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Städtische Kinder- und Jugendarbeit hat viele Ferienangebote vorbereitet Kurier

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Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 11 Nichtamtlicher Teil

Bauprojekte in Gotha Seiten 11 – 15

Blumenschmuck Seite 18

Bewegte Woche 50+ Seite 19 Seniorengeburtstage Seite 24 Gothaer in Moskau Seite 25

Kurier www.gotha.de

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 6 ⁄ 28. Jahrgang | 27. Juni 2019 Auf ein Wort:

Städtische Kinder- und Jugendarbeit hat viele Ferienangebote vorbereitet

bietet jeden Tag ab 12 Uhr ein tolles Programm, ein buntes Angebot aus Sport und Spiel, Spaß und Abenteuer. Von Dienstag bis Samstag ist hier bis 20.30 Uhr geöffnet (freitags bis 22 Uhr).

Der Kinder- und Jugendtreff Zelle in der Werner-Sylten-Straße ist der zentrale Treff- punkt für Kinder- und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Gotha-West und auch darüber hi- naus. Die Einrichtung ist sehr gut mit dem Stadtbus zu erreichen. Die Räumlichkeiten bie- ten Platz für die verschiedensten Aktivitäten.

Hier ist von Montag bis Donnerstag von 11 bis 19 Uhr und freitags von 14 bis 22 Uhr geöffnet.

Der Kinder- und Jugendtreff Sundhausen am Anger 7 ist unter dem Sundhäuser Rathaus im Keller versteckt. Hier warten fetzige Ferien- aktivitäten auf die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer. Dienstag bis Freitag ist von 13.30 Uhr bis 22 Uhr geöffnet, am Samstag jeweils von 13.30 Uhr bis 20 Uhr.

Während an den Schulen schon eifrig den na- henden Sommerferien entgegengefiebert wird, laufen in den städtischen Kinder- und Ju- gendtreffs die Vorbereitungen der Ferienver- anstaltungen auf Hochtouren. In der vergange- nen Woche machte der „Halli Galli“-Bus Sta- tion in den Gothaer Schulen, um die Informa- tionshefte „Ab in die Ferien 2019“ mit den Ferienangeboten an die Kinder und Jugend- lichen zu verteilen. Wer keines der Hefte mitge- nommen hat, kann sich jederzeit im Internet unter: www.gotha.de/leben-in-gotha/kinder- familie/ferien einen Überblick über das Som- merferienprogramm der Stadtverwaltung ver- schaffen.

Wer in den Ferien nicht zu Hause herumsitzen will, kann seine Zeit in drei Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugendarbeit sinnvoll und mit viel Spaß verbringen. Das Kinder- und Jugendzentrum Big Palais in der Schäferstraße

Auf ihrer „Halli Galli-Tour“ haben Sven Kerber, Marina Bechler und Jens Heerda (v.l.n.r.) von der städtischen Kinder- und Jugendarbeit in den Schulen für die Ferienangebote geworben.

Jetzt kann ausgewählt werden, wie die Sommerferien gestaltet werden sollen.

Foto: Lutz Ebhardt

Werte wie Klimaschutz, Heimat, Zusam- menhalt der Gesellschaft und Sorge um die Zukunft bekommen derzeit, und das ist gut so, einen neuen Stellenwert. Weg von der Wegwerfgesellschaft, dazu gehört Mut und ich merke, junge Leute haben die- sen Mut. Als ich mich vor mehr als einem Jahrzehnt auf den Weg nach Gotha machte, habe ich Gemeinsamkeit, Offenheit, Tradi- tion, Heimat und Arbeit als meine Werte formuliert. Mancher hat mich ausgelacht.

Heute weiß ich, ich war schon damals auf dem richtigen Weg. Denn Offenheit ist Zu- sammenhalt der Gesellschaft, Gemein- samkeit ist Sorge um die Zukunft und Hei- mat, ist das, was uns verbindet. Gemein- sam arbeiten und nachdenken, dazu sind alle aufgefordert, die jetzt Verantwortung tragen. Gotha ist gut aufgestellt, wenn es um Klimaschutz geht. Ich denke dabei an den Ausbau des Fernwärmenetzes und da- mit die Senkung der Co2-Belastung. An den Neubau eines klimaneutralen Kinder- gartens, an die Umstellung der Straßenla- ternen auf LED und Energieeinsparung.

Wir bringen eine Beckenfolie ins Südbad, um Wasserverluste zu verringern. Aber auch an unsere Aktionen als Fairtrade- Stadt oder den papierlosen Stadtrat zum Schutz der Wälder. Die naturnahe Waldbe- wirtschaftung und die nachhaltige Grün- pflege in der Stadt gehören zu unserem unverwechselbaren Landschaftsbild. Aber auch die seit Jahren angeregten Müll- sammlungen des Kinder- und Jugend- forums Gotha sind hervorragende Bei- spiele der sauberen Zukunftsfähigkeit Go- thas. Jeder kann vor der eigenen Haustür mit Klimaschutz beginnen, weniger Folien, weniger Auto und mehr Rad, so auf dem neuen Radweg nach Remstädt oder bald in der Friedrichstraße, Müll entsorgen, nicht in die Natur werfen usw. Wir haben viel erreicht, doch ist viel auch gut? Manch- mal darf es weniger sein, damit es richtig gut wird. Kommen Sie in herrlichem Klima gut beschützt durch den Sommer

Ihr

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 6/2019 · 27. Juni 2019 A N Z E I G E

herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Mit Ihrem Nachwuchs schenken Sie unserer Stadt Gotha Zukunft, das ist wunderbar! Kein Geheimnis ist es, dass so ein winziges Neugeborenes viel Energie braucht. Nicht nur die Energie seiner Eltern, sondern auch jene aus der Steckdose.

Da fällt zusätzlich Wäsche an, Tee und Brei wollen gekocht sein, Fläschchen und Gläser warmgemacht werden und nachts brennt öfter mal das Licht. Das geht nicht nur an die Nerven, sondern auch ein bisschen ins Geld. Weil das so ist, haben wir in diesem Jahr die Bonusaktion der Stadtwerke für Sie erweitert. Alternativ zur Energie-Gutschrift können Sie auch einen Moses-Gutschein wählen. Damit möchten wir herzlich danke sagen und Ihnen eine kleine Starthilfe für das erste Jahr geben. 

GELD FÜRS LICHT DER WELT

Freude über den Nachwuchs:

Die Stadtwerke Gotha schenken Wind(el)- energie oder einen Moses-Gutschein.

Für die Geburt eines Kindes spendieren die Stadtwerke Gotha ihren Kunden einen attrakti- ven Bonus: nämlich exakt 60 Euro, die von der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung abge- zogen werden. Seit über zehn Jahren kommen Eltern in den Genuss des „Windelbonus“: 2018 wurde er 27 Mal in Anspruch genommen, 2019 wurden den Stadtwerken schon 22 Babys gemel- det. Ab dem 1. Juli haben junge Familien sogar die Wahl. Alternativ zur Energiegutschrift können sie sich auch für einen 60-Euro-Gutschein vom Kaufhaus Moses (Kinderabteilung) entschei- den. Die Aktion läuft bis zum Jahresende. „Ich bin glücklich, dass wir den Start dieser tollen Bonusaktion noch während meiner Tätigkeit bei

den Stadtwerken anschieben konnten“, freut sich Geschäftsführer Norbert Kaschek, der sich Ende des Monats in den Ruhestand verabschiedet.

Was Sie dafür machen müssen? Babys!

Außerdem müssen Sie Strom oder Gas von den Stadtwerken beziehen. Legen Sie im Kunden- zentrum in der Pfullendorfer Straße 83 oder im Kundenbüro im Neuen Rathaus die Geburts- urkunde Ihres in diesem Jahr geborenen Kindes vor und lassen sich den Wind(el)energie-Bonus für die Jahresabrechnung gutschreiben oder einen Moses-Gutschein aushändigen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.stadtwerke-gotha.de oder telefonisch bei der Service-Hotline 03621 433 222. Übrigens: Für 60 Euro bekommen Sie über 400 Windeln!

STADTWERKE GOTHA GMBH

Pfullendorfer Straße 83, 99867 Gotha, Tel. 03621 433-222, Fax 03621 433-110, E-Mail mail@stadtwerke-gotha.de, www.stadtwerke-gotha.de

Liebe Gothaer, liebe Stadtwerke-Kunden, liebe junge Eltern,

Dirk Gabriel

Geschäftsführer Norbert Kaschek

Geschäftsführer

Undichte Kühlschranktüren ziehen unnötig Strom.

NOCH GANZ DICHT?

ENERGIE-TIPP

Informationen von Ihrem regionalen Energieversorger

Juni 2019

Energie. Prüfen Sie deshalb hin und wieder die Dichtung. Dazu legen Sie einfach eine einge- schaltete Taschenlampe in den Innenraum des Kühlschranks und schließen die Tür. Bei abge- dunkeltem Zimmer können Sie erkennen, ob das Licht der Taschenlampe durchscheint. Meistens genügt es, die Dichtung gründlich zu reinigen.

Bei einem Leck sollte sie ausgewechselt werden.

Steigende Temperaturen verlangen dem Kühl- schrank mehr Leistung ab. Mit etwa 15 Prozent schlägt der Kühlschrank in der Stromrechnung zu Buche. Schnell kann der Anteil auf das Dop- pelte steigen, wenn die Dichtung der Tür nicht mehr vollständig anliegt und der Kühlschrank deshalb nicht richtig schließen kann. Dann läuft das Kühlaggregat unnötig oft und frisst zu viel

© Lutz Ebhardt

Neu: Stadtwerke spendieren Moses-Gutschein

Robert Luhn vom Kaufhaus Moses und Corinna Steinbrück von den Stadtwerken Gotha präsentieren den Gutschein.

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Achtung Zahlungstermin!

Die Grundsteuer und die Hundesteuer (Jahreszahler) sind zum 01.07.2019 fällig.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzahlungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer an- zugeben.

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten.

Geänderte Bankverbindungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt. Stadtkasse mit (weigelt.

stadtkasse@gotha.de, Tel. 03621/222-211).

Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppel- zahlungen kommt.

Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschrift- einzugsverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang.

Ein entsprechender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/rathaus-politik/

buergerservice/formulare.html.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadt kasse (Tel. 03621/222-382).

Ernst

Abteilungsleiterin Stadtkasse

Öffentliche Bekanntmachung

einer Allgemeinverfügung gem. § 41 Abs. 3 Satz 2 Thüringer

Verwaltungsverfahrensgesetz

Zur Umsetzung der Teilfortschreibung des Schulnetzplanes der Stadt Gotha – Schulartänderung der Staatlichen Regelschule

„Oststadt Gotha“ in eine Thüringer Gemeinschaftsschule hat die Stadtverwaltung Gotha am 17. Juni 2019 folgenden Bescheid er- lassen:

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses B 538/2018 vom 30. Januar 2019 sowie der Bestätigung des Thüringer Ministeriums für Bil- dung, Jugend und Sport vom 25. Mai 2019 wird das Schulnetz für die Staatlichen Regelschulen der Stadt Gotha geändert und es er- geht folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

1. Die Staatliche Regelschule „Oststadt Gotha“, Bufleber Stra- ße 13, 99867 Gotha, wird zum 31. Juli 2019 aufgehoben.

Die Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha, Bufleber Straße 13, 99867 Gotha, wird zum 01. August 2019 errichtet und ab dem Schuljahr 2019/2020 beginnend mit der Klassenstufe 5 geführt.

Die Schüler der künftigen Klassenstufen 6 bis 10 der ehemaligen Staatlichen Regelschule „Oststadt Gotha“ können ihre Regel- schulausbildung am Schulstandort der Gemeinschaftsschule beenden.

Zum Schuljahr 2024/2025 führt die Staatliche Gemeinschafts- schule Gotha erstmals durchgängig die Klassenstufen 5 bis 10.

Als kooperierende Schule wird die Herzog-Ernst-Schule, Staatli- che Gesamtschule des Landkreises Gotha, festgelegt.

2. Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfü- gung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

3. Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 30. Juni 2019 als öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe schriftlich bei der Stadtverwal- tung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, in 99867 Gotha, Dienstzimmer 125, Widerspruch eingelegt werden.

Die Widerspruchseinlegung in elektronischer Form (z. B. die E-Mail) ist unzulässig.

Gotha, den 17. Juni 2019

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Hinweis:

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Rechtsbe- helfe gegen die obige Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung haben. Die Allgemeinverfügung nebst Begründung kann bei der Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Amt 51 Schul- und Jugendamt, Ekhofplatz 24, Dienstzimmer 125, in 99867 Gotha, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, 15.07.2019, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Beschlussvorlagen – öffentlich

3.1. Nachtrag Nr. 1 zu Gotha, Ehemaliger Friedhof II, Sanierung der Ein- friedungsmauern in den Abschnitten E, F, K , Mauerwerksanierung (VOB-ÖA-67/18/060)

Vorlage: HA 001/19

3.2. Serviceleistung Tagesfrau für die städtische Kindertageseinrich- tung „August-Köhler-Kinderhaus“, Brunnenstr. 40 – 42, 99867 Go- tha (VOL-ÖA-51/19/032)

Vorlage: HA 002/19

Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 18.06.2019 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 6/2019 · 27. Juni 2019 Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha

vom 27.05.2019

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

HA 188/19 – Nachtrag Nr. 2 zur Buswendeschleife Friedrich-Ebert- Straße, Los 1 – Straßen- und Tiefbau (VOB-ÖA-66/15/040)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den Nachtrag Nr. 2 im Los 1 – Straßen- und Tiefbau an die Fir- ma EUROVIA Verkehrsbau Union, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt mit einer geprüften Gesamtnachtragssumme in Höhe von 36.889,18 e (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 189/19 – Instandsetzung Bolzplatz Bürgeraue, Landschaftsbauar- beiten (VOB-ÖA-67/19/013)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma Avant Gebäudedienste GmbH, Gustav-Tauschek- Straße 6, 99099 Erfurt für die Ausführung der o.g. Leistung mit einer ge- prüften Angebotssumme in Höhe von 126.212,28 e (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 190/19 – Sanierung der Wasserkunst am Schlossberg, Landschafts- bauarbeiten (VOB-ÖA-67/19/014)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auf- trag an die Firma Denkmalpflege Mühlhausen Huschenbeth GmbH & Co.

KG, Thomas-Müntzer Straße 15 aus 99974 Mühlhausen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 305.000,00 e (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 191/19 – Revitalisierung Amtshaus, Augustinerstraße 15, Pla- nungsleistungen Gebäude und Tragwerk (VOL-FV-60/19/026) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für die Ausführung der o.g. Leistung an die Projektscheune Pla- nungsgesellschaft mbH, Breitenbacher Straße 2 aus 98553 Schleu- singen/OT St. Kilian mit einem geprüften Honorar i. H. v. 239.890,00 e (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 192/19 – Historisches Rathaus, Erneuerung der Lüftungsanlage (VOB-ÖA-60/19/017)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma HTI Gotha GmbH, Goldbacher Straße 37, 99867 Go- tha für die Ausführung der o.g. Leistung mit einer geprüften Angebots- summe in Höhe von 166.019,33 e (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 196/19 – Nachtrag Nr. 4 zu Obere Marktstraße in Gotha, OT Uel- leben, Los 1 – Straßen- und Tiefbau (VOB-ÖA-66/18/017)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den Nachtrag Nr. 4 an die Firma Tiefbau Gotha GmbH, Gallet- tistraße 5, 99867 Gotha mit einer geprüften Gesamtnachtragssumme in Höhe von 1.355,57 e (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 06.06.2019

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen und nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 29.05.2019

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

Abstimmung der öffentlichen Niederschriften vom 27.03.2019 und 10.04.2019

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

A 564/19 – Umsetzung ISEK Gotha 2030+ – Erstellung eines Sozial- raumkonzeptes mit Sozialplanung – FWG-Fraktion

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Stadtteil Gotha-West die Erstellung eines Sozialraumkonzeptes mit Sozialraummanagement zu beauftragen und dazu die Mittel in den Haushaltsentwurf für 2020 einzustellen.

In diesem Zusammenhang wird das ISEK Gotha 2030+ für den Stadtteil konkretisiert und fortgeschrieben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen B 572/19 – Jahresrechnung 2018

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Für die Jahresrechnung 2018 wird entsprechend § 82 ThürKO die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises beantragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 574/19 – Stellungnahme zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt die Stellung- nahme zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neuglie- derung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und gerichtsorgani- satorischer Vorschriften in Anlage 1 im Auftrag der Stadt Gotha abzu- geben.

Anlage 1: Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur frei- willigen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

B 578/19 – Ausgliederung des Geschäftsbetriebs der TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen GmbH & Co. KG auf die TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Ausgliederung des operativen Geschäftsbetriebs der TMZ Thürin- ger Mess- und Zählerwesen GmbH & Co. KG, eingetragen im Handels- register des Amtsgerichts Jena unter HRA 103050 (die „TMZ KG“), auf die TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH, eingetra- gen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 511700 (die

„TMZ Service GmbH“), als aufnehmende Gesellschaft gegen Gewäh- rung von Geschäftsanteilen an Letzterer einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden weiteren Maßnahmen, insbesondere der Änderungen der Gesellschaftsverträge der TMZ KG und der TMZ Ser- vice GmbH, der Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung der TMZ KG und der TMZ Service GmbH, sowie des Konsortialvertrages bei der TMZ KG wird zugestimmt.

2. Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird ermächtigt, alle hierzu notwendigen und/oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Gesellschafterrechte, einschließlich der Stimmrechte der Stadt Gotha bei der Stadtwerke Gotha GmbH und der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH auszu- üben.

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Anlage 1: Ausgliederungs- und Übernahmevertrag Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der TMZ KG

Anlage 3: Gesellschaftsvertrag der TMZ Service GmbH

Anlage 4: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der TMZ KG Anlage 5: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der TMZ Service

GmbH

Anlage 6: Konsortialvertrag

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 565/19 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Gotha für das Wohngebiet „Idaheim – Goldene Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 Wohngebiet „Ida- heim – Goldene Aue“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 15, Flst. 142/6, 142/7, 137/0 (teilweise) und 93/2 (teilweise) mit ei- ner Fläche von ca. 1,72 ha.

04 Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung der Stadt Go- tha, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.

70 Wohngebiet „Idaheim – Goldene Aue“ den Flächennutzungsplan der Stadt Gotha wie folgt zu berichtigen. Der im rechtswirksamen Flä- chennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Grün- fläche ausgewiesene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70

„Idaheim – Goldene Aue“ ist im Zuge der Berichtigung als Wohnbau- fläche auszuweisen.

05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage 1:

Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 70 Wohngebiet „Ida- heim – Goldene Aue“

Anlage 2:

Ziele und Zwecke der Planung

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 571/19 – Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung „Hanglage In der Klinge“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung „Hang lage In der Klinge“ einschließlich Begründung wird in der Fassung April 2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

02 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig be- teiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1 Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2 Begründung

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 566/19 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wohngebiet „Nördlich der Wiesengasse“ im Ortsteil Siebleben Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 Wohngebiet „Nörd- lich der Wiesengasse“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung auf- gestellt.

03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Siebleben, Flur 37, Flst. 30/2, 31/2, 32/2, 33/4, 67/20 (teilweise); Flur 36, Flst.

1208/0, 1205/3 (teilweise) und Flur 35, Flst. 435 (teilweise) mit einer Fläche von ca. 0,25 ha.

04 Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung der Stadt Gotha, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 3 Wohngebiet „Nördlich der Wiesengasse“ im Ortsteil Siebleben den Flächennutzungsplan der Stadt Gotha wie folgt zu berichtigen.

Der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Bauflä- che ausgewiesene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3

„Nördlich der Wiesengasse“ ist im Zuge der Berichtigung als Wohn- baufläche auszuweisen.

05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3 Wohngebiet „Nördlich der Wiesengasse“

Anlage 2: Ziele und Zweck der Planung Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 567/19 – Beschluss über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Bebauungsplan Nr. 68 Wohngebiet „An der Werner-Syl- ten-Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 68 für das Wohngebiet „An der Werner-Sylten- Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat geprüft und in die Abwägung eingestellt.

01 Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen nach § 38 ThürKO:

02 Die Änderungen oder Ergänzungen sind in das Satzungsexemplar einzuarbeiten.

03 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öf- fentlichkeit sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Anlage1 Abwägungsprotokoll

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 568/19 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 20 Wohngebiet „Westlich Ernst-Thälmann-Straße“

Ortsteil Uelleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 Wohngebiet „Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ im Ortsteil Uelleben einschließlich Begrün- dung wird in der Fassung April 2019 gebilligt und die öffentliche Aus- legung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

02 Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig be- teiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1 Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2 Begründung

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 569/19 – Beschluss über die Aufhebung der Beschlüsse zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Ehemalige Polizei“ Reinhards- brunner Straße

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Beschluss Nr. 639/08 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Ehemalige Polizei“ Reinhardsbrun- ner Straße vom 12.02.2008 wird aufgehoben.

02 Der Beschluss Nr. 653/08 über den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Ehemalige Polizei“

Reinhardsbrunner Straße vom 23.04.2008 wird aufgehoben.

Anlage 1 Beschluss Nr. 639/08 Anlage 2 Beschluss Nr. 653/08

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Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 6/2019 · 27. Juni 2019 Amtlicher Teil

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 564/19 – Verkauf einer Gewerbefläche im Industrie- und Gewerbe- gebiet Gotha-Süd zur Errichtung einer Halle sowie eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, eine Teilflä- che des Grundstücks Gemarkung Gotha, Flur 21, Flurstück 66/22, Rudloffstraße, in Größe von ca. 4.000 m2 nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 zu veräußern.

2. Eine Belastungsvollmacht für das Kaufgrundstück wird nach den Eck- punkten des Datenblattes in Anlage 1 erteilt.

3. Nach Wegfalles der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 575/19 – Verkauf einer Gewerbefläche im Industrie- und Gewerbe- gebiet Gotha-Süd zur Errichtung von Gewerbeimmobilien für die Fer- tigung von Schaltanlagen und Elektroverteilern

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Flur- stücke 67/40, 67/39, 117/4 und 102/60 in der Gemarkung Gotha, Flur 21, Burbachstraße, mit einer Gesamtgröße von ca. 7.850 m2 nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 zu veräußern.

2. Nach Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 580/19 – Verkauf einer Teilfläche von ca. 914 m2 des städtischen Grundstückes, Mariengasse, Flur 8, Flurstück 82/3

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, eine Teilflä- che von ca. 914 m2 des städtischen Grundstückes in der Gemarkung Gotha, Mariengasse, Flur 8, Flurstück 82/3 nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 zu veräußern.

2. Nach Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 05.06.2019

gez. Kreuch Oberbürgermeister Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 570/19 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Gotha für das Wohngebiet „Alte Polizei“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Wohngebiet „Alte Polizei“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

02 Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung auf- gestellt.

03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 2, Flst. 12/4 und 40 (teilweise) mit einer Fläche von ca. 0,45 ha.

04 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage 1 Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 45 Wohngebiet

„Alte Polizei“

Anlage 2 Ziele und Zweck der Planung

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 576/19 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 Wohngebiet „Westlich Sonneborner Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 Wohngebiet „West- lich Sonneborner Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

02 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichs- flächen ohne Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt.

03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 23, Flst. 21/1, 34/8, 34/9, 34/10, 34/11, 34/12, 37/11, 37/13, 12/4 (Teilfläche), 61/1 (Teilfläche, Straßenparzelle der Sonneborner Stra- ße) mit einer Fläche von ca. 0,78 ha.

04 Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung der Stadt Gotha, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 Wohngebiet „Westlich Sonneborner Straße“ den Flächennut- zungsplan der Stadt Gotha wie folgt zu berichtigen. Im rechtswirk- samen Flächennutzungsplan ist der nördlich Teil des Geltungsbe- reiches als „sonstige Gärten“, der südliche Teil als Wohnbaufläche dargestellt, dieser ist im Zuge der Berichtigung als Wohnbaufläche auszuweisen.

05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 86 Wohngebiet „Westlich Sonneborner Straße“

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 3 Wohngebiet

„Nördlich der Wiesengasse“ OT Siebleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wohngebiet „Nördlich der Wiesengasse“ OT Siebleben zur baulichen Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsgefüges beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Siebleben, Flur 37, Flst. 30/2, 31/2, 32/2, 33/4 und Flur 36, Flst. 1208/0, 1205/3 (teil- weise) mit einer Fläche von ca. 0,25 ha. Für den räumlichen Geltungsbe- reich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Das Plangebiet umfasst eine ca. 0,25 ha große Fläche im Osten des Orts- teiles Siebleben. Nördlich grenzt das Plangebiet an die vorhandene Siedlungsfläche und die Wiesengasse an.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Mehrfami- lienhäusern geschaffen werden.

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Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken der Planung unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 08. Juli 2019 bis 09. August 2019

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadtpla- nung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jeder- mann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadt- planungsamt vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ge- gen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen die- ser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich da- rauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffent- lichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermer- ken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Wohngebiet

„Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Wohngebiet „Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben, bestehend aus der Planzeich- nung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Fassung von April 2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung be- schlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca.

1,2 Hektar und befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Uel- leben. Er umfasst die Teilflächen der Flurstücke 129, 131/2, 131/3 und 130/2 in der Flur 1 der Gemarkung Uelleben.

Für den räumlichen Geltungsbreich ist der nachfolgende Lageplan maß- gebend.

Ziel der Planung ist, an die bebaute Ortslage angrenzende Flächenpo- tenziale zur städtebaulichen Abrundung bzw. Nachverdichtung zum Zwecke der Schaffung von ca.18 Wohnbaugrundstücken zu nutzen.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB i. V. mit § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die

naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Wohngebiet „Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben und die Begründung liegen zur Einsicht

vom 08. Juli 2019 bis 09. August 2019

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadtpla- nung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Frist vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB un- berücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öf- fentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnah- me nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 6/2019 · 27. Juni 2019 Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 45 Wohngebiet „Alte Polizei“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 Wohnge- biet „Alte Polizei“ zur baulichen Nachverdichtung innerhalb des Sied- lungsgefüges beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 2, Flst. 12/4 und 40 (teilweise) mit einer Fläche von ca. 0,45 ha. Das Plan- gebiet befindet sich zwischen Reinhardsbrunner Straße und Leinakanal auf dem ehemaligen Gelände der Polizei. Für den räumlichen Geltungs- bereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwe- cken der Planung unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 08. Juli 2019 bis 09. August 2019

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Woh- nen → Stadtplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jeder- mann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadtpla- nungsamt vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ge- gen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen die- ser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich da- rauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffent- lichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermer- ken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 70 Wohngebiet „Idaheim – Goldene Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 Wohnge- biet „Idaheim – Goldene Aue“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflä- chen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Fläche von ca. 1,72 ha umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Gotha, Flur 15: Flst.

142/6, 142/7, 137/0 (teilweise) und 93/2 (teilweise). Der räumliche Gel- tungsbereich ist aus nachfolgendem Übersichtsplan ersichtlich.

Das Plangebiet befindet sich am Rande der Gothaer Weststadt, nord- westlich der Inselsbergstraße.

Das Plangebiet liegt südlich der Straße „Goldene Aue“ und wird im Sü- den durch den Leinakanal begrenzt.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB i. V. mit § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plange- bietes und der Stärkung der Gothaer Weststadt als Wohnstandort soll die Fläche für eine Wohnbebauung genutzt werden.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwe- cken der Planung unterrichten kann, liegen zur Einsicht

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sichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ge- gen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen die- ser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen- sichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur ano- nym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister vom 08. Juli 2019 bis 09. August 2019

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleit- planung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jeder- mann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadtpla- nungsamt vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück-

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Nr. 86 Wohngebiet „Westlich Sonneborner Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 Wohnge- biet „Westlich Sonneborner Straße“ zur Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB be- schlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 23, Flst. 21/1, 34/8, 34/9, 34/10, 34/11, 34/12, 37/11, 37/13, 12/4 (Teilflä- che), 61/1 (Teilfläche, Straßenparzelle der Sonneborner Straße) mit ei- ner Fläche von ca. 0,78 ha. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Gotha. Es handelt sich überwiegend um Gartenflächen und ein bestehendes Wohngebäu- de an der Sonneborner Straße.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB im beschleunigten Verfahren auf- gestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die na- turschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewedet, eine Kom- pensationspflicht entfällt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Gotha das Ziel, die Fläche für die Errichtung von Einfamilienhäusern zur Abrundung des Siedlungsgefüges vorzubereiten.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwe- cken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, wer- den zur Einsicht

vom 08. Juli 2019 bis 09. August 2019

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadtpla- nung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jeder- mann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadtpla- nungsamt vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un- berücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht- mäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ge- gen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen die- ser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen- sichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur ano- nym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 6/2019 · 27. Juni 2019 Amtlicher Teil

Zeit, das Richtige zu tun!

Bundesfreiwilligendienst in der Stadtverwaltung Gotha

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum, zurzeit zwischen sechs und 12 Monaten, in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

– Derzeitige Grundvoraussetzung der Bewerber/-innen ist eine abge- schlossene Schulausbildung, das Erreichen des 16. Lebensjahres Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst können Sie auf un- serer Homepage der Stadt Gotha www.gotha.de unter der Rubrik Rat- haus & Politik – Stadtverwaltung – Personalabteilung entnehmen.

Bewerber, können zurzeit den Bundesfreiwilligendienst von August bis November 2019 beginnen.

Folgende freie Einsatzstellen sind zu besetzen:

• Abteilung Stadtratsbüro, Ortsteile, Senioren und Statistik (ab 09/2019)

• Stadtarchiv (ab 08/2019)

• Kindertagesstätte „Spatzennest“ (ab 08/2019)

• Kindergarten „Gänseblümchen“ (ab 10/2019)

• Abteilung Jugend und Sport, Kinder- und Jugendtreff (ab 08/2019)

• Garten-, Park- und Friedhofsamt (ab 09/2019)

Haben Sie Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst, möchte ich Sie bitten, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.

(03621/222-201).

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten von der Stadtverwaltung Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4- Rückumschlag enthalten.

Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Un- terlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung

des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung

„Hanglage In der Klinge“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 für das Wohnbebauung „Hang- lage In der Klinge“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text- teil (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Fassung von April 2019 ge- billigt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 19, Flurstücke 3/3, 3/6, 3/7, 3/14, 3/15, 3/16 und 438 (Teilfläche) mit einer Fläche von ca. 0,63 ha.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtgebietes nahe dem Krahnberg, nördlich an den Bebauungszusammenhang entlang der Straße In der Klinge und Galbergweg anschließend. Es handelt sich um eine brachliegende, ehemals gärtnerische genutzte Hanglage am Süd- hang des westlichen Galbergweges, die zur Einfamilienhausbebauung genutzt werden soll.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB i. V. mit § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung „Hanglage In der Klinge“ und die Begründung liegen zur Einsicht

vom 08. Juli 2019 bis 09. August 2019

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadtpla- nung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspä- tet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen- sichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühest möglichen Termin einen

Sachbearbeiter Straßenverkehr (m/w/d).

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 19. Juli 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung (Tel.: 03621/222-238 u. 03621/222-316) wenden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Nichtamtlicher Teil

Wir bauen für Sie!

Vielzahl von Hoch- und Tiefbauprojekten in der Stadt Gotha

Die Stadt Gotha, die Ver- und Entsorgungsträ- ger, Wohnungsbauunternehmen, private Bau- herrInnen und der Freistaat Thüringen werden in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Hoch- und Tiefbauprojekten in der Residenzstadt Go- tha verwirklichen. Dies zeigt, dass die Stadt Gotha prosperiert.

Allerdings sind mit all diesen Baumaßnahmen auch nicht nur unerhebliche Einschränkungen im Bereich des Straßenverkehrs verbunden.

Die Straßen und Gehwege, also die Lebens- adern unserer Stadt, werden für neue Gas-, Wasser und Abwasserleitungen, für Telekom- munikations- und Hausanschlüsse, als Mate- riallager und nicht zuletzt natürlich für notwen- dige Sanierungen selbst benötigt. Damit sind diese für den Fußgänger-, Rad- und Fahrzeug- verkehr zeitweise nicht vollumfänglich nutzbar.

Das erklärte Ziel der Stadtverwaltung Gotha, die Attraktivität der Residenzstadt zu steigern, wird von einer Vielzahl öffentlicher und pri- vater Akteure gestützt. Die in diesem und den

nächsten Jahren zu erwartenden Verkehrsein- schränkungen sind leider unvermeidbar. Diese zu bewältigen, bedarf einer engen Abstim- mung aller handelnden Akteure und der Ak- zeptanz, Toleranz und Unterstützung der Be- wohner und Gäste unserer schönen Stadt.

Vor allem die Baumaßnahmen in der Stielerstra- ße (Vollsperrung 2019 für drei Monate), die tem- poräre Sperrung der Gartenstraße (2020), die abschnittsweise Sperrung der Mozartstraße (2020), die Deckensanierungen in der Bürger- aue, des Bertha-von-Suttner-Platzes und der Krusewitzstraße (2019) werden zu nicht nur un- erheblichen Verkehrseinschränkungen führen.

Im Vorgriff der zu erwartenden Einschrän- kungen und aufgrund der Komplexität sowie der sich wechselseitig beeinflussenden Baumaß- nahmen im Stadtgebiet hat die Stadtverwaltung Gotha den Sachgebietsleiter der Straßenver- kehrsbehörde, Herrn Zick, Tel. 03621/222-436, mit der Aufgabe des Baustellenkoordinators be- traut. Dieser ordnet jeg lichen Antrag von Bau-

herren, ob privat oder öffentlich zeitlich und ver- kehrsorganisatorisch in das Verkehrssystem der Stadt ein, priorisiert, bewertet und erteilt entsprechende Zeitfenster für die beantragten Baumaßnahmen in Absprache mit den Bau- herren und unter Berücksichtigung sonstiger Bedürfnis träger. Hierdurch sollen unvermeid- bare Verkehrsbeeinträchtigungen auf das Not- wendigste reduziert werden.

So ist geplant, Verkehrseinschränkungen in verkehrsärmere Zeiten zu legen, die Bauarbei- ten über das ganze Jahr und das Stadtgebiet optimal zu verteilen und Alternativrouten zu gewährleisten, um Ballungen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht möglichst zu vermeiden.

Trotzdem dieser Bemühungen werden die avi- sierten Maßnahmen zu teilweise erheblichen Verkehrseinschränkungen führen.

Die Stadt Gotha bittet daher alle Verkehrs- teilnehmerInnen um Verständnis und wirbt für Toleranz und Unterstützung und wird fort laufend über die Verkehrseinschränkungen informieren.

Lfd.- Nr.

Straße Zeitraum Bauherr Grund der Maßnahme Auswirkung

01 Bertha-von-Suttner-Str. 08/10 2019 Stadt Gotha Deckensanierung halbseitige Sperrung

02 Gadollastr. 08/10 2019 Stadt Gotha Deckensanierung Vollsperrung

03 Bürgeraue 08/10 2019 Stadt Gotha Deckensanierung Vollsperrung

04 Gartenstr. 06/2019 – 12/2020 Investor Bau Fachmarktzentrum Verkehrseinschränkung

05 Remstädter Str. 05/12 2019 Komplexmaßnahme Ersatzneubau der Brücke Vollsperrung

06 Hauptmarkt 2019 – 2021 Stadt Gotha Sanierung Verkehrseinschränkung

07 Berg 2019 – 2021 Wohnungsbaugenossenschaft Sanierung Gebäude Vollsperrung

08 Ekhofplatz 06/08 2019 Stadtwerke GmbH Fernwärme halbseitige Sperrung / temporäre Vollsperrung

09 Gotthardstr. 2019 Stadtwerke GmbH Fernwärme Vollsperrung

10 Kastanienallee 2019 Stadtwerke GmbH Fernwärme Vollsperrung

11 Mohrenberg 2019 Stadtwerke GmbH Fernwärme Vollsperrung

12 Bufleber Str. 07/08 2019 Wasser- u. Abwasser-

zweckverband Verlegung Wasserleitung Vollsperrung

13 Högernweg / Kindleber Weg seit 04/2019 Wasser- u. Abwasser-

zweckverband Wasserleitung Vollsperrung

14 Stielerstr. 07/10 2019 Komplexmaßnahme grundhafter Ausbau Vollsperrung

15 Bebelstr. / Bahnhofstr. 07/2019 Thüringer Wald- u. Straßenbahn Erneuerung Gleisbett halbseitige Sperrung

16 Riedweg 03/08 2019 Wasser- u. Abwasser-

zweckverband grundhafter Ausbau Vollsperrung

17 Ohrdrufer Str. 2019 Thüringer Landesamt für Bau

u. Verkehr Deckensanierung halbseitige Sperrung

18 Puschkinallee /

Schelihastr. / Am Tivoli 07/08 2019 Stadt Gotha Deckensanierung halbseitige Sperrung / temporäre Vollsperrung

19 Gayerstr. 2019 Stadt Gotha Deckensanierung Vollsperrung

20 Krusewitzstr. 08/2019 Stadt Gotha Deckensanierung Vollsperrung

21 Leinastr. / Inselsberg st. 2019 Stadt Gotha Vorfahrts- und Markierungsänderung Verkehrseinschränkung

22 Obere Marktstr. bis 12/2019 Stadt Gotha grundhafter Ausbau Vollsperrung

Anerkennungspraktikum zur/m Staatlich anerkannten Erzieher/in – Bewerbung für das Jahr 2020

Die Stadtverwaltung Gotha bietet in den neun städtischen Kinderta- geseinrichtungen im Jahr 2020 Praktikumsplätze für Absolventinnen und Absolventen zur/m „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ für das Anerkennungspraktikum (01.02. – 31.07.2020) an.

Wir fördern den Nachwuchs – die Stadt Gotha könnte Ihr zukünftiger Arbeitgeber sein. Haben Sie Interesse, dann bewerben Sie sich!

Bewerbungen mit Lebenslauf, Ausbildungsnachweisen und Praxisbe- urteilungen richten Sie bitte bis zum 31.07.2019 an:

Stadtverwaltung Gotha

Schul- und Jugendamt/Abt. Kita und Schulen, Frau Hausotte Ekhofplatz 24, 99867 Gotha

Fragen zum Anerkennungspraktikum beantwortet Frau Hausotte, Sachbearbeiterin für Kindertagesstätten/Fachberatung unter der Telefonnummer: 03621/222-154.

Nähere Informationen zu den städtischen Kindertageseinrichtungen und ihren pädagogischen Konzeptionen finden Sie auf der Homepage der Stadt Gotha: www.gotha.de.

– Ende des Amtlichen Teils –

Referenzen

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