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BETRIEBSRAT: MIT SICHERHEIT

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Academic year: 2022

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BETRIEBSRAT:

MIT SICHERHEIT

Mit einem Betriebsrat wählen Beschäftigte eine professionelle Interessenvertretung. Das Betriebs- verfassungsgesetz garantiert Betriebsräten des- halb wichtige Unterstützung: Der Arbeitgeber muss ihnen genug Zeit für ihre Arbeit und Qualifizie- rung lassen und ihnen Büros, Telefone und andere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Auch wenn es Konflikte gibt, müssen Betriebsräte sich gegenüber dem Arbeitgeber behaupten. Dabei haben sie die Belegschaft, die DGB-Gewerkschaf- ten sowie das Gesetz im Rücken: Betriebsratsmit- glieder genießen einen besonderen Kündigungs- schutz ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leistet der DGB Rechtsschutz für Gewerkschafts mitglieder.

Mitbestimmung heißt: Mitmachen!

Der Betriebsrat ist so stark, wie die Beschäftigten ihn machen: Sie haben es in der Hand – als Wähle- rinnen und Wähler, als Kandidatinnen und Kandida- ten. Die Arbeit im Betriebsrat ist eine spannende Aufgabe mit viel Verantwortung.

Sprechen Sie uns an, wir vermitteln gerne den Kontakt zu Ihrer Gewerkschaft.

Kontakt:

DGB Bundesvorstand

Abteilung Mitbestimmungspolitik Henriette-Herz-Platz 2

10178 Berlin www.dgb.de

GEMEINSAM GEHT MEHR:

BETRIEBSRAT UND DGB

Betriebsräte sind Profis für Mitbestimmung und gute Arbeit. Deswegen haben sie einen professi- onellen Partner, der ihnen mit Know-how den Rücken stärkt und sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber bringt: die im Deutschen Gewerk- schaftsbund (DGB) zusammengeschlossenen Gewerkschaften.

Wir machen uns stark für bessere Arbeitsbe- dingungen: vom Arbeits- und Gesundheits- schutz über die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatem bis zur Entwicklung von alternsge- rechten Arbeitsplätzen.

Die DGB-Gewerkschaften machen Betriebsräte fit in allen wichtigen Rechts- und Wirtschafts- fragen. Auch betriebliche Innovationen, ob bei Arbeitsprozessen, beim Thema Ressourcen- effizienz oder bei Arbeitszeitmodellen, gehen wir gemeinsam an.

Neu gewählten Betriebsratsmitgliedern und neu gegründeten Gremien helfen die DGB-Ge- werkschaften mit Rat und Tat – wir qualifizieren Betriebsräte für ihre Arbeit.

Immer da: Die DGB-Gewerkschaften beraten den Betriebsrat, wenn er eine Betriebsvereinba- rung aushandeln will, in einem Konflikt mit dem Arbeitgeber steht oder wenn Ansprüche aus einem Tarifvertrag durchgesetzt werden sollen.

Die DGB-Gewerkschaften, der Betriebsrat und die Beschäftigten sind ein starkes Team in allen Situationen.

DGB.DE

Impressum: DGB Bundesvorstand, Abteilung Mitbestimmungspolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin • V.i. S.d.P.: Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied • Konzept + Gestaltung: Hirschen Group GmbH, Druck: BWH GmbH • Februar 2014

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MITREDEN UND

WISSEN, WAS LÄUFT

Mit einem Betriebsrat wissen Beschäftigte immer, was im Betrieb läuft. Denn der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend informieren, damit er genau das tun kann, wofür er gewählt wurde: die Interessen der Beschäftigten vertreten, für gerech- te Bezahlung und faire Arbeitszeitmodelle sorgen sowie im Ernstfall Arbeitsplätze sichern und Härten abfedern. Deshalb: bei der Betriebsratswahl mit- wählen und mitbestimmen!

Ein starkes Team

Beschäftigte, Betriebsrat und Gewerkschaft sind ein Team. Der Betriebsrat wird direkt von den Beschäftigten gewählt und unterstützt sie auch bei individuellen Problemen. Konflikte mit Vorgesetz- ten? Fragen nach der Eingruppierung? Probleme mit Diskriminierung? Der Betriebsrat ist die beste Anlaufstelle.

BETRIEBSRAT WÄHLEN UND MITBESTIMMEN

Mitreden, mitgestalten, mitbestimmen: Alle vier Jahre haben Beschäftigte die Chance, diese demokratischen Rechte auch in ihren Betrieben wahrzunehmen. Alle vier Jahre wählen sie ihren Betriebsrat, der mit echten Mitbestimmungsrech- ten ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.

Der Betrieb, in dem wir arbeiten, ist wichtiger Teil unseres Lebens. Wir Beschäftigte zeigen großen Einsatz und viel Engagement und tragen daher wesentlich zum Erfolg des Betriebes bei. Mitbe- stimmung ist unser gutes Recht: Ab fünf Beschäf- tigten im Betrieb wird ein Betriebsrat gewählt. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor.

Vorteile in jeder Lage

In Betrieben mit Betriebsrat gibt es nachweislich höhere Löhne und sicherere Arbeitsplätze. Über den Betriebsrat bringen Beschäftigte ihre Ideen und Innovationen ein. Und auch, wenn es einmal eng wird, macht der Betriebsrat bei der Beschäftigungs- sicherung den entscheidenden Unterschied.

ARBEIT SICHER UND FAIR GESTALTEN

Mitbestimmung sorgt auch in Ihrem Betrieb für gute Arbeit. Denn der Betriebsrat hat gesetzli- che Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Er kann beim Arbeitgeber das ansprechen, was einzelnen Beschäftigten oft nicht möglich ist.

Gute Arbeit heißt, Arbeit so zu gestalten, dass sie für alle Beschäftigten sicher und fair ist. Das ist machbar, wenn Beschäftigte ihren Betriebsrat stark machen und unterstützen. Viele Entschei- dungen kann der Arbeitgeber nicht allein treffen.

Der Betriebsrat entscheidet mit bei:

Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden Eingruppierung, Leistungsentgelt und Akkord Einstellung und Kündigung

Aus- und Weiterbildung

Unfallverhütung, Gesundheits- und Umweltschutz

Arbeitsabläufen und Gestaltung der Arbeitsplätze

Ordnungsfragen wie Rauchverbot und Krankengespräche

Mitentscheiden, was läuft

Bei all diesen Punkten hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Außerdem kann der Betriebs- rat die Initiative ergreifen und selbst Vorschläge machen – für die Personalentwicklung, für betriebliche Innovationen oder für Regelungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern/innen und Werkverträgen.

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