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2018/045-7 Bericht ThA

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 45-7/18 IN HESSEN UND NASSAU

Theologischer Ausschuss (ThA)

Bericht für die Kirchensynode, November 2018

Der Theologische Ausschuss hat sich seit dem letzten Bericht zu acht Sitzungen, darunter zwei längere Sitzungen mit Themenschwerpunkt, getroffen. Besonders intensiv waren die Beratungen zu den Themen Reform der Lebensordnung, Perspektiven des Bibelhauses und kirchlich ange- passte Doppik und kirchliche Finanzen.

Bei der Überarbeitung der Lebensordnung ging es vor allem um eine Anpassung an die neuen rechtlichen Regelungen des Bundes, der sog. „Ehe für alle“. Nachdem die gesellschaftliche, theologische und kirchliche Debatte weitgehend zugunsten der Regelungen des Gesetzgebers entschieden zu sein scheint, hatte sich in der Frühjahrssynode Widerspruch - auch aus dem Theo- logischen Ausschuss - gegen Bestimmungen in der Lebensordnung geregt, welche es Kirchen- vorständen und Pfarrpersonen weiterhin erlaubte, gleichgeschlechtliche Trauungen in ihren Ge- meinden grundsätzlich (d.h. nicht nur im Einzelfall) abzulehnen. Der Theologische Ausschuss entschloss sich nach Vorarbeit einer internen Arbeitsgruppe und nach Beratung mit Vertretern anderer Ausschüsse sowie Personen, welche einen Fortbestand dieser Ausnahmeregelung wünschten, für einen Vorschlag, der die Möglichkeit eines generellen Vorbehalts gegen gleich- geschlechtliche Trauungen durch Kirchenvorstände und Pfarrpersonen auf sieben Jahre befristet (die Möglichkeit eines Vorbehalts im Einzelfall besteht wie bei allen Kasualien weiterhin).

Damit wollte der Theologische Ausschuss einerseits das Ende dieser Ausnahmeregelung fest- stellen, den Pfarrpersonen, Kirchenvorständen und Kirchengemeinden, die Bedenken tragen, aber noch ausreichend Zeit zur Anpassung einräumen.

Nachdem die Synode im November 2017 auf Antrag des Theologischen Ausschusses beschlos- sen hat, vier unterschiedliche Modelle für die Entwicklung des Bibelhauses zu prüfen, hat er die Arbeit der Arbeitsgruppe von Kirchenleitung, Bibelhaus und Frankfurter Bibelgesellschaft mit einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern anderer Ausschüsse sowie Referenten im Bibelhaus und bei weiteren Sitzungen verfolgt und begleitet. Bei seiner letzten Sitzung kurz vor der Synode wurde die sorgfältige Ausarbeitung der Arbeitsgruppe begrüßt und die unterschiedlichen Optio- nen intensiv diskutiert.

Der Theologische Ausschuss hat sich bereits im November 2017 in einer für andere Ausschüsse offenen Schwerpunktsitzung mit dem Thema Doppik und der Entwicklung der kirchlichen Finanzen auseinandergesetzt. Dieses Thema wurde im April und im November 2018 mit Refe- rentInnen aus der EKHN und von theologischen Fakultäten in weiteren offenen Schwerpunktsit- zungen fortgeführt. Dabei verschob sich der Schwerpunkt von der Doppik zur Frage der Rah- menbedingungen und den Kriterien einer nachhaltigen Finanzentwicklung in der EKHN.

Darüber hinaus hat sich der Theologische Ausschuss mit folgenden Themen und Vorlagen beschäftigt:

 Kirchengesetz über die regionale Zusammenarbeit in der EKHN

 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes

 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchengemeindewahlordnung, der Kirchengemeindeord- nung und der Dekanatssynodalordnung

 Kirchengesetz zur Sicherung von Pfarrhäusern und zur Flexibilisierung der Dienstwoh- nungspflicht

 Antrag des Dekanats Dreieich zu Personal- und Finanzmitteln für den Bereich Bau sowie die Anpassung der Rechtsverordnung über den Bau von Gemeindehäusern

 Pilotprojekt „Berufsbildung Gemeindeassistenz und Erprobung“ (Perspektive 2025)

 Antrag zur Erarbeitung von liturgischem Material für die Feier eines Gottesdienstes anläss- lich einer Transition

 Neufassung der Kollektenverwaltungsordnung.

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Drucksache Nr. 45-7/18

Über folgende Themen wurde darüber hinaus im ThA beraten:

 Jugendbildungsstätten der EKHN

 Gutachten „Störung religiöser Handlungen durch Lärm und Argumentationshilfen für künfti- ge öffentliche Planfeststellungsverfahren“

 Vorbereitung des Themas Gottesdienst für die Herbstsynode 2019.

Zum Ende der Herbstsynode 2018 scheiden Prof. Dr. Wolfgang Breul und PD Dr. Angela Rinn aus der Synode und dem Theologischen Ausschuss aus. Die stellvertretende Vorsitzende Dr. Renate Sandforth wird die Leitung des Ausschusses bis zur Wahl eines bzw. einer neuen Vorsitzenden übernehmen.

Saulheim, 18. November gez. Prof. Dr. Wolfgang Breul

Persönliches Nachwort Wolfgang Breul

Nach beinahe sechs Jahren Mitarbeit in der Kirchensynode der EKHN scheide ich mit dem 1. Dezember 2018 als Vertreter meiner Fakultät auf meinen Wunsch hin aus. Ich schaue sehr dankbar auf die gemeinsame Arbeit in Synode und Theologischem Ausschuss zurück, die ich mit ihren vielfältigen Themen, dem anregenden und guten Miteinander als ausgesprochen berei- chernd erlebt habe. Ich wünsche den Synodalen und den Verantwortlichen in der Kirchenleitung der EKHN weiterhin so engagierte Diskussion, Kooperation, gottesdienstliche Feier und ein herzliches Miteinander.

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