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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 25/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 20.06.2017

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Gut gerüstet für den Ansturm: die Stadtbücherei Traben-Trar- bach

Seit dem 19. Juni heißt es wie- der: Start frei für den Lese- sommer. Bereits zum zehnten Mal beteiligen sich Schüle- rinnen und Schüler aus dem ganzen Landkreis an der be- liebtesten Leseförderaktion des Landes. Bis zum 19. Au- gust müssen insgesamt drei Bücher gelesen und in einem Kurzinterview vorgestellt wer- den, um die begehrte Urkun- de und Gewinnchancen bei verschiedenen Verlosungen zu erhalten.

Außer der Stadt- und Kreiser- gänzungsbücherei in Wittlich zählen auch einige kleinere Büchereien zu den Lesesom- merbibliotheken. Die Stadtbü- cherei Traben-Traben beteiligt sich bereits seit einigen Jahren mit stetig wachsendem Erfolg und stellt neben eigenen Kin- der- und Jugendbüchern auch einen Buchbestand der Kreis- ergänzungsbücherei Bernka- stel-Wittlich zur Verfügung.

Mit insgesamt 360 Titeln dürf- ten die dortigen Lesesommer-

Kids gut mit Lesestoff ver- sorgt sein. Die Stadtbücherei hat dienstags und freitags von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöff- net. In dieser Zeit werden die Interviews zu den Buchinhal- ten geführt und Anmeldungen entgegengenommen. Die Ab- schlussveranstaltung mit Tom- bola und Urkundenübergabe findet statt am 22. Septem- ber im Rahmen des Weltkin- dertages am Trarbacher Mo- selufer.

Etwas weiter moselauf- wärts befindet sich im Lös- nicher Pfarrhaus die Katho- lische öffentliche Bücherei.

Die kleinste Lesesommerbibli- othek im Landkreis ist bereits seit vielen Jahren mit großem Erfolg mit von der Partie. Be- teiligten sich im ersten Jahr 30 Kinder an der Aktion, hat sich die Anzahl heute auf cir- ca 80 Teilnehmer eingepen- delt, eine beachtliche Leistung für das kleine Büchereiteam.

Zu verdanken ist diese hervor- ragende Bilanz der intensiven Zusammenarbeit mit der Grundschule Zeltingen-Rach-

tig, die ab Herbst einen Teil der Lesesommer-Bücher für ein Jahr behalten darf. Auch in diesem Jahr warten 200 neue Kinderbücher mittwochs von 16:00 bis 18:30 Uhr und frei- tags von 17:00 bis 18:30 Uhr auf ihre Entleiher. In der Zeit vom 12. bis 28. Juli hat die Bü- cherei geschlossen und öffnet wieder am 2. August um 16:00 Uhr mit einem Spiele- und Ba- stelnachmittag für die Lese- sommer-Teilnehmer. Auch auf eine eigene Abschlussparty

mit Urkundenübergabe dür- fen sich die Lösnicher Kinder freuen.

Besucht man die Höhen des Hunsrücks, trifft man auf eine weitere Lesesommerbüche- rei. Nach erfolgreicher Premi- ere im letzten Jahr ist die Ka- tholische Öffentliche Bücherei in Morbach zum zweiten Mal mit dabei. Mit einem um- fangreichen Blockbestand der Kreisergänzungsbücherei so- wie eigenen Neuerwerbungen hofft sie wieder auf viele flei- ßige Leser aus der „Huns- rückmetropole“ und den um- liegenden Gemeinden. Die Bücherei ist mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr und sams- tags von 10:00 bis 11:00 Uhr (in den Ferien bis 11:30 Uhr) für alle Lesesommerfans ge- öffnet und freut sich auf zahl- reiche Anmeldungen. Im Ge- gensatz zum Vorjahr wird es auch in Morbach eine eigene Abschlussveranstaltung mit Urkundenübergabe und Verlo- sung geben.

Landkreis im Lesefieber

Lesesommer-Start in ehrenamtlichen Büchereien

Impressionen von der Traben-Trarbacher Abschlussparty

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Am 2. Juni 2017 fand im Kreis- haus in Wittlich die staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzes- kunde, Natur- und Tierschutz.

Die Prüfung erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vor- sitz des Kreisfischereiberaters Harry Schneider aus Burg und unter Vertretung einer Fische- reiorganisation Alfred Rei- chert aus Kröv. Insgesamt wa- ren 20 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 19 Prüflinge ha- ben bestanden.

Im Anschluss an die Prüfung wurden den 19 erfolgreichen Prüflingen die Prüfungszeug- nisse von Harry Schneider ausgehändigt, die zur Ausstel- lung eines Fischereischeines berechtigen. Den Glückwün-

schen schlossen sich auch der Vertreter der Fischereiorgani- sation im Prüfungsausschuss und als Vertreterin der Un- teren Fischereibehörde Bea Kettel an.

Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 1. De- zember 2017 statt. Voraus- setzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teil- nahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungs- lehrgang. Die Fischerorgani- sationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben.

Wer an der nächsten Fischer- prüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wo- chen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fi- scherprüfung stellen. In der Regel wird dies während des

Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Belange und Interessen beeinträchtigter Menschen im Landkreis Bernkastel-Witt- lich ein. Auf seine Initiative hin können über die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich Eu- ro-WC-Schlüssel zur Nutzung von behindertengerechten Toiletten an öffentlichen Au- tobahnen und in vielen Städ- ten und Gemeinden Deutsch- lands und Europas bezogen werden. Mit dem Schlüssel können auch manche Schran- ken geöffnet werden, die eine barrierefreie Zufahrt auf öf- fentlich genutzten Grundstü-

cken ermöglichen, die anson- sten gesperrt ist. Auch der neu aufgelegte Behinderten- toilettenführer „Der Locus“

kann wieder bei der Kreisver- waltung gekauft werden, in dem europaweit rund 12.000 Standorte von Behinderten- toiletten aufgelistet und be- schrieben sind.

Der Euro-WC-Schlüssel und das Buch „Der Locus“ (Auflage 2017) können bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Bürgerberatung (Tel.: 06571 14-2700, Fax: 06571 2500) während der Öffnungszeiten erworben werden.

Voraussetzung ist die Vorla-

Schlüssel zur Nutzung von behindertengerechten Toiletten

ge des Schwerbehinderten- ausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent und Merkzeichen G oder wenn die Merkzei- chen aG, B H, Bl im Schwer- behindertenausweis ver- merkt sind. Unabhängig vom Grad der Behinderung liegen die Voraussetzungen bei fol- genden Beeinträchtigungen vor: Mulitple Sklerose, Coli- tis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außergewöhnliche Gehbehinderung, Rollstuhl- fahrer, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind. Wer an ei- ner dieser Krankheiten/Behin- derungen leidet und (noch)

keinen Schwerbehinderten- ausweis hat beziehungswei- se ein Grad der Behinderung von weniger als 70 Prozent be- steht, genügt die Kopie eines Krankenhausberichts, eines Attestes des behandelnden Arztes oder ein vergleichbares Dokument, aus dem die Art der Einschränkung sowie die Notwendigkeit zur Nutzung ei- ner behindertengerechten To- ilette ersichtlich ist.

Der Schlüssel ist für 20 Euro erhältlich, das Buch für 8 Euro.

Wird sowohl ein Einheits- schlüssel als auch ein Buch er- worben, beträgt der Gesamt- preis 27 Euro.

Kreisverwaltung macht Betriebs-

ausflug

Aufgrund eines Betriebs- ausfluges ist die Kreisver- waltung in Wittlich am Freitag, dem 23. Juni 2017 geschlossen. Dies betrifft auch die Zulassungsstelle in Bernkastel-Kues.

Vorbereitungslehrgangs ver- anlasst.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausge- stellt werden. Ein Jugendfi- schereischein kann bereits für Personen ab dem vollende- ten siebten Lebensjahr erteilt werden. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollen- det haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung kei- ne Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfi- schereischein erteilt werden.

Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein). Alle Fische- reischeine werden ausgestellt von den Verbandsgemeinde-

verwaltungen, der Gemein- deverwaltung Morbach sowie der Stadtverwaltung Wittlich.

Weitere Informationen sind

bei Bea Kettel, Tel. 06571/14-

2340, E-Mail: Beatrice.Ket-

tel@Bernkastel-Wittlich.de

von der Unteren Fischereibe-

hörde erhältlich.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 12.06.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Dana Könen

Öffentliche Bekanntmachung Mit Bescheid vom 14.06.2017 hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich, Fachbereich 32 (Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau), ge- mäß § 3 Abs. 2 des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Neben- produkte-Beseitigungsgesetzes (AG- TierNebG) vom 19.08.2014 (GVBl.

S. 191) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Landesver- ordnung über Zuständigkeiten im Be- reich des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsrechts vom 27.01.2013 (GVBl. S. 21) der SecAnim Südwest GmbH, Am Orschbach 2, 54518 Ri- venich, als beauftragtem Entsor- gungsunternehmen auf deren Antrag vom 18.12.2015 hin, aktualisiert mit Schreiben vom 07.06.2017, für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 die Genehmigung für die in der An- lage beigefügte Entgeltliste erteilt.

Die erteilte Genehmigung ersetzt die mit Bescheid vom 13.06.2016, jeweils verlängert mit Bescheiden vom 27.09.2016, 01.12.2016 und 31.03.2017, befristet erteilte Geneh- migung der vorläufigen Entgeltliste.

Die Genehmigung vom 14.06.2017 wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Ver- waltungsgerichtsordnung für sofort vollziehbar erklärt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Wittlich, den 14.06.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich Im Auftrag:

Rainer Valerius Anlage

Entgeltliste für die unschädliche Be- seitigung von Tierkörpern, Tierkörper- teilen, tierischen Erzeugnissen sowie sonstigen Entsorgungen mit Wirkung vom 01.01.2016

Der SecAnim Südwest GmbH, Rive- nich, wurde heute die nachgehende

Entgeltliste genehmigt. Für die Ab- holung und unschädliche Beseiti- gung von Tierkörpern, Tierkörpertei- len, tierischen Erzeugnissen sowie sonstige Entsorgungen werden Ent- gelte nach dieser Entgeltliste erho- ben. Entgeltschuldner für die Abho- lung und unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörper-teilen aus Schlachtungen von gewerblichen Schlachtbetrieben ist neben dem Be- sitzer der Tierkörperteile auch der In- haber, Träger sowie Betreiber von Ein- richtungen, bei denen Tier-körperteile und tierische Erzeugnisse, die nach dem Tierische-Nebenprodukte-Besei- tigungs-gesetzt (TierNebG) abzuge- ben sind, anfallen, ferner Personen, die solche Einrichtungen zum Zwe- cke der Schlachtung oder des Erwerbs von Vieh oder Fleisch in Anspruch nehmen. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. Entgelt- schuldner für die Abholung und un- schädliche Beseitigung von sonstigen Tierkörpern, Tierkörperteilen und tie- rischen Erzeugnissen und Tierkörpern ist der Besitzer der tierischen Neben- produkte (TNP). Die Entgeltliste ist in folgende Abschnitte unterteilt:

A)Tierkörper

B) Tierkörperteile gemäß Verordnung (EU) Nr. 1069/2009

C) Sonstige Entsorgungen D) Allgemeine Bestimmungen A) Tierkörper

Für die Beseitigung der gefallenen Tiere wird je nach Tierart und je Tier- körper ein Entsorgungsentgelt erho- ben, welches sich aus einem Entgelt für die Sammlung sowie für die Verar- beitung zusammensetzt:

a) Das Entgelt für die Sammlung be- trägt pro Anfahrt an ein und dem- selben Ort: 37,00 €

b) Das Entgelt für die Verarbeitung be- trägt pro Stück

- bei Rindern bis 3 Monaten oder ver- gleichbaren Tieren 12,67 €

- bei Rindern bis 12 Monaten oder vergleichbaren Tieren 36,19 € - bei Rindern bis 24 Monaten oder vergleichbaren Tieren 72,38 € - bei Rindern über 24 Monaten oder vergleichbaren Tieren 99,52 € - bei Schafen und Ziegen 8,14 € - bei Lämmern 2,17 €

- bei Pferden oder vergleichbaren Tie- ren 81,42 €

- bei Fohlen oder vergleichbaren Tie- ren 21,71 €

- bei Schweinen oder vergleichbaren Tieren 16,28 €

- bei Mastferkeln bis 25 kg 4,52 € - bei Saugferkeln bzw. totgeborenen Ferkeln 0,18 €

c) Für die Beseitigung von Geflü- gel-, Fisch und sonstigen Tierkör- pern (Kategorie 1 und 2) im Behälter sind, zuzüglich zu den Entgelten ge- mäß Absatz 1a), je Behälter ab einem Rauminhalt von:

bis zu 240 ltr. 28,05 € bis zu 360 ltr. 42,52 € gendlichen nach unbegleiteter

Einreise nach Deutschland Kooperationsvereinbarung zur Bildung eines Schwerpunktju- gendamtes

5. Nachwahl für die Mitgliederver- sammlung des Naturparks Saar- Hunsrück e. V.

6. Sparbeschlüsse des Bistums Tri- erFortschreibung der Vereinba- rung aus dem Jahr 2008 7. Zweckverband Abfallwirtschaft

Region Tier (A.R.T.): Zweite Än- derung der Abfallsatzung zum 01.07.2017

8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.): Dritte Än- derung der Gebührensatzung zum 01.07.2017

9. Übertragung des Eigentums an der Friedrich-Spee-Realschule plus Neumagen-Dhron auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich 10. ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz

Nord

Vorabbekanntmachung der Ver- kehrsleistungen des Linienbün- dels „Mosel“ im Landkreis Bern- kastel-Wittlich

11. Ergebnisbericht des Runden Tisches „Armut im Landkreis Bernkastel-Wittlich“

12. Anfragen 13. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

14. Mitteilungen 15. Verschiedenes Wittlich, 14. Juni 2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Kevin Gauger

letzte bekannte Anschrift: 26434 Wangerland, Häuptlingsstraße 10 Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 29.05.2017, Az.: 13-40-W- 004843

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Sitzung des Kreisausschusses des

Landkreises Bernkastel-Wittlich Am Montag, den 26.06.2017, findet um 13:30 Uhr, Kreisverwaltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öf- fentliche und eine nichtöffentliche Sit- zung des Kreisausschusses des Land- kreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Vergaben

3.1 Errichtung einer Kfz-Lehrwerk- statt an der BBS Wittlich - Auftragsvergaben 3.2 Ausbau der K 44 in der Ort-

durchfahrt Wittlich, Bergweiler- weg- Auftragsvergabe -

3.3 Ausbau der K 63, L 105 (bei Reil) zur Kröver-Höhe Teilabschnitt) - Ermächtigung zur Auftragsver- gabe -

4. Errichtung eines Kreisels am Knotenpunkt L 141/ K 46 bei Salmtal

-Kostenbeteiligung des Land- kreises-

5. Naturschutzgroßprojekt „Bän- der des Lebens“ - Projektbeteili- gung des Landkreises

6. Projekt „Zu Hause alt werden“

-weitere Vorgehensweise 7. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

8. Mitteilungen

9. Personalangelegenheiten 10. Vergaben

10.1 Mitteilung von Submissionser- gebnissen

10.2 Realschule plus Bernkastel-Kues Verlegung des gesamten Raum- programms ins Gebäude II (ehe- malige Hauptschule)

- Beschaffung von Möbeln - 11. Verschiedenes

Wittlich, 14. Juni 2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Sitzung des Kreistages des Land- kreises Bernkastel-Wittlich

Am Montag, den 26.06.2017, fin- det um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffent- liche Sitzung des Kreistages des Land- kreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Vergaben

4. Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Ju-

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bis zu 1.100 ltr. 119,42 € zu zahlen

d) Soweit die verendeten Tiere und, im Falle der Entsorgung im Behältersy- stem, die sonstigen tierischen Neben- produkte nicht abholbereit zur Verfü- gung gestellt werden, ist zusätzlich zu den Entgelten nach Absatz 1a) bis 1c) für jede angefangene Arbeitsstunde ein Entgelt zu zahlen von: 20,00 € e) Für die Leistungen der SecAnim bei Sektionen werden folgende zusätz- liche Entgelte erhoben:

- Einhufer 20,00 € - Übrige Tierarten 10,00 € jeweils pro Stück

B) Tierkörperteile gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

1. Entsorgung von tierischen Neben- produkten im Systembehälter Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten im Systembehälter (Umleerverfahren) wird ein Entsor- gungsentgelt erhoben, welches sich aus einem Grundentgelt je Schlacht- tier, einem Behälterentgelt und einem Entgelt für die Sammlung zusammen- setzt. Die Anzahl der Schlachtungen richtet sich nach den amtlichen Schlachtzahlen, die durch die Kreise und kreisfreien Städte auf Basis der amtlichen Fleischbeschau ermittelt werden.

a) Das Entgelt für die Sammlung be- trägt pro Anfahrt an ein und dem- selben Ort 35,00 €

b) Das Grundentgelt pro Schlachttier nach den amtlichen Schlachtzahlen beträgt:

- Ferkel- oder Lammschlachtung 0,37

- Schweine-, Kälber-, Gehegewild-, Schaf- oder Ziegenschlachtung 1,22 € - Rinder- oder Pferdeschlachtung 8,56

€c) Das Entgelt pro Behälter Schlachtab- fall beträgt:

bis zu 240 l 15,95 € bis zu 360 l 24,17 € bis zu 1.100 l 72,50 €

d) Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten im Großcontain- erwechselverfahren (Mindestausla- stung 6 t) mit mehr als 50.000 Ge- samtschlachtungen oder mehr als 5.000 Rinderschlachtungen im Ka- lenderjahr ergibt sich das Entsor- gungsentgelt aus einem Entgelt pro Schlachtung. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der folgenden Staffe- lung:

Bei mehr als 50.000 Gesamtschlach- tungen oder mehr als 5.000 Rinder- schlachtungen im Kalenderjahr:

- Ferkel- oder Lammschlachtung 0,55

- Schweine-, Kälber-, Gehegewild-, Schaf- oder Ziegenschlachtung 1,65 € - Rinder- oder Pferdeschlachtung 11,00 €

Bei mehr als 100.000 Gesamtschlach- tungen oder mehr als 50.000 Schwei- neschlachtungen im Kalenderjahr:

- Ferkel- oder Lammschlachtung 0,55

€- Schweine-, Kälber-, Gehegewild-, Schaf- oder Ziegenschlachtung 1,35 € - Rinder- oder Pferdeschlachtung 11,00 €

Bei mehr als 100.000 Gesamtschlach- tungen oder mehr als 20.000 Rinder- schlachtungen im Kalenderjahr:

- Ferkel- oder Lammschlachtung 0,55

- Schweine-, Kälber-, Gehegewild-, Schaf- oder Ziegenschlachtung 1,65 € - Rinder- oder Pferdeschlachtung 10,00 €

Bei mehr als 150.000 Gesamtschlach- tungen im Kalenderjahr:

- Ferkel- oder Lammschlachtung 0,22

€- Schweine-, Kälber-, Gehegewild-, Schaf- oder Ziegenschlachtung 0,22 € - Rinder- oder Pferdeschlachtung 11,00 €

e) Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten im Behälterumleer- verfahren mit

mehr als 50.000 Gesamtschlach- tungen oder mehr als 5.000 Rinder- schlachtungen im Kalenderjahr er- gibt sich das Entsorgungsentgelt aus einem Entgelt pro Schlachtung - Ferkel- oder Lammschlachtung 0,55

- Schweine-, Kälber-, Gehegewild-, Schaf- oder Ziegenschlachtung 1,65 € - Rinder- oder Pferdeschlachtung 13,20 €

2. Entsorgung von tierischen Neben- produkten aus nicht schlachtenden Betrieben

Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten aus nicht schlacht- enden Betrieben wird ein Entgelt er- hoben, welches sich aus einem Behäl- terentgelt und einem Entgelt für die Sammlung zusammensetzt.

a) Das Entgelt für die Sammlung be- trägt pro Anfahrt an ein und dem- selben Ort 35,00 €

b) Das Entgelt pro Behälter beträgt:

bis zu 240 l 36,47 € bis zu 360 l 55,25 € bis zu 1.100 l 165,75 €

4. Entsorgung von Blut aus Schlach- tungen mittels Tankwagen

Für die Entsorgung von Blut aus Schlachtungen wird ein Entgelt er- hoben, welches sich aus einem ge- wichtsabhängigen Entgelt je ange- fangene t sowie einem Entgelt für die Sammlung zusammensetzt. Die Er- mittlung des Gewichts erfolgt auf der amtlich geeichten Großfahrzeugwaa- ge bei der SecAnim.

a) Das Entgelt für die Sammlung be- trägt pro Anfahrt an ein und dem- selben Ort 35,00 €

b) Das Entgelt je angefangene Ge- wichtstonne (1.000 kg) beträgt 221,01

C) Sonstige Entsorgungen 1. Sonderentsorgungen

Für die Entsorgung wie Entsorgungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie bei Betriebshavarien und Ver- kehrsunfällen und in Tierseuchenfäl- len beträgt das Entgelt für die Abho- lung und Verarbeitung additiv:

- pro angefangene Stunde für Fahr- zeug und Fahrer 67,24 €

- pro angefangene Stunde für jeden weiteren Mitarbeiter 33,10 € - pro angefangene 1.000 kg tierischer

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================

Trarbach Hädesberg Waldfläche 1,0601 ha

Kues im Rosenberg Landwirtschaftsfläche 0,2585 ha Niederemmel unter dem Hintereierweg Landwirtschaftsfläche 0,5625 ha Niederemmel Auf dem Hintereiweg Landwirtschaftsfläche (1/2)= 0,3045 ha Starkenburg Schloßstraße 41 Gebäude- und Freifläche 0,0284 ha Starkenburg Schloßstraße 30 Gebäude- und Freifläche 0,1643 ha Starkenburg Schloßstraße Gebäude- und Freifläche 0,0111 ha Irmenach Rückwies Landwirtschaftsfläche,

Waldfläche 0,8521 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 30.06.2017 schriftlich mitzuteilen.

Nebenprodukte 179,48 €

2. Entsorgung von verdorbenen Le- bensmittel und Fleischprodukte Für die Entsorgung verdorbener Le- bensmittel und Fleischprodukte wird ein Entgelt erhoben, welches sich aus einem Behälterentgelt sowie einem Entgelt für die Sammlung zusammen- setzt.

a) Das Entgelt für die Sammlung be- trägt pro Anfahrt an ein und dem- selben Ort 35,00 €

b) Das Entgelt pro Behälter beträgt:

bis zu 240 l 36,47 € bis zu 360 l 55,25 € bis zu 1.100 l 165,75 € 3. Heim-, Haus- und Labortiere Für die Entsorgung von Wildtieren, Hunden, Katzen, sowie anderen klei- nen Haustieren werden folgende Ent- gelte erhoben:

- pro Stück 44,52 €

- pro Stück bei Anlieferung 25,52 € Das Entgelt bei Entsorgung im Behäl- ter setzt sich zusammen aus einem Behälterentgelt sowie einem Entgelt für die Sammlung.

a) Das Entgelt für die Sammlung be- trägt pro Anfahrt an ein und dem- selben Ort 37,00 €

b) Das Entgelt pro Behälter beträgt:

bis zu 240 l 29,86 € bis zu 360 l 45,23 € bis zu 1.100 l 135,70 € D) Allgemeine Bestimmungen 1) Entgeltschuldner

Entgeltpflichtig sind die Besitzer von tierischen Nebenprodukten, die nach dem TierNebG der SecAnim als Besei- tigungspflichtigem anzugeben sind.

Die Besitzer von verendeten Tieren haben der SecAnim diese, an befahr- baren Straßen und Plätzen, abholbe- reit zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Entsorgung von tierischen Neben- produkten im Behältersystem sind die befüllt und ebenfalls abholbereit zur Verfügung zu stellen. Die Benut- zer einer Schlachtstätte haben dem Betreiber der Schlachtstätte die tie- rischen Nebenprodukte zur Abholung zu überlassen. Benutzer und Betrei- ber der Schlachtstätte sind Entgelt-

schuldner 2) Sammelbehälter

Für die Abholung von tierischen Ne- benprodukten aus Schlachtungen, sowie von Geflügel, Hunden, Katzen, Kaninchen, Edelpelztieren und ver- gleichbaren Tierkörpern und Erzeug- nissen hat der Entgeltschuldner die erforderlichen Behälter kostenlos zur Verfügung zu stellen; Art und Beschaf- fenheit bestimmt die SecAnim 3) Unterbrechung der Entsorgung Wird die Entsorgung der tierischen Nebenprodukte durch Betriebsstö- rungen, durch betriebsnotwendige Arbeiten, durch höhere Gewalt, durch Naturereignisse, durch behördliche Verfügung eingeschränkt oder durch Fehlverhalten des Benutzers unter- brochen, so entsteht daraus kein An- spruch auf Schadenersatz oder Ent- schädigung bzw. auf Erlass oder Ermäßigung der Entgelte

4) Entgeltanspruch

a) Der Anspruch auf Entgelte, mit Aus- nahme der Entgelte gemäß Abschnitt B), entsteht mit der Abholung und bei der Anlieferung durch den Besitzer mit der Ablieferung bei dem Verarbei- tungsbetrieb oder dem Zwischenbe- handlungsbetrieb (Sammelstelle) b) Der Anspruch auf Entgelte gemäß Abschnitt B) entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats (Erhe- bungszeitraum)

Sämtliche angegebenen Entgelte die- ser Entgeltliste verstehen sich zuzüg- lich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

Bei quartalsweiser Abrechnung wird ein Abschlag in Höhe von 60 % des Rechnungsbetrages des letzten Quar- tals erhoben, um einen Teilausgleich für die verspätete Rechnungsstellung zu schaffen.

Die SecAnim Südwest GmbH, Rive- nich, ist berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, vor der Abholung die Zah- lung der Entgelte zu verlangen.“

Ausweis des jährlichen Gesamtent- geltes

Tierkörper 3.545.094,25 € Tierkörperteile 3.035.384,44 € Gesamt 6.580.478,69 €

Referenzen

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