Vortrag
der Staatskanzlei an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates
Behörden, Besondere Rechnung „Grosser Rat“ (I-Nr. 1003) Kontengruppe 319, Übriges
Nachkredit 2011
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1. Gegenstand
Über die Kostenart „Allgemeine Ratskosten“ werden alle Anlässe, Besuche, Ausflüge und Weiterbildungen des Grossen Rates verbucht. Die voraussichtlichen Mehrausgaben von rund CHF 60'000.00 im laufenden Jahr, welche zu diesem Nachkredit führen, sind wie folgt be- gründbar:
- Vom 19. bis 22. September 2011 besuchte das Präsidium des Niedersächsischen Land- tages den Grossen Rat des Kantons Bern. Die Kosten dieses Anlasses beliefen sich auf rund CHF 30'000.00. Dieser Anlass war eigentlich für das Jahr 2012 vorgesehen und wurde auch entsprechend budgetiert. Aus organisatorischen Gründen wurde der Besuch dann ins Jahr 2011 vorverschoben. Die Kosten, welche im Jahr 2012 eingestellt sind, können daher eingespart werden.
- Anlässlich der Sessionen des Grossen Rates finden jeweils Abendsitzungen statt. Diese Abendsitzungen führen im Jahr 2011 zu Mehrausgaben von rund CHF 30’000.00.
Da der Budgetkredit für die Kontengruppe Übriges um 32.6 Prozent (CHF 60'000.00) über- schritten wird, ist gestützt auf Art. 10c GO der Grosse Rat für die Bewilligung des Nachkredi- tes zuständig.
2. Rechtsgrundlagen
- Gesetz vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (GRG; BSG 151.21), Art. 9
- Geschäftsordnung vom 9. Mai 1989 für den Grossen Rat (GO; BSG 151.211.1), Art. 10a und 10c
- Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 36, 46 und 48 Abs. 1 Bst. a
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um eine einmalige und gebundene Ausgabe gemäss Art. 46 und Art. 48 Abs.
1 Bst. a FLG.
4. Kreditsumme und Kontengruppe
- Voranschlagskredit 2011 CHF 184'000.00
- Nachkredit 2011 - (32.6%) CHF 60'000.00
für die Kontengruppe 319, Übriges
- Der Zusatzaufwand kann innerhalb der Kontengruppe 310, Büro- und Schulmaterial und Drucksachen kompensiert werden. Die budgetierten Mittel in dieser Kontengruppe werden im Jahr 2011 nicht vollumfänglich beansprucht.
5. Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung
Der zu bewilligende Nachkredit führt im Ausmass von CHF 60'000.00 zu einer Mehrbelastung der Laufenden Rechnung, die innerhalb des genehmigten Saldos kompensiert wird.
6. Kreditart und Rechnungsjahr Nachkredit 2011
7. Antrag
Die Staatskanzlei beantragt dem Regierungsrat, dem beiliegenden Beschlussesentwurf zu- zustimmen und den Nachkredit dem Grossen Rat zur Genehmigung zu unterbreiten.
Bern, 6. Dezember 2011 (#376892/376893) Der Staatsschreiber:
Dr. Kurt Nuspliger
Beilage:
- Beschlussesentwurf
Sachbearbeiter: Christian Hofer, Staatskanzlei, Tel. 031 / 633 75 70