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(Vorjahr: CHF 16,6 Mio.) zu tiefe Kosten ausgewiesen

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des Kantons Bern du canton de Berne

Gerechtigkeitsgasse 81 3011 Bern

Telefon +41 (0)31 633 45 50 Justizleitung@justice.be.ch

Bern, 11. Februar 2013

Vortrag

der Justizleitung zu Handen des Grossen Rates

betreffend Bewilligung eines Nachkredites für das Rechnungsjahr 2012 Produktgruppe Zivil- und Strafgerichtsbarkeit (12.01.9101)

1. Gegenstand

Die Plausibilisierungsarbeiten der Finanzverwaltung auf Basis der Konzernversion 1 der Jahresrechnung 2011 haben im Januar 2012 gezeigt, dass bei der Budgetierung 2011 wie auch bei der Budgetierung 2012 fälschlicherweise sachliche Abgrenzungen zwischen der Finanzbuchhaltung und der Betriebsbuchhaltung auf dem Konto Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozesskostenführung vorgenommen wurden. Zum Zeitpunkt dieser Erkenntnis war der Voranschlag 2012 bereits durch den Grossen Rat genehmigt worden.

Durch die sachlich unrichtige Abgrenzung werden im Rechnungsjahr 2012 wie bereits im Vorjahr auf dem Konto Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung um CHF 17,3 Mio. (Vorjahr: CHF 16,6 Mio.) zu tiefe Kosten ausgewiesen. Das Rechnungsergebnis 2012 zeigt nun erwartungsgemäss auf, dass der Deckungsbeitrag III im Umfang von CHF 11'604'698.71 nicht ausreicht. Verantwortlich hierfür sind die Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung, welche durch die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit nicht beeinflussbar sind. Für das Rechnungsergebnis 2012 entlastend wirken hauptsächlich Kosteneinsparungen sowohl beim Personalaufwand von CHF -2'063’547.13 als auch im Sachaufwand von CHF -4'072’600.90 sowie die Reduktion des Delkrederes um CHF - 102'699.27. Im Gegenzug belasten insbesondere Mindererträge bei den Gebühren für Amtshandlungen und übrigen Erträgen von insgesamt CHF 788'099.45 sowie bei den Beiträgen für eigene Rechnung über CHF 555’396.91 das Rechnungsergebnis 2012.

Der Nachkredit hat indes keine Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung, welche das Rechnungsjahr 2012 mit einer Saldoverbesserung von CHF -260’663.50 abschliesst.

(2)

Abweichungen Betrag CHF Personalaufwand

Im Vergleich zum Stellenplan 2012, welcher Grundlage für den Voranschlag 2012 bildete, mussten in den meisten Organisationseinheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, über verschiedene Zeiträume hinweg und insbesondere wegen des im Rahmen des Ausgabenmoratoriums durch die Justizleitung beschlossenen Anstellungsstopps Vakanzen in Kauf genommen werden, welche den Voranschlag 2012 gesamthaft mit rund CHF -1,0 Mio. entlasten.

Ebenfalls nicht ausgeschöpft wurde das Budget für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter um CHF -1,3 Mio. sowie für die Aus- und Weiterbildung des Personals um CHF -0,1 Mio.

Die nicht im Voranschlag abgebildeten Kosten für den Transfer von zwei Stellen von der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit zur Staatsanwaltschaft betragen rund CHF -0,2 Mio.

Die Kosten für die Bildung von zusätzlichen Rückstellungen für Zeitguthaben (+ 5'299 Stunden) sowie die damit verbundene Neubewertung aufgrund neuer Stundenlohnberechnungen betragen insgesamt CHF +0,5 Mio.

-2'063'547.13

Sachaufwand

Hauptgründe für die Unterschreitung des Voranschlages sind einerseits die nicht beeinflussbaren Prozessnebenkosten wie insbesondere Honorare für amtlich bestellte Rechtsvertreter, richterliche Gutachten und Publikationen (CHF -2,2 Mio.), die tieferen Post- und Telekommunikationskosten (CHF -0,6 Mio.) sowie die tieferen Kosten für den Liegenschaftsunterhalt (CHF -0,3 Mio.) und für Wasser, Energie und Heizmaterialien (CHF -0,2 Mio.).

Weitere Einsparungen konnten bei den Anschaffungen von Bürogeräten und –mobiliar sowie von Maschinen und Geräten (CHF -0,2 Mio.), bei den Dienstleistungen Dritter (Übersetzungen) (CHF -0,2 Mio.) sowie bei den Spesenentschädigungen (CHF -0,1 Mio.) erzielt werden. Minderausgaben in den übrigen Sachkonti im Sachaufwand tragen CHF 0,3 Mio. zum verbes- serten Rechnungsergebnis bei.

-4'072'600.90

Delkredere

Die Veränderung des Delkrederes auf dem Debitorenbestand per Ende Jahr entlastet die Jahresrechnung mit CHF -0,1 Mio.

-102'699.27

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Forderungsverluste aus unentgeltliche Prozessführung

Der Abschreibungsbedarf für Forderungsverluste aus unentgeltlicher Pro- zessführung belastet das Rechnungsergebnis 2012 mit CHF 17,3 Mio.

1. Voranschlag

Beim Erstellen des Voranschlags 2012 fehlten wie bereits im Vorjahr die Erfahrungen bezüglich Buchungsregeln für Abschreibungen auf Forderungs- verlusten aus unentgeltlicher Prozessführung. Der Voranschlag sah auf dem Konto Forderungsverluste unentgeltliche Prozessführung einen Aufwand von CHF 8,7 Mio. vor. Der weitere geplante Abschreibungsbedarf über CHF 13,4 Mio. wurde auf dem Konto Ausserplanmässige Abschreibungen des Finanz- vermögens eingestellt.

2. Finanzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung wurden insgesamt CHF 22,2 Mio. für Abschrei- bungen budgetiert. Der effektive Aufwand von CHF 25,5 Mio. führt zu einer Überschreitung von CHF 3,3 Mio. Darin enthalten sind auch die Abschrei- bungen für Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung von CHF 17,3 Mio.

3. Betriebsbuchhaltung

Grundsätzlich werden Abschreibungskosten als betriebsfremde Kosten den Produkten nicht belastet. Gemäss Meldung der Finanzverwaltung vom 25.

Januar 2012 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 sind Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung hingegen Bestandteil der Produktkosten und bilden daher eine Ausnahme. Dies aus folgendem Grund: Die voraussichtlichen Einnahmen aus Verfahren mit unentgeltlicher Prozessführung werden als Ertrag verbucht, obwohl dem Kanton dafür keine Mittel zufliessen. Deshalb müssen auch die Forderungsverluste im Deckungsbeitrag III verbucht werden, da ansonsten nur der geplante Ertrag, nicht aber die aufgrund der von uneinbringlichen Forderungen entstandenen Verluste ausgewiesen würden. In der Konsequenz müssen deshalb die Kosten von CHF 17,3 Mio. den einzelnen Produkten belastet werden.

Bei der Budgetierung wurde wie bereits im Vorjahr noch davon ausgegangen, dass die Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung von der Betriebsbuchhaltung abgegrenzt werden. Diese Annahme entspricht offenbar nicht den Grundsätzen der Kostenrechnung, ist deshalb ein weiteres Mal zu korrigieren und führt zu einer Verschlechterung von CHF 17,3 Mio. des Deckungsbeitrages III der Produktgruppe. Mit dieser Korrektur werden die Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung dem entsprechenden Produkt zugewiesen. Sie führt indes zu keinem zusätzlichen Mittelbedarf in der Finanzbuchhaltung.

17'308'349.47

(4)

2. Rechtsgrundlagen

Art. 57 Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG)

Art. 75 Abs. 1 Bst. g Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) Art. 160 Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV)

Art. 18 Abs. 1 Bst. g Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staats- anwaltschaft (GSOG)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

Voranschlagskredit (Deckungsbeitrag III) CHF 45'164'310.45 Nachkredit Produktgruppe Zivil- und

Strafgerichtsbarkeit (12.01.9101) CHF 11'604'698.71 4. Kreditart und Rechnungsjahr

Nachkredit 2012

5. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation Art. 47 FLG Wiederkehrende Ausgabe

Art. 48 Abs. 1 Bst. b FLG Gebundene Ausgabe Übriger Aufwand und Ertrag

Dem Minderaufwand für Passivzinsen von CHF -28'300.00 und für eigene Beiträge von CHF -40’434.40 steht ein Mehraufwand für interne Verrech- nungen von insgesamt CHF 131’750.40 sowie ein Vermögensmehrertrag von CHF -322.10 gegenüber. Im Weiteren wurden bei den Forderungs- verlusten aus unentgeltlicher Prozessführung Entlastungen von insgesamt CHF 239'794.65 verbucht, die zur Wahrung der rechnerischen Nachvollziehbarkeit an dieser Stelle separat aufgeführt werden.

302'488.55

Gebühren für Amtshandlungen und übrige Erträge

Bei den Gebühren für Amtshandlungen ist ein Minderertrag von CHF 1,5 Mio. und bei den Rückerstattungen Dritter ein Mehrertrag von CHF 0,7 Mio.

zu verzeichnen.

788'104.90

Beiträge für eigene Rechnung

Die Einziehungen überschreiten den Voranschlag beim Obergericht um CHF -0,1 Mio. und bei den Regionalgerichten um CHF -0,4 Mio.

-555'396.91

Abweichung Rechnung gegenüber Voranschlag effektiv 11'604’698.71

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6. Auswirkungen auf die Leistungsrechnung

Die notwendigen Mehrausgaben und Mindereinnahmen, welche durch die Zivil- und Straf- gerichtsbarkeit nicht beeinflussbar sind, ergeben sich aus der zwingenden Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und haben keinen Einfluss auf die Leistungsrechnung.

7. Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung

Unterschreitung des Aufwandes um CHF -2'742’792.86

Unterschreitung des Ertrages um CHF 2'482’129.36

Saldoverbesserung CHF -260’663.50

8. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Justizleitung dem Grossen Rat, dem Nachkredit zuzustimmen.

Allfällige Rückfragen zu diesem Geschäft sind an Herrn Jean-Marc Busenhart, Finanzverantwortlicher der Justizleitung, Telefon 031 633 45 52, zu richten.

Namens der Justizleitung

Der Vorsitzende Christian Trenkel

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