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Künstlerische Begegnungen mit Maria Grünewald Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 12/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 20.03.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Vom 15. März bis 20. April zeigt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Bilder der Tagesförderstätte St. Ra- phael CAB Maria Grünew- ald Wittlich. Maria Grü- newald ist eine Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung und feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen. In der Tagesför- derstätte werden 65 Be- wohnerinnen und Bewoh- ner von Maria Grünewald und 16 in der Region leben- de Erwachsene beschäftigt.

Ziel und Aufgabe der Tages- förderstätte ist eine indivi- duelle Förderung, die dem Einzelnen Lebensfreude und sinnvolles Tun ermög- licht.

Unter dem Titel „Begeg- nungen“ werden in der Ausstellung im Kreishaus Werke gezeigt, die in den einzelnen Gruppen, bei der Ergotherapie oder in der Kunst AG entstanden sind.

In den Bildern findet eine

Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt statt.

Das Malen ist eine natür- liche Ausdrucksform für Gefühle, Gedanken und Be- dürfnisse. Hier finden die Menschen mit Behinde- rung in kreativen Prozes- sen die Möglichkeit, das was sie in der Wirklichkeit erleben zu bewältigen und zu verarbeiten.

„Ich freue mich sehr, dass diese Ausstellung dem In- klusions- und Teilhabege- danken, der uns allen sehr am Herzen liegt, Rechnung trägt. Denn Teilhabe ist ein Bürgerrecht. Alle Bür- gerinnen und Bürger, mit und ohne Behinderung, ha-

Künstlerische Begegnungen mit Maria Grünewald

richtungsleiter von Maria Grünewald, dankte allen Beteiligten für die Gestal- tung der Ausstellung. „Sie zeigt, wie wichtig der Kreis- verwaltung die Beteili- gung aller Menschen des Landkreises ist. Diese Aus- stellung ist ein weiterer Baustein einer guten und konstruktiven Zusammen- arbeit“, betonte Puhl. Mu- sikalisch gestaltet wurde die Eröffnung durch ein Ensemble der Musikschule des Landkreises.

Zu sehen ist die Ausstellung bis zum 20. April montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.

ben den Anspruch auf um- fassende Teilhabe“, erklärte Maria Bernard, Geschäftsbe- reichsleiterin in der Kreis- verwaltung Bernkastel- Wittlich, zur Eröffnung.

Auch Konrad Junges, stell- vertretender Direktor der St. Raphael CAB, freute sich über die Möglichkeit, im Kreishaus ausstellen zu können. „Die Ausstellung fördert das gegenseitige Verstehen von Menschen mit Beeinträchtigungen und der Kreisbevölkerung.

Ich hoffe, dass das Motto

„Begegnungen“ der Aus- stellung gerecht wird“, wünschte er sich.

Auch Michael Puhl, Ein-

Elf Künstlerinnen und Künstler der Tagesförderstätte St. Raphael CAB Maria Grünewald Wittlich zeigen im Foyer der Kreisverwaltung ihre Werke.

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Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

Grundstückseigentüme- rinnen und -eigentümer sind verpflichtet Abfallge- bühren zu zahlen. Wird eine Immobilie verkauft, so sind sowohl der bisherige Grundstückseigentümer als auch der neue Grundstücks- eigentümer verpflichtet, diesen Eigentümerwech- sel dem Betrieb Abfallwirt- schaft bei der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich anzuzeigen. Diese Mittei- lung muss schriftlich erfol- gen. Einen entsprechenden Vordruck enthält der jähr- lich erscheinende Abfall- ratgeber. Auch kann man sich den Vordruck im In- ternetauftritt der Kreisver- waltung unter dem www.

bernkastel-wittlich.de/file- admin/data/FB22/Eigen- tumswechsel.pdf abrufen.

Ute Braun, Leiterin des Be- triebs Abfallwirtschaft be- richtet: „Viele Personen ge- hen davon aus, dass wir automatisch seitens des Grundbuchamtes bei Ein- tragung des Eigentümer- wechsels informiert wer- den. Andere meinen, die Verbandsgemeindeverwal- tungen würden die Infor- mationen an uns weiterlei- ten. Dem ist nicht so. Wir sind auf die Mitteilung der Grundstückseigentümer selbst angewiesen. Solange uns keine schriftliche Mit- teilung vorliegt, wird der bisherige Grundstücksei- gentümer zur Zahlung der Abfallgebühren herange- zogen.“ Damit es nicht erst mit der nächsten Abfall- gebührenveranlagung ein böses Erwachen gibt, ap- pelliert Braun, den Eigen- tümerwechsel unverzüg- lich nach dem Hausverkauf schriftlich bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt- lich, Betrieb Abfallwirt- schaft anzuzeigen.

Eigentümer- wechsel bei Grundstücken

anzeigen

In einer neuen Qualifi- zierungsdatenbank kön- nen sich Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz nun über Weiterbildungsangebote in- formieren. Das Portal wird gemeinsam von der Landes- regierung und den Freiwil- ligendiensten aller Genera- tionen in Rheinland Pfalz betrieben. Zu den Themen

„Basiswissen, Vereinsarbeit, Recht/Finanzen Methoden/

Pädagogik, Computer/Tech-

nik und Kommunikation“

werden unterschiedliche Qualifizierungs- und Wei- terbildungsmaßnahmen auf der Internetseite http://

qualifizierung-ehrenamt- rlp.de angeboten. Hier er- halten Ehrenamtliche ei- nen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen des freiwilligen ehrenamtlichen bürger-

Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche

Kindern und Jugendlichen, sondern der ganzen Fami- lie die Gelegenheit, unse- re Nachbarn und deren kulturelle Besonderheiten und das Großherzogtum Luxemburg vielleicht mal anders als bisher kennen zu lernen.

Der Sprachaustausch glie- dert sich in zwei Teile: In der Zeit vom 26. August bis zum 8. September 2012 werden die luxembur- gischen Kinder und Jugend- lichen ihre gleichaltrigen Austauschpartner/innen in deren Familien besuchen.

Der Aufenthalt in der Gast- familie, sowie die Teilnah- me am Schulalltag und die gemeinsame Freizeitgestal- tung bieten Möglichkeiten, einander besser kennen zu lernen und bereits erste kulturelle Unterschiede zu entdecken. Der zweite Teil des Austauschprojektes

wird in den Herbstferi- en vom 11. bis 14. Okto- ber 2012 stattfinden. Die Kinder und Jugendlichen aus den Landkreisen wer- den zusammen mit ihren Austauschpartner/innen vier Tage in einer Jugend- herberge verbringen und durch verschiedene Aktivi- täten Luxemburg und des- sen kulturellen Besonder- heiten entdecken.

Die Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen Grün- den auf sechs Kinder und Jugendliche pro Landkreis beschränkt. Weitere Infor- mationen und Anmelde- flyer erhalten Interessier- te bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kreis- jugendpfleger Peter Cas- pers, Telefon 06571/14- 2389 oder E-Mail: jugend@

bernkastel-wittlich.de. An- meldeschluss ist der 16.

Mai 2012.

Auch in diesem Jahr findet im Landkreis Bernkastel- Wittlich und im Eifelkreis Bitburg-Prüm ein Sprach- austauschprojekt mit Kin- dern und Jugendlichen aus dem Großherzogtum Luxemburg statt. Mit da- bei sein können alle Kinder und Jugendlichen aus den Landkreisen im Alter von 12 bis 15 Jahren.

Nun schon seit vielen Jah- ren organisiert die Jugend- förderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Zu- sammenarbeit mit dem Ei- felkreis Bitburg-Prüm, dem Jugendreferat des Evange- lischen Kirchenkreises Tri- er und der Association de Soutien aux Travailleurs Imigrés (ASTI) aus Luxem- burg diese Interkulturelle Begegnung von Kindern und Jugendlichen. Der Sprachaustausch bietet Jahr für Jahr nicht nur den

Sprachaustauschprojekt mit Kindern und Jugendlichen aus Luxemburg

schaftlichen Engagements.

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ermöglicht interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Einrichtungen und Trä- gern eine einfache Online- Recherche nach Weiterbil- dungskursen. Gleichzeitige können Vereine, Einrich- tungen und Träger ihre ei- genen Maßnahmen dort einstellen und überregional werben.

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Fit für Aufträge in Belgien

Belgien gehört zu den Top 10 der deutschen Han- delspartner. Neben dem Industrie- und Dienstlei- stungsbereich bieten sich vor allem Marktchancen im Bereich der genehmi- gungsfreien Renovierungs- arbeiten für private und gewerbliche Objekte, ins- besondere bei Maßnah- men zur Energieeinspa- rung und Steigerung der Energieeffizienz. Die er- folgreiche Abwicklung von Aufträgen bedarf jedoch auch im grenznahen Be- reich einer guten Vorberei- tung.

Am Dienstag, 27. März 2012, 10.00 Uhr findet in der IHK Trier eine Infor- mationsveranstaltung zu diesem Thema statt. Die Veranstaltung verschafft einen fundierten und pra- xisnahen Überblick über die wichtigsten recht- lichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und administrativen Auflagen, die für die reibungslose Abwicklung von grenzü- berschreitenden Einsät- zen in Belgien zu berück- sichtigen sind. Zudem werden die Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung im Bausektor näher be- leuchtet. Grundlegende Informationen zur grenzü- berschreitenden Vertrags- gestaltung und Absiche- rung von Forderungen in Belgien runden das Pro- gramm ab. Es referieren ausgewiesene Experten, die wertvolle Tipps für die erfolgreiche Auftragsab- wicklung geben.

Die Gebühr für die Veran- staltung beträgt 145 Euro zuzüglich Mehrwertsteu- er. Anmeldung über das EIC Trier - IHK/HWK-Eu- ropa- und Innovations- centre GmbH, Telefon:

0651/97567-16, E-Mail: lue- beck@abc-rlp.de.

Innovationen entstehen oft in enger Zusammenar- beit verschiedener Akteure aus Wirtschaft und Wissen- schaft und an den Grenzen verschiedener Disziplinen.

Auf dem Fördermittelnach- mittag an der Fachhoch- schule Trier können sich Un- ternehmensvertreter und Wissenschaftler über För- derprogramme, Entwick- lungen und Kooperationen mit der Hochschule infor-

Fördermittelnachmittag an der FH Trier

mieren. Neben dem europä- ischen Programm IAPP zum personellen Wissensaus- tausch, werden speziell für kleine und mittlere Unter- nehmen Finanzierungsmög- lichkeiten zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten aufgezeigt, wie sie Kontakte zu Kooperationspartnern aufbauen können und wie sie für eine externe Bera- tung finanzielle Unterstüt- zung erhalten können. Der Das Bundesamt für Wirt-

schaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA) setzt im Jahr 2012 die Förderung er- neuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung im Rah- men des Marktanreizpro- gramms fort. Wie bereits in den letzten Jahren kön- nen auch 2012 für die Er- richtung von thermischen Solarkollektoranlagen, Bio- masseanlagen oder effi- zienten Wärmepumpen Zuschüsse beim BAFA bean- tragt werden.

Gegenstand des Marktan- reizprogramms sind die er- neuerbaren Energien im Wärmebereich. Der Wär- memarkt ist neben dem Strommarkt, auf dem zum Beispiel Photovoltaik- und Windkraftanlagen geför- dert werden, die zweite große Säule der Energie- wende. Die Bedeutung des Wärmemarktes wird allein dadurch deutlich, dass in Deutschland Heizungen und Warmwasser 40 Pro- zent der Energie verbrau- chen und ein Drittel der CO2-Emissionen produ- zieren. Circa 20 Millionen privat, gewerblich oder öf- fentlich genutzte Gebäude sind noch mit überalterter Heizungstechnik und un- zureichender Dämmung ausgestattet. In einer Hei-

zungsmodernisierung und der Nutzung erneuerbarer Energien liegen deshalb en- orme Potenziale für den Kli- maschutz und eine nach- haltige Energieversorgung.

Die Förderung einer Solar- kollektoranlage zur Trink- wassererwärmung und Er- zeugung von Raumwärme in einem Ein- oder Zwei- familienhaus beträgt bei- spielsweise 90 Euro je Quadratmeter Bruttokol- lektorfläche. Sofern gleich- zeitig ein veralteter Heizkes- sel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brenn- wertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird, er- höht sich die Förderung für die Solaranlage um einen Kesseltauschbonus in Höhe von 500 Euro. Attraktive Förderkonditionen gibt es auch bei Biomasseanlagen (zwischen 1000 und 2500 Euro) und bei Wärmepum- pen (900 bis 11.400 Euro).

Interessierte informieren sich bitte rechtzeitig über die Fördervoraussetzungen, sofern sie eine entspre- chende Maßnahme planen.

Die erforderlichen Informa- tionen und Ansprechpart- ner finden sie im Internet unter www.bafa.de > Ener- gie > Erneuerbare Energien oder unter Tel.: 06196/908 625.

Förderung erneuerbarer Energien wird fortgesetzt

Der Gesetzgeber hat dem Aufbau von Vertrauen und der Seriosität der Online- Anbieter in den letzen Jah- ren verstärkt Rechnung ge- tragen. Es wurden immer weitergehende Informa- tions- und Verhaltenspflich- ten für Internetseitenbe- treiber aufgestellt, die in der Rechtspraxis täglich weiter ausgeformt werden.

Der Leitfaden „Rechtssi- chere Internetseiten“ zeigt in den vier Bereichen An- bieterkennzeichnung (Im- pressum), Online-Shop, Da- tenschutz und inhaltliche Rechtsverletzungen den heutigen Stand der Recht- sprechung. Zudem wer- den Checklisten zur Über- prüfung und Mustertexte für Impressum und Daten- schutzerklärung zur Verfü- gung gestellt. Der Leitfaden

„Rechtssichere Internet- seiten“ kann auf der Inter- netseite www.website- award.net kostenlos herun- ter geladen werden.

Auskunft erteilt auch die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Fachbereich W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g , Markus Lautwein, Telefon:

06571/14-2494, E-Mail: Mar- kus.Lautwein@Bernkastel- Wittlich.de.

Kostenloser Leitfaden

„Rechtssichere Internetseiten“

Fördermittelnachmittag findet am Dienstag, 27. März 2012 von 14.00 bis 16.30 Uhr in der Fachhochschule Trier (Raum F3), Schneidershof in 54293 Trier statt

Das Programm und weitere Informationen zur Veran- staltung stehen als Down- load unter www.wirtschaft.

bernkastel-wittlich.de zur Verfügung. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ko- stenlos.

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Öffentliche Bekanntmachungen

Am Montag, den 26.03.2012, fin- det um 13:30 Uhr, Kreisverwal- tung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreis- ausschusses des Landkreises Bern- kastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

3. Vergaben

4. Bestandsausbau von Kreisstra- ßen wegen Frostschäden 5. Umbau und Sanierung des Pe-

ter-Wust-Gymnasiums - Malerarbeiten/ Ausstattung naturwissenschaftliche Räu- me

6. Maßnahmen des überört- lichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe

- Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Hub- rettungsfahrzeuges DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Manderscheid

7. Maßnahmen des überört- lichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe

- Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Hubret- tungsfahrzeuges DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bernkastel-Kues

8. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

9. Mitteilungen

10. Personalangelegenheiten 11. Vergaben

11.1 Sanierung des „Bolzplatzes“

auf dem Schulhof der Lieser- talschule in Wittlich-Wenge- rohr

- Auftragsvergabe

12. Ausschreibung Gebäude- und Inhaltsversicherung

13. Verschiedenes Wittlich, 16. März 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Am Montag, den 26.03.2012, fin- det um 14:30 Uhr, Kreisverwal- tung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreis- tages des Landkreises Bernkastel- Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

2.1 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Bernkastel-Witt- lich: Grünschnittverwertung 2.2 Haushaltssatzung und Haus-

haltsplan des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltsgenehmigung der

Aufsichts- und Dienstlei- stungsdirektion (ADD) Trier vom 08.02.2012

2.3 Verfassungsgerichtshof Rhein- land-Pfalz

- Kommunale Finanzaus- gleiche der Jahre 2007 ff. nicht mit der Verfassung vereinbar 2.4 Schulwahlentscheidung zum

Schuljahr 2012/13

- Anmeldezahlen der weiter- führenden Schulen im Land- kreis Bernkastel-Wittlich 3. Nachwahlen

- Mitglied und stellv. Mitglied in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft - Vertreter/in in der Verbands- versammlung des ZV Verkehrs- verbund Region Trier

4. Neuwahl von Ausschüssen und Beiräten aufgrund der Änderung des Stärkeverhält- nisses der im Kreistag vertre- tenen politischen Gruppen 5. Kommunaler Entschuldungs-

fonds

6. Fortführung der Schulent- wicklungsplanung und deren Auswirkung auf die künftige Schulstruktur im Landkreis Bernkastel-Wittlich

7. Ausweisung eines National- parks in Rheinland-Pfalz 8. Mittelbare Beteiligung des

Landkreises Bernkastel-Witt- lich an der Mosel Musikfesti- val Veranstaltungsgesellschaft mbH (ehemals Moselfestwo- chen GmbH);

Umwandlung in eine gemein- nützige Gesellschaft mit be-

schränkter Haftung

9. Maßnahmen zur Entschul- dung und Beitrag zum Ent- schuldungsfonds;

Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 ist im Rahmen der natürlichen Fluktuation das Personaltableau der Verwal- tung so zu gliedern, dass die Zahl der Vollzeitstellen jeweils um 1% zurückgeführt wird - Antrag der FWG-Kreistags- fraktion

10. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Bernkastel-Witt- lich: Sperrmüllsammlung auf Abruf

- Antrag der FWG-Kreistags- fraktion vom 17.11.2011 11. Anfragen

12. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

13. Mitteilungen

13.1 Haushaltssatzung und Haus- haltsplan des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2012

14. Vergaben

14.1 Vergabe von Entsorgungs- dienstleistungen betreffend Restsperrmüll und Altholz für den Landkreis Bernkastel-Witt- lich im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2016

15. Verschiedenes Wittlich, 15. März 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Am 23. März 2012 ist der diesjährige Equal Pay Day in Deutschland. Der euro- päische Equal Pay Day fand bereits am 2. März 2012, also drei Wochen früher statt. Beiden Tagen gemein- sam ist, das Bewusstsein für das geschlechtsspezi- fische Lohngefälle in der Öffentlichkeit zu schär- fen. Nach wie vor, seit Jah- ren unverändert, verdie- nen Frauen in Deutschland 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Da- mit liegt Deutschland auf einem der hintersten Plätze in der EU. Die Gründe hier- für sind vielfältig und die Auswirkungen auf das gan- ze Leben ebenfalls. „Denn

die Lohnschere hat Auswir- kungen auf das gesamte Le- ben von Frauen: Aufgrund der niedrigeren Löhne und Gehälter erwirtschaften Frauen weniger Vermögen und beziehen niedrigere Renten. In Deutschland wächst die Lohnlücke von durchschnittlich 23 Pro- zent zu einer Rentenlücke von sage und schreibe 59 Prozent an. Das führt zu einem großen Armutsri- siko für Frauen, einer en- ormen Belastung der So- zialkassen und schwächt nicht zuletzt die Inlands- nachfrage durch die ein- geschränkte Kaufkraft von Frauen.“, so die Präsidentin Henrike von Platen, BPW

Germany e. V, anlässlich des europäischen Equal Pay Day am 2. März diesen Jah- res. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Gleichstellungsbeauf- tragten Gabriele Kretz, Tel.

06571/14-2255 oder per E- Mail: Gabriele.Kretz@Bern- kastel-Wittlich.de, oder können sie auf der Internet- seite www.equalpayday.de nachlesen. Hier finden In- teressierte auch den Link zum diesjährigen Equal Pay Day Film „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit!“

und zum Equal Pay Day Toolkit zur Lohnfindung als Download.

Zahlreiche Veranstal- tungen und Aktionen be-

gleiten den bundesweiten Equal Pay Day am Freitag, 23. März 2012. In Trier steht zwischen 12 und 13 Uhr ein Info- und Mitmachstand vor dem Angela-Merici-Gymna- sium in der Neustraße. Au- ßerdem bieten viele dort ansässige Läden Kundinnen einen Rabatt von 23 Pro- zent auf ihre Produkte an.

Das Programm wird orga- nisiert von einem Aktions- bündnis der Frauenbeauf- tragten im Trierer Rathaus, dem Forum Gleichstellung mit Vertretern aller Stadt- ratsfraktionen, den Ge- werkschaften DGB und ver.

di, den Jusos sowie der Ar- beitsgemeinschaft sozialde- mokratischer Frauen (ASF).

Equal Pay Day am 23. März: Frauen fordern

gleiches Einkommen wie Männer

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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html

Bekanntmachung der Rotwildhegegemeinschaft Zell Es wird hiermit gemäß § 11 Ziffer 2 der Satzung der Rotwildhegege- meinschaft Zell vom 13.02.2012 in der derzeit geltenden Fassung, öf- fentlich bekanntgemacht, dass die Versammlung der Mitglieder der Rotwildhegegemeinschaft Zell in ihrer Sitzung am 13.02.2012 ihre Satzung beschlossen hat. Die Sat- zung und Niederschrift der Sit- zung sind gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Rotwildhegegemein- schaft in der Zeit vom 16.04 – 29.04.2012 bei der Kreisverwal- tung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, Zimmer 1.08 zu den allgemein bekannten Öff- nungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

56812 Cochem, den 08.03.2012 Rotwildhegegemeinschaft Zell Steinhoff, Vorsitzender

Am Mittwoch, den 28.03.2012, fin- det um 17:00 Uhr, Kreisverwal- tung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine nichtöffentliche Sit- zung des Beirates für Menschen mit Behinderungen statt.

TAGESORDNUNG

1. Toilettensituation am Haupt- bahnhof Wittlich

2. Mitteilungen

3. Barrierefreiheit im öffent- lichen Lebensraum

4. Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinde- rungen in Schulen

5. Vorträge im Beirat für Men- schen mit Behinderungen 6. Verschiedenes

Öffentliche Bekanntmachungen

Wittlich, 15. März 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

gez. Artur Greis, Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Behin- derungen

Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde

Vollzug des Landesjagdgesetzes Änderung der Anlage 1 zur Verfü- gung der Abgrenzung der Rotwild- hegegemeinschaft Manderscheid in dem Rotwildbewirtschaf- tungsbezirk Daun-Wittlich vom 22.11.2011

Die Zentralstelle der Forstverwal- tung - obere Jagdbehörde - , Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neu- stadt erlässt als zuständige Be- hörde gemäß § 1 Abs. 4 Landes- jagdverordnung (LJVO) folgende Änderung zur Allgemeinverfü- gung der Abgrenzung der Rotwild- hegegemeinschaft Manderscheid:

I. Abgrenzung

Die Anlage 1 zu der am 22.11.2011 aufgrund § 13 Abs. 2 LJG und § 1 LJVO unter Zuordnung der inner- halb des Bewirtschaftungsbezirks liegenden Jagdbezirke erfolgten Abgrenzung der Rotwildhege- gemeinschaft Manderscheid in- nerhalb des Rotwildbewirtschaf- tungsbezirkes Daun-Wittlich wird gemäß Anlage 1 geändert. Der Ei- genjagdbezirk „Manderscheid IV Niedermanderscheid“ wird der Rotwildhegegemeinschaft Manderscheid zugeordnet.

II. Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwal- tungsverfahrensgesetz am auf die

öffentliche Bekanntmachung fol- genden Tag als bekannt gegeben.

III. Begründung

Die Abgrenzung der Hegegemein- schaften erfolgt gemäß § 1 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der im Bewirtschaf- tungsbezirk gelegenen Grundflä- chen durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagd- behörden. Nachdem der Eigen- jagdbezirk „Manderscheid IV Nie- dermanderscheid“ innerhalb der bereits bestandskräftigen Abgren- zungsverfügung der Rotwildhege- gemeinschaft Manderscheid liegt, aber in der Anlage 1 zum Abgren- zungsbescheid vom 22.11.2011 nicht namentlich aufgeführt ist, ist diese zu ändern und um den Ei- genjagdbezirk „Manderscheid IV Niedermanderscheid“ zu ergän- zen. Der Abgrenzungsbescheid vom 22.11.2011 bleibt ansonsten unverändert.

Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da die am 22.11.2011 aufgrund

§ 13 Abs. 2 LJG und § 1 LJVO er- folgte Abgrenzung der Rotwild- hegegemeinschaft Manderscheid innerhalb des Rotwildbewirt- schaftungsbezirkes Daun-Witt- lich ebenfalls in dieser Form er- gangen war. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt ent- sprechend der im Verwaltungs- verfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, orts- übliche Bekanntmachung fol- genden Tag.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Abgrenzungsverfü- gung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch

erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forst- verwaltung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Wi- derspruchs ist die Widerspruchs- frist nur gewahrt, wenn der Wi- derspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge- gangen ist.

Neustadt, den 15.03.2012 Im Auftrag gez. Georg Schall Anlage 1 zur Abgrenzungsverfü- gung der Rotwildhegegemein- schaft Manderscheid

Zugeordnete Jagdbezirke Arenberg-Hochscheid Arenberg-Schwarzenborn Bergfeld

Bettenfeld u. EJB Eckfeld I Eckfeld II Eisenschmitt FA Wittlich: Goldborn Staat Großlittgen I Großlittgen II Großlittgen III Hillscheid, FA WIL FA Wittlich: Hohemarken Staat Karl

Kloster Himmerod Landscheid JB I b Landscheid JB I a Landscheid JB II FA Wittlich: Landscheid Staat Laufeld u. EJB

Manderscheid IV Niedermander- scheid (Eigenjagdbezirk) Manderscheid II Manderscheid III Manderscheid JB I Meerfeld u. EJB Oberöfflingen Pantenburg

FA Wittlich: Schwarzenborn Staat

Referenzen

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