• Keine Ergebnisse gefunden

2015-212

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2015-212"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1 http://www.baselland.ch/Newsdetail-Regierungsrat.309166.0+M5fcb2d3b167.html

Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2015-212

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Interpellation von Jürg Wiedemann, Grüne-Unabhängige: Die Feierlichkeiten der P-26 und der Baselbieter Regierungsrat

Autor/in: Jürg Wiedemann

Mitunterzeichnet von: --

Eingereicht am: 21. Mai 2015

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Etwas, das ausserhalb jeglicher demokratischer Legitimation und Kontrolle war, mittels offizieller Präsenz von Mitgliedern der Baselbieter Regierung heute an Feierlichkeiten rechtsstaatlich recht- fertigen zu wollen und damit die nach unserer Rechtsordnung damals wie auch heute illegalen Handlungen zu verherrlichen, ist mehr als fragwürdig. Unverständlich ist auch, dass die Regierung ihr Handeln mit offenbar nicht existierenden Bundesvorgaben bzw. einem nicht auffindbaren Bundesratsbeschluss zu rechtfertigen versucht. Auch auf Nachfrage konnte der Regierungsprä- sident bis heute einen solchen Bundesratsbeschluss (angeblich aus dem Jahre 2009) nicht vorle-1 gen.

Selbst bei Vorliegen irgendwelcher Vorgaben des Bundesrates, hat der Baselbieter Regierungsrat die Werte unserer demokratischen Rechtsordnung zu beachten. Dies gilt auch nach Jahren.

Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Warum hat der Regierungsrat den angeblichen Bunderatsbeschluss, der den Regierungsrat zur Teilnahme an den Feierlichkeiten zu Ehren der P-26 verpflichtet haben soll, bis heute nicht vorgelegt?

2. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Schweizerische Rechtsordnung, welche auch heute noch Handlungen nach der Art der P-26 zu Recht unter Strafe stellt, durch Organe unseres Rechtsstaates zu respektieren sind und folglich illegales Verhalten auch nicht nach Jahren verherrlicht werden darf?

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

im Sinne von Art. 3 in Verbindung mit Art. 40 bis 48 des angefochtenen Urteils aus- geführt, dass nach Art. 1049/2001 das Recht auf Zugang zu Dokumenten eines Organs der Union

öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Ratingen nicht abschließend beraten werden, wird der Rat der Stadt Ratingen - rein vorsorglich bereits mit

• zum Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz.

10 Und man wird auf diesen Grundsatz auch bei dieser Form des dog- matischen Arbeitens wohl vor allem dann verweisen, wenn man die Einheit der Rechtsordnung in Gefahr oder

Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Über- setzung, vorbehalten. Gedruckt auf

Die Auswirkungen einer vollständigen Postmarktliberalisierung auf die Qualität der Grundversorgung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig

3 Die Mitteilung an die Nachbarinnen und Nachbarn sowie an die privaten Organisa- tionen erfolgt mit eingeschriebenem Brief und enthält die in Artikel 26 Absatz 3 ge-

2 Eine Verbindung von Kauf- und Werk- vertrag im Sinne von Absatz 1 liegt vor, wenn beim Abschluss des Kaufvertrags eine vertragliche Bindung zwischen der Veräusserin oder