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Anschluss B-PLan Nr.144

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Academic year: 2022

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(1)aß. str. 4. ius. 9. u St. Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister. 1. rm. 448 19. 145 2. 613 45. 8. 444 18. 15. 18. 13. ah. am ar. 9. 820 611. M. Anschluss B-PLan Nr.144. 7. 881 611. 611 7. ße. ra. 5. st of. h Ba. 2. 592 3. 463 1. 21. 463 2. 463 3. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre für die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ wird wie folgt begrenzt:. 19. 7. 137 4. 17. 593 14. 611 6. 137 5. 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen. II.. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.. III.. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.. §1. 1. 849 463. 137 6. 593 15. nh. 600 16. 3. 4. 15. 611 5. 142 1. 12. 16. 852 611. 142 2. e. 448 16. 11. 821 611. -. iff. ch. -S. ra St. aß. ße. 448 4. Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I 2005, S. 142) und der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) m.W.v. 01.11.2020, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 08.02.2021 für den unter § 1 beschriebenen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung als Satzung beschlossen.. 141 1. tr ns de Lin. 448 21. UNSERE STADT. 12. 611 8. 448 22. über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“. 14. 448 9. FULDA. SATZUNG SATZUNG. 130. 16. 11. 448 17. Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister. 585 7. Im Nordosten:. Durch die Lindenstraße (Flurstück 613/45) Flur 4, Gemarkung Fulda. Im Südosten:. Durch die Flurstücke 581/18, 581/19 und 581/10, Flur 4, Gemarkung Fulda. Im Norden:. Durch die Bahnhofstraße (Flurstück 600/16), Flur 4, Gemarkung Fulda. §3 Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald der Bebauungsplan für das in § 1 umschriebene Gebiet Rechtsverbindlichkeit erlangt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tage des Inkrafttretens an.. Stadtplanübersicht mit Geltungsbereich. §4 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.. 5. 18. 467 14 4 Universitätsplatz. 581 10. 467 15. Im Nordwesten:. 581 16. 21. 19. 581 19. §2. 578 9. 581 18. 496 12. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst eine Gesamtfläche von rd. 0,95 ha.. I.. a. 17 14. 744. 1416 742. (Siegel). Oberbürgermeister. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Aufschüttungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach Buchstabe a) sind.. Diese Satzung wurde am 16.02.2021 amtlich bekanntgemacht. Fulda, den 16.02.2021 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko Wingenfeld. (Siegel). Übersichtsplan. Stadtplanungsamt Postfach 2052 36010 Fulda Tel.: 06 61/102 1612 Fax: 06 61/102 2031 e-mail: stadtplanung@fulda.de. Oberbürgermeister. Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 179 "Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse" Vorentwurf. Maßstab 1:1000. Bearbeitet Gezeichnet. Zeichen. Datum. BÖ / YY YY. 04.01.2021 04.01.2021. 743 V:\MAGISTRAT\Dez3\61\611\Bauleitplanung\B-PLÄNE iV\BPL 179 Ä1_Veränderungssperre _Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse\02_Bebauungsplan\Arbeitspläne\210104_Geltungsbereich Veränderungssperre_Galeria Kaufhof_.vwx. 1. 557. ss e. rs ga te Pe. 12 745. 4. 31. 557 6. 9. 8. 29. 15. 21. 557 5. 557 1558 1. 5. 27. r 1s3N NrH. 23. 535 8. 13. 11. 10. 25. 535 12. 554 4557 4 557 3 557 2. 6. 23a. 554 5. 19. 15. 564 1. 555 1. a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen oder über die in einem anderen Verfahren entschieden werden wird; b). 569 568 1. 567 3 565. 554 2. 38. 521 11. Hs. 12. 1034 554. 557 3. 11. 10. 551. 521 10. 570. 554 1. 9. 371 369370 362 560 1 1 369 3 2 368 368 2 3 366 561 561 3 561 365 19. 567 1. 36. ße. 4. 557 1. 519 4. 519 521 2 2 521 3. 809 372. 7. 1304 547 551 3. as. K. 5 tra ss tät rsi ive. Un. c. äß. ng. e ern. n he. 373 1. 373 2. 581 13. aße. 863 373. 34. 508 3. 573 1. 549 25. sstr anu Rab. 376 1. 503 1. 32. 503 4. 1. 279 12. 23. 30. 579 1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch sind:. 877 578. 21. 496 10. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre ist es unzulässig: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen.. 21. 496 9. gez. Dr. Heiko Wingenfeld. b. 496 11. 26. 6. 496 8. 20. 8. Durch die Rabanusstraße (Flurstück 549/25), Flur 4, Gemarkung Fulda.. Fulda, den 10.02.2021 Der Magistrat der Stadt Fulda.

(2) SATZUNG über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I 2005, S. 142) und der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) m.W.v. 01.11.2020, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 08.02.2021 für den unter § 1 beschriebenen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung als Satzung beschlossen. §1 Der Geltungsbereich der Veränderungssperre für die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ wird wie folgt begrenzt: Im Nordosten:. Durch die Lindenstraße (Flurstück 613/45) Flur 4, Gemarkung Fulda. Im Südosten:. Durch die Flurstücke 581/18, 581/19 und 581/10, Flur 4, Gemarkung Fulda. Im Norden:. Durch die Bahnhofstraße (Flurstück 600/16), Flur 4, Gemarkung Fulda. Im Nordwesten:. Durch die Rabanusstraße (Flurstück 549/25), Flur 4, Gemarkung Fulda.. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst eine Gesamtfläche von rd. 0,95 ha.. §2 I.. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre ist es unzulässig: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen oder über die in einem anderen Verfahren entschieden werden wird; b). Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Aufschüttungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach Buchstabe a) sind..

(3) 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen. II.. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.. III.. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §3. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald der Bebauungsplan für das in § 1 umschriebene Gebiet Rechtsverbindlichkeit erlangt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tage des Inkrafttretens an. §4 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.. Fulda, den 10.02.2021 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko Wingenfeld. (Siegel). Oberbürgermeister. Diese Satzung wurde am 16.02.2021 amtlich bekanntgemacht. Fulda, den 16.02.2021 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister. (Siegel).

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