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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 44/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 27.10.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Strengere Auflagen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen:

Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

Immer mehr Menschen hei- zen mit Brennstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Holzpellets oder Hackschnitzel. Das spart teure Heizenergie und schont die Ressourcen. Bei der Verbren- nung von Holz entsteht al- lerdings Feinstaub, der als gesundheitsgefährdend ein- gestuft wird. Als eine der Hauptquellen von Feinstaub gelten veraltete Heizöfen, häufig in Kombination mit falschem Heizverhalten.

Im Rahmen des Klima- und Gesundheitsschutzes hat die Bundesregierung daher die Feinstaubreduzierung zu einem vorrangigen Ziel erklärt und mit einer entsprechenden Gesetzesänderung reagiert.

Die Novelle der Ersten Verord- nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (1. BImSchV) sieht künftig strengere Auflagen für kleine und mittlere Feu- erungsanlagen vor, die mit festen Brennstoffen wie Holz,

Pellets oder Kohle befeuert werden. Diese sollen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Sie ent- hält außerdem eine Liste mit Brennstoffen, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen.

Einzelfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnah- men von Grundöfen und of- fenen Kaminen dürfen nur be- trieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstel- lers die Einhaltung vorgege- bener Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade belegt werden kann. Offene Kamine dürfen nur gelegent- lich betrieben werden. Grund- öfen, die nach 2014 errichtet und betrieben werden, sind mit nachgeschalteten Einrich- tungen zur Staubminderung auszustatten. Für bestehende Einzelfeuerungsanlagen sind abhängig vom Baujahr Über- gangsfristen bis 2014, 2017, 2020 oder 2024 vorgesehen.

Bis Ende 2012 hatten die Be- sitzer bestehender Einzelfeu- erungsanlagen durch Vorlage der Prüfstandsmessbeschei- nigung des Herstellers Zeit nachzuweisen, dass ihr Ofen die vorgeschriebenen Grenz- werte für Staub und Kohlen- monoxid (CO) einhält. Der Nachweis war gegenüber dem bevollmächtigen Schornstein- feger zu erbringen und ist in der Regel während der Feuer- stättenschau oder eines ande- ren Termins geschehen. Dabei wurden die Daten wurden in seine Dokumentation aufge- nommen, auch zur Feststel-

lung, wann die Übergangsfrist endet.

Bestehende Öfen (mit Ausnah- me von Grundöfen und offenen Kaminen), die den verschärf- ten Anforderungen entspre- chen, können zeitlich unbe- grenzt weiter genutzt werden.

Kann jedoch der geforderte Nachweis nicht erbracht wer- den, muss der Besitzer han- deln, denn sonst könnte sein Ofen still gelegt werden. Er hat entweder die Möglichkeit sei- ne Anlage mit einem baulich zugelassenen Staubabscheider beziehungsweise einer ande- ren Einrichtung zur Staubre- duzierung nachzurüsten oder sie komplett auszutauschen.

Grundsätzlich räumt die Bun- desregierung den Eigentümern im Sanierungsfall lange Über- gangsfristen ein (siehe Tabel- le).Die novellierte Verordnung sieht jedoch auch Ausnahmen für Feuerstätten (Öfen für feste Brennstoffe) vor, die von den Vorschriften ausgenom- men sind. Dies sind: Nicht ge- werblich genutzte Herde oder Backöfen unter 15 Kilowatt, Offenen Kamine, Badeöfen, Grundöfen (Gemauerte Ka- chelöfen) sowie Öfen, die vor

1950 errichtet wurden.

Beim Kauf zum Beispiel von Kaminöfen sollten Verbrau- cher von Anfang an auf die relevante Prüfbescheinigung des Herstellers achten. Ent- spricht sie den gesetzlichen Anforderungen der novel- lierten 1. BImSchV? Öfen die diese Werte nicht einhalten, dürfen nicht mehr aufgestellt werden.

Bei bestehenden Anlagen ha- ben die Betreiber ausreichend Zeit zu überlegen, ob sie nach- rüsten oder austauschen wol- len, falls ihr Gerät die Grenz- werte nicht einhalten sollte.

Bei Fragen zu diesem The- ma wenden Interessierte sich bitte an ihren bevollmächti- gen Bezirksschornsteinfeger.

Über den jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirks- schornsteinfeger informiert Sven Schermann, Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Tel.:

06571/142352, E-Mail: sven.

schermann@bernkastel-witt- lich.de. Die Adressen und Er- reichbarkeiten sowie weitere Informationen und Links zum Thema sind im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de / A-Z / Stichwort Schornsteinfe- ger zu finden.

Datum auf dem Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme bis 31.12.1974 oder

nicht feststellbar 31.12.2014 01.01.1975 - 31.12.1984 31.12.2017 01.01.1985 - 31.12.1994 31.12.2020 01.01.1995 - 22.03.2010 31.12.2024

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Die Musikschule des Land- kreises und der Freundes- kreis der Musikschule führten am 9. und 10. Oktober im Ni- kolaus von Kues-Gymnasium in Bernkastel-Kues einen Cel- lo-Schnupperkurs durch. Die- ser richtete sich vor allem an Kinder der 4., 5. und 6. Klas- sen des Kreisgebietes. Der Kurs bot die Gelegenheit in ei- ner Gruppe den wunderbaren Klang des Instrumentes ken- nenzulernen, das als Funda- ment in Streicher-Ensembles eine besondere Bedeutung hat.

Als Dozent des Kurses konn- te Moritz Reutlinger gewon- nen werden, der seit 10 Jah- ren an der Musikschule des Landkreises das Fach Cello un- terrichtet. Dass es nach wie vor ein großes Interesse an Streichinstrumenten gibt, be- wies die hohe Zahl der Anmel- dungen. So konnte der Leiter der Musikschule Frank Wil- helmi auf dem Workshop 21 interessierte Jung-Cellisten begrüßen, die allesamt mit Lei- hinstrumenten versorgt wur- den. „Wir waren ob dieser Re- sonanz wirklich hocherfreut“, sagte Wilhelmi zu Beginn des Kurses. „Und das wurde noch übertroffen durch die Konzen- tration und Ernsthaftigkeit der Kinder“, fügte Dozent Reut- linger nach den für ihn schö- nen, aber durchaus auch an- strengenden Übungsstunden hinzu. Zum Abschluss der bei-

den Tage gab es für die jungen Musiker bereits Gelegenheit, das Gelernte in einem Konzert mit einem dann 40-köpfigen Streichorchester unter der Leitung von Peter Mohrs zu zeigen. „Wenn ich ehrlich bin, war ich sehr aufgeregt“, sagte die 10-jährige Simran, für die feststeht, dass sie bei dem In- strument bleiben will.

Musikschulleiter Frank Wilhel- mi bedankte sich bei Moritz Reutlinger für dessen Engage- ment und pädagogisches Ge- schick sowie bei Peter Mohrs für die perfekte organisato- rische Leitung des Schnup- perkurses. Besondere Dan- kesworte fand er für Eckart Prüm, der nicht nur den für die Kinder kostenfreien Work- shop durch seine Spende er- möglicht hatte, sondern auch noch zusätzlich zwei Celli stif- tete. Das Konzert hinterließ bei den jungen Cellisten, bei den Eltern und den zahlreich erschienenen Lehrern der Musikschule zufriedene Ge- sichter. Mehrere Teilnehmer des Kurses haben bereits ihre Absicht erklärt, bei der (Bo- gen-) Stange zu bleiben. Un- ter anderem auch mehrere Schüler des parallel von Mu- siklehrer Bernhard König vom Gymnasium Bernkastel-Kues durchgeführten Kontrabass- Kurses. Auch König lobte be- geistert die „einzigartige At- mosphäre des gemeinsamen Projektes“.

Sie spielten Cello in einem Saal in unserer Gegend

Nach den begeisternden Kon- zertauftritten von „La Volta“

aus den Jahren 1998, 2002 und 2006 gastiert das interna- tional hoch geachtete Schwei- zer Jugendensemble im No- vember erneut in Wittlich. Am Samstag, den 21. November, um 19 Uhr geben die jungen Musikerinnen und Musiker unter der Leitung ihres Leh- rers Jürgen Hübscher ein Fa- milienkonzert in der Synagoge in Wittlich.

Das Konzert ist speziell für Kin- der und Jugendliche gedacht, aber auch die Eltern werden sicher ihren Spaß haben. Es gibt einiges zu lernen, zu la- chen und zu staunen. Das Kon- zert ist eine musikalische Rei- se mit witziger, humorvoller Musik aus aller Welt für bis zu 35 Saiten- und Perkussionsin- strumente: unter anderem Gi- tarren jeder Art, Mandolinen, Laute, Pandora und Cister bis hin zu Banjo, Charango und Ukulele. Der Einsatz von Koch- löffeln, Fahrradglocken, Be- sen und anderem Zupf- und Schlagwerk verspricht Span- nung und eine Menge Bewe- gung.

Unter der Leitung von Jürgen Hübscher hat sich das Jugend- ensemble „La Volta“ aus Basel auf zahlreichen Tourneen und Festivals in ganz Europa so- wie in Nordamerika (USA und Kanada) und in Lateiname-

rika (Costa Rica und Nicara- gua) einen hervorragenden Ruf erworben. „Die Musiker des Schweizer Jugendensem- bles spielen Folklore und Ba- rockmusik mit ungeheuer mitreißendem Schwung und unwiderstehlich frischem Cha- risma“ und begeistern mit ih- ren zahlreichen Konzerten im In- und Ausland Publikum und Kritiker gleichermaßen. Sie- ben CDs und hervorragende Konzertkritiken belegen den internationalen Erfolg.

Die Intention der Musikschu- le des Landkreises Bernkastel- Wittlich und des Freundes- kreises der Musikschule - der das Konzert auch finanziell un- terstützt - ist es, Kindern und Jugendlichen Anregungen zu geben selbst ein Instrument zu erlernen beziehungsweise zusätzliche Motivation für das eigene Musizieren zu bekom- men. Mit dem Konzert des Schweizer Jugendensembles

„La Volta“ dürfte dies hervor- ragend gelingen.

Der Kartenvorverkauf erfolgt über die Gitarrenlehrkräfte und durch das Sekretariat der Musikschule des Landkreises, Kurfürstenstr. 67, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-2398, E-Mail: doris.meier@bernka- stel-wittlich.de. Eintrittskarten sind zum Preis von 8 Euro (Er- wachsene) und 4 Euro (Kinder und Jugendliche) erhältlich.

Schweizer Jugendensemble

„La Volta“ gastiert in Wittlich

Das Ensemble „La volta“ präsentiert Musik aus aller Welt für bis zu 35 Saiten- und Perkussionsinstrumente: unter anderem Gi- tarren jeder Art, Mandolinen, Laute, Pandora und Cister bis hin zu Banjo, Charango und Ukulele.

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Die Klavierklasse von Marlo Thinnes an der Musikschule des Landkreises Bernkastel- Wittlich gibt am Samstag, den 28. November um 17 Uhr ein Konzert im Cusanus Geburts- haus Bernkastel-Kues.

Auf dem Programm der Schü- lerinnen und Schüler stehen unter anderem Werke von Brahms, Beethoven, Kabale- wski, Granados, Debussy und Chopin. Der Eintritt ist frei.

Der Pianist verabschiedet sich mit diesem Konzert von der Musikschule des Landkreises, da er nach Frankreich übersie- delt und sich verstärkt seiner Konzerttätigkeit widmen will.

Zudem erhielt er einen Ver- trag beim Plattenlabel TELOS /Naxos. Die Musikschule be- dankt sich bei Marlo Thinnes, der seine Studienabschlüsse mit „summa cum laude“ ab- geschlossen hat und schon ei- nige internationale Wettbe- werbe gewonnen hat, für sein pädagogisches Engagement und seine herausragenden Konzertauftritte, die er im Ver- lauf seiner 13-jährigen Tätig- keit absolvierte.

Konzert mit der Klavierklasse von Marlo Thinnes

Am Donnerstag, dem 5. No- vember 2015, startet um 10 Uhr ein Kurs „Auf den An- fang kommt es an“ am neu- en Standort in Morbach. Die Kursreihe für werdende Eltern richtet sich an Familien in der Schwangerschaft und im er- sten Lebensjahr. Mit dem neu- en Standort in Morbach, kön- nen Familien vor Ort aktuelle Informationen und praktische Tipps für den Familienall- tag erhalten. Weitere Stand- orte sind Bernkastel-Kues und Wittlich. Inhalte wie Kinderge- sundheit, Ernährung, Entwick- lungsschübe, kindgerechter Schlaf und Bedürfnisse des Kindes, werden auch im Erfah- rungsaustausch thematisiert und unterstützen werdende Eltern. Der Kurs wird geleitet von Christa Lotz, Familien-Ge- sundheits- und Kinderkran- kenpflegerin, Stillberaterin IB- CLC. Das Zusatzangebot des

„Netzwerks Familienbildung“

der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich wird unterstützt aus Fördermitteln der Bundes- initiative Frühe Hilfen.

Anmeldungen bitte per E- Mail an info@mobile-stillbe- ratung.de und info@caritas- wittlich.de sowie telefonisch unter 06531/915867 (Frau Lotz) oder 06571/9155-0 (Ca- ritas, Geschäftsstelle Wittlich).

Die Gebühr beträgt 12 Euro für sechs Termine.

Weitere Angebote zur Famili- enbildung finden Interessier- te in der Broschüre „Familie Aktiv“. Online ist die Broschü- re über die Internetseiten der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich www.bernka- stel-wittlich.de erhältlich. Die Broschüre ist auch in den Kin- dertagesstätten sowie über die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, E-Mail: Stephan.

Rother@Bernkastel-Wittlich.

de, Telefon: 06571/142220 er- hältlich.

Neuer Standort des Netzwerks Familienbildung

Wie kann der Alltag von Fa- milien besser gelingen? Wel- che Informationen brauchen Familien heute, um das Fa- milienleben gut zu organisie- ren? Hierzu erarbeiteten Fach- kräfte aus Kindertagesstätten und Einrichtungen der Famili- enbildung im Rahmen des „1.

Fachtags Familienbildung“ des Netzwerks Familienbildung im Landkreis Bernkastel-Wittlich viele Vorschläge, die sich zu- künftig in neuen Angeboten zur Familienbildung finden sollen.

Durch die gesellschaftlichen Veränderungen sind vor allem Angebote zur Gestaltung und Pflege eigener sozialer, fami- liärer Netzwerke für Familien wichtig. Hier kann das eige- ne Unterstützungsnetzwerk Familien direkt helfen, Fami- lien zu entlasten. Zeit bleibt auch im Alltag oft zu wenig, um Ruhe und Kraft in der eige- nen Familie sammeln zu kön- nen. Daher wünschen sich die Fachkräfte Angebote, die Fa- milien helfen eine geeignete Tagesstruktur zu entwickeln, die eigene Zeit gut zu organi- sieren, für die eigene Erholung zu sorgen und Wichtiges von Unwichtigem zu unterschei- den, um letztlich genug Zeit für das eigene Familienleben zu finden. Daraus kann wiede- rum das Beziehungsleben in den Familien profitieren, was sich auf alle, insbesondere auf Kinder stärkend auswirkt.

Die Vorschläge, welche in den Entwicklungsimpulsen zu allen Angeboten der Familienbil- dung einfließen und später in der Broschüre „Familie Aktiv“

veröffentlicht werden können, ergänzen die bestehenden Bausteine der Familienbildung im Landkreis Bernkastel-Witt- lich. Weitere Impulse für die Fachkräfte lieferten die „Fach- stelle Familienbildung“ des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, die Angebote für Familien vor Ort organisiert, die Kinder- tagesstätte Wittlich-Bombo- gen mit ihren Erfahrungen als

„Mittel.Punkt-Familienkita“

sowie das Präventionskonzept

„Jolinchen“ der AOK Rhein- land-Pfalz/Saarland.

Hintergrund:

Der „Fachtag Familienbil- dung“ ist Teil des Konzepts zur Weiterentwicklung der Familienbildung im Landkreis Bernkastel-Wittlich und fin- det einmal jährlich statt. Ne- ben dem Fachtag Familien- bildung werden halbjährliche Abstimmungsgespräche „Fa- milie Aktiv“ organisiert. Die Angebote der Familienbil- dung im Netzwerk wirken in vielen Bereichen präventiv im Sinne eines familienunterstüt- zenden Kinderschutzes.

Ansprechpartnerin der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich ist Stephan Rother. Tel.:

06571/14-2220, E-Mail: Ste- phan.Rother@Bernkastel- Wittlich.de.

Fachtag entwickelt Angebote

für den Familienalltag

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Am Dienstag, dem 03. November 2015, findet um 18.00 Uhr, in der Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine nichtöffentliche Sitzung des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bernka- stel-Wittlich statt.

Tagesordnung 1. Mitteilungen

2. Vorstellung der Hospizarbeit und der Tätigkeit ehrenamt- licher Hospizhelfer

3. Vorstellung der Arbeit und der Hilfemöglichkeiten des Vereins Weisser Ring

4. Flüchtlingshilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich - Sachstandsbericht – 5. Verschiedenes Wittlich, 26. Oktober 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Tahir Dogan,

Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bern-

kastel-Wittlich

Am Montag, den 02.11.2015, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Gro- ßer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine gemeinsame nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Abfall- und Energiewirtschaft so- wie des Kreisausschusses des Land- kreises Bernkastel-Wittlich statt.

Tagesordnung 1. Mitteilungen

1.1 Statusbericht zur Erweiterung des Zweckverbandes A.R.T.

2. Zwischenbericht der Einrichtung Abfallwirtschaft zum 30.09.2015 3. Zweckverband Abfallwirtschaft

in der Region Trier - Wirtschafts- plan 2016

- Teilplan für den Landkreis Bernkastel-Wittlich

4. Teilhaushalt 2016 für den Fach- bereich 41 „Bauen, Umwelt und

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================

Greverath In der Bellwies Grünland 0,6012 ha

Morbach In der Noh Landwirtschaftsfläche 0,5200 ha Heidenburg Die Breitwies Landwirtschaftsfläche 0,5769 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 09.11.2015 schriftlich mitzuteilen.

Abfallwirtschaft“

5. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier - Abfallsatzung und Gebührensatzung ab 01.01.2016 6. Naturschutzgroßprojekt „Bän-

der des Lebens“ - Projektbeteili- gung des Landkreises

7. Verschiedenes Wittlich, 22. Oktober 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Am Montag, den 02.11.2015, findet im Anschluss an die gemeinsame Sit- zung des Kreisausschusses und des Ausschusses für Umweltschutz, Ab- fall- und Energiewirtschaft (Beginn der gemeinsamen Sitzung 14:30 Uhr) in der Kreisverwaltung, Großer Sit- zungssaal (N 8) in Wittlich eine öf- fentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Vergaben

3.1 Sanierung des Kreishauses - Auftragsvergabe Umbau und Sanierung der Eingangshalle und Poststelle -

4. Verschiedenes B. Nichtöffentliche Sitzung 5. Mitteilungen

6. Personalangelegenheiten 6.1 Personalentscheidung

7. Vergaben

7.1 Mitteilung der Submissionser- gebnisse

7.2 Baumaßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten

8. Kfw Kreditaufnahme 9. Vorbereitung der Tagesord-

nung für die Kreistagssitzung am 16.11.2015

10. Verschiedenes Wittlich, 22. Oktober 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Ausschreibung zur Lie- ferung und Implementierung einer Software zur Bearbeitung und Ver- waltung allgemeiner Verkehrsange- legenheiten der Straßenverkehrsbe- hörde

- Kurzfassung –

Die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich beabsichtigt für das Sach- gebiet „Straßenverkehrsbehörde“

eine Softwarelösung zur Verwaltung der Vorgänge im Personenbeförde- rungsbereich sowie im Bereich der verkehrsbehördlichen Anordnungen bei Baumaßnahmen und der Ausnah- megenehmigungen, mit dem Ziel eine ganzheitliche Bearbeitung der anfal- lenden Geschäftsvorfälle durch Zugriff auf gemeinsamen Datenbestände zu ermöglichen, zu beschaffen. Die Auf- tragserteilung erfolgt in 2 Losen. Sub- missionstermin ist der 19.11.2015.

Die vollständige Ausschreibung kann auf der Internetseite http://www.

bernkastel-wittlich.de/ausschrei- bungen.html eingesehen werden.

Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum konnte jetzt Sigrid Friederichs (2.v.r.) in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (r.) schlossen sich Fachbereichsleiterin Edith Maus sowie Gabriele Helfrich (l.) für den Personalrat gerne an.

Mitarbeiterin der Kreisverwal- tung feiert Dienstjubiläum Informationsveranstaltung zur

geplanten Flüchtlingsunter- kunft des Landes in Wittlich

Zur geplanten Flüchtlings- unterkunft des Landes in Wittlich findet am Dienstag, 3. November um 19 Uhr im Eventum in Wittlich eine Bür- gerinformationsveranstal- tung statt. Staatssekretärin Margit Gottstein vom Mini- sterium für Integration, Fa- milie, Kinder, Jugend und Frauen wird über die im ehe- maligen Hela-Betriebsgebäu- de geplante Aufnahmeein- richtung für Asylbegehrende informieren. Für Fragen zur Unterkunft, zur Versorgung

der Flüchtlinge und zu Fragen der Sicherheit stehen zudem Landrat Gregor Eibes, Bürger- meister Joachim Rodenkirch sowie der stellvertretende Polizeipräsident Franz-Diet- er Ankner und Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung. Es werden außer- dem Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Zu dieser Informationsveranstal- tung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Wittlich und der Umgebung herzlich eingeladen.

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Nachstehend die empfohle- nen Erzeugerpreise für die Verrechnung der anstehenden Entschädigung der Wildschä- den. Ein Abzug von Werbungs- kosten ist nur bei Totalschäden möglich. Die Preise werden einschließlich Mehrwertsteu- er ausgewiesen. Bei den ein- gesetzten Preisen handelt es sich um Durchschnittswerte während der Ernte, die im Monat September/Oktober 2015 von der Raiffeisen-Wa- ren-Zentrale Rheinland e.G.

Lagerhaus Wittlich - als Er- zeugerpreise gezahlt wurden.

Die Ermittlung der Preise er- folgte in Zusammenarbeit mit dem Bauern- und Winzerver- band Bernkastel-Wittlich, der Landwirtschaftskammer, dem Kreisjagdmeister, dem Landes- jagdverband, der Raiffeisen- Waren-Zentrale Rheinland e.G.-Lagerhaus Wittlich - und der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich - Untere Land- wirtschaftsbehörde -.

Futterweizen per 100 kg EUR 16,50 incl. MWSt.

Brotweizen per 100 kg EUR 17,50 incl. MWSt (Sommer- u. Winterweizen) A-Weizen per 100 kg EUR 18,50 incl. MWSt E-Weizen per 100 kg EUR 21,00 incl. MWSt Roggen per 100 kg EUR 15,00 incl. MWSt.

Triticale per 100 kg EUR 15,00 incl. MWSt.

Braugerste per 100 kg EUR 19,50 incl. MWSt.

Futtergerste per 100 kg EUR 15,50 incl. MWSt.

Hafer per 100 kg EUR 14,00 incl. MWSt.

Raps per 100 kg EUR 40,00 incl. MWSt.

Futtererbsen per 100 kg EUR 19,50 incl. MWSt.

Roggen-,Weizen-,Gersten-, Haferstroh (lose) per 100 kg EUR 10,00 incl. MWSt.

Futterrüben per 100 kg EUR 4,30 incl. MWSt.

Zuckerüben per 100 kg EUR 3,80 incl. MWSt.

Mais (Silomais) (32% TS-Gehalt)

400 dt/ha = 0,17 EUR/qm 450 dt/ha = 0,19 EUR/qm 500 dt/ha = 0,21 EUR/qm 550 dt/ha = 0,23 EUR/qm 650 dt/ha = 0,27 EUR/qm Speisekartoffeln

Nicola/Sieglinde/Cilena per 100 kg

EUR 64,00 incl. MWSt.

Granola/Linda/Belana per 100 kg

EUR 60,00 incl. MWSt.

Futterkartoffeln per 100 kg EUR 6,00 incl. MWSt.

Die Entschädigung bei Grassa- menvermehrung erfolgt nach Abrechnungspreis.

Aufgrund der veränderten Marktsituation werden oft schon Erzeugnisse vorab über abgeschlossene Vermark- tungsverträge verkauft. In diesen Fällen ist im Einzelfall der erzielte höhere Erzeuger- preis und gegebenenfalls die tatsächlich entstandenen Be- schaffungskosten vom Ge- schädigten nachzuweisen.

Dies gilt auch für Wildschä- den an Produkten aus biolo- gischem Anbau und für in der Liste nicht aufgeführte Pro- duktarten.

Bei Schäden an Grünlandflä- chen können die Richtlinien der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Ermitt- lung von Schäden an landwirt- schaftlichen Kulturen für das Wirtschaftsjahr 2015/2016

vom 17.08.2015 zu Grunde gelegt werden.

Der Prozentsatz bei Speisekar- toffeln, um wie viel Handels- ware und um wie viel Futter- ware es sich handelt, ist von Fall zu Fall verschieden. Es wird daher empfohlen, dass diese Feststellungen von den Wildschadensschätzern indi- viduell getroffen werden. Als Anhaltspunkt kann nach den von hier angestellten Ermitt- lungen jedoch gesagt wer- den, dass bei der Ernte 2015 bei Speisekartoffeln sowie bei Wirtschaftskartoffeln der An- teil der Handelsware etwa 90

Wildschadensentschädigung: Regelung der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte im Erntejahr 2015

% und der Anteil der Futter- ware 10 % beträgt.

Der festgesetzte Kartoffelpreis ist auf die besondere Situati- on in der hiesigen Region zu- rückzuführen und stellt somit einen tatsächlichen Markt- preis im Direktverkauf dar. Die Kartoffelbauern bauen ledig- lich für den Eigenbedarf und für die Direktvermarktung an.

Über diesen Bedarf hinaus werden im Landkreis kaum Kartoffeln angebaut. Hieraus ist der erhöhte Preis im Ge- gensatz zum Preis in den son- stigen klassischen Kartoffelan- baugebieten zu erklären.

Martinsfeuer gehören zum Brauchtum unserer Region.

Im Gedenken an den heiligen Martin ziehen Kinder und Ju- gendliche in einer Lichterpro- zession zu dem Martinsfeuer.

Das Holz dafür wird oft von Jugendlichen eingesammelt, wobei auch Erwachsene Höl- zer zu den Feuerstellen fa- hren. Beim Abbrennen des Feuers sollen keine Gefähr- dungen für Umwelt und Men- schen entstehen. Es ist darauf zu achten, dass die Nachbar- schaft beziehungsweise Um- welt nicht durch Funkenflug oder Rauch belästigt oder ge- fährdet wird.

Der Abfallberater der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Stefan Lex, weist darauf hin, dass der Veranstalter da- für verantwortlich ist, dass nur unbehandelte Hölzer (Na- turhölzer) verbrannt wer- den. Der Veranstalter ist für Schäden, die durch das miss- bräuchliche Abbrennen un- geeigneter Stoffe entstehen, haftbar. Das Abbrennen von beschichtetem Holz, Möbel- teilen, imprägnierten Hölzern und Rebpfählen ist nicht zu- lässig. „Es dürfen keine Alt-

reifen oder Kunststoffteile, insbesondere keine Sprayfla- schen, verbrannt werden“, be- tont Lex.

Die Brandstelle und die Holz- menge sind so zu wählen, dass das Feuer nicht außer Kontrol- le geraten und die umgebende Vegetation schädigen kann.

Der Platz für das Martinsfeu- er muss vorab mit der zustän- digen Feuerwehr und der Ge- meinde- beziehungsweise Stadtverwaltung abgestimmt werden. Das Abbrennen muss von geeigneten Personen (in der Regel Feuerwehrleute) beaufsichtigt werden. Es müs- sen geeignete Materialien und Geräte verfügbar sein, um ei- nen ungewollten Brand durch übergreifende Flammen oder Funkenflug zu löschen. Beim Verlassen der Brandstelle muss sichergestellt sein, dass von dieser keine Gefahr mehr ausgehen kann.

Wenn die vorgenannten Hin- weise berücksichtigt wer- den und das Wetter mitspielt, steht einer schönen Veranstal- tung nichts mehr im Wege.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb wünscht allen Teilnehmern eine gelungene Martinsfeier.

Abfallberater gibt Hinweise

zum Sankt Martinsfeuer

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