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106. Betriebsvereinbarung zwischen der Universität Wien als Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität Wien, vertreten durch den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 23.02.2005 - 18. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G E N

106. Betriebsvereinbarung zwischen der Universität Wien als Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität Wien, vertreten durch den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Mit Beginn des Sommersemesters 2005 tritt der zweite Satz des ersten Absatzes des Punkts 10. lit a .Lehrbeauftragte am Universitätssportinstitut. der Betriebsvereinbarung zwischen der Universität Wien als Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität Wien, vertreten durch den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal und den Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal, vom 21.01.2004, Mitteilungsblatt vom Studienjahr 2003/2004 - ausgegeben am 29.01.2004 - 7. Stück, außer Kraft.

Der Rektor der Universität Wien:

W i n c k l e r

Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal:

S t e i n e r

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