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DES K ANTONS B ERN ZUM A UFGABEN -/F INANZPLAN 2014-2016 ZUM V ORANSCHLAG 2013 UND B ERICHT DER F INANZKOMMISSION

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B ERICHT DER F INANZKOMMISSION

ZUM V ORANSCHLAG 2013 UND ZUM A UFGABEN -/F INANZPLAN 2014-2016

DES K ANTONS B ERN

BERN,31.OKTOBER 2012

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort 3

2. Arbeitsweise der Finanzkommission 4

2.1 Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf den VA/AFP 4

2.2 Konkretes Vorgehen der Finanzkommission 4

3. Voranschlag 2013: Das Wichtigste in Kürze 5

3.1 Laufende Rechnung 5

3.2 Investitionsrechnung 8

4. Finanzpolitische Handlungsfelder 10

5. Schwerpunkte der Finanzkommission 11

5.1 Einbezug der Abstimmungen vom 23. September 2012 11

5.2 „Optimistische“ Budgetierung 2013 11

5.3 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 12

5.4 Langfristige Entwicklung: Defizit und Neuverschuldung 13

5.5 Bereich Informatik 13

5.6 Korrekturfaktoren zur Budgetgenauigkeit 13

5.7 Investitionsrechnung 14

5.8 Pensionskassen 15

5.9 Budget der Justiz 15

6. Anträge 16

6.1 Anträge zum Voranschlag 2013 16

6.2 Anträge zum Aufgaben-/Finanzplan 2014-16 17

Anhang 18

Anhang 1: RRB 1561 vom 31. Oktober 2012 18

Anhang 2: Informatikmotion 30

Anhang 3: Budgetvollzugsmotion zu Lohnmassnahmen 32

Anhang 4: Bericht der JUKO zum VA/AFP13/14-16 der Justiz 1

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1. Vorwort

Der Regierungsrat hat am 23. August 2012 einen ausgeglichenen Voranschlag für das Jahr 2013 präsentiert. Die „schwarze Null“ konnte angesichts der schwierigen finanzpolitischen Situation nicht unbedingt erwartet werden und wurde von der Finanzkommission grundsätz- lich positiv aufgenommen.

Trotzdem ändert sich die Grosswetterlage der bernischen Kantonsfinanzen zurzeit grundle- gend. Nach mehreren Jahren mit satten Überschüssen konnte 2011 nur noch ein kleiner Gewinn ausgewiesen werden, der zudem erstmals unter dem budgetierten Betrag lag. Für 2012 zeichnet sich trotz ausgeglichenem Budget ein massives Defizit ab und für die Finanz- planjahre ab 2014 drohen Jahre mit hohen Ausgabenüberschüssen.

Die Gründe für die negative Entwicklung sind mannigfaltig. Auf der Einnahmenseite gilt es wohl zur Kenntnis zu nehmen, dass die Banken- und Schuldenkrise in Europa sich nun auch auf die Schweiz und den Kanton Bern auszuwirken beginnt. Die Einnahmen sollen zwar in den nächsten Jahren immer noch zunehmen, aber nicht im erhofften Ausmass. Mit den Ab- stimmungsresultaten vom 23. September 2012 fallen zudem noch einmal Einnahmen von CHF 110 Mio. weg. Damit hat das Berner Stimmvolk zum Ausdruck gebracht, dass es bei Steuern und Abgaben keine Erhöhungen akzeptiert.

Auf der Ausgabenseite hat der Regierungsrat in den letzten Jahren mit verschiedenen Spar- und Entlastungspaketen versucht, das Ausgabenwachstum einzudämmen. Diese Anstren- gungen sind nicht ohne Resultate geblieben. 2013 soll der Gesamtaufwand im Vergleich zum laufenden Jahr erstmals seit Jahren nicht mehr steigen, sondern leicht sinken. Mit den Entlastungsmassnahmen, die nach den Abstimmungen vom 23. September 2012 nötig wur- den, konnte dieser Trend sogar noch verstärkt werden. Die kantonale Politik ist vielen exter- nen Einflüssen ausgesetzt. Vor allem auf Bundesebene werden immer wieder neue Gesetze und Vorschriften erlassen, welche die Kantone zu vollziehen haben und unweigerlich zu Mehrkosten führen. Trotzdem müssen auf der Ausgabenseite zusätzliche Massnahmen er- griffen werden, um die sich verschärfenden Zielkonflikte zwischen staatlicher Aufgabenerfül- lung und Steuerbelastung, bzw. der Gefahr der Defizit- und Schuldenspirale abzuschwä- chen.

Um der negativen Entwicklung etwas entgegenzusetzen, hat der Regierungsrat die Ange- bots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 ausgelöst und Prof. Dr. Urs Müller als externen Experten engagiert, der u.a. versuchen soll herauszufinden, welche Aufgaben Bern im Ver- gleich mit andern Kantonen besonders aufwändig und damit teuer erbringt. Die Finanzkom- mission wurde vom Regierungsrat über das Projekt in Kenntnis gesetzt. Sie unterstützt das Vorhaben grundsätzlich und wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen.

Ein Thema wird die Finanzkommission in den nächsten Jahren unabhängig von der ASP 2014 ebenfalls beschäftigen: die kantonale Informatik. Die Anzeichen verdichten sich, dass Bern sich eine teure und gleichzeitig zumindest in Teilen qualitativ und organisatorisch man- gelhafte Informatikorganisation leistet. Zusammen mit der Oberaufsichtskommission will sich die Finanzkommission dieses Themas in den nächsten Jahren annehmen und versuchen mitzuhelfen, die nötigen Massnahmen zu einer Verbesserung der Situation anzustossen.

Der Finanzkommission ist es ein Anliegen, sich beim Regierungsrat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken.

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2. Arbeitsweise der Finanzkommission

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Finanzkommission den Grossen Rat über die wichtigsten Punkte des Voranschlags 2013 / Aufgaben- und Finanzplan 2014-16 (VA/AFP 13/14-16) und begründet ihre diesbezüglichen Anträge.

2.1 Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf den VA/AFP

Die Beschlussfassung zum Voranschlag des folgenden Jahres ist eine der wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates. In der Verfassung sind die Kompetenzen von Regierung und Parlament in Bezug auf den Voranschlag geregelt. Der Regierungsrat verabschiedet den Finanzplan und beantragt dem Grossen Rat den Voranschlag. Dem Grossen Rat kommt die Kompetenz zu, den Voranschlag und die Steueranlage zu genehmigen. Den Aufgaben- und Finanzplan der Folgejahre nimmt der Grosse Rat zur Kenntnis und kann auf den Berichtsteil mit Planungserklärungen Einfluss nehmen.

Gemäss Grossratsgesetz obliegt der Finanzkommission die Oberaufsicht über den Fi- nanzhaushalt und die Beratung des Voranschlags und des Aufgaben- und Finanzplans.

2.2 Konkretes Vorgehen der Finanzkommission

Die Finanzkommission stützt sich für die Vorberatung auf den von Regierung und Verwal- tung erarbeiteten VA/AFP 13/14-16, den der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates am 22. August 2012 verabschiedete.

Bereits bei der Verabschiedung des Voranschlags 2011 durch den Regierungsrat im Au- gust 2010 zeichnete sich ab, dass sich die finanzielle Lage des Kantons in den kommen- den Jahren verschlechtern wird. Deshalb beschlossen die Finanzkommission und der Regierungsrat eine so genannte Intensivierung des Planungsdialogs. Dieser wurde auf- grund der prognostizierten negativen Zahlen im Finanzplan auch im Jahr 2012 weiterge- führt. Die Intensivierung des Planungsdialogs besteht konkret darin, dass die Finanzdirek- torin während der Erarbeitung des Budgets in der ersten Hälfte des Jahres die Finanz- kommission immer wieder über den Stand der Arbeiten informiert. Die Finanzkommission stellt fest, dass es sich bisher mehr um eine Information des Regierungsrates als um ei- nen Dialog zwischen zwei Partnern gehandelt hat. Sie wünscht insbesondere, dass ihr konkrete Massnahmen früher und in schriftlicher Form vorgelegt werden, damit sie die Vorschläge eingehend prüfen und dem Regierungsrat eine fundierte Rückmeldung ma- chen kann. Die Finanzkommission möchte die Intensivierung des Planungsdialogs auf- grund der unverändert negativen Aussichten auch in den kommenden Jahren fortführen.

In der Woche vom 17. bis 21. September 2012 fanden die alljährlichen Direktionsbesuche der Finanzkommission statt. Aufgrund des Zahlen- und Berichtswerks VA/AFP 13/14-16 formulierte die Finanzkommission im Vorfeld der Besuche Fragen, welche die Direktionen schriftlich beantworteten. An den Besuchen selbst wurden die Antworten vertieft diskutiert und auch grundsätzliche Themen aus den Zuständigkeitsbereichen der Direktionen be- handelt. In diesem Jahr wurde ein Hauptaugenmerk auf die IT-Belange gerichtet.

Innerhalb der Finanzkommission obliegt die Hauptarbeit für die Beratung des VA/AFP dem gleichnamigen Ausschuss. Die Mitglieder dieses Ausschuss sind: Mathias Tromp (Vorsitz), Patric Bhend, Fritz Freiburghaus, Blaise Kropf, Jürg Iseli und Franziska Schöni.

Für die gesamte Kommission ist die Budgetberatung ein intensiver Prozess. Zwischen September und November fanden sechs zusätzliche Plenumssitzungen und inklusive der Direktionsbesuche 14 Sitzungen des Ausschusses VA/AFP statt, die praktisch aus- schliesslich der Budgetberatung gewidmet waren.

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3. Voranschlag 2013: Das Wichtigste in Kürze

Alle Details zum VA/AFP 13/14-16 können dem entsprechenden Zahlen- und Berichts- werk des Regierungsrats entnommen werden. Die Finanzkommission stellt im Folgenden die aus ihrer Sicht wichtigsten Zahlen und Eckwerte in einem kurzen Überblick dar.

Die finanziellen Eckwerte der Planjahre 2013-16 präsentieren sich wie folgt (Angaben in Mio. CHF):

VA 2013

AFP 2014

AFP 2015

AFP 2016

Saldo Laufende Rechnung 2.1 - 251.9 - 293.6 - 313.8

Nettoinvestitionen 641.8 643.3 616.7 609.5

Finanzierungssaldo 1.5 - 190.0 - 260.7 - 351.6

Neuverschuldung 13-16 - 800.7

Neuverschuldung pro Jahr - 200.2

Selbstfinanzierungsgrad in % 100.2 70.5 57.7 42.3

Bilanzfehlbetrag 1'743.3 1'995.2 2'288.8 2.602.5

Bruttoschuld I 5'428.3 5'618.3 5'879.0 6'230.6

Bruttoschuld II 6'308.6 6'498.6 6'759.3 7'110.9

3.1 Laufende Rechnung

Nachdem der Kanton Bern während mehrerer Jahre satte Überschüsse von über hundert Millionen Franken erwirtschaften konnte, fiel der Gewinn 2011 nur noch gering aus. Für 2012 ist eine ausgeglichene Rechnung budgetiert. Die Hochrechnung vom August 2012 geht allerdings von einem hohen Defizit für das laufende Jahr von CHF 425 Mio. aus. Für 2013 rechnet der Regierungsrat – unter Berücksichtigung der negativen Entwicklungen im laufenden Jahr – noch einmal mit einer ausgeglichenen Rechnung, bevor in den Folge- jahren weitere hohe Defizite drohen (Angaben in Mio. CHF).

Laufende Rechnung

GB 2009

GB 2010

GB 2011

VA 2012

VA 2013

AFP 2014

AFP 2015

AFP 2016

Aufwand 9‘557 9‘687 9‘962 10‘589 10‘530 10‘937 10‘974 10‘958 Ertrag 9‘824 9‘929 10‘019 10‘591 10‘532 10‘685 10‘680 10‘645

Saldo 268 243 57 2 2 -252 -294 -314

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Das kumulierte Defizit für die Jahre 2013-16 beträgt CHF 800.7 Mio. Im letztjährigen Auf- gaben- und Finanzplan für die Jahre 2013-15 drohten Defizite von insgesamt CHF 487 Mio.

Von August 2011 bis August 2012 mussten die Finanzplanzahlen aus vielerlei Gründen angepasst werden. Zudem hat der Regierungsrat zahlreiche Massnahmen ergriffen, um für 2013 einen ausgeglichenen Voranschlag präsentieren zu können. Die Veränderungen der wichtigsten Positionen der Laufenden Rechnung vom Voranschlag 2012 zum Voran- schlag 2013 können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Mio. CHF):

Veränderungen VA 2012 zu VA 2013 bis im August 2012

VA 2013

AFP 2014

AFP 2015

AFP 2016 Saldo laufende Rechnung November 2011 -120 -179 -188 -188 Neubudgetierung Motorfahrzeugsteuer (Annahme

GR-/RR-Vorschlag)

104 103 101 105

Neueinschätzung Steuerertrag - 219 - 318 - 347 - 244

Lohnsummenwachstum 2016 (1.5%) 0 0 0 -112

Mehraufwendungen Ergänzungsleistungen -64 -64 -64 -64

Mehrbedarf Spitex -35 -37 -39 -41

Höhere Ausgleichszahlungen aus nationalem Finanz- ausgleich

101 76 76 76

Aktualisierung Passivzinsen 30 34 38 24

Änderungen Abschreibungsbedarf -46 -45 -97 -19

Planung Entnahmen aus Investitionsspitzenfonds -9 2 75 0

Kantonalisierung KESB -13 -13 -14 -14

Tiefere Bundesbeiträge Prämienverbilligungen -17 -17 -17 -17

Minderaufwendungen KVG-Revision 15 15 15 15

Zunahme Pflegebedarf im Behindertenbereich -10 -15 -20 -25 Reduktion Betriebsbeiträge im Bereich Rehabilitation 13 11 9 9

Tiefere Wertschriftenerträge -10 -21 -13 0

Mehraufwendungen Spitalbereich 0 0 0 -18

TOTAL -159 -289 -295 -325

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Veränderungen VA 2012 zu VA 2013 bis im August 2012

VA 2013

AFP 2014

AFP 2015

AFP 2016 Entlastungen im Hauptverfahren

Reduktion Lohnsummenwachstum im VA 2013 auf 0,5 %

67 31 31 31

Entlastung nach dem RESKO-Schlüssel 69 53 53 53

Reduktion ärztliche Weiterbildung 45 45 45 45

Einführung Ausgleichsabgabe auf zusatzversicherte Leistungen

0 40 40 40

Entlastungen bei EL und Prämienverbilligungen 20 20 20 20 Fortsetzung Haushaltsentlastungen aus dem Budget-

kompromiss 2012

19 19 19 19

Weitere Entlastungsmassnahmen in den einzelnen DIR

15 13 13 6

TOTAL 235 221 221 214

übrige Veränderungen 47 -5 -31 -15

Saldo Laufende Rechnung 2 -252 -294 -314

Der Voranschlag für das Jahr 2013 war nach den Abstimmungen vom 23. September 2012 nicht mehr ausgeglichen, sondern wies ein Defizit von CHF 108 Mio. aus. Artikel 101a, Absatz 1 der Kantonsverfassung (KV) besagt, dass der Voranschlag keinen Auf- wandüberschuss ausweisen darf. Wenn er dies trotzdem tut, müssen dem Voranschlag mindestens drei Fünftel der Mitglieder des Grossen Rates zustimmen (96 Ja-Stimmen).

Wenn die Jahresrechnung des Kantons (Geschäftsbericht) mit einem Defizit abschliesst, muss das Defizit dem Voranschlag des übernächsten Jahres belastet werden (Art. 101a, Abs. 2 KV). Dies bedeutet konkret, dass ein allfälliges Defizit aus dem laufenden Jahr 2012 dem Budget 2014 belastet werden müsste. Falls das Defizit am Ende des Jahres tatsächlich CHF 425 Mio. betragen würde, beliefe sich der Aufwandüberschuss im Jahr 2014 auf CHF 786 Mio. Nach Art. 101a Absatz 4 KV kann der Fehlbetrag auf vier Jahre verteilt werden, wenn drei Fünftel der Mitglieder des Grossen Rates zustimmen. Damit würde sich der Fehlbetrag 2014 auf CHF 467 Mio. verkleinern, allerdings würden die fol- genden drei Finanzplanjahre mit je CHF 106 Mio. zusätzlich belastet.

Die Finanzkommission hat dem Regierungsrat nach den Abstimmungen vom 23. Sep- tember signalisiert, dass sie erwartet, dass die fehlenden CHF 110 Mio. durch geeignete Massnahmen wieder eingebracht werden. Der Regierungsrat hat sich der Haltung der Fi- nanzkommission angeschlossen und mit RRB 1561 vom 31. Oktober 2012 entsprechen- de Massnahmen in Aussicht genommen. Damit weist der Voranschlag 2013 wieder einen Ertragsüberschuss von CHF 2.1 Mio. aus.

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3.2 Investitionsrechnung

Veränderungen VA 2012 zu VA 2013 VA 2013

AFP 2014

AFP 2015

AFP 2016 Saldo Investitionsrechnung Aug 2011 -681 -702 -691 -691 Veränderungen gegenüber bisheriger Planung +39 +59 +74 +81 Saldo Investitionsrechnung (Nettoinvestitio-

nen)

-642 -643 -617 -610

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 170 142 115 107

Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierungen -472 -501 -502 -503

Der Regierungsrat hat beschlossen, die ordentlichen Nettoinvestitionen in den nächsten Jahren auf maximal CHF 500 Mio. zu plafonieren. Trotzdem weist der Voranschlag 2013 Nettoinvestitionen von CHF 642 Mio. aus. Davon müssen allerdings die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen (z.B. Spitalinvestitionsfonds)abgezogen werden, die CHF 170 Mio.

betragen. Somit belaufen sich die ordentlichen Investitionen auf CHF 472 Mio. Die Ent- nahmen aus Spezialfinanzierungen belasten die Investitionsrechnung nicht. In der Lau- fenden Rechnung werden sie im Jahr der Entnahme als Einnahme verbucht und gleich- zeitig vollständig abgeschrieben, womit sie keinen Einfluss auf den Saldo der Laufenden Rechnung und den Finanzierungssaldo ausüben und somit für die Plafonierung nicht re- levant sind. Entnahmen aus dem Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen haben zwar ebenfalls keinen Einfluss auf den Saldo der Laufenden Rechnung, gelten aber als Teil der ordentlichen Investitionen.

Mit der Plafonierung ist ein Paradigmawechsel erfolgt. Neu ist es so, dass jeder Direktion ein bestimmter Anteil des Kontingents für ihre Investitionen zur Verfügung gestellt wird und sie innerhalb dieses gegebenen Rahmens selber entscheiden können, welche Pro- jekte sie damit realisieren wollen und welche verschoben werden, bzw. auf welche sie verzichten. Bei den „investitionsstarken“ Direktionen BVE und GEF besteht ein Sachpla- nungsüberhang, es sind also mehr Projekte eingeplant als realisiert werden können. Da vorgesehene Projekte aber immer wieder Verzögerungen erfahren, können die Direktio- nen – immer innerhalb des vorgegebenen finanziellen Rahmens – andere Vorhaben vor- ziehen und damit ihren Anteil am Kontingent trotzdem ausschöpfen. Mit der Plafonierung wurde der Korrekturfaktor im Bereich der Investitionen aufgehoben.

Selbstfinanzierungsgrad VA

2013

AFP 2014

AFP 2015

AFP 2016

Saldo Laufende Rechnung 2.1 - 251.9 - 293.6 - 313.8

Abschreibungen 641.2 705.1 649.7 571.6

Selbstfinanzierung 643.3 453.3 356.1 257.9

Nettoinvestitionen 641.8 643.3 616.7 609.5

Finanzierungssaldo 1.5 -190.0 -260.7 -351.6

Selbstfinanzierungsgrad in % 100.2 70.5 57.7 42.3

Die Schuldenbremse für die Investitionsrechnung gemäss Artikel 101b der Kantonsver- fassung besagt, dass der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen mittelfristig min- destens 100 Prozent zu betragen hat. Der Selbstfinanzierungsgrad berechnet sich wie folgt: Die Selbstfinanzierung setzt sich aus dem Ergebnis der Laufenden Rechnung plus Abschreibungen zusammen. Mit diesem Wert werden die eigenen Mittel beziffert, die zur Finanzierung neuer Investitionen oder für den Schuldenabbau eingesetzt werden können.

Wenn die Selbstfinanzierung den Nettoinvestitionen gegenüber gestellt wird, erhält man

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den Selbstfinanzierungsgrad. Ein Erreichen von 100 Prozent bedeutet, dass der Kanton seine Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren kann.

Der Voranschlag 2013 konnte diese Vorgabe nach den Abstimmungen vom 23. Septem- ber nicht mehr einhalten, der Selbstfinanzierungsgrad betrug 83.1 Prozent. Mit den vom Regierungsrat am 31. Oktober beschlossenen Massnahmen ist der Selbstfinanzierungs- grad wieder bei knapp über 100% und die Schuldenbremse in der Investitionsrechnung wird im Voranschlag 2013 nicht verletzt (vgl. Tabelle, Angaben in Mio. CHF ). Allerdings droht er in den nächsten Jahren deutlich unter 100 Prozent zu fallen

Wenn der Selbstfinanzierungsgrad unter 100 Prozent fällt, sieht die Kantonsverfassung in Art. 101b Abs. 2 vor, dass der Fehlbetrag im Aufgaben- und Finanzplan zu kompensieren ist. Dabei handelt es sich um eine Handlungsanweisung an den Regierungsrat und an den Grossen Rat, deren Verletzung noch keine konkrete Auswirkung nach sich zieht. Zur Genehmigung ist insbesondere auch keine Dreifünftel-Mehrheit wie bei der Laufenden Rechnung erforderlich. Weil der Aufgaben- und Finanzplan keine Kompensation vorsieht, verletzt er die Bestimmung der Kantonsverfassung, ohne dass eine direkte Sanktion er- folgen würde.

Falls der ungenügende Selbstfinanzierungsgrad des Voranschlags im Vollzug nicht korri- giert werden kann und in der Jahresrechnung (Geschäftsbericht) immer noch Bestand hat, tritt gemäss Absatz 3 vom Artikel 101b KV die Sanktion in Kraft, dass der Finanzie- rungsfehlbetrag im Voranschlag des übernächsten Jahres und der drei anschliessenden Jahre kompensiert werden muss. Dies bedeutet – analog zum Mechanismus der Laufen- den Rechnung –, dass der Voranschlag zukünftiger Jahre zusätzlich belastet und es so- mit (noch) schwieriger wird, eine ausgeglichene Investitionsrechnung zu erreichen. Der Grosse Rat kann die Frist für die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags auf acht Jahre verlängern oder gar auf die Kompensation verzichten, wenn drei Fünftel seiner Mit- glieder dies beschliessen (Artikel 101b Abs. 4 KV).

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4. Finanzpolitische Handlungsfelder

Die Finanzkommission hat den Anspruch, sich nicht nur mit der kurzfristigen Finanzpolitik zu beschäftigen, also den Voranschlag des kommenden Jahres zu behandeln und Kreditge- schäfte zu genehmigen, sondern sich auch auf einer strategischen und langfristigen Ebene mit den Finanzen des Kantons Bern zu beschäftigen. Weiter ist es das Ziel der Kommission, die finanzpolitische Diskussion im Grossen Rat zu versachlichen.

Die Kommission hat vier Handlungsfelder definiert, die jeweils für sich betrachtet werden können, aber in enger gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Die Handlungsfelder heissen In- vestitionen, Staatliche Aufgaben / Personalpolitik, Steuern / Erträge und Schulden. Sobald in den einzelnen Handlungsfeldern Massnahmen getroffen werden, zeigt sich, dass sie in ei- nem Spannungsverhältnis zu den anderen Handlungsfeldern stehen. Massnahmen müssen deshalb sorgfältig abgewogen und ihre auf Auswirkungen in anderen Bereichen überprüft werden.

Im letzten Jahrzehnt ist die Finanzpolitik des Kantons klar auf die Senkung der grossen Schuldenlast fokussiert gewesen und konnte dabei einige Erfolge erzielen. Dazu mussten immer wieder Spar- und Entlastungspakete geschnürt werden, aber die Qualität der staatli- chen Leistungserbringung konnte grossmehrheitlich gehalten werden. Die Finanzkommissi- on wäre ab 2011 grundsätzlich bereit gewesen, die finanzpolitischen Zielsetzungen etwas breiter zu fassen und neben dem Schuldenabbau – der allerdings immer noch nicht als ab- geschlossen bezeichnet werden kann – auch auf Ziele aus anderen Handlungsfeldern ein- zugehen. Leider hat die aktuell negative finanzielle Entwicklung diese Pläne verunmöglicht.

In der jetzigen Situation müssen die Prioritäten darauf ausgerichtet werden, ein Abgleiten in eine Defizit- und Schuldenspirale zu verhindern. Weil der Handlungsspielraum auf der Ein- nahmenseite gering ist, muss der Fokus auf die staatliche Aufgabenerfüllung und die Investi- tionen gelegt werden.

Mit der Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 hat der Regierungsrat ein Projekt ausge- löst, das Teile der staatlichen Aufgabenerfüllung einer eingehenden Untersuchung unterzie- hen will. Damit deckt sich die Stossrichtung des Regierungsrates mit den grundsätzlichen Vorstellungen der Finanzkommission.

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5. Schwerpunkte der Finanzkommission

5.1 Einbezug der Abstimmungen vom 23. September 2012

Mit den Resultaten der Abstimmungen vom 23. September 2012 wies der Voranschlag 2013 nicht mehr einen Überschuss von CHF 2 Mio. aus, sondern ein Defizit von 108 Mio.

Obwohl der Regierungsrat seinen Budgetentwurf vom 22. August nicht mehr ändern kann, sind die Mindereinnahmen zu berücksichtigen und der Voranschlag 2013 wäre ohne ent- sprechende Gegenmassnahmen defizitär. Für die Genehmigung des Voranschlags wäre damit das qualifizierte Mehr von 96 Ja-Stimmen nötig; das Einfache Mehr würde nicht genü- gen.

Die Finanzkommission hat anlässlich der Direktionsbesuche, die in der Woche unmittelbar vor der Abstimmung stattfanden, allen Direktionen die Frage gestellt, was sie zu tun geden- ken, wenn die Abstimmungsresultate zu Mindereinnahmen führen sollten. Die Finanzkom- mission hat dabei den Eindruck erhalten, dass der Regierungsrat dem Thema bis dahin nicht oberste Priorität eingeräumt hatte. Er hatte es bis zum Abstimmungstermin den einzelnen Direktionen überlassen, sich Gedanken zu allfälligen weiteren Sparmassnahmen zu ma- chen.

Die Finanzkommission hat dem Regierungsrat signalisiert, dass sie nicht bereit ist einen de- fizitären Voranschlag zu akzeptieren. Gleichzeitig stellte sich auch auf den Standpunkt, dass es nicht ihre Aufgabe sein kann, selber für ein ausgeglichenes Budget zu sorgen. Die Hal- tung des Regierungsrates, sich bei den Vorlagen vom 23. September auf die vom Grossen Rat gutgeheissenen Varianten abzustützen, war legitim. Trotzdem musste immer auch damit gerechnet werden, dass die Abstimmungen anders ausgehen könnten als von Regierung und Parlament gewünscht. Zudem hatte der Grosse Rat mit der deutlichen Überweisung der Motion 015-2012 „Kein Defizit im Voranschlag 2013“ schon im Frühjahr 2012 klar gemacht, dass er kein defizitäres Budget will.

Im letztjährigen Budgetprozess sah sich die Finanzkommission gezwungen, mit ihren Anträ- gen den Voranschlag 2012 auszugleichen, weil ein defizitäres Budget im Grossen Rat mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit gefunden hätte und ein zurückgewiesenes Bud- get viele Nachteile und grossen Zusatzaufwand auf allen Stufen mit sich bringt. Das Vorge- hen aus dem letzten Jahr soll aus Sicht der Finanzkommission aber eine einmalige Aus- nahme bleiben. Gleichzeitig ist es das oberste Ziel der Finanzkommission, dass der Kanton nach der Budgetdebatte in der Novembersession über einen genehmigten Voranschlag 2013 verfügt.

Der Regierungsrat hat auf die Forderungen des Grossen Rates und der Finanzkommission reagiert und dieser am 31. Oktober ein Entlastungspaket in der Höhe von CHF 110 Mio. vor- geschlagen (vgl. Angang 1, Seite 18). Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mehrheitlich die Übernahme aller Massnahmen in den Voranschlag 2013. Damit weist der Voranschlag wieder einen Ertragsüberschuss von CHF 2,1 Mio. auf.

Die vollständige Streichung der Lohnmassnahmen sorgt in der Finanzkommission für Un- mut. Deshalb reicht sie eine Motion ein, die verlangt, dass allfällig höher ausfallende Ein- nahmen aus den Nationalbankgewinnen primär für Lohnmassnahmen einzusetzen wären.

Die Mittel würden auf CHF 44 Mio. beschränkt, was einem Lohnsummenwachstum von 0.5%

entspräche. Aufgrund der sehr guten Quartalsabschlüsse der Nationalbank erscheint es möglich, dass die Nationalbank tatsächlich eine höhere Gewinnausschüttung vornimmt.

5.2 „Optimistische“ Budgetierung 2013

Für das laufende Jahr 2012 verfügt der Kanton Bern über ein ausgeglichenes Budget. Wäh- rend des Jahres haben sich aber verschiedene gewichtige Änderungen ergeben, die vor- aussichtlich zu einem stark negativen Jahresergebnis 2012 führen werden. Weiter hat der

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Regierungsrat bei der Präsentation des Voranschlags 2013 darauf hingewiesen, dass er ein

„optimistisches“ Budget vorlege, was bedeutet, dass z.B. bei den Steuereinnahmen inner- halb der errechneten Bandbreiten Annahmen am oberen Rand der Erwartungen ins Budget eingeflossen sind.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Finanzkommission in den Direktionsbesuchen spe- ziell danach gefragt, wie verlässlich die Zahlen des Budgets 2013 sind und wie hoch die Ge- fahr eingeschätzt werden muss, dass im Jahr 2013 ein ähnliches Szenario eintreten könnte wie 2012. Die Finanzkommission hat den Direktionen signalisiert, dass sie es nicht goutierte, wenn im Laufe des Jahres erkennbar würde, dass beim Budget von unrealistisch guten An- nahmen ausgegangen worden wäre und dafür mehr und höhere Nachkredite als in ver- gleichbaren Jahren in Kauf genommen werden müssten.

Die Direktionen haben unisono versichert, dass ihre Zahlen dem Gebot der Budgetwahrheit entsprechen und nach bestem Wissen erstellt worden sind. Insbesondere seien auch die negativen Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung des laufenden Jahres in die Budgetplanung eingeflossen. Trotzdem müsse berücksichtigt werden, dass die Budgetierung keine exakte Wissenschaft sei und insbesondere in den bekannten Bereichen mit sehr dy- namischen Kostenentwicklungen (z. B. ambulante und stationäre Pflege, Spitalbereich und Sozialversicherungen) Überraschungen auch negativer Art nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Die Finanzkommission hat insgesamt den Eindruck erhalten, dass die Direktionen die Bud- getierung seriös vorgenommen haben. Die notwendigen Vorkehrungen wurden getroffen, um ein negatives Abweichen der Rechnung vom Budget im Ausmass von 2012 zu verhin- dern. Eine über das übliche Mass hinausgehende Anzahl von Nachkrediten für das Rech- nungsjahr 2013 könnte die Finanzkommission unter diesen Voraussetzungen allerdings nicht akzeptieren.

5.3 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014

Angesichts der sehr schwierigen finanzpolitischen Lage ist der Regierungsrat zum Handeln verpflichtet. Er hat sich entschieden, einen externen Experten mit der detaillierten Überprü- fung von definierten Bereichen des staatlichen Handelns zu beauftragen. Im Kanton Bern sind in letzter Zeit viele Spar- und Entlastungsprogramme geschnürt worden. Vor wenigen Jahren erst wurde eine umfassende Aufgabenüberprüfung im Rahmen des so genannten Aufgabendialogs durchgeführt, die allerdings zu keinen konkreten Einsparungen geführt hat und deshalb als gescheitert bezeichnet werden muss.

Mit der Fokussierung auf einzelne Bereiche, die bis in die Tiefe durchleuchtet werden sollen, wird ein etwas anderer Ansatz als im damaligen Aufgabendialog verfolgt. Ob das im neusten Versuch gewählte Vorgehen besser geeignet ist, tatsächliches Sparpotential zu eruieren, wird sich zeigen müssen.

Der Regierungsrat hat stets signalisiert, dass er die Finanzkommission angemessen in die Arbeiten einbeziehen will. Der Finanzkommission ist es wichtig festzuhalten, dass sie zum einen gewillt ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an dem Projekt mitzuarbeiten. Zum anderen muss sie aber auch betonen, dass die Verantwortung für das Projekt ausschliesslich beim Regierungsrat liegt.

Die Finanzkommission kann sich ihren Einbezug in die ASP 2014 folgendermassen vorstel- len: Zu Beginn möchte die Finanzkommission eigene Vorschläge einbringen können, welche Bereiche sich ihrer Meinung nach für die Suche nach Spar- und Optimierungspotential eig- nen. Während der eigentlichen Projektarbeit sieht sich die Finanzkommission eher in einer beobachtenden Rolle. Ihre Mitglieder sollen nicht aktiv in den Arbeitsgruppen mitarbeiten, weil sie sonst Gefahr laufen, in einen Rollenkonflikt zu geraten. Eine regelmässige Informati- on der Finanzkommission zum Stand der Arbeiten ist aber erwünscht. Sobald erste konkrete Vorschläge, Varianten und finanzielle Folgen – insbesondere im Hinblick auf den Voran- schlag 2014 – formulier- und bezifferbar werden, möchte die Finanzkommission wieder un- mittelbar in die Diskussion und die Entscheidfindung einbezogen werden.

(13)

5.4 Langfristige Entwicklung: Defizit und Neuverschuldung

Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass am Ziel des ausgeglichenen Voranschlags für das Jahr 2013 unbedingt festgehalten werden muss. Dies insbesondere aufgrund der sehr schlechten finanziellen Aussichten für die kommenden Jahre. Hier drohen hohe Defizite, de- ren Ausgleich aufgrund der Schuldenbremse den folgenden Jahren aufgebürdet werden müsste. Dieses Szenario könnte für das Jahre 2012 zum ersten Mal eintreten. Das wahr- scheinliche Defizit für das Jahr 2012 muss entweder voll dem Budget 2104 belastet werden oder auf die Jahre 2014-2017 anteilsmässig aufgeteilt werden (Art. 101a KV). Deshalb muss aus Sicht der Finanzkommission für das Jahr 2013 alles unternommen werden, ein Defizit zu verhindern.

Weiter gilt es zu bedenken, dass der Regierungsrat die ASP 2014 zwar ausgelöst hat und die Finanzkommission das Vorhaben unterstützt. Es gibt aber keine Garantie, dass das Pro- jekt Massnahmen hervorbringt, die das strukturelle Defizit von CHF 300 bis 400 Mio. abbau- en könnten. Und wenn tatsächlich Sparvorschläge im entsprechenden Umfang vorliegen sollten, müssen diese erst noch von Regierung, Parlament und allenfalls gar dem Stimmvolk gutgeheissen werden.

5.5 Bereich Informatik

Einmal pro Jahr findet das so genannte Informatikgespräch der Oberaufsichtskommission mit der Finanzdirektion statt, an dem auch Mitglieder der Finanzkommission teilnehmen.

Nach dem diesjährigen Gespräch und aufgrund der Vertiefung der Diskussion bei den Direk- tionsbesuchen steht für die Finanzkommission fest, dass in der Informatik grosser Hand- lungsbedarf besteht.

Es ist schon länger bekannt, dass Bern im interkantonalen Vergleich bei den Informatikkos- ten schlecht abschneidet und vergleichsweise hohe Kosten pro Arbeitsplatz ausweist. Die- sen hohen Kosten steht aber keine entsprechende Qualität der Dienstleistungen gegenüber, zumindest nicht in allen Bereichen. Die Informatik in der Kantonsverwaltung ist nach wie vor dezentral organisiert. Die Direktionen verfügen über sehr viel Autonomie. Dies führt dazu, dass die Direktionen sehr unterschiedlich organisiert sind und eine überdirektionale Zusam- menarbeit von Organisationseinheiten, die über ähnliche Bedürfnisse verfügen, kaum etab- liert ist. Mit der BEDAG, der kantonseigenen Informatikfirma, wird sehr unterschiedlich zu- sammengearbeitet. Weiter setzt der Kanton in wichtigen Bereichen wie der Buchhaltung und der Personaladministration auf Eigenentwicklungen (FIS und PERSISKA), die zwar massge- schneidert für die bernischen Bedürfnisse geplant wurden, in der Weiterentwicklung und in Bezug auf Schnittstellen zu anderen Applikationen aber vermehrt Probleme zu bereiten scheinen. Weiter ist auffällig, dass neben den Hauptsystemen in vielen Bereichen zahllose Applikationen eingesetzt werden, um alle notwendigen Funktionalitäten abdecken zu kön- nen.

Die Finanzkommission ist in Absprache mit der Oberaufsichtskommission klar der Ansicht, dass die Informatik einer der Querschnittsbereiche ist, der in der Angebots- und Struktur- überprüfung 2014 eingehend überprüft werden muss. Es müssen klare Rahmenbedingun- gen gesetzt werden, die dem Regierungsrat helfen, die Informatik zu vereinheitlichen und ef- fizienzsteigernde und kostensenkende Massnahmen durchzusetzen. Es darf immer noch Raum für Sonderlösungen geben, die zu erfüllenden Anforderungen dafür müssen aber ein- deutig erhöht werden. Insbesondere ist auch zu prüfen, ob das Entwickeln von Eigenlösun- gen gegenüber dem Einkauf von Standardprodukten weiterhin gerechtfertigt ist. Um dem An- liegen noch stärkere Beachtung zu verschaffen, haben sich die beiden Aufsichtskommissio- nen entschlossen, eine gemeinsame Motion einzureichen.

5.6 Korrekturfaktoren zur Budgetgenauigkeit

• Korrekturfaktor Personalaufwand:

(14)

Der Regierungsrat im letzten Jahr beschlossen, den Korrekturfaktor Personal aufzuheben.

Die Aufhebung erfolgt gestaffelt in vier Schritten. 2011 betrug der Korrekturfaktor noch 1.8 Prozent und 2012 beträgt er 1.35 Prozent. Im 2013 wird er auf 2013 0.9 Prozent reduziert und im 2014 auf 0.45 Prozent. Ab dem Finanzplanjahr 2015 ist beim Personalaufwand keine Budgetkorrektur mehr enthalten. Die Finanzkommission nimmt von diesem Vorgehen

Kenntnis.

• Korrekturfaktor Nettoinvestitionen:

Wie unter Ziffer 3.2 dargestellt, ist der Korrekturfaktor bei den Nettoinvestitionen aufgrund des Paradigmawechsels aufgehoben worden. Das Vorgehen erscheint der Finanzkommissi- on nachvollziehbar.

• Korrekturfaktor zur Erhöhung des gesamtstaatlichen Budgetgenauigkeit:

Der letztjährige „Korrekturfaktor auf ausgewählten Produktgruppen“ zur Erhöhung der Bud- getgenauigkeit hat der Regierungsrat auch aufgrund der Diskussion mit der Finanzkommis- sion verändert. Im Voranschlag 2012 wurde der Korrekturfaktor auf der Produktgruppe „Ver- anlagung periodische Steuern“ eingefügt, bzw. der Ertrag dieser Produktgruppe entspre- chend erhöht. Die Finanzkommission hatte moniert, dass der Korrekturfaktor ja eigentlich Abweichungen bei den Aufwendungen abfedern soll und keinen Mehrertrag darstellt. Neu wird der Korrekturfaktor zwar immer noch als Mehrertrag berücksichtigt, aber nicht mehr auf einer Produktgruppe, sondern in der Sachgruppe „Beiträge für eigene Rechnung“ und damit nur noch in der Finanzbuchhaltung.

5.7 Investitionsrechnung

Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass die Plafonierung der ordentlichen Nettoinvestiti- onen und die Zuweisung von fixen Kontingenten an die Direktionen eine taugliche Mass- nahme darstellen. Der VA/AFP 13/14-16 enthält zudem zum ersten Mal die von der Finanz- kommission mit einer Motion im Jahr 2010 geforderte gesamtkantonale Investitionsplanung, wofür sich die Finanzkommission bedankt.

Für das Jahr 2013 hat der Regierungsrat die ordentlichen Nettoinvestitionen auf CHF 472 Mio. plafoniert. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass angesichts der sehr schwierigen finanziellen Gesamtsituation die Investitionen noch weiter zu kürzen sind. Sie stellt den An- trag, den Plafond der ordentlichen Investitionen für 2013 auf CHF 422 Mio. festzulegen, was eine Kürzung von CHF 50 Mio. bedeutet. Inklusive Spezialinvestitionen betragen die Investi- tionen CHF 591 Mio. und sind damit immer noch auf einem hohen Niveau. Die Einsparungen sollen vor allem bei Ausbauten und Sanierungen von Kantonsstrassen erfolgen. Weil diese Kosten fast vollständig in der Investitionsrechnung und nicht in der Laufenden Rechnung an- fallen, hält die Finanzkommission diese Massnahme für vertretbar. Da die Mittel tatsächlich eingespart werden sollen, ist die Finanzkommission dagegen, die Kürzungen mit einer zu- sätzlichen Entnahme aus dem Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen zu kompensieren.

Selbstfinanzierungsgrad Antrag RR Antrag FIKO

Saldo Laufende Rechnung 2.1 2.1

Abschreibungen 641.2 641.2

Selbstfinanzierung 643.3 643.3

Nettoinvestitionen 641.8 591.8

Finanzierungssaldo 1.5 51.5

Selbstfinanzierungsgrad in % 100.2 108.7

(15)

5.8 Pensionskassen

Die finanziellen Aussichten des Kantons sind düster. Dabei ist das mittelfristig grösste finan- zielle Risiko in den vorliegenden Zahlen noch gar nicht abgebildet. Bis Ende 2013 muss sich der Kanton aufgrund einer Revision des BVG auf Bundesebene für die Voll- oder Teilkapita- lisierung seiner beiden Pensionskassen BKP und BLVK entscheiden. Da die beiden Kassen zurzeit massive Unterdeckungen aufweisen und zugleich der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorgenommen werden soll, wird das Geschäft die Bilanz des Kantons Bern im Jahr 2015 einmalig mit mehreren Milliarden Franken und die Laufende Rechnung ab 2015 wiederkehrend mit einem zweistelligen Millionenbetrag belasten.

Die Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung (Projekt Futura) ist vor kurzem abgeschlossen worden. Aufgrund der in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Vari- antenvorschläge und der vielen sonstigen Unwägbarkeiten hat der Regierungsrat beim vor- liegenden VA/AFP 13/14-16 noch darauf verzichtet, die Auswirkungen der Gesetzesände- rung ins Zahlenwerk aufzunehmen. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass die finanziel- len Auswirkungen von Futura nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Verab- schiedung des Geschäfts durch den Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates in das Zahlenwerk VA/AFP 14/15-17 einfliessen müssen.

5.9 Budget der Justiz

Das Budget der Justiz wird federführend von der Justizkommission vorberaten. Diese bean- tragt in ihrem Bericht zum VA/AFP 13/14-16 der Justiz unter anderem, dass die Justiz ihr Budget um CHF 1.8 Mio. kürzt. Damit würde die Justiz die gesamtkantonalen Kürzungsvor- gaben des Regierungsrates, die sie bis anhin nicht vollumfänglich mitgetragen hat, doch noch einhalten. Die Finanzkommission unterstützt diesen Antrag der Justizkommission.

Weiter fordert die Justizkommission, dass die Justiz bei allfälligen zusätzlichen gesamtstaat- lichen Kürzungsanträgen ihren Anteil daran im Rahmen des RESKO-Schlüssels mitträgt.

Diesen Antrag unterstützt die Finanzkommission ebenfalls.

(16)

6. Anträge

6.1 Anträge zum Voranschlag 2013

Mit dem Ziel, ein ausgeglichenes Budget zu erreichen, stellt die Finanzkommission folgende Anträge zum Voranschlag 2013.

(1) Der Voranschlag 2013 ist unter Berücksichtigung der Resultate der Abstimmungen vom 23. September 2012 um CHF 110 Mio zu verbessern (Ertragsüberschuss vom CHF 2.1 Mio.). Dazu trägt die Finanzkommission die in RRB 1561 vom 31.

Oktober 2012 aufgeführten Entlastungsmassnahmen des Regierungsrates vollum- fänglich mit (vgl. Anhang 1).

(2) Der Saldo der Investitionsrechnung ist um CHF 50 Mio. auf CHF 591.8 Mio. zu kürzen, wobei die Kürzung vollständig in den ordentlichen Investitionen vorzu- nehmen ist und nicht über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für Investitions- spitzen kompensiert werden soll.

(3) Die Finanzkommission reicht zusammen mit der Oberaufsichtskommission die im Anhang 2 aufgeführte Motion zur Informatik ein.

(4) Die Finanzkommission reicht die Motion „Verzicht auf die Streichung der Lohn- massnahmen im Vollzug des Voranschlags 2013“ ein. Sie soll sicherstellen, dass eine allfällig höher ausfallende Gewinnauszahlung der Nationalbank primär für Lohnmassnahmen eingesetzt wird (vgl. Anhang 3).

(5) Der Bericht der Justizkommission zum Voranschlag 2013 und zum Aufgaben- und Finanzplan 2014-2016 der Justiz des Kantons Bern vom 23. Oktober 2012 ist in- tegraler Bestandteil des Berichts der Finanzkommission (vgl. Anhang 4).

a. Die Finanzkommission nimmt den ersten Antrag der Justizkommission zur Kenntnis. Sie hält fest, dass dieser zu keinen Änderungen im Zahlenwerk führt.

b. Die weiteren Anträge der Justizkommission unterstützt die Finanzkommis- sion ausdrücklich.

(6) Der Voranschlag 2013 ist gemäss Antrag der Finanzkommission mit folgenden Eckwerten genehmigt:

a. Ertragsüberschuss von CHF 2.1 Mio.

b. Nettoinvestitionen von CHF 591.8 Mio.

c. Finanzierungssaldo von CHF 1.5 Mio.

d. Steueranlage von 3.06 (unverändert)

e. Rahmen der Neuverschuldung (Kreditlimite): CHF 700 Mio.

f. Übertrag von CHF 2 Mio. aus der Laufenden Rechnung des Tiefbauamts in den See- und Flussuferfonds gemäss Art .7 See- und Flussufergesetz Unter Berücksichtigung der Anträge der Finanzkommission weist der Voranschlag 2013 weder in der Laufenden Rechnung noch in der Investitionsrechnung ein Defizit aus, womit das einfache Mehr zur Genehmigung ausreicht.

(17)

6.2 Anträge zum Aufgaben-/Finanzplan 2014-16

(1) Der Aufgaben-/Finanzplan 2014-2016 wird zur Kenntnis genommen.

(2) Gemäss Art. 48 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschu- le werden für das Jahr 2014 folgende Saldi der Produktgruppe Fachhochschulbildung verbindlich erklärt:

Laufende Rechnung, Deckungsbeitrag 6 CHF -111.3 Mio.

Investitionsrechnung CHF -13.8 Mio.

(3) Gemäss Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule werden für das Jahr 2014 folgende Saldi der Produktgruppe Lehrerinnen- und Lehrerbildung verbindlich erklärt:

Laufende Rechnung, Deckungsbeitrag 3 Fr. -60.4 Mio.

Investitionsrechnung Fr. -1.0 Mio.

Für die Finanzkommission Bern, 31. Oktober 2012 Jürg Iseli, Präsident

(18)

Anhang

Anhang 1: RRB 1561 vom 31. Oktober 2012

(19)
(20)

Beilage zu RRB 1561 vom 31. Oktober 2012

Voranschlag 2013

Zusätzliche Entlastungsmassnahmen nach dem RESKO-Schlüssel per 25. Oktober 20121)2)

A = Aufwand

Total: CHF 53.2 Millionen

E = Ertrag

Finanzielle Aus- wirkungen LAUFENDE

Rechnung

DIR PG Massnahme Beschreibung A/E 2013

STA Führungsunterstützung Verzicht auf den Druck des Staatskalenders Der Staatskalender wird nur noch in elektronischer Form veröf- fentlicht.

A 20'000

STA Führungsunterstützung Verzicht auf die Beanspruchung von Informa- tikdienstleistungen

Kürzung von Informatikmitteln für die Weiterentwick- lung/Ausweitung von Konsul.

A 35'000

STA Führungsunterstützung Reduktion Lohnkosten Einsparungen von Lohnkosten zur Überbrückung von Ausfällen. A 13'000 STA Sprachliche Minderheit, rechtliche

Dienstleistungen und Aussenbezie- hungen

Reduktion Lohnkosten Einsparungen von Lohnkosten zur Überbrückung von Ausfällen. A 28'000

STA Kommunikation Verzicht auf die Beanspruchung von Dienst- leistungen Dritter und Informatikdienstleistun- gen

Verzicht auf die Weiterentwicklung des "Online-Angebots" des Kantons Bern und auf externe Übersetzungsdienstleistungen.

A 60'000

STA Archiv Reduktion Lohnkosten Einsparungen von Lohnkosten zur Überbrückung von Ausfällen. A 11'000

STA Gleichstellung Reduktion Lohnkosten Einsparungen von Lohnkosten zur Überbrückung von Ausfällen. A 3'500

VOL Führungsunterstützung Optimierung und Leistungsabbau in der Füh- rungsunterstützung

Die Praktikantenstelle wird im 2013 nicht wieder besetzt. Erhö- hung der Leistungsverrechnung für Informatikdienstleistungen der VOL gegenüber dem seco. Reduktion der Abschreibungen aufgrund tieferer Investitionen.

A/E 160'000

VOL Wirtschaftsentwicklung Leistungsabbau in der Wirtschaftsförderung Die Beiträge an Berner KMU zur Erschliessung neuer Märkte (Messebonus) und die Drittaufträge in der Standortpromotion werden reduziert. Reduktion der Print Produkte bei der WFB.

A 300'000

(21)

VOL Wirtschaftsentwicklung Leistungsabbau beim Immissionsschutz Weniger Grundlagenarbeiten im Geschäftsbereich Immissions- schutz und Verzicht auf die Teilnahme an der swisspublic. Da- durch Reduktion des Aufwands bei Drittaufträgen und Verzicht 2013 auf die Besetzung der vakanten Stelle.

A 150'000

VOL Walderhaltung und Waldbewirt- schaftung

Leistungsabbau bei der Walderhaltung und Waldbewirtschaftung

Reduktion der Beiträge an den periodischen Unterhalt von Waldstrassen sowie Beiträge an die Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes.

A/E 300'000

VOL Landwirtschaft Reduktion der Hangbeiträge in der Landwirt- schaft

Weitere Reduktion der kantonalen Hangbeiträge. A 300'000

VOL Natur Leistungsabbau im Naturschutz Unterhalt und Pflege der kantonalen Naturschutzgebiete wird reduziert.

A 100'000

GEF Angebote zur Sozialen Integration Verzicht auf den Ausbau der familienergän- zenden Betreuungsangebote (Kitas)

Im Jahr 2013 werden keine zusätzlichen KITA- und Tagesel- ternplätze geschaffen. Lediglich das bisherige Angebot wird weitergeführt.

A 1'000'000

GEF Angebote zur Sozialen Integration Verzicht auf Beiträge an Gemeinschaftszent- ren

Die Beiträge der Gemeinden für Gemeinschaftszentren / Quar- tierzentren sollen künftig nicht mehr dem Lastenausgleich Sozi- alhilfe zugeführt werden können.

A 1'500'000

GEF Angebote zur Sozialen Existenzsi- cherung

Teilweiser Verzicht auf die Schaffung von neuen Nischenarbeitsplätzen

Das geplante Angebot von Nischenarbeitsplätzen (im Rahmen von "Sozialfirmen") wird redimensioniert. D.h. weniger langzeit- arbeitslose Sozialhilfebeziehende als geplant, können in Ni- schenarbeitsplätzen beschäftigt werden.

A 500'000

GEF Angebote zur Sozialen Existenzsi- cherung

Leistungsabbau im Bereich Beschäftigungs- massnahmen (z.B. Testarbeitsplätze)

Testarbeitsplätze für Sozialhilfebeziehende werden nicht im ge- planten Ausmass geschaffen. Dadurch werden längere Warte- fristen entstehen.

A 1'000'000

GEF Angebote zur Sozialen Existenzsi- cherung

Beibehalten des zweijährigen Anpassungs- rhythmus für den Ausgleich der Teuerung auf dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien

Die Teuerung auf dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien ist per 1.1.2012 gewährt worden, die nächste ordentliche Anpassung erfolgt auf den 1.1.2014 und damit wie immer mit einer einjährigen Verzögerung gegenüber den SKOS-Richtlinienanpassung, da eine Revision der SHV er- forderlich ist.

A 2'000'000

GEF PG Angebote zur Sozialen Exis- tenzsicherung

PG Angebote zur Sozialen Integra- tion

PG Suchthilfeangebote

Noch restriktivere Budgetbewirtschaftung im Bereich der Betriebsbeiträge an subventio- nierten Institutionen des Sozialamtes

Die durch das Kantonale Sozialamt finanzierten Institutionen, die dies finanziell verkraften können, werden tiefere Tarife als geplant erhalten.

A 2'000'000

GEF Angebote für ältere und/oder chro- nischkranke Menschen

Verzicht auf die Subventionierung von Mahl- zeitendiensten im Alters- und Langzeitbereich

Mahlzeitendienste werden in der Regel von Spitexorganisatio- nen, der Pro Senectute oder eigenständigen Organisationen angeboten. Ein Verzicht auf Subventionierung kann bei einzel- nen Anbietern zu existentiellen Problemen führen.

A 800'000

(22)

GEF Angebote für Menschen mit einer Behinderung und/oder einem Integ- rationsbedarf

Erhöhung der Erträge aus Rückerstattungen aus Betriebsbeitragsabrechnungen des Be- hindertenbereichs (nur Erwachsene) aufgrund neuer Prognosen

Im laufenden Jahr wird mit Rückerstattungen aus den Leis- tungsverträgen 2011 und früher von rund CHF 12 Mio. gerech- net. Auch im nächsten Jahr (Abrechnung Leistungsverträge 2012) dürften diese höher liegen als im Voranschlag 2013 bud- getiert. In den Jahren 2014 und folgende werden diese (Stich- wort: Pilotprojekt "leistungsorientierte Pauschalabgeltung") je- doch wieder tiefer ausfallen.

E 5'300'000

GEF Psychiatrieversorgung Herabsetzung der bevölkerungsbezogenen Pro-Kopf-Pauschale für Vernetzungsleistun- gen im Psychiatriebereich

Mit der Pro-Kopf-Pauschale werden die Vernetzungsleistungen (ambulant, tagesklinisch, stationär und Spitäler, Hausärzte, Spi- tex usw.) im Psychiatriebereich abgegolten. Durch diese Re- duktion der Pro-Kopf-Pauschale sind die Betriebe zu Restruktu- rierungen, Redimensionierungen und Effizienzsteigerungen ge- zwungen, um Kostensenkungen zu erzielen. Die Pauschale kann erst ab Mitte 2013 reduziert werden, da hauptsächlich die Personalkosten mit einem Anteil von 70-80% an den Totalkos- ten betroffen sind, was eine entsprechende Vorlaufzeit für die Umsetzung bedingt.

A 1'000'000

GEF Psychiatrieversorgung Herabsetzung des leistungsbezogenen Bei- trages an die tagesklinischen Behandlungen im Psychiatriebereich

Das Tagesklinikangebot umfasst einige Leistungen, welche nicht über den TARMED gedeckt werden. Der Kanton Bern hat ein Interesse daran, diese Leistungen aufrecht zu erhalten, um langfristig eine Verlagerung von stationär hin zu tagesklinisch bzw. ambulant zu erreichen. Durch die Herabsetzung des leis- tungsbezogenen Beitrages sind die Betriebe zu Restrukturie- rungen, Redimensionierungen und Effizienzsteigerungen ge- zwungen, um Kostensenkungen zu erzielen. Ab Mitte 2013 soll die entsprechende Pauschale zur Mitfinanzierung der Tageskli- niken reduziert werden (verzögerte Umsetzung infolge benötig- ter Vorlaufzeit, da hauptsächlich Personalkosten davon betrof- fen sind). Diese Entlastungsmassnahme kann jedoch eine Ver- lagerung vom ambulanten in den stationären Bereich verursa- chen.

A 2'000'000

GEF Psychiatrieversorgung Anpassung der Leistungsmengen im tageskli- nischen Psychiatriebereich

Die Versorgungsplanung 2011-2014 sieht eine Verlagerung vom stationären in den ambulanten und tagesklinischen Bereich vor. Der Ausbau konnte noch nicht erfolgen, weshalb die dazu benötigten Mittel mit einer zeitlichen Verzögerung anfallen.

A 1'700'000

JGK 910201 Raumentwicklung Weitere restriktive Einsparungen bei Beiträ- gen (Subventionen) von Grossprojekten.

Zurückhaltung bei Projektsubventionen im Bereich Regio- nalpräke, ESP usw.

A 200'000

JGK 910101 Grundbuchführung Erhöhung der Erträge aus der Handände- rungssteuer

Aufgrund der Entwicklung der Erträge im laufenden Jahr kön- nen die erwarteten bzw. eingestellten Erträge aus der Handän- derungssteuer im Voranschlagsjahr um rund 1% erhöht werden.

E 1'500'000

(23)

JGK Diverse Die verbleibenden, von der JGK zu erbrin- genden Entlastungen werden im Verhältnis zum jeweiligen Sachaufwand (nach Abzug der Konti 318010 und 318810) auf die Ämter der JGK verteilt.

Es ist den Ämtern überlassen, auf welchen Konti sie Kürzungen vornehmen, um den Sparauftrag umzusetzen.

A 1'400'000

POM Führungsunterstützung, Verwal- tungsrechtspflege und Fonds

Verzicht auf Neu- und Ersatzbeschaffungen. Kürzung der Mobiliar- und Informatikanschaffungen. A 40'000

POM Polizei Verzicht auf Neu- und Ersatzbeschaffungen. Kürzung bei den Mobiliaranschaffungen, Audio- und Video- überwachungsgeräten sowie Ausrüstungsgegenstände.

A 400'000

POM Polizei Reduktion der Unterhaltskosten. Kosteneinsparung bei den Unterhaltskosten für das nationale Sicherheitsfunknetz POLYCOM sowie bei der Wartung von technischen Geräten.

A 1'040'000

POM Polizei Reduktion der Leistungen z.G. des Personals. Kosteneinsparung bei der Grundausbildung indem weniger Ausbildungsplätze und -räume, Schiesskeller etc. gemietet werden. Verzicht auf diverse Anlässe und Personalgeschenke.

Die Abgabe von Lunch-Säcken bei Ordnungsdiensteinsätzen wird reduziert und an Sitzungen werden weniger Getränke zur Verfügung gestellt. Weiter wird weniger Werbematerial für die Personalrekrutierung abgegeben.

A 270'000

POM Polizei Reduktion der PKNW-Einsätze im Ordnungs-

dienst (Polizeikonkordat Nordwestschweiz).

Durch den geringeren Beizug von ausserkantonalen Polizei- korps des PKNW bei OD-Einsätzen werden Kosten reduziert.

A 40'000

POM Polizei Verzicht auf die Miete von Kopiergeräten an neuen Standorten.

Es werden keine zusätzlichen Kopiergeräte mehr gemietet.

Dies hat zur Folge, dass auch neue Standorte nicht mehr aus- gerüstet werden können.

A 30'000

POM Strassenverkehr und Schifffahrt Verzicht auf die SUSA Weiterentwicklung im Jahr 2013 (Keine Releases mit Systemver- besserungen und Optimierungen).

Es werden nur noch betriebsverhindernde Fehler korrigiert und nur noch Änderungen an gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Die Abteilungen werden keine Weiterentwicklungswünsche und keine Change Requests mehr anbringen können. Die geforder- te Effizienz und Prozessoptimierung muss relativiert werden.

Prioritäten müssen restriktiver gesetzt werden.

A 210'000

POM Strassenverkehr und Schifffahrt Anpassung des Dienstleistungsangebots des SVSA1)

Das SVSA reduziert das Dienstleistungsangebot, beispielswei- se indem die Frist für kostenlose Terminverschiebungen bei den Fahrzeug- und Führerprüfungen vorverschoben wird und die Gruppentheorieprüfungen der Kategorie G (Traktore) ab Frühjahr 2013 in den 4 Verkehrsprüfzentren und nicht mehr ex- tern durchgeführt werden.

A/E 1'200'000

POM Freiheitsentzug und Betreuung (Er- wachsene und Jugendliche)

Vermietung von noch nicht aktivierten Haft- plätzen im neuen Regionalgefängnis Burgdorf an ausserkantonale Stellen.

Vermietung von ca. 10 Haftplätzen für den Vollzug von auslän- derrechtlicher Administrativhaft an ausserkantonale Einwei- sungsbehörden. Die höhere Auslastung kann mit einer höheren Arbeitsbelastung des bestehenden Personals aufgefangen werden. Eine Umfrage im Konkordat hat ergeben, dass Haft- plätze im fraglichen Bereich schweizweit fehlen.

E 710'000

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POM Migration und Personenstand Die Service-Levels im Pass- und Identitäts- kartendienst (PID) sowie im Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst (ZBD) werden gesenkt.

Abbau der Erreichbarkeit des Call-Centers und die Durchlauf- zeit der Gesuche wird erhöht.

A 470'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Reduktion der Beiträge an die ad hoc- Militärspiele des Kantons Bern.

Der Beitrag des Kantons Bern an die Auftritte der vier ad hoc- Militärspiele (pro Jahr rund 40 Auftritte) wird im Jahr 2013 von CHF 750 auf CHF 250 reduziert.

A 20'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Verzicht auf den Kaderevent für neu breve- tierte Leutnants.

Der Anlass zur Begrüssung der neu brevetierten Leutnants (Apéro und Nachtessen im Restaurant Treffpunkt) wird im Jahr 2013 nicht durchgeführt.

A 3'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Verzicht auf Getränkejeton-Abgabe an die Stellungspflichtigen anlässlich des Orientie- rungstages.

Den jährlich rund 4'500 Stellungspflichtigen wird im Jahr 2013 kein Getränkejeton für den Bezug eines Pausengetränks am Orientierungstag abgegeben.

A 7'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Verzicht auf die Weiterbildung der Stabsgrup- pe (SGr) des Kantonalen Führungsorgans (KFO).

Im Jahr 2013 wird kein eigener Weiterbildungskurs für die SGr KFO durchgeführt, die Weiterbildung erfolgt im Rahmen ande- rer Anlässe.

A 10'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Reduktion Ausbildung Naturgefahren. Das für die Ausbildung von Naturgefahrenberatern zur Verfü- gung stehende Budget wird reduziert. Dadurch können im Jahr 2013 weniger Kurse durchgeführt resp. weniger Teilnehmer zu den Kursen zugelassen werden.

A 10'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Integration des WK der Kantonalen Formation in bereits geplante Einsätze.

Da die Kantonale Formation im Jahr 2013 zahlreiche Einsätze zugunsten der Gemeinschaft absolviert, kann ausnahmsweise auf die Durchführung separater Wiederholungskurse verzichtet und diese können in die bereits geplanten Einsätze integriert werden.

A 10'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Reduktion der Kantonsbeiträge an den freiwil- ligen Schulsport.

Der Kanton Bern unterstützt die Angebote der Gemeinden im Bereich des freiwilligen Schulsports mit einem finanziellen Bei- trag. Die für diese Unterstützung zur Verfügung stehenden Mit- tel werden für das Jahr 2013 reduziert.

A 10'000

POM Bevölkerungsschutz, Sport und Mili- tär

Verzicht auf den Wettbewerb

"schweiz.bewegt".

Bisher führte der Kanton im Rahmen von "schweiz.bewegt" ei- nen Wettbewerb durch und unterstützte die Aktivitäten ausge- wählter Gemeinden mit einem Beitrag. Auf diesen Wettbewerb wird im Jahr 2013 verzichtet.

A 20'000

FIN Führungsunterstützung Verzicht auf die Besetzung einer Teilzeitstelle im Bereich Mitberichtsverfahren und Bud- get/Finanzplanung

A 50'000

FIN Tresorerie Weitere Optimierung von Abläufen im Ge- schäftsbereich Tresorerie mit Auswirkungen auf die Kosten der Kapitalbeschaffung

Der Finanzbedarf wird nur noch über Direktkontakte zwischen Tresorerie und Kapitalgebern abgedeckt. Dadurch fallen die Brokerspesen weg.

A 290'000

FIN Veranlagung periodische Steuern;

Veranlagung Spezialsteuern; Bezug und Dienstleistungen

Grundlegender Systemwechsel bei der Zu- stellung von amtlichen Dokumenten der Steu- erverwaltung mit entsprechend tieferen Kos- ten für Postgebühren

Ab April 2013 Wechsel auf Zustellungsart «A-Post+», statt

«eingeschriebener Brief». In den Finanzplanjahren ist «A- Post+» bereits berücksichtigt.

A 270'000

(25)

FIN Veranlagung periodische Steuern;

Bezug und Dienstleistungen

Optimierungen und Effizienzgewinne bei der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden im admi- nistrativen Zusammenwirken beim Steuerwe- sen

A 100'000

FIN Veranlagung periodische Steuern;

Veranlagung Spezialsteuern; Bezug und Dienstleistungen

Steuerbussen und Rückerstattungen Ge- meinden: Anpassung der künftigen Fallzahlen nach oben als Folge der bisherigen Entwick- lung

E 800'000

FIN Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales; Personal- und Ge- haltsmanagement

Reduktion des Angebots im Bereich Betriebli- ches Gesundheitsmanagement / Eingliede- rungsmanagement und Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz sowie bei Projekten

A 170'000

FIN Informatik und Telekommunikation Verzicht auf plangemässes Vorantreiben der Projektarbeiten in den Projekten «Harmonisie- rung der kantonalen Telefonie» und «Digitale Aktenführung und Archivierung» sowie beim Vorhaben IP V6 (Umstellung der IP-

Adressen)

A 1'320'000

ERZ betrifft alle PG der ERZ Kürzung im Personal- und Verwaltungsbe- reich über alle Institutionen

Über sämtliche Dienststellen hinweg (inkl. Hochschulen) wird eine Kürzung im Bereich Personal- und Sachaufwand aus- schliesslich in der Verwaltung vollzogen

A 2'900'000

ERZ Erziehungsberatung und Schuler- gänzende Angebote

Budgetkürzung in der Erziehungsberatung Kürzung des Budgets für Praktikanten- und Assistenzstellen A 250'000

ERZ Erziehungsberatung und Schuler- gänzende Angebote

Reduktion Kostenbeteilung im Bereich Musik- schulen

Begrenzung des Kantonsbeitrages an die Musikschulen A 500'000

ERZ Kindergarten, Volksschule, Bera- tung

Streichung der Beiträge an die Schülertrans- portkosten

Der Kanton leistet ab sofort keine Beiträge mehr an die Schüler- transportkosten der Gemeinden

A 3'000'000

ERZ Erziehungsberatung und Schuler- gänzende Angebote

Reduktion Kostenbeteilung in der Schulsozi- alarbeit

Die Kostenbeteiligung des Kantons wird von 30 auf 10 % redu- ziert

A 1'000'000

ERZ Kindergarten, Volksschule, Bera- tung

Streichung des Projekts IQES Der Grosse Rat hat die Streichung des Projekts IQES in der Septembersession beschlossen.

A 240'000

ERZ Kindergarten, Volksschule, Bera- tung

Budgetanpassung bei den Beiträgen für Pri- vatschulen

Es handelt sich um eine Budgetanpassung aufgrund der erwar- teten Schülerzahlen

A 100'000

ERZ Kindergarten, Volksschule, Bera- tung

Budgetkürzung bei frankophonen Projektstel- len

Kürzung von Projektstellen für den französischsprachigen Kan- tonsteil

A 100'000

ERZ Berufsbildung, Weiterbildung und Berufsberatung

Privatisierung der Mensen von GIBB, BFF und SfG

Die Mensen von drei Berufsschulen werden privatisiert A 250'000

Referenzen

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