V O R A N S C H L A G
für das Rechnungsjahr 2013
V O R A N S C H L A G
der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013
EINWOHNERZAHL
der Landeshauptstadt Innsbruck Wohnbevölkerung nach der letzten
Volkszählung am 15. Mai 2001 113.457 Wohnbevölkerung gem. § 9 Abs. 9
FAG 2008 (Stichtag 31.10.2011) 121.076 Bevölkerungsstand 2012 (31. Dez.
2012)
Mit Erst- und Zweitwohnsitz
147.953
DVR: 0059331
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
===================================
Einwohnerzahl der Stadt Innsbruck 1
Gebietsumfang der Stadt Innsbruck 4
Haushaltssatzung 5 - 9
Bestimmungen zur Ausführung für den Voranschlag 11 - 17
Vorbericht 19 - 22
Gesamtübersicht
Gruppensummen 24 - 25
Abschnittssummen 27 - 32
Voranschlags-Querschnitt 33 – 36
Ordentlicher Haushalt
Gruppe 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 38 - 125
Gruppe 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 126 - 143
Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 144 - 197
Gruppe 3 Kunst, Kultur, Kultus 198 - 237
Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 238 - 265
Gruppe 5 Gesundheit 266 - 285
Gruppe 6 Straßen und Wasserbau, Verkehr 286 - 305
Gruppe 7 Wirtschaftsförderung 306 - 313
Gruppe 8 Dienstleistungen 314 - 375
Gruppe 9 Finanzwirtschaft 376 - 415
Außerordentlicher Haushalt
Sammelnachweise 489 - 506
Leistungen für Personal, Pensionen und Ruhebezüge 508 – 515
Einmalige Einnahmen 516
Laufende Maßnahmen für die Infrastruktur 517 - 520
Finanzzuweisungen, Zuschüsse und Beiträge von und an Gebietskörperschaften 521 - 523
Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen 524
Schuldenstand und Schuldendienstvorschau 525 - 532
Vergütungen 533
Dienstpostenplan - Hoheitsverwaltung 534
Jahres- und Sondersubventionen 535 - 537
Untervoranschlag und Dienstpostenplan Gestellungsbetrieb 539 – 550
Heime Westendorf 551 - 553
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis 555 - 561
Erläuterung der Abkürzungen:
AO Außerordentlicher Haushalt IA (in Spalte KZ) Infrastrukturmassnahmen
AOB Anordnungsberechtigung KDG Kindergarten
BS Berufsschule KDH Kinderheim
DK (in Spalte KZ) Deckungsklasse OH Ordentlicher Haushalt
EE (in Spalte KZ) einmalige Einnahmen SN (in Spalte KZ) Sammelnachweis
FF Freiwillige Feuerwehr SU (in Spalte KZ) Sammelnachweis-Subvention
FH Friedhof TA Teilabschnitt
GA (in Spalte KZ) gebundene Ausgabe Va/Re Voranschlags-Querschnitt
HS Hauptschule VS Volksschule
davon entfallen auf:
Bauflächen 1.438 ha
Wege, Straßen, Plätze 496 ha
Bahnanlagen 93 ha
landwirtschaftlich genutzte Flächen 831 ha
Gartenland 86 ha
Wälder 3.722 ha
Gewässer 157 ha
Sonstige Flächen 3.669 ha
gerundet auf „ha“ – Rundungsfehler +/- 1 ha
H A U S H A L T S S A T Z U N G 2013 --- genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2012
I.
Gemäß § 57 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 53/1975, in der geltenden Fassung, wird der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
Ordentliche Gebarung Außerordentliche Gebarung
--- ---
Einnahmen 311.266.800 Einnahmen 46.657.000
Ausgaben 317.212.600 Ausgaben 46.657.000
Zuschuss 5.945.800
Die Aufgliederung dieser Beträge auf die einzelnen Voranschlagsposten ist in den Anlagen ausgewiesen.
Gemäß § 54 Abs. 4 des Stadtrechtes wird der Dienstpostenplan für das Rechnungsjahr 2013 mit einer Gesamtanzahl von 1.428 genehmigt.
Die Aufgliederung dieser Dienstposten ist in den Anlagen enthalten.
III.
Gemäß § 57 Abs. 3 des Stadtrechtes werden im Haushaltsjahr 2013 Gemeindeabgaben nach folgenden Rechtsgrundlagen im nachstehend angeführten Ausmaß erhoben:
1. Die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 149/1955, in der geltenden Fassung und dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1987, LGBl.
Nr. 64/1987, in der geltenden Fassung.
Die Hebesätze werden gemäß § 27 Grundsteuergesetz 1955 und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, für das Jahr 2013 wie folgt festgesetzt:
a.) Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Hebesatz 500 v. H. des Steuermessbetrages
b.) Grundsteuer von den Grundstücken
Hebesatz 500 v. H. des Steuermessbetrages
2. Die Kommunalsteuer nach dem Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993 vom 30. Nov. 1993, in der geltenden Fassung.
3. Die Vergnügungssteuer aufgrund des § 15 Abs. 3 Ziff. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung und nach dem
Vergnügungssteuergesetz 1982, LGBl. Nr. 60/1982, in der geltenden Fassung mit den gesetzlichen Normalhöchstsätzen, soweit im Folgenden nichts
anderes bestimmt ist.
a.) für Sportveranstaltungen, Schüler(innen)bälle, Hochzeiten, den Besuch von Museen/Panoramen, Tiergärten und Tierschauen von Zirkussen, sowie von Konzerten, Kleinkunstvorträgen, Vorträgen, Filmvorführungen, Tanztheater- und Sprechtheatervorstellungen udgl., bei denen der kulturelle oder volksbildende Charakter überwiegt und die ohne Verbindung mit einer Tanzbelustigung von in Innsbruck ansässigen Kulturvereinigungen und Institutionen durchgeführt werden, sofern die Veranstaltung nicht über den üblichen Vereinsrahmen hinausreicht, 0 % vom Eintrittsentgelt.
b.) für Zirkusveranstaltungen, Besichtigung von Sportanlagen, sowie die oben angeführten kulturellen und volksbildenden Veranstaltungen, welche von Agenturen und anderen als unter lit. a.) angeführten Veranstaltern durchgeführt werden, 4 % vom Eintrittsentgelt.
c.) für Tiroler Abende mit qualitätsvollem und kulturellem Chararkter 8 % vom Eintrittsentgelt.
d.) für Ballveranstaltungen mit lebender Musik, Student(inn)enfeste mit Tanz, Tiroler Abende mit Showcharakter, das Ausspielen von Geld und Gegenständen, Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten, Modeschauen, Showveranstaltungen und Ausstellungen, soweit sie gemäß lit. a.) nicht mit 0 % festgesetzt sind, sowie für Gästebobfahrten und Hallen-Go-Kart-Veranstaltungen, 15 % vom Entrittsentgelt.
e.) für Glücksspielautomaten im Sinne des § 18 Abs. 3 Vergnügungssteuergesetz in Verbindung mit § 18 Abs. 5 leg. cit. wird gemäß § 20 leg. cit. die Pauschsteuer mit EUR 440,-- für jeden angefangenen Monat festgesetzt.
f.) die in den §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 1 Ziff. 1 - 3 und 5, 18 Abs. 4 und 19 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz festgesetzten Sätze werden im doppelten Ausmaß erhoben.
g.) § 22 Vergnügungssteuergesetz gilt auch für Veranstaltungen, deren Ertrag für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
h.) Bei Veranstaltungen gemäß lit. b) und lit. d) mit mehr als 4.000 zahlenden Veranstaltungsteilnehmer(inne)n (Großveranstaltung) wird die vorgeschriebene Vergnügungssteuer ab dem (der) 4.001 Veranstaltungsteilnehmer(in) zur Gänze im Subventionswege refundiert.
4. Die Hundesteuer aufgrund des § 15 Abs. 3 Ziff. 2 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, der Hundesteuerordnung für die Stadt Innsbruck, in der geltenden Fassung, sowie des Tiroler Hundesteuergesetzes, LGBl. Nr. 3/1980, mit den vom Gemeinderat am 14. Dezember 2012 beschlossenen Sätzen.
5. Der Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 22/1998, in der geltenden Fassung, unter Anwendung eines Einheitssatzes von EUR 5,78, das sind 5 % des mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Nov. 2001, LGBl. Nr. 103/2001, für das Gebiet der Stadt Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.
6. Die Ausgleichsabgabe für die Befreiung von Stellplätzen und Garagen nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 22/1998, in der
mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Nov. 2001, LGBl. Nr. 103/2001, für das Gebiet der Stadt Innsbruck festgelegten Er- schließungskostenfaktors.
7. Der Gehsteigbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 22/1998, in der geltenden Fassung, unter Anwendung eines Gehsteigbeitragssatzes von EUR 2,88, das ist ein Hundertstel der durchschnittlichen Kosten für die Herstellung eines m
2zeitgemäßer Gehsteigfläche von EUR 288,--.
8. Für allgemeine öffentliche Krankenanstalten im Sinne des Tiroler Gesundheitsfondsgesetzes in der geltenden Fassung werden 15 % der bezahlten Jahressumme an Interessentenbeiträgen im Sinne der Punkte 5., 6. und 7. der vorliegenden Haushaltssatzung im Folgejahr ersetzt.
9. Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes nach dem Tiroler Gebrauchsabgabegesetz, LGBl.
Nr. 78/1992, in der geltenden Fassung, mit einem Hundertsatz von 6 v. H. der Leistungsentgelte. Die Abgabenschuldner(innen) haben jeweils zum 1.
Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eine Vorauszahlung in der Höhe von jeweils 25 v. H. des Abgabenbetrages des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu leisten. Verbleibende Abgabenschuldigkeiten sind mit der nächsten Vorauszahlung zu entrichten, Guthaben sind den Abgaben- schuldner(inne)n spätestens bis zum übernächsten Vorauszahlungstermin zu erstatten.
10. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
a.) die Abfallgebühren nach der Abfallgebührenordnung 2012, Gemeinderatsbeschluss vom 23. 02. 2012 in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 14. Dezember 2012 beschlossenen Sätzen.
b.) die Gehwegreinigungsgebühren nach der Gehwegreinigungsgebührenordnung, Zl. III - 3458/1971, in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 14. Dezember 2012 beschlossenen Sätzen.
c.) die Marktgebühren nach der Marktgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 1. Dez. 2000 und Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juni 2001, in der geltenden Fassung, mit dem vom Gemeinderat am 14. Dezember 2012 beschlossenen Gebührentarif.
d.) die Gebühren für die Benützung der städt. Friedhöfe nach der Friedhofsgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 4. Dez. 1997, in der gel- tenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 14. Dezember 2012 beschlossenen Sätzen.
e.) die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeisterei zu den vom Gemeinderat am 14. Dezember 2012 beschlossenen Sätzen.
11. die Parkabgabe aufgrund des § 15 Abs. 3 Ziff. 5 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, des Tiroler Parkabgabe-
gesetzes 2006, LGBl.Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, und der Innsbrucker Parkabgabeverordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 26. Jänner 2006, in
der geltenden Fassung.
IV.
Der (die) Bürgermeister(in) wird ermächtigt, Darlehen im Sinne des § 67 Abs. 2 des Stadtrechtes für Zwecke der laufenden Kassengebarung (Kassen- kredite) im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß aufzunehmen, sowie Veranlagungen des ertragsfähigen Vermögens der Stadt im Sinne des § 63a Abs. 2 des Stadtrechtes vorzunehmen.
Innsbruck, am 27. Dezember 2012
Die Bürgermeisterin:
Mag.
aChristine Oppitz-Plörer e. h.
(Mag.
aChristine Oppitz-Plörer)
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN VORANSCHLAG 2013 ---
Auf Grund der Bestimmungen des 4. Abschnittes des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend die Haushalts- und Finanzwirtschaft wird Folgendes verfügt:
1. Allgemeines
Der Haushaltsplan 2013 bildet die alleinige Grundlage für die Haushaltsführung der Stadt. In ihm sind alle im Rechnungsjahr 2013 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Alle Ansätze des Voranschlages sind für die Gebarung bindend.
Auf die Erzielung der Einnahmen im veranschlagten Ausmaß ist besonders Bedacht zu nehmen.
Die vorgesehenen Ausgabenansätze stellen grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge dar. Sie dürfen nur für die bei den einzelnen Voran- schlagsposten bezeichneten Zwecke verwendet werden. Bei ihrer Bewirtschaftung ist streng auf das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck- mäßigkeit zu achten.
Bei den zu Deckungsklassen oder Sammelnachweisen zusammengefassten Ausgabenansätzen dürfen zwar einzelne Ansätze überschritten werden, nicht jedoch die Gesamtsumme der Deckungsklasse oder des Sammelnachweises.
Die Verstärkungsmittel dienen lediglich zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben, für die eine andere Deckungsmöglichkeit nicht besteht. Über sie ver-
fügt ausschließlich die Mag. Abteilung IV.
2. Anordnungsberechtigung
Für jede Voranschlagspost ist festgelegt, wer mit der Anordnungsberechtigung (AOB) ausgestattet ist.
a) Ordentlicher Haushalt:
Die Kurzform bedeutet:
AS00 amtsführende Stadträt(e)(innen)
BM00 Bürgermeister(in) oder seine (ihre) Vertreter(innen) KA00 Kontrollamtsdirektor(in) oder sein(e) Vertreter(in) MD00 Magistratsdirektor(in) oder sein(e) Vertreter(in) 1000 Leiter(in) der Mag. Abteilung I oder sein(e) Vertreter(in)
2000 Leiter(in) der Mag. Abteilung II oder sein(e) Vertreter(in)
3000 Leiter(in) der Mag. Abteilung III oder sein(e) Vertreter(in)
4000 Leiter(in) der Mag. Abteilung IV oder sein(e) Vertreter(in)
5000 Leiter(in) der Mag. Abteilung V oder sein(e) Vertreter(in)
Beschränkt auf den Zuständigkeitsbereich lt. Geschäfts- einteilung, der (die) Leiter(in) oder seine (ihre) Stellvertreter(in):
1100 Präsidialangelegenheiten 1200 Personalwesen
1300 Informationstechnologie und Kommunikationstechnik 1400 Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit
1500 Allgemeine Servicedienste
2100 Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung 2200 Standesamt und Personenstandsangelegenheiten 2300 Straßen- und Verkehrsrecht
2500 Soziales
2600 Jugendwohlfahrt
2700 Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen 3100 Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration 3200 Verkehrsplanung, Umwelt
3300 Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht 3400 Bau- und Feuerpolizei
3500 Berufsfeuerwehr 3600 Tiefbau
3700 Grünanlagen 3800 Land- und Forstwirtschaft 3900 Straßenbetrieb 4100 Gemeindeabgaben 4200 Rechnungswesen
4300 Finanzverwaltung und Wirtschaft 4400 Wohnungsservice
4900 Gestellungsbetrieb 5100 Kultur
5200 Familie, Bildung und Gesellschaft 5300 Sport
5600 Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen 5700 Kinder- und Jugendbetreuung
b) Außerordentlicher Haushalt:
Die Anordnungsberechtigung für einen Einnahmekredit schließt die Verpflichtung mit ein, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Realisierung der veran- schlagten Einnahmen führen.
3. Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen
Die Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen sind formgerecht auszufertigen und haben insbesondere, soweit sie sich auf einen zu protokollierenden Aktenvorgang beziehen, die betreffende Magistratsgeschäftszahl, gegebenenfalls auch die Daten zu Grunde liegender Organbeschlüsse zu enthalten.
Sie sind nach Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit des betreffenden Vorganges - jeweils durch eine(n) entsprechend fachkundige(n) und verlässliche(n) Bedienstete(n), welche(r) hiefür unabhängig von den Anordnungsberechtigten nach Maßgabe des Punktes 8 verantwortlich ist - von den Anordnungsberechtigten eigenhändig zu unterschreiben. Hinsichtlich der Berechtigung zur Weitergabe der Unterschriftsbefugnis wird auf den § 45 Abs. 4 zweiter Satz des III. Abschnittes der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) verwiesen. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und die Unterschrift als Anordnungsberechtigte(r) darf jedenfalls nicht durch den (die) gleiche(n) Bedienstete(n) erfolgen.
Die Anordnungsberechtigten haben besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass jene(r) Mitarbeiter(in), welche(n) sie zur Beurkundung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit heranziehen, die hiefür notwendigen Fähigkeiten aufweist und entsprechend zuverlässig ist.
Alle Einnahmen und Ausgaben sind so zeitgerecht anzuordnen, dass sie zum Fälligkeitstag ordnungsgemäß vollzogen werden können. Auf die Einräu- mung allfälliger Preisnachlässe (Rabatte, Kassenskonti) ist besonders zu achten.
Das Verfügungsrecht über einen Ausgabenansatz beinhaltet, dass auch die entsprechenden Aufträge (Bestellungen für Lieferungen und Leistungen) nur vom (von der) Anordnungsberechtigten erteilt werden dürfen.
4. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
Die genehmigten Ausgabenansätze sind so zu bewirtschaften bzw. auf das Jahr aufzuteilen, dass das Auslangen gefunden werden kann. Wenn sich im
Laufe des Rechnungsjahres die Notwendigkeit von Ausgaben, insbesondere auf Grund von gesetzlichen Änderungen oder Verträgen ergibt, für die im Voran-
schlag nicht oder nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde, so ist zunächst eine Bedeckung dieser Mehrausgabe im Rahmen der fallweise gegebenen
Deckungsklasse oder des betreffenden Sammelnachweises zu finden. In den übrigen Fällen, bei den so genannten gebundenen Ausgaben und falls die Über-
dem Eingehen von Verpflichtungen, die durch den Voranschlag nicht gedeckt sind, einzureichen und ausführlich zu begründen und muss in jedem Fall Vor- schläge für die Bedeckung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben enthalten. Die Bedeckung ist grundsätzlich durch anderweitige Einsparungen zu finden, Mehreinnahmen können nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.
Die zur Bedeckung von Mehrausgaben (Überschreitungen) herangezogenen Beträge bleiben endgültig gebunden. Auf Ausgabenansätze, die zur Bedeckung verwendet werden, sind nachträgliche Krediterhöhungen (überplanmäßige Ausgaben) unzulässig.
Über- und außerplanmäßige Mittel dürfen erst nach erteilter Genehmigung in Anspruch genommen werden.
5. Gliederung der Ausgabenansätze:
Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der Ausgabenansätze zu erreichen sind diese im Ordentlichen Haushalt nach folgenden Kriterien gegliedert:
Gebundene Ausgaben (GA) - durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen festgelegte Ausgaben, Deckungsklassen (DK) – laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare Betriebsausgaben,
Sammelnachweise (SN) – zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete Betriebsausgaben und
Laufende Infrastrukturausgaben (IA) – laufende Ausgaben für die Infrastruktur, d.s. Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen und Instandhaltungen.
6. Gebundene Ausgaben (GA) - Sperre
Solange der ordentliche Haushalt nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben ausgeglichen werden kann, bleibt der Ansatz der Vp. 1/899300- 755200 (Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung Verrechnung) gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre hat über Antrag im Wege des Finanzausschusses durch den Gemeinderat zu erfolgen.
7. Deckungsklassen (DK) - Sperre
Solange der ordentliche Haushalt nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben ausgeglichen werden kann, bleiben von den Ansätzen der
Der Stadtsenat wird ermächtigt, die Aufhebung der Sperre zu genehmigen, doch darf dadurch die Erreichung einer ausgeglichenen Gebarung nicht in Frage gestellt werden.
8. Laufende Ausgaben für die Infrastruktur (IA) - Sperre
Auf Grund der Verpflichtungen aus dem österr. Stabilitätspakt haben die Gemeinden ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erreichen. Zudem ist ein Ausgleich im ordentlichen Haushalt durch Mehreinnahmen und oder Minderausgaben herbei zu führen. Deshalb werden die Kredite für laufende Ausgaben für die Infrastruktur (IA) gesperrt und bedürfen grundsätzlich der Freigabe durch die (den) zuständige(n) Abteilungsleiter(in). Ansuchen um Freigabe sind zeitgerecht bei der jeweiligen Abteilungsleitung einzubringen. Bei der Bewilligung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bis 30. Juni 2013 höchstens 50 % der präliminierten Abteilungssumme an laufenden Ausgaben für die Infrastruktur (IA) freigegeben werden.
Zusätzlich kann dem Stadtsenat die Freigabe bestimmter laufender Ausgaben für die Infrastruktur (IA) vorbehalten werden. Die Kreditfreigabe für diese gekennzeichneten Ansätze kann nur nach Vorlage ausführlich begründeter Ansuchen erfolgen.
9. Außerordentlicher Voranschlag
Die Bewirtschaftung der Ausgabenansätze des außerordentlichen Voranschlages kann durch die Anordnungsberechtigten ohne weitere Freigabebe- schlüsse erfolgen, es sei denn, dass sich in besonderen Einzelfällen der Gemeinderat eine Freigabe vorbehalten hat. Die Bewirtschaftung ist wie im ordentlichen Haushalt in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge zu diesen Ausgabenansätzen sind grund- sätzlich nur dann zulässig, wenn zur Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen erfolgen oder Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind.
Bei Vorhaben, deren Abwicklung sich über mehr als eine Haushaltsperiode erstreckt, können Verpflichtungen (Bestellungen) zu Lasten der Ausgaben-
ansätze der nächsten Haushaltsjahre eingegangen werden. Solche Verpflichtungsermächtigungen werden vom Gemeinderat nach Prüfung durch den Finanz-
ausschuss erteilt.
10. Überwachung von Ausgaben
Sämtliche anordnungsberechtigten Dienststellen haben eine zweckentsprechende Haushaltsüberwachung zu führen, sodass jederzeit über den Stand der Ausgabemittel Auskunft gegeben werden kann. Diese Haushaltsüberwachung hat neben den bereits verbrauchten auch die durch Bestellungen gebundenen Kredite zu enthalten. Die Führung einer Haushaltsüberwachung ist entbehrlich für alle Einnahmen (Haushaltshinweis 2, 6 und 0), ferner bei den Ausgaben für alle Voranschlagsposten der Postenklasse 5 (Leistungen für Personal) und der Postenklasse 9 (Kapital- und Abschlusskonten).
Im Unternehmensbereich sind die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer, im Bereich der Hoheitsverwaltung die Bruttobeträge in den Haushaltsüberwachungs- listen einzutragen.
Die Stadtbuchhaltung ist beauftragt, alle angeordneten Einnahmen und Ausgaben auf die Richtigkeit der Einweisung entsprechend der Gliederung des Voranschlages zu überprüfen und alle Anordnungen, aus deren Inhalt sich die Unrichtigkeit der von den Anordnungsberechtigten vorgenommenen Kontierung ergibt, zurückzuweisen bzw. erst nach entsprechender Berichtigung zum Vollzug weiterzuleiten. Weiters ist die Stadtbuchhaltung beauftragt, Ausgaben, die Kreditüberschreitungen bzw. Überschreitungen der Deckungsklasse zur Folge haben oder für die außerplanmäßige Mittel erforderlich sind, nicht zur Auszahlung zu bringen, es sei denn, es wird schriftlich von den Anordnungsberechtigten eine Verfügung des (der) Bürgermeister(s)(in) im Sinne des § 62 des Stadtrechtes beigebracht.
Die Verwendung der für das Jahr 2013 bewilligten Ausgaben ist nur bis zum 31. Dezember 2013 gestattet. Verbindlichkeiten, die im Jahre 2013 fällig werden, sind von den Anordnungsberechtigten spätestens im Auslaufmonat (Jänner 2014) einzuweisen.
Ausgabemittel des ordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, gelten als eingespart. Es ist nicht gestattet, unverbrauchte Mittel für Vorauszahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die erst im folgenden Jahr durchgeführt werden sollen, zu verwenden.
Ausgabemittel des außerordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, gelten als verfallen. Der Gemeinde- rat kann über Antrag des Finanzausschusses über deren weitere Verwendung (Übertragbarkeit auf das Folgejahr) nach Abschluss der Kassen- und Rech- nungsbücher verfügen.
Es ist streng darauf zu achten, dass allfällige Kassenskonti nicht durch eine verspätete Zahlung verloren gehen. Zu diesem Zweck sind solche Rechnun- gen spätestens 3 Tage vor Fälligkeit der Stadtbuchhaltung zu übermitteln.
11. Haftung
Dies gilt insbesondere für eine fachlich unzureichende Bestätigung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit von Vorgängen auf Einnahme- bzw.
Auszahlungsanordnungen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes, BGBl.Nr. 181/1967, und des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, BGBl.Nr. 80/1965, beide in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
Innsbruck, am 27. Dezember 2012
Die Bürgermeisterin:
Mag.
aChristine Oppitz-Plörer e. h.
(Mag.
aChristine Oppitz-Plörer)
Anteil Anteil Veränderung
EINNAHMEN ORDENTLICHER HAUSHALT:
2013 2012 2013 zu 2012
Eigene Steuern, Abgaben, Ertragsanteile 255.028.200 81,93% 81,30% 6,46%
Gemeindeabgaben 80.411.200 25,83% 26,52% 2,89%
Benützungsgebühren 17.763.000 5,71% 5,91% 2,03%
Ertragsanteile 156.854.000 50,39% 48,86% 8,94%
Einnahmen aus Leistungen 12.002.100 3,86% 4,05% 0,48%
Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 13.034.800 4,19% 4,50% -1,61%
Einnahmen aus Transfers 20.269.900 6,51% 5,94% 15,78%
Sonstige Einnahmen 6.234.600 2,00% 2,27% -6,66%
--- --- --- ---
Einnahmen der laufenden Gebarung 306.569.600 98,49% 98,05% 6,11%
Veräußerung von Vermögen 0 0,00% 0,00% -100,00%
Entnahmen aus Rücklagen 0 0,00% 0,00% 0,00%
Einnahmen aus Kapitaltransfers 4.345.100 1,40% 1,94% -24,13%
--- --- --- ---
Einnahmen der Vermögensgebarung 4.345.100 1,40% 1,95% -24,24%
Überschüsse aus Vorjahren 352.100 0,11% 0,00% 100,00%
--- --- --- ---
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Leistungen für Personal 68.117.000 21,47% 21,75% 4,45%
Pensionen und sonstige Ruhebezüge 32.386.200 10,21% 10,83% -0,28%
Bezüge der Organe 2.116.400 0,67% 0,63% 12,73%
Verbrauchsgüter und Betriebsstoffe 6.006.500 1,89% 1,92% 4,60%
Verwaltungs- und Betriebsaufwand 60.408.000 19,04% 19,32% 4,30%
Zinsaufwand 870.300 0,27% 0,38% -22,85%
Transferzahlungen 116.737.900 36,80% 36,73% 6,01%
Sonstige Ausgaben 4.500.000 1,42% 1,40% 6,89%
--- --- --- ---
Ausgaben der laufenden Gebarung 291.142.300 91,78% 92,95% 4,47%
Erwerb von Vermögen und immateriellen Gütern 5.001.600 1,58% 1,71% -2,62%
Zuführungen an Rücklagen 545.000 0,17% 0,18% 0,00%
Tilgung von Darlehen für Investitionszwecke 739.600 0,23% 0,47% -47,20%
Kapitaltransferzahlung 11.328.000 3,57% 2,62% 44,35%
Sonstige Ausgaben der Vermögensgebarung 556.100 0,18% 0,40% -53,46%
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Ausgaben der Vermögensgebarung 18.170.300 5,73% 5,38% 12,69%
Zuführungen an den ao. Haushalt 7.900.000 2,49% 1,67% 58,00%
--- --- --- ---
Gesamtausgaben - Ordentlicher Haushalt 317.212.600 100,00% 100,00% 5,80%
Die Ansätze verteilen sich folgend:
Feuerwehren 3.485.000
Schulen 5.770.000
Kindergärten, Horte, Jugendtreff 1.680.000
Sport 1.367.000
Altstadterhaltung und Erneuerung 400.000
Soziale Einrichtungen 2.745.000
Straßen und Wege 6.690.000
davon Grundstückskauf 1.400.000
Wasser- und Lawinenschutzbau 700.000
Verkehrsmassnahmen 1.400.000
Park- und Gartenanlagen 1.365.000
Friedhöfe 360.000
Grundstückskauf 600.000
davon Gewerbe- und Industriegrund 400.000
sonstige Grundstücke 200.000
Wohn- und Geschäftsgebäude 1.000.000
Beteiligungen 16.875.000
davon IVB und Stubaitalbahn 4.300.000
Straßenbahnkonzept 11.100.000
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum 1.250.000
Congress und Messe Innsbruck 225.000
verschiedene Vorhaben (Amtsgebäude [525], Theaterzentrum [25],
Vereinsheime [170], Haus der Musik [1.500] 2.220.000
---
Gesamtausgaben außerordentlicher Haushalt 46.657.000
Sonderfinanzierungen 7.850.000
Zuschüsse Gebietskörperschaften und Sonstige 6.350.000
Rücklagenentnahmen 1.500.000
Allgemeine Finanzierungsmittel 38.807.000
Eigenmittel: 30.000.000
Erlöse aus Beteiligungsverkauf 11.100.000
Erlöse aus Grundverkäufen 2.000.000
Ersparnis Schuldendienst/Zuführung aus dem ordentl. Haushalt 7.900.000
Bedarfszuweisungen 9.000.000
Fremdmittel: 8.807.000
Kommunaldarlehen 8.807.000
---
Summe der Bedeckungen - außerordentlicher Haushalt 46.657.000
Gesamtübersicht
EURO EURO EURO Ordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 4.605.000 4.274.100 4.376.041
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.294.700 1.205.200 1.617.839
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 6.215.600 5.360.400 6.087.122
2
Kunst, Kultur und Kultus 2.987.600 2.954.300 2.956.589
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 7.565.400 7.662.900 7.151.691
4
Gesundheit 36.700 38.800 40.654
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 7.761.100 8.855.100 9.463.574
6
Wirtschaftsförderung 6.000 9.000 15.094
7
Dienstleistungen 30.259.300 32.462.200 32.754.364
8
Finanzwirtschaft 250.535.400 231.840.700 234.094.858
9
Summe Ordentlicher Haushalt 311.266.800 294.662.700 298.557.825
Außerordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 525.000 0 0
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 3.485.000 600.000 1.354.106
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 8.607.000 4.520.000 3.976.825
2
Kunst, Kultur und Kultus 635.000 475.000 543.442
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.745.000 4.324.000 2.709.660
4
Gesundheit 0 0 0
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.790.000 12.885.000 7.204.070
6
Wirtschaftsförderung 400.000 400.000 641.108
7
Dienstleistungen 21.470.000 27.205.000 35.762.990
8
Finanzwirtschaft 0 0 0
9
Summe Außerordentlicher Haushalt 46.657.000 50.409.000 52.192.202
Gesamtzusammenstellung OH
298.557.825 294.662.700
311.266.800 Einnahmen
298.205.718 299.815.300
317.212.600 Ausgaben
352.108 -5.152.600
-5.945.800 Ergebnis (+/-) OH
EURO EURO EURO Ordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 49.613.800 47.443.900 45.603.826
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 15.849.000 15.026.500 14.785.987
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 38.630.800 36.700.400 38.373.893
2
Kunst, Kultur und Kultus 21.894.300 21.845.500 21.329.622
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 58.093.900 54.110.600 52.227.551
4
Gesundheit 27.657.600 26.227.300 25.080.016
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.386.500 8.271.900 8.241.208
6
Wirtschaftsförderung 2.154.600 2.584.300 2.159.593
7
Dienstleistungen 69.178.000 65.620.400 62.617.782
8
Finanzwirtschaft 25.754.100 21.984.500 27.786.239
9
Summe Ordentlicher Haushalt 317.212.600 299.815.300 298.205.718
Außerordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 525.000 0 0
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 3.485.000 600.000 1.354.106
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 8.607.000 4.520.000 3.976.825
2
Kunst, Kultur und Kultus 635.000 475.000 543.442
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.745.000 4.324.000 2.709.660
4
Gesundheit 0 0 0
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.790.000 12.885.000 7.204.070
6
Wirtschaftsförderung 400.000 400.000 641.108
7
Dienstleistungen 21.470.000 27.205.000 35.762.990
8
Finanzwirtschaft 0 0 0
9
Summe Außerordentlicher Haushalt 46.657.000 50.409.000 52.192.202
Gesamtzusammenstellung AOH
Einnahmen 46.657.000 50.409.000 52.192.202
Ausgaben 46.657.000 50.409.000 52.192.202
Ergebnis (+/-) AOH 0 0 0
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2013 2012 2011
2011 2012
2013
2013 2012 2011
-2.382.519,23 -2.538.600
-3.081.100 2.382.519,23
00 Gewählte Gemeindeorgane 0 0 0,00 3.081.100 2.538.600
-7.843.838,01 -7.832.300
-8.642.300 8.191.300,68
01 Hauptverwaltung 315.400 242.900 347.462,67 8.957.700 8.075.200
-3.786.614,32 -4.153.100
-4.022.200 4.257.950,39
02 Hauptverwaltung 499.700 407.900 471.336,07 4.521.900 4.561.000
-6.321.542,38 -6.612.200
-7.110.900 6.453.103,73
03 Bauverwaltung 116.500 112.000 131.561,35 7.227.400 6.724.200
-1.350.308,17 -1.952.200
-1.994.600 1.510.767,52
05 Bezirksverwaltung 176.000 132.900 160.459,35 2.170.600 2.085.100
-346.597,36 -630.600
-649.000 387.315,49
06 Sonstige Massnahmen 45.500 45.500 40.718,13 694.500 676.100
-102.345,33 -106.100
-101.200 102.345,33
07 Verfügungsmittel 0 0 0,00 101.200 106.100
-18.613.575,34 -18.893.400
-18.786.800 21.627.893,83
08 Pensionen 3.278.000 3.161.000 3.014.318,49 22.064.800 22.054.400
-480.444,51 -451.300
-620.700 690.629,94
09 Personalbetreuung 173.900 171.900 210.185,43 794.600 623.200
-41.227.784,65 -43.169.800
-45.008.800 45.603.826,14
0 Vertretungskörper und allgemeine 4.605.000 4.274.100 4.376.041,49 49.613.800 47.443.900
Verwaltung
-1.344.197,36 -1.154.000
-1.342.100 2.199.344,51
10 800.000 700.000 855.147,15 2.142.100 1.854.000
-1.343.504,49 -1.506.900
-1.512.200 1.517.377,22
13 Sonderpolizei 181.300 181.300 173.872,73 1.693.500 1.688.200
-10.465.030,35 -11.119.000
-11.663.800 11.049.348,11
16 Feuerwehrwesen 308.400 318.900 584.317,76 11.972.200 11.437.900
-15.416,18 -41.400
-36.200 19.917,18
17 Katastrophendienst 5.000 5.000 4.501,00 41.200 46.400
-13.168.148,38 -13.821.300
-14.554.300 14.785.987,02
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.294.700 1.205.200 1.617.838,64 15.849.000 15.026.500
-2.550.205,23 -2.616.600
-2.897.400 2.670.238,97
20 Gesonderte Verwaltung 220.000 87.100 120.033,74 3.117.400 2.703.700
-8.244.523,33 -8.226.500
-8.804.700 9.496.128,26
21 Allgemeinbildender Unterricht 1.083.400 1.144.400 1.251.604,93 9.888.100 9.370.900
-1.300.489,21 -1.172.000
-1.282.900 1.300.489,21
22 Berufsbildender Unterricht 0 0 0,00 1.282.900 1.172.000
-8.571.444,97 -8.697.900
-8.866.100 11.969.633,82
24 Vorschulische Erziehung 3.835.600 2.952.300 3.398.188,85 12.701.700 11.650.200
-2.750.728,76 -3.196.100
-3.441.200 3.756.054,07
25 Ausserschulische Jugenderziehung 816.600 911.600 1.005.325,31 4.257.800 4.107.700
-7.467.549,52 -6.032.100
-5.448.100 7.706.315,93
26 Sport und außerschulische Leibeserziehung 192.000 197.000 238.766,41 5.640.100 6.229.100
-561.005,75 -587.000
-720.500 634.208,49
27 Erwachsenenbildung 68.000 68.000 73.202,74 788.500 655.000
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2013 2012 2011
2011 2012
2013
2013 2012 2011
-244.970,77 -262.700
-242.900 244.970,77
30 Gesonderte Verwaltung 0 0 0,00 242.900 262.700
-275.387,24 -320.300
-324.300 275.387,24
31 Bildende Künste 0 0 0,00 324.300 320.300
-14.111.269,80 -14.508.300
-14.707.800 17.008.188,02
32 Musik und Darstellende Kunst 2.920.000 2.886.500 2.896.918,22 17.627.800 17.394.800
-101.322,62 -76.700
-76.700 102.870,00
33 Schrifttum und Sprache 0 0 1.547,38 76.700 76.700
-177.465,82 -209.200
-231.500 219.853,16
34 Museen und sonstige Sammlungen 41.500 41.500 42.387,34 273.000 250.700
-2.926,30 -50.500
-21.000 2.926,30
35 Sonstige Kunstpflege 0 0 0,00 21.000 50.500
-2.940.581,52 -2.960.200
-2.769.200 2.956.317,46
36 Heimatpflege 26.100 26.300 15.735,94 2.795.300 2.986.500
-76.093,17 -132.300
-132.300 76.093,17
38 Sonstige Kulturpflege 0 0 0,00 132.300 132.300
-443.015,88 -371.000
-401.000 443.015,88
39 Kultus 0 0 0,00 401.000 371.000
-18.373.033,12 -18.891.200
-18.906.700 21.329.622,00
3 Kunst, Kultur und Kultus 2.987.600 2.954.300 2.956.588,88 21.894.300 21.845.500
-2.961.872,54 -2.973.100
-3.369.400 2.985.357,65
40 Gesonderte Verwaltung 23.800 25.400 23.485,11 3.393.200 2.998.500
-23.927.868,14 -25.575.000
-25.440.000 24.200.000,00
41 Allgemeine Öffentliche Wohlfahrt 260.000 200.000 272.131,86 25.700.000 25.775.000
-9.321.509,27 -8.368.500
-8.600.000 16.041.071,56
42 Freie Wohlfahrt 7.180.000 7.299.600 6.719.562,29 15.780.000 15.668.100
-3.954.851,84 -3.829.000
-3.994.000 3.954.851,84
43 Jugendwohlfahrt 0 0 0,00 3.994.000 3.829.000
-217.759,84 -335.200
-360.900 334.873,34
46 Familienpolitische Massnahmen 100.000 135.000 117.113,50 460.900 470.200
-4.691.997,57 -5.366.900
-8.764.200 4.711.396,16
48 Wohnbauförderung 1.600 2.900 19.398,59 8.765.800 5.369.800
-45.075.859,20 -46.447.700
-50.528.500 52.227.550,55
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 7.565.400 7.662.900 7.151.691,35 58.093.900 54.110.600
-937.704,51 -877.700
-896.400 939.845,67
50 Gesonderte Verwaltung 3.100 6.100 2.141,16 899.500 883.800
-233.115,84 -270.700
-253.600 234.196,84
51 Gesundheitsdienst 1.000 900 1.081,00 254.600 271.600
-64.247,72 -52.800
-54.800 66.004,02
52 Umweltschutz 0 0 1.756,30 54.800 52.800
-1.355.988,43 -1.440.200
-1.482.200 1.355.988,43
53 Rettungs- und Warndienste 0 0 0,00 1.482.200 1.440.200
-429,62 -1.000
-1.000 429,62
56 Krankenanstalten anderer Rechtsträger 0 0 0,00 1.000 1.000
-275.100,35 -273.100
-279.900 310.775,89
58 Veterinärmedizin 32.600 31.800 35.675,54 312.500 304.900
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2013 2012 2011
2011 2012
2013
2013 2012 2011
501.642,72 173.800
-1.010.600 4.746.703,37
61 Straßenbau 3.772.100 4.712.600 5.248.346,09 4.782.700 4.538.800
-10.600,00 -47.000
-10.000 10.600,00
63 Wasserschutzbau 0 0 0,00 10.000 47.000
731.322,48 456.400
395.200 3.483.905,12
64 Straßenverkehr 3.989.000 4.142.500 4.215.227,60 3.593.800 3.686.100
1.222.365,20 583.200
-625.400 8.241.208,49
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 7.761.100 8.855.100 9.463.573,69 8.386.500 8.271.900
-298.722,53 -287.100
-295.400 307.816,19
71 Grundlagenverbesserung in der Land und 6.000 9.000 9.093,66 301.400 296.100
Forstwirtschaft
-44.883,28 -49.500
-44.200 44.883,28
74 Sonstige Förderung der Land- und 0 0 0,00 44.200 49.500
Forstwirtschaft
-758.544,40 -1.055.700
-654.200 764.544,40
77 Förderung des Fremdenverkehrs 0 0 6.000,00 654.200 1.055.700
-1.042.349,04 -1.183.000
-1.154.800 1.042.349,04
78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie 0 0 0,00 1.154.800 1.183.000
-2.144.499,25 -2.575.300
-2.148.600 2.159.592,91
7 Wirtschaftsförderung 6.000 9.000 15.093,66 2.154.600 2.584.300
-423.746,06 -479.500
-470.900 424.416,06
80 Gesonderte Verwaltung 1.100 1.100 670,00 472.000 480.600
-8.062.051,12 -9.870.300
-9.152.500 26.820.538,57
81 Öffentliche Einrichtungen 18.780.900 18.423.000 18.758.487,45 27.933.400 28.293.300
-2.443.237,85 -2.506.500
-2.610.000 3.118.612,17
82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe 572.200 729.700 675.374,32 3.182.200 3.236.200
-4.308.683,44 -5.008.700
-6.708.500 9.917.010,30
84 Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude 5.526.000 6.275.300 5.608.326,86 12.234.500 11.284.000
-44.019,42 -50.900
-54.600 303.337,61
86 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe 181.200 181.100 259.318,19 235.800 232.000
-8.138.453,45 -8.441.700
-12.436.500 14.978.408,62
87 Wirtschaftliche Unternehmungen 4.500.000 5.864.600 6.839.955,17 16.936.500 14.306.300
-6.443.227,03 -6.800.600
-7.485.700 7.055.459,16
89 Wirtschaftliche Unternehmungen 697.900 987.400 612.232,13 8.183.600 7.788.000
-29.863.418,37 -33.158.200
-38.918.700 62.617.782,49
8 Dienstleistungen 30.259.300 32.462.200 32.754.364,12 69.178.000 65.620.400
-2.892.600,23 -3.521.000
-3.561.200 2.926.320,82
90 Gesonderte Verwaltung 35.000 43.800 33.720,59 3.596.200 3.564.800
3.997.090,12 4.972.400
5.766.700 2.352.973,93
91 Kapitalvermögen u. Stiftungen ohne 6.735.700 6.438.200 6.350.064,05 969.000 1.465.800
eig.Rechtspersönl.
220.160.462,71 217.987.900
234.115.200 0,00
92 Öffentliche Abgaben 234.115.200 217.987.900 220.160.462,71 0 0
-11.159.936,20 -10.841.000
-12.020.000 11.159.936,20
93 Umlagen 0 0 0,00 12.020.000 10.841.000
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2013 2012 2011
2011 2012
2013
2013 2012 2011
-11.347.008,23 -5.000.000
-7.900.000 11.347.008,23
98 Haushaltsausgleich 0 0 0,00 7.900.000 5.000.000
50.763,58 -145.000
207.100 0,00
99 Abwicklung der Vorjahre 352.100 0 50.763,58 145.000 145.000
206.308.618,48 209.856.200
224.781.300 27.786.239,18
9 Finanzwirtschaft 250.535.400 231.840.700 234.094.857,66 25.754.100 21.984.500
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2013 2012 2011
2011 2012
2013
2013 2012 2011
0,00 0
0 0,00
02 Hauptverwaltung 525.000 0 0,00 525.000 0
0,00 0
0 0,00
0 Vertretungskörper und allgemeine 525.000 0 0,00 525.000 0
Verwaltung
0,00 0
0 1.354.106,08
16 Feuerwehrwesen 3.485.000 600.000 1.354.106,08 3.485.000 600.000
0,00 0
0 1.354.106,08
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 3.485.000 600.000 1.354.106,08 3.485.000 600.000
0,00 0
0 2.239.154,05
21 Allgemeinbildender Unterricht 5.560.000 2.820.000 2.239.154,05 5.560.000 2.820.000
0,00 0
0 251.000,00
24 Vorschulische Erziehung 1.680.000 500.000 251.000,00 1.680.000 500.000
0,00 0
0 1.486.670,65
26 Sport und außerschulische Leibeserziehung 1.367.000 1.200.000 1.486.670,65 1.367.000 1.200.000
0,00 0
0 3.976.824,70
2 Unterricht, Erziehung, Sport und 8.607.000 4.520.000 3.976.824,70 8.607.000 4.520.000
Wissenschaft
0,00 0
0 0,00
32 Musik und Darstellende Kunst 235.000 75.000 0,00 235.000 75.000
0,00 0
0 570.440,00
36 Heimatpflege 400.000 400.000 570.440,00 400.000 400.000
0,00 0
0 -26.997,57
39 Kultus 0 0 -26.997,57 0 0
0,00 0
0 543.442,43
3 Kunst, Kultur und Kultus 635.000 475.000 543.442,43 635.000 475.000
0,00 0
0 2.709.660,05
42 Freie Wohlfahrt 2.745.000 4.324.000 2.709.660,05 2.745.000 4.324.000
0,00 0
0 2.709.660,05
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.745.000 4.324.000 2.709.660,05 2.745.000 4.324.000
0,00 0
0 5.210.025,21
61 Straßenbau 6.690.000 9.625.000 5.210.025,21 6.690.000 9.625.000
0,00 0
0 1.891.628,73
63 Wasserschutzbau 700.000 1.980.000 1.891.628,73 700.000 1.980.000
0,00 0
0 102.416,41
64 Straßenverkehr 1.400.000 1.280.000 102.416,41 1.400.000 1.280.000
0,00 0
0 7.204.070,35
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.790.000 12.885.000 7.204.070,35 8.790.000 12.885.000
0,00 0
0 641.108,28
78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie 400.000 400.000 641.108,28 400.000 400.000
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2013 2012 2011
2011 2012
2013
2013 2012 2011
0,00 0
0 -202.010,12
82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe 0 0 -202.010,12 0 0
0,00 0
0 9.296.204,99
84 Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude 1.200.000 200.000 9.296.204,99 1.200.000 200.000
0,00 0
0 21.194.818,30
87 Wirtschaftliche Unternehmungen 15.400.000 22.075.000 21.194.818,30 15.400.000 22.075.000
0,00 0
0 4.036.616,23
89 Wirtschaftliche Unternehmungen 3.145.000 3.915.000 4.036.616,23 3.145.000 3.915.000
0,00 0
0 35.762.989,80
8 Dienstleistungen 21.470.000 27.205.000 35.762.989,80 21.470.000 27.205.000
2013
Anlage 5b
(Beträge gerundet auf Ganze)
I. Querschnitt
Bezeichnung Posten lt. Postenverzeichnis Gemeinden
Summe o + aoH
davon A 85-89
Summe ohne A 85-89 Einnahmen der laufenden Gebarung
10
Eigene Steuern Unterklassen 83 bis 85 ohne Gruppen 852, 858 und 859 80.411.200 0 80.411.200
11 Ertragsanteile Gruppen 858 und 859 156.854.000 0 156.854.000
12 Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Gruppe 852 17.763.000 0 17.763.000
13 Einnahmen aus Leistungen Unterklasse 81 12.002.100 3.100 11.999.000
14 Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Gruppen 820, 822 bis 825 13.034.800 5.036.400 7.998.400
15 Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 860 bis 864, 888 12.689.000 0 12.689.000
16 Sonstige laufende Transfereinnahmen Gruppen 865 bis 868, 880 7.780.900 0 7.780.900
17
Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)
Gruppe 869 4.500.000 0 4.500.000
18 Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Unterklassen 80, Gruppen 827 bis 829 1.173.700 146.000 1.027.700
19 Summe 1 (laufende Einnahmen) 306.208.700 5.185.500 301.023.200
Ausgaben der laufenden Gebarung
20 Leistungen für Personal Klasse 5 68.117.000 152.600 67.964.400
21 Pensionen und sonstige Ruhebezüge Gruppe 760 32.386.200 31.400 32.354.800
22 Bezüge der gewählten Organe Gruppe 721 2.116.400 0 2.116.400
23 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Klasse 4 6.006.500 38.300 5.968.200
24
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Klasse 6 ohne Gruppen 650, 651, 653 und 654, Unterklassen 70 bis 72 ohne Gruppe 721
60.508.000 880.700 59.627.300
25 Zinsen für Finanzschulden Gruppen 650, 651, 653 und 654 870.300 158.600 711.700
26 Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 750 bis 754 73.750.000 0 73.750.000
27 Sonstige laufende Transferausgaben Gruppen 755 bis 757, 759, 764, 768 und 780 42.987.900 15.200.700 27.787.200
28
Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)
Gruppe 769 4.500.000 4.500.000 0
29 Summe 2 (laufende Ausgaben) 291.242.300 20.962.300 270.280.000
91 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung
Summe 1 minus Summe 2 14.966.400 -15.776.800 30.743.200
Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
30 Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und 05 2.000.000 0 2.000.000
31 Veräußerung von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis 04 0 0 0
32 Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse 07 0 0 0
33 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 870 bis 874, 889 19.480.100 4.300.000 15.180.100
34 Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Gruppen 875 bis 878, 885 15.000 0 15.000
39
Summe 3: Einnahmen der Vermögens-
gebarung ohne Finanztransaktionen 21.495.100 4.300.000 17.195.100
Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
40 Erwerb von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und 05 12.524.600 0 12.524.600
41 Erwerb von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis 04 4.229.200 100 4.229.100
42 Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse 07 322.800 0 322.800
43 Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 770 bis 774 768.400 0 768.400
44 Sonstige Kapitaltransferausgaben Gruppen 775 bis 778, 785 45.041.600 22.745.000 22.296.600
49
Summe 4: Ausgaben der Vermögens-
gebarung ohne Finanztransaktionen 62.886.600 22.745.100 40.141.500
92
Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen