• Keine Ergebnisse gefunden

den Einsatz eines Schlafmittels zur Dezimierung des Überbestandes der Rabenkrähen unternehmen kann

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "den Einsatz eines Schlafmittels zur Dezimierung des Überbestandes der Rabenkrähen unternehmen kann"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 251/2004 VOL 26. Januar 2005 43C Motion

0311 Messerli, Kirchdorf (SVP) Lecomte, Diesse (SVP)

Weitere Unterschriften: 40 Eingereicht am: 16.09.2004

Krähenschäden in Stadt und Land

Ich ersuche die Berner Regierung, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit das Jagdinspektorat geeignete Massnahmen, wie z.B. den Einsatz eines Schlafmittels zur Dezimierung des Überbestandes der Rabenkrähen unternehmen kann.

Begründung

Die Schäden, die die Krähen - es handelt sich vor allem um Schwärme mit mehreren hundert Individuen von nicht brütenden Rabenkrähen - den landwirtschaftlichen Kulturen, und ihrer ganzen Artenvielfalt im Kanton Bern zufügen, nehmen von Jahr zu Jahr immer grösseres Ausmass an, trotz den dauernd getroffenen Einzelmassnahmen. Die Brutplätze der bedrohten Kiebitze und die Nester der Vögel im Siedlungsgebiet werden von den Krähen ausgeplündert. Die Bemühungen eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, wird durch diese Überpopulation zunichte gemacht. Eine zeitaufwendige Überwachung der Kulturen und der Abschuss von schadenstiftenden Tieren ist in den wenigsten Fällen noch möglich, und in den besiedelten Gebieten mit zuviel Risiko und Kritik aus der Bevölkerung verbunden. Im Gegensatz zu den Schäden, die z.B. durch Wildschweine verursacht werden, werden die Krähenschäden den betroffenen Landwirten nicht entschädigt. Die Wildschadenverordnung deckt diese nicht ab.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 18.11.2004

Antwort des Regierungsrates

Die Motionäre sprechen mit der Krähenplage ein Problem an, das insbesondere für die Landwirtschaft ein erhebliches Ausmass anzunehmen scheint. Unter der Überpopulation leiden aber auch viele Vogelarten und somit die Artenvielfalt.

Die Rabenkrähen gehören zur Familie der Rabenvögel. Sie ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Nahrung. Rabenkrähen übernehmen aber auch eine wichtige ökologische Funktion als Aasfresser und Vertilger von Schnecken und Mäusen. Frisch gesätes Sommergetreide und Maiskörner, auflaufende Keimlinge und frische Salatsetzlinge stehen auf dem Speisezettel. Vermehrt sind nun auch Klagen aus der Bevölkerung über Schäden an Gebäuden (Entfernung des Fensterkittes) eingegangen. Rabenkrähen sind im Kanton Bern vom 1. September bis Ende Februar jagdbar. Jährlich werden ca. 2000 Krähen auf

(2)

2

der Jagd erlegt. Mit der Jagd allein kann der Krähenbestand jedoch nicht bedeutend beeinflusst werden. Im Unterschied zu Wildschweinschäden werden Krähenschäden von den meisten Kantonen (darunter auch der Kanton Bern) nicht vergütet, weil die geschädigten Personen berechtigt sind, ganzjährig Selbsthilfemassnahmen gegen schadenstiftende Tiere zu ergreifen. Aus diesem Grunde ist die Schadenhöhe nicht bezifferbar. Die Krähen dürfen „vergrämt“, erlegt oder eingefangen werden. Aber weder diese Selbsthilfemassnahmen noch die Jagd reichen aus, um die Krähenschäden für die Betroffenen auf ein tragbares Mass zu reduzieren.

Auf Initiative des Jagdinspektorates wurde vor zwei Jahren im Rahmen eines runden Tisches mit Fachleuten in einer Arbeitsgruppe nach Lösungen zur Verminderung der Schäden gesucht. Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der LOBAG, von Pro Natura, des BUWAL, des Tier- und Vogelschutzes, der Jägerschaft, der Vogelwarte Sempach, der Schweizerischen Falknervereinigung und der Wildhut. Einigkeit herrschte beim Willen, die Schäden zu vermindern. Uneinig war man sich teilweise in der Frage der geeigneten Massnahmen und deren Umsetzbarkeit.

Am runden Tisch wurden folgende Massnahmen gegen schadenstiftende Krähen diskutiert und im Kanton Bern teilweise auch umgesetzt:

- Saatzeitpunkt und Saattiefe der Maiskulturen optimieren;

- Einsatz von Knallapparaten, Ballonen, Bändern und akustischen Geräten;

- Einfangen von Krähen mit Krähenfallen durch die Wildhut;

- Abschuss von Krähen;

- Einsatz von Beizfalken;

- Teile von toten Krähen (Federn) auf Felder auslegen;

- Einsatz von Betäubungsmitteln.

In seiner Antwort vom 18. August 2004 auf die die gleiche Thematik betreffende Interpellation Lecomte (I 140/2004) hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die Kompetenz für den Einsatz von Betäubungsmitteln zur Krähenbekämpfung auf Stufe Kanton vorhanden ist. Da bei einer solchen Massnahme Proteste aus der Bevölkerung nicht auszuschliessen sind, wurde bisher auf den Einsatz von Betäubungsmitteln verzichtet. Aufgrund der in letzter Zeit stark zunehmenden Krähenschäden, welche für die Betroffenen das tolerierbare Mass überschritten haben, hat die Volkswirtschaftsdirektion nunmehr den Einsatz von Betäubungsmitteln ab Winter 2004/2005 angeordnet. Damit sollen in Ergänzung zu den wenig wirksamen, bisherigen Abwehrmassnahmen erstmals im Januar/Februar 2005 Krähen mit Chloralhydrat betäubt und eingefangen und damit die Bestandesdichte entscheidend gesenkt werden. Da diese Methode nur bei Schnee und Frost Erfolg verspricht, muss sie während mehreren Wintern angewendet werden. Den für die Ausführung der Massnahme verantwortlichen Personen (Wildhüter) wurde eine Bewilligung für die Anwendung von Betäubungsmitteln erteilt. Dem Aspekt des Tierschutzes wird besonders Rechnung getragen. Vor den jeweiligen Aktionen werden die Medien, das Polizeikommando, die Regierungsstatthalterämter und die betroffenen Gemeinden informiert. Durch ein solches Vorgehen soll vermieden werden, dass die Bevölkerung aus falschen Annahmen heraus mit Unverständnis auf die Massnahmen reagiert.

Der Regierungsrat erachtet das Vorgehen der Volkswirtschaftsdirektion angesichts der in letzter Zeit stattgefundenen Verschärfung der Problematik als richtig und notwendig. Das Anliegen der Motionäre ist durch den angelaufenen Einsatz von Betäubungsmitteln bereits erfüllt.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Kanton Bern könnte zwar auch mit Privatspitälern Leistungsverträge abschliessen; dies würde aber bedeuten, dass sich der Kanton schon heute an den Kosten der

Ich möchte Ihnen, Herr Regierungsrat, meinen Dank und meine Wertschätzung ausdrücken für ihr grosses persönliches Engagement und die offensichtlichen Bemühungen des

Vogt Hans Rudolf Nein/Non Zimmerli Christoph Nein/Non Costa Stefan. Hess Sandra

Wie viel Steuereinnahmen generiert die Gesamtheit aller juristischen Personen im Kanton Bern.. Um wie viele Unternehmen handelt es

Bütikofer Stefan Ja/Oui Dumerrnuth Marianne Ja/Oui Dunning Samantha Ja/Oui. Egger Ulrich

Es besteht somit kein Risiko, dass dieses erste Massnahmenpaket des kantonalen Biodiversitätskonzepts nach der vermutlich im Sommer oder Herbst 2016 stattfindenden Vernehmlassung

Auch wenn die GEF eine Bürgschaft oder gar einen Kredit für das Geburtshaus Luna in Ostermundigen sprechen würde, würden im Kanton Bern nicht x weitere Geburtshäuser aus dem Boden

Statistische Erhebung des Bestandes der ausgesteuerten sowie der Sozialhilfe beziehenden langzeitarbeitslosen Personen im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates zur Umsetzung der