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SOLL ICH BETRIEBSRAT WERDEN?

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Academic year: 2022

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SOLL ICH BETRIEBSRAT WERDEN?

Ihr aas-Ratgeber zur Betriebsratswahl

BETRIEBSRATSWAHL

©pikselstock – stock.adobe.com

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INHALT

Vorwort 03

Sind Sie überhaupt der „richtige Typ“

für einen BR? 04

Wie kann die Arbeit im BR funktionieren? 05

Was müssen sie „mitbringen“? 06

Was können Sie als BR erreichen? 07

Wie erlangen Sie das erforderliche

Fachwissen für Ihre Arbeit als BR? 08

Sollten Sie sich die Arbeit im Betriebsrat „antun“? 09

Der besondere Kündigungsschutz für

Betriebsratsmitglieder 10

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VORWORT

Die Wahl des Betriebsrats steht an, und nun stellen Sie sich die Frage: „Soll ich kandidieren?“

Bislang haben Sie eine Kandidatur immer abgelehnt oder sich überhaupt nicht mit diesem Thema beschäftigt. Irgendwie können Sie aber auch nicht leugnen, dass Sie die Aufgabe schon reizen würde.

Sie sind sich aber nicht sicher, ob ein solches Ehrenamt für Sie als Typ wirklich passt, ob Sie sich das „antun“ wollen, ob Sie dafür überhaupt geeignet sind und ob sich die Mühe wirklich lohnt?

Wir wollen Ihnen mit diesem kleinen Ratgeber eine Hilfestellung für die Beantwortung dieser und noch weiterer Frage geben. Die Antworten müssen Sie dann natürlich für sich selber finden.

©fizkes – stock.adobe.com

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SIND SIE ÜBERHAUPT DER „RICHTIGE TYP“

FÜR EINEN BETRIEBSRAT?

Das ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen, wenn Sie sich überlegen, ob sie für das Amt des Betriebsrats kandidieren wollen.

Für Menschen, die sich schon immer in einer Gewerkschaft engagiert haben, beantwortet sich diese Frage häufig anders als für solche, die sich weniger als „Gewerkschafts-Recken“ sehen. Hier gilt zunächst einmal,

dass Betriebsräte keineswegs „automatisch“ Gewerkschaftsmitglieder sein müssen.

Es kommt für die Frage, ob Sie

der richtige „Typ“ für den Betriebsrat sind, vor allem darauf an, ob

→ Sie sich für die Belange Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen wollen,

→ Sie sich für bessere Arbeitsbedingungen engagieren wollen,

→ Sie gut zuhören und sich auf andere Menschen einlassen können,

→ Sie kommunikativ sind und gerne mit anderen Menschen umgehen,

→ Sie bereit sind, Konflikte einzugehen und diese auch zu lösen,

→ Sie durchsetzungsfähig, aber auch kompromissbereit sind,

→ Sie selbstdiszipliniert und zielorientiert sind,

→ Sie verlässlich sind.

Diese Eigenschaften wären perfekt, sind aber keine Grundvoraussetzung, da Sie sich in allen Bereichen auch weiterentwickeln können und werden.

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WIE KANN DIE ARBEIT IM BETRIEBSRAT

FUNKTIONIEREN?

Der Betriebsrat sollte sich in erster Linie als die Interessenvertreter aller Kolleginnen und Kollegen verstehen. Die Interessen und Belange werden unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, der Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen sowie Herausforderungen durch die Unternehmensziele planvoll und vorausschauend verfolgt.

Gemeinsam mit der Firmenleitung wird an Lösungen diverser Probleme

gearbeitet. Der Betriebsrat ist hier nicht der „Blockierer“, sondern es geht darum, dass bei der Erarbeitung von Lösungen die sozialen Belange der Beschäftigten nicht zu kurz kommen und in der Planung der betrieblichen Maßnahmen Berücksichtigung finden. Eine gute Betriebsratsarbeit bedeutet also nicht, dass Arbeitnehmerforderungen rigoros durchgedrückt werden, sondern dass Kompromisse erarbeitet werden, mit denen beide Seiten „leben können“.

Der Betriebsrat sorgt also dafür, dass „die Chefetage“ nicht über alles allein bestimmen kann! In der Praxis haben kreative Betriebsräte mit innovativen Ideen immer wieder mit dafür gesorgt, dass Krisen gemeistert wurden und Firmen neu und zukunftssicher aufgestellt werden konnten.

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat auf „Kuschelkurs“ geht, „weich“ oder „nachgiebig“ ist. Eine nicht verbohrte, sondern konstruktive Betriebsratsarbeit ist vielmehr ein „Segen“ für jede Firma und führt in der Praxis zu einer Steigerung der betrieblichen Leistungsfähigkeit und zu einer Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter. Davon profitieren alle.

Für Sie gilt: Es ist immer eine Frage des persönlichen Auftritts

als Betriebsrat und dabei sollte die ständige Rückkopplung und

der Rückhalt mit den Mitarbeitern gesucht und hergestellt werden,

damit die Gestaltungsbereitschaft von allen mitgetragen wird.

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WAS MÜSSEN SIE „MITBRINGEN“?

Eine besondere Qualifikation wird für die Kandidatur nicht benötigt.

Niemand ist von Anfang an der „perfekte Betriebsrat“ und keiner verlangt von Ihnen, dass Sie vom ersten Tag an perfekt „funktionieren“. Sie

brauchen nur die entsprechende Motivation und das Selbstverständnis zur Betriebsratsarbeit (den Mut), sich der Herausforderung zu stellen und sich auch fachlich weiterzuentwickeln. Sie werden sehen, dass Sie mit der Zeit in die neue Aufgabe hineinwachsen! Das nötige Wissen eignen Sie sich nach Ihrer Wahl in den Betriebsrat durch entsprechende Seminare an.

Was Sie mitbringen sollten, sind Menschenkenntnis und psychologisches Gespür. Als Betriebsrat werden Sie auch mit sogenannten „schwierigen”

Menschen zu tun haben. Diese haben im Berufsleben oft Probleme und bedürfen dringend der Unterstützung von Betriebsräten.

Als Betriebsratsmitglied müssen Sie teamfähig sein! Betriebsratsarbeit geht nur gemeinsam. Voraussetzung für eine gute Betriebsratsarbeit ist die Fähigkeit, sich gewinnbringend zu verständigen und mit anderen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Es geht darum, gemeinsamen Ziele zu entwickeln und diese auch gemeinsam bestmöglich umzusetzen. Sie müssen also die Bereitschaft und die Fähigkeit mitbringen, gut und kommunikativ zusammenarbeiten, Informationen austauschen und gemeinsam mit den anderen Betriebsratsmitgliedern für den Erfolg des Betriebsrats zu arbeiten.

Was auch nicht schadet ist, wenn Sie ein bisschen ein „Weltverbesserer“

sind. Wenn Sie den Willen zur Veränderung und auch eine Vision von einer besseren, menschlicheren Welt mitbringen. Das müssen Sie zwar nicht zwingend mitbringen, das hilft Ihnen aber als Kompass über den ein oder anderen Alltagsfrust hinweg!

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WAS KÖNNEN SIE ALS

BETRIEBSRAT ERREICHEN?

Als Betriebsrat können Sie Entscheidungen des Arbeitgebers im Sinne der Belegschaft beeinflussen und an der Lösung wichtiger betrieblicher Fragen und Probleme mitwirken. Hier verfügen Sie als Betriebsrat über starke Mitbestimmungsrechte!

Sie können sich aktiv für sichere Arbeitsplätze, gerechtere Arbeitszeiten, besseren Gesundheitsschutz, zukunftsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Aufstiegschancen usw. einsetzen.

Sollte es einmal schlecht laufen und ein Personalabbau anstehen, können Sie dafür sorgen, dass der Arbeitgeber nicht schalten und walten kann wie er will, und die Kolleginnen und Kollegen hinterher nicht mit leeren Händen dastehen.

Arbeitnehmer haben Rechte. Für den Betriebsrat gilt es, diese zu schützen und in die Praxis umzusetzen. Als Betriebsrat sind Sie Interessenvertretung und das Sprachrohr Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Große Themen oder kleine Schritte - der Betriebsrat ist der Ort, sich aktiv für Arbeitnehmerrechte zu engagieren!

Dabei gilt, dass jeder Betriebsrat nur so gut, so aktiv und so stark aufgestellt ist, wie die Menschen, die ihm angehören. Wer etwas bewirken will, wird im Betriebsrat gebraucht!

Die Arbeit im Betriebsrat bietet aber auch die Chance, sich persönlich zu entwickeln. Sie können Ihr Organisationsvermögen verbessern, Ihr

Argumentationstalent entwickeln, Ihre Kommunikationsfähigkeit trainieren und sich auch das ein oder andere juristische Fachwissen aneignen. Davon profitieren Sie nicht nur bei Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat, sondern auch im Beruf, im Privatleben, beim Umgang mit anderen Menschen und in unzähligen weiteren Alltagssituationen. Außerdem werden Sie viel Neues über die betrieblichen Zusammenhänge in Ihrer Firma erfahren. So sind Sie mitten drin und nicht nur dabei!

Und dabei schließen sich Verantwortung und Freude nicht gegenseitig aus.

Sie werden sehen - die Arbeit im Betriebsrat macht Spaß!

©contrastwerkstatt – stock.adobe.com

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WIE ERLANGEN SIE DAS ERFORDERLICHE FACHWISSEN FÜR IHRE ARBEIT ALS

BETRIEBSRAT?

Als Betriebsratsmitglied haben Sie einen Anspruch auf Besuch ent- sprechender Schulungen! Dafür muss der Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellen und die Kosten der Schulung bezahlen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Der Besuch entsprechender Schulungen ist ein Muss für jedes Betriebsratsmitglied!

Zur Tätigkeit im Betriebsrat gehört nicht nur Engagement, sondern auch Fachwissen. Ohne Fachwissen kann das Betriebsratsamt nicht ausgeübt werden. Wer nicht bereit ist, sich das entsprechende Fachwissen anzueignen, wird nicht in der Lage sein, das Amt des Betriebsrats halbwegs qualifiziert auszuüben.

Der Rest ist dann Erfahrung und Engagement!

Mitmachen, wo es nötig ist, und wissen, was

Sache ist, so sieht Betriebsratsarbeit aus.

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SOLLTEN SIE SICH DIE ARBEIT IM BETRIEBSRAT

„ANTUN“?

Die Kandidatur für den Betriebsrat ist natürlich mit jeder Menge zusätzlicher Arbeit und Verantwortung verbunden.

Betriebsrat sein bedeutet auch, Zeit und Kraft zu investieren. Sie werden zwar für die Dauer der Betriebsratstätigkeit von Ihrer Arbeit freigestellt. Trotzdem kommen Betriebsräte regelmäßig nicht darum herum, auch Freizeit für ihr Amt zu opfern. Das bekommt von außen meist niemand mit und ein „Danke“ gibt es dafür regelmäßig auch nicht. Wer weiß schon, was der einzelne Betriebsrat leistet, wie geschickt er verhandelt, wie erfolgreich er sich starkmacht für die Kollegen?

Da meckern immer leichter als machen ist, werden Sie wahrscheinlich auch merken, dass viele Beschäftigte von außen genau wissen, wie es richtig geht und wie man es hätte besser machen müssen. Ebenso gehören immer wieder „dumme Sprüche“ von außen zum „Leben“ eines Betriebsrats. Das muss man ebenso aushalten können, wie immer mal wieder „zwischen den Stühlen“ zu stehen.

Da ein Betriebsrat genau dann besonders gefordert ist, wenn es Probleme gibt, gehört zu dem Betriebsratsamt immer auch eine gewisse Bereitschaft und Fähigkeit, Stress und Konflikte auszuhalten. Es gibt auch Situationen, in denen eine große Verantwortung auf einem Betriebsrat lastet. Verantwortung muss man aber auch

übernehmen wollen.

Häufig ist es so, dass Beschäftigte den Wert des Betriebsrats erst mitbekommen, wenn sie im Clinch mit den Vorgesetzten liegen und Vermittler brauchen. Oder wenn sie die Betriebsvereinbarung nicht verstehen. Oder wenn umstrukturiert wird, wenn weniger Leute mehr und anders arbeiten sollen. Ganz zu schweigen von Entlassungswellen. Erst dann wird erkannt, dass es ohne Betriebsrat nicht geht!

Wenn Sie jetzt nicht vor dem Amt zurückschrecken,

könnte Betriebsrat was für Sie sein!

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DER BESONDERE

KÜNDIGUNGSSCHUTZ FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER

Betriebsratsmitglieder sind besonders vor Kündigungen geschützt.

Betriebsratsmitglieder sollen nicht der Gefahr ausgesetzt sein, dass sie aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit gekündigt werden.

Der Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds ist doppelt ausgestaltet:

→ Zum einen kann einem Betriebsratsmitglied grundsätzlich nur fristlos gekündigt werden (§ 15 KSchG). Das bedeutet, dass dem Betriebsrats- mitglied ein schwerwiegender Verstoß zur Last gelegt werden muss.

→ Zum anderen kann die Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich zugestimmt hat (§ 103 BetrVG), bzw. diese vom Arbeitsgericht ersetzt wurde. Durch das Zustimmungserfor- dernis wird verhindert, dass der Arbeitgeber ein missliebiges Betriebsrats- mitglied zumindest für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens von der Wahrnehmung des Betriebsratsamtes ausschließen kann.

Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht nur für Betriebsratsmitglieder, sondern auch für Wahlbewerber (Kandidaten). Der Sonderkündigungsschutz von Wahlbewerbern beginnt, sobald zwei Voraussetzungen vorliegen:

→ Zum einen muss ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt sein.

→ Zum anderen muss der Wahlvorschlag, der den Namen des Wahlbewerbers enthält, die nach dem BetrVG erforderliche Mindestzahl von Stützunter- schriften aufweisen. Nicht erforderlich ist, dass der Wahlvorschlag bereits beim Wahlvorstand eingereicht worden ist.

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Wahlbewerber, die nicht direkt in den Betriebsrat gewählt werden, nennt man Ersatzmitglieder.

→ Diesen Ersatzmitgliedern kann bis 6 Monate nach der Wahl nur fristlos gekündigt werden.

→ Rückt ein Ersatzmitglied für ein Betriebsratsmitglied (das z.B. aus der Firma ausscheidet oder das Amt niederlegt) endgültig nach, erlangt es den vollen Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds für die gesamte Dauer der Amtszeit.

→ Rückt das Ersatzmitglied nur vorübergehend für ein verhindertes Betriebs- ratsmitglied nach (weil dieses z.B. krank oder im Urlaub ist), erlangt es für die Dauer des Nachrückens den vollen Kündigungsschutz eines Betriebsrats- mitglieds. Nach Ende des Nachrückens erwirbt das Ersatzmitglied dann einen nachwirkenden Kündigungsschutz von einem Jahr, in dem ihm dann nur fristlos gekündigt werden kann.

→ Der nachwirkende Kündigungsschutz von einem Jahr gilt auch für Betriebsratsmitglieder, die nach dem Ende der Amtszeit aus dem Betriebsrat ausscheiden.

Als Betriebsratsmitglied sind Sie also umfassend

vor Kündigungen und Schikanen geschützt!

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