Der Regierungsrat des Kantons Bern
Le Co
du canton de Berne
Letzte Bearbeitung: 17.12.2013 / Version Nicht klassifiziert
02|00|K|2
Regierungsratsbeschluss
RRB Nr.: 1755/2013
Datum RR-Sitzung: 18. Dezember 2013
Direktion: Polizei-
Geschäftsnummer: 2013.1663 Klassifizierung: nicht klassifiziert
Stadt Langenthal: Sanierung
1 Gegenstand
Beitrag von CHF 3.49 Mio. Franken
denkmalpflegerisch begründeten Kosten der Sanierung des Stadttheaters Langenthal.
2 Rechtsgrundlagen
− Artikel 34, Artikel 37 Absatz 1, Artikel 38 Absätze 1 und 2, Artikel 44 Absätze 1 und 2, Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a,
des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (
− Artikel 31, Absatz 2, Arti der Lotterieverordnung vom 2
− Artikel 2, Artikel 27, Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 30 des die Denkmalpflege vom 8. Sept. 1999 (DPG
− Artikel 26, Artikel 27, Artikel 28, Artikel 29 und Artikel 30 der Denkmalpflege vom 25. Oktober 2000 (
3 Beitragsbemessung, Gesamtf
3.1 Berechnung des Beitrags aus dem Lotteriefonds Projektteil
Vorbereitungsarbeiten Gebäude
Betriebseinrichtungen Umgebung
Baunebenkosten Honorare
Übergangssaison Ausstattung Reserve Total
Beitragssatz für wertvermehrende Kosten
Le Conseil-exécutif du canton de Berne
Version: 13 / Dok.-Nr.: 76144 / Geschäftsnummer: 2013.1663
Regierungsratsbeschluss
1755/2013
18. Dezember 2013 und Militärdirektion 2013.1663
nicht klassifiziert
Stadt Langenthal: Sanierung Stadttheater – Beitrag aus dem Lotteriefonds
3.49 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds an die wertvermehrenden und denkmalpflegerisch begründeten Kosten der Sanierung des Stadttheaters Langenthal.
Artikel 34, Artikel 37 Absatz 1, Artikel 38 Absätze 1 und 2, Artikel 44 Absätze 1 und 2, Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a und Absätze 3
des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (LotG; BSG 935.52)
Artikel 35 Absätze 1, 4, 5 und 6, Artikel 36 und Artikel 37 Absatz 1 verordnung vom 20. Oktober 2004 (LV; BSG 935.520)
, Artikel 27, Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 30 des die Denkmalpflege vom 8. Sept. 1999 (DPG; BSG 426.41),
Artikel 26, Artikel 27, Artikel 28, Artikel 29 und Artikel 30 der Denkmalpflege vom 25. Oktober 2000 (DPV; BSG 426.411)
Gesamtfinanzierung Berechnung des Beitrags aus dem Lotteriefonds
Anlagekosten in CHF anrechenbare Kosten vermehrenden Beitrag 786‘738
5‘180‘732 3‘387‘060 1‘553‘155 600‘712 3‘076‘175 740‘741 536‘412 1‘090‘768 18‘308‘692
Beitragssatz für wertvermehrende Kosten = 30% (Objekt regionaler Bedeutung).
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Beitrag aus dem Lotteriefonds
die wertvermehrenden und denkmalpflegerisch begründeten Kosten der Sanierung des Stadttheaters Langenthal.
Artikel 34, Artikel 37 Absatz 1, Artikel 38 Absätze 1 und 2, Artikel 44 Absätze 1 und 2, Buchstabe a und Absätze 3 und 4 35 Absätze 1, 4, 5 und 6, Artikel 36 und Artikel 37 Absatz 1 , Artikel 27, Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 30 des Gesetzes über Artikel 26, Artikel 27, Artikel 28, Artikel 29 und Artikel 30 der Verordnung über die
anrechenbare Kosten für wert- vermehrenden Beitrag in CHF
215‘000 4‘127‘163 3‘011‘376 18‘000 - 1‘898‘450 - 417‘184 - 10‘462‘146
= 30% (Objekt regionaler Bedeutung).
Der Regierungsrat des Kantons Bern
Letzte Bearbeitung: 17.12.2013 / Version Nicht klassifiziert
Beitrag aus dem Lotteriefonds an die
Beitrag aus dem Lotteriefonds an die werterhaltenden Massnahmen
*(kantonale Denkmalpflege)
Beitrag aus dem Lotteriefonds total:
3.2 Gesamtfinanzierung des Vorhabens
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Stadt Langenthal mit einem Verpflic tungskredit sicherzustellen.
4 Kreditart, Rechnungsjahr, Konto
Beitrag zulasten des Lotteriefonds in Form eines Kompetenz des Grossen Rates2015.
Konto 1299-23784-206000-01 / Kultur
5 Bedingungen
a) Die Beitragszusage wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Stadt Langenthal die Gesamtfinanzierung gewährleistet. Bei Ablehnung der Vorlage durch die Stimmberechti ten wird die Beitragszusage des Grossen Rates annulliert.
b) In den nächsten fünfzehn
cher Beitrag aus dem Lotteriefonds an weitere baul den Kosten beim Stadttheater
c) Der Beitrag wird nach Vorliegen der Schlussabrechnung ausbezahlt.
d) Spätere Kostenüberschreitungen den berücksichtigt werden.
e) Teilzahlungen sind auf Antrag und unter Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung im Rahmen des Baufortschrittes und bis zu einer maximalen Höhe von 80% möglich.
f) Wenn die Schlussabrechnung Minderkosten ausweist, wird der Lo teilsmässig gekürzt.
g) Die Beitragszusicherung erlischt nach Ablauf von fünf Jahren schlussfassung.
h) Der Beitrag stellt kein Präjudiz für die Neuverhandlung des Leistungsvertrages dar.
Verteiler
• An den Grossen Rat
Version: 13 / Dok.-Nr.: 76144 / Geschäftsnummer: 2013.1663
Beitrag aus dem Lotteriefonds an die wertvermehrenden Massnahmen:
Beitrag aus dem Lotteriefonds an die werterhaltenden Massnahmen*:
Beitrag aus dem Lotteriefonds total:
Gesamtfinanzierung des Vorhabens
Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Stadt Langenthal mit einem Verpflic
Kreditart, Rechnungsjahr, Konto
Beitrag zulasten des Lotteriefonds in Form eines Verpflichtungskredites ssen Rates mit voraussichtlichen Auszahlungen in den
01 / Kultur
Die Beitragszusage wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Stadt Langenthal die gewährleistet. Bei Ablehnung der Vorlage durch die Stimmberechti ten wird die Beitragszusage des Grossen Rates annulliert.
zehn Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung Beitrag aus dem Lotteriefonds an weitere bauliche Massnahmen
Stadttheater Langenthal möglich (Neubauten und Sanierungen).
Der Beitrag wird nach Vorliegen der Schlussabrechnung ausbezahlt.
Spätere Kostenüberschreitungen, auch teuerungsbedingte, können berücksichtigt werden.
Teilzahlungen sind auf Antrag und unter Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung im Rahmen des Baufortschrittes und bis zu einer maximalen Höhe von 80% möglich.
Wenn die Schlussabrechnung Minderkosten ausweist, wird der Lo
Die Beitragszusicherung erlischt nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Datum der B Der Beitrag stellt kein Präjudiz für die Neuverhandlung des Leistungsvertrages dar.
Im Namen des Regierungsrates Der Staatsschreiber
Auer
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CHF 3‘140‘000 CHF 350‘000 CHF 3‘490‘000
Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Stadt Langenthal mit einem Verpflich-
von CHF 3‘490‘000 in szahlungen in den Jahren 2014 und CHF 3‘490'000
Die Beitragszusage wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Stadt Langenthal die gewährleistet. Bei Ablehnung der Vorlage durch die Stimmberechtig-
ab dem Datum der Beschlussfassung ist kein zusätzli- iche Massnahmen mit wertvermehren- möglich (Neubauten und Sanierungen).
Der Beitrag wird nach Vorliegen der Schlussabrechnung ausbezahlt.
können unter keinen Umstän- Teilzahlungen sind auf Antrag und unter Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung im Rahmen des Baufortschrittes und bis zu einer maximalen Höhe von 80% möglich.
Wenn die Schlussabrechnung Minderkosten ausweist, wird der Lotteriefondsbeitrag an- ab dem Datum der Be- Der Beitrag stellt kein Präjudiz für die Neuverhandlung des Leistungsvertrages dar.
Im Namen des Regierungsrates