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Die Matrikel der Universität Wien

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Die Matrikel der Universität Wien

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Publikationen des Instituts

für Österreichische Geschichtsforschung VI. Reihe

Quellen zur Geschichte der Universität Wien

1. Abteilung

Die Matrikel der Universität Wien

2011

Böhlau Verlag Wien

Oldenbourg Verlag München

(4)

Die Matrikel der Universität Wien

Im Auftrag der Universität Wien herausgegeben von

Kurt Mühlberger Archiv der Universität Wien

VII. Band: 1715/16–1745/46

Bearbeitet von

Ulrike Denk, Nina Knieling, Thomas Maisel und Astrid Steindl

2011

Böhlau Verlag Wien

Oldenbourg Verlag München

(5)

Gedruckt mit der Unterstützung durch:

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Amt der niederösterreichischen Landesregierung

Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie ; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http ://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN 978-3-205-78655-9 (Böhlau Verlag) ISBN 978-3-486-70459-4 (Oldenbourg)

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Über setzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, der Wiedergabe im Internet und der Speicherung in Daten ver arbeitungsanlagen, bleiben,

auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten.

© 2011 by Böhlau Verlag Ges. m. b. H. & Co. KG, Wien · Köln · Weimar http://www.boehlau-verlag.com

Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlor- und säurefrei gebleichtem Papier Gesamtherstellung: Wissenschaftlicher Bücherdienst, Köln

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Inhalt

Einleitung . . . VII I. Einrichtung der Matrikel . . . VII II Beschreibung der Vorlage . . . VIII 1. Überlieferung und äußerer Zustand . . . VIII 2. Beschreibstoff und Größe . . . VIII 3. Foliierung . . . VIII 4. Lagenordnung . . . VIII 5. Linierung . . . IX 6. Einband . . . IX 7. Schrift, Schreiber und Matrikelführung . . . IX 8. Illuminierung und künstlerische Gestaltung . . . XI III. Universitätsstatistik und Studienbetrieb . . . XIII 1. Immatrikulationen . . . XIII 2. Ständische Gliederung . . . XV 3. Professoren und Akademische Bürger . . . XVI 4. Regionale Herkunft der Immatrikulierten . . . XX 5. Matrikeltaxen . . . XXI 6. Exklusion und akademische Gerichtsbarkeit . . . XXII 7. Chronikale Eintragungen, Akten und Memorablien . . . XXVI IV. Grundsätze der Edition . . . XXX Die Rektoren 1715/16–1745/46 . . . XXXI Abkürzungen und Hilfsmittel . . . XXXIV 1. Kurzzitate (Quellen und Literatur) . . . XXXIV 2. Abkürzungen im Text . . . XXXVI 3. Verzeichnis der verwendeten Ortsnamenbücher . . . XXXVIII

Text der Matrikel 1715/16–1745/46 . . . 1

Register der Personen- und Ortsnamen . . . 253

1. Hinweise für Benützer . . . 254

2. Register . . . 255

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EInlEItung

I. EINRICHTUNG DER MATRIKEL

Der siebente Band der Matrikeledition umfaßt den Originalband IX der Hauptmatrikel der Univer- sität Wien (UAW, Cod. M 9), der die Immatrikulationen und Memorabilien der Studienjahre von 1715/16 bis 1745/46 enthält. In diesem Zeitraum amtierten 31 Rektoren. Für die Amtsperiode des Rektors Georg Heinrich von Lamprechts (1718/19) sind jedoch keine Eintragungen vorgenommen worden, da er im Jahre 1720 verstarb1.

Die für die Studienjahre 1719/20 und 1728/29 gewählten Rektoren Johann Bertrand von Meie- ren und Joseph Paul Pock verstarben während ihrer Amtsperiode. An ihrer Stelle wurden Johann Konrad von Kramern (1720) und Johann Baptist Philipp Ritter von Reddersthal (1729) gewählt.

In diesen Studienjahren wurden jeweils die Namen beider amtierender Rektoren in die Matrikel eingetragen.

Die Wahl des Rektors markierte den Beginn des Studienjahres. Traditionell fand diese am 30.

November statt, nachdem der Rektor des vorigen Jahres sein Amt zurückgelegt hatte. Danach wur- den die Prokuratoren der vier Akademischen Nationen gewählt, die ihrerseits den Rektor wählten.

Im hier behandelten Zeitraum fand der Großteil der Rektorswahlen an diesem Tag statt. In einigen Fällen wurde sie in den ersten Dezembertagen vorgenommen2. Da das Wahldatum vielfach in der Matrikel nicht angegeben wurde, wurde es in der Edition anhand der Angaben in den Nationsakten ergänzt, welche von den Prokuratoren der vier Akademischen Nationen, den zuständigen Wahlmän- nern, geführt wurden. Der Fakultätsturnus bei der Rektorswahl wurde durchgehend eingehalten.

Der Rektor des Studienjahres 1719/20 Johann Konrad Edler von Kramern hat im Anschluß an die alphabetisch geordneten Immatrikulationseinträge erstmals in diesem Band eine ausführliche

„Descriptio Actorum … memorabilium“ (fol. 44a–53a) eingeschaltet, was in der Folge mehrfach vorkommt3.

Grundsätzlich erfolgte die Eintragung der Universitätsbesucher in die Matrikel nach Ablauf der Amtszeit. Grundlage für die Eintragungen bildeten laufend geführte Aufzeichnungen des jeweiligen Rektors bzw. seines beauftragten Schreibers, die für die Eintragung in den Kodex nach ständischen und inhaltlichen Gesichtspunkten geordnet wurden.

1 Georg Heinrich von Lamprechts Amtsperiode endete am 1. Dezember 1719. Am 11. (oder 15.) November 1720 ist er verstorben. Offenbar war er nicht in der Lage, die während seines Rektorats erfolgten Intitulationen in den Matrikelband einzutragen. Die Seiten 23b–37b blieben daher frei. Zur Person s. Zschokke, S. 372 und 402 und unten Anm. 178.

2 Die Wahlen für die Studienjahre 1716/17 und 1717/18 fanden jeweils am 4. Dezember bzw. für 1724/25 am 5. Dezem- ber statt. Für die Jahre 1718/19 (30. November bzw. 4. Dezember), 1719/20 (2. bzw. 6. Dezember), 1729/30 (30. No- vember bzw. 4. Dezember), 1730/31 (30. November bzw. 4. Dezember) und 1740/41 (30. November bzw. 1. Dezember) sind die Angaben in NA 2 bzw. NH 2 unterschiedlich.

3 Nach den Einträgen zu 1719/20 sind weitere 31 Seiten (fol. 53b–68b) unbeschrieben geblieben.

(9)

VIII Einleitung

II. BESCHREIBUNG DER VORLAGE

1.Überlieferung und äusserer Zustand

Der Codex M 9 hat sich wohl dauernd im Besitz der Universität befunden. Der Band wurde 1961 durch die Buchbinderei Gerhard Prouza neu gebunden4. Dabei wurde der Buchrücken erneuert (der originale Lederbezug wurde auf den neuen Buchrücken aufgeklebt) und neue Buchschliessen ange- bracht. Einige kleinere Restaurierungen im Inneren (Klebungen von Rissen v. a. bei den Rektors- blättern) wurden vermutlich zur selben Zeit durchgeführt. Der Buchblock ist bis auf einige kleinere Risse und Stockflecken in einem guten Zustand.

2. Beschreibstoff und Grösse

Der Codex enthält 363 foliierte Papierblätter und ein Pergamentblatt mit den Maßen 43,5 x 30 cm, sowie auf fol. 306 einen eingeklebten, gefalteten Kupferstich mit den Maßen 49,5 x 75,5 cm, der als fol. 305 foliiert ist5. Das Papier des Buchblocks trägt als Wasserzeichen die Initialen „FS“ mit einem Kreuz zwischen den beiden Buchstaben sowie drei Mondsicheln. Fol. 276 ist ein auf den Falz des herausgeschnittenen Papierblattes aufgeklebtes Pergamentblatt.

3. Foliierung

Der Codex weist eine durchgehende Foliierung (fol. 1–365) von späterer Hand mit Bleistift am rechten oberen Blattrand auf. Weiters erfolgte eine semesterweise Zählung der Immatrikulierten, die ebenfalls mit Bleistift links neben die Namen gesetzt wurde. Ungenauigkeiten wurden in der Edition korrigiert.

4. Lagenordnung

Die genaue Abfolge der Lagen war aufgrund der straffen Bindung sowie wegen verschiedener Ein- fügungen und herausgeschnittener Blätter schwer zu bestimmen. Es handelt sich wahrscheinlich um 38 Lagen, in die 12 Einzelblätter, ein Unio und ein großes Blatt (s. oben 2. Beschreibstoff und Größe) eingeklebt wurden. Weiters wurden sechs Einzelblätter und ein Unio herausgeschnitten so- wie vier weitere Einzelblätter eingefügt, die auf den Falz eines zuvor herausgeschnittenen Blattes aufgeklebt sind. Die Lagen bestehen vorwiegend aus Quinternionen und vereinzelt Quaternionen und Sexternionen.

Die Abfolge der Lagen konnte wie folgt festgestellt werden: (III + 2)7 + 3.V37 + (V + 1)48 + 3.V78 + (V – 1)87 + V97 + (V – 1 + 1)107 +(V + 1)118 +(V–1)127 + (V–1)136 + V146 + (V + 1)157 + V167 + (V – 1)176 + (V – I)184 + IV192 + (V + 1)203 + (VI – 2 + 1)214 + IV222 + I224 + IV232 + (V + 1)243 + (IV – 1)250

4 Vermerk des Archivars Franz Gall über die Neubindung am 14. 6. 1961 auf der Innenseite des vorderen Buchdeckels und Stempel des Universitätsarchivs bzw. Stempel der Buchbinderei Gerhard Prouza auf der Innenseite des hinteren Deckels.

5 Zu diesem Kupferstich des castrum doloris von Kaiser Karl VI., bei dem Franz Rosenstingl als Zeichner und Andreas Schmutzer als Stecher auftreten, vgl. die Anm. 31 und 35.

(10)

Einleitung IX + 2.V270 + (V – 1 +1)280 + (V – 1+1)290 +V300 + (IV – 1 + 2)309 + (VI + 1)322 + (IV + 1)331 + (IV + I + 1)344 + VI356 + (IV + 1)365

5. Linierung

Es ist fast durchgehend eine Bleistiftlinierung auszumachen. In etwa der Hälfte der Einträge ist der Schriftspiegel gerahmt6, wobei die Rahmung zum größten Teil ebenfalls mit Bleistift erfolgte. Bei drei Jahrgängen erfolgte die Rahmung mit Tinte7. Bei den übrigen Einträgen wurde zumeist eine Begrenzung des linken Randes vorgenommen.

6. Einband

Die Buchdeckel mit den Maßen 45,4 x 31 cm bestehen aus Holz, das mit hellbraunem Leder bezo- gen wurde. Der Lederbezug weist reiche ornamentale Blindprägung auf. Als Buchschliessen dienen zwei (erneuerte) Lederbänder mit einer Zapfenschließe. Am unteren Rand des Buchrückens befindet sich eine ältere Bandsignatur „9“.

7. Schrift, Schreiber und Matrikelführung

Für die Immatrikulationen wurden vorwiegend Buch- und Geschäftsschriften verwendet, die aus der humanistisch-lateinischen Tradition stammen. Die Einträge erfolgten in lateinischer Minuskel oder in von der Humanistenkursive abgeleiteten Geschäftsschriften. Lediglich die Einträge für das Studienjahr 1742/43 wurden in einer Majuskelschrift vorgenommen. Im Gegensatz dazu wurden deutschsprachige Herkunfts- und Berufsbezeichnungen8 bzw. Texte in deutscher Kanzleischrift ge- schrieben. Die Angabe des Studienjahres erfolgte in der Regel auf den den Immatrikulationen vor- gestellten „Rektorsblättern“9, wobei meist das Jahr genannt wurde – sei es als Zahl oder als Chro- nogramm10. Als Jahreszahl verwendete man jenes Jahr, in dem die Funktionsperiode zu Ende ging, also z. B. für das Studienjahr 1740/41 die Jahreszahl 1741. In einigen Fällen wurde das Datum der Rektorswahl angegeben11. Bei den letzten beiden Jahrgängen wurde die genaue Amtsperiode ange-

6 bei 17 von 30 Jahrgängen.

7 Dies gilt für die Studienjahre 1741/42, 1744/45 und 1745/46.

8 Berufsbezeichnungen finden sich vor allem bei den Immatrikulationen der „cives academici“. Vgl. 1732 [fol. 220a].

9 Ausgenommen davon sind die Studienjahre 1721/22 bzw. 1728/29. Im ersten Fall findet sich zwar keine Jahresangabe auf dem Rektorsblatt, dafür aber ein Chronogramm am Ende der Einträge. Vgl. 1721 [fol. 91a]. – 1728/29 starb der ur- sprünglich gewählte Rektor Joseph Paul Pock während seiner Amtsperiode, so dass ein Nachfolger gewählt werden musste.

Auf dem Text des Rektorsblattes werden beide Rektoren genannt (möglicherweise wurde der Name des Nachfolgers Jo- hann Baptist Philipp Ritter von Reddersthal nachgetragen). Eine Datierung ihrer beiden Amtsperioden erfolgte in den den Immatrikulationen vorangestellten Texten. Vgl. 1728 [fol. 153a; fol. 154a; fol. 158a].

10 Diese Art der Datierung findet sich bei 21 der insgesamt 30 Jahrgänge. Vgl. 1717 [fol. 19a], 1720 [fol. 69a], 1721 [fol.

91a], 1722 [fol. 92a], 1723 [fol. 99a], 1724 [fol. 109a], 1725 [fol. 124a], 1726 [fol. 134a], 1731 [fol. 184a], 1732 [fol.

208a], 1733 [fol. 224a], 1734 [fol. 238a], 1735 [fol. 253a], 1736 [fol. 260a], 1737 [fol. 267a], 1738 [fol. 276a], 1739 [fol.

287a], 1740 [fol. 301a], 1741 [fol. 309a], 1742 [fol. 317a] und 1743 [fol. 327a]. Die Datierung für 1729 [fol. 164a] und 1730 [fol. 175a] erfolgte durch Bezugnahme auf aktuelle Ereignisse.

11 Dies erfolgte für die Jahre 1715 [fol. 1a], 1716 [fol. 12a], 1719 [fol. 38a], 1727 [fol. 144a] und 1728 [fol. 154a bzw. 158a].

(11)

X Einleitung

führt12. Chronogramme finden sich bei neun der insgesamt 30 Rektorate – meist in Verbindung mit einer erhöhten künstlerischen Ausgestaltung der Matrikeleinträge13.

Im Gegensatz zu früheren Matrikelbänden, in denen man eine alphabetische Reihung nach den Vornamen vorgenommen hat, wurde im vorliegenden Band weitgehend nach Familiennamen sor- tiert. Lediglich für die Jahre 1715/16, 1720/21, 1721/22 wurden die Immatrikulierten in älterer Tradition nach ihren Vornamen alphabetisch gereiht. Der Beginn von neuen Buchstaben im Al- phabet wurde zumeist durch vorangesetzte Versalien gekennzeichnet. Diese sind je nach Schreiber unterschiedlich. So reicht die Gestaltung von einfachen Majuskeln über mit Goldtinte geschriebene Buchstaben bis hin zu ornamental oder figürlich verzierten Versalien. Bei einigen Jahrgängen wurden die Studienfächer als zusätzliches Ordnungskriterium hinzugefügt14. Die alphabetische Ordnung in- nerhalb der einzelnen Buchstabengruppen wurde meist nur ungefähr befolgt. Lediglich für 1727/28 ist anhand von Randbemerkungen zu erkennen, dass der Schreiber bzw. ein späterer Korrektor (möglicherweise der Rektor) eine genaue alphabetische Ordnung anstrebte. Jene Einträge, die nicht der alphabetischen Ordnung entsprachen, wurden mit Hilfe von Zahlen am linken Rand korrigiert.

Vereinzelt finden sich spätere Randbemerkungen über eine Exklusion der Studenten15. Der Auflis- tung der Studenten wurden zumeist die in diesem Jahr immatrikulierten Professoren16, Adeligen17 sowie Verwandte des Rektors18 vorangestellt.

Informationen, die über Namen, Herkunft und Studienrichtung bei den Studenten bzw. den Beruf bei den „cives academici“ hinausgehen, sind spärlich. So finden sich fallweise Hinweise auf das genaue Datum der Immatrikulation19. Weiters werden vor allem bei Geistlichen Angaben zu Ämtern bzw. über die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kloster gemacht, während die Nennung von Berufen bei den übrigen Studenten kaum vorkommt20. Mehrfach wird auch erwähnt, dass einzelne Personen bestimmte Kollegien wie das Collegium Pazmaneum besuchen bzw. Alumnen von Stiftun- gen waren21.

Die Eintragung in die Matrikel erfolgte durch anonym gebliebene Kanzleischreiber. Diese Schreiber wechselten jährlich, nur für die Einträge von 1735/36 bis 1737/38 sowie für 1744/45 bis 1745/46 kann dieselbe Hand festgestellt werden. Eigenhändige Einträge des jeweiligen Rektors

12 Vgl. 1744 [fol. 338a] und 1745 [fol. 358a].

13 In den Jahren 1715 [fol. 1a], 1716 [fol. 12a], 1719 [fol. 38a], 1720 [fol. 69a], 1729 [fol. 164a] und 1730 [fol. 175a] sind die Chronogramme Bestandteile des mit erhöhtem künstlerischen Aufwand gestaltenen Rektorsblattes (bildliche Darstellun- gen bzw. mehrfärbige Schrift). 1721[fol. 91a] und 1734 [fol. 251b] werden sie zur Hervorhebung von Versen verwendet.

14 Dies betrifft die Jahrgänge 1717/18, 1721/22 und 1740/41.

15 Vgl. 1716, 159 (s. auch unten Anm. 107), 1731, 165 bzw. 1733, 289.

16 Mit Ausnahme der Jahre 1715/16 und 1717/18.

17 Mit Ausnahme der Jahre 1716/17, 1726/27, 1735/36 und 1740/41.

18 Der Verwandtschaftsgrad wurde immer genau angegeben – meist wurden Söhne des Rektors immatrikuliert. Dies geschah in den Jahren 1719/20, 1720/21, 1739/40, 1743/44 und 1744/45. 1731/32 und 1733/34 wurden die Neffen des jeweili- gen Rektors in die Matrikel eingetragen. 1739/40 wurde neben den Söhnen des Rektors auch dessen Bruder eingeschrie- ben.

19 Vgl. 1717, 2; Immatrikulationen von 1740/41.

20 So findet sich unter 1723, 78, dass der hier immatrikulierte Franciscus Blasius Ledent der Erzieher der ebenfalls in diesem Jahr immatrikulierten Grafen Ferdinand Johann Karl und Friedrich Ferdinand Lanthieri ist.

21 Vgl. z. B. 1718, 75; 1720, 30, 61, 63, 75, 76, 84, 85, 123, 126; 1729, 72; 1730, 32, 155 etc.

(12)

Einleitung XI finden sich kaum noch22, wenn man von den Unterschriften am Ende des Studienjahres absieht. Die Namen der Personen, die in die Matrikel eingetragen wurden, wurden wahrscheinlich im Laufe des Jahres gesammelt und gegen bzw. nach Ende des Studienjahres in die Matrikel übertragen23.

8. Illuminierung und künstlerische Gestaltung

Die Qualität der an den Anfang der Studienjahre gestellten „Rektorsblätter“24 variiert von einfa- chen Texten in Majuskelschrift ohne künstlerische Ausgestaltung bis hin zu mehrfärbigen bildlichen Darstellungen. Lediglich zwei der 30 Rektoren verzichteten gänzlich auf die Ausgestaltung der Rek- torsblätter25. Bei allen anderen Blättern wurde der Text kalligraphisch gestaltet, wie beispielsweise durch Verwendung von Majuskelschrift, ornamental gestalteten Versalien, mehrfärbiger Tinte (v. a.

Goldtinte) oder die Einbettung des Textes in einen Rahmen. 15 Rektorsblätter beinhalten bildliche Darstellungen und bzw. oder Abbildungen des Wappens des jeweiligen Rektors26. Die Themen der

22 Eine Ausnahme stellt in dieser Hinsicht der eigenhändige Eintrag des Rektors Georg Christoph Mayeditsch im Anschluß an die Immatrikulationen des Jahres 1715/16 dar (s. unten Anm. 160). Auch die beiden Randvermerke über den späteren Ausschluß von Immatrikulierten wurden von den Rektoren des jeweiligen Jahres nachgetragen. Im Fall des Ferdinand Rauch, der 1733, 289 immatrikuliert und 1740 exkludiert wurde, hat der damalige Rektor Spaun den Nachtrag durch seine Unterschrift bestätigt. Der Nachtrag über die 1738 erfolgte Exmatrikulation des 1731, 165 eingetragenen Gottfried Wenzky wurde mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls vom Rektor des Jahres 1737/38 Bartholomäus Joseph Trillsam geschrieben, wie der Vergleich mit seiner Unterschrift auf fol. 275a zeigt.

23 Für den vorliegenden Matrikelband finden sich verschiedene Hinweise, die diese Annahme stützen. So sind die Einträge für die einzelnen Jahre jeweils von einer Hand und in einem Zug geschrieben, wenn man von den oben erwähnten Nach- trägen absieht. Die vereinzelten Angaben über das genaue Immatrikulationsdatum verteilen sich über einen großen Teil des Studienjahres. So findet sich 1717, 2 die Immatrikulation eines Wormser Kanonikers am 27. Februar 1718, während für das Studienjahr 1740/41 die Immatrikulationen in zwei Blöcken am 17. Jänner bzw. am 28. November 1741 erfolg- ten. Die „cives academici“, die in diesem Jahr immatrikuliert wurden, trug man am 18. April, 19. Mai und 14. Juni 1741 ein. Ein weiterer Beleg für den gesammelten Übertrag der Namen findet sich bei den Einträgen von 1738/39: die Einträge für den Buchstaben „M“ umfassen die Positionen 1738, 118 bis 130. Nach 1738, 130 findet sich der Vermerk „Reliquos vide in fine post Z“, wo nach 1738, 237 nochmals acht Studenten eingetragen sind, deren Familienname mit „M“ beginnt und die zunächst beim Übertrag vergessen wurden. Zur Praxis der Eintragung in die Matrikel Vgl. auch: Franz Eulenberg, Die Frequenz der deutschen Universitäten von ihrer Gründung bis zur Gegenwart. (= XXIV. Band der Abhandlungen der philologisch-historischen Klasse der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften, Nr. II, Leipzig 1904), 16–29 bzw. Jacques Paquet, Les matricules universitaires. (= Typologie des sources du moyen âge occidental A-IV.1*. Fasc. 65, Turnhout 1992), 50–54.

24 Vgl. dazu Franz Gall, Die Matrikel der Universität Wien und ihr bildlicher Schmuck. In: Akademischer Almanach (1962/63), 31–35.

25 1721/22 und 1723/24.

26 Rektorsblätter mit bildlicher Darstellung wurden von folgenden Rektoren in Auftrag gegeben: Georg Christoph Maye- ditsch 1715 [fol. 1a], Heinrich Angelus von Blümer 1716 [fol. 12a], Johann Konrad von Kramern 1719 [fol. 38a] bzw.

1723 [fol. 99a], Jakob Ignaz von Focky 1720 [fol. 69a], Johann Wolfgang Preyser 1724 [fol. 109a], Johann Baptist Philipp Ritter von Reddersthal 1728 [fol. 152a], Johann Adam von Nettinghofen 1731 [fol. 183a], Christoph Ruck 1732 [fol.

207a], Johann Friedrich Söhnlein 1738 [fol. 276a], Adrian Blümel 1742 [fol. 317a], Johann Joseph Fraisl 1743 [fol. 326a] und Kaspar Leopold Kirchschlager 1744 [fol. 338a]. Wappendarstellungen finden sich für die Rektoren Georg Christoph Mayeditsch 1715 [fol. 1a], Heinrich Angelus von Blümer 1716 [fol. 12a], Johann Konrad von Kramern 1719 [fol. 38a], Jakob Ignaz von Focky 1720 [fol. 69a], Johann Adam von Nettinghofen 1731 [fol. 183a], Franz Anton von Spaun 1739 [fol. 287a], Johann Adam von Gerstorf 1740 [fol. 301a], Adrian Blümel 1742 [fol. 317a], Kaspar Leopold Kirchschlager 1744 [fol. 338a] und Joseph Joachim von Concin 1745 [fol. 358a].

(13)

XII Einleitung

Darstellungen sind die Universität selbst, die durch akademische Symbole27 oder allegorische Figu- ren versinnbildlicht wird28. Weiters finden sich Anspielungen auf aktuelle Ereignisse29 und – meist im Zusammenhang damit – verherrlichende Darstellungen des Hauses Habsburg30.

Neun der insgesamt 16 Blätter tragen die Signatur des jeweiligen Künstlers. Die meisten wirkten hauptsächlich als Maler und Zeichner31, Franz von Roettiers32 war ausserdem noch Bildhauer, Me- dailleur und Kupferstecher, während Anton Ospel33 seine Hauptwerke als Architekt schuf. Joseph Franperger34 schließlich konnte nicht näher identifiziert werden. Auffallend ist, dass bis auf den Kupferstecher Andreas Schmutzer, der nach der Vorlage Franz Rosenstingls die Abbildung des cast- rum doloris für Karl VI. schuf, keiner der Künstler unter den „cives academici“ in der Hauptmatrikel zu finden ist35.

Die Schriften der Texteinträge – sowohl der Immatrikulationen als auch der chronikalen Ein- träge – sind hauptsächlich einfache Buch- und Geschäftsschriften36. In den meisten Fällen strebten die jeweiligen Schreiber ein übersichtliches und gut strukturiertes Erscheinungsbild an. Die Im- matrikulationen wurden alphabetisch bzw. nach Studienrichtungen geordnet, wobei die einzelnen Einheiten durch Überschriften voneinander getrennt sind. Diese Überschriften wurden unterschied- lich gestaltet: als einfache Majuskel, ornamental verzierte Majuskel37, farbige Majuskel38 oder mit

27 1720 [fol. 69a], 1724 [fol. 109a] und 1731 [fol. 183a] wurden das Rektorenszepter und die vier Fakultätsszepter abgebil- det. 1720/21 tragen Adler die Symbole der Fakultäten, 1724/25 wurden auch die Amtsroben dargestellt. 1738 [fol. 276a] wurden die Fakultätsheiligen abgebildet.

28 Es finden sich hauptsächlich Verkörperungen der Klugheit/Weisheit und der Gerechtigkeit: 1715 [fol. 1a] werden Justitia und Benignitas, 1716 [fol. 12a] Justitia und Prudentia dargestellt. 1731 [fol. 183a]: Minerva schreibt in ein von Chronos gehaltenes Buch, wobei ihr Justitia zusieht. 1744 [fol. 338a] präsentiert Minerva ein Buch mit den Wappen der Universität und des Rektors.

29 So ist auf dem Rektorsblatt des Studienjahres 1724/25 der Petersdom abgebildet, nachdem Papst Benedikt XIII. am 29.

Mai 1724 zum Papst gewählt worden war, aus der Inschrift „anno reparate salutis jubilaeo MDCCXXV“ geht eine An- spielung auf das Heilige Jahr 1725 hervor. Vgl. [fol 109a].

30 1719 [fol. 38a]: Im oberen Teil des Blattes werden ein Porträt Karls VI., die Allegorien seiner Devise „Constantia et forti- tudine“ sowie Spruchbänder mit Huldigungen dargestellt. 1723 [fol. 99a] bzw. 1728 [fol. 152a] finden sich Porträts Karls VI. 1724 [fol. 109a] ist neben anderen Wappen jenes von Spanien als Anspruchswappen vertreten. Zur Devise Karls VI.

Vgl. Gall, Wappenkunde, 428. S.

31 Karl Aigen (Rektorsblatt 1724 [fol. 109a]; s. Thieme/Becker 1, 147), Carlo Beduzzi (Rektorsblatt 1732 [fol. 207a]; s.

Thieme/Becker 3, 161), Franz Rosenstingl (Rektorsblatt 1740 [fol. 301a] und 1742 [fol. 317a] sowie Zeichner des castrum doloris für Karl VI. 1740 [fol. 305] ; s. Thieme/Becker 29, 20) und Lukas von Schram (Rektorsblatt 1728 [fol. 152a]; s.

Thieme/Becker 30, 277).

32 Rektorsblatt 1731 [fol. 183a]. Vgl. Thieme/Becker 28, 507.

33 Rektorsblatt 1719 [fol. 38a]. Vgl. Thieme/Becker 26, 71–72.

34 Rektorsblatt 1738 [fol. 276a].

35 Signatur Schmutzers Vgl. 1740 [fol. 305]. Immatrikulation Vgl. 1725, 157: „Andreas Schmutzer sculptor iconum“. Vgl.

Thieme/Becker 30, 183–184.

36 Vgl. Punkt 7. Schrift, Schreiber und Matrikelführung.

37 1726/27, 1735/36, 1736/37, 1737/38, 1744/45 und 1745/46. 1732/33 wurden die Körper der Buchstabenüberschriften mit feinen Schraffierungen gefüllt.

38 1719/20, 1723/24, 1729/30 und 1730/31 bzw. 1728/29 wurden die Anfangsbuchstaben der Überschriften in Gold bzw.

in Schwarz und Gold geschrieben. 1727/28 wurden die Buchstabenüberschriften in Gold und die weiteren Überschriften in Rot und Gold mit Ornamenten gestaltet. 1742/43 wurden die Überschriften ebenfalls in Rot und Gold mit Ornamen- ten geschrieben.

(14)

Einleitung XIII aufwendigerem Schmuck39. Bei manchen Jahrgängen wurden die Versalien der Namen zusätzlich hervorgehoben40. In den meisten Fällen wurde auf Linksbündigkeit geachtet41. Teilweise wurden zur Trennung von einzelnen Textblöcken zusätzlich Schlingenornamente gesetzt42.

III. UNIVERSITÄTSSTATISTIK UND STUDIENBETRIEB 1. Immatrikulationen

In den 31 Studienjahren von 1715/16 bis 1745/46 wurden 6.764 Personen in die Hauptmatrikel der Universität Wien eingetragen. Dies ergibt einen Durchschnitt von 218 Personen pro Jahr.43 Damit kann, im Vergleich zum vorangehenden Matrikelband, ein deutlicher Rückgang der Immatrikulatio- nen festgestellt werden.44 Die niedrigsten Immatrikulationszahlen traten in den Jahren 1717/18 und 1719/20 auf, als nur 107 bzw. 98 Personen registriert wurden.45 Dies ist möglicherweise eine Folge der kriegerischen Ereignisse während dieser Zeit. Der Höchstwert liegt im Studienjahr 1733/34 mit 417 Eintragungen.

Bei 93% aller Immatrikulationen wurde vermerkt, in welche Studienklasse ein Student bei sei- nem Eintritt in die Universität aufgenommen wurde. Hier können zunächst zwei Gruppen unter- schieden werden: Die Schüler der Gymnasialklassen und die „eigentlichen“, älteren Fakultätsstu- denten, welche an der Philosophischen, der Medizinischen, der Rechtswissenschaftlichen oder der Theologischen Fakultät ihren Studien nachgingen. Die Mehrzahl der Immatrikulierten findet sich in der Gruppe der Schüler, nämlich 68% (n=4.260) aller gültigen Fälle.46 Hier zusammengefasst sind, aufsteigend nach Klassen: Parvisten, Prinzipisten, Grammatisten, Syntaxisten, Poeten und Rheto- ren. Damit ist ihr Anteil an den Immatrikulationen im Vergleich zum vorangehenden Matrikelband gleich geblieben.

Differenziert man weiter, so lässt sich feststellen, dass unter den eintretenden Schülern die Par- visten, also die Jüngsten, am häufigsten vertreten sind (30,8%, n=1.933). Die Verteilung unter den restlichen Klassen ist wie folgt: Prinzipisten 9,2% (577), Grammatisten 6,7% (421), Syntaxisten 7%

(442), Poeten 8,7% (548) und Rhetoren 5,4% (339).

Der Gruppe der Fakultätsstudenten können 32% (n=2.015) aller Immatrikulationen zugeord- net werden. Der größte Anteil dabei entfällt auf die Teilnehmer an der höheren philosophischen

39 1715/16 wurden die Buchstaben in Quadrate gestellt, die mit Ranken und verschiedenen figürlichen Darstellungen wie Tiere oder Gesichter gefüllt sind. 1734/35 wurden die Buchstabenüberschriften ebenfalls in schwarz grundierte Quadrate gestellt und mit Rankenwerk verziert.

40 Dies findet sich für das Studienjahr 1715/16, wo in jedem Abschnitt der Anfangsbuchstabe des ersten Eintrages als orna- mental verzierte Versalie gestaltet ist. 1730/31 wurde der Anfangsbuchstabe jedes Namens durch eine leicht vergrösserte Majuskel hervorgehoben.

41 Ausnahmen davon sind die Einträge für 1717/18 bzw. 1721/22, die insgesamt sehr schlicht gehalten sind.

42 Derartige Ornamente finden sich 1725/26, 1726/27, 1727/28, 1731/32, 1732/33 und 1742/43.

43 Bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde das Studienjahr 1718/19, für welches keine Eintragungen überliefert sind.

44 Mühlberger, MUW 6. Im Zeitraum dieses Bandes wurden durchschnittlich 300 Immatrikulationen pro Jahr vermerkt, ebd. S. XI.

45 Für das Studienjahr 1718/19 liegen überhaupt keine Eintragungen vor. Vgl. Einleitung, Kapitel I.

46 Bei 6.283 Immatrikulationen wurde die Studienklasse angemerkt (also die „gültigen Fälle“). Alle weiteren Prozentangaben stehen in Relation zu diesem Wert.

(15)

XIV Einleitung

Grafik 1: Immatrikulationen 1715–1745

Grafik 2: Fakultätszugehörigkeit

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

1715 1720 1725 1730 1735 1740 1745

Schüler 68%

Philos.

26%

Med.0%

Jur.2%

Theol.

4%

(16)

Einleitung XV Ausbildung (Logik, Physik und Metaphysik) mit 26,4% (n=1.657). Die Philosophische Fakultät, der auch die Gymnasialschüler zugerechnet wurden, war die weitaus größte unter den vier Fakul- täten, da sie nicht nur das philosophische Fachstudium, sondern auch die humanistische „Grund- ausbildung“ als Voraussetzung für alle weiteren Studien bot. Sie war die Eingangsfakultät für die Studienanfänger.

Dem entsprechend sind die Immatrikulationszahlen der „höheren“ Fakultäten gering. Hier sind fallweise auch Absolventen anderer Universitäten zu finden. Auf Mediziner, Juristen und Theologen entfallen 5,8% (n=362) all jener Einträge, welche eine Studienklasse ausweisen. In dieser Gruppe stellen die Theologen den höchsten Anteil mit 217 (3,5%) Nennungen, danach folgen die Juristen mit 128 (2%) und die Mediziner mit lediglich 17 (0,3%) Einträgen. Obwohl angenommen werden darf, dass etliche der „Philosophen“ in ihrem weiteren Studiengang Rechtswissenschaften oder Me- dizin studiert haben, bestätigen die geringen Immatrikulationszahlen die zeitgenössische Kritik, dass die Wiener Universität während der Jahrzehnte vor den theresianischen Reformen im Bereich der juristischen und der medizinischen Studien gleichsam „im Schlaf liege“.47

2. Ständische Gliederung

Als Indikatoren für die gesellschaftliche Stellung der Immatrikulierten dienen die Titel, welche den Namenseinträgen hinzugefügt wurden. Die bei der Immatrikulation entrichtete Taxe, welche in ihrer Höhe nach Standeszugehörigkeit gestaffelt war, wurde schon seit 1659/60 nicht mehr in der Haupt- matrikel vermerkt. Häufig sind die Einträge nach Standes- oder Famlienzugehörigkeit mit eigenen Überschriften gruppiert: Verwandte oder Kinder des Rektors („nepotes“), Professoren, Angehörige des Adels („nomina noblium“), und am Ende der Jahreseintragungen fallweise die akademischen Bürger („cives academici“).

Der Adelsanteil unter den Immatrikulierten beträgt 26,5% (n=1.792), was deutlich höher ist als im vorangehenden Matrikelband (1689/90–1714/15: 21%). Dazu zählen alle, welche als „nobiles“

(986), „praenobiles“ (674), Ritter (58), Freiherren („barones“, 38) oder Grafen (36) tituliert wurden.

Unter den letzteren findet man etwa Angehörige der Familien Althan, Csaky, Gatterburg, Kolo- nitsch, Kueffstain, Paar, Szecseny, Traun, Unverzagt.

Fast 38% der Adelsstudenten wurden als Parvisten immatrikuliert; fasst man diese mit den übri- gen Gymnasialklassen zusammen, so sind knapp über 80% der Adeligen als Schüler in die Univer- sität eingetreten, womit sie in dieser Gruppe überproportional vertreten sind. Dem entsprechend geringer ist ihr Anteil unter den Fakultätsstudenten. Hier sind die meisten in den Klassen der höhe- ren philosophischen Ausbildung zu finden (Logik 8,1%, Physik 8,5%). Danach bilden die Juristen (1,7% aller Adels-Immatrikulationen) die größte Gruppe bei den „höheren“ Fakultätsstudenten, was eine deutliche Abweichung von der „Gesamtpopulation“ darstellt, wo die Theologen überwiegen.

Unter den nichtadeligen Titulaturen stellt der Begriff „civis“ – Stadtbürger – die häufigste Form dar. Bei 1.720 Immatrikulierten (25,4%) findet sich dieser Zusatz, davon stammte der größte Teil (1.063) aus Wien selbst. Die Herkunftsangaben bei den restlichen „cives“ streuen sehr stark und liegen für keinen einzigen Ort im zweistelligen Bereich.48

47 Goldmann, S. 54.

48 Bei 231 cives fehlt entweder eine Herkunftsangabe, oder sie ist nicht eindeutig zuordenbar.

(17)

XVI Einleitung

65 Personen wurden durch die Zusätze „plebeius“ oder „pauper“ als Angehörige einer unterpri- vilegierten Schicht gekennzeichnet. Sie stellten damit lediglich 1% aller Universitätsbesucher im untersuchten Zeitraum. Hier ist jedoch zu beachten, dass nur in einigen wenigen Studienjahren überhaupt Zusatzangaben zur Bedürftigkeit bzw. Vermögenslage der Immatrikulierten gemacht wur- den49, so dass bei diesem Wert wohl eine starke Verzerrung gegeben ist.

3. Professoren und Akademische Bürger

Als eigene Gruppe wurden auch die Professoren in die Matrikel eingetragen. Es finden sich ins- gesamt 178 Einträge für Professoren. Da manche von ihnen oft mehrere Professuren innehatten, betreffen diese Immatrikulationen allerdings nur 127 Personen. Davon lehrten 83 an der Philosophi- schen Fakultät, 21 an der Theologischen Fakultät, 17 zunächst an der Philosophischen und später an der Theologischen Fakultät sowie 4 an der Juridischen Fakultät. Außerdem wurden im Studienjahr 1740/41 der neue Rektor des Jesuitenkollegs sowie der Studiendekan unter die Professoren einge- schrieben. Mit Ausnahme der vier Professoren der Juridischen Fakultät waren alle anderen Lehren- den Angehörige des Jesuitenordens50.

49 Vgl. weiter unten das Kapitel zu den Matrikeltaxen.

50 Aus diesem Grund wurde in der folgenden Auflistung bei den Professoren der Theologischen und Philosophischen Fakul- tät auf die Angabe des Ordens verzichtet.

Die hier verwendeten Namen sind die normalisierten Formen, wie sie auch im Register zu finden sind. Bei den Profes- soren wurde die jeweilige Lehrkanzel angegeben und fallweise das Datum der Ernennung (vgl. 1738, 6; 1740, 1 und 2.) bzw. der vorherige Inhaber der Lehrkanzel (vgl. 1738, 6; 1740, 1 und 2.).

Grafik 3: Adelsanteile

praenob 10%

15%nob

eques 1%

baro1%

comes 0%

Nicht-Adelig 73%

(18)

Einleitung XVII 1. Theologische Fakultät:

Heilige Schrift: Anton Holzeisen (1729/30), Martin Höller (1740/41), Ludwig Pestaluzzi (1744/45);

Kontroverstheologie: Franz Groß (1724/25), Leopold Wetzinger (1727/28), Petrus Schetz (1728/29)51, Anton Erber (1730/31), Ignaz Kampmüller (1731/32), Paul Benjovski (1732/33), Ludwig Debiel (1733/34), Anton Höller (1734/35), Leopold Gruber (1735/36), Adam Fenzel (1735/36, 1736/37), Paul Zetlacher (1736/37), Franz Xaver Kislinger (1737/38), Hieronymus Forchond (1737/38), Joseph Steininger (1739/40, 1740/41), Anton Hallerstein (1741/42), Ludwig Pestaluzzi (1742/43), Joseph Karl (1743/44, 1744/45), Anton Forster (17);

Moraltheologie: Michael Bonbardi (1719/20)52, Anton Sporeno (1722/23)53, Leopold Galler (1723/24), Georg Neumeier (1723/24), Franz Szdellar (1724/25)54, Kajetan Orsi (1731/32), Ste- phan Dobner (1731/32), Joseph Ritter (1734/35), Johann Baptist Urbani (1736/37), Martin Höller (1738/39)55, Joseph Socher (1739/40, 1740/41), Hieronymus Forchond (1740/41), Franz Xaver Sc- hetz (1741/42)56, Leopold Morelli (1742/43), Franz Xaver Pejacevich (1743/44, 1744/45), Anton Hallerstein (1744/45), Jakob Focky (1745/46);

Spekulativtheologie: Mauritius Marchesi (1729/30), Kajetan Orsi (1740/41), Ludwig Debiel (1740/41), Franz Borgia Keri (1743/44, 1744/45), Franz Xaver Kislinger (1744/45);

Scholastische Theologie57: Michael Mayr (1727/28)58, Leopold Brandner (1730/31), Adam Fenzel (1740/41), Franz Xaver Schetz (1744/45);

2. Juridische Fakultät:

Anton Ghioni (1730/31 Institiutionen), Adam Joseph Greneck (1738/39, ehemaliger Professor für Kanonistik)59, Joseph Holger (1738/39 Institutionen)60, Joseph Anton Sattler (1724/25 als „iur. utr.

dr.“ unter die Professoren gereiht)61;

3. Philosophische Fakultät:

Dialektik: Anton Hocke (1720/21), Anton Rieber (1722/23), Ferdinand Jauritsch (1724/25)62, Jo- hann Holzmann (1725/26), Christian Hickel (1726/27), Franz Grafheiden (1727/28), Anton Höl-

51 Lt. Locher III, 15 Professor der Moraltheologie.

52 Lt. Locher III, 14 Professor für Spekulativtheologie.

53 Lt. Locher III, 14 Professor tertiae lectionis.

54 Lt. Locher III, 14. 1724, 1 ohne Angabe der Professur.

55 Lt. Locher III, 15 ab 1739 Professor für Kontroverstheologie und später für Moraltheologie.

56 Lt. Locher III, 16 Professor tertiae lectionis.

57 Die hier genannten Professoren werden in der Matrikel als „professor tertiae lectionis“ geführt. Gemäß den Be stim- mungen der Nova reformatio wurden für die Theologische Fakultät drei Professoren bestimmt, wobei der dritte über die Sentenzen des Petrus Lombardus zu lesen hatte. Vgl. dazu Kink I, 276f. bzw. Text bei Kink II, 376f. Nach der Ratio studiorum konnte die scholastische Theologie von mehreren Professoren gelehrt werden, wobei der Lehrstoff je nach der Zahl der Lehrenden aufgeteilt wurde. Vgl. dazu: Bernhard Duhr SJ, Die Studienordnung der Gesellschaft Jesu (Freiburg im Breisgau 1896), 205–228: Regeln für den Lehrer der (scholastischen) Theologie, v.a. 205f., Punkt 7, § 5 behandelt den

„dritten Lehrer“.

58 Lt. Locher III, 14. 1727, 1 ohne Angabe der Professur.

59 Vgl. dazu Locher III, 26. Greneck ist 1739 gestorben.

60 Lt. Locher III, 26 bereits 1736 Professor.

61 Lt. Locher III hatte er keine Professur inne.

62 Lt. Locher III, 47. 1724, 5 ohne Angabe der Professur.

(19)

XVIII Einleitung

ler (1728/29), Adam Fenzel (1730/31), Karl Peterffi (1732/33), Joseph Löper (1733/34), Franz Xa- ver Schmied (1734/35), Joachim Summatinger (1734/35), Ludwig Pestaluzzi (1735/36), Wilhelm Gerbrand (1736/37), Ignaz Hertel (1737/38), Peter Halloy (1738/39), Joseph Socher (1738/39), Franz Xaver Schreiber (1739/40, 1740/41), Joseph Hamerl (1741/42), Michael Milkovics (1743/44, 1744/45), Ignaz Parhammer (1745/46);

Ethik: Sebastian Innsbrucker (1720/21), Michael Kirchvogel (1722/23), Paul Seeriess (1723/24), Joseph Heim (1724/25)63, Franz Xaver Göttner (1725/26), Joseph Bertholdi (1726/27), Franz Xa- ver Donhauser (1729/30)64, Sebastian Kaiser (1731/32), Hieronymus Forchond (1732/33), Anton Weilhammer (1733/34), Weichard Hallerstein (1734/35), Franz Faludi (1735/36), Anton Petauer (1737/38), Joseph Wolfsegger (1739/40, 1740/41), Valentin Keri (1741/42, 1744/45), Joseph Kössler (1742/43). Franz Lechner (1744/45)65;

Geschichte: Sigismund Calles (1736/37, 1740/41, 1744/45);

Hebräische Sprache: Joseph Weismeier (1720/21), Franz Gallenfels (1725/26), Anton Buttolo (1727/28), Ludwig Debiel (1729/30)66, Petrus Probst (1730/31), Erasmus Fröhlich (1731/32), An- ton Hallerstein (1722/34, 1740/41), Anton Popovich (1735/36), Carolus de Lucca (1736/37), Joseph Baumgarten (1741/42), Joseph Kell (1743/44, 1744/45);

Logik: Willibald Krieger (1715/16), Augustin Hingerle (1722/23), Theophil Donhauser (1723/24), Johann Barbolan (1724/25)67, Ignaz Kampmüller (1726/27), Anton Erber (1727/28), Johann Lu- dinger (1734/35), Ernst Apfalter (1736/37), Kajetan Rechpach (1738/39, 1740/41), Joseph Karl (1740/41), Joseph Gundel (1743/44, 1744/45), Ignaz Dillheer (1745/46)68;

Mathematik: Jakob Urient (1719/20), Ignaz Bittermann (1723/24), Jakob Rospichler (1725/26), Franz Xaver Kislinger (1727/28), Joseph Steininger (1730/31), Leopold Fischer (1732/33), Joseph Franz (1734/35), Jakob Focky (1739/40, 1740/41);

Metaphysik: Karl Dolenz (1740/41), Anton Gropper (1744/45);

Physik: Franz Xaver Schetz (1736/37);

Poetik: Maximilian Spielhofer (1715/16), Ferdinand Bürden (1719/20), Anton Kaschutnig (1720/21), Ignaz Mautrei (1721/22), Sigismund Premsel (1722/23), Franz Höller (1723/24), Leopold Gruber (1725/26), Joseph Ritter (1726/27), Ignaz Greiner (1727/28), Franz Xaver Meistern (1728/29), Franz Dolfin (1729/30)69, Franz Keller (1730/31), Karl Burghard (1731/32), Ignaz Schachner (1732/33), Thomas Ertel (1733/34), Joseph Koller (1734/35), Karl Dolenz (1735/36), Anton Fors- ter (1736/37), Joseph Karl (1737/38), Aloysius Steinkellner (1738/39), Anton Focky (1739/40, 1740/41), Anton Pamer (1741/42), Ignaz Jägerhuber (1742/43), Franz Xaver Rois (1743/44), Ignaz Meierhofer (1745/46);

Rhetorik: Sebastian Mitterdorfer (1715/16), Joseph Webern (1719/20), Friedrich Tillmez (1720/21), Karl Dolenz (1736/37), Franz Lechner (1741/42)70.

63 Lt. Locher III, 47. 1724, 4 ohne Angabe der Professur.

64 Lt. Locher III, 48. 1729, 3 ohne Angabe der Professur.

65 Lt. Locher III, 50 1742 Professor für Ethik. 1741, 5 als Professor für Rhetorik, 1744, 13 als Professor für Ethik genannt.

66 Lt. Locher III, 48. 1729, 4 ohne Angabe der Professur.

67 Lt. Locher III, 47. 1724, 6 ohne Angabe der Professur.

68 Lt. Locher III, 50: Carolus Dillheer.

69 Lt. Locher III, 48. 1729, 5 ohne Angabe der Professur.

70 Lt. Locher III, 50 1742 Professor für Ethik. 1741, 5 als Professor für Rhetorik, 1744, 13 als Professor für Ethik genannt.

(20)

Einleitung XIX Als eigene Gruppe wurden auch die „cives academici“ eingetragen71. Meist scheinen sie am Schluß des jeweiligen Studienjahres auf. Es finden sich 150 Einträge bzw. 148 Personen72. Die größte Gruppe umfasst jene Berufe, die mit der Herstellung und dem Verkauf von Büchern zu tun haben.

Es finden sich drei Buchbinder73, acht Buchhändler74, zwei Schriftgießer75, sechs Buchdrucker mit ei- genem Betrieb76 sowie 68 Buchdruckergesellen77. Eine weitere größere Gruppe umfasst verschiedene künstlerische Berufe. Darunter befinden sich zwölf Bildhauer78, vier Kupferdrucker79, zehn Kupferste- cher80, ein Kupferstecher und Drucker81, neun Maler82 und ein Kunsthändler83. Weiters wurden zwei Chirurgen84, ein Zahnarzt85 und ein Apotheker86 immatrikuliert. Außerdem wurden sechs Sprachleh- rer87, drei Übersetzer88, zwei Tanzmeister89, ein Fechtmeister90 und ein Fecht- und Sprachmeister91 in die Matrikel eingeschrieben. Schließlich finden sich drei kaiserliche Notare92 und je ein Hofagent93, ein Ingenieur94, ein mathematischer Instrumentenmacher95, ein Galanteriearbeiter96 und ein Erzieher von zwei adeligen Studenten97 unter den „cives academici“.

71 Davon ausgenommen sind der Sprachmeister Heinrich de Benthum (1716, 14), der Übersetzer Gerhardus Romanus Peterson (1723, 111) und der Bildhauer Johann Heinrich Martin (1727, 111), die unter den „normalen“ Studenten zu finden sind. Weiters ist Franz Blasius Ledent als „gubernator supra nominati domini domini comites de Lanthieri“ 1723, 78 immatrikuliert, der vermutlich eher unter die „cives academici“ als unter die Studenten zu zählen ist.

72 Im Gegensatz zu den Professoren finden sich hier kaum Mehrfacheinträge für eine Person. Ignaz Anton Braxl (Praxl) fin- det sich 1720, 278 als Buchdruckergeselle und 1735, 195 als Buchdrucker. Franz Dominik Roth ist sowohl 1731, 174 als auch 1732, 339 als „kunst- und schildereyhandler“ eingetragen.

73 1731, 175 und 177; 1739, 189.

74 1725, 153 und 154; 1730, 175; 1732, 337 und 341; 1734, 268; 1735, 196 und 197.

75 1733, 413; 1737, 239.

76 1725, 155; 1730, 176; 1732, 336; 1733, 415 und 417; 1735, 195.

77 1716, 190 bis 289; 1721, 274 bis 281; 1731, 178 bis 201.

78 1725, 156 bis 158; 1727, 111; 1732, 340 und 342; 1733, 414; 1734, 263 und 266 und 267 und 269; 1735, 199.

79 1736, 204; 1738, 247, 249; 1739, 188.

80 1725, 159 und 160; 1730, 177; 1731, 176; 1732, 334 und 335; 1734, 264 und 265; 1739, 186; 1744, 217.

81 1737, 240.

82 1732, 338; 1733, 409 bis 412; 1735, 198; 1744, 216. Als „porträt mahler“ werden 1721, 272 und 273 bezeichnet.

83 Der „kunst- und schildereyhandler“ Franz Dominik Roth wurde 1731, 174 und 1732, 339 immatrikuliert. S. oben Anm.

72.

84 1738, 250 wird als „ operator id est oculist, stein-, bruch- und wund-artzt“ und 1739, 374 als „ examinirter artz“ bezeich- net.

85 1738, 248.

86 1733, 408 „chymicus“.

87 1716, 14; 1720, 268; 1725, 152; 1737, 238; 1738, 246 werden allgemein als „linguarum magistri“ bezeichnet. Unter 1745, 182 findet sich ein „linguae Gallicae mag.“.

88 „interpretes linguarum“: 1723, 111; 1744, 218. „ interpres et translator linguae Hebraicae“: 1720, 267.

89 1715, 273; 1739, 187.

90 1739, 373.

91 1745, 183 wird ein „artis digladiat[i] ac linguarum mag.“ immatrikuliert.

92 1715, 270 bis 272.

93 1715, 274.

94 1734, 270.

95 1725, 161.

96 1733, 416.

97 1723, 78. S. oben Anm. 71.

(21)

XX Einleitung

4. Regionale Herkunft der Immatrikulierten

Bei 76,4% der Eintragungen (n=5.168) wurden Angaben zur regionalen Herkunft gemacht, welche eindeutig bestimmten Orten zugeordnet werden konnten (bei 1.596 Eintragungen gibt es entweder keine Angaben zur Herkunft, oder sie sind mehrdeutig bzw. nicht auflösbar). In den Jahren 1739/40 und 1740/41 sind die Angaben zur regionalen Herkunft deutlich geringer als in den übrigen Jahren.

So gibt es 1739/40 von insgesamt 362 Immatrikulierten nur für 33 Personen Angaben zur Herkunft.

1740/41 wird nur bei 7 der 165 Immatrikulierten der Herkunftsort bzw. die Region genannt. Für den folgenden Überblick zum Einzugsgebiet der Wiener Universität wird jedoch die zeitliche Vertei- lung nicht berücksichtigt; die Zahlen beziehen sich somit auf den gesamten Zeitraum des vorliegen- den Matrikelbandes.

Kennzeichnend für das Einzugsgebiet der Wiener Universität von 1715/16 bis 1745/46 ist das hohe Gewicht des Nahbereichs: Bei 49,3% aller Eintragungen wurde Wien als Herkunftsort an- gegeben (n=3.333); stellt man nur die „gültigen“ Fälle zum Vergleich (also jene, wo eine zuorden- bare Herkunftsangabe vorliegt), erhöht sich der Anteil gar auf 64,5%. Rechnet man die Gebiete des heutigen Nieder- und Oberösterreich hinzu (n=394 bzw. 73), sowie jene Fälle, wo lediglich

„Austriacus“ angegeben wurde (n=73), dann werden 57,3% aller Eintragungen (oder 74,9% all jener mit Herkunftsangabe) davon abgedeckt. Im Vergleich zum vorangehenden Matrikelband

Grafik 4: Regionaler Einzugsbereich 1715–1745

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500

o. A. Wien EH Österr. öst. Alpenl. Ungar. Krone Böhmen/Mähren W- u. NW-

Europa Süd-Europa Polen, Schles. Deutschland

(22)

Einleitung XXI ergibt das eine deutliche Steigerung des unmittelbaren Nahbereichs im Rekrutierungsraum der Wiener hohen Schule.98

Der restlichen Herkunftsgebiete fallen dagegen nur wenig ins Gewicht. Hier stellen die Länder unter habsburgischer Herrschaft den größten Anteil, insbesondere die österreichischen Alpenländer (n=338, 6,5%). Aus den Ländern der ungarischen Krone (inkl. Siebenbürgen und große Teile der heu- tigen Slowakei) kamen 283 (5,5%) der Schüler und Studenten, aus Böhmen und Mähren 166 (3,2%).

Aus dem restlichen Europa fanden nur wenige Studenten den Weg nach Wien, davon die meisten aus dem süddeutschen Raum (Bayern, Schwaben, Franken: n=156; 2,3%)

5. Matrikeltaxen

Auch in diesem Band wurden wie in den beiden vorherigen die Matrikeltaxen nicht vermerkt. Ver- einzelt wurden Studenten mit dem Vermerk „pauper“ eingetragen, was auf die Befreiung von der Entrichtung der Matrikeltaxe hinweist. Die geringe Zahl dieser „pauperes“ ist aber nicht mit der tatsächlich geringer gewordenen Zahl der Bedürftigen unter den Studenten zu erklären, sondern damit, dass diese Einträge bei der Immatrikulation immer weniger berücksichtigt wurden. So findet sich im vorliegenden Band nur für die Studienjahre 1737/38 und 1740/41 eine genauere Erfas- sung der „pauperes“. 1737/38 wurden von den 231 Immatrikulierten 62 mit dem Zusatz „tit[ulo]

paup[eritatis]“ versehen99. Von den 45 Personen, die am 17. Jänner 1741 immatrikuliert wurden, werden 29 als „pauper“ bezeichnet100. Mit Ausnahme dieser beiden Jahrgänge finden sich für die Studienjahre 1715/16, 1717/18 und 1720/21 vereinzelte Angaben über die Bedürftigkeit der Stu- denten101.

Die Matrikeltaxen waren seit dem Mittelalter nach ständischer Zugehörigkeit abgestuft, wobei die Höhe der Gebühren von Zeit zu Zeit neu adjustiert wurde, wie sich einer Handschrift des 17.

Jahrhunderts entnehmen lässt102. Diese nach Standeszugehörigkeit abgestuften Taxen wurden durch die Einführung einer neuen Gerichts- und Taxordnung vom 28. November 1724 zugunsten einer einheitlichen Matrikeltaxe von 4 fl. aufgehoben103.

98 Von 1689/90 bis 1714/15 waren 57,5% aller lokalisierbaren Universitätsbesucher aus Wien und dem österreichischen Umland; vgl. Mühlberger-Schuster, MUW 6, S. XVI.

99 Vgl. 1737, 15–237.

100 Vgl. 1740, 20–64.

101 Außer den Studenten in den bereits erwähnten zwei Jahrgängen werden noch neun Studenten als arm bezeichnet. Die Immatrikulierten 1715, 240 und 263 sowie 1717, 24 und 26 und 46 und 52 und 90 werden als „pauper“ bezeichnet, 1715, 227 findet sich der Zusatz „titulo pauper[itatis]“ und 1720, 147 „ex domo pauperum“.

102 UAW, Cod. R 13, p. 1f. bzw. Cod. R 30, p. 1f. Hier werden tabellarisch die Taxen von 1413 den aktuellen Tarifen gegen- übergestellt. Vgl. auch Mühlberger-Schuster, MUW 6, XVIII.

103 Einer Löblich- uralt- und weit-berühmten Wiennerischen Universität Neue Gerichts-Execution und Tax-Ordnung.

Wien den 28. Novembris MDCCXXIV. Gedruckt und zu finden bey Andreas Heyinger Universitäts-Buchdruckern.

UAW Bibliothek, B 64. Vgl. auch die Erwähnung der Veröffentlichung der neuen Taxordnung durch den Rektor Johann Konrad von Kramern 1723, Schluß [fol. 107b] (s. unten Anm. 149). Diese Gerichts- und Taxordnung wurde 1759 erneut abgedruckt: Einer löblich- uralt- und weit-berühmten Wiennerischen Universität Consistorialiter beschlossene Instructiones. […] Nebst beygefügter Gerichts-Execution und Tax-Ordnung, Wien 1759. Die Matrikeltaxen belaufen sich ebenfalls auf 4 fl.

(23)

XXII Einleitung

6. Exklusion und akademische Gerichtsbarkeit

Die eigenständige Gerichtsbarkeit der Universität wurde bereits im Konfirmations- und Stiftbrief Albrechts III. aus dem Jahr 1384 festgeschrieben104. Aus diesem Grund war die Immatrikulation von Studenten und akademischen Bürgern ein juristisch relevanter Akt. Durch die Einschreibung in die Matrikel wurde die Aufnahme in die akademische Gemeinschaft und die Unterstellung unter die Gerichtsbarkeit des Rektors begründet. Die Ausübung dieser Sondergerichtsbarkeit war ein Be- reich, der stets gegenüber anderen Gerichtsbarkeiten verteidigt werden musste. Dementsprechend wurde im vorliegenden Band auch immer wieder über Fälle von strittiger Rechtszuständigkeit be- richtet und besonders die erfolgreiche Wahrung der universitären Gerichtsbarkeit hervorgestrichen.

Die von der Universität verhängten Strafen waren in erster Linie Geldbußen, Karzer und vor allem die zeitweilige oder endgültige Exklusion105. Längere Haftstrafen wurden selten im Universitätskar- zer verbüßt. In den meisten Fällen wurden die Verurteilten der weltlichen Gerichtsbarkeit überge- ben106.

Im vorliegenden Band sind drei Exklusionen vermerkt, wobei in den Fällen des Juristen Samuel Jo- seph Spincius und des Parvisten Ferdinand Rauch der Grund für den Ausschluß nicht angegeben ist107. Gottfried Wenszky [bzw. Debenbsky], der 1732 immatrikuliert wurde, wurde am 28. Februar 1738 wegen Veruntreung von Geldern der Ungarischen Nation exkludiert108. Weiters wurde die Exklusion des Johann Anton Ziser wegen Diebstahl und Unterschlagung beim Stadtbanco („ob furti nec non defraudati aerarii publici vulgo in statt banco“) durch die Abschrift des Gerichtsurteils vermerkt109. Außerdem wurde er zu sechs Jahren Haft in der Festung Belgrad verurteilt110. Schließlich befand das Konsistorium 1734, dass der ehemalige Student Ferbeser, der wegen Händel („ob rixas“) verhaftet wurde, nicht der Gerichtsbarkeit der Universität unterstehe, da er entgegen den universitären Bestim-

104 Kink I, 21.

105 Ebd., 39f.

106 Gall, Alma Mater, 135.

107 1716, 159: „Spincius Samuel Josephus jur. stud. publice ematriculatus est die 20. Maij 1718“ bzw. 1733, 289: „Rauch Ferdinandus civis Austr. Vienn. parv“. Bei letzterem wurde vom Rektor des Studienjahres 1739/40 hinzugefügt: „Vi sententia 24ta Februarii 1740 publicatae ematriculatus et denuo restitutus. De Spaun dr. m. p.“.

108 Vgl. 1731, 165: „Wenszky Godefridus Carolus Ferdinandus Silesius Mosvicensis iur. utr. in tertium annum auditor“.

Nachträglich wurde hinzugefügt: „Wentzky ob fugam ac ob spoliationem ladulae nationis Hungaricae (cuius 1737 pro- curator fuit) die 28. Februarii 1738 ematriculatus est consistorialiter“. Weitere Informationen über diesen Fall finden sich auch 1737, Schluß [fol. 274a]: Gottfried Debenbsky, der 1736/37 Prokurator der Ungarischen Nation war und im laufenden Jahr Prokurator der Sächsischen Nation, hatte Geld und Wertsachen der Ungarischen Nation veruntreut.

Einerseits wurde über die Strafsache verhandelt, andererseits musste wegen der Flucht Debenbskys auch ein neuer Pro- kurator für die Sächsische Nation gewählt werden. Wenszky/Debenbsky wird bei Locher I weder als Prokurator der Ungarischen noch der Sächsischen Nation genannt.

109 1719, Schluß [fol. 52b–53a]. Ziser wurde bereits 1711, 170 als „Joannes Ciser Carintus Clagenfurtensis poeta“ imma- trikuliert. Die 1720 erfolgte Exklusion ist dort aber nicht vermerkt. Vgl. Mühlberger, MUW 6, 138.

110 Ebd. Die Wahl des Haftorts Belgrad anstelle der üblichen Verschickung nach Raab wurde damit erklärt, dass Karl Alex- ander von Württemberg, der Gubernator von Belgrad war, die Kosten für den Häftling übernahm. Karl Alexander von Württemberg (1684–1737) war von 1677 bis 1693 Administrator des Herzogtums für seinen minderjährigen Cousin Eberhart Ludwig und nach dessen Tod 1733 bis 1737 Herzog von Württemberg. Seit 1697 war er in kaiserlichem Mili- tärdienst. Dazu Vgl. Wurzbach 58 (1889), 241–243.

(24)

Einleitung XXIII mungen geheiratet habe111. Die Exklusion eines Studenten von einer anderen Universität hatte nach einem Gutachten des Konsistoriums keinen Einfluß auf seinen Verbleib an der Universität Wien112. Von den weiteren im vorliegenden Band erwähnten Kriminalfällen betreffen sieben Diebstähle113, sechs Raufhändel und ähnliche Delikte114 sowie je einmal Winkelschreiberei115 bzw. Anmaßung priesterlicher Handlungen116. Vor allem gewalttätige Auseinandersetzungen, in die Universitätsan- gehörige verwickelt waren, stellten für die akademische Gerichtsbarkeit ein Problem dar117. Deshalb wurde 1732 im Konsistorium über die Veröffentlichung eines Edikts beraten, das Studenten, die in derartige Auseinandersetzungen „sive publico sive privato“ verwickelt würden, mit der Exklusion zu bestrafen seien118.

111 1734, Schluß [fol. 247a]. Möglicherweise wurde er 1720, 130 als „Georgius Ferbeser Carniolus Nitriensis synt.“ imma- trikuliert, es findet sich aber kein Vermerk über seinen Ausschluß.

112 1725, Schluß [fol. 130b]: Das Konsistorium befindet nach dem Rekurs des Theologiestudenten Suppan an den Hof, dass dessen erfolgte Exklusion in Graz nicht auch die Exklusion in Wien nach sich zieht. – In Wien wurde Suppan 1724, 201 als „Suppan Leopoldus Styrus Staizensis theologus speculativus“ immatrikuliert. In Graz findet sich 1717, 109 „Suppan Leopoldus, civis, Styrus, Stanzensis“ unter den „grammatistae“. Ein Vermerk über seine Exklusion findet sich in der Grazer Hauptmatrikel nicht. Vgl. dazu: Die Matrikeln der Universität Graz. Bd. 4: 1711–1765. Bearbeitet von Johann Andritsch. Aus dem Nachlaß herausgegeben von Alois Kernbauer (= Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz, Band 6/4. Graz 2002), 34.

113 1725, Schluß [fol. 130a]: Der bereits wegen Beihilfe zum Diebstahl („in puncto complicitatis furti“) zu einer Karzerstrafe verurteilte Student Kronabetter wird wegen einer aussatzähnlichen Krankheit ins Spital bei St. Marx überstellt. – Ebd.

[fol. 130b]: Anna Maria Seidler wird zu 30 Stockschlägen und zur Ausweisung aus den Erblanden verurteilt. – 1732, Schluß [fol. 221b]: Der sonst nicht näher bezeichnete „arrestatus Heldt“ wird zu zwei Monaten Karzer und zur Reini- gung des Universitätsplatzes verurteilt. – 1733, Schluß [fol. 237b]: Anna Maria Jungwirthin wird zu drei Tagen Karzer verurteilt. – 1734, Schluß [fol. 247a-b]: Anna Maria Eiglin, die des Diebstahls im Haus des Regierungsrats Pfann beschul- digt wurde, wird mangels Beweisen wieder freigelassen. – Ebd. [fol. 247b]: Eva Weinbörin wird zu acht Tagen Karzer verurteilt. – 1737, Schluß [fol. 274a] bzw. 1738, Schluß [fol. 284a]: Die Brüder Signor, zwei Juristen, von denen einer auch Geistlicher ist, werden wegen Diebstahls im Haus des Dr. Partenfeld angeklagt. Der Weltliche befindet sich bereits in Haft, während der Geistliche sich der Gerichtsbarkeit der Universität ausliefert. Er kann aus dem Universitätskarzer entkommen. Ein Jahr später wird der Universität einer der beiden Brüder ausgeliefert.

114 1725, Schluß [fol. 131a]: Der Jurist Joseph Ainsidl wird wegen tätlichem Angriff auf den Geistlichen Georg Hörzer zu acht Tagen Kerker verurteilt. – 1731, Schluß [fol. 194b–195a]: Die Juristen Rottmann und Glanzer werden wegen Händel mit Studenten zu einer Geldstrafe sowie zu Haft in Raab verurteilt. Dieser Fall wurde allerdings nicht von der Universität verhandelt, wogegen das Konsistorium Berufung einlegte. – 1732, Schluß [fol. 235b–236a]: Der bereits 1731 aktenkundig gewordene Dr. Glanzer ersucht um den Schutz der akademischen Gerichtsbarkeit, da ihm eine Verhaftung wegen Händel mit einem gewissen Pogner droht. – Ebd. [fol. 237a]: Die Logikstudenten Andreas Reisinger und Johann Sebastian Denk, der Kanonist Joseph Paur und der Theologiestudent Gottfried Schrieffl werden wegen Händel und zerbrochener Fensterscheiben zu Karzer und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. – Auch der Jurist Feigl, der von der Rumorwache verhaftet und der universitären Gerichtsbarkeit übergeben wurde, hatte sich wahrscheinlich eines ähn- lichen Delikts schuldig gemacht. Dazu vgl. 1716, Schluß [fol. 18a] bzw. zu den Kompetenzen der Rumorwache: Czeike 5, 12. – 1725, Schluß. [fol. 131b]: Nach einem Duell wird der Student Fux zu 14 Tagen Karzer und zur Zahlung von 60 fl. an seinen Duellgegner Morandi verurteilt.

115 1731, Schluß [fol. 193b]: Die Juristen Groner, Aigner, Ertl und Friz werden zu einer Geldstrafe von 30 fl. verurteilt.

116 1732, Schluß [fol. 221a]: Der Jurist Rochus Trüb wird wegen des Lesens von Messen ohne Ordination zu sechs Jahren Galeere sowie zur Ausweisung aus den Erblanden verurteilt. Der Text des Urteils aus den Akten der Ungarischen Nation findet sich bei Gall, Alma Mater, 199.

117 Vgl. Gall, Alma Mater, 132. In einem Zeitraum von ca. 300 Jahren wurden 45 Fälle von schweren Raufhändeln und ähnlichem aktenkundig, wobei die Duelle noch nicht mitgezählt wurden.

118 1731, Schluß [fol. 196a].

Abbildung

Grafik 3: Adelsanteilepraenob10% 15%nob eques1%baro1% comes0%Nicht-Adelig73%
Grafik 4: Regionaler Einzugsbereich 1715–1745

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