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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 52/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 26.12.2017

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

ge und ermöglicht zudem pro- blemlos textübergreifend das Auffinden einzelner Beiträge durch das Volltext-Suchfeld des PDF-Dokuments.

Alle am Landkreis Interessier- te, Lehrer, Studenten, Schüler, Forschende, Kultur- und Lite- raturfreunde finden schnell zu unterschiedlichen The- men aus vielen Bereichen und Zeitebenen Informationen.

Besonders für Ortchronisten und alle, die über ihre Heimat- geschichte forschen, ist die Kreisjahrbuch-Bibliografie ein unentbehrliches Hilfsmittel.

Unter www.kreisarchiv.bern- kastel-wittlich.de gelangt man zum Link der aktualisierten PDF-Datei der Bibliografie al- ler Kreisjahrbücher. Eben- so auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.bernka- stel-wittlich.de ist unter „Re- daktion Kreisjahrbuch“ die Bi- bliografie abrufbar.

Eine bemerkenswerte The- men-Fundgrube sind die Schwerpunkte der einzelnen Kreisjahrbuch-Ausgaben:

• Kreisjahrbuch 1996:

Kriegsende im Landkreis

• Kreisjahrbuch 1997:

Schüler aus dem Landkreis schreiben

• Kreisjahrbuch 1998:

Bühne frei – Theater im Landkreis

• Kreisjahrbuch 1999:

Die 1848/49er Revolution

• Kreisjahrbuch 2000: Men-

schen im Landkreis

• Kreisjahrbuch 2001:

Zum 600. Geburtstag von Nikolaus von Kues

• Kreisjahrbuch 2002:

Auf den Spuren der Vor- fahren

• Kreisjahrbuch 2003:

Klöster im Landkreis fei- erten Jubiläum

• Kreisjahrbuch 2004:

Auf den Scheiterhaufen mit den Hexen

• Kreisjahrbuch 2005:

Literarischer Landkreis, 60 Jahre Kriegsende, Erinne- rungen

• Kreisjahrbuch 2006:

Leben in der Nachkriegs- zeit, Rückblicke

• Kreisjahrbuch 2007:

Ein Schatz ist geborgen:

Die Klosterbibliothek von Eberhardsklausen, Zum 100. Geburtstag von Stefan Andres, Jugend- liche gehen auf Entde- ckungstour in die Vergan- genheit

• Kreisjahrbuch 2008:

Zwischen Hungern und Hoffen: Neues Geld, neuer Staat, neues Leben (Wäh- rungsreform 1948)

• Kreisjahrbuch 2009:

40 Jahre Landkreis Bernka- stel-Wittlich

• Kreisjahrbuch 2010:

Arm, krank und kinder- reich …, Gesundheits- wesen und Fürsorge in früheren Zeiten

• Kreisjahrbuch 2011:

Von Weinbergen, Winzern und Weinerlebnissen

• Kreisjahrbuch 2012:

Glaskunst im Landkreis:

Licht und Farbe – einge- fangen in Glas

• Kreisjahrbuch 2013:

Architektur im Landkreis

• Kreisjahrbuch 2014:

Vor hundert Jahren: Aus- bruch Erster Weltkrieg

• Kreisjahrbuch 2015:

Recht und Gerechtigkeit – Krieg und Frieden

• Kreisjahrbuch 2016:

200 Jahre Landkreis-Ge- schichte

• Kreisjahrbuch 2017:

Aus der alten Heimat in die Ferne – Aus der Ferne in die neue Heimat

• Kreisjahrbuch 2018:

Musik berührt Generati- onen - Musikalische Bil- dung und Zeitgeist im Landkreis, Kindheit, Schule und Jugend im Zeitenlauf In der Redaktion Kreisjahr- buch sind noch Restexemplare dieser Jahrgänge zu erhalten.

Weitere Informationen bei der Redaktion Kreisjahr- buch, Schloßstraße 10, 54516 Wittlich, Tel. 06571 96633, E-Mail: claudia.schmitt@

bernkastel-wittlich.de. Öff- nungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr.

Wer die lokale Geschichte er- forscht oder sich über einen Aspekt des Landkreises infor- mieren möchte, stößt schnell auf die Kreisjahrbücher Bern- kastel-Wittlich. Insgesamt ent- halten die 42 Ausgaben des Kreisjahrbuchs Tausende Bei- träge, darunter viele lokale historische Artikel. Sie wer- den ergänzt durch aktuelle Berichte, Geschichten, Erzäh- lungen, persönliche Erinne- rungen, Gedichte, Anekdoten, Mundarttexte, Naturschilde- rungen, Artikel zu kulturellen Ereignissen, Künstlerbiogra- fien und spannende Lebens- berichte über Menschen im Landkreis.

Doch wie findet man in der Fülle der Kreisjahrbücher den für sich interessanten Arti- kel? Die Bibliografie der Kreis- jahrbücher 1977-2018 macht dies möglich! Geordnet nach Sachgebieten, Orten, Per- sonen oder Autoren bietet die Bibliografie einen optima- len Überblick über alle Beiträ-

Aktualisierte Kreisjahrbuch-Bibliografie auf der Internetseite der Kreisverwaltung abrufbar

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

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Die Brandschutzausbildung in der Bevölkerung ist eine wich- tige und unverzichtbare Ange- legenheit. Dies versucht der Kreisfeuerwehrverband mit seinem Feuerlöschtrainer zu vermitteln um bei drohender Gefahr die richtigen und wirk- samen Maßnahmen zu tref- fen. Die Ausrüstung des Feu- erlöschtrainers besteht aus zahlreichen Modulen und si- muliert verschiedene Arten von Bränden, die mit Feuer- löschern gelöscht werden sol- len. Ebenso kann man Fett- explosionen und das Zer- bersten von Spraydosen simu- lieren. Des Weiteren erfährt der Teilnehmer etwas über die Gefahren des Feuers, deren Ausbreitung und die Grundre- geln der Brandbekämpfung.

Viele Feuerwehren nutzen die Ausstattung für die eige- ne Ausbildung, aber auch um bei Veranstaltungen (wie bei- spielsweise einem Tag der of-

fenen Tür) die Möglichkeit zu bieten, dies in Demonstrati- onen der Öffentlichkeit zu zei- gen. Viele Firmen mieten den Feuerlöschtrainer, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung in Sachen Schulung der Mitar-

beiter nachzukommen. Auch Institutionen wie Kranken- häuser, Altenheime, Schulen und Kindergärten sind Ziel- gruppen, die die Möglichkeit haben, diese für ihre Brand- schutzausbildung zu nutzen.

Die Anschaffungskosten hat man sich bei der Neubeschaf- fung vor etwa sechs Jahren mit der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich geteilt, weil die Aufklärung der Bevölkerung und die Ausbildung der Feuer- wehren in deren Zuständigkeit fällt. Der Feuerlöschtrainer, der auf einem PKW-Anhänger verladen ist, kann gegen einen geringen Mietpreis angemie- tet werden. Die Gewinne aus dieser Aktion fließen wieder- rum in die Beschaffung von Ersatzteilen und weiteren Zu- behörs. Im Laufe der letzten Jahre wurde für die Erwei- terung der Module viel Geld investiert. Zur großen Freu- de des Verbandes hat die Sparkasse Mittelmosel Eifel- Mosel-Hunsrück für die An- schaffung des letzten Moduls (menschliche Silhouette) 1000 Euro beigesteuert und somit ein Drittel der Anschaffungs- kosten getragen.

Sparkasse Mittelmosel Eifel-Mosel-Hunsrück fördert die Brandschutzausbildung der Bevölkerung

Um die Wichtigkeit dieser Fördermaßnahme zu unterstreichen, war der Vorstand der Sparkasse Mittelmosel zum Feuerwehrge- rätehaus nach Zeltingen-Rachtig gekommen, um sich das neue Modul und den Feuerlöschtrainer vorführen zu lassen.

Schnee und Glatteis führen zurzeit dazu, dass in einigen Straßen im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Abfall- wirtschaft Region Trier (A.R.T.) die Abfälle nicht wie gewohnt eingesammelt werden kön- nen. Grund dafür ist, dass Stra- ßen, Wendeplätze und Behäl- ter mit Schnee zugeschaufelt oder Straßen nur schlecht be- ziehungsweise gar nicht ge- räumt und gestreut werden.

Der A.R.T. weist in diesem Zu- sammenhang ausdrücklich auch auf die Räum- und Streu- pflicht hin.

Selbst wenn ordnungsgemäß geräumt und gestreut ist, kann die Einsammlung in der gesam- ten Straße ausfallen, wenn ei- nige Abschnitte ein gefahrloses Befahren und Begehen nicht zulassen. „Die Fahrer über- nehmen die Verantwortung für ihr Fahrzeug und die mit- fahrenden Müllwerker. Sie ent- scheiden, wo es in Ansehung

der Witterungsverhältnisse zu gefährlich ist“, erklärt Kirsten Kielholtz, Pressereferentin des A.R.T., und bittet darum, Ver- ständnis für die jeweilige Ent- scheidung aufzubringen.

Es besteht kein vertraglicher Anspruch darauf, dass die aus- gefallene Abfuhr (zeitnah) nachgeholt wird. Dies ist we- gen der feststehenden und ausgefüllten Tourenpläne nicht möglich. Die Straßen oder Stra- ßenabschnitte, die nicht be- fahren werden können, sind dem A.R.T. beziehungswei- se den Entsorgungsunterneh- men bekannt, so dass dort bei der nächsten regulären Ab- fuhr zu den Tonnen auch ge- eignete Behältnisse - wie han- delsübliche Kunststoffsäcke für Restabfälle oder Papiersäcke und Kartons für Papier- und im Landkreis Vulkaneifel Bioabfäl- le – ausnahmsweise hinzuge- stellt werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass die zu-

gestellten Behältnisse eindeu- tig den richtigen Tonnen zuge- ordnet werden können. In der Stadt Trier und den Landkrei- sen Trier-Saarburg, Bernkastel- Wittlich und Vulkaneifel darf die zusätzlich bereitgestellte Menge das Volumen der je- weils aufgestellten Behälter nicht überschreiten. Im Eifel- kreis Bitburg-Prüm werden die grauen Tonnen nach dem er- sten Kippvorgang mit den Re- stabfall-Mehrmengen gefüllt und erneut entleert. Für jede Leerung fallen die üblichen Gebühren an. Kleine Mengen können in amtlichen Abfall- säcken hinzugestellt werden;

die Entsorgungskosten sind im Kaufpreis der Säcke enthalten.

Für zusätzlich bereitgestell- te Altpapierabfälle sind keine weiteren Kosten zu entrichten.

Wichtig ist, dass die Abfälle nach einer ausgefallenen Tour noch am selben Tag wieder weggenommen und auf das

Winterliche Witterung beeinträchtigt Abfallsammlung

Grundstück zurückgebracht werden müssen.

Ein Anruf beim oder eine E- Mail an den A.R.T. ist nur not- wendig, wenn es sich um Ab- fälle handelt, für die eine Anmeldung am Abfall-Telefon vorlag und die ebenfalls wegen Eis und Schnee nicht abgeholt werden konnten. Diese müs- sen am Abfall-Telefon (0651 949 1414) erneut angemeldet werden.

Aufgrund der frostigen Tem- peraturen kann es außerdem vorkommen, dass die Abfäl- le in der Tonne festfrieren und diese somit bei der automa- tischen Schüttung des Sam- melfahrzeuges nicht vollstän- dig entleert werden. Um dem vorzubeugen, kann der Boden der Tonne mit Pappe ausgelegt werden. Als hilfreich erweist es sich auch, die festgefrorenen Abfälle vor der Entleerung mit einem Stock oder Besenstiel zu lockern.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Aleksej Kalaschnikov letzte bekannte Anschrift: 14006 Pav- lodar, Kasachstan, Str. Pavlova, Woh- nung 11

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 15.12.2017, Az.: 13-45-K- 003148

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft,

wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 18.12.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Salah Klej

letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 13.12.2017, Az.: 13-62-K- 005984

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 13.12.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Bekanntmachung der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich, nach § 12 Abs. 1 S. 3 der 9 BImSchV (Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) zum Antrag der VET-CONCEPT Pro- duction GmbH & Co. KG auf Errich-

tung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von Heimtiernahrung Die Fa. VET-CONCEPT Production GmbH & Co. KG, Dieselstr. 5, 54343 Föhren, hat bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einen Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von Heimtiernahrung – Bau einer zweiten Extruderlinie im bestehenden Gebäude – in der Ge- markung Hetzerath, Flur 24, Flurstück 86/15 gestellt.

Das Vorhaben bedarf nach § 1 der Vierten Verordnung zur Durchfüh- rung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (4. BImSchV) i. V. m. Ziffer 7.34.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 BImSchG.

Das Vorhaben wurde gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzge- setz (BImSchG) i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. BImSchV im Amtsblatt der Kreisverwaltung, „Kreisnachrichten“, Ausgabe 43/2017, sowie im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de, am 24.10.2017 öffentlich bekannt ge- macht.

Der für Dienstag, den 30.01.2018 vor- gesehene Erörterungstermin findet nicht statt, da keine Einwendungen gegen das Vorhaben vorgetragen wur- den.

Wittlich, den 20.12.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V.: Ralph Scheid

Mitarbeiter der Kreisverwaltung feiern Dienstjubiläum

Ihr 40- beziehungsweise 25-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Claudia Erz (40) und Stefan Becker (25) (erste Reihe von links) in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (rechts) schlossen sich Vertreter des Personalrats sowie Vorgesetzte gerne an.

Mitarbeiter in den Ruhestand verabschiedet

In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre- gor Eibes (r.) die Mitarbeiter Cilli Steffes und Bernhard Lauter- born (erste Reihe von links) in den Ruhestand. Er dankte ihnen für ihr langjähriges Engagement für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger und wünschte für den Ruhestand alles Gute. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich die Vorgesetzten sowie Vertreter des Personalrats gerne an.

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