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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2015 Ausgegeben am 6. Juli 2015 Nummer 12

Inhalt dieser Ausgabe:

35/2015 Nachtragssatzung 2015 und Bekanntmachung der Nachtragssatzung 2015 83

36/2015 Öffentliche Ausschreibung / Notbeleuchtung Rathaus 85

37/2015 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Coesfeld 86 38/2015 Verfahren der Briefwahl bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie

der Landrätin / des Landrates – Bekanntmachung des Zustellunternehmens für die

unentgeltliche Einlieferung 86

39/2015 Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der

Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Coesfeld

am 13. September 2015 87

40/2015 Bebauungsplan Nr. 116 "Neumühle" im beschleunigten Verfahren nach § 13a

Baugesetzbuch (BauGB) / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung 87 41/2015 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung 90

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35/2015 Nachtragssatzung 2015 und Bekanntmachung der Nachtragssatzung 2015 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d.

F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der z. Zt.

geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Coesfeld mit Beschluss vom 25.06.2015 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 02.02.2015 erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht

um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushalts- plans einschl.

Nachträge fest- gesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

Ergebnisplan

Erträge 72.900.750 251.500 0 73.152.250

Aufwendungen 76.210.050 649.000 0 76.859.050

Finanzplan

aus der laufenden Verwaltungs- tätigkeit:

Einzahlungen 67.136.950 251.500 0 67.388.450

Auszahlungen 67.887.350 629.000 0 68.516.350

aus der Investitionstätigkeit:

Einzahlungen 5.589.000 0 0 5.589.000

Auszahlungen 9.868.200 1.020.000 0 10.888.200

aus der Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen 0 1.000.000 0 1.000.000

Auszahlungen 956.000 0 0 956.000

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR um 1.000.000 EUR erhöht und damit auf

1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.309.300 EUR um 397.500 EUR erhöht und damit auf

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3.706.800 EUR festgesetzt.

§ 5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 6

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 7 (entfällt)

§ 8

Die Regelungen werden nicht geändert.

§ 9

Die Regelungen werden nicht geändert.

2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung

Die vorstehende Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 81 Abs. 1 i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom 26.06.2015 an- gezeigt worden. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 01.07.2015 mitgeteilt, dass Bedenken gegen die Nachtragssatzung und ihre Bekanntmachung nicht erhoben werden.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und don- nerstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit. Sie können auch im Internet unter

http://www.coesfeld.de/finanzen/haushalt/nachtragshaushalt-2015.html eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde

nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Coesfeld, 06.07.2015 Der Bürgermeister In Vertretung Thomas Backes

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36/2015 Öffentliche Ausschreibung / Notbeleuchtung Rathaus

Die Stadt Coesfeld, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt folgende Arbeiten nach VOB/A öffentlich aus:

Art und Umfang der Leistungen:

Notbeleuchtung Rathaus

8 Stück Unterverteilungen mit bis zu 30 Einbauten

1 Stück Sicherheitsbeleuchtungsschalt- und Ladegerät mit Batterie 1200 m Funktionserhaltkabel E30 bis 7 x1,5 mm²

2000 m Installationskabel NYM /NYIF bis 3x2,5mm² 500 m Fernmeldeleitung

70 Stück Bereitschaftsleuchten 48 Stück Hinweisleuchten

Ausführungszeitraum: 40. bis 44. KW 2015

Die Vergabeunterlagen können ab sofort schriftlich in 1-facher Ausfertigung bei der Stadt Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20 -), Zimmer Nr. 157/158, 48653 Coesfeld, Markt 8 (Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 21,50 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Spar- kasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530; BIC: WELADE3WXXX / IBAN DE71 4015 4530 0045 0090 08) unter Angabe des Kassenzeichens 9.1157.150629.01 zu entrichten. Der Ein- zahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurück- gezahlt. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Angebotsfrist läuft am 06.08.2015 um 10.00 Uhr ab.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 06.08.2015 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathau- ses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 06.09.2015 ab.

Hinweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)

Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen/Eigenerklärungen aufgrund TVgG abzugeben. Die vorzulegenden Nachweise/Erklärungen können über einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A

Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist der Landrat Coes- feld als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.:

02541/18-9130 zuständig.

(5)

37/2015 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Coesfeld Stadt Coesfeld

Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Coesfeld

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 über die Besetzung des Wahlausschus- ses beschlossen. Gemäß § 6 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der zurzeit gültigen Fassung werden hiermit die Namen der Beisitzer/innen und der Stellvertreter/innen im Wahlausschuss öffentlich bekannt gemacht:

Beisitzer/in Stellvertreter/in

Bischoff, Anette Dicke, Nicole

Bolwerk, Richard Michels, Thomas

Hagemann, Norbert Frieling, Norbert

Korth, Wilhelm Haveresch, Bernhard

Kraska, Wolfgang Borgert, Elisabeth

Musholt, Tobias Micke, Christoph

Prinz, Erich Liebing, Nina

Vennes, Martina Böyer, Robert

Vogt, Hermann-Josef Nielsen, Ralf

Walfort, Inge Kretschmer, André

Coesfeld, 29.06.2015 Stadt Coesfeld Der Wahlleiter Thomas Backes

38/2015 Verfahren der Briefwahl bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie der Landrätin / des Landrates – Bekanntmachung des Zustellunternehmens für die unentgeltliche Einlieferung

Stadt Coesfeld Der Bürgermeister

Bekanntmachung

Gemäß § 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommu- nalwahlgesetz) in der Fassung vom 30.06.1998 (GV.NW. S. 454, ber. S. 509/SGV. NW. 1112) in Ver- bindung mit §§ 4 Ziff. 11, 56 Abs. 5 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NW.

S.592, ber. S. 967) in der z. Zt. gültigen Fassung mache ich hiermit folgendes öffentlich bekannt:

Amtliche Wahlbriefumschläge der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie der Landrätin / des Landrates am 13. September 2015 können ohne besondere Versendungsform innerhalb des Bun- desgebietes bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden. Der Wahlbriefumschlag ist so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief am Wahltag bis 16.00 Uhr beim Wahlamt eingeht.

Coesfeld, den 02.07.2015

in Vertretung Thomas Backes 1. Beigeordneter

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39/2015 Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahlvor- schläge zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Coesfeld am 13.

September 2015 Stadt Coesfeld

Der Wahlleiter

Bekanntmachung

Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NW. S.592, ber. S. 967) in der z. Zt. gültigen Fassung mache ich hiermit folgendes öffentlich be- kannt:

Am Dienstag, 04.08.2015, findet um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 8, eine Sitzung des Wahlausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

TOP 1 Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes

TOP 2 Vorlage der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürger- meisters der Stadt Coesfeld

TOP 3 Bericht des Wahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvor- schläge

TOP 4 Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge TOP 5 Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses durch den Wahlleiter Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung.

Coesfeld, den 02.07.2015

Thomas Backes Wahlleiter

40/2015 Bebauungsplan Nr. 116 "Neumühle" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Bauge- setzbuch (BauGB) / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In seiner Sitzung am 25.06.2015 hat der Rat der Stadt Coesfeld beschlossen, die Beteiligung der Öf- fentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Neumühle“ durch Auslegung der Entwurfsunterlagen für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

Verfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Planungsziel

Der Bebauungsplan dient der Neuausweisung eines Einfamilienhausgebietes auf einer heute landwirt- schaftlichen Nutzfläche und Weidefläche. Ergänzend wird nördlich anliegende Bestandsbebauung in den Bebauungsplan einbezogen und gesichert.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt ca. 1,5 km westlich des Coesfelder Innenstadtkerns und grenzt unmittelbar an die Borkener Straße und an die Straße Neumühle an. Wesentlicher Bestandteil des Planbereiches sind die heutigen Freiflächen in südliche Richtung bis zur Berkel.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

(7)

Im Norden durch die Borkener Straße, im Westen durch die Straße Neumühle, bzw. südlich der beste- henden Zuwegung zum Planbereich durch die bestehende Bebauung an der Straße Neumühle, im Sü- den durch die Berkel und im Osten durch die Ostgrenze des Grundstücks Borkener Straße 117 (Flur- stück 775).

Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich:

Sämtliche Unterlagen mit Planzeichnung, Begründung einschließlich der vorliegenden Fachgutachten liegen in der Zeit vom

27.07.2015 bis einschließlich 27.08.2015

bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 30 –Bürgerbüro-, Zimmer 1 während der Dienststunden

montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich kann eine Unterrichtung und Erörterung der Planung mit Herrn Richter, Telefon 939-1308 mit Herrn Schmitz, Telefon 939-1311 oder mit Frau Vahlmann, Telefon 939-1809 erfolgen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können folgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden.

Immissionsschutz

Schalltechnische Untersuchung vom Planungsbüro Uppenkamp aus Ahaus: Schalltechnische Untersu- chung gemäß DIN 18005 zum Bebauungsplan. Und Begründung zum Bebauungsplan.

Inhalt: Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen gemäß DIN 18005, Beurteilung des Gewerbelärms bzgl. des im Nahbereich befindlichen Mühlenbetriebes, Beschreibung der Aufgabenstellung und der Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen, Ergebnisse zum Verkehrslärm mit der Beschreibung der Lärmminderungsmaßnahmen (aktiver Schallschutz durch die Errichtung einer Lärmschutzwand ist nicht akzeptabel, passive Maßnahmen sind in Form von Vorgaben und Anforderungen an die Außenwand- bauteile beschrieben), die vorgeschlagenen Textlichen Festsetzungen sind in den Bebauungsplan auf- genommen worden. Beschreibung zum Gewerbelärm durch das Kraftfutterwerk, Beschreibung der

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räumlichen Situation, der Grundlagen (Betriebsabläufe) und Berechnungsverfahren. Beschreibung der Ergebnisse und der Rechtsgrundlagen.

Artenschutz

Ökon GmbH / Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 116 „Neumühle“, Münster, Mai 2015 und Begründung zum Bebauungsplan.

Inhalt: Beschreibung des Vorhabens und der Zielsetzung, Beschreibung des Untersuchungsraumes, Beschreibung zur Vorgehensweise der Untersuchung (Daten aus dem Biotopkataster, Fundortkataster).

Beschreibungen zur faunistischen Zufallsfundaufnahme / Bestandsaufnahme. Beschreibung der Wirk- faktoren der Planung. Beschreibung und artenschutzrechtliche Bewertung nach Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und sonstige planungsrelevante Arten. Beschreibung der arten- schutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen und worst-case-Betrachtung, Beschreibung d. Fazit der ar- tenschutzrechtlichen Prüfung und artenschutzrechtliche Protokolle.

Hochwassergefahr / Hochwasserrisiko 8.2 der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibung der bisherigen Flächennutzungen, Beschreibung des Zusammenwirkens von Was- serrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie (Hochwassergefahrenkarten), Beschreibung des Ergeb- nisses.

Ver- und Entsorgung des Gebietes 7.9 der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibungen zur Entwässerungsplanung, zum Überflutungsschutz, zur Abfallbeseitigung und zur Löschwasserversorgung.

Grünordnerische Festsetzungen / Berkel im Bebauungsplan 7.11 der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibung der Bebauungsplanfestsetzungen, Beschreibung der beabsichtigen Grünstruktu- ren im Zusammenhang mit dem Berkelauenkonzept in Abstimmung mit dem Artenschutzkonzept.

Umweltbelange

8. der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibung der Umweltbelange (incl. Immissionsschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz, Hochwasser, Wasserrahmenrichtlinie, Klimaschutz und Artenschutz).

Sonstige Belange

11. der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibungen zu den Belangen Bodendenkmäler, Kampfmittel/Altlasten und zu bodenordnen- den Maßnahmen.

Gewässerauenprogramm NRW / Berkelauenkonzept und 8.2 und 7.11 der Begründung zum Be- bauungsplan

Inhalt: Beschreibung der Ziele und Maßnahmen im Nah- und Randbereich der Berkel zum Erhalt bzw.

zur Optimierung der Flächennutzungen und Gestaltungen.

Weitere umweltbezogene Informationen sind derzeit nicht verfügbar. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Hinweise

 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht

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werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Der vorstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung stimmt mit dem Offenlegungsbeschluss des Ra- tes vom 25.06.2015 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).

Coesfeld, 26.06.2015 Coesfeld, 26.06.2015

Der Bürgermeister

Heinz Öhmann Martin Richter

Bekanntmachungsanordnung

Die Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 116 „Neumühle“ der Stadt Coesfeld mit sämt- lichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hiermit gemäß wird § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben.

Coesfeld, 26.06.2015

Der Bürgermeister Heinz Öhmann

41/2015 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Ausle- gung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In seiner Sitzung am 25.06.2015 hat der Rat der Stadt Coesfeld beschlossen, die Beteiligung der Öf- fentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Bahnareal Rekener Straße“ durch Auslegung der Entwurfsunterlagen für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

Verfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB.

Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Planungsziel

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Nachnutzung ehemaliger Bahnflächen zu einer öffent- lichen Stellplatzanlage (130 St) sowie zwei flankierenden Baugebieten (Gewerbegebiet und Mischge- biet) planungsrechtlich gesichert werden,

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden durch die Rekener Straße, im Osten durch die direkt angrenzenden Bahnflächen, im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks am Bahnweg –Gemarkung Coesfeld Stadt, Flur 4, Flur- stück 332- und im Westen durch die Rekener Straße.

Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich:

(10)

Sämtliche Unterlagen mit Planzeichnung, Begründung einschließlich der vorliegenden Fachgutachten liegen in der Zeit vom

27.07.2015 bis einschließlich 27.08.2015

bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 30 –Bürgerbüro-, Zimmer 1 während der Dienststunden

montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich kann eine Unterrichtung und Erörterung der Planung mit Herrn Richter, Telefon 939-1308, mit Herrn Schmitz, Telefon 939-1311 oder mit Frau Vahlmann, Telefon 939-1809 erfolgen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können folgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden.

Immissionsschutz

(11)

Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 135 „Bahnareal Rekener Straße“ / Mai 2015. Und Begrün- dung zum Bebauungsplan.

Inhalt: Aussagen zum Verkehrslärm –ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände oder – wälle), Aussagen zum Verkehrslärm – passive Lärmschutzmaßnahmen (Anforderungen an die bauliche Ausführung von nach außen abschließenden Umfassungsbauteilen), Aussagen zum Parkplatz Rekener Straße zum ruhenden Verkehr (parkende PKW´s), Aussagen zum Verkehrslärm durch den vorhaben- bezogenen Verkehr (neu hinzukommender Verkehr durch die Neuanlegung des Parkplatzes).

Boden / Altlasten / Kampfmittel

Dr. Schleicher & Partner, Altlasten- und Baugrunduntersuchung / Gronau / Januar 2014 und Begrün- dung zum Bebauungsplan.

Inhalt: Beschreibungen zu bereits vorliegenden „Orientierenden Untersuchungen“ (Bodenaufbau, Bo- denbeschaffenheit, Fremdstoffe, Grundwasserbelastung. Beschreibungen zur Baugrundbeschaffenheit (Bohrungen/Sondierungen) und Ergebnisse der Baggerschürfe in Teilbereichen des Plangebietes. Be- schreibung zu den Bauschadstoffen bei dem heute vorhandenen Lagergebäude. Beschreibungen zur Kampfmittelerkundung im Zusammenhang mit den Untersuchungen.

Dr. Heckemanns & Partner GmbH, Unterlagen zur kontaminationsbezogenen Untersuchung eines Kauf- grundstücks an der Rekener Straße.

Inhalt: Zusammenstellung der Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen, zum Untergrundaufbau, zu den Grundwasserverhältnissen, zu den durchgeführten chemischen Analysen (Bodenluft, Boden, Eluat, Grundwasser). Bewertung der Verunreinigungssituation für den Wirkungspfad Boden-Mensch, Boden –Grundwasser. Zusammenfassung der Ergebnisse mit Berücksichtigung der historischen Re- cherche und Beschreibung der notwendigen Maßnahmen zur Nutzung des Geländes.

Artenschutz

Ökon GmbH / Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 135 „Bahnareal Rekener Straße“, Münster, Feb. 2015 und Begründung zum Bebauungsplan.

Inhalt: Beschreibung des Vorhabens und der Zielsetzung, Beschreibung des Untersuchungsraumes, Beschreibung zur Vorgehensweise der Untersuchung (Daten aus dem Biotopkataster, Fundortkataster).

Beschreibungen zur faunistischen Zufallsfundaufnahme / Bestandsaufnahme. Beschreibung der Wirk- faktoren der Planung. Beschreibung und artenschutzrechtliche Bewertung nach Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und sonstige planungsrelevante Arten. Beschreibung der arten- schutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen. Beschreibung d. Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung und artenschutzrechtliche Protokolle.

Ver- und Entsorgung des Gebietes 7.7 der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibung der Entwässerung, zum Überflutungsschutz und bzgl. Rückstausicherung.

Grünordnerische Festsetzungen 7.9 der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibungen zu der beabsichtigten Grüngestaltung und zu den Pflanzmaßnahmen.

Umweltbelange

8. der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibungen zum Immissionsschutz, zum Boden- und Grundwasserschutz, zum Klima- und Artenschutz.

Sonstige Belange

11. der Begründung zum Bebauungsplan

Inhalt: Beschreibungen zu Bodendenkmalen und zu Kampfmitteln.

Weitere umweltbezogene Informationen sind derzeit nicht verfügbar. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

(12)

Hinweise

 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Der vorstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung stimmt mit dem Offenlegungsbeschluss des Ra- tes vom 25.06.2015 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).

Coesfeld, 26.06.2015 Coesfeld, 26.06.2015

Der Bürgermeister

Heinz Öhmann Martin Richter

Bekanntmachungsanordnung

Die Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 135 „Bahnareal Rekener Straße“ der Stadt Coesfeld mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hier- mit gemäß wird § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben.

Coesfeld, 26.06.2015

Der Bürgermeister Heinz Öhmann

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