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BEBAUUNGSKONZEPT ZUM B-PLAN-VERFAHREN NACH 13A BAUGB B-PLAN BIBLISER WEG

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BEBAUUNGSKONZEPT ZUM B-PLAN-VERFAHREN NACH §13A BAUGB

B-PLAN 121-00 BIBLISER WEG

Natur- und artenschutzfachlicher Kurzbericht

Deutsche Reihenhaus AG

Juli, 2017 sam/rag.1621943

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Speyer Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20

(2)

Inhaltsverzeichnis

Erläuterungsbericht

Seite

1 Einführung 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1

1.2 Lage des Plangebietes 1

1.3 Vorhabensbeschreibung und Untersuchungsumfang 2

2 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten 2

2.1 Beschreibung der Biotop und Nutzungsstrukturen 2

2.2 Beschreibung der relevanten Arten 7

2.2.1 Pflanzenarten 7

2.2.2 Säugetiere 7

2.2.3 Amphibien 9

2.2.4 Reptilien 9

2.2.5 Heuschrecken 10

2.2.6 Schmetterlinge 10

2.2.7 Vögel 10

3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Habitatverbesserung 15

4 Fazit 17

(3)

Verwendete Unterlagen

[1] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz

Hessisches Naturschutzinformationssystem (Natureg) Abfrage: Juli 2016

[2] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz

Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen,

Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung-KV)

Vom 1. September 2005 (GVBl. I S. 624), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Ver- ordnung vom 22. September 2015 (GVBl. S. 339)

[3] Regionalversammlung Südhessen

Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 2011

Verfasser: Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, Regierungspräsi- dium Darmstadt

[4] Staatliche Vogelschutzwarte Hessen

Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens - Gesamtartenliste Brutvögel Abfrage: Juli 2016

[5] Stadt Lampertheim Flächennutzungsplan Lampertheim, 1993

[6] HLNUG

Bodenviewer Hessen

Online-Informationsdienst unter http://bodenviewer.hessen.

(4)

1 Einführung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Deutsche Rheihenhaus AG plant auf einem rd. 3.200 m² großen Gelände (Flurstück 201, 202, 208) in Lampertheim die Errichtung einer Wohnanlage. Diese umfasst gem. dem derzei- tigen Bebauungskonzept 12 Wohneinheiten, 25 Stellplätze, Abfallsammelplatz sowie eine Technikzentrale.

Aufgrund einer Flächengröße von < 20.000 m² und der Lage innerhalb bestehender Ortsbe- bauung ist geplant, das B-Plan-Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen. Auf Wunsch der Stadt Lampertheim, ist im Vorfeld eine kurze Einschätzung zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen, auf Grundlage einer Bestandsaufnahme, durchzuführen.

1.2 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt innerhalb von Hofheim, einem Stadtteil von Lampertheim, im südhessi- schen Ried. Hofheim liegt in der Oberrheinischen Tiefebene rechtsrheinisch im südhessischen Kreis Bergstraße. Die nächstgelegene größere Stadt ist das etwa vier Kilometer südwestlich gelegene Worms.

Abbildung 1: Lage Plangebiet

(5)

1.3 Vorhabensbeschreibung und Untersuchungsumfang

Zur Ertüchtigung des Standortes sind zum aktuellen Zeitpunkt folgende Baumaßnahmen vor- gesehen:

 der Bau von 3 Häuserblocks mit insgesamt 12 Wohneinheiten (Reihenhäusern)

 der Bau von 25 Stellplätzen

 die Anlage einer Technikzentrale

 Abfallsammelplatz

Daher wird zu den weitergehenden Planungen eine natur- und artenschutzfachliche Betrach- tung der Flächen durchgeführt, wobei die Ermittlung der relevanten Arten anhand einer Poten- zialabschätzung auf Grundlage der erfassten Geländestrukturen erfolgt.

Zu diesem Zweck wurden die Biotopstrukturen im Plangebiet erfasst (s. Anlage 1) sowie Zu- fallsfunde von Arten bei einer Querschnittsbegehung mit aufgenommen. Spezielle arten- schutzfachliche Kartierungen wurden in diesem Planungsstadium nicht durchgeführt.

Im vorliegenden Kurzbericht werden:

 die Bestandsstrukturen beschrieben und bewertet

 die ermittelten potenziell vorkommenden geschützten Arten mit einer Einschätzung der artenschutzfachlichen Situation im Plangebiet dargestellt

 mögliche Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen abgeleitet

Der vorliegende Kurzbericht stellt eine Ersteinschätzung auf Grundlage eines Bebauungs- plankonzeptes dar.

2 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten

2.1 Beschreibung der Biotop und Nutzungsstrukturen

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungsstrukturen basiert auf einer Geländebegehung und Kartierung der Fläche innerhalb der Vegetationsperiode 2016.

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich. Die erfassten Biotoptypen sind der Anlage 1 zu entnehmen, wobei die Standard-Nutzungstypen und deren Typ-Nummern gemäß der Anlage 1 der hessischen Kompensationsverordnung (KV, 2005) zugeordnet wurden.

(6)

Gebüsche Hecken und Säume

Basenreiche Gebüsche, Baumhecken (02.200)

Innerhalb des Plangebietes, vor allem im nördlichen und östlichen Bereich befinden sich gut entwickelte Gebüschstrukturen mit Arten wie Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Brombeere (Rubus spec.). Innerhalb dieser Gebüsche finden sich teilweise große Walnussbäume (Juglans regia) mit Stammdurchmessern bis zu rd. 45 cm. Im östlichen gelegenen Gehölzbestand sind zudem diverse Prunus-Arten wie Kirsch- pflaume (Prunus cerasifera) und Sauerkirsche (Prunus cerasus) vorhanden.

Vor allem in den Randbereichen der Gebüsche, sind stark brombeerdominierte Initialstadien vorhanden, welche sich zunehmend sukzessiv in die Wiese ausbreiten und bereichsweise flächige Bestände bilden. Die hier beschriebenen Gehölzstrukturen reichen in den Randberei- chen somit von artenarmen Brombeergebüschen als Initialstadium über voll entwickelte Ge- büsche hin zu Baumheckenähnlichen Beständen.

Abbildung 2: Gebüsche / Baumhecken im Plangebiet

(7)

Einzelbäume (04.110)

Außerhalb der oben beschriebenen Gehölzbestände, finden sich innerhalb der Wiese einzelne kleinere Walnussbäume (Juglans regia), mit Stammdurchmessern bis rd. 15 cm.

Abbildung 3: Junge Walnussbäume innerhalb der Wiesenfläche

Ruderalfluren und Gärten

Dachfläche unbegrünt (10.710)

Im westlichen Plangebiet befindet sich ein rd. 30 m² großer Schuppen.

Abbildung 4: Schuppen im westlichen Plangebiet

(8)

Wiese im besiedelten Bereich (09.130 / 11.225)

Die Wiese der östlichen Fläche (Flurstück 202, 208) ist artenarm und gräserdominiert. Eine Mahd der Fläche blieb wahrscheinlich vermehrt aus, da sich teilweise Brennnessel (Urtica dioica) und Brombeere (Rubus spec.) ausbreiten. Entlang der südlichen Grenze hat sich be- reits ein Brennnessel-dominierter Bereich entwickelt. Randlich sind vereinzelt Einzelsträucher (Corylus avellana, Cornus sanguinea, Sambucus nigra) vorhanden.

Abbildung 5: Wiesenfläche mit angrenzenden Gehölzbeständen

Stark ruderalisierte Wiese, Ruderalflur

Im westlichen Geltungsbereich (Flurstück 201) befindet sich eine ruderalisierte Wiese, welche teilweise bereits in den Charakter einer hochwüchsigen Ruderalflur übergeht. Es sind Arten wie Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), gemeine Wegwarte (Cichorium intybus), Kanadi- sches Berufskraut (Conyza canadensis) und Klatschmohn (Papaver rhoeas) vorhanden. In- nerhalb der Fläche ist ein Sandsteinhaufen vorhanden, zusätzlich werden ein Auto und ein kleines Boot auf der Fläche gelagert, wobei diese bereits stark eingewachsen sind. Entlang des westlich verlaufenden Zaunes ist abschnittsweise eine Hecke aus Klettersträuchern vor- handen, welche die zwei Grundstücke trennt.

(9)

Abbildung 6: Ruderale Fläche im westlichen Plangebiet

Bewertung

Auch unter dem Hinblick der Lage innerhalb geschlossener Ortsbebauung besitzt das Plange- biet aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht eine mittlere bis hohe Bedeutung für den Na- turhaushalt. Innerhalb eines Siedlungsraumes weisen solche Strukturen auf verhältnismäßig großer Fläche eine besondere Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhehabitat sowie als Raum zur Nahrungssuche auf. Vor allem auch für gebäudebewohnende Arten im Umfeld stellt das Plangebiet ein geeignetes, nahegelegenes Nahrungshabitat dar.

(10)

2.2 Beschreibung der relevanten Arten

2.2.1 Pflanzenarten

Aufgrund der vorgefundenen Strukturen und der Lage innerhalb der Ortschaft, ist ein Vor- kommen von streng geschützten Pflanzenarten nicht zu erwarten.

2.2.2 Säugetiere

Fledermäuse

Von den nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Säugetieren ist das Untersuchungs- gebiet für Fledermäuse als Jagdhabitat geeignet. Die größeren Gehölze im Plangebiet sind aufgrund ihres Alters und Wuchs potenziell dazu geeignet Höhlen auszubilden. Im unmittelba- ren Planungsgebiet wurden bei der Kartierung keine als Quartier geeigneten Höhlen gefun- den. Allerdings waren die Gehölze zum Zeitpunkt der Begehung stark eingewachsen und nicht vollständig bzw. ausreichend einsehbar, so dass ein vorkommen von geeigneten Baumhöhlen nicht ausgeschlossen werden kann. In den Gehölzen sowie in dem vorhandenen Schuppen sind vor allem Sommerquartiere für die Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus (Nicht im TK-Blatt erfasst), Kleinen- und Großen Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Zwergfledermaus somit nicht auszuschließen.

Bei Beeinträchtigungen bzw. Verlust der Bäume und des Schuppens, sind diese im Vorfeld auf Fledermäuse zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen, wie Anbringen von Fle- dermauskästen, zu treffen, um Verbotstatbestände gem. § 44 BNatschG nicht zu erfüllen.

(11)

Deutscher Name

Lateinischer Name

Rote Liste Vorzugslebens-/ Pot.

Jagd- habitat

Quartiere Pot.

Quartier

D H Jagdraum Sommer Winter

Breitflügel-FM* Eptesicus serotinus G 2 Wald- & Ortsränder, trad. Kulturlandschaft Ja Gebäude, Spaltenquartiere Höhlen, Keller u.ä. Ja Bechstein-FM Myotis bechsteinii 2 2 Laubmischwald Nein Baumhöhlen, Nistkästen Höhlen, hohle Bäume Nein Gr. Bart-FM Myotis brandtii V 2 Wald, Waldrand, v.a Auewald Nein Dachstühle, Spalten, Kästen Höhlen, Stollen u.ä Nein

Wasser-FM Myotis daubentonii - 3 Offene Gewässer Nein Baumhöhlen Höhlen, Stollen u.ä Nein

Wimpern-FM Myotis emarginatus 2 - Trad. Agrargebiete, Waldränder Nein Warme Dachstühle Höhlen, Stollen u.ä Nein Großes Maus-

ohr

M. myotis V 2 Offener Wald Nein Gebäude, Dachböden Höhlen, Stollen u.ä Nein

Kl. Bart-FM Myotis mystacinus V 2 Mosaikreiche Dorfgebiete Ja Spalten, auch an Gebäuden Höhlen, Stollen u.ä Ja (Som-

mer) Fransen-FM Myotis nattereri - 2 mosaikreiche, trad Kulturlandschaft, Wald Nein Kleinhöhlen, Kästen, Gebäude-

nischen

Höhlen, Stollen u.ä Nein Kl. Abendseg-

ler*

Nyctalus leisleri 2 2 Wald, Offenland, freier Luftraum (Wander- art)

Nein Baumhöhlen, Stammnischen Baumhöhlen, unterirdi- sche Spalten

Ja Gr. Abendseg-

ler*

Nyctalus noctula 3 3 Wald, Altholzgruppen in Parks, freier Luft- raum (Wanderart)

Ja Baumhöhlen, Wochenstuben Baumhöhlen, Spalten Ja Rauhhaut-FM* Pipistrellus.

nathusii

- 2 Wald

(Fernwanderart)

Nein Baumhöhlen, Spalten Wochen- stuben

Fels-, Gebäudespalten Ja Zwerg-FM* Pipistrellus

pipistrellus

- 3 Halboffenes Gelände, Ortsränder Ja Spalten aller Art, v.a. an Ge- bäuden

Trocken-kalte Höhlun- gen, Ruinen u.ä.

Ja (Som- mer) Mücken-FM Pipistrellus

pygmaeus

D - Wald, Gewässernähe Nein Wohl ähnlich Zwerg-FM Hohlräume, Baumhöh-

len

Nein Graues Lang-

ohr

Plecotes austriacus 2 2 Ortsränder, mosaikreiche Kulturlandschaft Ja Dachstühle u.ä. v.a. Keller Nein Braunes Lang-

ohr

Plecotus auritus V 2 Wald Nein Baumhöhlen, Nistkästen v.a. Keller Nein

FM = Fledermaus

*in den TK-Vierteln 63161 und 63162 erfasst

(12)

Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der TK25-Viertelblättern 63161 und 63162. Laut [1]

sind in diesen die Arten Breitflügel-Fledermaus, Kleiner- und Großer Abendsegler sowie die Rauhaut- und die Zwergfledermaus nachgewiesen worden. Die Kleine Bartfledermaus ist gem. ihren Lebensraumansprüchen im Gebiet nicht auszuschließen, ist jedoch in den genann- ten TK-Blättern nicht aufgeführt.

Feldhamster

Der Feldhamster kann aufgrund fehlenden Lebensraums im Planungsgebiet und den umlie- genden Flächen ausgeschlossen werden. Es fehlt eine reich strukturierte Feldflur als geeigne- tes Habitat.

Haselmaus

Die Haselmaus kann aufgrund fehlender Habitate ebenfalls ausgeschlossen werden. Für den Waldbewohner sind die vorhandenen Gehölze zu klein. Zudem stehen die Gehölze nahezu isoliert innerhalb der Ortschaft, ein Ein- oder Auswandern in andere Habitate ist nicht möglich.

2.2.3 Amphibien

Für Amphibien ist der Planungsraum als Lebensraum ungeeignet. Es sind keine geeigneten Habitate vorhanden und auch in der Luftbildschau sind keine Stillgewässer im weiteren Um- feld des Planungsraums erkennbar.

Für die Gruppe der Amphibien ist keine Gefährdung durch das Vorhaben abzusehen.

2.2.4 Reptilien

Bei der Querschnittsbegehung der Fläche wurden keine Zufallsfunde von Eidechsen festge- stellt. Potenziell ist das westliche Plangebiet als (Teil-)Lebensraum für die nach Anhang IV geschützten Arten Mauereidechse (Podarcis muralis) und Zauneidechse (Lacerta agilis).

Die Mauereidechse kommt vermehrt an den Mauern und Gebäuden vor. Die Zauneidechse bevorzugt trockene, sonnige Biotope mit krautiger Vegetation, an Böschungen, in Brachen und schütteren Unkrautfluren mit Sonnenplätzen wie Holz und Steine. Zur Eiablage benötigt sie unbeschattete, sandige Plätze in S/SW-Exposition.

Die westliche Fläche weist ruderale, lückige Vegetation auf, wobei einzelne Gebüsche direkt angrenzen. Im Westen und Süden ist die Fläche von Steinmauern eingefasst, welche jedoch verfugt sind und keine Lücken und Spalten aufweisen, so dass diese als Habitatelement von geringer Bedeutung sind. Innerhalb der Fläche befindet sich ein Steinhaufen, welcher ein ge- eignetes Strukturelement darstellt. Die östlich angrenzende Wiesenfläche weist eine dichte Grasnarbe und hochwüchsige Vegetation auf, so dass ein Vorkommen in diesem Bereich na- hezu ausgeschlossen werden kann.

(13)

Die östliche, potenziell als Lebensraum geeignete Fläche besitzt lediglich eine Größe von rd.

500 m² und liegt isoliert innerhalb der Ortschaft, weshalb ein Vorkommen von Reptilien un- wahrscheinlich ist, aber aufgrund der potenziell geeigneten Strukturen nicht gänzlich ausge- schlossen werden kann. Sollten Individuen der Artgruppe vorhanden sein, handelt es sich mit höchstwahrscheinlich nicht um eine größere Population, sondern um wenige Individuen. Die nächsten geeigneten großflächigeren Strukturen, in denen eine größere Population bzw. ein Schwerpunkt der lokalen Population der Reptilien zu erwarten ist, liegen mit hoher Wahr- scheinlichkeit im Bereich des rd. 150 m entfernten Friedhofes und der daran angrenzenden Bahnlinie.

2.2.5 Heuschrecken

Innerhalb des Plangebietes ist aufgrund der Lage innerhalb der Ortschaft, der Gebietsausstat- tung und der geringen Flächengröße ein Vorkommen von nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Heuschrecken unwahrscheinlich.

2.2.6 Schmetterlinge

Da es sich bei dem Plangebiet nicht um einen seltenen oder besonderen Grünlandstandort wie Mager- oder Nasswiesen handelt, welche beispielsweise relevante Bestände von Wirt- pflanzen wie Wiesenknopf- oder Ampferarten aufweist und da das Gebiet innerhalb der Orts- bebauung liegt, ist ein Vorkommen und somit eine Betroffenheit von streng geschützten Fal- terarten unwahrscheinlich. Die Gruppe wird im Folgenden somit nicht weiter betrachtet.

2.2.7 Vögel

Die potenziell im Plangebiet vorkommenden Vogelarten sind in der folgenden Tabelle 1 dar- gestellt. Ihr Vorkommen wird anhand der erfassten Biotop- bzw. Habitatstrukturen sowie der Lage des Plangebietes abgeleitet. Arten, welche während der Querschnittsbegehung erfasst wurden sind mit dargestellt.

(14)

Tabelle 1: Artennachweise BV = potenzieller Brutvogel NG= potentieller Nahrungsgast Fett = gefährdete Arten

Unterstreichung = stete Begleitart Kursiv = Leitart

§§ = streng geschützt

§ = besonders geschützt RL V = Vorwarnliste

Artname Rote Liste BArtSch- Status Bemerkungen zum Vorkommen lateinisch deutsch D H VO / EG-

ArtSCH-VO

im Ge- biet

KA = Kleingartenanlage, PG = Planungsgelände

Apus apus Mauersegler V V § NG nur hoher Luftraum, nicht erheblich beeinträchtigt

Carduelis carduelis Stieglitz V § BV, NG

Brütet an Waldrändern, in Heckenlandschaften, Parks und Obstgärten. Das Nest meist hoch in Bäumen sowie hohen Sträuchern.

Wahrscheinlich seltener Nahrungsgast sowie potenzieller Brutvogel im PG

Carduelis chloris Grünfink § BV, NG

Brütet an Waldrändern, in Hecken, Parks und Gärten, z.T. auch mitten in der Stadt. Das Nest ist meist nicht sehr hoch in Büschen und Bäumen sowie Kletterpflanzen.

Wahrscheinlich Nahrungsgast sowie potenzieller Brutvogel im PG Certhia familiaris /

brachydactyla

Wald- / Garten-

baumläufer § (BV),

NG

Brut in Laubwäldern Parks und Gärten (bevorzugt Baumarten mit Tiefer Rinde). Nest hinter lockerer Rinde in Baumspalten und z.T. Mauerspalten, aber auch Nistkästen.

Nahrungsgast in PG, als Brutvogel aufgrund der Ausstattung des Gebietes und der vor- handenen Baumarten eher unwahrscheinlich, jedoch nicht auszuschließen.

Columba palumbus Ringeltaube § BV, NG Weit verbreitet, Nest auf Bäumen oder höheren Büschen.

Präsenz in hohen Bäumen. Brut im PG wahrscheinlich.

Corvus c. corone Rabenkrähe § NG Nest hoch oben in den Baumwipfeln.

Es wurden bei der Begehung keine Krähennester nachgewiesen-Pot. Nahrungsgast

Erithacus rubecula Rotkehlchen § BV, NG

Verbreitet, häufiger Brutvogel

Brut in Hecken, Gebüschen und im Unterholz. Nest in Bodenvertiefungen, zwischen Wurzeln und Gestrüpp.

Nahrungsgast im PG, Brut nicht auszuschließen

Falco tinnunculus Turmfalke §§ (NG)

Anpassungsfähig bezüglich seines Lebensraumes,

Brut in Städten, Steinbrüchen, Hochgebirgen oder Feldgehölzen

Brut in PG nahezu auszuschließen auch Nahrungshabitat unwahrscheinlich. mit Jagdre- vieren von ca. 200 ha würde aus PG nur einen kleinen Teilbereich des Gesamtnah- rungshabitates ausmachen.

Fringilla coelebs Buchfink § BV, NG

Verbreitet, nahezu überall anzutreffen wo Bäume vorhanden sind. Nestbau hoch in den Bäumen

Brut im PG sehr wahrscheinlich

(15)

BV = potenzieller Brutvogel NG= potentieller Nahrungsgast Fett = gefährdete Arten

Unterstreichung = stete Begleitart Kursiv = Leitart

§§ = streng geschützt

§ = besonders geschützt RL V = Vorwarnliste

Artname Rote Liste BArtSch- Status Bemerkungen zum Vorkommen

lateinisch deutsch D H ArtSCH-VO VO / EG- im Ge-biet KA = Kleingartenanlage, PG = Planungsgelände

Garrulus glandarius Eichelhäher § NG, BV

Brut vor allem in Wäldern aller Art, aber auch im ausgesprochenen Kulturland, in größe- ren Gehölzen und Parkanlagen.

Brut im Plangebiet aufgrund der Lage und der geringen Größe unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen

Motacilla alba Bachstelze § NG, BV

Vielseitiger Lebensraum in offener Kulturlandschaft, bevorzugt Gewässernähe, ist aber auch abseits von Gewässern in menschlichen Siedlungen vorzufinden. Nest oft in Halb- höhlen an Bauwerken, in Schuppen oder Holzstößen.

Nahrungsgast in PG wahrscheinlich, Brut in Plangebiet eher unwahrscheinlich, kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Parus caeruleus Blaumeise NG, BV

Ganzjährig im Laub- und Mischwald anzutreffen, teilweise in Parks, Gärten und Feldge- hölzen. Höhlenbrüter

Potenzieller Nahrungsgast, Brut in PG unwahrscheinlich.

Parus major Kohlmeise § NG, BV

Sehr verbreitet, Brut überall wo Bäume stehen.

Vielseitiger Höhlenbrüter, oft auch in künstlichen Nistkästen.

Nahrungsgast, Brut im Umfeld hoch wahrscheinlich.

Prunella modularis Heckenbraunelle § NG, BV

Das ganze Jahr über in Gebüschen und Dickichten aller Art. Nest oft dicht über dem Boden, in Dickicht versteckt.

Brut im PG möglich Passer domesticus Haussperling V V § NG,

(BV)

Das ganze Jahr über in und an menschlichen Siedlungen vorkommend. Sichtungen in PG. Nest in Höhlungen aller Art, vorzugsweise in und an Gebäuden (Halbhöhlen-/ Ni- schenbrüter)

Präsenz, an Gebäuden im PG fraglich, außerhalb hochwahrscheinlich.

Phoenicurus

ochruros Hausrotschwanz 3!! § NG Weit verbreitet, als Gebäudebrüter in Siedlungen eingewandert.

Brut in naher Umgebung hochwahrscheinlich Phoenicurus phoeni-

curus Gartenrotschwanz 3!! § NG

Brut an Waldrändern und lichten Wäldern, Parks, Gärten, z.T. mitten in der Stadt. Nest in Nischen oder Höhlen an Bäumen, Felsen und Mauern

Als Nahrungsgast wahrscheinlich Phylloscopus

collybita Zilpzalp § BV

Gesang vermehrt in Gehölzbeständen des PG erfasst. Brut in unterholzreichen Wäldern und Parks.

Brut in PG wahrscheinlich.

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BV = potenzieller Brutvogel NG= potentieller Nahrungsgast Fett = gefährdete Arten

Unterstreichung = stete Begleitart Kursiv = Leitart

§§ = streng geschützt

§ = besonders geschützt RL V = Vorwarnliste

Artname Rote Liste BArtSch- Status Bemerkungen zum Vorkommen

lateinisch deutsch D H ArtSCH-VO VO / EG- im Ge-biet KA = Kleingartenanlage, PG = Planungsgelände

Pica pica Elster § NG

Brutvogel der offenen Kulturlandschaft, wandert teilweise in Siedlungsbereiche ein. Nest ist ein umfangreicher Bau aus Zweigen, mit Überdachung.

Potenzieller Nahrungsgast. Während der Begehungen konnten keine Nester im PG erfasst werden.

Picus viridis Grünspecht V !!,! §§ NG

Verbreiteter Brutvogel, Brut an Waldrändern, in Parkanlagen, Feldgehölzen. Höhlenbrü- ter. Nahrungssuche meist am Boden

Potenzieller Nahrungsgast im PG.

Serinus serinus Girlitz ! § NG, BV

Brütet in Parks, Gärten, Friedhöfen und anderen Teilen überwiegend offener Kulturland- schaft.

Während der Begehung erfasst - Brut im PG wahrscheinlich

Sitta europaea Kleiber § NG, BV

Brut in Laub- und Mischwälder, aber auch in Gärten und Parks. Höhlenbrüter, oft auch in Nistkästen.

Brut in PG möglich

Sturnus vulgaris Star § NG Brut in Laubwäldern, aber auch in Gärten, Alleen, Feldgehölzen usw.

Potenzieller Nahrungsgast

Sylvia atricapilla Mönchgrasmücke § NG, BV

Brut in unterholzreichen Wäldern, auch in Büschen und niedrigen Bäumen der Parks und Gärten. Nest in Büschen, nah über dem Boden.

Im PG erfasst, potenzieller Brutvogel und Nahrungsgast im PG Troglodytes

troglodytes Zaunkönig § BV Brut in Büschen und Hecken sowie im Dickicht von Wäldern, Parks, Gärten.

Brut in PG möglich

Turdus merula Amsel § BV Brut in Wäldern, Parks und Gärten. Verschiedene Niststandorte.

Potenzieller Brutvogel in PG

Turdus philomelos Singdrossel § BV, NG Brut in Wäldern, Parks und Gärten. Nester in Bäumen und Büschen, nahe am Stamm.

Brut im PG möglich

(17)

Aufgrund der Lage des Gebietes innerhalb der Ortsbebauung ist im Plangebiet voraussichtlich mit Ubiquisten und störungstoleranten Arten zu rechnen. Unter den ermittelten, potenziell vor- kommenden Arten ist der Haussperling und der Grünspecht in der Roten Liste Deutschlands aufgeführt. Der Gartenrotschwanz ist in der Roten Liste Hessens als gefährdet gelistet, wobei Hessen eine sehr hohe Verantwortung zugeschrieben ist.

Der Erhaltungszustand der Population in Hessen ist für den Haussperling als „ungünstig“ mit

„sich verschlechternder Tendenz“, für den Grünspecht als „günstig“ mit einer „sich verbes- sernder Tendenz“ und für den Gartenrotschwanz als „schlecht“, jedoch „stabil“ eingestuft [4].

Bodenbrüter können aufgrund permanenter Störungen in der angrenzenden Umgebung, so- wie aufgrund der Nutzung und Lage des Plangebietes, mit hoher Wahrscheinlichkeit ausge- schlossen werden. Für störungsempfindliche bodenbrütende Vogelarten sind die Abstände von unter 50 m zu den angrenzenden Gebäuden und Straßen zu gering, so dass die Wiese für sie als Brutplatz nicht geeignet ist.

Die Gehölzbereiche von insgesamt rd. 1.400 m² gehen durch die aktuelle Planung vollständig verloren, was den vollständigen Verlust von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten der oben aufge- führten Arten im Plangebiet bedeutet. Auch die Wiesenbereiche werden im Zuge der Planun- gen überplant, wodurch Nahrungshabitate für die im Gebiet sowie dem Umland brütenden Vogelarten verloren gehen.

Dabei ist vor allem auch der Verlust der großen Bäume im nördlichen und westlichen Plange- biet hervorzuheben.

Diese Brutplatzverluste können durch Neupflanzungen von Großbäumen und Gebüschgrup- pen sowie Aufhängen von Nistkästen als habitatverbessernde Maßnahmen kompensiert wer- den. Eine Kompensation der Großbäume ist aufgrund ihres Alters schwierig und nur auf lange Sicht gesehen kompensierbar, da Neupflanzungen Jahrzehnte brauchen um eine vergleichba- re Habitateignung auszubilden.

Bis auf den Gartenrotschwanz sind die erfassten Vogelarten in ihrem Bestand noch nicht ge- fährdet und werden als Ubiquisten (in sehr vielen unterschiedlichen Habitaten vorkommend) eingestuft. Die Arten Mauersegler, Stieglitz, Haussperling, Girlitz und Grünspecht sind auf der Vorwarnliste (RP-D, H) aufgeführt. Da im Umland ausreichend Flächen vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie auf benachbarte Bereiche, wie die angrenzenden Gär- ten oder auch das Friedhofsareal ausweichen können.

Durch die Bebauung der Wiese (rd. 1.700 m²) geht der (Teil-)Lebensraum als Nahrungshabitat verloren, was zudem die Qualität der angrenzenden Bruthabitate an Gehölzen oder Gebäuden beeinträchtigt, da unmittelbar angrenzende Nahrungshabitate, vor allem zur raschen Versor- gung der Jungtiere, verloren gehen. Die Qualität eines Brutplatzes bzw. die Brutreviergröße hängt immer unmittelbar mit dem Nahrungsangebot der direkt benachbarten Flächen zusam- men.

(18)

3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Habitatverbesserung

Vermeidungsmaßnahmen:

Erhalt von Gehölzen

Um einen vollständigen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der vorkommenden Ar- ten im Plangebiet zu vermeiden und somit der Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatschG entgegen zu wirken, ist der Erhalt einzelner Teillebensräume im Plangebiet anzu- streben. Die Vereinbarkeit des Baumerhalts mit der Planung bzw. die Möglichkeiten zur ent- sprechenden Anpassung der Planungen sind erneut zu prüfen. Zu erhaltende Bereiche sind in die Planungen mit entsprechenden Festsetzungen zum Baum-/Gehölzerhalt einzubinden.

Besonders die großen Einzelbäume, wie die Walnuss an der nördlichen Grundstücksgrenze, im Bereich des Bibliser Wegs und die Gehölze im südöstlichen Plangebiet, sind, auch auf- grund ihrer Habitatfunktion für die Avifauna, von Bedeutung, wobei diese größeren Gehölze ebenfalls dazu geeignet sind entsprechende Baumhöhlen als Quartier für Fledermausarten auszubilden.

Sofern sich Einzelbäume in unmittelbarer Nähe zum Baufeld oder Baustelleneinrichtungsflä- che befinden, ist DIN 18920 "Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen" und die RAS-LP4

„Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ anzuwenden, um die Gehölze und deren Wurzelraum zu schützen und zu erhalten.

Rodungsarbeiten

Um Störungen von Vögeln während der Brutzeit oder Tötung von Vögeln in den Gehölzen zu vermeiden, sind für das Entfernen der Gehölze die gesetzlichen Rodungsfristen nach § 39 BNatSchG (Rodung vor Baubeginn zw. 1. Okt. – 28. Feb.) einzuhalten. Dabei ist die Rodung auf ein Mindestmaß zu reduzieren (s.o.) und der Erhalt vorhandener Gehölze durch Errichtung eines Bauzaunes sicherzustellen.

Potenzielle Höhlenbäume im Plangebiet sind vor der Rodung auf Fledermäuse zu kontrollie- ren. Zum Schutz der Fledermäuse sollte die Rodung der Gehölze bis Ende Oktober erfolgen.

Die meisten Fledermausarten sind dann überwiegend zu den Winterquartieren außerhalb der Baumhöhlen übergewechselt. Große Abendsegler, die ggf. auch in Baumhöhlen überwintern, können dann noch vergrämt werden und die Quartiere wechseln.

(19)

Abbildung 7: Erhaltenswerte Bereiche

Habitatverbessernde Maßnahmen:

Fledermäuse

Um für die Fledermäuse neue Quartiere zu schaffen, sind im Planungsgebiet oder im direkten Umfeld 3 Fledermauskästen anzubringen, welche die Habitatqualität für diese Artgruppe ver- bessern. Dies ist unter dem Gesichtspunkt angebracht, dass im PG Bäume gefällt werden, die das Potenzial besitzen in näherer Zukunft Höhlen auszubilden, während neu gepflanzte, sehr jungen Bäume einige Zeit länger brauchen um gute Quartiere zu bieten. Des Weiteren sind die Gehölze vor der Rodung auf Fledermäuse zu untersuchen. Erfasste Tiere können dann ggf. direkt in die neuen Quartiere umgesiedelt werden. Die Alten Quartiere in den Rodungs- bäumen sind entsprechend zu verschließen.

(20)

Vögel

Zum Ausgleich des Potenzialverlustes an Brutmöglichkeiten sind im Geltungsbereich oder näheren Umfeld 6 Vogelnistkästen im direkten Anschluss an die Baumaßnahmen anzubrin- gen. Es sind Vogelnistkästen mit verschiedenen Lochdurchmessern sowie Halbhöhlenkästen zu verwenden, welche in unterschiedlichen Höhen angebracht werden.

Durchmesser 26 bis 28 mm: Blaumeise

Durchmesser 32 mm : Kohlmeise, Kleiber Durchmesser 35 mm: Haussperling Durchmesser oval, h:48 mm b:32 mm: Gartenrotschwanz Durchmesser 4,5 bis 5 mm: Star

Halbhöhlenkasten: Bachstelze, Hausrotschwanz, Rotkehlchen

Die Nistkästen sind jährlich zu reinigen. Dabei reicht es aus, die alten Nester zu entfernen und groben Schmutz auszubürsten. Es sind keine Chemikalien zu verwenden. Das Reinigen der Kästen hat entweder im Herbst (nach Ende der Brutzeit) oder im Frühjahr (Februar) zu erfol- gen. In der Brutzeit sowie während der kalten Wintermonate ist ein Reinigen der Kästen zu unterlassen.

4 Fazit

Das Untersuchungsgebiet weist vielfältige Strukturen, mit, teilweise ruderalisierten, Wiesenbe- reichen, Gebüschen, Baumhecken und Einzelbäumen auf. Vereinzelt sind kleinräumige Struk- turen wie Steinhaufen vorhanden.

Das Plangebiet bietet, vor allem aufgrund der vorhandenen Gehölzbestände, diverse Habi- tatstrukturen besonders für die Avifauna. Da die Großbäume nicht vollständig einsehbar wa- ren, kann ein Vorhandensein von geeigneten Höhlen als Quartiere für Fledermäuse sowie Nisthöhlen für Vögel nicht ausgeschlossen werden, so dass ein Vorkommen von Fledermäu- sen und Höhlenbrütern im Plangebiet möglich ist.

Im Rahmen der weiteren Planungen sollte der Erhalt von Gehölzen geprüft und in die Planun- gen mit aufgenommen werden. Vor allem im süd-östlichen Bereich wäre bei der aktuell vorlie- genden Planung ein Erhalt von Gehölze innerhalb der darstellten Grünfläche möglich.

Des Weiteren sind die in Kap. 3 genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung von Auswirkungen auf die Fauna sowie Habitatverbesserung im Rahmen der Planungen umzuset- zen.

(21)

Sachbearbeiter: Speyer, im Juli 2017

B.Sc. A. Schmitt Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Niederlassung Speyer

- gezeichnet -

Dr.-Ing. M. Probst

(22)

Koordinatensystem: DHDN 3 Degree Gauss Zone 3

Bestandsplan

Juli 2016 rag.1621943 7.2016 Uhr: 14:32:19 schmittam 1:500 g1621943\planung\03_GIS\mxd\Bestand.mxd

M.:

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B B

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B B B

B B BB B

B

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B B

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`

Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus DS, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community

±

0 5 10 20 30

Meter

1:500

Zeichenerklärung

Untersuchungsgebiet

Biotoptyptypen

10.710 Dachfläche unbegrünt 04.110 Einzelbaum

02.200 Gebüsch überwiegend heimischer Arten, Baumhecke 02.200 Initialstadium Gebüsch, Brombeerdominiert 09.000 stark ruderalisierte Wiese, Ruderalflur

Steinhaufen

11.225/ Wiese im besiedelten Bereich, ruderalisierte Wiese 09.130

11.225/ ruderalisierte Wiese im besiedelten Bereich 09.130 Brennesseldominiert

02.200 Hecke aus Klettersträuchern

`

Großstrauch

r

Einzelbaum Durchmesser > 30 cm

B

Einzelbaum

(23)

Juni 2017 MD/rag.1621943

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Speyer Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20

BEBAUUNGSKONZEPT ZUM B-PLAN-VERFAHREN NACH §13A BAUGB

B-PLAN 121-00 BIBLISER WEG

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Deutsche Reihenhaus AG

(24)

Inhaltsverzeichnis

Erläuterungsbericht

Seite

1 Einführung 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1

1.2 Rechtliche Grundlagen 2

1.3 Datengrundlagen 4

2 Baubeschreibung, Wirkfaktoren und Konflikte des Vorhabens 4

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren und Konflikte 5

2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren und Konflikte 6

2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren und Konflikte 6

3 Ermittlung der relevanten Arten sowie Darlegung der Betroffenheit der streng

geschützten Arten 6

3.1 Fledermäuse 6

3.2 Reptilien 9

3.3 Vögel 10

4 Maßnahmen zur Vermeidung und Habitatverbesserung 31

4.1 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen 31

5 Fazit 32

(25)

Abbildungsverzeichnis

Seite

Abbildung 1: Lage Plangebiet 1

Abbildung 2: Darstellung der Planung 5

Abbildung 3: Abbildung der Höhlenbäume 7

Abbildung 4: Innenraum des Schuppens 8

Abbildung 5: verschiedene Astlöcher und Höhlen 9

Abbildung 6: Westlicher Bereich des Untersuchungsgebiets, im Hintergrund ist

der Steinhaufen zu erkennen 10

Tabellenverzeichnis

Seite

Tabelle 1: Höhlenbäume 7

Tabelle 2: Liste der nachgewiesenen häufig vorkommenden Vogelarten

(Ubiquisten) 12

Anlagen

1 Faunistische Nachweise

(26)

Verwendete Unterlagen

[1] Deutsche Reihenhaus AG

Bebauungskonzept zum B-Plan-Verfahren nach §13a BauGB – Natur- und arten- schutzfachlicher Kurzbericht

2016

Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

[2] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz

Hessisches Naturschutzinformationssystem (Natureg) Abfrage: Juni 2017

[3] GfL Planungs- und Ingenieurgemeinschaft GmbH

Handbuch der streng geschützten Arten in Rheinland-Pfalz Koblenz, 2005

[4] Laufer, H.; Fritz, K.; Sowig, P.

Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs Ulmer Verlag, Stuttgart – 2007

[5] Schulte, U (2010)

Die Mauereidechse – Reptil des Jahres 2011. Aktionsbroschüre

Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrariumkunde e.V.

(DGHT)

[6] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen.

Mai 2011

[7] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen.

Dezember 2015

[8] Gedeon, K.; Grüneberg, C.; Mitschke, A.; Sudfeldt, C.

Atlas Deutscher Brutvogelarten 2014

Herausgeber: Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten

(27)

1 Einführung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Deutsche Rheihenhaus AG plant auf einem rd. 3.200 m² großen Gelände (Gemarkung Lampertheim-Hofheim, Flurstücke 201, 202, 208) in Lampertheim die Errichtung einer Wohn- anlage. Diese umfasst gem. dem derzeitigen Bebauungskonzept 12 Wohneinheiten, 25 Stell- plätze, einen Abfallsammelplatz sowie eine Technikzentrale.

Das Plangebiet liegt innerhalb von Hofheim, einem Stadtteil von Lampertheim, im südhessi- schen Ried. Hofheim liegt in der Oberrheinischen Tiefebene rechtsrheinisch im südhessischen Kreis Bergstraße. Die nächstgelegene größere Stadt ist das etwa vier Kilometer südwestlich gelegene Worms.

Abbildung 1: Lage Plangebiet

Aufgrund einer Flächengröße von < 20.000 m² und der Lage innerhalb bestehender Ortsbe- bauung ist geplant, das B-Plan-Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wurde ein Kurzbericht über Biotope und Arten erstellt auf dessen Grundlage diese spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt wird.

(28)

1.2 Rechtliche Grundlagen

Der Bundesgesetzgeber hat die europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz, die sich aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben, in der derzeitigen Fassung des BNatSchG, die am 01.03.2010 in Kraft getreten ist, in den §§ 44 und 45 verankert.

Die Artenschutzprüfung gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG ist eine eigenständige Prüfung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Zulassung eines Bauvorhabens.

Im vorliegenden Fachbeitrag Artenschutz der artenschutzrechtlichen Prüfung werden

- die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimischen europäi- schen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben er- füllt werden können, ermittelt und dargestellt.

Der Fachbeitrag Artenschutz wurde anhand des Leitfadens für die artenschutzrechtliche Prü- fung (Hessen) [6] erstellt.

Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 werden wie folgt benannt:

"(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogel- arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge- schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstö- ren,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwick- lungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschä- digen oder zu zerstören."

§ 44 Abs. 2 BNatSchG

„Es ist ferner verboten,

1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahr- sam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verar- beiten (Besitzverbote)“

(29)

§ 44 Abs. 5 BNatSchG

„Für nach §15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sin- ne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu- lässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5.

Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, euro- päische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach

§54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, sowie die ökologische Funkti- on der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-, oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV b) der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.“

Als einschlägige Ausnahmevoraussetzungen für bauliche Vorhaben muss bereits während der Planerstellung nachgewiesen werden, dass

- zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen,

- zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der rele- vanten Arten führen, nicht gegeben sind,

- keine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes der Population einer Art zu erwarten ist bzw. bei derzeitig schlechtem Erhaltungszustand eine Verbesserung nicht behindert wird.

Unter Berücksichtigung des Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie bedeutet dies bei Arten des An- hangs IV der FFH-Richtlinie:

- das Vorhaben darf zu keiner Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes führen und

- das Vorhaben darf bei Arten, die sich derzeit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, diesen nicht weiter verschlechtern.

Bei europäischen Vogelarten darf das Vorhaben den aktuellen Erhaltungszustand nicht ver- schlechtern - Aufrechterhaltung des Status Quo

(30)

1.3 Datengrundlagen

Folgende Datengrundlage wurden zur Ermittlung der durch das Vorhaben potentiell betroffe- nen Arten und Artgruppen verwendet:

 Daten aus der natur- und artenschutzfachlichen Ersteinschätzung [1]

Folgende Daten wurden für die Ermittlung der durch das Vorhaben potentiell betroffenen Arten und Artgruppen durch BCE erhoben:

 Faunistische Erfassungen für die Artgruppen Vögel und Reptilien

 Kartierung potenzieller Höhlenbäume und Untersuchung der Höhlen auf Fledermaus- vorkommen

 Floristische Kartierung

2 Baubeschreibung, Wirkfaktoren und Konflikte des Vorhabens

Zur Ertüchtigung des Standortes sind zum aktuellen Zeitpunkt folgende Baumaßnahmen vor- gesehen:

 der Bau von 3 Häuserblocks mit insgesamt 12 Wohneinheiten (Reihenhäusern),

 der Bau von 25 Stellplätzen,

 die Anlage einer Technikzentrale,

 Abfallsammelplatz.

(31)

Abbildung 2: Darstellung der Planung

Zur Ermittlung der Wirkfaktoren wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkun- gen unterschieden, die artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen im Sinne der Schä- digungs- und Störungsverbote des § 44 (1) Nr. 1-4 BNatSchG auslösen können.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren und Konflikte

Baubedingt sind Rückschnitte und kleinflächige Rodung von Gehölzen erforderlich.

Konflikte:

 Verlust von Nahrungshabitaten

 Verlust von Bruthabitaten

Während der Bauphase ist mit Lärmemissionen zu rechnen.

Konflikte:

 Störung brütender Vogelarten

(32)

2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren und Konflikte

Anlagebedingt kommt es durch die Umsetzung der Bebauung zu einem zu Eingriffen in Ge- büsch- / Gehölzbestände sowie in die Ruderalvegetation auf rd. 3.000 m². Einzig der Walnuß- baum im Norden des Geländes bleibt bestehen.

Konflikte:

 Verlust von Nahrungshabitaten

 Verlust von Bruthabitaten

2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren und Konflikte

Betriebsbedingt wird es zu keinen artenschutzrelevanten Konflikten kommen.

3 Ermittlung der relevanten Arten sowie Darlegung der Betroffenheit der streng geschützten Arten

Im Rahmen der Vorplanungen wurde ein natur- und artenschutzfachlicher Kurzbericht erstellt in dem im Rahmen einer Potenzialabschätzung schon vorab die relevanten Artgruppen für diesen Bericht beschrieben wurden.

Der Bericht [1] kam zum Ergebnis, dass Fledermäuse, Reptilien und die Avifauna in diesem Artenschutzgutachten betrachtet werden müssen.

3.1 Fledermäuse

Von den nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Säugetieren ist das Untersuchungs- gebiet für Fledermäuse als Jagdhabitat geeignet. Die größeren Gehölze im Plangebiet sind aufgrund ihres Alters und Wuchs potenziell dazu geeignet Höhlen auszubilden. Am 16.02.2017 wurden die Bäume auf Höhlen hin untersucht.

(33)

Abbildung 3: Abbildung der Höhlenbäume

Tabelle 1: Höhlenbäume

Ziffer Baumart Höhlen

I Walnuss (Juglans regia) 4 Astlöcher, 2 verschlossen, 2 offen, aber ohne Fledermausspuren

Mehrere Spalten, alle ohne Befund

II Sauer-Kirsche (Prunus cerasus) Große Stammhöhlen, nach unten gehend und nach oben offen. Zudem in nur etwa 1,50 m Hö- he

III Walnuss (Juglans regia) Viele Insektenhöhlen

7 Astlöcher, 5 davon nur oberflächlich, 2 zu hoch gelegen

2 Spalten, ohne Befund

IV Walnuss (Juglans regia) 4 Astlöcher, ohne Höhlenbildung

V Walnuss (Juglans regia) 11 Astlöcher, 5 oberflächlich, 2 beschaut ohne Befund, 4 zu hoch gelegen

1 Spalte, ohne Befund 1 Spechthöhle, ohne Befund

(34)

Einige Höhlen sind für Fledermäuse ungeeignet, da diese entweder nach oben hin offen oder in Bodennähe sind. Die Höhlen, die für Fledermäuse geeignet sind, wurden mit einer Endo- skopkamera auf Fledermausspuren untersucht. Hierbei konnten keine Nachweise über Fle- dermausvorkommen erbracht werden. Sechs Astlöcher konnten aufgrund Unerreichbarkeit nicht genauer untersucht werden.

Der Schuppen ist als Fledermausquartier ungeeignet, da er über keinerlei Versteckmöglichkei- ten wie Spalten verfügt, die nicht von Mardern oder Katzen erreicht werden können.

Abbildung 4: Innenraum des Schuppens

(35)

Abbildung 5: verschiedene Astlöcher und Höhlen

Ein Vorkommen von Sommer- und Winterquartieren der Fledermäuse kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Als Jagdhabitat wird das Untersuchungsgebiet potenziell von Breiflügel-Fledermäusen, Kleinen Bartfledermäusen, Großen Abendsegler, Grauen Lang- ohr und Zwergfledermäusen genutzt. Da es im näheren Umfeld genug geeignete Jagdhabitate gibt, kann nicht von einer Beeinträchtigung der Arten ausgegangen werden.

3.2 Reptilien

Im Rahmen der faunistischen Erfassungen wurde in insgesamt 3 Begehungen im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni gezielt nach den Anhang IV-Arten Mauereidechse (Podarcis muralis) und Zauneidechse (Lacerta agilis) gesucht. Bei keiner dieser Begehungen konnten Eidechsen nachgewiesen werden.

(36)

Insgesamt weist nur der westliche Bereich mit dem Steinhaufen und dem kurz gehaltenen Rasen geeignete Habitate für die Eidechsen auf. Da dieser Bereich allerdings isoliert ist und zudem als Abstellfläche für eine auf dem Nachbargrundstück laufende Haussanierung dient, ist von keinem gesicherten Vorkommen auszugehen. Die restliche Fläche des Untersu- chungsgebietes ist zu dicht bewachsen und bietet zudem keine Sonnenplätze mit Stein und Holz. Sollten Individuen der Artgruppe vorhanden sein, handelt es sich höchstwahrscheinlich nicht um eine größere Population, sondern um wenige Individuen. Die nächsten geeigneten großflächigeren Strukturen, in denen eine größere Population bzw. ein Schwerpunkt der loka- len Population der Reptilien zu erwarten ist, liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich des rd. 150 m entfernten Friedhofes und der daran angrenzenden Bahnlinie.

Abbildung 6: Westlicher Bereich des Untersuchungsgebiets, im Hintergrund ist der Steinhaufen zu erkennen

3.3 Vögel

Die im Plangebiet nachweislich vorkommenden Vogelarten, die in der sog. Ampelliste für die hessischen Brutvögel mit „grün“ (=günstig) bewertet werden, sind in der nachfolgenden Feh- ler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt.

(37)

Die erfassten Arten Haussperling (Passer domesticus), Stieglitz (Carduelis carduelis) und Tür- kentaube (Streptopelia dectaocto) werden in Hessen als „gelb“ (=ungünstig/unzureichend) angegeben. Weiterhin wurde der Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) erfasst, des- sen Erhaltungszustand in Hessen mit „rot“ (= ungünstig/schlecht) angegeben wird. Die aus- führliche Prüfung erfolgt im Anschluss an die o.g. Tabelle anhand des Musterbogens für die artenschutzrechtliche Prüfung.

Die beim Überflug beobachteten Arten Graureiher und Stockente werden aufgrund fehlender geeigneter Habitate im Umfeld nicht weiter betrachtet.

(38)

Tabelle 2: Liste der nachgewiesenen häufig vorkommenden Vogelarten (Ubiquisten)

Für die aufgeführten Arten sind die Verbotstatbestände in der Regel letztlich nicht zutreffend, da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden kann, dass die ökol. Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG) weiterhin gewahrt wird bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG). Daher müssen diese häufigen Arten keiner ausführlichen Prüfung unterzogen werden – soweit keine größere Anzahl von Individuen/Brutpaaren betroffen ist (vgl. Kap. 4.3).

Dt. Artname Wiss.

Artname

Vor- kommen

n = nachge- wiesen p = potenziell

Schutzstatus nach § 7 BNatSchG

b = besonders geschützt s = streng geschützt

Status I = regel-

mäßiger Brutvogel III = Neozoe oder Ge- fangen- schafts- flüchtling

Brutpaar- bestand in Hessen

potenziell betroffen nach

§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG

potenziell betroffen nach

§ 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG

potenziell betroffen nach

§ 44 Abs.1 Nr.3 BNatSchG 1)

Erläuterung zur Betrof- fenheit

Hinweise auf lan- despflegerische

Vermeidungs-/ Kompensati- ons- Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsrege- lung

2)

Amsel Turdus merula n b I 545.000 x x

Für die Art besteht in den Gehölzen Brut- verdacht. Bei den Gehölzrodungen im Rahmen der Bau- feldräumung (V1:Rodung außer- halb der Brutzeit) werden potenzielle Brutbäume entfernt.

V1 / V3

(39)

Da es im direkten Umfeld allerdings noch eine genügend hohe Anzahl von Bruthabitaten gibt, ist von keinem er- heblichen Eingriff auszugehen.

Blaumeise Parus

caerules n b I 348.000 x x s. Amsel V1 / V3

Buchfink Fringilla

coelebs n b I 487.000 x x s. Amsel V1 / V3

Elster Pica pica n b I 30.000 –

50.000

ausschließlich Über- flug, brütet in nörd- lich angrenzenden Gartengrundstück auf einer Konifere

Fitis Pylloscopus

trochilus n b I 52.000 –

65.000

Ausschließlich im nördlich angrenzen- den Gartengrund- stück verhört. Gebiet ist potenzielles Nah- rungshabitat

Grünfink Carduelis

chloris n b I 195.000

Der Grünfink wurde ausschließlich au- ßerhalb des Unter- suchungsgebiets

(40)

aufgenommen. UG ist potenzielles Nah- rungshabitat

Hausrot- schwanz

Phoenicurus

ochruros n b I 58.000 –

73.000

Eine Brut der Art erfolgt mit ausrei- chender Sicherheit im Siedlungsbe- reich. Im Plangebiet selbst, ist die Art lediglich als Nah- rungsgast anzu- sprechen. Die Art kann bei einer Stö- rung während der Bauzeit auf andere Flächen auswei- chen, eine erhebli- che Betroffenheit der Art ist somit nicht gegeben.

Kohlmeise Parus major n b I 4.500.000 x x s. Amsel V1 / V3

Mönchsgras- mücke

Sylvia atri-

capilla n b I 326.000 –

384.000 x x s. Amsel V1 / V3

Rabenkrähe Corvus corone n b I 150.000

Ausschließlich Über- flug. Brütet mit ziem- licher Sicherheit in

(41)

einem nordöstlich angrenzenden Gar- tengrundstück.

Im Plangebiet selbst, ist die Art lediglich als Nahrungsgast anzusprechen. Die Art kann bei einer Störung während der Bauzeit auf andere Flächen ausweichen, eine erhebliche Betrof- fenheit der Art ist somit nicht gegeben.

Ringeltaube Columba

palumbus n b I 220.000 s. Hausrotschwanz

Star Sturnus vulga-

ris n b I 186.000 –

243.000 x x s. Amsel V1 / V3

Straßentaube

Columba livia

f. domestica n - III -

1) Verbotstatbestand trifft nur für regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten zu 2) Solche Maßnahmen, die dazu beitragen, den Eintritt des Verbotstatbestands zu verhindern. Wären über die Eingriffsregelung keine Maßnahmen vorgesehen, müssten diese zumindest bei der

Beseitigung regelmäßig genutzter Fortpflanzungsstätten über das Artenschutzrecht festgesetzt werden bzw. wäre darzulegen, dass geeignete, derzeit nicht besetzte Ausweichmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang bestehen.

(42)

Allgemeine Angaben zur Art

1.

Durch das Vorhaben betroffene Art

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)

2.

Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen

FFH-RL- Anh. IV - Art - RL Deutschland

Europäische Vogelart 2 RL D Hessen

3.

Erhaltungszustand

Bewertung nach Ampel-Schema:

unbekannt günstig ungünstig- ungünstig- unzureichend schlecht

GRÜN GELB ROT

EU (http://bd.eionet.europa.eu/activities/Reporting/Article 17/)

Deutschland: kontinentale Region

(http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html)

Hessen

4.

Charakterisierung der betroffenen Art

4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Der Langstreckenzieher besiedelt Waldränder, lichte Laub- und Mischwälder, Parks und Gärten. Das Nest wird in Nischen oder Höhlen angelegt. Die Brutzeit beginnt Anfang Mai, bei optimalen Bedingungen sind zwei Jahresbru- ten die Regel. Die Brutzeit dauert in der Regel zwei Wochen, die Jungen bleiben dann noch 12-15 Tage im Nest.

Die Nahrung besteht überwiegend aus Insekten. Der Gartenrotschwanz ist von April bis Oktober in unseren Breiten zu finden.

4.2 Verbreitung

Die Bestandsentwicklung ist seit den 1990er-Jahren stark rückläufig. Deutschlandweit geht man von 67.000 115.000 Revieren aus, wobei Schwerpunkte im Norden, im Nordosten, in Sachsen und in Baden-Württemberg aus- zumachen sind. Er kommt in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens, Bayerns und Hessen gar nicht vor. In Hessen gibt es insgesamt etwa 2.500 – 4.500 Brutpaare.

Referenzen

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