Bei Akuterkrankun- gen und ausdrücklich bewilligten Be- handlungen auf Kassenrezept, in den anderen Fällen auf Privatrezept. JM

Die beiden übrigen Festbetrags- gruppen für muskelrelaxierend und vorwiegend antiepileptisch wirksame Benzodiazepine betreffen hingegen zur Zeit nur jeweils einen Wirkstoff, so daß dafür zunächst kein Festbe- trag durch die Krankenkassen be- stimmt werden kann. Um dies tun zu können, müssen mindestens zwei Wirkstoffe und drei Anbieter (Fer- tigarzneimittel) in einer Gruppe ver- treten sein.

Der Beschluß des Bundesaus- schusses liegt derzeit dem Bundes- arbeitsminister zur Genehmigung vor. Die Krankenkassen werden Mitte Dezember Vorschläge zur Höhe der jeweiligen Festbeträge unterbreiten. Die Festlegung soll dann im Februar kommenden Jah- res erfolgen, um die neuen Festbe- träge zum 1. Juli 1991 in Kraft set- zen zu können. Für fünf weitere Benzodiazepine — unter anderem Diazepam — gelten bereits Festbe- träge in der Stufe 1.

Nach Angaben des für Festbe- träge federführenden Bundesver- bandes der Betriebskrankenkassen betrug der Umsatz der 17 Benzodia-

Übergangsregelung löst das Gesundheitsabkommen ab

Neuer Vertrag über ärztliche Hilfe in den ost- und westdeutschen Ländern gilt bis Ende dieses Jahres

Bundesausschuß beschloß vier Fest- betragsgruppen für Benzodiazepine

Dt. Ärztebl. 87, Heft 44, 1. November 1990 (21) A-3393

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zepin-Wirkstoffe für das Jahr 1988 rund 183 Millionen DM. Wie hoch die Einsparungen durch die anste- hende Bildung von Festbeträgen sein werden, ist gegenwärtig noch völlig offen. Allerdings scheinen die Ein- spareffekte der Festbeträge nach den Stufen 2 und 3 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch ver- gleichbarer Wirkung) sehr viel gerin- ger auszufallen als in der Festbe- tragsstufe 1 für Präparate mit identi- schen Wirkstoffen.

Gegen eine etwaige weiterge- hende Pauschalierung der Honorare im kassen-/vertragsärztlichen Be- reich hat sich der Berufsverband der Praktischen Ärzte und Ärzte für All- gemeinmedizin Deutschlands (BPA) anläßlich seiner jüngsten Delegier- tenversammlung in Kiel während des 13. Deutschen Hausärztetages kate- gorisch ausgesprochen. Statt dessen fördert der Berufsverband, konse- quent zur Einzelleistungshonorie- rung zurückzukehren, wobei derzeit noch 80 Prozent der Vergütungen für kassenärztliche Leistungen ge- deckelt sind. In einer Entschließung heißt es, Pauschalierungen ebenso wie „Honorardeckelungen" seien lei- stungsfeindlich und mit Ungerechtig- keiten verbunden; Deckelungen führten zu einem kontinuierlichen Verfall der Punktwerte. An die in den Selbstverwaltungsgremien der Kassenärzteschaft tätigen Berufs- politiker und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat der BPA appelliert, sich Forderungen nach einer Teilpauschalierung des Laborhonorars zu widersetzen (KBV-Vorsitzender Dr. Ulrich Oesingmann ebenso wie das KBV- Vorstandsmitglied Dr. Klaus-Dieter Kossow haben vor dem Hausärztetag versichert, daß niemand in der KBV daran denke, Pauschalierungen vor- zunehmen).

Heftig widersprach der BPA Modell-Konzepten, die für differen- zierte, teils pauschalierte, teils in Komplexen zusammengefaßte Pau-

Gleichzeitig gestaltet sich die Arbeit für den Bundesausschuß zu- sehends schwieriger, da eindeutige und zweifelsfreie Kriterien für die Zuordnung bestimmter Medikamen- te zu Festbetragsgruppen wohl eher die Ausnahme bilden werden. Dies könnte schon bei der nächsten Run- de innerhalb der Festbetragsstufe 2 zutage treten, wenn es um die Beta- Blocker geht. Erste Beratungen sol- len noch in diesem Jahr aufgenom- men werden. JM

schalen und/oder Grundpauschalen plädierten, wiewohl einzelne Dele- gierte zugestanden, daß manche nie- dergelassene Kassenärzte, weil sie mit der EBM-Mechanik nicht zu- rechtkämen, Pauschalen in begrenz- ten Fällen befürworteten, zumal dies die Abrechnung erleichtere und transparenter gestalte.

Dem „pauschalierten Hausarzt", der obligatorisch dem Spezialarzt vorgeschaltet werde (wie im „Haus- arzt-Modell" des Sachverständigen- rates der Konzertierten Aktion pro- pagiert), hat der BPA eine klare Ab- sage erteilt. Darin sekundierte Gün- ther Heyenn, SPD-MdB und Ob- mann der SPD im Bundestagsaus- schuß für Arbeit und Sozialordnung

Die Frau vom Meer (Sonntag, 21. Oktober, ZDF). „Die Meerfrau"

ist eine Frau, die sich zwischen zwei Männern entscheiden muß. Sie liebt ihren Ehemann, den Arzt Dr. Wan- gel; aber sie kann sich von ihrer Ju- gendliebe nicht lösen, einem See- mann, dem sie ewige Treue geschwo- ren hatte und der jetzt sein Recht fordert.

Ibsens Schauspiel, in einer Auf- führung der Münchner Kammerspie- le, strebt eine Verknüpfung von Rea- lismus und Symbolismus an. Letzte- rer wird von der (ver)zweifelnden El- lida verkörpert, die von Cornelia Froboess eindringlich und fesselnd

aus Blomnath: „Die Pauschale für Allgemeinärzte und die Einzellei- stungsvergütung für die Spezialisten ist mit uns nicht zu machen. Wer erstklassige Hausärzte will, kann sie nicht zweitklassig vergüten!"

Im übrigen widerspricht der All- gemeinärzteverband BPA Forderun- gen, das Kostenerstattungssystem neben dem sonst dominierenden Sachleistungssystem in der gesetzli- chen Krankenversicherung zuzulas- sen.

Die in Kiel vom BPA präzisier- ten honorarpolitischen Forderungen (die allerdings teilweise auf Wider- spruch der Sprecher der drei Bun- destagsfraktionen stießen):

> Einführung einer speziellen Gebührenordnungsnummer für die

„hausärztliche Präsenz". Die arbeits- tägliche Präsenz des Hausarztes müsse durch die Kassenärztliche Vereinigung überprüfbar sein.

> Einführung einer neuen Nummer 15 („Einleitung und Koor- dination ärztlicher und sozialer Maßnahmen während der hausärztli- chen Behandlung einmal im Behand- lungsfall"); ferner Einführung einer Abrechnungsnummer für ärztlich ge- leitete Gruppentherapie;

> Strikte Ablehnung der im Staatsvertrag festgeschriebenen Ab- senkung der privatärztlichen/privat- zahnärztlichen Vergütungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR auf 45 Prozent des westdeutschen Vergütungsniveaus. HC

dargestellt wird. Ihrer hervorragen- den schauspielerischen Leistung ad- äquat, überzeugt auch Claus Eberth als nüchtern-realistischer Arzt. Dr.

Wangel bemerkt erst allmählich, daß die wirkliche Heilung seiner Frau nicht durch Medikamente bewirkt wird. Erst indem er Ellida in Freiheit wählen läßt, gelingt es, die Macht des Seemanns zu brechen.

In der Inszenierung Thomas Langhoffs wird deutlich, daß das

„Grauenhafte" nur mit Hilfe der Psychologie überwunden werden konnte — einer Wissenschaft, die sich zur Zeit Ibsens zunehmend an Be- liebtheit erfreute. Kli

Allgemeinärzte: Gegen

Honorarpauschalierungen

FERNSEHKRITIK

A-3394 (22) Dt. Ärztebl. 87, Heft 44, 1. November 1990

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