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Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2015-256

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Unvereinbarkeits- Regeln für Beitrags- resp. Subventionsempfänger

Autor/in: Klaus Kirchmayr

Mitunterzeichnet von: --

Eingereicht am: 25. Juni 2015

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Der Kanton hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte bei den Corporate Governance-Regeln seiner eigenen Beteiligungen geschaffen. Hierzu gehören Standards zur Wahl der Entscheidungs- gremien, die Definition von Aufsichts- und Oberaufsichtsrechten, die Verantwortlichkeiten von Exekutive und Legislative, Eigentümerstrategien und Unvereinbarkeitsregelungen für Entschei- dungspersonen.

Finanziell sind die Beteiligungen nur ein Teil der vom Staat ausgelagerten Dienstleistungserstellung.

Ein wesentlich grösserer Teil wird via Staatsbeiträge, Subventionen und Aufträgen an Externe abgewickelt. Gesamthaft handelt es sich dabei um ein Volumen von deutlich über 1 Milliarde Franken jedes Jahr. Entsprechende Governance-Regeln sind in diesem Bereich nur rudimentär und über viele Gesetze und Verordnungen verstreut vorhanden. Dieses Defizit erschwert das Manage- ment und die Kontrolle dieses sehr bedeutenden Kostenblocks erheblich.

Dies gilt insbesondere auch für den Aspekt der Unvereinbarkeitsregeln. Während beispielsweise bei der Kantonalbank sehr strenge Regeln gelten, damit Aufsicht und Geschäftsverantwortung getrennt bleiben, vergibt der Kanton jährlich Aufträge in Millionenhöhe an Firmen in deren Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat Personen sitzen, welche gleichzeitig im Parlament für die Kontrolle dieser Aufträge zuständig sind. Dieser Zustand besitzt Missbrauchspotenzial und ist einer modernen Organisation nicht würdig. Entsprechend wird beantragt:

Es sind verbindliche gesetzliche Regeln zu erlassen, welche Unvereinbarkeitsregeln für Beitrags- bzw. Subventionsempfänger definieren. Insbesondere sollen Mitglieder von Ver- waltungsräten und Geschäftsleitungen, deren Firmen/Organisationen über einen Zeitraum von 3 Jahren Aufträge, Beiträge oder Subventionen vom Kanton oder seinen Beteiligungen in der Höhe von gesamthaft mehr als 3 Millionen Franken erhalten, nicht mehr Mitglied im Kantonsparlament sein dürfen.

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